54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2023
Zeige mir, Herr, deine Wege, lehre mich deine Pfade!“ (Psalm 5,4)


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Neues aus der Konzilskirche


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Franz Nomista: Stellungnahme zur Frage: Welches ist die zentrale Häresie der sog. 'Konzils-Kirche?


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Craig Heimbichner: Die talmudistische Note - Die wahre Geschichte der Ersetzung des Offertoriums


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Zum Tode von Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Die Krise der Kirche ist hausgemacht


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Anhang: Ratzingers Stellungnahme zu verschiedenen Themen


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Die Krise des Glaubens und der Verfall der röm.-kath. Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Eine kritische Analyse von Ratzingers Dominus Jesus


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Gloria olivae - Joseph Ratzinger - Benedikt XVI.


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
'Exkommunikation' von S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc durch 'Kardinal' Ratzinger


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NAHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
L’ERREUR FONDAMENTALE DE VATICAN II


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2004
Remarques connexe


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
¿Cual es la herejsi­a central de asi ­ llamada


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
EL ERROR PRINCIPAL DEL VATICANO II


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2004
Remarques connexe


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2005
Rundschreiben Mediator Dei et hominum, Vorwort/Gliederung


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Zur aktuellen Situation


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
NACHRICHTEN ZUM AKTUELLEN GESCHEHEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Zur theologischen Position von Kardinal Ratzinger


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Das Konzil und der viel zitierte Heilige Geist - mit Blick auf Parallelen im Mittelalter


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Das II. Vatikanische Konzil und die theologische Sprachverwirrung


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Ein terminologisches Dilemma


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Clemens August Kardinal Graf von Galen


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Unfreundliche Betrachtungen


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
Sobre la situación actual de la Iglesia


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A propos de la situation actuelle de l’Eglise


Ausgabe Nr. 11 Monat december 2005
A commentary on the present situation of the Church


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2006
Am Scheideweg


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2006
Brief an die Redaktion


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Häresie der Formlosigkeit. Die römische Liturgie und ihr Feind


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Zur derzeitigen Situation der Kirche


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Hauptirrtum des II. Vatikanums: extra Ecclesiam salus est


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
Sobre la situación actual de la Iglesia (esp.)


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
A propos de la situation actuelle de l’Eglise (fr.)


Ausgabe Nr. 8 Monat October 2003
A commentary on the present situation of the Church (engl.)


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Zitate


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die göttliche Wahrheit erkennen


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
Dominus Jesus


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
ESSERE CRISTIANI SENZA CHIESA ?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
Unerwartete


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
DIE SCHÖPFUNG - EIN GÖTTLICHER PLAN - Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
¿SER CRISTIANO SIN IGLESIA? - UNA PONENCIA-


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Bewegung für die gegründet


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Zur Veröffentlichung des 3. Geheimnisses von Fatima


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
ESSERE CRISTIANI SENZA CHIESA ?


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Dominus Iesus


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Lettera a cristiani preoccupati (ital)


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
OFFENER BRIEF AN DIE PFARREI HARTKIRCHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
CHRIST SEIN OHNE KIRCHE?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Warum die Einsicht Ecône unterstützt


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
ÖKUMENE - QUO VADIS?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1998
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
Brief an besorgte Christen


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
In der Diaspora


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Die Rechtfertigung - Stellungnahme


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Der Protestantismus und seine ökumenische Aufwertung


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Leserbriefe zu dem Artikel


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
ÖKUMENE ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Gott, von dem ich nicht einmal weiß, ob er überhaupt existiert


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1994
WAS BEDEUTET DIE UNZERSTÖRBARKEIT DER KATHOLISCHEN KIRCHE?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1996
EIN SOLCHER RELIGIONSUNTERRICHT VERDIENT NICHT SEINEN NAMEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
CLOQUELL ZUM BISCHOF KONSEKRIERT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1995
Nachruf auf Herrn Dr. Carlos Disandro


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Gegen den atheistischen Übermenschen


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat März 1995
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Brief an die treuen Bewahrer des kath. Glaubens


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Ratzinger/Benedikt XVI. im Visier


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Leserbriefe zu dem Beitrag Am Scheideweg


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
ANKUPPLUNG POSTHUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DAS RÄTSEL UM MGR. M. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Januar 1989
DIE KRISE DES GLAUBENS UND DER VERFALL DER RÖM.-KATH. KIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
DIE KRISE DES GLAUBENS (Fortsetzung


Ausgabe Nr. 6 Monat Januar 1989
DIE KRISE DES GLAUBENS (Fortsetzung


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
ERKLÄRUNG NICHT WIDERRUFEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DAS DRITTE GEHEIMNIS VON FATIMA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
TRADITION - WIRKLICHKEIT, PHANTASIE ODER BETRUG?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
ECONE UND ROM


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
ÜBERLEGUNGEN ZUM VATIKAN-DOKUMENT ÜBER BIO-ETHIK


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
NEW AGE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
EINE DOGMATISCHE ANALYSE ... u.a. AUFSÄTZE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
THEOLOGISCHES AUS ECONE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
INKONSEQUENZEN, INKONSEQUENZEN... BRIEEFWECHSEL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1986
LEX CREDENDI, LEX ORANDI... - ODER NICHT ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
DER LETZTE BETRUG ROMS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
EINE REFORM DER KONZILIAREN REFORMEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
OFFENER BRIEF


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
BRIEF VON HERRN PROF. DR. D. WENDLAND AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
EINE REFORM DER REFORMEN ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Unsere 'zahlreichen Mitstreiter' oder: der tiefe Graben


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Fastenpredigt 2006


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
NACHLESE ZUM SOG. NEUEN 'KIRCHENRECHT'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
LESERBRIEF: ZUR UNRECHTMÄSSIGKEIT DER WAHL VON MGR. K. WOJTYLA


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
ZUR SOG. 'WIEDERZULASSUNG' DER (TRIDENTINISCHEN) MESSE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
5. Brief an die treuen Bewahrer des katholischen Glaubens


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
Diaspora


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
Wenn die Kirche nicht göttlich wäre...


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
DIE ANGRIFFE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ERZBISCHOF NGO DINH THUC 'EXKOMMUNIZIERT'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
Die Wojtylanische Diktatur


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
HELDEN MIT AUSZEICHNUNG UNERWÜNSCHT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
MARGINALIEN ZUM LUTHER-JAHR


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
NACHRICHTEN... NACHRICHTEN... NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1983
WIE ECONE DIE KIRCHE ERNEUERT - EIN OFFENBARUNGSEID


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
ÜBER H.H. RATZINGER, DER BEANSPRUCHT, BISCHOF VON MÜNCHEN ZU SEIN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1981
MODERNISMUS UND REFORMKATHOLIZISMUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1982
LEFEBVRE AM ZIEL SEINER WÜNSCHE ?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1982
KLERIKALES SCHEINGEFECHT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1982
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
EINSICHT!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
REPONSE DE HR L'ABBE HANS MILCH AUX QUESTIONS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
OFFENER BRIEF EINES GLÄUBIGEN PROTESTANTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2006
Und ihr werdet sein wie Gott


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
MIT DER ZEIT ÜBERNEHMEN WIR, ECONE, ALLE MESSZENTREN!


