Bekanntmachung der Kongregation für die Glaubenslehre
Exz. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Titularerzbischof von Bulla regia hat
im Januar 1976 in dem spanischen Ort Palmar de Troya rechtswidrig
mehrere Priester und Bischöfe geweiht. Deshalb erließ die Kongregation
für die Glaubenslehre am 17. September desselben lahres ein Dekret
(vgl. AAS, LXVIII, 1976, S. 623), das die kirchenrechtlichen Strafen
nennt, die sich sowohl er selbst wie alle anderen zugezogen hatten, die
auf diese widerrechtliche Weise von ihm geweiht wurden.
Später erbat und erhielt dieser Prälat die Absolution von der in ganz
besonderer Weise dem Hl. Stuhl vorbehaltenen Exkommunikation, die er
sich zugezogen hatte.
Nun aber steht für diese Kongregation fest, daß Exz. Ngô-dinh-Thuc seit
1981 wieder gegen die Vorschrift von Kanon 955 weitere Priester geweiht
hat. Ja, er hat, was noch schwerwiegender ist, im selben Jahr unter
Mißachtung von Kanon 953, ohne päpstlichen Auftrag und
kirchenrechtliche Vorkehrung, dem französischen Ordensmann M.L. Guérard
des Lauriers OP und den aus Mexiko stammenden Priestern Moises Carmona
und Adolfo Zamora die Bischofsweihe erteilt; in der Folge hat Moisés
Carmona seinerseits den mexikanischen Priestern Benigno Bravo und
Roberto Martinez sowie dem amerikanischen Priester George Musey die
Bischofsweihe erteilt."
Darüber hinaus wollte Exz. Ngô-dinh-Thuc die von ihm vorgenommenen
Handlungen als rechtmäßig beweisen, besonders durch eine am 25. Februar
1982 in München öffentlich abgegebene Erklärung, in der er behauptete,
daß "der Sitz der katholischen Kirche in Rom vakant ist" und er daher
als Bischof... alles unternehme, damit die katholische Kirche Roms
weiterbestehe zum ewigen Heil der Seelen".
Nachdem die Glaubenskongregation die Schwere dieser Verfehlungen und
falschen Behauptungen auf besonderen Auftrag Papst Johannes Pauls II.
hin erwogen hat, hält sie es für notwendig, die Verfügungen ihres
Dekrets vom 17. September 1976 zu erneuern, das in diesem Fall voll zur
Anwendung gelangt, nämlich:
1) Die Bischöfe, die andere Bischöfe geweiht haben, und die geweihten
Bischöfe selbst verfallen außer den Sanktionen in Kanon 2370 und 2373,
1 und 3, des Codex Iuris Canonici auch der Exkommunikation "ipso
facto", die dem Apostolischen Stuhl "specialissimo modo" reserviert
ist; siehe Dekret des Heiligen Offiziums vom 9. April 1951 IAAS, XL1II,
1951, S. 217 f.). Die in Kan. 2370 vorgesehene Strafe trifft auch die
assistierenden Priester, falls solche anwesend waren.
2) Priester, die auf diese rechtswidrige Weise geweiht wurden, sind
nach Kanon 2374 Ñipso facto" suspendiert und, soweit sie
Weihehandlungen vorgenommen haben, auch irregulär (Kan 985, 7).
3) Was die Gültigkeit der Weihen derjenigen betrifft, die auf diese
rechtswidrige Weise Weihen schon empfangen haben oder etwa von diesen
Weihen empfangen werden, so erkennt die Kirche diese Weihen weder an
noch wird sie sie anerkennen und betrachtet diese Personen als dem
Stand zugehörig, den sie jeweils vor diesen Ereignissen eingenommen
haben. Die obengenannten Strafsanktionen bleiben so lange in Kraft, bis
die betreffenden Personen zu besserer Einsicht gekommen sind.
Darüber hinaus hält es diese Kongregation für ihre Pflicht, die
Gläubigen eindringlich zu ermahnen, sich von der Teilnahme oder
Begünstigung irgendwelcher liturgischer Handlungen oder anderer
Initiativen und Handlungen zu enthalten, die von den obengenannten
Personen vorgenommen werden (1).
