DIE NEUE PRIESTERWEIHE IST KEIN KATHOLISCHER RITUS MEHR
von
H.H. Pfarrer Werner Graus
Mit diesem Satz behaupte ich zugleich, daß die neue Priesterweihe
ungültig ist und durch ihre Anwendung keine katholischen Priester mehr
hervorgebracht werden können.
Nach der Lehre des Konzils von Trient gehört zur Gültigkeit eines Sakraments:
1. die rechte Materie,
2. die richtige Form,
3. die Intention zu tun, was die Kirche tut.
Somit kann die Gültigkeit eines Sakramentes allein dadurch zerstört
werden, daß die Intention verfälscht wird, die für das Zustandekommen
konstitutiv ist und die ja dem Ritus selbst eingeschrieben ist und in
ihm zum Ausdruck kommt, sodaß derjenige, der den von der Kirche
vorgeschriebenen Ritus richtig und ernsthaft vollzieht, als ein solcher
anzusehen ist, der die Intention hat, zu tun, was die Kirche tut. Bei
der neuen Priesterweihe aber hat man den Ritus so geändert, daß er
nicht mehr die kath. Intention beinhaltet.
Durch Papst Pius XII. hat das kirchliche Lehramt eine Streitfrage
beendet und bestimmt, daß eine gewisse Handauflegung und gewisse Worte
der Weihepräfation Materie und Form der Priesterweihe sind. Kard.
Billot S.J. sagt: "Die nähere Bestimmung der Materie und Form im
einzelnen wurde der Autorität der Kirche überlassen und so steht dem
nichts im Wege, daß deren nähere Präzison im lateinischen Ritus
differiert mit dem, was bei den Griechen in Geltung ist. Bei den
Griechen nämlich wird mit der"Handauflegung die ausreichende Form
vorgetragen wie dies auch in den lateinischen Riten am Anfang zu
geschehen pflegte. Jetzt aber folgt der Materie (Handauflegung -
stillschweigend) nicht sofort die Form (Worte der Weihepräfatuon -
später) und so ist der wesentliche Ritus (Anm.d.Verf.: durch die
Handauflegung allein) noch nicht ausgeführt. Lugo sagt in seinem Buch
über die Sakramente, daß die lateinische Kirche (= mater et magistra
omnium ecclesiarum - Mutter und Lehrmeisterin aller Teilkirchen)
Materie und Form ausführlicher (expliziter) anwenden wollte". (Billot:
"De sacramentis" Bd.2, Rom 1894, S.274) Und diese ausführlichere
Anwendung von Materie und Form geschieht in jenen Riten, die ich
Explikativriten nennen möchte. Diese sind:
a) Darreichung der Instrumente (Patene und Kelch mit Brot und Wein) und bestimmte Worte;
b) Salbung der Hände und Weiheformel;
c) gesondert, am Ende der hl. Messe, in der die Priesterweihe
vorgenommen wird: Ritus der Übertragung der Sündenvergebungsvollmacht.
Diese Riten bestimmen des näheren Materie und Form und geben den Inhalt
dessen an, was das Wort bedeutet: "zweite Stufe des Priestertums". In
diesen Explikativriten ist auch die Intention der Kirche
eingeschrieben, die sie bei der Anwendung von Materie und Form hat.
Konkret gesagt: welche Vollmachten dem zu Weihenden bei der kath.
Priesterweihe mitgeteilt werden.
Materie und Form und die Explikativriten bilden zusammen das Gesamte des Ritus der kath. Priesterweihe.
In der neuen Priesterweihe hat man zwar an Materie und Form nichts
geändert, aber man hat die Explikativriten geändert und damit die
Intention des Ritus selbst verfälscht, so daß die neue Priesterweihe
nicht mehr katholisch ist.
Sehen wir uns den neuen Ritus näher an: In dem Rundschreiben "Über das
Geheimnis und die Verehrung der Eucharistie" weist Joh. Paul II. selbst
auf den entscheidenden Moment des veränderten neuen Ritus der
Priesterweihe hin: "Was das Erste angeht (sc. "der Dienst am Tische des
Brotes des Herrn"), ist es vielleicht nützlich, sich der Worte des
Pontificale zu erinnern, die der Bischof am Weihetag an die Priester
richtet, während er ihnen auf der Patene und im Kelch Brot und Wein
übergibt, die die Gläubigen dargereicht haben (!!) und die der Diakon
zubereitet hat: 'Nimm hin die Gabe des Volkes für die Feier des Opfers.
