DIE KIRCHE ALS DIE WAHRE INSTITUTION DES HEILS
von Anton Holzer
I. AUSSER DER KIRCHE KEIN HEIL!
In seiner Ansprache "Singulari quadam" vom 9. Dezember 1854 erklärte Papst Pius IX. in Übereinstimmung mit der gesamten katholischen Tradition authentisch über die Heilsnotwendigkeit des Glaubens der römisch-katholischen Kirche: "Es ist im Glauben (ex fide) festzuhalten, daß außerhalb der apostolischen römischen Kirche niemand gerettet werden kann, daß diese (Kirche) die alleinige Arche des Heiles ist, und daß, wer in diese nicht eintrete, in der Flut umkommen wird. Dennoch aber muß man gleichermaßen für gewiß halten, daß die,welche an unüberwindlicher Unkenntnis der wahren Religion leiden, vor den Augen Gottes ihrerseits in keinerlei Schuld verstrickt sind. Wer wollte sich aber soviel herausnehmen, die Grenzen einer solchen Unkenntnis zu markieren nach der Art und Vielfalt der Völker, Gegenden, Veranlagungen und anderer so zahlreicher Momente? " (DB 1647)
In seiner Enzyklika "Quarto conficiamur moerore" vom 10. August 1863 an die italienischen Bischöfe entfaltete er diese Lehre weiter. Er nimmt darin Stellung gegen "den überaus schweren Irrtum, in dem sich unseligerweise einige Katholiken befinden, nämlich es könnten Menschen, die in (religiösen) Irrtümern lebten und außerhalb des wahren Glaubens und der katholischen Einheit sind, zum ewigen Leben gelangen. Diese Auffassung indes ist der katholischen Lehre sogar zuhöchst zuwider. Euch (Bischöfen) und Uns (dem Papst) ist die Möglichkeit bekannt, daß diejenigen, welche an unüberwindlicher Unkenntnis in bezug auf unsere heilige Religion leiden, aber das natürliche Sittengesetz und seine von Gott in die Herzen aller eingeschriebenen Gebote eifrig beachten und Gott zu gehorchen bereit sind sowie ein gutes und rechtes Leben führen, das ewige Leben erlangen; denn Gott, der Geist und Herz, Gedanken und Haltung aller klar schaut, durchforscht und kennt, duldet in seiner höchsten Güte und Milde keinesfalls, daß irgendeiner mit der ewigen Verdammnis bestraft wird, der sich nicht im Zustand willentlicher Schuld befindet.
Aber durchaus bekannt ist auch der katholische Glaubenssatz (catholicum dogma), daß niemand außerhalb der (römisch-)katholischen Kirche gerettet werden kann und daß die, welcher der Autorität und den Lehrdefinitionen ebendieser Kirche hochmütigen Trotz bieten und von der Einheit der Kirche selbst und vom Nachfolger Petri, dem römischen Papst, dem vom Heiland die Obhut über den Weinberg anvertraut ist, hartnäckig getrennt bleiben, das ewige Heil nicht erlangen können ..." (DB 1677)
Pius IX. zieht aus dieser Lehre auch die Folgerungen im Hinblick auf die Aufgabe und das Verhalten der Kirche und der Christen gegenüber den Nichtkatholiken: "Ferner sei aber, daß die Söhne der katholischen Kirche je in irgendeiner Weise denen feind sind, die nicht mit denselben Banden des Glaubens und der Liebe mit uns verbunden sind; im Gegenteil, sie sollen sich vielmehr bemühen, an jenen, wenn sie arm und krank oder von anderen Kümmernissen betroffen sind, die Pflichten christlicher Liebe zu üben und zu helfen; vor allem aber sollen sie sich anstrengen, sie der Finsternis der Irrtümer, in der sie unseligerweise liegen, zu entreißen und zur katholischen Wahrheit und zu ihrer liebenden Mutter der Kirche zurückzuführen, welche nie aufhört, ihnen ihre Mutterhände liebevoll entgegenzugstrecken und in ihren Schoß zurückzurufen, damit sie in Glaube, Hoffnung und Liebe fest gegründet, in allen guten Werken Frucht bringen (Col 1,10) und so das ewige Leben erlangen." (DB 1678)
Diese Lehre der Kirche wurde bis zum Vaticanum II als katholisches Dogma geglaubt; seit dem Vaticanum II aber wird es von allen möglichen Seiten nicht nur vorsichtig in Zweifel gezogen, sondern offen geleugnet. Das Vaticanum II selbst hat dafür die Berechtigung geliefert.
