Habemus Papam?
von
Eberhard Heller
Als sich das Kardinalskollegium am 18. April in die Sixtinische Kapelle
begab, war relativ klar, daß es jemanden zum Nachfolger Johannes Paul
II. wählen würde, der es verstehen müßte, der Konzils-'Kirche' wieder
begrifflich und theologische Konturen zu geben. All zu sehr hatten die
gefühlsbetonte Unverbindlichkeit und die Skandale Wojtylas auf die
vatikanischen Gemüter gedrückt, die nur überhöht bzw. unterdrückt
worden waren durch dessen zur Schau gestelltes Siechtum, das viele als
Kreuzes-Nachfolge Christi gedeutet hatten. 1) Sein unverbindliches
Religionsgefühl sollte wieder klare theologische Formen annehmen.
Daß dann gleich am 19. April, also am zweiten Tage des Konklaves,
bereits im vierten Wahlgang Kard. Ratzinger, der sich den Namen
Benedikt XVI. gab, gewählt wurde, bedeutete denn doch für viele eine
Überraschung. Nicht, daß ihm nicht eine gewisse Favoritenrolle als
'papabile' zugekommen wäre - er hatte als Kardinal-Dekan die
Trauerfeierlichkeiten für Johannes-Paul II. und die Vorbereitungen für
das Konklave geleitet -, doch galt er vielen auch als intransingenter
Theoretiker. Mit einer Predigt, die sich wie ein Wahlprogramm an die
Kardinäle richtete, hatte er sich als Glaubenshüter empfohlen: "Jeden
Tag entstehen Sekten, und es geschieht genau das, was der heilige
Paulus über 'den Betrug der Menschen' sagt, über 'die Verschlagenheit,
die in die Irre führt'. Einen eindeutigen Glauben zu besitzen, wie es
dem Glaubensbekenntnis der Kirche entspricht, wird oft als
Fundamentalismus bezeichnet, während der Relativismus, also dieses
Hin-und-her-Getrieben-Sein vom Widerstreit der Meinungen, als einzige
Einstellung erscheint, die auf der Höhe der heutigen Zeit steht. Es
begründet sich eine Diktatur des Relativismus, die nichts als endgültig
anerkennt und die als letztes Maß nur das eigene Ich und und seinen
Willen gelten läßt. Wir aber haben einen anderen Maßstab: den Sohn
Gottes, den wahren Menschen. Er ist der Maßstab für den wahren
Humanis-mus." 2) Wie aus Indiskretionen einiger Kardinäle hervorging,
hatte er nicht nur die nötige 2/3 Mehrheit, also mindestens 77 Stimmen
der 115 Kardinäle auf sich vereinigen können, sondern sogar über 90 %,
was wohl auch damit zu tun hatte, daß man nur einem theologischen Kopf
wie ihm das Zerschlagen des "gordischen Knoten", den Johannes Paul II.
hinterlassen hatte, noch zutraute.
Der von der FAZ als "Präfekt des kath. Verfassungsschutzes als
unerbittlicher Großinquisitor, dem die blutleere Reinheit des Glaubens
über den Menschen gehe, ein hochmütiger Katholik vorkonziliarer
Orientierung, ohne Bereitschaft zum Dialog mit anderen christlichen
Kirchen und Religionen, ein theologischer Reaktionär" (FAZ vom 21.4.05)
apostrophierte "Panzerkardinal" Ratzinger präsentierte sich nach seiner
Wahl als durchgeistigter, theologisch und philosophisch gebildeter
freundlich-bescheidener Nachfolger Johannes Paul II., dem die Römer auf
dem Petersplatz spontan zujubelten. In seiner ersten Ansprache bat er
sie sogar, ihn in seinem schweren Amt zu unterstützen.
Die feierliche Amtseinführung gestaltete sich zu einem bayerischen
Trachtenfest mit internationaler Unterstützung. Rom war fest in der
Hand bayerischer Gebirgsschützen, die in ihrer kräftigen Buntheit einen
seltsamen - und seltenen! - Kontrast bildeten zu den kühl barocken
Bauwerken der Stadt Rom.
Ratzingers Wahl wurde zwar nicht allseits bejubelt. So verstieg sich
T.A. Ash, der Zeitgeschichte in Oxford und Stanford lehrt, zu der
Bemerkung, die Entchristlichung Europas würde deshalb weiter
fortschreiten, weil Ratzinger voraussichtlich den Zölibat nicht
aufheben würde etc. (SZ vom 22.4.05) Doch allgemein wurde ihm
unterstellt, daß er das katholische Erbe bewahren würde. So meinte
Eberhard Straub in der JUNGEN FREIHEIT vom 22.4.05: "Benedikt XVI. wird
ein religiöser Papst sein, ein Hirte, der den Glauben vor den Gefahren
schützt, die in einer kirchenfeindlichen Zeit unübersichtlicher werden."
Habemus Papam?
Diese Frage zu wiederholen, Zweifel zu äußern an der Wahl Benedikt XVI.
scheint angesichts der überwältigenden Zustimmung zu Person und
Position des Gewählten müßig - hatte er nicht als Chef der
Glaubenskongregation den Befreiungstheologen Leonardo Boff und Ernesto
Cardinal die Lehrbefugnis entzogen? Bei wem sollte die Führung der
Kirche in schweren Gewässern besser aufgehoben sein als bei Kard.
Ratzinger, dessen Namenswahl - Benedikt XVI. - für die
Re-Christianisierung Europas (hl. Benedikt v. Nursia, gest. 547) bzw.
eine neue Friedensstiftung (Benedikt XV., gest. 1922, der sich im
Ersten Weltkrieg vergeblich um die Beendigung der Kriegshandlungen
bemüht hatte) stehen sollte.
Diese Frage zu wiederholen mag allerdings auch angesichts der eigenen,
völlig verfahrenen Situation als ewig gestrige Sedisvakantisten
zumindest in psychologischer Hinsicht nicht nur nicht problematisch,
vielleicht sogar geboten erscheinen. Es wäre doch ausgesprochen
beruhigend sagen zu kön-nen, ja, wir haben einen Papst! Wir können
wieder zurücktreten ins Glied, denn unser Kampf hat ein Ende gefunden,
für dessen gutes Ende wir mitverantwortlich sind, weil wir stets auf
die Einhaltung des wahren Glaubens gepocht haben, für dessen weitere
Bewahrung nun Benedikt XVI. die Verantwortung übernommen hat. Mit
erhobenem Hauptes könnten wir uns wieder den Aufgaben widmen, die uns
primär zugefallen sind.