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
WIE LANGE WILL DR. KLAUS GAMBER UNS NOCH TÄUSCHEN?


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
VOX FIDE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
DESWEGEN SIND WIR PROTESTANTEN GEWORDEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
MITTEILUNGEN DER REDAKTION/LESERBRIEFE


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DE MORTUIS NISI BENE ? ZU MONTINIS TOD


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
HÜTET EUCH VOR DEN FALSCHEN PROPHETEN !


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
DIE KIRCHE ALS DIE WAHRE INSTITUTION DES HEILS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
SIE LÜGEN, PATER WERENFRIED


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
DIE FOLGENSCHWERE KRISE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
SEKTE MIT IMPRIMATUR


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
DER 'VON NIEMANDEM DIRIGIERTE' KONZILSBERATER JOSEF RATZINGER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
DIE SITUATION DER KIRCHE IN EINER UNBEKANNTEN VISION DER ANNA KATHARINA EMMERICK


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
SACRIFICIUM INTELLECTUS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KIRCHENZERSTÖRER - EINST UND HEUTE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
GEGENWART DER KIRCHE IN DER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
NIE ETWAS NEUES: DER 'ÜBERHOLTE MODERNISMUS'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Übermächtiges Schweigen


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Hohlheit bis zum Unsinn ?


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Betrachtungen über die erste Enzyklika Benedikts XVI.


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
EN LA ENCRUCIJADA


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
À la croisée des chemins


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
At the crossroads


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
Y seréis como Dios (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2007
And thou wilt be like God (Gen. 3,5)


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
FAULE FRÜCHTE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Die Prophezeihungen des Herrn von Cazotte


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Mitteilungen der Reaktion


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
TU ES PETRUS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
CORNELIUS UND CYPRIAN


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DIE EHEZWECKE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
Ratzinger und die heidnischen Sexual-Götter, Forts.


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1973
DER ANTIMODERNISTENEID


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Carta a Su Eminencia el obispo XXX


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Letter to His Excellency xxxx


Ausgabe Nr. 13 Monat September 2007
Et vous serez comme Dieu


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Brief an einen Bischof...


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
... und eine bittere Bilanz


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Das freimaurerische Prinzip


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Rückkehr zur überlieferten Liturgie?


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Leserbrief zu: Drei heilige Bücher


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Über die Menschwerdung Christi


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Der große Glaubensabfall am Ende der Zeiten...


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Wo zwei oder drei in Meinem Namen versammelt sind


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Das Motu Proprio – nüchtern betrachtet


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NOUVELLE POLITIQUE D'AUTONOMIE OU HYPOCRISIE?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
THE SO-CALLED 'EXCOMMUNICATION' OF H.E. ARCHBISHOP NGÔ-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
Letter of Bishop Louis Vezelis, O.F.M. D.D.


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REPONSE DE M. L'ABBÉ MILCH A LA LETTRE OUVERTE DU M. HELLER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FIRST SIGN OF INDEPENDENT THINKING OR HYPOCRISY?


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 14 Monat Oktober 1981
REMARQUES CONNEXES


Ausgabe Nr. 12 Monat June 1980
Vox FIDEl: LA VOIX DE LA FOl OU L'ORGANE DES SOUHAITS


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
ANSWER OF REVEREND FATHER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Ich glaube an die heilige katholische Kirche, die Gemeinschaft der Heiligen.


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Die DITIB


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
I believe in the holy Catholic Church, the communion of saints


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2008
Apostasía y Confusión


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
ENSEIGNEMENT DE PIE XII POUR DÉFENDRE LES ÉCRITURES


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
The second Book of accusation for heresy against the author of the new Catechism from 1992


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Ich leide keinen Mangel


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Der schmerzliche 'Ehebruch' der 'Braut Christi'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Gegendarstellung


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2008
Die prinzipielle Offenbarung Gottes und die konkrete Offenbarung


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2008
Anmerkungen zur subsistit-in-Lehre


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Anmerkungen zur Fastenzeit 2009


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 2009
The Holocaust Bar is too High


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Weihnachtsbrief 2009


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
Christmas Letter 2009


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2010
Ist die Religionsfreiheit ein Naturrecht?


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2010
In der 'Mitte' angekommen - Beliebigkeit als Prinzip


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung 2)


Ausgabe Nr. 11 Monat giugno 2010
Al crocevia


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Kampf der 'political correctness'


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 6. c. Die nach dem Kirchenrecht den ‚Neuerern’ zukommende Stellung.


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
E sarete come Dio (Gn. 3, 5)


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
A proposito della situazione attuale della Chiesa


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
Al crocevia


Ausgabe Nr. 13 Monat June 2011
SOBRE LA REALIDAD Y LA EXITENCIA DEL PURGATORIO


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Vom Sinn der Schöpfung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die Grundhäresie Johannes Pauls II.


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Benedikt XVI. - in den Klauen der verborgenen Hände


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Gott ist die Liebe


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Antwort auf einen Angriff gegen den Sedisvakantismus


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2012
Verwechslung mit Folgen


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Offene Fragen an Abbé Schmidberger


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Weder Vertrauen noch Eifer noch Methode


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Anmerkungen zur kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
Erneut auf dem Prüfstand


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
Das Ankupplungsmanöver


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Gott wird Mensch - Weihnachten 2012


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Ist Jesus Christus der Sohn Gottes?


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Wie Christus als Gottes Sohn erkannt werden kann - weiterführende Betrachtungen


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Gott will, daß alle Menschen gerettet werden


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2014
Die Frage bleibt: Ist Jesus Christus der Sohn Gottes?


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2015
Noch einmal: Gehört der Islam zu Deutschland?


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Die Irrtümer des II. Vatikanums und ihre Überwindung durch die Erkenntnis Christi als Sohn Gottes


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2015
Fortsetzung I: Wie Christus als Gottes Sohn erkannt werden kann - weiterführende Betrachtungen


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
Du sollst nicht falsches Zeugnis geben wider deinen Nächsten - Internet - Segen oder Fluch?


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2017
Buchbesprechung:


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Der Verrat am Christentum – Islam und Vatikanum II


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2018
Christus ward für uns zur Sünde.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2019
Himmelfahrt Christus im Herzen


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2019
Ich rufe dich bei Deinem Namen: Mein bist Du


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Mitstreiter gesucht – Brief an einen Konservativen


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Quo vadis?


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Gedanken zu „Einsicht“, Sept. 2015, Dr. E. Heller


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
The Errors of Vatican II and their defeat through Recognizing Christ as Son of God


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
Is Jesus Christ the Son of God?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
How Christ can be recognized as Son of God – further reflections


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2020
The Question remains: Is Jesus Christ the Son of God?