II. AUCH AUSSERHALB DER KIRCHE HEIL?
In dem von der SAKA herausgegebenen Buch des Verfassers "Vaticanum II. Reformkonzil oder Konstituante einer neuen Kirche" wird im Kapitel (4.5 S. 168f) dem Vaticanum II vorgeworfen, es habe die traditionelle Lehre der Kirche über die Realidentität der Kirche Christi und der römisch-katholischen Kirche sowie die Lehre von der ausschließliehen Heilsnotwendigkeit der (alleinseligmachenden) Kirche verfälscht bzw. verleugnet.
Bisher wurde dieser Vorwurf gegenüber dem Vaticanum II von der "Konzilskirche", deren konstituierende Versammlung das Vaticanum II war und deren Grundgesetz die konziliaren Verlautbarungen sind, nicht dementiert oder zurückgewiesen, geschweige denn widerlegt. Im Gegenteil, der Vorwurf wird immer wieder neu legitimiert und bekräftigt, da die "Konzilskirche" in ihren offiziellen und hierarchischen Vertretern, also ihren hauptsächlichen Gliedern, sich von solchen Theologen, welche die genannten Dogmen mit Berufung auf das Vaticanum II angreifen bzw. leugnen, nicht nur nicht distanziert, sondern sich mit ihnen vielmehr durch ihr signifikantes Schweigen und ihre wohlwollende Duldung solidarisiert, zuweilen sogar offen dazu bekennt; von Mgr. Lefebvre indes setzt man sich deutlich und entschieden ab, da er das Vaticanum II u.a. auch in diesem Punkt angreift, und zwar zu Recht.
Letzthin diente sogar der Freiburger Katholikentag als öffentliches Forum der "Konzilskirche" der Verbreitung dieser Irrlehren. Denn, so berichtet die Badische Zeitung (15. Sept. 1978 S.7 unten) über das Forum "Religiös ohne Kirche?: "Ganz entscheidend gewann das Forum durch die Beiträge Bischof Hämmerles (gemeint: Hämmerle aus Aachen) und Professor Forsters, die sich beide offen vom Absolutheitsanspruch der institutionalisierten Kirche distanzierten."
Diese neu-katholische (protestantische) Irrlehre ist also als mit dem Selbstverständnis der "Konzilskirche", wie es sich bereits auf dem Vaticanum II manifestierte, vereinbar anzusehen. So wird also neuerlich von offiziellen Vertretern der "Konzilskirche" zugegeben und bestätigt, daß sie sich zumindest in diesem zentralen Punkt der Ekklesiologie nicht mit der vorkonziliaren Kirche identifiziert. Eine Teilidentifikation bzw. die Verweigerung der Totalidentifikation im Bereich des Dogmas aber ist Häresie. Allein durch diese Distanzierung der "Konzilskirche" vom vorkonziliaren Dogma ist man berechtigt, von der häretischen und darum auch schismatischen "Konzilskirche" zu sprechen.