In der Tat, es wäre wie eine Erlösung aus einer desaströsen Situation,
die wir nicht mehr beherrscht haben, oder wie das Erwachen aus einem
Alptraum, sagen zu können, die Kirche hat einen neuen Hirten bekommen,
der Diener aller Diener Gottes sein will, der die Wunden auf dem
zerschundenen Angesicht der Kirche wieder heilen wird. Hatte Benedikt
XVI. nicht die Messen auf Latein zelebriert, sowohl den
Trauergottesdienst für Johannes Paul II. als auch den bei seiner
Amtseinführung? Hatte er nicht die richigen Wandlungsworte "pro multis"
bei der Formel für die Konsekration des Kelches benutzt? Und dann die
mehrfach lateinisch gesungene Allerheiligenlitanei? Oder beinhaltete
nicht seine Predigt am Sonntag, dem 24. April nicht eine umfassende
Darstellung des wahren Hirten, wenn er ausführte: "Das erste Zeichen
ist das Pallium, ein Gewebe aus reiner Wolle, das mir um die Schultern
gelegt wird. Dieses uralte Zeichen, das die Bischöfe von Rom seit dem
4. Jahrhundert tragen, mag zunächst einfach ein Bild sein für das Joch
Christi, das der Bischof dieser Stadt, der Knecht der Knechte Gottes
auf seine Schultern nimmt. Das Joch Gottes – das ist der Wille Gottes,
den wir annehmen. Und dieser Wille ist für uns nicht eine fremde Last,
die uns drückt und die uns unfrei macht. Zu wissen, was Gott will, zu
wissen, was der Weg des Lebens ist – das war die Freude Israels, die es
als eine große Auszeichnung erkannte. Das ist auch unsere Freude: Der
Wille Gottes entfremdet uns nicht, er reinigt uns – und das kann weh
tun – aber so bringt er uns zu uns selber, und so dienen wir nicht nur
ihm, sondern dem Heil der ganzen Welt, der ganzen Geschichte. Aber die
Symbolik des Palliums ist konkreter: Aus der Wolle von Lämmern gewoben
will es das verirrte Lamm oder auch das kranke und schwache Lamm
darstellen, das der Hirt auf seine Schultern nimmt und zu den Wassern
des Lebens trägt. Das Gleichnis vom verlorenen Schaf, dem der Hirte in
die Wüste nachgeht, war für die Kirchenväter ein Bild für das Geheimnis
Christi und der Kirche. Die Menschheit, wir alle, sind das verlorene
Schaf, das in der Wüste keinen Weg mehr findet. Den Sohn Gottes leidet
es nicht im Himmel; er kann den Menschen nicht in solcher Not stehen
lassen. Er steht selber auf, verläßt des Himmels Herrlichkeit, um das
Schaf zu finden und geht ihm nach bis zum Kreuz. Er lädt es auf die
Schulter, er trägt unser Menschsein, er trägt uns – er ist der wahre
Hirt, der für das Schaf sein eigenes Leben gibt. " (Libreria Editrice
Vaticana)
In der Tat, ich kann die Enttäuschung all jener Leser verstehen, die
bisher nur aus traditionalistischen Gründen unseren Weg verfolgt haben
- ohne die ständige Warnung zu beachten, daß unser Interesse sich
keineswegs auf traditionalistische Momente beschränkte -, wenn sie die
nachfolgenden Zeilen lesen.
Die Frage, ob wir in Benedikt XVI. einen neuen Papst haben, läßt sich
nicht aus dem Gefühl heraus beantworten. Dafür sind zwei Kriterien
entscheidend:
1. Waren die Wähler, d.s. die 115 Kardinäle, die am 18. April ins Konklave zogen, legitimiert gewesen, einen Papst zu wählen?
2. Ist der Gewählte als Papst wählbar gewesen?
Die Frage nach der Legitimität der Wähler läßt sich damit beantworten,
daß man feststellt, ob ihre Ernennung rechtswirksam war. Alle Kardinäle
waren bis auf Ratzinger von Johannes Paul II. ernannt worden, dessen
Amtsakte wir stets als illegitim beurteil haben, weil ein Häretiker
nicht Papst sein kann - ein amerikanischer Autor listet für Johannes
Paul II. gleich über 100 Häresien auf! Ratzinger selbst verdankte seine
Ernennung im Jahre 1977 Paul VI., dessen Legitimität wir aus dem
gleichen Grund ebenfalls bestritten haben. Auch wenn man die
Konklavisten nur daraufhin beurteilt, ob unter ihnen noch eine "pars
minor et sanior" gewesen wäre, d.h. ein Minderheit der Kardinäle, die
vielleicht noch rechtmäßig ihre Ernennung zum Kardinal erhalten haben
sollten - mir ist keiner bekannt! - und die ihren Glauben unversehrt
von häretischen Positionen bewahrt hatten - wir haben diese Frage schon
einmal, nämlich bei der Wahl Johannes Paul II. gestellt -, dann kann
ich diese Frage wiederum nur mit "Nein" beantworten. Mir ist keiner der
Kardinäle bekannt, der sich durch seine persönliche Disposition als
rechtgläubiger kath. Christ bekannt gemacht hätte.
Doch ich gestehe gerne ein, daß ich über die Position der einzelnen
Konklavisten nicht näher informiert bin, und verstehe, wenn diese Art
der Beurteilung vielen, denen unsere früheren Argumentationslinien
nicht (mehr) vertraut sind, fremd ist. Deshalb werde ich mich auf die
Beantwortung der zweiten Frage konzentrieren, für die es klare
Kriterien seitens der Kirche gibt und für deren Anwendung auf die
Position Ratzingers von diesem genügend klare Zeugnisse vorliegen, um
sagen zu können, ob Benedikt XVI. überhaupt als Papst wählbar gewesen
wäre.
Für die Beurteilung der Wählbarkeit und der Amtsinhabe eines Klerikers
hat Papst Paul IV. in der Bulle »Cum ex Apostolatus officio« vom 15.
Februar 1559 klare Bedingungen aufgestellt, deren Anwendung und deren
Einhaltung für die Beurteilung Ratzingers als papabile von Bedeutung
sind. Der Paragraph 6 gibt Auskunft über Voraussetzungen, die an die
Ãœbernahme eines kirchlichen Amtes gestellt sind:
"Wir fügen hinzu, daß, wenn zu irgendeiner Zeit es offenkundig werden
sollte, daß ein Bischof, auch wenn er an Stelle eines Erzbischofs oder
Patriarchen oder Primas fungiert, oder ein Kardinal der vorgenannten
Römischen Kirche, auch - wie vorbemerkt - ein Legat oder auch ein
Römischer Pontifex vor seiner Erhebung zum Kardinal oder seiner Wahl
zum Römischen Pontifex vom katholischen Glauben abgewichen, in eine
Häresie gefallen oder ins Schisma geraten ist oder derlei hervorgerufen
und verursacht hat, so ist seine Erhebung oder Wahl, auch wenn sie in
Eintracht und mit der einmütigen Zustimmung aller Kardinäle erfolgt
ist, null und nichtig und wertlos. Sie kann nicht durch die Annahme der
Bischofsweihe oder die nachfolgende Ãœbernahme der Leitung und
Verwaltung, auch nicht durch die 'Inthronisation des Römischen
Pontifex' selbst oder durch Huldigung oder durch den ihm von allen
geleisteten Gehorsam, wie lange er auch gedauert haben mag, als gültig
geworden bezeichnet werden, noch Gültigkeit erlangen, noch als gültig
in irgendeinem Teilbereich angesehen werden. Man muß dafürhalten, daß
allen, die auf solche Weise zu Bischöfen, Erzbischöfen, Patriarchen
oder Primaten befördert wurden, in geistlichen und zeitlichen
Angelegenheiten eine nichtige Verwaltungsbefugnis zuerteilt worden ist
oder zuerteilt wird. Alles und jedes, das durch sie wie auch immer
ausgesprochen, geschaffen, vollzogen und verwaltet wurde, und alles,
was daraus folgte, entbehrt der Gültigkeit und kann überhaupt keine
Sicherheit und auch niemandem ein Recht verleihen. So gehen die so
Beförderten und Gewählten eo ipso und ohne irgendeine Erklärung
jeglicher Würde, Stellung, Ehre, jeglichen Titels, jeglicher Autorität,
jeglichen Amtes und jeglicher Vollmacht verlustig, selbst wenn alle und
jeder einzelne so Beförderte oder Gewählte vorher vom Glauben nicht
abgewichen wären und nicht Häretiker gewesen wären und nicht ins
Schisma verfallen wären oder es hervorgerufen oder veranlaßt hätten."
3)
Es gilt also zu klären, ob Ratzinger diese Kriterien erfüllt.