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Los errores del Vaticano II y su superación gracias al conocimiento de Cristo como Hijo de Dios


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
¿Es Jesucristo el Hijo de Dios?


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Cómo se puede conocer a Cristo como Hijo de Dios: nuevas consideraciones


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2020
Queda por responder la pregunta «¿es Jesucristo el Hijo de Dios?»


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Jésus-Christ est-il le Fils de Dieu?


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Comment le Christ peut être reconnu comme le Fils de Dieu


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
La question demeure: Jésus-Christ est-il le Fils de Dieu?


Ausgabe Nr. 6 Monat Juni 2020
Les erreurs de Vatican II


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A. 6. c. Die nach dem Kirchenrecht den ‚Neuerern’ zukommende Stellung.
 
c. Die nach dem Kirchenrecht den ‚Neuerern’ zukommende Stellung

Kanon 1325 § 2 S. 1 CIC lautet: „Als Häretiker wird jemand bezeichnet, der nach Empfang der Taufe eine von Gott geoffenbarte Wahrheit hartnäckig leugnet oder bezweifelt, dabei aber noch Christ bleibt.“
Hartnäckigkeit bedeutet, daß dem Betreffenden bekannt ist, daß diese Lehre von der Kirche zu glauben vorgestellt werde (Jone, a.a.O., Anmerkung zu Kanon 1325 § 2).
Jone, a.a.O., Anmerkung zu Kanon 1325 § 2 S. 2, bemerkt zu Recht dazu, daß „Apostasie von Häresie nicht qualitativ, sondern nur quantitativ verschieden ist,“, d.h.: Apostasie ist weitergehend, aber nicht anderer Natur. - „Häresie ist die hartnäckige Leugnung oder Bezweifelung einer katholischen Glaubenswahrheit mit oder ohne Übertritt zu einer anderen christlichen Religionsgesellschaft.“ (Perathoner, a.a.O., S. 681, f, Fn.) – „Gegenstand des göttlichen und katholischen Glaubens ist alles das, was im geschriebenen und überlieferten Worte Gottes enthalten ist und von der Kirche entweder in feierlicher Weise durch den Ausspruch eines allgemeinen Konzils oder durch eine Kathedralentscheidung des Papstes oder aber durch das ordentliche und allgemeine Lehramt als geoffenbarte Wahrheit zur Annahme vorgelegt wird. Ein Dogma liegt nur dann vor, wenn sicher feststeht, daß etwas als Dogma erklärt oder definiert wurde.“ (Perathoner, a.a.O., S. 466)
Kanon 1325 § 2 S. 2 CIC lautet: „Apostat wird jemand genannt, der nach Empfang der Taufe vollständig vom christlichen Glauben abfällt.“; „Apostasie ist der vollständige Abfall eines Katholiken vom katholischen Glauben mit oder ohne Übertritt zum Heidentum, Judentum oder zu einer anderen nicht christlichen Konfession“ (Perathoner, a.a.O., S. 681, f. Fn.)
Nun muß man bei der Frage, was mit den Ämtern dieser ‚Motoren der Neuerungen’ geschah, unterscheiden:
Hatten die ‚Neuerer’ diese auf ‚Reformierung’ der Kirche gerichtete Haltung bereits zum Zeitpunkt ihrer Amtsübernahme inne, haben sie niemals rechtmäßig Ämter (der katholischen Kirche) erlangt, wobei zu beachten ist, daß auch die Erlangung eines anderen, z.B. höheren Amtes eines bereits in die Jurisdiktionshierarchie Eingebundenen eine neue Amtsübernahme – unter Aufgabe des bisher innegehabten Amtes - zum Inhalt hat:
Kanon 2314 § 1 Nr. 1 CIC bestimmt: „Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen“... „der Exkommunikation.“ (Der lateinische (Ur-)text (zitiert nach Codex Iuris Canonici, Typis Polyglottis Viaticanis, 1965) ist deutlicher: „Incorrunt ipso facto excommunicationem“ – also: aus der (bloßen) Tat heraus; es handelt sich demnach um eine Strafe ‚latae sententiae’ i.S.d. Kanons 2217 § 1 Nr. 2 S.2 CIC, der lautet: „Eine Strafe latae sententiae ist dann vorhanden, wenn eine bestimmte Strafe so mit einem Gesetz oder Befehle verbunden ist, daß sie von selbst (von Rechts wegen) mit der Verübung des Deliktes eintritt.“; „Für Apostasie, Häresie und Schisma ist Hauptstrafe (wie nach dem alten Rechte) die von selbst eintretende Exkommunikation.“ (Perathoner, a.a.O., S. 681; s. auch Holböck, a.a.O., Bd. 2, S. 1078; Retzbach, a.a.O., S. 23, 485, f)
Kanon 1325 § 2 S. 3 CIC lautet insoweit: „Ein Schismatiker kann jemand auf doppelte Weise werden: a) zunächst dadurch, daß er den Papst nicht als Oberhaupt anerkennt; b) dann außerdem auch noch dadurch, daß er sich weigert, mit den Gliedern der Kirche, die den Papst als ihr Oberhaupt anerkennen, eine Gemeinschaft zu haben.“
Kanon 2257 § 1 S. 1 CIC lautet: „Dem Begriffe nach kann man die Exkommunikation bestimmen als eine Zensur, infolge derer jemand von der Gemeinschaft der Gläubigen ausgeschlossen wird.“; „Exkommunikation bedeutet ... nicht den Ausschluß aus der Kirche, sondern die Kundgebung des selbst vollzogenen Ausschlusses aus der Kirche.“ (Retzbach, a.a.O., S. 23)
Und Kanon 2265 § 1 CIC lautet auszugsweise: „Für alle Exkommunizierten gelten“ ... “folgende Verbote.“ ... „Nr. 2: Sie können keine“ ... “Ämter“ ... “erlangen“:
Die Ämter werden zwar (mit Ausnahme der Tatbestände des Kanon 2265 § 1 S. 2 CIC) erlangt: Kanon 152 § 3 CIC bestimmt bezüglich der (freien) Verleihung der Kirchenämter: „Hat derjenige, dem ein Amt verliehen wurde, nicht die hierfür geforderten Eigenschaften, so ist die Verleihung“...“dann ungültig, wenn es so im allgemeinen“ ...“Rechte“... “festgelegt ist.“; Kanon 2265 § 2 S.1 CIC bestimmt insoweit, daß die Übertretung der in Kanon 2265 § 1 Nr. 2 – Exkommunizierte können keine Ämter erlangen – im Allgemeinen nicht die Ungültigkeit der betreffenden Rechtshandlung zur Folge habe, aber sowohl die Amtsverleihung als auch die Amtsbesetzung und -ausübung ist eben unrechtmäßig, unerlaubt, verbotswidrig.
Kanon 2263 S. 3 CIC lautet: „Den Exkommunizierten ist es auch verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben.“
Kanon 2264 S. 1 und 2 bestimmen: „Im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Rechtsbereich wie für den Gewissensbereich.“
Als Häretiker oder Apostaten konnten sie also niemals rechtmäßig Kirchenämter erlangen und niemals rechtmäßig Amtsgewalt ausüben.