Ohne Verschleierungstaktik haben das Faktum - freilich bei entgegengesetzter Bewertung - schon seit langem die Tübinger Theologen Küng und Haag offen festgestellt. Neuerdings nun hat Ludger Oeing-Hanhoff in der (Tübinger!) Theologischen Quartalschrift 158 (1978) S.140 für die Herausgeber erklärt, es gehöre "zur Bedeutung dieses Konzils, daß es endlich einige Lehren, die bislang als unveränderliche Dogmen galten, wie die von der Heilsnotwendigkeit der römischen Kirche und ihres Glaubens für alle Menschen (vgl. z.B. D.S. 875 und 1351) aufgegeben hat. Da diese These auch in das (sich von der Reformation abhebende und damit "konfessionell" gewordene) 'Tridentinische Glaubensbekenntnis' aufgenommen (D.S. 1870) und noch im Ersten Vaticanum bestätigt wurde (D.S. 3060), handelt es sich trotz der ohne ausdrücklichen Widerruf erfolgten Korrektur um einen geradezu revolutionären Bruch mit der bisherigen römischen Tradition. Aber dadurch sind Papst und Konzil nicht häretisch geworden, wie Bischof Lefebvre will; denn offenkundig wurde damit ein schlimmer Irrtum korrigiert, keine Offenbarungswahrheit preisgegeben."
Diese Behauptung, daß das Vaticanum II. Dogmen verleugnet hat, ist nicht bloß eine Erfindung der neu-katholischen (protestantischen) Tübinger Schule, sondern, wie bereits erwähnt, offizielle Haltung der "Konzils-Kirche".Das obige Zitat macht noch einmal klar, wie berechtigt der Vorwurf der Häresie dem Vaticanum II gegenüber ist, wenn man die Kirche in ihrer letztverbindlichen und authentischen Verkündigung der Offenbarungswahrheit beim Wort genommen d.h. ernst genommen hat:
1. Zunächst werden neuerlich mit Berufung auf das Vaticanum II in häretischer Weise "einige Lehren, die bislang als unveränderliche Dogmen galten" geleugnet bzw. "aufgegeben". 2. Zugleich wird dem kirchlichen Lehramt, den Bischöfen, den Päpsten und selbst einem Ökumenischen Konzil, das - im Gegensatz zum Vaticanum II - den Anspruch der Unfehlbarkeit für seine Lehre keineswegs von sich wies, sondern vielmehr ausdrücklich reklamierte, der Vorwurf gemacht, es habe sowohl mit dem Anspruch nicht irgendwelcher, sondern der höchsten apostolischen Autorität als auch über Jahrhunderte hinweg die Christen auf einen "schlimmen Irrtum" verpflichtet und damit eine "Offenbarungswahrheit preisgegeben" bzw. verleugnet oder verfälscht. 3. Damit wird zugleich dem Hl. Geist, dem Geist der Wahrheit, der Vorwurf gemacht, er habe es entweder nicht verhindern können oder nicht wollen, aber auf jedenfall nicht verhindert, sondern geduldet, daß die Stellvertreter Christi in seinem Namen mit höchstem Autoritätsanspruch und letzter Entschiedenheit die Wahrheit verfälscht und dafür den Beistand und die Leitung des Hl. Geistes ausdrücklich für sich in Anspruch genommen haben, m.a.W. der Hl. Geist habe es über Jahrhunderte hin geduldet, ohne korrigierend einzugreifen, daß er in blasphemischer Weise mißbraucht wurde. 4. Ebenso wird unser Vorwurf gegen das Vaticanum II erneut bestätigt, daß nach der These von Kardinal Suenens eine "eindrucksvolle Liste von Thesen" aufgestellt werden kann, "die vorgestern und gestern in Rom noch als allein gültig gelehrt wurden und die von den Konzilsvätern eliminiert wurden." Diese Bestätigung erfolgt wiederum von Seiten der Nutznießer des Vaticanum II, die seit dem Konzil das große Sagen haben und noch nie effektiv zurechtgewiesen oder auch nur dementiert wurden. 