Joseph Ratzinger, am 16. April 1927 in Marktl am Inn geboren, studierte
von 1946 bis 1951 Theologie und Philosophie in München und Freising. Am
29. Juni 1951 erhielt er zusammen mit seinem Bruder Georg die
Priesterweihe. Danach war er als Kaplan in München tätig. Bereits 1952
erhielt er eine Dozentenstelle im Freisinger Klerikerseminar, 1953
promovierte er zum Doktor der Theologie, 1957 folgte die Habilitation
im Fach Fundamentaltheologie an der Universität München. Bereits mit 31
Jahren erhielt er 1958 eine Professur für Dogmatik und
Fundamentaltheologie in Freising, 1959 wurde er Ordinarius in Bonn,
1963 Ordinarius für Dogmatik an der Universität Münster, 1966
Ordinarius in Tübingen. Im Jahre 1969 erfolgte seine Berufung an die
Universität Regensburg. Hier nahm unsere Gruppierung über den
inzwischen verstobenen, ehemaligen mariologischen Berater Pius XII.,
H.H. Prof. Tibur Gallus, Kontakt mit Ratzinger auf, um mit ihm über den
sog. Novus Ordo Pauls VI. zu diskutieren. Ratzinger gab zu, daß die
Formel für die Konsekration des Kelches falsch übersetzt sei, doch
beinhalte das keine Häresie.
Eine besondere theologische Rolle fiel Ratzinger zu, als er sich von
1962 bis 1965 - von Kard. Frings zu dessen Peritus ernannt - als
Mitgestalter des II. Vatikanischen Konzils profilierte, wo der junge
Theologieprofessor nicht nur wegen seiner Verfechtung des johanneischen
"Aggiornamento" und der sich auch theologisch fixierenden Ökumene
auffiel, sondern die Konzilsväter auch durch das Verfechten radikaler
Ideen in Verwirrung brachte. Später antwortete Ratzinger auf die Frage
des Interviewers Seewald, er hätte auf dem Konzil als progressiver
Theologe gegolten, u.a. folgendes: "[R]ichtig ist, daß ich der Meinung
war, die scholastische Theologie, so wie sie sich fixiert hatte, ist
kein Instrument mehr, um den Glauben ins Gespräch der Zeit zu bringen."
4) Ich selbst kann mich noch vage daran erinnern, daß die SÜDDEUTSCHE
ZEITUNG damals Ratzingers Positionen, die er auf dem Konzil vertrat,
etwa so kommentierte: hätte er - Ratzinger - solche Ansichten vor
seiner Weihe vertreten, wäre er nicht zum Priester geweiht worden.5)
Interessant ist auch, daß der damalige polnische Primas den frühen
Schriften Ratzinger das Imprimatur verweigerte. 6) So vertrat er in der
"Einführung in das Christentum" folgende These: "Wäre der authentische
Mensch dadurch, daß er authentischer Mensch ist, Gott, und Gott, weil
er eben authentischer Mensch ist?"... eine Position, die von Kard. Siri
in "Gethsemani" als "kosmischen Monismus" kritisierte.
Im Jahre 1977 wurde Ratzinger von Paul VI. als Nachfolger Döpfners nach
München berufen. Be-merkenswert bleibt, daß Ratzinger am 28. Mai 1977
von Bischof Stangel - mit den Co-Konsekratoren Graber und Tewes - nach
dem neuen, d.h. dem ungültigen Ritus 'konsekriert' wurde... d.h., daß
er als angeblicher Bischof von Rom einfacher Priester geblieben ist.
Hier in München hatte er im pastoralen Bereich Gelegenheit, Ökumene
praktisch vorzustellen, indem er zusammen mit dem Vertreter des
protestantischen Bekenntnisses gemeinsame 'Segensveranstaltungen'
abhielt, Aktionen, die er später mit der 'Bischöfin' Jepsen in Hamburg
wiederholte.
In die Münchner Zeit fällt auch seine Parteinahme für die Einführung
der Schulsexualerziehung, gegen deren Einführung katholische Pädagogen
vehement gekämpft hatten und die durch Ratzingers 'Absegnung' völlig
düpiert wurden. (In ähnlicher Weise ist er neuerdings - als Benedikt
XVI. - den christlichen Politikern in den Rücken gefallen, als er
meinte, die neue EU-Verfassung könne auch ohne Gottesbezug ratifiziert
werden... einen Bezug, für dessen Verankerung in dem Gesetzeswerk die
Politiker mit religiös-kulturellem Hintergrund in Europa bis zuletzt,
leider vergeblich gekämpft hatten. Charles de Gaulle hatte noch am
11.6.1965 bei seinem Bonn-Besuch betont, daß Europa nur in der
christlichen Tradition denkbar sei: "Wir Europäer sind Erbauer von
Kathedralen. Das hat lange gedauert.")
Hierher gehört auch eine Episode, die bezeichnend ist für die Akteure
auf beiden Seiten. Der damalige Obere der Pius-Bruderschaft, Klaus
Wodsack, ein ehemaliger Studienfreund von mir, hatte gemeint, dem
Münchner Ordinarius die Leugnung der Realpräsenz Christi im Tabernakel
nachweisen zu können, indem er ihm Passagen aus dessen Abhandlung "Die
sakramentale Begründung christlicher Existenz", 4. Kapitel, vorhielt,
wo Ratzinger ausführt: "Eucharistische Anbetung oder stille Besuche in
der Kirche kann sinnvollerweise nicht einfach Unterhaltung mit dem
lokal zirkumskriptiv präsent gedachten Gott sein. Aussagen wie 'Hier
wohnt Gott' und das auf solche Weise begründete Gespräch mit dem lokal
gedachten Gott drücken eine Verkennung des christologischen
Geheimnisses wie des Gottesbegriffes aus, die den denkenden und um die
Allgegenwart Gottes wissenden Menschen notwendig abstößt. Wenn man das
In-die-Kirche-Gehen damit begründen wollte, daß man den nur dort
anwesenden Gott besuchen müsse, so wäre dies in der Tat eine
Begründung, die keinen Sinn hätte und vom modernen Menschen mit Recht
zurückgewiesen werden würde." Nun, die Reaktion auf diesen spontanen
Vorstoß, den Wodsack ohne Rücksprache mit seinem Chef gestartet hatte,
nämlich Ratzinger als Häretiker zu entlarven, kam prompt: Aus dem
Ordinariat kam die Antwort, Ratzinger glaube an die Realpräsenz, obwohl
der zitierte Text das Gegenteil beinhaltete, und aus Econe kam die
prompte Demission Wodsacks, der die lefebvreische Politik, die auf eine
eventuelle Kooperation mit Ratzinger schielte, empfindlich gestört
hatte.
Eine ganze Reihe von Kommentatoren wollen heute die frühen
theologischen Positionen gerne als "Jugendsünden" abtun, da er doch
nach seiner Ernennung zum Präfekten der Glaubenskongregation gezeigt
habe, daß er gegenüber früher in diesem Amt eine orthodoxe Linie
eingeschlagen habe. Doch Ratzinger betont immer wieder, er sei sich
selbst immer treu geblieben, ebenso dem II. Vatikanum und "ohne
Sehnsucht nach einem unwiederbringlich vergangenen Gestern". 7) In dem
bereits zitierten Gespräch mit Seewald erinnert dieser Ratzinger an
folgenden Ausspruch: "Das Erbe des Konzils, hatten Sie bereits 1975
prophezeit, 'ist noch nicht offenbar geworden. Es wartet noch auf seine
Stunde, und diese wird kommen, da bin ich sicher'." Ratzingers Antwort:
"Allerdings wird immer deutlicher, daß die Texte des Konzils ganz und
gar in der Kontinuität des Glaubens stehen." 8) N.b. um das Monströse
dieser Aussage zu begreifen, denke man nur an die Konzils-Dekrete
"Nostra Aetate" oder "Lumen gentium", wo es u.a. in "Nostra Aetate",
Art. 3, heißt: "Mit Hochachtung betrachtet die Kirche auch die Muslime,
die den alleinigen Gott anbeten, den lebendigen und in sich seienden,
barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer Himmels und der Erde, der
zu den Menschen gesprochen hat". Diese Position wird in "Lumen
gentium", 16. Kap. präzisiert: "Der Heilswille umfaßt aber auch die,
die den Schöpfer anerkennen, unter ihnen besonders die Muslime, die
sich zum Glauben Abrahams bekennen und mit uns den einen Gott
anbeten".
