DER WEIHERITUS PAULS VI. IST UNGÜLTIG...
...weil er das getreue Abbild des anglikanischen Weiheritus darstellt
von
Abbé Henri Mouraux
(aus: "Bonum Certamen", Nr.119 vom Jan./Febr.1992,
übers. von Anita Leemann, zitiert nach SAKA-Informationen vom Mai 1992)
Das Konzil von Trient lehrt, daß die Priesterweihe ein Sakrament ist,
das nur ein einziges Mal gespendet wird und in zwei Formen auftritt: in
der umfassenden Form der Bischofsweihe und in der eingeschränkten Form
der Priesterweihe. Im ersten Teil dieser Untersuchung war deutlich
geworden, daß gemäß der katholischen Lehre, wie sie Leo XIII. klar zum
Ausdruck brachte, die Weihe eines mit dem Weiheritus Pauls VI.
geweihten Priesters ungültig ist. Wie verhält es sich nun mit der
Bischofsweihe?
Änderung der Form:
Die Kirche, das sei hier nochmals erwähnt, hat das Recht, die Worte,
die die Form eines Sakraments bilden, zu ändern und somit auch die
Worte der Bischofsweihe. Eine solche Änderung aber darf sie nur aus
sehr wichtigen Gründen vornehmen. Diese müssen zum Wohl der Kirche
sein, die diese Änderung fordert. Wenn ein Amtsvorgänger von Paul VI.
die Form eines Sakramentes änderte, so nannte er dafür die Gründe. Im
Gegensatz dazu gab Paul VI. der Bischofsweihe eine neue Form, ohne
dafür irgendeine Erklärung abzugeben, und behielt von der überlieferten
Form nur die Konjunktion "und" bei. Nachstehend die aus dem Weiheritus
Pauls VI. weggefallene Form: "Comple in sacerdote tuo ministerii tui
summam, et ornamentis totius glorificationis instructum, coelestis
unguenti rore sanctifica". Dies heißt: "Vollende in diesem Priester die
Fülle deines Amtes und, mit dem Schmuck der ganzen Verherrlichung
ausgestattet, heilige ihn mit dem Tau himmlischer Salbung."
An der Gültigkeit dieser Formel besteht keinerlei Zweifel. In erster
Linie bringt sie zum Ausdruck, daß der Kandidat der Bischofsweihe
Priester ist (was der Fall ist, wenn er nach dem Weiheritus von Paul
VI. ordiniert wurde). Ferner bestätigt sie, daß er die Fülle der
Priesterwürde erhalten wird ("ministerii tui summam") und schließlich
auch die Fülle der Gnade ("coelstis unguenti rore").
Anpassung an den anglikanischen Weiheritus:
Diesen vollkommen katholischen Text ersetzte Paul VI. durch eine
anglikanische Form, der die Fülle der Priesterwürde fremd ist. Sie
lautet wie folgt: "Et nunc effunde in hunc electum eam virtutem qui a
te est, spiritum principalem, quem dedisti dilecto Filio tuo, Jesu
Christo, quem ipse donavit sanctis apostolis qui constituerunt
Ecclesiam per singula loca, ut sanctuarium tuum in gloriam et laudem
indeficientem nominis tui". Wörtlich übersetzt heißt dies: "Und nun
gieße aus über diesen Erwählten jene Kraft, die von dir ist, den Geist,
der den führenden Persönlichkeiten innewohnt (spiritum principalem, den
vorzüglichen Geist), den du deinem geliebten Sohn, Jesus Christus,
gegeben hast, den er selbst den heiligen Aposteln schenkte, die die
Kirche an den einzelnen Orten als dein Heiligtum errichteten zum
unvergänglichen Ruhm und Lob deines Namens."
Für denjenigen, der zu lesen versteht, bezieht sich dieser Text auf
einen Auserwählten, also nicht ausdrücklich auf einen Priester, dem der
Weiheritus nicht etwa die Fülle der Priesterwürde verleiht, sondern
einen Führungsgeist, den "diejenigen besitzen, die führen". Folglich
handelt es sich in dieser Formel nicht um den Heiligen Geist. Beweis
hierfür ist, daß Paul VI. den Ausdruck "spiritum principalem" (=
Führungsgeist) aus dem Wortschatz der römischen Armee übernommen hat.