Als öffentliche Apostaten oder Häretiker hingegen erlangten sie niemals ein Amt:
Kanon 2314 §1 Nr. 3 S. 3 CIC bestimmt: “Außerdem ist Kanon 188 Nr. 4 zu beachten, wonach ein Kleriker, der öffentlich vom katholischen Glauben abfällt, damit ohne weiteres seine Ämter verliert.“ Der Begriff ‚öffentlich’ ist definiert in Kanon 2197 Nr. 1 CIC, der sinngemäß lautet: ein Delikt ist öffentlich, wenn mindestens damit zu rechnen ist, daß es mehr als nur einzelne Personen bekannt geworden ist.
Und Kanon 183 § 1 lautet (auszugsweise): „Die Erledigung eines Kirchenamtes kann“ ... „eintreten: a) durch Verzicht.“
Dazu Kanon 188 S.1 u. 2: „Das Kirchenrecht kennt auch einen stillschweigenden Verzicht. Dieser ist im bezug auf alle Ämter möglich und tritt von selbst ohne jede weitere Erklärung ein unter den gleich zu nennenden Voraussetzungen.“ ...
„Nr. 4. Ein stillschweigender Verzicht liegt vor, wenn jemand öffentlich vom Glauben abfällt.“
Der lateinische (Ur-)text lautet: „Ob tacitam renuntiationem ab ipso iure admissam quaelibet offficia vacant ipso facto et sine ulla declaratione, si clericus:“ ... „Nr. 4) A fide catholica publice defecerit;“ (zitiert nach Codex Iuris Canonici, a.a.O.)
Jone (a.a.O., Anmerkung zu Kanon 188 Nr. 4 CIC) vertritt hierzu die Auffassung, dieser Abfall sei gegeben bei Apostasie und Härersie. Nach den Definitionen im lateinischen (Ur-) Text in Kanon 1325 § 2 für einen Apostaten einerseits: „si a fide christiana totaliter recedit“ und einen Häretiker andererseits: „si quis, nomen retinens christianum, pertinaciter aliquam es veritatibus fide divina et catholica credentis denegat aut de ea dubitat.“ könnte diese Auffassung zunächst zweifelhaft erscheinen; bedenkt man aber, daß hier gerade nicht ein Abfall ‚totaliter’ gefordert ist, sondern ‚nur’ ein öffentliches Sich-losmachen, Abfallen, Untreu-, Abtrünnig-werden, dann ist einsichtig, daß ein solcher Tatbestand auch bei ‚bloßer’ Häresie vorliegt, nämlich dann, wenn die Person ‚hartnäckig’, also in Kenntnis, daß genau diese Lehre von der Kirche zu glauben vorgestellt werde, eine von Gott geoffenbarte Wahrheit öffentlich leugnet oder bezweifelt: auch solche Personen sind eben der Kirche wissentlich untreu geworden:

Dazu Papst Leo XIII. in seinem Apostolischen Rundschreiben „SATIS COGNITUM“ vom 29.6.1896 (a.a.O.):
„Wir erwähnen nur, was die Heilige Schrift sagt und was allgemein bekannt ist. Jesus Christus… verlangt durchaus, daß man seiner Lehre Glauben schenke, unter Verheißung von ewigem Lohn und ewiger Strafe. ‚Wenn ich nicht die Werke meines Vaters tue, so mögt ihr mir den Glauben verweigern’ (Joh 10, 37). ‚Hätte ich nicht die Werke unter ihnen getan, die kein anderer vollbracht, so hätten sie keine Sünde’ (Joh 15, 24). ‚Wenn ich sie aber vollbringe, und ihr wollt mir nicht glauben, so glaubet doch den Werken’ (Joh 10, 38). Was er immer befiehlt, befiehlt er mit derselben Autorität; wo er die Zustimmung des Verstandes fordert, nimmt er nichts aus. Wenn sie selig werden wollten, hatten also jene, die Jesus hörten, die Pflicht, nicht bloß seine gesamte Lehre im Allgemeinen anzunehmen, sondern auch jeder einzelnen von ihm gelehrten Wahrheit innerlich restlos zuzustimmen. Es ist eben ein Widerspruch, behaupten zu wollen, man dürfe auch nur in einem einzigen Punkte Gott den Glauben verweigern…
Wer hingegen die geoffenbarten Wahrheiten auch nur in einem Punkte leugnet, streift in Wirklichkeit den Glauben ganz ab, da er sich weigert, Gott als die höchste Wahrheit und als den eigentlichen Beweggrund des Glaubens zu achten. ‚In vielem sind sie mit mir, in wenigem sind sie nicht mit mir; aber wegen dieses Wenigen, in dem sie nicht mit mir einig gehen, nützt ihnen das Viele nichts, worin sie mit mir sind’ (hl. Augustinus).
Und mit Recht; denn jene, die von der christlichen Lehre nur das annehmen, was ihnen zusagt, stützen sich auf ihr eigenes Urteil, nicht auf den Glauben; sie weigern sich nämlich, ihre Gedanken in Zucht zu nehmen und sie Christus dienstbar zu machen, sie gehorchen mehr sich selbst als Gott. ‚Wenn ihr vom Evangelium nur glaubt, was ihr wollt, und was ihr nicht wollt, nicht glaubt, so glaubt ihr weit mehr euch als dem Evangelium’ (hl. Augustinus).
Daher haben die Väter auf dem Vatikanischen Konzil nichts Neues bestimmt, sondern nur die göttliche Anordnung, die alte und beständige Lehre der Kirche sowie die Natur des Glaubens selbst befolgt, als sie erklärten:
‚Mit göttlichem und katholischem Glauben ist alles zu glauben, was im Wort Gottes, sei es geschrieben oder mündlich überliefert, enthalten ist und von der Kirche, sei es durch einen feierlichen Glaubensentscheid, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt, als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird’.“