Diesen Verzicht auf den Absolutheitsanspruch der Kirche hatte schon
Paul VI. verdeutlicht, als er l970 erklärte: "An dem Konflikt (d.i. dem
Nahost-Konflikt) sind drei Religionen beteiligt, die alle den wahren
Gott anerkennen: das Volk der Juden, das Volk des Islam und dazwischen
das über die ganze Welt verbreitete christliche Volk. Sie verkünden mit
drei Stimmen den einen Monotheismus. Sie sprechen höchst authentisch,
höchst ehrwürdig, höchst geschichtlich, höchst unverwüstlich, höchst
überzeugend."
In der Tat ist es nun unverzichtbar, auf das zentrale Thema einzugehen,
an dessen Umsetzung Ratzinger seit dem Konzil bis heute, auch als
Benedikt XVI., sein größtes Interesse zeigte und weiterhin auch hat:
die Ökumene im Sinne von Vatikanum II, welches sich immer als
ökumenisches verstan-den hatte und sich in seinem Untertitel auch so
nennt, d.h. Ökumene als Prozeß stetigen Zusammenwachsens der 'Kirchen'.
Als Johannes XXIII. am 25. Januar 1959 die Abhaltung eines
"ökumenischen Konzils" ankündigte, weckte es bei vielen die Hoffnung
auf neue Anstrengungen um die Wiedervereinigung der getrennten Christen
bzw. auf eine grundlegende Veränderung der katholischen Kirche im
Verhältnis zu den von ihr getrennten Glaubensbekenntnissen. Neben der
Absicht Johannes XXIII., die Disziplin der Kirche an die Welt
anzupassen - bekannt geworden als "Aggiornamento" - wurde der
ökumenische Gedanke mitentscheidend für das Konzil und die Entwicklung
nach ihm. Bereits am 21. Nov.1964 wurde das Ökumenismusdekret "Unitatis
redintegratio inter universos Christianos" - UR - ("Wiederherstellung
der Einheit der Christen") verabschiedet.
Der revolutionären Tendenz dieses Konzils folgend, verläßt auch dieses
Dekret bisherige theologisch abgesteckte Grenzen. Im Gegensatz zu
früheren Unierungsbemühungen, in denen es um die Rückkehr in die Kirche
ging, d.h. konkret um Konversion, um Abkehr vom Irrtum, um die Rückkehr
in die Einheit der Kirche, wird mit "Unitatis redintegratio" der
Versuch gestartet, eine Einheit zu gestalten, in der es nicht um die
(Wieder-)Findung der Wahrheit, um die Rückkehr in sie geht, sondern um
die Gestaltung einer Kirchengliedschaft, möglichst unter dem Dach der
kath. Kirche. Wolfgang Thönissen, Prof. für Ökumenische Theologie in
Paderborn beschreibt die Absicht von "Unitatis redintegratio"
folgendermaßen: "Das Dekret stellt im Zusammenhang der
Konziliengeschichte ein Novum dar. Erstmals wird das Verhältnis zu den
von Rom getrennten Kirchen einzig unter einer positiven Perspektive
dargestellt. Es findet sich darin und an keiner anderen Stelle ein
Hinweis mehr auf die Aufforderung an die getrennten Christen zur
Rückkehr zur katholischen Kirche, auch keine Verurteilung wird mehr
ausgesprochen.Das Zweite Vatikanische Konzil rückt in den Mittelpunkt
das Gemeinsame, das Trennende wird nicht geleugnet, es verliert aber
seine perspektivische Bedeutung. Mit dem Ökumenismusdekret ist eine
Rückkehr-Ökumene - die das Ziel in einer Wiedereingliederung der
getrennten Christenheit in das Gefüge der katholischen Kirche sähe -
unmöglich geworden." 9)
Hier wird ein völlig neues Kirchenverständnis sichtbar. Es gilt nicht
mehr "Extra Ecclesiam non salus est". Die Kirche hat ihren absoluten
Wahrheitsanspruch und ihr Heilsmonopol freigegeben. Es geht nicht mehr
um eine Einheit in der Wahrheit, verwirklicht einzig in der kath.
Kirche, sondern um das Zugeständnis, daß auch in anderen 'Kirchen' die
Wahrheit verwirklicht sei. Darum heißt es auch: "Hinzu kommt, dass
einige, ja sogar viele und bedeutende Elemente oder Güter, aus denen
insgesamt die Kirche erbaut wird und ihr Leben gewinnt, auch außerhalb
der sichtbaren Grenzen der katholischen Kirche existieren können" (UR
3).
Diese Art der Preisgabe der Wahrheit finden sich im Dekret über die
sog. Religionsfreiheit, die meist mißverstanden wird, besonders aber in
dem Dekret über die Kirche "Lumen gentium", denn die ökumenischen
Bemühungen um die Einheit mit anderen (Teil-)Kirche hängen weithin von
Lehr-Entscheidungen der Kirche über sich selbst ab. So entsteht ein
Lehrsystem sich gegenseitig stützender Sätze. Die Ausführungen der
Kirchenkonstitution "Lumen gentium" (LG) knüpfen an das Verständ-nis
von Kirche als Mysterium an: "Die mit hierarchischen Organen
ausgestattete Gesellschaft und der geheimnisvolle Leib Christi, die
sichtbare Versammlung und die geistliche Gemeinschaft, die irdische
Kirche und die mit himmlischen Gaben beschenkte Kirche sind nicht als
zwei verschiedene Größen zu betrachten, sondern bilden eine einzige
komplexe Wirklichkeit, die aus menschlichem und göttlichem Element
zusammenwächst ... Dies ist die einzige Kirche Christi, die wir im
Glaubensbekenntnis als die eine, heilige, katholische und apostolische
bekennen" (LG 8). Von dieser einen komplexen Wirklichkeit wird dann
ausgesagt: "Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfasst und
geordnet, ist verwirklicht (subsistit) in der katholischen Kirche, die
vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm
geleitet wird".
Nach Thönissen läßt diese Passage von "Lumen genitum" folgende
Interpretation zu: "Die Analyse dieser Textpassage zeigt dreierlei:
(a) Die eine Kirche Jesu Christi existiert in geschichtlicher
Konkretheit; sie findet ihre konkrete Existenzform in der katholischen
Kirche; die eine Kirche gibt es wirklich.
(b) Die katholische Kirche ist nicht schlechthin - ununterscheidbar -
identisch mit der einen Kirche Christi, existiert aber in einer
grundlegenden und wesensmäßigen Beziehung zu ihr. Das Sein der Kirche
Jesu Christi ist freilich immer größer als die konkrete Existenz der
katholischen Kirche.
(c) Außerhalb der Grenzen der katholischen Kirche gibt es kein
kirchliches Vakuum. Auch außerhalb der katholischen Kirche gibt es
"Kirchenwirklichkeit". Hier liegt somit das ganze ökumenische Problem
verborgen." 10)
Auch außerhalb des Gefüges der katholischen Kirche sind darum "Elemente
der Heiligung und der Wahrheit zu finden..., die als der Kirche Christi
eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen" (LG 8). Auch wenn
das Vatikanum II noch von der kath. Kirche spricht, in der die von
Christus gemeinte einzige Kirche realisiert ist, so läßt doch das
"substit" von "Lumen gentium" die Vielheit in der Kirche als
Gemeinschaft von Teil-Kirchen zu. Thönissen schlußfolgert im Sinne
dieser Auslegung: "Das Konzil hat Einheit als Communio verstanden;
daraus folgt: Die eine Kirche Jesu Christi besteht in und aus den Orts-
oder Teilkirchen." 11) Darum ist mit der "katholischen Einheit des
Gottesvolkes" (UR 13) auch die Gemeinschaft von Teilkirchen möglich.
