NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
BAYERISCHES KRUZIFIX-GESETZ: Verfassungsgerichtshof
weist Klagen gegen Kruzifix-Gesetz in Bayern ab - MÜNCHEN (DT/KNA). Der
Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die drei Klagen gegen die
bayerische Regelung zum Anbringen von Schulkreuzen in Klassenzimmern
abgewiesen. Durch die Konfliktregelung im Bayerischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetz sei die Rechtmäßigkeit des staatlich angeordneten
Anbringens von Kreuzen in Schulzimmern gegeben, heißt es in dem Urteil,
das am Freitag in München von der Kammervorsitzenden und Präsidentin
des Verfassungsgerichts, Hildegund Holzheid, verkündet wurde. Der
bayerische Gesetzgeber sei aus verfassungsrechtlichen Gründen
grundsätzlich nicht gehindert, eine Regelung zu treffen, nach der in
jedem Klassenraum der Volksschule ein Kreuz angebracht werde. Er sei
lediglich verpflichtet, zwischen den widerstreitenden
Grundrechtspositionen derer, die aus religiösen oder weltanschaulichen
Gründen das Kreuz ablehnen, und derjenigen, die das Kreuz akzeptieren,
einen "schonenden Ausgleich" zu schaffen. Das sei mit der Einführung
der Konfliktregelung in dem Bayerischen Erziehungs- und
Unterrichtsgesetz geschehen. Der bayerische Kultusminister Zehetmair
begrüßte die Entscheidung. Damit stehe fest, daß die geltende Regelung
mit der Bayerischen Verfassung übereinstimme und die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts im rechtlich gebotenen Umfang beachte. Es sei
zu holfen, daß die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs den
Rechtsfrieden weiter festige, den das Gericht bewirkt habe, sagte der
Minister weiter. Das häufig beklagte Wertedefizit in unserer
Gesellschaft und der auch in der Verfassung definierte
Erziehungsauftrag machten die Entscheidung aktueller denn je, meinte
Zehetmair. Dabei setze die bayerische Verfassung durchaus andere
Akzente, als dies in anderen Ländern Deutschland der Fall sei, wie etwa
der Artikel 131 deutlich mache, der unter den obersten Bildungszielen
ausdrücklich die "Ehrfurcht vor Gott" sowie "Achtung vor religiöser
Überzeugung und vor der Würde des Menschen" festschreibe. Der "Bund für
Geistesfreiheit" und ein Vater einer zehnjährigen Schülerin aus dem
Raum Augsburg hatten sich grundsätzlich gegen das bayerische Gesetz
von 23. Dezember 1995 gewandt. Das Kreuz als christliches Symbol
in Klassenzimmern verstößt ihrer Ansicht nach gegen das Grundrecht auf
Religionsfreiheit, den Gleichheitssatz und die staatliche
Neutralitätspflicht und sei daher verfassungswidrig. (...) (DT vom
2.8.97)
RECHTSLÜCKEN BEIM LEBENSSCHUTZ SCHLIESSEN -
CDU/CSU-Initiativgruppe fordert Bundesregierung zu entschlossenem
Handeln auf - BONN (DT/dpa). Neue medizinisch-biologische Entwicklungen
haben nach Meinung einer Gruppe von Unionsabgeordneten Lücken beim
Schutz menschlichen Lebens erkennbar werden lassen, die noch in dieser
Legislaturperiode geschlossen werden müßten. Es dürfe nicht sein, daß
das Recht auf Leben an dessen Ende ebenso wie schon vor der Geburt von
Qualitätskriterien oder Nützlichkeitserwägungen abhängig gemacht werde,
sagte der Sprecher der CDU/CSU-Initiativgruppe "Schutz des menschlichen
Lebens", Hüppe, am Mittwoch in Bonn. In einem Antrag, den die Gruppe im
Bundestag einbringen will, fordert sie die Bundesregierung zum Handeln
auf. Unter anderem soll sie einen Beauftragten zum Schutz des
menschlichen Lebens bestellen, der die wissenschaftlich-technische und
gesellschaftliche Entwicklung beobachtet und alle zwei Jahre einen
Bericht erstellt. Das Embryonenschutzgesetz sei nicht ausreichend, weil
es nur bis zum 14. Tag nach der Befruchtung schütze, sagte Hüppe. Die
Verwendung lebender menschlicher Embryos sowie ihrer Organe und Gewebe
für therapeutische und diagnostische Zwecke müsse gesetzlich verboten
werden. Anlaß für eine solche Regelung geben nach Ansicht von Hüppe
unter anderem Versuche zur Transplantation lebenden Hirngewebes von
abgetriebenen Föten in das Gehirn von Parkinsonkranken. Diese
Experimente, die bisher noch zu keinen nennenswerten Therapieerfolgen
geführt hätten, werden teilweise sogar von der Europäischen Union
gefordert. Bei anderen Versuchen werde Nervengewebe von fünf bis acht
abgetriebe-nen Föten in das Rückenmark gelähmter Patienten übertragen.