Wenn also ein Inhaber kirchlicher Ämter öffentlich vom Glauben abfällt, gilt das als sog. stillschweigender Verzicht auf das Amt mit der Folge des unmittelbar auf die Tat folgenden Amtsverlustes (Perathoner, a.a.O., S. 108; Holböck, a.a.O., Bd. 1, S. 268; Retzbach, a.a.O., S. 45, f.) - also kann weder ein öffentlicher Apostat noch ein öffentlicher Häretiker ein kirchliches Amt erlangen, denn im Augenblick der Erlangung würde er es seiner Apostasie bzw. seiner häretischen Haltung wegen sogleich wieder verlieren.
Diejenigen ‚Reformer’ hingegen, die die Begehrlichkeit, die Kirche zu ‚reformieren’ und ‚mit der Welt zu versöhnen’, erst nachträglich überkam, nachdem sie ihr (Kirchen-) Amt rechtmäßig erlangt hatten, verloren im Falle von öffentlicher Apostasie und Häresie das Amt, wie vorstehend dargelegt: Für nach Erlangung eines Kirchenamtes öffentlich häretisch oder apostatisch gewordene Inhaber gilt unmittelbarer Amtsverlust gemäß den Kanones 188 S. 1 und 2, Nr. 4, 183 § 1 CIC.
Ansonsten: - als nicht öffentlich in Erscheinung getretene Häretiker oder Apostaten - besetzten sie das Amt seitdem unrechtmäßig, unerlaubt, verbotswidrig:
Verfällt ein Inhaber kirchlicher Ämter in Häresie, so gilt das oben Gesagte:
Kanon 2314 § 1 Nr. 1 CIC bestimmt: „Apostaten, Häretiker und Schismatiker verfallen“... „der Exkommunikation.“
Kanon 2263 S. 3 CIC lautet: „Den Exkommunizierten ist es auch verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben.“
Kanon 2264 S. 1 und 2 CIC bestimmen: „Im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen. Dieses Verbot gilt sowohl für den Rechtsbereich wie für den Gewissensbereich.“
Jeder Exkommunizierte darf – von Ausnahmen (Kanon 2261 § 1 CIC; vergl. Perathoner, a.a.O., S. 667; Gläubige können von einem nicht ausdrücklich unter namentlicher Nennung vom apostolischen Stuhl Exkommunizierten „aus jedem gerechten Grunde“, insbesondere wenn kein anderer Priester da ist, Sakramente und Sakramentalien verlangen (Perathoner, a.a.O., S. 667; Holböck, a.a.O., Bd. 2, S. 1076, f)) abgesehen - erlaubterweise keine Sakramente oder Sakramentalien spenden, er kann keine kirchlichen Rechtshandlungen vornehmen und ist prozeßunfähig (Kanon 2263 S. 2 CIC; Perathoner, a.a.O., S. 667), er darf auch nicht die höheren Weihen empfangen (Kanon 2265 § 1 Nr. 3 CIC; Perathoner, a.a.O., S. 668; Holböck, a.a.O., Bd. 2, S. 1077).
Jene ‚Reformer’ also - wenn sie Ämter innerhalb der wahren Kirche vor ihrem Glaubensabfall, ihrem Abgleiten in den hartnäckigen Irrglauben erlangt hatten – gingen als öffentlich Abgefallene oder Irrgläubige ohne weiteres ihrer Ämter verlustig oder – im Falle nicht publik gemachter Häresie oder Apostasie - verwalteten diese seit ihrem Fall in den Irrglauben unrechtmäßig, verbotenerweise und unerlaubt.
Für alle anderen Amtsträger, die die Veränderungen von der vorkonziliaren zur nachkonziliaren Kirche ohne Eifer - aber dennoch - mitvollzogen, traten folgende Ereignisse ein:
Im Gefolge jenes nicht näher datierten in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkts, zu dem sich die ‚nachkonziliare Kirche’ vollends manifestierte, trafen nach und nach auch die Amtsträger der einst katholischen Kirche, die ‚nur’ mitliefen und dabei das taten, was der Lehre und den Satzungen der ‚vorkonziliaren’ (katholischen) Kirche zuwider war, die Folgen: sie folgten der ‚nachkonziliaren Kirche’ und deren Führern - und nicht mehr der ‚vorkonziliaren’ Kirche.
Sie haben die Wandlung der Kirche miterlebt und als Amtsträger mitvollzogen. Sie alle wollten das Wesen der von Gott gestifteten hl. Kirche und deren wesensgemäße Grenzen – ihre Unfähigkeit zum Irrtum, ihre Unfähigkeit zur Fehlleitung der ihr anvertrauten Herde und damit ihre substantielle Wandlungsunfähigkeit – nicht mehr (wahr-)haben:
Wenn sie nicht in Irrglauben, in Häresie und damit der Exkommunikation verfielen, so gilt aber dennoch Kanon 2314 § 1 Nr. 3 CIC, der bestimmt:
„Wer zu einer akatholischen Religionsgenossenschaft formell übertritt oder sich ihr (ohne formellen Übertritt) öffentlich anschließt, der ist damit ohne weiteres von Rechts wegen infam.“ (Die Definition der infamia iuris ist in Kanon 2293 § 2 CIC enthalten.)
Kanon 2294 § 1 S. 1 und 2 CIC bestimmen (auszugsweise): „Wer mit der infamia iuris (also von Rechts wegen mit der Infamie belegt ist) behaftet ist, ist zunächst irregulär nach Kanon 984 Nr. 5. Außerdem ist ein solcher unfähig,“ ... “Ämter oder Würden zu erlangen“ ... „oder andere kirchliche Rechte oder Dienste auszuüben.“
Kanon 968 § 1 S. 2 CIC bestimmt (auszugsweise): „Damit jemand“ ... „erlaubterweise eine Weihe empfängt,“ ... „darf er“ ... „mit keiner Irregularität behaftet sein.“ – also: die sich einer akatholischen Religionsgesellschaft Anschließenden sind damit rechtlich infam, damit irregulär, sie können als Irreguläre keine rechtmäßigen Weihen empfangen.
Perathoner, a.a.O., S. 682, meint unter Berufung auf Kanon 188, Nr. 4 CIC: „Die Zugehörigkeit oder der öffentliche Anschluß an eine akatholische Religionsgesellschaft sind mit der von selbst eintretenden Infamie belegt; Kleriker gehen ohne weiteres des Amtes verlustig.“ Letzteres trifft nach Ansicht des Verfassers allerdings nur für die zu, die (zugleich) der öffentlichen Häresie oder Apostasie anheimfallen: die ‚Mutation’ von der katholischen zur ‚Konzilskirche’ erfolgte aber sozusagen aus dem Hinterhalt, so daß die, die ‚nur’ mitliefen, sich nicht unbedingt wie Häretiker oder Apostaten verhielten.
Aber auch die Mitläufer, die sich still verhielten, besetzten die ihnen einstmals von der katholischen Kirche verliehenen Kirchenämter seitdem unrechtmäßig, verbotenerweise, unerlaubt: infolge ihres öffentlich vollzogenen Anschlusses an eine akatholische Religionsgemeinschaft, die ‚nachkonziliare Kirche’, wurden sie rechtlich infam und damit irregulär i.S.d. Kirchenrechts und damit unfähig, Ämter oder Würden zu erlangen oder andere kirchliche Rechte oder Dienste auszuüben.
Die rechtlich Infamen sind aber von der aktiven Teilnahme am Gottesdienst fernzuhalten (Kanon 2294 § 1 S. 3 CIC)