Um schließlich eine volle Einheit der Teilkirchen zu erreichen, in der
die Einheit durch die Eucharistie real symbolisiert sein soll, hatte
noch Johannes Paul II. am 25. Mai 1995 die Enzyklika "Ut unum sint" -
UUS - ("Damit alle eins seien" - Joh. 17,21) herausgegeben, in der er
sich auf Entscheidungen des Zweiten Vatikanums und dessen
Ökumenismus-Bemühungen beruft: "Das II. Vatikanische Konzil bringt die
Entschlossenheit der Kirche zum Ausdruck, die ökumenische Aufgabe
zugunsten der Einheit der Christen anzunehmen und sie mit Ãœberzeugung
und Entschiedenheit voranzutreiben" (UUS 8). Doch räumt er auch ein:
"Nun können wir uns fragen, wie lang der Weg ist, der uns noch von
jenem segensreichen Tag trennt, an dem die volle Einheit im Glauben
erreicht sein wird und wir einträchtig miteinander die heilige
Eucharistie des Herrn werden feiern können... Das letzte Ziel der
ökumenischen Bewegung ist die Wiederherstellung der sichtbaren vollen
Einheit aller Getauften. Im Hinblick auf dieses Ziel sind alle bisher
erreichten Ergebnisse nur ein, wenn auch vielversprechendes und
positives Wegstück" (UUS 77).
Seltsam ist nur, daß der Verlust der ursprünglichen Einheit, die durch
Abspaltung, Häresie verloren gegangen ist, "daß dieses heilige Anliegen
der Wiederversöhnung aller Christen in der Einheit der einen und
einzigen Kirrche Christi die menschlichen Kräfte und Fähigkeiten
übersteigt" (UR 24), ein Satz, der unter Nr. 822 im neuen vatikanischen
"Katechismus der katholischen Kirche" von 2003 wiederholt wird. Hier
wird ein Ziel definiert, das zwar durch menschliches Fehlverhalten
verloren ging, dessen Wiedergewinnung sich aber den Möglichkeiten der
Kirche entzieht. Wenn also dann doch etwas erreicht wird, z.B. die
"gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigung", die als Meilenstein der
Ökumene gefeiert wurde, dann ist das notwendigerweise Gottes 'Erfolg',
auch wenn die Formel vom katholischen Glauben abweicht.
Ratzinger war und ist in diesen Prozeß der sog. Ökumene eingebunden und
gestaltet ihn aktiv mit: als Konzilstheologe, als Professor, als
Bischof von München, als Präfekt der Glaubenskongregation... und jetzt
als Benedikt XVI., als der er das "grundlegende Anliegen des
Ökumenismus" (Ansprache an die Kardinäle vom 20. April, also einen Tag
nach seiner Wahl!) als eine seiner wichtigsten Aufgaben bezeichnet. Im
Gegensatz zu vielen anderen Ökumenikern will aber Ratzinger, daß sich
diese ökumenischen Bemühungen als approximativer Prozeß in
übersichtlichen, kontrollierbaren und kontrollierten Schritten
abspielt. Wie er in Interviews betont, möchte er die angestrebte
Einheit nicht auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, d.h. auf der Basis
minimaler Ãœbereinstim-mung in der Lehre, sondern als Gemeinschaft der
(Teil-)Kirchen. In diesem Sinne spricht er von "Polyphonie". Ratzinger
wird also versuchen, die Ökumene als Prozeß im Sinne der von ihm
angesprochenen "Polyphonie" weiterzuentwickeln, d.h. er wird bemüht
sein, eine kirchliche Einheit anzustreben, in der die sog. Teilkirchen
ihre Eigenständigkeit hinsichtlich ihrer theologischen Konzepte und
ihres Selbstverständnis in liturgischen Dingen beibehalten können. Im
Gegensatz zu Küng, der Ratzingers Rolle als einer der entscheidenden
Konzilstheologen bestreitet und sie sich selbst zuschreiben möchte und
der sich über die Verletzung kirchlicher Dogmen freut wie über
zerschlagenes Porzelan auf einem Polterabend, setzt Ratzinger solche
Brüche viel vorsichtiger ein und versteckt sie in Formeln, die dann
einen "differenzierten Konsens" ausdrücken, dem Zauberwort, welches für
die Interpretation der am 31. Oktober 1999 unterzeichneten "Gemeinsamen
Erklärung zur Rechtfertigungslehre" angewandt wurde. Man wollte alte
Lehrverurteilungen aus dem Weg räumen, die im Sinne der Polyphonie nur
störend gwirkt hätten.
Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre ist das Resultat
eines Dialoges, welcher von Repräsentanten des Lutherischen Weltbundes
und der römisch-katholischen Kirche vor mehr als dreißig Jahren
begonnen wurde. In dessen Zentrum stand immer wieder die Frage nach der
Rechtfertigung. Die zentrale Aussage der "Gemeinsamen Erklärung" in Nr.
15 lautet: "Allein aus Gnade im Glauben an die Heilstat Jesu Christi,
nicht aufgrund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen und
empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns
befähigt und aufruft zu guten Werken". Nach Auskunft der
Kommissionsmitglieder war Ratzinger an der Abfassung dieser Erklärung
beteiligt, zumindest fand die Unterzeichnung unter seiner Ägide statt.
Auch wenn sich Ratzinger von dieser Formel wieder distanziert hat, so
gilt sie weiterhin als verbindlich. Es muß jedoch festgehalten werden,
daß die zitierte Passage inhaltlich protestantische Elemente enthält,
die von Trient verurteilt wurden. 12).
Nach katholischer Auffassung bedeutet die Rechtfertigung für den
Menschen die Aufhebung der Erbsünde und die Wiedererlangung der
heiligmachenden Gnade, welches erstmals in der Taufe geschieht. Gott
zieht den Menschen aus der Sünde, wenn es der Mensch will, wenn er frei
die Hand Gottes ergreift. Der Mensch ist also bei der Rechtfertigung
durchaus aktiv beteiligt. Glaube, Hoffnung und Liebe sind freie
sittliche Akte des Menschen. D.h. die Mitwirkung durch gute, sittliche
Akte muß beibehalten bleiben, will der Gläubige in der Gnade Gottes
bleiben. Christus sagt: "Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr, Herr, wird
ins Himmelreich eingehen, sondern wer den Willen meines Vaters im
Himmel tut" (Matth. 7,21). "Willst du zum Leben eingehen, so halte die
Gebote" (Matth. 19,17). Aber eine bloße "Werkgerechtigkeit", wie sie
der kath. Position unterstellt wurde, gibt es nicht! Nach
protestantischer Auffassung sind die guten Werke die notwendige Folge
der Rechtfertigung. Und in diesem Sinne ist zu verstehen, wenn es in
der Werken".
Doch die Ökumeniker wie Thönissen sehen das anders: "Diese fundamentale
Gemeinsamkeit im Verständnis der Rechtfertigung erlaubt es
festzustellen: Die gegenseitigen Lehrverurteilungen, die im 16.
Jahrhundert in der Frage der Rechtfertigung ausgesprochen wurden,
treffen den heutigen Partner nicht mehr. Dies schließt Unterschiede in
der Sprache, der theologischen Ausgestaltung und der Akzentsetzung im
Rechtfertigungsverständnis nicht aus. Diese Unterschiede verlieren aber
im Lichte der gewonnenen Ãœbereinstimmung ihren kirchentrennenden
Charakter. Damit kommt zum Ausdruck: Ziel der ökumenischen Bemühungen
ist nicht eine alle Unterschiede ausschließende Einheitlichkeit,
sondern eine die Christenheit bereichernde 'versöhnte Verschiedenheit'.
