Ist die Religionsfreiheit ein Naturrecht?
von Norbert Dlugai
Vorbemerkung der Redaktion
Von Descartes wird folgender Traum berichtet: Ein Sturm versucht ihn in eine Kirche zu treiben. Er widersteht dem Sturm, bäumt sich gegen die Windstöße auf, um nicht gegen seinen Willen zum Besuch des Gotteshauses genötigt zu werden. Als aber der Sturm nachgelassen hat, betritt er die Kirche, um zu beten.
In diesem Traum werden die eigentlich problematischen Momente angesprochen, die auch in dem vatikanischen Dokument "Dignitatis humanae" ("Die Würde des Menschen"), d.i. die Erklärung über die Religionsfreiheit (mit dem bezeichnenden Untertitel "Das Recht der Person und der Gemeinschaften auf gesellschaftliche und bürgerliche Freiheit in religiösen Dingen") behandelt und dessen Resultate im folgenden von Norbert Dlugai kritisch untersucht werden. Dieses Dokument, welches wiederum die "subsistit-in-Lehre" aufnimmt, wurde bei seinen Befürwortern als auch seinen Gegnern mit großen Mißverständnissen aufgenommen 1). Große Zustimmung fand es deswegen, weil von den Befürwortern nur jene Aussage darin einseitig verstanden wurde: man kann zu religiösen Handlungen nicht gezwungen werden, eine Aussage, die auch von niemandem bestritten wird, auch von den Gegnern der Erklärung über die Religionsfreiheit nicht.
Warum geht es? In Art. 2 heißt es: "Das Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, daß alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl von seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen, wie jeglicher menschlichen Gewalt, so daß in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen - innerhalb der gebührenden Grenzen - nach seinem Gewissen zu handeln." Weiter heißt es dort (Art. 2): "Ferner erklärt das Konzil, das Recht auf religiöse Freiheit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet, so wie sie durch das geoffenbarte Wort Gottes und durch die Vernunft selbst erkannt wird. Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muß in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, daß es zum bürgerlichen Recht wird."
Dieses Recht wird folgendermaßen begründet: "Was das Vatikanische Konzil über das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit erklärt, hat seine Grundlage in der Würde der Person, deren Forderungen die menschliche Vernunft durch die Erfahrung der Jahrhunderte vollständiger erkannt hat." (Art. 9)
Damit räumt "Dignitatis humanae" - den anderen Religionen gleiche Rechte ein, - bezieht die Position der liberalen und religiös indifferenten staatlichen Verfassungen.
Richtig an dem entscheidenden ersten Passus ist, daß niemand das Recht hat, jemand gegen sein Gewissen zu religiösen Handlungen zu zwingen. Falsch ist aber - und da stimmen alle Aussagen des kirchlichen Lehramtes überein - zu sagen, es stehe jedem zu, nach seinem Gewissen zu handeln, wobei der Terminus "Gewissen" nicht übersetzt werden kann mit "Stimme Gottes", sondern mit "Wahlfreiheit", wie die obigen Passagen zu verstehen geben. Zwar lehrt auch das Vatikanum II nicht, es gäbe ein Recht, einen Irrtum zu verbreiten, wohl aber das Recht, am öffentlichen Bekenntnis einer falschen Religion und für deren Werbung nicht gehindert zu werden. Es gibt kein Recht auf die Ausübung einer falschen Religion, was explicit Gottes Willen widerspricht. Denn Gott verlangt sein Recht: "Du sollst keine fremden Götter neben Mir haben." (1. Gebot) 2) Die formale Freiheit ist nicht Selbstzweck, sondern sie ist gerichtet an ein Soll, die Erfüllung des absoluten Willens Gottes. So schreibt Leo XIII. in seiner Enzyklika "Libertas praestantissimum": "Denn Recht bezieht sich auf die Erlaubtheit von etwas sittlich Gutem. Wie wir schon öfters erklärt haben (...), ist daher die Behauptung ungereimt, als sei (das Recht) von Natur aus der Wahrheit und der Lüge, der Sittlichkeit und dem Laster gemeinsam und ohne Unterschied gegeben." An den katholischen Juristenverband in Italien richtete Pius XII. in einer Ansprache vom 6.12.1953 den Appell: "Was nicht der Wahrheit und dem Sittengesetz entspricht, hat objektiv kein Recht auf Dasein, Propaganda und Aktion." (AAS, Bd. 45, 1953, S. 799) 3)
Um es vereinfacht darzustellen: die Möglichkeit, etwas frei wählen zu können, heißt doch nicht, alles (mit dem gleichen Recht) wählen zu dürfen. Man darf nicht alles, was man kann. Aus dem Können folgt kein (allgemeines) Sollen, geschweige denn ein Recht. Die Einschränkung erfolgt aus dem, was gesollt ist. Man stelle sich vor: weil man auch stehlen kann, folgte daraus, auch stehlen zu müssen, was absurd wäre. Mit diesem Dokument bezieht Vatikanum II eine ähnliche Position wie Satre, der behauptet, die Freiheit müsse sich ein Wertsystem wählen, aber welches sie aussuche, bleibe ganz allein ihr überlassen.
