NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...
PAPST SPRICHT IN EVANGELISCHER KIRCHE
(Rom, KNA), Zum ersten Mal in der Kirchengeschichte wird ein Papst in
einer evangelischen Kirche auftreten. Nach Auskunft des Leiters der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Italien, Dekan Christoph Meyer, Rom,
will Papst Johannes Paul II. aus Anlaßdes 5oo. Geburtstags Martin
Luthers in der evangelischen Christuskirche in Rom über den Reformator
sprechen. Der genaue Termin stehe noch nicht fest. (aus SÜDDEUTSCHER
ZEITUNG vom 15. 10.82:)Soweit die Zeitungsnachricht: Der geplante
Besuch verstößt gegen die von Pius XI. in der Enzyklika "Mortalium
·nimos" (vom 6.1.1928 - abgedruckt in EINSICHT XI(91-95)) festgesetzten
Bestimmungen.
AUS EINEM BRIEF VON HERRN REKTOR A.D. OTTO BRAUN AN DIE REDAKTION VOM 5.11.1982
"Sehr geehrter Herr Dr. Heller! Ihre beiden Anmerkungen (S.116 EINSICHT
Nr.3) zum Wortlaut meines Offenen Briefes lassen mich Ihnen folgendes
zu bedenken geben: Mit den Worten: 'wodurch die Verwirrung erst recht
anwächst' sind doch lediglich die Folgen der unerlaubten Weihen
angesprochen! Das darf doch nicht dazu veranlassen, durch eine
Anmerkung so zu tun, als sei behauptet worden, 'die betreffenden
Priester hätten sich zu Bischöfen weihen lassen, um die Verwirrung zu
steigern'! Sie münzen mit Ihrer Anmerkung die Folgen um in die Absicht
und füllen damit einen entgegengesetzten Inhalt in den vorliegenden
Wortlaut!" -
Ich bitte die Leser, diese Anmerkung als Korrektur zu betrachten.
E. Heller
"BATSCH" - von Manfred Jacobs -
Bei einer progressistisch-modernistischen Veranstaltung erwähnte der
Referent seine Begegnung mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Pater
Lombardi SJ. Den verzückt lauschenden Progressisten wurde berichtet,
wie Pater Lombardi die Auswirkungen des zweiten Vatikanischen Konzils
auf das Erscheinungsbild der Kirche mit einem treffenden Vergleich
veranschaulicht habe. Man müsse sich die alte Kirche (d.h. die Kirche
vor dem II. Vatikanischen Konzil) als eine von unten nach oben
erstarrte Pyramide vorstellen, deren Spitze der Papst gewesen sei. In
besagtem Konzil aber habe der hl. Geist auf die Spitze dieser Pyramide
gedrückt, da habe es "batsch" gemacht, und aus der Pyramide sei ein
Kreis geworden.
Ganz abgesehen davon, daßhier für die Progressisten, genauso wie beim
sog. NOM auch, das Problem des viereckigen, bzw. dreieckigen Kreises
gelöst ist (denn wenn der hl. Geist einen "runden" Kreis gewollte
hätte, hätte er sicher nicht mit einer Pyramide, sondern mit einem
Kegel "batsch" gemacht),hat der Redner unbewußt und ungewollt nicht den
hl. Geist, sondern d e n Geist gezeigt, dem der Progressismus -
Modernismus verfallen - und verhaftet ist. Es ist der Geist, der vor
Zeiten seinem Schöpfer das "non serviam" entgegengeschleudert hat,
jenes non serviam, welches diesen hochmütigen und aufsässigen Geist und
seinen Anhang gestürzt hat. - "Batsch"!
Über den sog. 'Katholikentag' in Düsseldorf: die Stimme eines protestantischen Theologen:
"Ich war schlicht empört. Das Ausmaßan theologischer Verkommenheit, wie
ich es erlebt habe, hätte ich bisher nur meiner eigenen Kirche
zugetraut, nun mußich erleben, daßauch Ihre Kirche denselben Weg geht.