Außerdem haben sich viele von denen, die ‚nur’ mitliefen, durchaus entschieden und auch sehr entschieden zu erkennen gegeben: nämlich als von den ‚Traditionalisten’, den ‚Konservativen’ und vor allen den ‚Sedisvakantisten’ ‚getrennte Brüder’ – mit denen wollten sie rein gar nichts mehr zu tun haben; sie fühlten sich als Glieder der ‚katholischen Kirche’, die als ‚Kirche nach dem II. Vatikanischen Konzil’ eben ein neues ‚Gesicht’, ein ‚passendes’ ‚outfit’ bekommen habe – wie sie meinten.
Sie wollten mit den ‚Konservativen’, den ‚Traditionalisten’ und ‚Sedisvakantisten’, die für ‚die alte Kirche’ und ‚das intolerante vorkonziliare Papsttum’ ‚standen’, keine Gemeinschaft mehr pflegen – Kanon 1325 § 2 S. 3 CIC lautet demgemäß auszugsweise: „Ein Schismatiker kann jemand“ ... „werden:“ ... „dadurch, daß er sich weigert, mit den Gliedern der Kirche, die den Papst als ihr Oberhaupt anerkennen, eine Gemeinschaft zu haben.“ - und für Schismatiker gilt dasselbe wie für Häretiker:
Sie verfallen der Exkommunikation (Kanon 2314 § 1 Nr. 1 CIC);
den Exkommunizierten ist es verboten, die von ihnen bekleideten Ämter oder sonstige kirchliche Dienste auszuüben. (Kanon 2263 S. 3 CIC);
im allgemeinen ist es allen Exkommunizierten verboten, einen kirchlichen Jurisdiktionsakt vorzunehmen. (Kanon 2264 S. 1 CIC).
Ein Bischof (Graber) wollte katholisch und papsttreu bleiben, er blieb ‚papsttreu’ und ’katholisch’, aber eben nicht papsttreu und nicht katholisch - und setzte in seiner Diözese Regensburg all die ‚Neuerungen’ um.
Ein Monsignore (Lefe`bvre) wollte katholisch und papsttreu bleiben - es blieb in beiden Fällen beim Wunsche, nachdem er in seiner Erklärung vom November 1979 am Wesen der Kirche irre geworden war, weil er einerseits die ‚Konzilskirche’ als die katholische Kirche und deren ‚Papst’ als Papst der katholischen Kirche ‚anerkannt’ hatte, andererseits den Weisungen des von ihm ‚anerkannten’ Papstes nicht folgen wollte und damit Kirchenlehre und Kirchenrecht auf’s Schwerste mißachtete:

Denn das Dekret des (I.) Vatikanischen Konzils (1869/70), vierte Sitzung, 18.7.1870, Erste Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi bestimmt:
„Diese Gewalt der Rechtsbefugnis des Römischen Papstes, die wirklich bischöflichen Charakter hat, ist unmittelbar. Ihr gegenüber sind Gläubige jeglichen Ritus und Ranges, einzeln sowohl wie in ihrer Gesamtheit, zur Pflicht hierarchischer Unterordnung und wahren Gehorsams gehalten: nicht allein in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch der Ordnung und Regierung der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche.
Wer also sagt, der Römische Papst habe nur das Amt einer Aufsicht oder Leitung und nicht die volle und oberste Gewalt der Rechtsbefugnis über die Kirche – und zwar nicht nur in Sachen des Glaubens und der Sitten, sondern auch in dem, was zur Ordnung und Regierung der über den Erdkreis verbreiteten Kirche gehört..., der sei ausgeschlossen....
Jeder, der als Nachfolger des Petrus diesen Bischofssitz innehat, besitzt daher auch nach Christi Einsetzung selber den Primat des Petrus über die gesamte Kirche. Es bleibt also die Anordnung der Wahrheit, es verharrt der heilige Petrus in der empfangenen Festigkeit des Felsens, nie hat er das übernommene Steuer der Kirche verlassen (Papst Leo der Große)...
Diese Gnadengabe der Wahrheit und des nie versagenden Glaubens ist dem Petrus und seinen Nachfolgern auf diesem Stuhl von Gott verliehen worden...“

Und Kanon 196 CIC bestimmt: „Die Kirche besitzt kraft göttlicher Anordnung die Jurisdiktionsgewalt.“
Kanon 218 CIC bestimmt insoweit: „§ 1: Als Nachfolger des hl. Petrus im Primat hat der Bischof von Rom nicht nur einen Ehrenprimat, sondern auch die höchste und vollständige Jurisdiktionsgewalt über die ganze Kirche. - Diese Jurisdiktionsgewalt umfaßt nicht nur den Glauben und die guten Sitten, sondern auch alle Dinge, die sich auf die rechtliche Ordnung und Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdkreis beziehen. § 2: Diese Jurisdiktionsgewalt ist eine bischöfliche und ordentliche Gewalt, die von jeder menschlichen Gewalt unabhängig ist und sich unmittelbar sowohl auf die Kirchen im einzelnen wie insgesamt, als auch auf alle einzelnen Hirten und Gläubige bezieht.“
Die durch und durch häretische und schismatische Haltung jenes Monsigniore zur definierten Glaubenslehre der Kirche lag in dem Widerspruch zwischen seiner Erkenntnis und seiner daraus gezogenen Folgerung: Lefe`bvre hatte erkannt und bekannte, daß ‚Johannes Paul II. Apostat war – und ‚erkannte’ ihn dennoch als Papst ‚an’:
„Man darf sich nicht einem Papst widersetzen, der, um das Werk der Kirche fortzusetzen, uns Weihbischöfe verweigert. Gut. Aber gegen einen Papst, der die Kirche zerstört, der praktisch ein Apostat ist und der uns zu Apostaten machen will, da frage ich Sie: was muß man tun? Muß man auf die Fortsetzung dieses Werkes der Kirche verzichten jemandem zuliebe, der die Tradition nicht mehr will, der nicht mehr will, daß unser Herr Jesus Christus öffentlich herrscht, der uns in die Apostasie führt? Das habe ich Kardinal Ratzinger gesagt. Weil er mir sagte: ‚Aber schließlich ist der Papst unfehlbar! Sie können sich doch nicht so gegen den Papst aufbäumen!’ “ (aus : Marcel Lefebvre, Nos relations avec ‚Rome’, Conference donnee a la retraite sacerdotale, le 4 septembre 1987 a Econe, zitiert nach Pitsch, a.a.O., S. 173, f.)