Die ökumenische Theologie nennt eine solche Übereinstimmung inzwischen
einen 'differenzierten Konsens'". 13)
Einen herben Rückschlag sehen die Ökumeniker in Ratzingers Erklärung
"Dominus Iesus". Die vor allen Dingen im 4. Kapitel enthaltenen
Aussagen über die Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften haben Leute
wie Kard. Kaspar und Vertreter der evangelischen 'Kirche' gestört: "Es
gibt also eine einzige Kirche Christi, die in der katholischen Kirche
subsistiert 14) und vom Nachfolger Petri und von den Bischöfen in
Gemeinschaft mit ihm geleitet wird. Die Kirchen, die zwar nicht in
vollkommener Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, aber
durch engste Bande, wie die apostoli-sche Sukzession und die gültige
Eucharistie, mit ihr verbunden sind, sind echte Teilkirchen. Deshalb
ist die Kirche Christi auch in diesen Kirchen gegenwärtig und
wirksam... Die kirchlichen Gemeinschaften, die den gültigen Episkopat
und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen
Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen
Sinn" (Nr. 17). Diese angeblich "katholischen" Aussagen lassen
übersehen, daß hier mit einem Kirchenbegriff gearbeitet wird, der von
"Lumen gentium" geprägt ist und der Darstellung Pius XII. im "Mystici
Corporis" widerspricht. (Ich gehe auf dieses Problem hier nicht weiter
ein, da es in der nachfolgendne Darstellung eigens behandelt wird.) 15)
Ratzinger selbst nimmt zur derzeitigen Entwicklung der Ökumene eine
durchaus zurückhaltende, sogar eher skeptische Haltung ein: "Wir hatten
uns in der Tat zu viel zugetraut, wenn wir glaubten, theologische
Gespräche könnten in mehr oder weniger kurzer Zeit die Glaubenseinheit
herstellen. Wir hatten uns verlaufen, wenn wir uns in den Kopf setzten,
dieses Ziel müsse nun einmal innerhalb gesetzter Fristen erreichbar
sein. Ein Stück weit hatten wir Theologie mit Politik, Dialog über den
Glauben mit Diplomatie verwechselt. Wir wollten selber tun, was allein
Gott tun kann. Deswegen müssen wir die Bereitschaft erlernen, auf der
Suche zu bleiben, in dem Wissen, daß das Suchen selbst eine Weise des
Findens ist; daß das Unterwegssein und Weitergehen, ohne sich zur Ruhe
zu setzen, für den Menschen auf der Wanderschaft nach dem Ewigen die
einzig angemessene Haltung bildet." 16)
Dieser Prozeß soll dennoch nach Ratzinger in genau abgesteckten
Schritten fortgeführt werden, ein Prozeß, der allerdings längst aus dem
Ruder gelaufen ist, da die theologische Relevanz einer solchen
Disziplinierung für die Beteiligten an diesem Prozeß nicht mehr
nachvollziehbar ist und den Ratzinger selbst nicht mehr beherrscht, wie
folgende Begebenheit zeigt. Auf dem sog. Katholikentag 2003 in
Berlin wurde Prof. Gotthold Hasenhüttl 17) wegen der "Teilnahme an
einer gemeinsamen Abendmahlsfeier mit Protestanten" von der
Glaubenskongregation, dessen Chef ja Ratzinger bis vor kurzem war,
wegen "schweren Mißbrauches" seines Priesteramtes enthoben, eine
Bestrafung, die 2004 bestätigt wurde. 18) Bei den Trauerfeierlichkeiten
zur Beisetzung Johannes Paul II. reichte der 'Richter' Ratzinger just
dem protestantischen Gründer von Taizé, Roger Schütz, die 'Kommunion',
ohne daß bekannt geworden wäre, Ratzinger habe sich deswegen selbst
suspendiert. Dabei wußte sich Ratzinger konform mit seinem verstorbenen
Chef, der in seiner Privatkapelle ebenfalls protestantischen Gästen die
'Kommunion' ausgeteilt haben soll. Hier wird Ratzinger zum Zeugen gegen
sich selbst. 19)
Die Ökumene - wie sie von Vatikanum II konzipiert ist - ist nicht nur
problematisch, sie ist unrealisierbar, da eine Einheit wegen der
Unvereinbarkeit der jeweiligen Positionen der verschiedenen
Kirchenglieder nicht durchführbar ist. Sie läßt sich auch nicht mit dem
Trick des "differenzierten Konsens" überbrücken. Um nur ein Beispiel
anzuführen - es ließen sich derer viele darstellen. Wie stellt sich
Ratzinger z.B. eine theologische "Polyphonie" vor, die auf sich
gegenseitig total ausschließenden Positionen beruht: Nehmen wir
schlicht das Problem der Realpräsenz Christi unter den Gestalten von
Brot und Wein. Nach kath. Auffassung hat der Priester durch seine Weihe
die Vollmacht erhalten, während der Messe in der Wandlung durch den
Gebrauch der gültigen Formeln Brot und Wein in den Leib und das Blut
Christi zu verwandeln. Die Protestanten lehnen das Weihe-priestertum
ab, sie halten an dem allgemeinen Priestertum fest. Real wird Christus
nach Luther im Augenblick des Genusses. Diese Realpräsens gründet aber
nicht auf der Vollmacht zur Transsubstantion der Gestalten von Brot und
Wein, sondern auf dem Glauben an die fortwirkende Kraft der Einsetzung
Christi und leitet ihre Möglichkeit aus der Omnipräsenz des erhöhten
Gottmenschen ab. 20) Wie will Ratinger diese sich ausschließenden
Positionen in einer "Polyphonie" versöhnen? Das ist nicht möglich!
Diese Art der Vereinigung wird notwendig, um in Ratzingers
musikalischer Terminologie zu bleiben, in eine Kakophonie münden.
Am Ende wird die Ökumene auf eine ähnliche Formation wie die EU
hinauslaufen, die, wenn sie sich nicht in einem theologischen
Einheitsbrei auflösen sollte oder man sich nur auf den "kleinsten
gemeinsamen Nenner" - eine Option, die Ratzinger bewußt ausschließt -
sich auf periphere Momente organisatorischen Charakters beschränken
wird. Die Ökumene wird sich als Illusion erweisen und, nachdem sie alle
religiösen Ebenen zerstört hat, in einem Desaster enden, weil trotz der
angeblichen Selbständigkeit, die bewahrt bleiben soll, sich in der
Praxis bereits heute eine Gemengelage von theologisch unhaltbaren
Sonderpositionen entwickelt hat, die die wahre Lehre völlig pervertiert
hat. Davon betroffen werden sein in erster Linie jene Länder in Europa
und auch in Nordamerila, die von einer Wiedervereinigung der 'Kirchen'
- ohne Einheit im Glauben! - phantasiert haben. Eher unberührt werden
Länder wie Kroatien, die Kontinente Mittel- und Südamerika, Afrika,
Indien bleiben, wo zumindest die wirtschaftliche Situation so ist, daß
die Menschen sich noch um die Lösung existentieller Probleme kümmere
müssen. Dabei bietet die Verankerung im Religiösen - und da in sich
durchhaltenden Grundpositionen - trotz aller modernistischen
Ãœberlagerung im Liturgischen, aber unbelastet von einer ideologisch
geführten Ökumene-Debatte - vielleicht noch einen gewissen Halt.