Bedenke, was du tust, ahme nach, was du vollziehst und stelle dein
Leben unter das Geheimnis des Kreuzes.'" (Unterstreichungen vom Veif.)
Im echten Ritus heißt es richtig: "Empfange die Vollmacht, Gott das
Opfer darzubringen (= Wandlungsvollmacht, da sich das Opfer durch die
Doppelkonsckration vollzieht, in der das Kreuzesopfer mystisch real
erneuert und dargestellt wird), Messen zu lesen für Lebende wie
Verstorbene im Namen des Herrn." Im zweiten Teil dieser Formel kommt
ganz klar der Sühnecharakter des Meßopfers zum Ausdruck: Messen lesen,
nämlich als Sühneopfer für Lebende und Verstorbene "im Namen des
Herrn", d.h. in der Autorität und Vollmacht der Person Jesu Christi.
Im neuen Ritus heißt es nun: "Empfange die Gabe des Volkes für die
Feier des Opfers." Es ist dies die Gabe, die vom gläubigen Volk kommt,
das hier als Vollmacht delegierende Autorität erscheint, und der
Priester empfängt die Gabe, die vom Volk kommt. Mit den Worten "Nimm
hin die Gabe des Volkes" wird er hier zum Stellvertreter des
Gottesvolkes bestimmt, um mit dieser Gabe von Brot und Wein ein
irgendwie geartetes Opfer zu veranstalten. Nach dem sog. neuen
'Missale' ist dies das 'eucharistische Opger' (= Dankopfer), das eine
reine Gedächtnisfeier des Todes Christi ist, aber kein real
vergegenwärtigtes Kreuzesopfer und kein Sühneopfer! Mit dieser neuen
Formel wird den nach diesem Ritus 'Geweihten' keine Vollmacht mehr
übertragen wie früher. Sie werden hier nur zu Stellvertretern des
Gottesvolkes (der Gemeinde) ordiniert: sie sind also keine
Opferpriester mehr mit der Wandlungsvollmacht, sondern nur
Stellvertreter des Gottesvolkes, die bei der sog. neuen 'Liturgie', die
wesentlich Feier der Gemeinde ist, den Vorsitz führen. (Anm.d.Verf.: Im
sog. neuen 'Missale' (in deutsch) findet sich die verräterische Rubrik:
"Die Gemeinde versammelt sich, der Priester tritt ein" - diese Rubrik
paßt genau zur neuen 'Priesterweihe'.) Die restlichen Worte "Bedenke,
was du tust ..." sind nachgestellte Leerformeln.
Die neuen 'Priester' sind also wie die protestantischen Seelsorger nur
zu Stellvertretern des Gottesvolkes ordiniert. Diese falsche Auffassung
kommt sogar im Detail der neuen Kindertaufe zum Ausdruck, wo es heißt:
"Im Namen der Gemeinde (Pfarrgemeinde) bezeichne ich dich mit dem
Zeichen des Kreuzes." Die wahren Sakramente aber werden in der
Auctoritas Christi und im Auftrag der Kirche (= Bischöfe mit Papst
verbunden) gespendet, und nicht im Namen der Gemeinde!!
Man hat auch den Ritus der Salbung der Hände geändert, indem man bei dieser Zeremonie ebenfalls die Worte geändert hat.