Wenn es kein Recht auf falsche Religionen gibt, so gilt doch andererseits das Verbot, jemand zur Religion zu zwingen. Daraus ergibt sich das Gebot der Duldung. Leo XIII. schreibt in der bereits erwähnten Enzyklika "Libertas praestantissimum": "[Die Kirche] erhebt nicht dagegen Einspruch, daß doch die Staatsgewalten so manches dulden, was weder wahr noch gerecht ist: entweder um ein noch größeres Übel zu vermeiden oder um Gutes zu erreichen oder zu bewahren." Wenn aber aus der bloßen Duldung einer falschen Religion durch die Kirche ein Rechtsanspruch für diese Religionen abgeleitet und geltend gemacht wird, muß man auch die daraus resultierenden Pflichten anerkennen, was u.a. zu der grotesken Situation geführt hat, daß sich die sog. Deutsche Bischofskonferenz für die Durchsetzung der Rechte des Islam einsetzte, in denen wiederum die Frauen massiv unterdrückt werden, was eigentlich der christlichen Nächstenliebe widerspricht... Ja, und dann gibt es noch die sog. kath. Priester, die aus 'Verpflichtung' für den Bau von Moscheen in Deutschland Geld sammeln... alles im Namen der Religionsfreiheit! Und damit war ein weiterer Schritt getan, den Prinzipien der Französischen Revolution innerhalb der 'Kirche' zur Geltung zu verhelfen!
Eberhard Heller
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I. Einleitende Gedanken zur Thematik
Die auf dem II. Vatikanischen Konzil beschlossene Erklärung "Dignitatis Humanae" - "Die Würde des Menschen" vom 7. Dezember 1965 glaubte feststellen bzw. festschreiben zu müssen - und das erstmals -, daß für den Menschen ein Recht auf Religionsfreiheit existiere. Und zwar mit dem Charakter eines unumstößlichen Naturrechtes, welches durch den Status der Allgemeingültigkeit, unabhängig von menschlicher Einflußnahme, gekennzeichnet sei.
Es ist nicht müßig, darüber einige Überlegungen anzustellen, denn das gebietet die zweifellose Gewichtigkeit des Ganzen, das seinen (satanischen) Stempel aufgedruckt erhält durch die verheerenden Folgen für das zeitliche und ewige Heil des Menschen - Folgen für den Menschen, der in tödlicher Gefahr schwebt, dem Trug falscher und verderblicher Doktrinen, Irrlehren, Lügen udgl. mit Blick auf die Religionsfreiheit zum Opfer zu fallen und so verloren geht, indem er für ewig aus der Gnade Gottes herausfällt. Einer Gnade, die nur in der einen, einzig wahren von Christus errichteten und gestifteten Kirche dem reuigen und geläuterten Menschen geschenkt wird und werden kann. 4)
II. Auswirkungen der Deklaration über die Religionsfreiheit - Die Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit diesen Häresien
Worum geht es hier? Die Verfechter der Religionsfreiheit benutzen für ihre die Wahrheit ausgrenzenden Thesen das fadenscheinige Argument, daß der Wahrheit der Sieg von selbst beschieden sei, wenn die Kirche in religiösen Dingen die volle Freiheit erhielte und besitze. Dieser Statue münde in ein (gottgegebenes!) Naturrecht. Doch diesbezüglich wird der blanken Realität ein nachhaltiger Schlag versetzt. Denn man verkennt hier total den desolaten Zustand des Menschen, wie er in der tradierten katholischen Erbsündenlehre dargelegt und dem Katholiken vermittelt wird.