In der hier geführten Debatte geht es nicht darum, in Ratzingers
umfangreichen theologischen Darstellungen 21) nach Häresien zu stochern
- das wäre im Rahmen dieser Abhandlung völlig unangemessen und würde
dem Autor nicht gerecht. 22) Um aber die anfangs gestellte Frage zu
beantworten, ob Ratzinger Papst ist, reicht es aus, ihn als einen der
führenden Mitverfechter einer Idee, nämlich des vatik. Ökumenismus, zu
zeigen, die durchaus häretisch ist, indem in ihr nämlich bewußt
Wahrheit und Irrtum auf die gleiche Stufe gestellt werden. Dieser
konziliare Sinneswandel wird u.a. von Prof. P. Claude Geffre OP, Dekan
der theologischen Fakultät von Saulchoir in "Le Monde", 25.1.2000,
bestätigt: "Beim II. Vatikanischen Konzil entdeckte und akzeptierte die
katholische Kirche, daß sie nicht das Monopol der Wahrheit besitzt, daß
sie ihr Ohr für die Welt öffnen muß. (...) Jene (Religionen), die sich
diesen legitimen Ansprüchen widersetzen, sind dazu verurteilt, sich zu
reformieren oder zu verschwinden."
Man darf auch nicht vergessen, daß Ratzinger die rechte Hand und
theologischer Kopf seines Chefs war, für den ein amerikanischer
Theologe 101 Häresien auflistet. Auf die Frage Seewalds, ob er -
Ratzinger - in Glaubensfragen ernsthafte Probleme mit seinem Chef
hatte, antwortet er: "Differenzen im eigentlichen Sinn des Wotes gab es
nicht." 23) Und eine der ersten Amtshandlungen Benedikt XVI. bestand
darin, diesen Mann zum Heiligen stilisieren zu wollen!
Darum: Habemus Papam? -
Non! Habemus Ratzinger!
Ratzingers voraussichtliches Programm
Auch wenn die Debatte gezeigt hat, daß Ratzinger die Bedingungen, die
Papst Paul IV. in der Bulle »Cum ex Apostolatus officio« vom 15.
Februar 1559 für eine legitime Amtsinhabe nicht erfüllt, ist es dennoch
relevant, was von ihm als Nachfolger Johannes Paul II. zu erwarten ist.
In der Ansprache an die Kardinäle vom 20. April hat er sein Programm
umrissen:
1. Die Feier des 40jährigen Jubiläums des II. Vatikanums, dessen Aussagen wie ein Kompaß anzusehen sind.
2. Fortsetzung des theologischen Dialogs
3. "Reinigung der Erinnerung" - damit sind die Bitten um Verzeihung gemeint.
4. Fortsetzung der ökumenischen Bestrebungen
5. Fortsetzung des interreligiösen Dialogs.
Abgesehen von diesen Programmpunkten kommen auf ihn aber noch andere
Probleme zu, die von den sog. Modernisten an ihn herangetragen werden,
u.a. wohl die Frauenordination, künstliche Befruchtung, Abtreibung,
'Abendmahlgemeinschaft mit den Protestanten etc... Diesen Forderungen
dürfte er eine klare Absage erteilen, wie die inzwischen ausgeprochene
Verurteilung von sog. Homo-Ehen zeigt, die "Ausdrücke einer
anarchischen Freiheit" seien: "Ehe und Familie seien keine lockere
soziologische Konstruktion, sondern Ergebnis besonderer geschichtlicher
und wirtschaftlicher Situationen." (sic!) (FOCUS-Online vom 7.6.05)
Ratzinger hatte an der Liturgiereform kein großes Interesse, die
Neuerungen waren für ihn teilweise ein "Greuel". Erhellend ist in
diesem Zusammenhang auch, was er über die Liturgiereform, die nach ihm
"keine Neubelebung, sondern eine Verwüstung" (Vorwort zu Gamber "Die
Liturgiereform" Le Barroux 1992, S. 6) darstellt, geschrieben hat: "Ich
bin überzeugt, daß die kirchliche Krise, in der wir uns heute befinden,
zum großen Teil vom Zusammenbruch der Liturgie herrührt." ("La mia
vita, ricordi 1927-1997" Rom 1997). An anderer Stelle schreibt er: "Ich
möchte eigens darauf hinweisen, daß der Titel, mit dem 1970 das
sogenannte Missale Paul's VI. vorgelegt wurde, liturgiegeschichtlich
durchaus korrekt ist: Missale Romanum ex Decreto Sacrosancti Concilii
Vaticani II instauratum. Auctoritate Pauli PP. VI promulgatum. Hier ist
die Kontinuität der Entwicklung durchaus ausgedrückt, die aber in der
faktischen Einführung und Durchführung in der Kirche nicht zur Geltung
gebracht wurde. Ich sehe, wie ich bereits gesagt habe, dieses Missale
»in vielem als eine wirkliche Verbesserung und Bereicherung« an. Was
der Kirche tief geschadet hat und immer noch schadet, ist der Graben,
den man zwischen »vorkonziliar« und »nachkonziliar« aufgerichtet hat,
als ob es sich um zwei Kirchen und zwei Liturgien handelte, als ob das
damals Heiligste nun das Verbotenste und Schlimmste wäre. Eine
Institution, die so mit ihrer Geschichte und den ihr zugehörigen
Menschen umgeht, braucht sich über negative Auswirkungen nicht zu
wundern. Im übrigen hat gerade dieses Insistieren auf einem angeblichen
Gegensatz mehr als alles andere der Rezeption des erneuerten Missale
geschadet. Darum kann ich nur immer wieder mit Nachdruck sagen, daß
diese »Exkommunikation« des alten Missale aufhören muß, auch gerade um
der rechten Aneignung des neuen willen." 24)
Da er zugab, daß die Konsekrationsformel für den Kelch mit "für alle"
falsch übersetzt worden sei, und er selbst bemängelt, daß die deutsche
Fassung des Novus Ordo weitere Fehler beinhalte, könnte es durchaus
sein, daß er zum einen der tridentinischen Messe wieder ihren Rang als
Liturgie der vorkonziliaren Ära gewährt und zum anderen eine Salvierung
dieses Ordo, zumindest in der deutschen Fassung anstrebt. Er schreibt
zu den Abweichungen der deutschsprachigen 'Meßbücher' von der
lateinischen Vorlage: "Es sollte von jetzt an nicht mehr möglich sein,
einfach von der «Mahlgestalt» der Eucharistie zu sprechen, deren
Behauptung auf einem Mißverständnis des Gründungsvorgangs beruht und zu
einem Mißverstehen des Sakraments überhaupt führt. Noch weniger darf
man Eucharistie schlicht als «Mahl» (und auch nicht einfach als
«Opfermahl») bezeichnen. Unter diesem Betracht ist dringend eine
Revision der deutschen Übersetzung des Missales Pauls VI. zu wünschen,
wo besonders in den Postcommunionen entgegen dem lateinischen Original
das Wort «Mahl» fast zur Regelbezeichnung der Eucharistie gemacht und
damit ein sachlicher Widerspruch zum Urtext des Missales gegeben ist."
25)
Darum könnte er mit der ungehinderten Gewährung der alten Messe - "um
[auch] der rechten Aneignung des neuen [Ordo] willen", wie er meint -
z.B. den Econern, die ja ihren Widerstand ausschließ-lich auf dem
Ritenstreit um die Messe begründen, in jeder Weise entgegenkommen und
sie so para-lysieren: Durch die uneingeschränkte Zulassung der alten
Messe wären deren vorgebliche Forderungen erfüllt. Ratzinger könnte
dann zu Recht deren Eingliederung in die kirchlichen Strukturen und die
volle Anerkennung der Ortsobern unter Aufgabe des bisherigen
Sonderstatus als Quasi-Orden verlangen. Dem überwiegenden Teil der
Econer, denen es nur um die Befriedung traditionell religiöser
Bedürfnisse ihrer Klientel ging, dürfte ein solches Angebot auch
genügen, und es käme sicherlich zur Bildung zweier Lager, wobei
diejenigen, denen dieser Kompromiß nicht genügen würde, endlich sagen
müßten, was sie theologisch und kirchlich eigentlich wollten bzw. in
welchen Punkten sie sich von uns Sedisvakantisten unterscheiden würden.