In der wahren Priesterweihe heißt es, diese Hände sollen geweiht und
gesegnet werden, damit alles, was sie weihen und segnen, geweiht und
gesegnet sei. Im neuen Ritus aber heißt es nur allgemein, daß diese
Zeremonie geschieht, damit der Priester das Volk heilige ... und damit
hätten die neuen 'Priester' trotz Salbung keine mehr in sich geweihten
Hände, und sie hätten auch keine Weihe- und Segensvollmacht mehr, weil
diese in den Worten der neuen Formel nicht mehr bezeichnet wird. Die
Protestanten lehnen es ja ab, vom Gesegneten des Herrn zu sprechen
(beim Priester). Sie beschimpfen die kath. Priester als die
'Geschorenen und Geschmierten'. Bei der neuen 'Priesterweihe' haben sie
wohl keinen Grund mehr dazu. Die neue sog. 'Weihe' ist ja ökumenisch;
d.h.: alles, was den Protestanten nicht paßte, wurde geändert bzw.
gestrichen. So wurde drittens der Ritus der Sündenvergebungsgewalt beim
neuen Ritus gestrichen; denn hier wäre eine Verfälschung der Formel
nicht so gut möglich gewesen wie bei den beiden anderen Riten, der
Überreichung der Instrumente (Kelch und Patene) und der Salbung der
Hände.
In der sog. neuen 'Messe' ist ja auch das Herzstück herausgenommen: die
Wandlung, indem man denselben bzw. den gefälschten Worten eine andere
Bedeutung gab, indem man also die Intention Christi im Ritus
verfälschte (d.i. also eine doppelte Verfälschung:
a) der Form,
b) der Intention): statt der Wandlungsworte wird nun der
'Einsetzungsbericht' laut verlesen zur Erinnerung - ist doch die neue
'Messe' per difinitionem (Art. 7 der Liturgiekonstitution Pauls VI. -
trotz dessen Neufassung!) eine Gemeindefeier zum Gedächtnis des Herrn.
Dazu paßt, daß man im neuen Ritus der Priesterweihe das Herzstück
herausgenommen hat: die Übertragung der Wandlungsvollmacht und
konsequenterweise auch die Vollmacht der Sündenvergebung gestrichen
hat.
So wundert es einen nicht, wenn man bei der neuen 'Priesterweihe' von
nun an auch Protestanten mit die Hände auflegen (so bei einer
"Priesterweihe' durch einen Missionsbischof in Köllerbach, Diözese
Trier, ebenso bei der 'Bischofsweihe' von Ratzinger); sie können das ja
nun auch zu recht, es liegt in der Konsequenz des neuen Ritus,' da die
sog. neue 'Priesterweihe' keine Vollmachten mehr verleiht, weder
Wandlungsvollmacht, noch Segensvollmacht, noch
Sündenvergebungsvollmacht. Nach dem neuen Ritus sind die sog.
katholischen und protestantischen Geistlichen gleichgestellt: sie sind
lediglich Vertreter des Gottesvolkes (der Gemeinde) ohne besondere
Vollmachten, die sie in der Autorität der Person Jesu Christi ausüben
könnten.
Die Worte der alten Priesterweihe von der Verleihung der zweiten Stufe
des Priesteramtes sind durch diese Verfälschung der Explikativriten
ihres früheren Inhaltes und Sinnes beraubt, weil die Intention der
neuen 'Priesterweihe' nicht mehr die Intention Christi und seiner
Kirche ist, sondern genau der protestantischen Irrlehre entspricht.
Damit ist die angestrebte ökumenische 'Einheit' bereits vollzogen, nur
hat man es noch nicht gemerkt. Aber diese 'Einheit' ist jene Einheit,
von der der große Papst Pius XII. sagte: "Wenn dann alle 'Hindernisse'
(des kath. 'Sondergutes') beseitigt sind, dann wird alles geeint sein:
aber alles zum gemeinsamen Ruin."
Seit der Zeit, da der Ritus der sog. neuen 'Priesterweihe' angewandt
wird, (d.i. seit 1969), werden keine katholischen Priester mehr
geweiht.
In den neuen Gemeinden ist auch kein Opferpriester mehr erwünscht; man
will jemanden, der bei der Gemeindefeier, die von der Gemeinde
vorbereitet und veranstaltet wird, den Vorsitz führt.
Die konziliare Kirche ist vom katholischen Glauben abgefallen.
Potentiell verbleiben uns die einmal gültig geweihten Bischöfe und
Priester, die es materialiter noch sind (d.h. die einmal gültig
empfangenen Weihen sind unauslöschlich) und für deren Bekehrung wir
beten wollen.
D - 667 - St. Ingbert, am Feste der hl. Franziska Romana, dem 9. März 1981
(sig.:) Werner Graus, Pfr.i.R. |