Dieser "Geist" sollte dem Wesen des ranghöchsten Führers einer
Kampflinie entsprechen.
Was aber hat dieser Einschub in einem Sakrament zu suchen?
Demgegenüber wird man einwenden, daß der Ausdruck "spiritus
principalis" in Psalm 50, Vers 14, vorkommt. Gewiß, aber der Sinn, den
man dieser Bibelstelle gibt, ist nach Meinung des heiligen Paulus, ein
"Geist", der für einen katholischen Bischof sehr unpassend ist. Denn in
Psalm 50 schreit David seinen Schmerz hinaus über einen Mord, den
er begangen hat, um seine ehebrecherische Leidenschaft zu stillen.
Deshalb übersetzen die Kommentatoren "spiritus principalis" mit den
Worten "Edler Geist des Fürsten, der den Fall in die Sünde verhindert".
In manchen hebräischen Texten bedeutet dieser Ausdruck:
"Selbstbeherrschung", in anderen Texten "Führungsgeist". So verlangt
Paul VI. für den zukünftigen "Auserwählten" die Beherrschung seiner
Leidenschaften. Das ist sehr lobenswert. Diese Bitte muß aber die Bitte
eines jeden Getauften sein und drückt in keiner Weise die Gnade der
Bischofswürde aus... In seinem etymolgischen und geschichtlichen
Sinn aber paßt der Ausdruck "spiritus principalis" voll und ganz zu den
anglikanischen Bischöfen, die in erster Linie vom König ernannte Beamte
sind und nur von ihm abgesetzt werden können. Sie gelten nicht als
Geistliche, deren Macht über diejenigen des einfachen Priesters
hinausgeht. Nein, sie sind in lebendiger Weise das, was an einem Panzer
der "Sehschlitz" darstellt, was vom Ursprung und der Geschichte des
Wortes her soviel wie "Aufseher" heißt, und dies unter dem Auge der
politischen Macht.
Auf diese Weise setzte Paul VI. den katholischen Bischof mit dem
ungültig geweihten anglikanischen Bischof auf dieselbe Stufe. Die
Modernisten haben dies so gut verstanden, daß eine der für den
Weiheritus verantwortlichen Persönlichkeiten, Pater Botte, einen Text
verfaßte, der in unlauterer Weise versucht, "spiritum principalem" als
vom "Heiligen Geist" eingegeben darzustellen. Dabei geht er von einem
zweifelhaften Text aus, geschrieben von dem Priester Hippolyt, der,
ehrgeizig und enttäuscht, unter dem Pontifikat von Kalixtus eine von
der Kirche abtrünnige Sekte gründete und sich zu deren 'Papst' machte.
Für seine Anhänger verfaßte er einen 'päpstlichen' Weiheritus, bei dem
Pater Botte auf "spiritus sanctus" zurückgriff, um den nicht zu
rechtfertigenden Ausdruck "spiritus principalis" zu begründen.
Wir können hier unseren Lesern keine Widerlegung von Bottes
Rechtfertigungsversuch bieten; diese wurde in meisterhafter Weise von
einem amerikanischen Autor vorgenommen (Burton Scott Easton: "The
Apostolic Tradition of Hippolytus"). Wir wollen nur erwähnen, daß die
Verteidiger des Weiheritus von Paul VI. über so wenige Argumente
verfügen, daß sie, um "spiritus principalis" mit dem Heiligen Geist
gleichzusetzen, auf einen Text zurückgreifen mußten, der vor 1900
Jahren von einem Schismatiker geschrieben wurde und höchst zweifelhaft
ist! Pater Botte ließ sich dabei auf ein wissenschaftliche Untersuchung
ein, die an einen Taschenspielertrick erinnert. Dabei handelt es sich
jedoch um eine vollkommen unnütze Untersuchung, denn Leo XIII. erklärte
in der Verurteilung des anglikanischen Weiheritus, daß Worte, wie
"Empfanget den Heiligen Geist", weit davon entfernt sind, die
Priesterwürde als Auftrag und die Gnade, die sie verleiht, in genauer
Weise auszudrücken, wenn auf diese Priesterwürde und die Gnade, die sie
verleiht, nicht gleichzeitig und ausdrücklich hingewiesen wird. "Eine
Form, aus der man absichtlich alles herausgenommen hat, was im
katholischen Weiheritus die Würde und die Pflichten des Priesteramts
deutlich herausstellt, kann für das Priesteramt keine angemessene und
hinreichende Form darstellen" (Leo XIII.).