5. Bestätigt wird weiterhin unsere Behauptung, das Vaticanum II habe die meisten Konzilsväter und erst recht die Gläubigen betrogen; hat es doch nicht nur "ohne auadrücklichen Widerruf", wie es sich der Redlichkeit halber gebührt hätte, sondern unter ausdrücklicher Versicherung, die Tradition zu wahren, das bisherige Dogma einer "Korrektur" unterworfen, die eine völlige Leugnung bedeutet. 6. Bestätigt wird in dieser besonderen Hinsicht außerdem unsere These, das Vaticanum II stelle - seiner Versicherung zum Trotz - keine legitime Fortführung der traditionellen Lehre dar, sondern vielmehr "einen geradezu revolutionären Bruch mit der bisherigen römischen Tradition". 7. Bestätigt wird ferner unsere Feststellung, das deutlichste Indiz für das Projekt bzw. für die Gründung einer "neuen Kirche" sei die offene Verachtung und Desavouierung der Tradition gerade der römischen Kirche, der Cathedra Petri, der Lehrerin aller Kirchen und Gläubigen, zu der Unglauben und Untreue keinen Zutritt haben und mit der deshalb alle anderen Kirchen übereinstimmen müssen. 8. Bestätigt wird schließlich die Legitimität unserer Folgerung, mit Berufung auf das Vaticanum II könne und müsse die "konziliare Kirche" zu Recht die bisherige römisch-katholische Kirche als häretische Sekte ansehen, weil sie durch ihr Festhalten an ihrem Monopol-, Exklusivitäts- und Absolutheitsanspruch gegen das Selbstverständnis der "Konzilskirche" verstößt, sich durch Leugnung dieses negativen Grunddogmas der "konziliaren Kirche" außerhalb dieser stellt und der Ökumene als das Hindernis schlechthin im Weg steht. 9. Verständlich, weil aus ihrem Wesensgegensatz folgend, wird auch der systematische und unerbittliche Kampf der "konziliaren Kirche" mit allen Mitteln der Desinformation und Diffamierung gegen Mgr. Lefebvre, soweit er gerade die bisherige Tradition der römisch-katholischen Kirche verkörpert. 10. Verständlich wird weiter die Freiheit, welche die "konziliare Kirche" - aus welchen Vorwänden auch immer - den progressistischen Theologen einräumt und so wenigstens faktisch deren Forderungen erfüllt. Denn auf der Basis der Leugnung des Dogmas, welche ja das Vaticanum II und die "konziliare Kirche" praktizieren, ist ein Glaubenspluralismus möglich, nicht jedoch auf der Basis des bisherigen dogmatischen Glaubens.
Es bleibt nur noch die Frage, wie es möglich ist, daß Katholiken noch ihre Geistlichen bei Theologieprofessoren ausbilden lassen, die das katholische Dogma leugnen; wie lange sie sich noch von Bischöfen für dumm verkaufen lassen, die solchen Theologen die Priesterausbildung anvertrauen, wie lange Katholiken noch warten, bis sie endlich einsehen, daß sie von der Hierarchie nichts mehr zu erwarten haben, als die weitere Zerstörung des Glaubens! und daß sie deshalb gezwungen sind, zur Selbsthilfe zu greifen.
III. DER FREIRAUM DER THEOLOGIE VOM DOGMA
In derselben Nummer der (Tübinger) Theol.QSchr 158 (1978) S.140 stellt Ludger Oeing-Hanhoff befriedigt fest, daß die "konziliare Kirche" im Gegensatz zur römisch-katholischen Kirche vor dem Konzil der Theologie den von den Progressisten geforderten Freiraum und folglich auch den damit verbundenen Glaubens-Pluralismus einräumt. Er erklärt - leider völlig zu Recht -, die katholische Theologie habe "inzwischen diesen Freiraum, wenn nicht de iure, so doch de facto, im deutschen Sprachraum zumindest und zumal in Tübingen". Der geforderte und faktisch eingeräumte Freiraum aber ist im Sinne der Forderung "gerade auch gegenüber den besonderen, konfessionell geprägten Lehräußerungen der Kirchenleitung" gemeint, d.h. gegenüber allen Dogmen und Lehren, die die katholische Kirche von den durch Abspaltung von ihr entstandenen Konfessionen der Reformation unterscheiden.