Grundlegende theologische Erkenntnisse, wie etwa die Unterscheidung von
Gott und Welt, werden schlicht aufgegeben. So spielt auch die
Unterscheidung vom Frieden Gottes und vom Frieden der Welt keine Rolle
mehr. Von der Dehnbarkeit und Vieldeutigkeit des Wortes Frieden wird
bewußt demagogisch Gebrauch gemacht. Die Vernachlässigung der
sogenannten theologischen Fundamentalunterscheidung von Gott und Welt
im Umgang mit dem Worte Frieden wirkt sich dann natürlich so aus, was
über die Wurzel des Unfriedens gesagt wird und wie die Berufung auf das
Evangelium erfolgt. (...) Neben der theologischen Verkommenheit habe
ich viele Beispiele auch menschlicher Verkommenheit entdeckt.
Redezeiten werden bewußt um 15o% überzogen, nur um den Vertreter der
Amtskirche in Verlegenheit zu bringen. Dies hat unser gemeinsamer
Freund Metz glänzend geschafft. So viel Arroganz und so viel
Sich-selbst-sonnen in eigenen Formulierungen habe ich lange nicht
erlebt. Man sollte bei seiner eigenen Kirche ein Disziplinarverfahren
gegen sich selbst beantragen, weil man einfach nicht mehr tragbar ist
in dieser Kirche. Dann wäre die Kirche gezwungen, selbst öffentlich
Stellung zu beziehen. Ich sage Ihnen dieses einfach einmal so, weil ich
zutiefst betroffen bin. Die vielen jungen Menschen, die auf dem
Kirchentag waren, die diese Dinge gar nicht beurteilen können, sind
schlicht Verführte. " (aus: SB, 37/82)
'BISCHÖFLICHER' FREIBRIEF FÜR ABTREIBUNG -
(aus: SCHWARZER BRIEF 41/82 - Auszug) Das Amtsblatt des Erzbistums
Köln, Stück 21, 122. Jahrgang, vom 1. Oktober 1982, veröffentlicht
unter Ziffer 25o "Die Richtlinien der Deutschen Bischöfe für die
Katholischen Beratungsstellen hinsichtlich der Beratung nach ß 218 b,
Abs.1, Nr.1 StGB". Unter §9 der bischöflichen Richtlinien heißt es:
"Über die erfolgte Beratung kann auf Wunsch der ratsuchenden
Schwangeren eine schriftliche Bestätigung mit dem als Anlage diesen
Richtlinien beigefügten Muster ausgestellt werden. Auf
Identitätsnachweis ist hierbei besonders zu achten. Die Beratungsstelle
darf auf schriftlichen Antrag der Ratsuchenden einem von ihr benannten
Arzt die Bescheinigung über die erfolgte Beratung zusenden. Die
Aushändigung einer Beratungsbescheinigung ist zu versagen, wenn die
Schwangere sich niclt auf ein Beratungsgespräch im Sinne der ßß1-4
dieser Richtlinien eingelassen hat." Auf den ersten Blick sieht der
Text völlig harmlos aus. Es wird das Bemühen der Kirche erkennbar, der
ratsuchenden Schwangeren behilflich zu sein, sie dazu zu bewegen, das
Kind anzunehmen. Doch der Schein trügt im wahrsten Sinne des Wortes. In
der Abtreibungspraxis ist der Beratungsschein das schriftliche
Todesurteil für das ungeborene Kind. Der Beratungsschein ist
ungenannter Bestandteil des §218 b StGB. Im Strafgesetzbuchkommentar
von Schönke / Schröder (19. Aufl.) heißt es dazu: "Entscheidungshilfe
im Hinblick auf Fortsetzung oder Abbruch ihrer konkreten
Schwangerschaft... Jedoch darf der ausdrückliche Hinweis auf die
Fortsetzung der Schwangerschaft nicht im Sinne einer manipulativen
Beeinflussung verstanden werden... Beratungsziel mußvielmehr in jedem
Falle sein, der Schwangeren zu einer eigenen Entscheidung zu
verhelfen... Daher wäre ein einseitiges Drängen zur Fortsetzung der
Schwangerschaft ebensowenig vertretbar, wie eine gezielte
Abbruchsberatung." Für den abtreibenden Arzt ist es völlig belanglos,
wie die Beratung der schwangeren Frau verlaufen ist. Für ihn zählt nur
die Unterschrift auf dem Beratungsschein, der ihm anzeigt, daßdie Frau
beraten worden ist. Ohne den unterschriebenen Beratungsschein darf er
eine Abtreibung nicht durchführen. Täte er es dennoch, machte er sich
strafbar. Für den abtreibenden Arzt ist es weiter ohne jede Bedeutung,
ob der Schein von "Pro familia" (die die Abtreibung propagiert!