Danach tilgt das Sakrament der Taufe zwar die Erbschuld und stattet die Seele mit der heiligmachenden Gnade aus, wodurch der Mensch die Würde der Kindschaft Gottes empfängt.Nicht hinweg-genommen und getilgt aber sind die sonstigen Folgen der Erbsünde wie Krankheit, insbesondere der Tod, und vor allem das Kernübel der Verdunkelung des menschlichen Verstandes und, daraus entspringend, die Hinneigung des Willens zur Sünde, d.i. die Auflehnung gegen den barmherzigen, aber ebenso heiligen und gerechten Gott und die Ablehnung seines Willens. Diese durch die bleibenden Verwundungen von Verstand und Willen erzeugten Verkehrungen sind der Verbreitung der Wahrheit und einem Dasein auf ihrer Grundlage mehr als abträglich.
Die (immer noch erhoffte) Wende könnte einzig und allein geschehen durch bewußte und gewollte Hinwendung zu dem, welcher "der Weg, die Wahrheit und das Leben" (Joh. 14,6) ist: Jesus Christus, der gekreuzigte und vom Tode auferstandene Gottessohn, und damit zu seiner Kirche, und den von dieser Kirche im Auftrag Christi verwalteten und gehüteten sakramentalen Gnadenmitteln. Doch diese Geschenke verfallen heute weitgehend entweder der Ignoranz (Beichte und Bußsakrament) oder einer beschämenden Alltäglichkeitsroutine gedankenlosen Gebrauchens.
Wir werden alles in allem mit einem den Menschen und die Gesellschaft zerstörenden gottfeindlichen Megatrend konfrontiert. Sein Gesicht ist entscheidend mit geprägt von einer Mentalität, die etwas als ein Naturrecht postuliert, was niemals Gottes, sondern die Sache seines Widersachers ist. Haben sich darüber die Verfechter der Religionsfreiheit schon einmal Gedanken gemacht? Das gilt mehr noch für den heutigen Menschen und den modernen 'Katholiken', der stets anfälliger reagiert...
Was die Diener des öffentlichen Wohls betrifft, die sich 'Staat' nennen, so verschließt ihnen das sog. Naturrecht "Religionsfreiheit" die Augen dafür, was sehr treffend und verbindlich Ernst-Wolfgang Böckenförde, ehemaliger Verfassungsrichter, Staats- und Verfassungsrechtler, den Staatslenkern ins Stammbuch schrieb: "Der Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann, noch zu schaffen vermag".
Dem liegt der Kerngedanke zugrunde, daß die Wahrheit nicht nur der Garant für das zeitliche und ewige Wohl des Einzelmenschen ist, sondern es muß auch der Staat ein echtes, wohlverstandenes Interesse daran haben, den Einfluß und das Sichausbreiten von Irrtümern nicht-katholischer Religionsgemeinschaften zu unterbinden oder zumindest zurückzudrängen und zu begrenzen. Aufschlußreich ist, wenn sogar ein evangelischer Theologe, Prof. Christian Hillgruber von der Bonner Universität, ausdrücklich betont, "daß die Grundlagen unseres Staates nur auf dem Boden des Christentums gesichert seien".
Die katholische Kirche jedoch ist die ureigentliche Hüterin und Verkünderin der Wahrheit, und deshalb ist der Staat gehalten, seinen Schutz dem Wirken der katholischen Kirche angedeihen zu lassen. 5)
Dies muß zur politischen Regel dort werden, wo die überwiegende Mehrheit eines Volkes der katholischen Kirche zugehörig ist, bzw. wenn zudem Katholiken Einfluß auf die Politik eines Staates gewinnen.
Die Verpflichtung des Staates, der katholischen Kirche, da, wo die Voraussetzungen gegeben sind, besondere Vorrechte zu konzidieren, schließt aber nach kirchlicher Lehre nicht aus, die Prinzipien der Nächstenliebe, der praktischen Klugheit sowie der Toleranz anzuwenden, falls durch die staatlichen Maßnahmen größeres, die öffentliche Ordnung störendes Übel bzw. Unheil zu gewärtigen ist, d.h. das Ergebnis eines staatlichen Tuns oder Unterlassens darf kein größeres Übel zur Folge haben als das Gute, das dadurch gefördert und geweckt werden soll.