Die wesentlichen Worte sind weggefallen:
Betrachtet man das Problem von einer anderen Seite, so muß man sich
fragen, ob die wesentlichen Worte, die im Laufe der verschiedenen
Epochen der Kirche in allen gültigen Formen der Bischofsweihen
Verwendung fanden, auch im Weiheritus von Paul VI. enthalten sind...
Die kennzeichnendsten dieser Worte sind folgende: "summus Sacerdos"
(oberster Priester); "dignitas pontificalis" (Bi-schofswürde);
"episcopus" (Bischof); "sacerdos plenus" (vollkommene Priesterwürde)...
Der Weiheritus von Paul VI. enthält jedoch keinen dieser Termini.
Voltaire, ein Meister im Betrügen, formulierte seine Methode
folgendermaßen: "Lügen Sie! Lügen Sie! Es wird immer etwas davon
hängenbleiben"... Ich weiß nicht, ob Paul VI. Voltaire gelesen hatte.
Ich stelle aber fest, daß er es sich mit der Wahrheit leicht macht,
wenn er es wagt, in der Apostolischen Konstitution "Pontificatus
Romanus" zu schreiben, er habe den Weiheritus überarbeitet, "um seine
Ausdrucksweise in mehreren wichtigen Punkten der Lehre zu verbessern
und zu präzisieren. Es sei notwendig gewesen, bestimmte Dinge
hinzuzufügen, wegzulassen oder zu ändern, um die Ausdrücke klarer zu
gestalten und die Wirkung des Sakraments besser aufzuzeigen."
Für jeden, der den katholischen Weiheritus mit demjenigen von Paul VI.
vergleicht, ist offenkundig, daß die im vorgenannten Text
hervorgehobenen Worte der Konstitution "Pontificatus Romanus" Lügen
sind.
In seinen endlosen Auseinandersetzungen mit Napoleon bei der Abfassung
des endgültigen Wortlauts des Konkordats gab Kardinal Consalvi eines
Tages die folgende stolze Antwort: "Majestät, an den Höfen der
Staatsoberhäuter darf man lügen; der Heilige Vater aber verlöre in der
Ausübung seines höchsten Amtes bei der geringsten Lüge seine ganze
Autorität". Die 'Konzils-Kirche' jedoch gefällt sich hinsichtlich des
Priesteramtes in Zweideutigkeit und Lüge bis hin zu den Sakramenten.
... Man braucht Johannes Paul II. schließlich nicht an die unfehlbare
Entscheidung Leos XIII. in Bezug auf den anglikanischen Weiheritus zu
erinnern. Wie bereits Paul VI. nimmt auch er diese Entscheidung nicht
an. Einen erneuten Beweis hierfür hat er gerade am 5. Dezember [1991?]
durch seine Antwort geliefert, die er durch Kadinal Ratzinger auf den
Bericht übermitteln ließ, den die Geistlichen der englischen Hochkirche
im Jahre 1982 vorlegten: Darin spricht der römische Text von Priestern
und Bischöfen und wirft ihnen lediglich vor, daß sie die Unfehlbarkeit
des Papstes ablehnen, Frauen zu Priestern weihen und (man beachte),
"daß sie die Gegenwart Christi in den Gestalten von Brot und Wein nicht
klar anerkennen."
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