Zudem wollte jener Monsigniore in der Folge in seinem ‚oeuvre’ mit den ‚Sedisvakantisten’ partout nichts mehr zu tun haben: diejenigen, die sich im Bereich seiner ‚Hierarchie’ als solche zu erkennen gaben, schickte er in die ‚Wüste’ - und lehnte es also ab, mit denjenigen Mitgliedern der Kirche Gemeinschaft zu halten, die mit dem ‚Papst’ der Konzilskirche eben deshalb keine Gemeinschaft hatten und haben, weil sie nur den Papst der katholischen Kirche und nicht einen ‚Papst’ der ‚Konzilskirche’ als ihr Oberhaupt anerkennen – und hat dabei nicht bedacht, auf welch präzise Weise er damit beurkundete, daß es sich bei seinem ‚oeuvre’ und der Konzilskirche einerseits und der katholischen Kirche andererseits um zwei verschiedene Institutionen mit verschiedenen Gründern handelt: Er hat nicht die katholische Sache geführt, sondern die anti-katholische. Bedenkenlos lief er in Häresie und Schisma zugleich und führte andere dahin.

Die den Spagat versucht haben, so katholisch zu bleiben wie ehedem, und so treu den (modernen) ‚Päpsten’ der Konzilskirche wie man als Katholik papsttreu sein muß, sie sind – als rechtmäßige Amtsträger der katholischen Kirche - gescheitert, weil sie sich entscheiden mußten: man kann nicht Diener zweier Herren sein und diese unberechtigtermaßen für ein und denselben erachten: rechtmäßige Hirten der Kirche waren stets befähigt, bis ‚zwei’ zählen zu können – wenn sie denn gewollt hätten!

Zusammenfassend: die ersteren, die Motoren und Verfechter der ‚Reformen’ erlangten als Ungetaufte oder Apostaten schon gar keine Ämter oder gingen wegen ihrer Verwandlung zu ‚Wölfen’, als öffentliche Häretiker oder Apostaten ihrer Ämter verlustig oder besetzten sie seit ihrem nicht publizierten Fall in Häresie oder Apostasie unerlaubt, unrechtmäßig. Die letzteren, die ‚nur’ mit den ‚Neuerern’ mitliefen, verließen das ihnen zugeteilte Amt, eben weil sie mit ersteren in den Abfall liefen und sich dadurch einer akatholischen Religionsgesellschaft anschlossen und weil sie ins Schisma liefen.
„Wehe dem schlechten Hirten, der die Schafe im Stich läßt! Auszehrung soll kommen über seinen Arm und sein rechtes Auge! Sein Arm soll verdorren, sein rechtes Auge erlöschen!“ (Henne/Rösch, AT, Zacharias 11, 17), - „Die Fürsten Judas gleichen Grenzverrückern; drum gieße ich auch über sie wie Wasser meinen Grimm.“ (AT, Osee 5, 10) (1)

Denn durch ihren öffentlichen Anschluß an eine akatholische Religionsgemeinschaft, den sie mit Übernahme all der Neuerungen der Konzilskirche vollzogen, haben sie das ehemals übernommene Kirchenamt nicht mehr besetzt, sondern es genau durch dieses Handeln verlassen, es aufgegeben.
Sie verloren die Ämter in der Kirche durch Resignation, durch deren Aufgabe also in dem Maße, in dem jene Konzilskirche sich von der Katholischen Kirche trennte:
Kanon 87 CIC lautet: „Was die Entstehung einer physischen Person anbelangt, so ist zu bemerken, daß jemand in der von Christus gestifteten Kirche durch die Taufe eine Person wird mit allen Rechten und Pflichten eines Christen.“
Nach der Lehre der Kirche ist jeder Getaufte Glied der (katholischen) Kirche und daher deren Jurisdiktion, deren Hirtensorge unterworfen. Und er kann diese ‚Mitgliedschaft’, das unauslöschliche Merkmal des Getauftseins auch nicht durch Glaubensabfall, als Apostat oder als Häretiker (‚Andersgläubiger’) oder infolge Exkommunikation ‚abstreifen’. Allerdings sind all die letzteren mit Vernunftgebrauch, obwohl ehemals Glieder der Kirche, eben vom Leibe Christi abgeschnitten, getrennt:  Unter der Überschrift: „Wer nicht von den Grenzen der streitenden Kirche umschlossen wird“ führt der Römische Katechismus (a. a. O., S. 77) aus:
„Daher kommt es, daß nur drei Menschenklassen von ihr ausgeschlossen werden: erstens die Ungläubigen, dann die Häretikern und Schismatikern, endlich die Exkommunizierten. Die Heiden, weil sie nie in der Kirche gewesen und sie auch nie erkannt haben, noch irgend eines Sakramentes in der Gemeinschaft des christlichen Volkes teilhaftig geworden sind; die Häretiker aber und Schismatikern, weil sie von der Kirche abgefallen sind. Denn sie gehören ebenso wenig (dazu), als Überläufer noch dem Kriegsheere angehören, von dem sie abtrünnig geworden. Es ist jedoch nicht zu leugnen, dass sie unter der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht gerufen, bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden. Endlich auch die Exkommunizierten, weil sie, durch das Urteil der Kirche von ihr ausgeschlossen, nicht zu ihrer Gemeinschaft gehören, bis sie sich bekehren. Von den übrigen aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen Menschen, ist gar kein Zweifel, daß sich noch in der Kirche verbleiben; und man muß die Gläubigen darüber beständig belehren, daß sie sich gewiß überzeugt halten, daß die Vorsteher der Kirche, wenn ihr Leben auch schändlich wäre, dennoch in der Kirche sind und deshalb nichts von ihrer Gewalt verlieren.“

„Den Gliedern der Kirche aber sind in Wahrheit nur jene zuzuzählen, die das Bad der Wiedergeburt empfingen, sich zum wahren Glauben bekennen und sich weder selbst zu ihrem Unsegen vom Zusammenhang des Leibes getrennt haben, noch wegen schwerer Verstöße durch die rechtmäßige kirchliche Obrigkeit davon ausgeschlossen worden sind... deshalb ist, wer die Kirche zu hören sich weigert, nach dem Gebot des Herrn als Heide und öffentlicher Sünder zu betrachten. Aus diesem Grund können diejenigen, welche im Glauben oder in der Leitung voneinander getrennt sind, nicht in diesem einen Leib und aus seinem einen göttlichen Geiste leben.... Er (Anmerkung des Verf.: der Geist Christi) ist es endlich, der der Kirche unter dem Wehen Seiner Gnade fortwährend neues Wachstum verleiht, es aber verschmäht, in den vom Leibe völlig getrennten Gliedern durch die Heiligmachende Gnade zu wohnen.“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Mystici corporis Christi“ Papst Pius XII. v. 29.6.1943, zitiert nach Rex-Verlag-Luzern, 8. Aufl., 1960)