Legitimiert ist dieser Freiraum durch die Praxis des Vaticanums II bereits, das ja die Auflösung der traditionellen Dogmen betrieben hat, wie schon am Beispiel der Heilsnotwendigkeit der Kirche aufgezeigt wurde. Daher sagt Oeing-Hanhoff in der Logik des Konzils zu Recht: "Dieser Schritt des Konzils führte die katholische Theologie notwendig dazu, einen vordem herrschenden Lehramtspositivismus aufzugeben." Man erinnert sich: Karl Rahner hatte in der Sache schon früher dasselbe gefordert, als er seinerzeit die Denzinger-Theologie ablehnte. (Denn der Denzinger dokumentiert ja gerade die lehramtlichen Äußerungen der Kirche.) Der neue Freiraum der Theologie, der mit der Aufgabe des sog. "Lehramtspositivismus" zusammenfällt, impliziert freilich zugleich eine Reduktion des Christentums auf den allen christlichen Religionsgemeinschaften gemeinsamen kleinsten Nenner durch Verkürzung des sog. konfessionellen (d.h. freilich nur: katholischen) Sondergutes. Die Lockerungsübungen am Dogma setzen dabei freilich nicht erst bei besonderen Dogma ein, sondern am Begriff des Dogmas selbst. So schreibt Oeing-Hanhoff mit Berufung auf J..Ratzinger (nunmehr Kardinal der "Konzilskirche"): "Angesichts der Korrektur von Lehren, die als Dogmen galten, stellt sich jetzt dringendst die Frage, 'ob der dem Mittelalter unbekannte Begriff 'Dogma' glücklich ist' (J. Ratzinger). Sollte es sich am Ende gar um einen unglücklichen Begriff handeln, der das Unglück der Kirchentrennungen zementiert?"
Außer dem offensichtlichen Grund für die Notwendigkeit eines Freiraumes der Theologie vom Dogma, von Oeing-Hanhoff als "konfessionelle Eigenlehren" diffamiert, d.h. dem ökumenischen Grund, führt Oeing-Hanhoff ausdrücklich zwei Gründe an, welche die Forderung eines solchen Freiraumes legitimieren sollen:
a) weil nur in diesem Freiraum "offene sachbezogene Kritik, in Bindung allein an die Wahrheit statt an Gehorsam fordernde kirchenamtliche Weisungen möglich ist", und b) weil nur dieser Freiraum "antizipierende Entwürfe einer reformierten Gestalt der einen Kirche Christi und ihres Glaubens ermöglicht".
Der erste Grund bestätigt unsere Behauptung, daß nicht mehr die kirchliche Tradition der Kanal und das kirchliche Lehramt nicht mehr der (vorletzte) Garant der Offenbarungswahrheit ist (der letzte ist Gott selbst), sondern daß die neue Theologie ihre Wahrheit außerhalb der Kirche sucht und findet, allein in der Schrift (im modernen, wissenschaftlichen, von der Tradition emanzipierten Verständnis) und damit zuletzt eben im jeweiligen Subjekt (wie es durch den Zeitgeist konditioniert ist).
Der zweite Grund bestätigt unsere andere Behauptung, daß das Vaticanum prinzipiell und die reformierte und reformierende "Konzilskirche" auch praktisch eine neue Konzeption des Christentums propagieren, die mit der traditionellen Lehre nicht mehr vereinbar ist, wie sie etwa im Catechismus Romanus verbindlich von der Kirche vorgelegt wurde; eine Konzeption, die freilich noch gar nicht ausformuliert ist, die vielmehr in ihrer "reformierten Gestalt" erst noch zu entwerfen ist, von der aber feststeht, daß sie nicht die bisherige sein kann und darf.
Mgr. Lefebvre hat also Recht, wenn er gegen die "Konzilskirche", die sich von diesen progressistischen Forderungen nicht distanziert, sondern sich in Wort und Tat und Unterlassung damit solidarisiert, die Anklage des Liberalismus erhebt und sie als häretisch und schismatisch und schließlich als apostatisch bezeichnet, da sie den christlichen Namen nur noch mißbräuchlich verwendet.
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