Rundschreiben
"Mediator Dei et hominum"
von
Papst Pius XII.
Vorwort der Redaktion
Pius’ XII. Absicht war es - und darin folgte er seinen Vorgängern Pius
X. und Pius XI. -, die Gläu-bigen auf die Teilnahme am gnadenhaften,
sakramentalen Leben der Kirche aufmerksam zu machen, sie darauf
hinzulenken, um so deren Alltag, gerade nach den Wirren des Zweiten
Weltkrieges, durch diese Teilnahme zu heiligen, um so Gott in allem zu
huldigen. Die Richtlinien, die Pius XII. für die würdige Feier der
Liturgie, insbesondere für die Feier der hl. Messe veröffentlichte,
sind vornehm-lich enthalten in den Enzykliken „Mediator Dei“ vom 20.
Nov. 1947 und „Musicae sacrae“ vom 25. Nov. 1955 wie auch in der
Ansprache an die Kongreßteilnehmer von Assisi vom 22. Sept. 1956. Diese
drei Dokumente bilden gleichsam die „Magna Charta“ der liturgischen
Erneuerung.
In „Mediator Dei“ fordert Pius XII. die Gläubigen zum Mitfeiern der hl.
Messe auf, welches nicht im Mitzelebrieren mit dem Priester bestehe,
sondern in der Vereinigung mit den Gesinnungen des Priesters und in der
Darbringung ihrer selbst als Opfergabe. „Das erhabene Opfer des Altares
ist das vornehmste Werk des göttlichen Kultes; darum muß es auch Quelle
und Mittelpunkt der christ-lichen Frömmigkeit sein.“ Dabei bezieht sich
der Papst auch auf das Rundschreiben seines Vorgän-gers, Pius XI.,
„Caritate Christi“ vom 3. Mai 1932. An die 300 Fastenprediger der
Diözese Rom richtet Pius XII. am 23. März 1949 noch einmal den
dringenden Appell: „Rückt das hl. Meßopfer an seinen richtigen Platz,
in den Mittelpunkt des Lebens und jeder Tätigkeit der Gläubigen!“
Zugleich gibt Pius XII. in „Mediator Dei“ auch klare Richtlinien für
die theologische Ausrichtung der Liturgie. Die Fehlentwicklungen der
„Liturgischen Bewegung“, ausgehend von den Klöstern Maria Laach und
Klosterneuburg, weist er darin zugleich in die Schranken: „Den Plänen
und Bestrebungen zur Erneuerung der Liturgie, an die sie herantreten,
mischen sie häufig Auffassungen bei, die in der Theorie oder Praxis
diese heilige Sache gefährden und bisweilen mit Irrtümern behaften, die
den katholischen Glauben und die aszetische Lehre berühren.“ So
kritisiert er schon damals den Ge-brauch der Volkssprache, die Form des
Altars als Tisch und die Auffassung von einem allgemeinen Priestertum.
Kaum 20 Jahre später werden im II. Vatikanum die Weichen gestellt, um
zunächst die Prinzipien und später auch die einzelnen Richtlinien, die
Pius XII. in „Mediator Dei“ für das Wesen der Liturgie und deren
Durchführung lehramtlich fixiert hatte, auszuhöhlen und um sie
schließlich direkt zu ver-fälschen: das Wesen der Messe und das des
Priesters, der zum Vorsteher der Gemeinde degeneriert. Trauriger
Höhepunkt dieser Entwicklung hin zu dezidiert häretischen Postitionen
bildete zunächst § 7 der „Institutio generalis Missalis Romani“: „Das
Herrenmahl oder die Messe ist die heilige Zusam-menkunft oder die
Versammlung des Volkes Gottes, das unter dem Vorsitz eines Priesters
zusam-menkommt, um das Gedächtnis des Herrn zu feiern.“ (Auch wenn auf
Einspruch der Kard. Otta-viani und Bacci sich Paul VI. durch deren
„Kurze kritische Untersuchung des neuen ‚Ordo Missae’“ gezwungen sieht,
diesen offenkundig häretischen Text abzumildern - wobei der neue Text
durchaus die bereits enthaltenen Irrtümer beibehält -, so zeigt er nur
überdeutlich die wahren Intentionen der Reformer.)
Unsere Aufgabe haben wir immer auch darin gesehen, solche theologischen
Irrtümer aufzudecken. Grundlage für unsere Kritik an den sog.
‚liturgischen Reformen’ war bereits in der „Grundsatz-erklärung der Una
Voce, Gruppe Maria“ von 1966 der Rekurs auf „Mediator Dei“, als
sich die Reformen in ihren Tendenzen erst abzuzeichnen begannen. Wir
veröffentlichen den Text dieser Enzyklika nicht nur, um ein Bollwerk
gegen die bereits vorhandenen Fehlentwicklungen und seman-tischen
Betrügereien aufzurichten, sondern um eine Norm zu haben für mögliche,
modifi-zierte liturgische Richtlinien, mit denen Ratzinger/Benedikt
XVI. versuchen könnte, die gröbsten Fehler bzw. Verfälschungen der
nachkonziliaren Entwicklung auszumerzen, um seine Doktrin dann als
‚wahre Lehre der Kirche’ vorzustellen. (Ein solches Vorgehen wäre dem
Nachfolger Johannes Paul II. durchaus zuzutrauen.)
Ergertshausen, den 21. August 2005
Eberhard Heller
Inhaltsangabe von "Mediator Dei et hominum"
Rundschreiben vom 20. November 1947 über die heilige Liturgie
(Lateinisch in: AAS 39 (1947) 521-595 - Der deutsche Text wurde
übernommen aus: Anton Rohrbasser (Hrsg.), Heilslehre der Kirche:
Dokumente von Pius IX. bis Pius XII., Freiburg in der Schweiz 1953, S.
133-209.)
Die Zahlen zu Beginn eines jeden Absatzes verweisen auf die Numerierung
in diesem Sammelwerk. Daraus stammt auch die folgende Inhaltsübersicht
der Enzyklika. Irrtum vorbehalten. Verantwortlich: Dr. Josef
Spindelböck unter Mitarbeit von Dipl.-Theol. Andreas Hofmann.
Einleitung
I. Wesen, Ursprung und Entfaltung der Liturgie
1. Liturgie als Gottesdienst, 221-223.
2. Innere und äußere Gottesverehrung, 231-232.
3. Regelung durch die kirchliche Hierarchie:
4. Entfaltung und Entwicklung der Liturgie:
II. Der eucharistische Kult
1. Das Wesen des heiligen Meßopfers, 265.
2. Die Teilnahme der Gläubigen, 277.
3. Die heilige Kommunion: 301
4. Anbetung Christi im Altarssakrament: 314
III. Breviergebet und Kirchenjahr
1. Sinn und Herkommen des kirchlichen Stundengebetes, 321-322.
2. Sinn und Gehalt des Kirchenjahres, 333.
3. Heiligen- und Marienfeste, 346-350.
IV. Pastorale Weisungen
1. Die außerliturgischen Andachten, 351.
2. Die liturgische Bewegung, 361.
Schlußwort und Segen
1. Auswertung der Liturgie, 374.
2. Prüfet alles; was gut ist, behaltet! 375-376.
Anmerkungen
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