Papst Leo XIII. lehrte in seiner Enzyklika "Libertas Praestantissimum", daß die Ausübung und Praktizierung einer Haltung der Toleranz gegenüber einer Mißlichkeit angebracht ist, wenn ansonsten ein noch beträchtlicheres Übel verursacht würde oder ein größeres Gut nicht zum Entstehen gelangte.
Es sind dies Zeugnisse für die Flexibilität und Weitsicht der Kirche, auch in grundlegenden heilsgeschichtlichen Dingen, wie bei der Herrschaft Gottes, speziell des Königtums Jesu Christi über die Völker, Staaten und deren Lenker. Weitsicht und Flexibilität aber stehen jedoch immer unter der Maxime, wie sie Papst Leo XIII. in der genannten Enzyklika so formuliert: "Es ist unvernünftig, daß der Irrtum dasselbe Recht besitzt wie die Wahrheit".
Zwischen Unvernunft des Irrtums und Naturrecht klafft ein unüberbrückbarer Widerspruch, und so erscheint es opportun, allenfalls von einem 'Bürgerrecht' zu sprechen, - inhaltslos und geistlos. Daber basiert die Enzyklika Leo XIII. auf der Tatsache, daß die Kirche vor allem seit der Französischen Revolution 1789 kontinuierlich und mit Nachdruck die Inkompatibilität zwischen Religionsfreiheit und Naturrecht vertreten hat. Denn insoweit ist man sich dessen bewußt gewesen, daß hier die Toleranzlehre der Kirche nicht greift, vielmehr auf's massivste erschüttert würde.
Hierzu, nicht minder scharf und kritisch und den katholischen Glauben allgemein betreffend, Papst Pius XII. in einer Ansprache vom 6.10.1946: "Die katholische Kirche hat als Fundament die Wahrheit des von Gott geoffenbarten unfehlbaren Glaubens. Was im Gegensatz zu dieser Wahrheit steht, ist zwangsläufig ein Irrtum, und dem Irrtum können nicht objektiv dieselben Rechte zuerkannt werden wie der Wahrheit".
Mit alledem hat das II. Vatikanische Konzil durch die Promulgierung der Erklärung über die Religionsfreiheit gebrochen. Gegenerklärungen und Entwürfe, welche an die Tradition der Kirche erinnerten, blieben unbeachtet und verfielen einer mehr als traurigen und beschämenden Inakzeptanz. Letzteres findet dann wiederum seinen Niederschlag in Zif. 9 der Konzilserklärung, wo es heißt: "Was das Vat. Konzil über das Recht des Menschen auf religiöse Freiheit erklärt, hat seine Grundlage 'in der Würde der Person'". Der Weg vom Theozentrismus zum Anthropozentrismus lag offen dar.
III. Die wahre Religionsfreiheit erschöpft sich in der Pflicht zur Liebe zum wahren Gott
Da der Mensch Abbild Gottes ist (Gen. 1,26), besteht schon während des irdischen Pilgerdaseins ein untrennbarer Bezug zu diesem Gott, dem Schöpfer von Himmel und Erde. Daraus ergibt sich, daß ein Geschöpf auf Erden in keinem sog. 'neutralen Zustand' zu existieren vermag. D.h. die menschliche Freiheit soll einzig und allein nur zielgerichtet auf das vor Gottes Angesicht objektiv Gute und Wahre ausgerichtet sein und bleiben.
In dem Maße, wie dies ignoriert und verkannt wird, riskiert der Mensch, in den Strafzustand der ewigen Gottesferne ohne Ende zu gelangen, im Klartext: in die Hölle. Gott wäre das seiner Heiligkeit und Gerechtigkeit schuldig, auch wenn die heutige Generation - Kirche und Laien - den Schauplatz ewiger Verdammnis in einen Abgrund des Verschweigens bzw. des Leugnens verbannt hat, weil 'unerträglich' für moderne Ohren. Nichtsdestoweniger ist und bleibt die Mahnung unseres Herrn und Heilands Jesus Christus "Was nützt es dem Menschen, wenn er die ganze Welt gewinnt, aber Schaden leidet an seiner Seele" von höchster Aktualität und herausfordernder Brisanz!