Sie alle gehören nicht zur Gemeinschaft der Gläubigen, sind deren Mitgliedschaftsrechte verlustig, können daher keine Ämter in der Kirche rechtmäßigerweise innehaben und verwalten, …„da es doch widersinnig ist zu meinen, es könne jemand in der Kirche ein Vorsteheramt bekleiden, der außerhalb der Kirche ist.“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Satis cognitum“ vom 29.6.1896 Papst Leo XIII.) – deswegen kann das Heil der Restauration der Kirche nicht von Amtsträgern der apostatischen neuen Konzilskirche erwartet werden. Nicht einmal Sakramente dürfen ihnen gespendet werden; Kanon 731 § 2 CIC lautet:
„Es ist verboten, Häretikern und Schismatikern die Sakramente zu spenden. Das Verbot gilt auch dann, wenn die Häretiker und Schismatiker sich im guten Glauben befinden und um Spendung eines Sakramentes bitten. Man darf ihnen also nur dann die Sakramente spenden, wenn sie ihren Irrtum abgelegt haben und mit der Kirche ausgesöhnt sind.“
„Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und in wem ich bleibe, der bringt viele Frucht, denn getrennt von mir könnt ihr nichts tun. Wenn jemand nicht in mir bleibt, so wird er wie der Rebzweig hinausgeworfen, und er verdorrt. Man liest sie auf, wirft sie ins Feuer, und sie verbrennen.“ (NT, Johannes 15, 5 und 6)
„Es gibt also nur eine Kirche Christi und zwar für alle Zeiten. Wer abseits von ihr lebt, erfüllt nicht den Willen und die Vorschrift Christi; da er den Weg des Heiles verlassen hat, geht er dem Verderben entgegen. ‚Wer sich von der Kirche trennt, verbindet sich mit einer Ehebrecherin und hat kein Anrecht auf die Verheißungen der Kirche; wer die Kirche Christi im Stiche läßt, gelangt nicht zu den Belohnungen Christi ... Wer nicht zu dieser Einheit steht, hält das Gebot Gottes nicht, hält nicht den Glauben an den Vater und den Sohn, behält nicht das Leben und nicht das Heil’. (Cyprianus).“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Satis cognitum“ Papst Leo XIII. vom 29.6.1896)
Da nun die neue Konzilskirche nicht mit der Kirche identisch ist, können deren Funktionsträger nicht mit den Hirten der Kirche identisch sein - demnach können die ‚Päpste’ der neuen Konzilskirche nicht Päpste der katholischen Kirche sein:
„Wo der Papst ist, da ist die Kirche“, so der hl. Ambrosius, also: „Wo die Kirche nicht ist und nicht sein kann, da ist auch der Papst nicht und kann auch dort nicht sein.“
Der Versuch, die (wahre) Kirche zu zerstören, hat zur gänzlichen Zerstörung der Ämter innerhalb der (wahren) Kirche, des lebendigen Lehramtes und des lebendigen Hirtenamtes geführt:
Die, die revolutionär eine ‚neue Messe’ schufen, ‚neue Sakramente und Vorsteherämter’ und eine ‚neue Konzilskirche’, ein ‚Neues Pfingsten’ mit einem bei gleichen Worten in der Sache anderen Glaubensbekenntnis und mit einem anderen – dem ‚modernen Menschen’ ‚angepaßten’ - Pflichtenkanon recht diesseitiger Ziele: ‚Einsatz’ für den „Weltfrieden“ (Frieden, Sicherheit und wirtschaftliche Prosperität), „Bewahrung der Schöpfung“ (Umweltschutz), „solidarische Nächstenliebe“ (Gleichheit und Brüderlichkeit), „Toleranz“ und „Weltoffenheit“, „Anerkennung der sich auch in anderen Glaubensbekenntnissen offenbarenden Religiosität des Menschen“ (Indifferentismus und Glaubensverleugnung), die sich mit aller Welt und allen Religionen und all deren Göttern ‚aussöhnen’ – aber keineswegs mit der wahren Kirche und dem wahren Gott - können nicht nur niemals Petrusnachfolger sein, sondern diese ‚Päpste’, ‚Bischöfe’ und Amtsträger der neuen Konzilskirche haben Ämter inne: Sie sind eben keine Amtsträger der katholischen Kirche sondern Amtsträger der neuen apostatischen Konzilskirche.

Und zu welchem Zweck diese Organisation gegründet wurde und seitdem tätig ist, läßt sich unschwer erraten:
Um die (wahre) Kirche auszuzehren, sie zu verdecken, sie für die Seelen unsichtbar werden zu lassen, sie mit Stumpf und Stiel auszurotten, sie zu erdrosseln, ihr die Luft zum Atmen und den Raum für den Gottesdienst zu nehmen, ihr den Namen ‚katholische Kirche’ zu rauben, sie als ‚dunkle Vergangenheit’ zu verspotten und zu verleumden, und deren verbliebene Reste, als ‚geistesschwache Anhänger’ einer ‚fanatischen’ ‚fundamentalistischen’ ‚Sekte’ von ‚ewig Gestrigen’ zu verhöhnen; einerlei, ob die Parteigänger der Konzils-kirche nun um diese Hintergründe wissen oder nicht.

Man weiß nicht einmal, wie man die letzten Treugebliebenen bezeichnen soll – ‚Katholiken’ gäbe zu Mißverständnissen Anlaß: so nennen sich auch die Mitglieder der neuen Konzilskirche, ‚Konservative’ oder ‚Traditionalisten’ scheinen Sammelbegriffe zu sein für Treugebliebene und Obskuranten, letztere als bloße Liebhaber überlieferter Formen, nicht aber auch deren Inhalte, ‚Sedisvakantisten’ scheint eigentlich ein uns von den Mitgliedern der neuen Konzilskirche angehängtes Schimpfwort zur Verunglimpfung unserer Sache zu sein. Und der Titel ‚Alt-Katholiken’ ist bereits besetzt: ausgerechnet von jenen, die sich von der Kirche deshalb getrennt haben, weil sie das Wesen des Papsttums und damit das Wesen der Kirche nicht anerkennen und deshalb gegen die Lehrentscheidungen des Vatikanums (1869/70) rebelliert haben.

Anmerkung:
(1) Auch hier – bei den ‚Fürsten Judas’ – liegt der Schlüssel zum Verständnis dieser und ähnlicher die ‚Juden’, ‚Juda’ oder die ‚Judäer’ betreffenden Textstellen in der Aussage Christi auf die Frage: „Bist du der König der Juden? Er antwortete: Ja, ich bin es.“ (NT, Lukas 23, 3; ebenso Matthäus 27, 11 und Markus 15, 2) Folgt man dieser Aussage, dann sind damit die Seinem Reiche, der Kirche Zugehörigen folglich als ‚Juden’ bezeichnet. Damit wird diese Textstelle dahin zu verstehen sein, daß es sich bei jenen ‚Fürsten Judas’ um Hirten der hl. Kirche handelt, die die unverrückbaren ‚Grenzen’ (der hl. Kirche) zu ‚verrücken’ versuchten, die sie in ihrem Wesen brechen wollten.

 
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