Gegeben zu Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre,
12. März 1983.
Kardinal Joseph RATZINGER
Präfekt
Erzbischof Jérôme HAMER OP
Sekretär
Anmerkung
1) Was die Entsprechung der einzelnen hier angeführten Kanones mit dem
jüngst promulgierten kirchlichen Gesetzbuch betrifft, vgl. im neuen
Codex Iuris Canonici, Can. 1015, 1; 1013; 1382; 1041, 6. (O.R. 8.4.83)
Wochenausgabe in deutscher Sprache L'OSSERVATORE ROMANO 29. April 1983 / Nr. 17
Kommentar
von
Bischof Vezelis
23. April 1983
Lieber Herr Dr. Heller,
Sie baten mich um Erläuterungen zu J. Card. Ratzingers
Exkotnmunikations-Edikt gegen Erzbischof Ngo-dinh-Thuc und die
Bischöfe, die er kürzlich konsekriert hat. Mein Kommentar ist sehr kurz
und einfach: "Nemo dat quod non habet" - Man kann nicht geben, was man
nicht hat. Wenn Card. Ratzinger sich außerhalb der Kirche befindet -
ich glaube, daß er das ist -, dann ist er nicht imstande, jemand zu
exkommunizieren. Seine Aufgabe ist es, Mittel und Wege zu finden, zur
kath. Kirche zurückzukehren, die er zusammen mit Johannes Paul II., der
vorgibt, Papst zu sein, verlassen hat.
Weder ich noch die Bischöfe, die mit mir verbunden sind, ebenso
sämtliche Priester und Gläubige haben nicht im geringsten das
Verlangen, Vorhaben, Ziel oder die Absicht, sich von der Einen,
Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche, die von Jesus Christus
gestiftet wurde, zu trennen. Um gläubig und treu gegenüber Christus und
Seiner Kirche zu bleiben, sind wir gezwungen worden, in einer Art zu
handeln, die uns selbst zuwider ist. Ich und diejenigen, welche mir
verbunden sind, haben unser Leben und die heilige Ehre als Pfand
gegeben, um unversehrt das wesentliche Band zwischen den Aposteln und
der Gegenwart, das der Garant für die kath. Rechtgläubigkeit ist,
aufrechtzuerhalten. Unser einziger Trost besteht in der Überzeugung,
daß wir den Geboten unserer Kirche gehorchen und daß wir bereit sind,
eher alles zu opfern, als ihr nicht gehorsam zu sein. Ich sprach mit
Erzbischof Ngô, und er erzählte mir, daß vieles, was in der Presse
erschienen ist, nicht wahr sei. Besonders, wenn die Presse ihn zitiert,
er habe dies oder jenes gesagt; all dies sei nicht wahr. (...)
Meine herzlichsten Grüße an Ihre Frau und die Kinder. Ich sende Ihnen meinen Segen.
(sig.:) + Ludwig Vezelis OFM
***
Bishop Lauis Weelia, O.F.M. Q.Q.
April 23, 1983
Bishop's House
Dear Dr. Heller,
You asked me to make a comment on J.Card.Ratzinger's edict of
excommunication against Archbishop Ngo-Dinh-Thuc and the Bishops he has
recently consecrated.
My comment is very short and simple: "NEMO DAT QUOD NON HABET" You
cannot give what you do not have. If Cardinal Ratzinger is himself
outside the Roman Catholic Church (which I believe he is) then he is
not in a position to excommunicate anyone. It is for him to seek ways
and means to return to the Catholic Church which he has abandoned
together with the papal pretender, John Paul II.
Neither I nor those bishops associated with me, as well as all priests
and Faithful have any desire, intention, design or determination to
separate ourselves from the One, Holy, Catholic and Apostolic Church
founded by Jesus Christ. It is to remain faithful and loyal to Jesus
Christ and His Church that we have been forced to follow a course of
action distasteful to us.
I and those with whom I am associated have pledged our lives and sacred
honor to uphold the unbroken and essential bond between the Apostles
and the present which is a guarantee of Catholic orthodoxy. Our only
consolation is in the conviction that we obey the demands of our Church
and are willing to sacrifice everything rather than be disloyal to Her.
I have spoken with Archbishop Ngo, and he tells me that much of what
has appeared in the press is not true. Especially, when the press
quotes him as having said things, all this is not true.
I am sorry to be so late with this material. Unexpected difficulties
had arisen which made it impossible to send this out as I had promised.
You may blame me for any delay in your work and I shall humbly ask your
forgiveness.
My warmest greetings to your wife and children. I send you all my blessing.
Sincerely In Jesus and Mary,
(sig.:) + Ludwig Vezelis OFM
3376 Ht Read Blvd. Rochester. Mew Yack 14616 Tel.: (716)621-1122
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