Dies im Hinblick auf den heilsgeschichtlich-eschatologischen Endzustand des Menschen und der Menschheit, wenn nach der biblischen Offenbarung die Zeit hereinbricht, da Christus erscheint, um allen geschichtlichen Abläufen ein Ende zu setzen und die verklärte Schöpfung zum Vater heimzuholen. Von daher erhält die unabdingbare Pflicht des Menschen, der alleinigen Wahrheit, inkarniert in Christus, in hingebungsvoller aufrichtiger Liebe zu begegnen, den Charakter der Unausweichlichkeit.
Folgerichtig ist und bleibt kein Raum für ein sog. Naturrecht, eine beliebige Religion zu wählen, um darauf ein Leben aufzubauen und zu gestalten, welches zum Scheitern verurteilt ist. Vielmehr sollte im Menschen eine brennende Sehnsucht nach der echten Wahrheit herrschen. Die brennende Sehnsucht nach der Wahrheit aber findet - nein: fand - allein in der katholischen Kirche ihre Heimat, wenn ein Suchender sich dann auf den Weg begab, wo er die ganze Fülle des Glaubens und der Wahrheit entdeckte. 6)
Wenn er die Wahrheit, die geoffenbarte Wahrheit, annimmt und danach lebt, wird er vielleicht zu jenen gehören, denen Christus, wenn er als Richter wiederkommt, sagen wird: "Kommt, ihr Gesegneten meines Vaters! Nehmt in Besitz das Reich, das seit Anbeginn der Welt für euch bereitet ist!"
Anmerkungen: 1) Zu den eher wenigen objektiven, mit großer Geduld entfalteten Abhandlungen über "Dignitatis humanae" gehört zweifellos Wolfgang Schülers Abhandlung "Pfarrer Hans Milch", Kap. VIII (2005, 2 Bde., S. 875 ff.); ebenso Wolfgang Schüler: "Glaubenswahrheit und Abkommensfrage" Wiesbaden 2009. 2) Johannes Dörmann beschreibt die Lehre der Kirche folgendermaßen: "Die traditionelle Lehre hat das Recht der Religionsfreiheit mit der allein wahren Offenbarungsreligion begründet: Da sich Gott selbst geoffenbart und in Seinem Sohn das Erlösungswerk zum Heil der Welt vollbracht hat, war es nur konsequent, auch allein der von Gott stammenden Religion das Recht auf freie und öffentliche Religionsausübung zuzugestehen." ("Der theologische Weg Johannes Pauls II. zum Weltgebetstag der Religionen in Assisi", Senden 1992, S. 170) 3) Im Syllabus, Nr. 15 verurteilte Pius IX. den Satz: "Es steht jedem Menschen frei, jene Religion anzunehmen und zu bekennen, welche jemand, durch das Licht der Vernunft veführt, für die wahre hält." 4) Der Autor dieser Abhandlung verwendete bei seinen Darlegungen Grundgedanken aus einem Artikel von P. Andreas Mählmann, betitelt "Das Problem der Religionsfreiheit als Naturrecht" erschienen im MB der Priester-bruderschaft Pius X. vom November 2009. 5) Anm.d.Red.: Falls der Staat selbst von Personen repräsentiert wird, die dem kath. Glauben angehören oder die zumindest um die Relevanz der (geoffenbarten) Wahrheit für das Gesamtwohl der Bürger wissen. Leider ist das in den letzten Jahrzehnten nicht der Fall gewesen. Beschämend in diesem Zusammenhang ist, daß unsere westlichen Regierungen den Staaten keinen Einhalt gebieten, in denen Christen systematisch verfolgt werden. Und ganz unausstehlich war es, als Ratzinger/Benedikt XVI. bei seinem Türkeibesuch nicht nur mit dem Mufti in der Blauen Moschee gen Mekka zusammen 'betete', sondern dem Staatsgründer Atta Türk, der für den Tod von 200000 Christen verantwortlich war, seine Referenz erwies. 6) Anm.d.Red.: Dieses Suchen findet nur scheinbar ihr Ziel, weil die von Christus beauftragte Kirche, die als Heilsinstitution fungieren sollte, inzwischen zum Hort der Unwahrheit mutierte. D.h. die Chance, daß ein Suchender die Wahrheit entdeckt, ist nur dann gegeben, wenn er direkt vom Hl. Geist - an der Konzils-Kirche vorbei - zu Personen oder Gruppen geführt wird, die noch die (alte) Wahrheit vertreten. |