Anm.d.Red.), der Arbeiterwohlfahrt oder einer Katholischen
Beratungsstelle ausgestellt wird. Die gleiche Betrachtungsweise ergibt
sich für die zur Abtreibung entschlossene Frau. Wie für den Arzt ist
auch für sie der unterschriebene Beratungsschein die 'conditio sine qua
non', d.h. die unverzichtbare Voraussetzung für die Abtreibung: Ohne
Schein kein Arzt, ohne Arzt keine Abtreibung. Kardinal Höffner sagte
einmal: "Das Gesetz ist schlecht und die Anwendung des Gesetzes ist
noch schlechter." Das ist wahr, aber noch nicht die ganze Wahrheit.
Diese lautet: Die Bischöfe leisten durch §9 ihrer Richtlinien für die
Beratung nach §218 b direkte Beihilfe zum Abtreibungsmord an
Ungeborenen. (...) Soweit Herr Clausen, der Verfasser
vorstehender Ausführung, die bei ihm unter dem Titel erschien "Sind die
Bischöfe am Abtreibungsmord beteiligt?". Herr Clausen meint
anschließend, daßdie 'Bischöfe' sich der Konsequenz ihrer Richtlinien
nicht bewußt seien. Nun ja, die guten, dummen Oberhirten. Die Wahrheit
ist viel einfacher: Als die Neufassung des Abtreibungsparagraphen im
Deutschen Bundestag durchgepeitscht wurde, sagte uns ein bestimmt
unverdächtiger Zeuge - er war Berater der sog. dt. 'Bischöfe' -, diese
Herren seien noch gegen die Abtreibung, weil das Dritte Reich mit
Euthanasie etc. zu nahe sei. Inzwischen ist es wohl in eine
entsprechend große Entfernung gerückt. (Zu Abtreibung und der Beihilfe
dazu vgl. CIC can. 235o n.1 und can.22o9 u. 2231.) Die FAZ hat die
tatsächliche Einstellung in kirchlichen' Kreisen zur Abtreibung einmal
in der Überschrift eines Artikels (FAZ vom 8.5.81) anklingen lassen: es
gibt eine "radikale" und eine "'katholische'" Abtreibung.
Nachtrag:
Der SB berichtet in der Nr. 44/82 vom 4.11.82: "Die staatlich
anerkannte Beratungsstelle 'pro familia' (für Abtreibung, Anm.d.Red.)
hat auf Anfrage darauf hingewiesen, daß'wir - ebenso wie die
zahlreichen kirchlichen anerkannten Beratungsstellen nach § 218 -
Beratungstätigkeit leisten, die inhaltlich gleichwertig ist."
Mord an der Zukunft.
Eine CSU-Abgeordnete schrieb am 18. November 1978, daß sich Bischof
Stimpfle und Kardinal Ratzinger "in kompetenter Weise für den Verbleib
der Schulsexualerziehung in Bayern einsetzen". Ein anderer
einflußreicher CSU-Parlamentarier schrieb: "Ich sage es unumwunden, daß
bei einer anderen Haltung der Bischöfe eine solche Entscheidung nicht
erfolgt wäre." (aus: NEUE BILDPOST, 27.6.1982)
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