Denn bisher haben sie die Anwendung des Begriffes "Häresie" auf all die
auch von ihnen als dem Glauben widersprechenden Neuerungen gefürchtet
wie der Teufel das Weihwasser. 26)
Hypothetische Ausblicke
An dieser Stelle sei mir einmal gestattet, darüber zu spekulieren,
Ratzinger, der in der Tat ein raffinierter Kopf ist - ich kenne im
traditionellen Lager kaum jemanden, der ihm gewachsen sein könnte bzw.
eine ähnlich umfassendes Wissen aufweisen könnte -, würde das gesamte
Ausmaß der Zerstörung durch Vatikanum II erkennen und eine
radikale Kehrtwendung vollziehen. Was wäre das Ergebnis einer solchen
Konversion? Nehmen wir einmal an, er würde die gesamten Neuerungen im
Bereich der Liturgie und die Reformen der Sakramentsriten wieder
rückgängig machen, er würde die sonstigen Häresien ausmerzen etc.
Könnte er mit solchen Akten nicht schließlich doch als rechtgläubiger
und rechtmäßiger Papst Anerkennung finden können? Abgesehen davon, daß
sich ganze Teile der Konzils-Kirche von ihm abspalten würden, würde das
am Zustand der eigentlichen Sedis-vakanz nichts ändern. Hier griffen
wieder die Bestimmungen Paul IV., wonach ein Häretiker amts-unfähig ist
(und bleibt). Ratzinger könnte aber als Chef der Konzils-Kirche diese
zur Konversion führen und sich mit einer öffentlichen Abjuratio an die
orthodox-katholischen Christen wenden - Amtsträger, an die sich
Ratzinger in dieser Angelegenheit wenden könnte, z.B. an einen der
tradi-tionalistischen Bischöfe, sind mir nicht bekannt, weil sie sich
inzwischen in der ein oder anderen Weise diskreditiert haben - und um
deren Verzeihung bitten. Dadurch würden sicherlich große Teile der
Christenheit wieder für die wahre Kirche gewonnen, denn die Revolution
kam nicht vom gläubigen Volk, sondern von "oben", aber die Restitution
der Kirche müßte sich dennoch nach den in der EINSICHT skizzierten
Bedingungen einer Restitution der Kirche als Heilsinstitution
vollziehen.
Anmerkungen:
1) Zur Beurteilung der Rolle von Johannes Paul II. aus der Sicht eines
langjährigen Vatikanisten vgl. auch Oschwald, Hanspeter: "Der deutsche
Papst - Wohin führt Benedikt XVI. die Kirche?" München, Zürich 2005, S.
99 ff.
2) a.a.O., S. 19.
3) Vgl. dazu auch EINSICHT VI/2, S. 79; VIII/7, S. 253; XXXI/6, S. 101 ff.
4) Vgl. Ratzinger, Joseph: "Salz der Erde - Christentum und katholische
Kirche im 21. Jahrhundert - Ein Gespräch mit Peter Seewald" München
1996" S. 78.
5) Zu seiner Rolle auf dem Konzil vgl. Ratzinger, Joseph: "Salz der
Erde, S. 75 ff.; ebenso Ratzinger, Joseph: "Aus meinem Leben -
Erinnerungen (1927-1977)" München 1998, S. 100 ff.
6) Vgl. www.wikipedia.de, Stichwort: "Benedikt XVI.".
7) Vgl. Ratzinger, Joseph: "Salz der Erde", S. 79.
8) a.a.O., S. 80.
9) vgl. Thönissen, Wolfgang: "Ökumene nach katholischem Verständnis -
Zum Stand der Diskussion" in: "Non nobis" Juli 2004, Heft 45, S. 5.
10) a.a.O. S. 6.
11) a.a.O. S. 8.
12) Es ist geplant, das Problem der "Gemeinsamen Erklärung zur
Rechtfertigungslehre" und die Rolle Ratzingers bei ihrem Zustandekommen
in einer eigenen Abhandlung darzustellen.
13) Thönissen, Wolfgang: "Ökumene nach katholischem Verständnis", S. 8.
14) "subsistiert" ist zu nehmen im Sinne der häretischen Auffassung von der Kirche in "Lumen gentium".
15) Zur Interpretation von "Dominus Iesus" vgl. auch Gaudron, Matthias:
"Das vatikanische Dokument Dominus Jesus - was soll man davon halten?"
in "Mitteilungsblatt der Priesterbruderschaft St. Pius X." Nr. 263,
Nov. 2000; ebenso Barth, Heinz-Lothar: "Note zu 'Dominus Jesus'" in
"Kirchliche Umschau" Nr. 10, Oktober 2000. Ich verweise auf meine
eigene Darstellung "'Dominus Jesus' - Rückkehr zur wahren Kirche oder
ökumenischer Störfall'" in EINSICHT XXXI,6, S. 199 ff.
16) Ratzinger, Joseph: "Weggemeinschaft des Glaubens" Augsburg 2002, S. 230.
17) Hasenhüttl, der Küngs Assistent in Tübingen war, lernte Ratzinger
persönlich kennen, als dieser 1967 auf Fürsprache von Küng den zweiten
Lehrstuhl für Theologie in Tübingen erhalten hatte. Hasenhüttl äußerte
sich unlängst (AP,18-4-05 - Saarbrücken) recht positiv über seinen
Richter Ratzinger: "Er hat mir früher sehr geholfen und mich auch bei
kirchenkritischen Publikationen durchaus unterstützt."
(www.cardinalrating.com/cardinal 84_article_1359.htm)
18) JF vom 10.12.2004.
19) Der Vorgang ist dargestellt in der SZ vom 9./10.4.2005; im
Fernsehen wurde dieser Vorfall ebenfalls mit Bezug auf den 71jährigen
Hasenhüttl geschildert.
20) Zur Darstellung der Lehrunterschiede zwischen Katholiken und
Protestanten vgl. Möhler, J. A.: "Symbolik oder Darstellung der
dogmatischen Gegensätze der Katholiken und Protestanten nach ihren
öffentlichen Bekenntnisschriften" 7. Auflage, Regensburg 1909; ebenso
Holzapfel, Heribert: "Katholisch und Protestantisch - eine
leidenschaftslose Klarstellung" 2. Auflage, Freiburg 1931.
21) Zur Bibliographie Ratzingers vgl. Heim, Maximilian Heinrich:
"Joseph Ratzinger. Kirchliche Existenz und existentielle Theologie
unter dem Anspruch von Lumen gentium" Frankfurt 2004; ebenso Baier,
Walter u.a.: "Weisheit Gottes - Weisheit der Welt" St.
Ottilien 1987; ebenso http:/teol.de/nopublic/bi-ratzi.htm.
22) Zur Würdigung Ratzingers theologischer Schriften vgl. u.a. Kröger,
Athanasius: "Die eigenwillige Theologie von Kardinal Ratzinger" in UVK
12 von 1982, S. 150 ff., wo der Autor darauf hinweist, daß Ratzinger in
"seiner Doktrin und Formulierungsweise" von Karl Rahner und Hans Küng
kaum unterscheidbar war. Ebenso: "Die 'neue Theologie' oder 'Sie
glauben, gewonnen zu haben'" Sion 1995.
23) Ratzinger, Joseph: "Salz der Erde", S. 114.
24) Ratzinger, Joseph: "Aus meinem Leben - Erinnerungen (1927-1977)" München 1998, S. 189 f.
25) Ratzinger, Joseph: "Das Fest des Glaubens" Kempten 1993, S. 47 f.
26) Zu den Erwartungen an Benedikt XVI. vgl. auch Oschwald, Hanspeter: "Der deutsche Papst", S. 167 ff., ebenso S. 253 ff.
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