Diese Behandlungen seien ethisch unakzeptabel. Gesetzlich geregelt
werden müsse auch der Verbleib von Embryonen nach einer künstlichen
Befruchtung, die nicht einer Frau übertragen werden. Es müsse
ausgeschlossen werden, daß in Deutschland ähnliches geschehen könne wie
vor einem Jahr in Großbritannien, wo Embryonen massenweise vernichtet
wurden. Außerdem fordert die Gruppe eine gesetzliche Festlegung, welche
Befunde vorgeburtlicher Diagnostik erhoben und weitergegeben werden
dürfen. Die Mitteilung des Geschlechts eines ungeborenen Kindes müsse
bis zur 12. Schwangerschaftswoche verboten werden. Die Möglichkeiten
der pränatalen Diagnostik dürften nicht zur Selektion führen. Für ihren
Antrag hat die Gruppe nach Worten Hüppes bisher 40 Unterschriften
erhalten und damit genug für eine Einbringung im Bundestag. (DT vom
14.8.97)
UMDENKEN - Die Weltwirtschaft
boomt, die Unternehmensgewinne steigen, die Aktienkurse stehen so hoch
wie noch nie und die Arbeitslosenzahlen in Deutschland erreichen die
Rekordhöhe von über 4,6 Millionen (DT vom 8. Februar). Wie ist diese
paradoxe Entwicklung möglich? Ist dies der Anfang vom Ende des
deutschen Wirtschaftswunders? Auf jeden Fall, so sagen alle: So kann es
nicht weitergehen! Eines ist sicher: Die Arbeitslosigkeit in
Deutschland ist strukturell bedingt, nicht konjunkturell. (...) Unsere
Bevölkerungsstruktur bietet das Bild der "umgekehrten Pyramide". Zu
allen diesen bisher kritiklos hingenommenen Fehltentwicklungen läßt
diese Gesellschaft die alljährliche Tötung von drei- bis
vierhunderttausend ungeborenen Kindern straffrei zu, wenn nur ein
Beratungsschein vorgelegt wird. Und die Tötung von nunmehr etwa 8
Millionen ungeborener Kinder in den letzten 20 Jahren wird von den
Krankenkassen leistungsfremd finanziert oder von den Sozialämtern. Denn
es bestehe, so heißt es, dafür eine soziale Notlage. Und dies in einem
Land, dessen Bürger alljährlich 60 Milliarden DM im Urlaub im Ausland
ausgeben. Noch ist es Zeit für eine Wende, allerhöchste Zeit! Sie muß
sofort vollzogen werden. Unser Volk, unsere Wirtschaft und die Kirchen
können sich den Tod ungeborener Kinder nicht mehr leisten! Die
demographischen Entwicklungen in der Welt zeigen uns, daß ein Volk ohne
lebenserhaltenden Nachwuchs von den aufstrebenden Völkern
wirtschaftlich und auf vielen anderen Gebieten menschlichen
Zusammenlebens verdrängt wird. Wir sind nicht nur ein sterbendes Volk
geworden, wir werden in Kürze auch ein belangloses Volk sein! Und dies
wirtschaftlich, politisch und militärisch, aber auch wissenschaftlich
und technisch innovativ. Reformen sind daher notwendig. Aber diesmal in
umgekehrter Richtung!
Dr. med. Alfred Häußler - 74172 Neckarsulm (DT vom 11.3.97)
VERGANGENHEITS-'BEWÄLTIGUNG' MITTELDEUTSCHLAND -
Systematisch betriebener Haß bis zum Mord - SPD-Ministerpräsident
Reinhard Höppner, dessen Minderheitsregierung mit den Grünen in
Sachsen-Anhalt von der "Duldung" durch die PDS getragen wird, jener
umgetauften Nachfolgepartei der SED, der Partei der Mauermörder und
totalitären Sklavenhalter, hat durch seine Behauptung, die DDR sei kein
Unrechtsstaat gewesen, den Professor für Sozialwissenschaften an der
Ruhruniversität in Bochum, Dieter Voigt, auf den Plan gerufen. In einer
Dokumentation wird von ihm exakt nachgewiesen, daß es in der DDR einen
staatlich betriebenen Massenmord gab und daß die Stasi an unzähligen
Todesurteilen der DDR-Justiz gegen politisch Andersdenkende
beteiligt war. Wörtlich: "Der systematisch inszenierte Haß gegen
Nichtkommunisten bis zum Mord war das Signum dieses Verbrecherstaates.
Morde (Justizmorde eingeschlossen), Entfüh-rungen, Verschleppungen,
Terror, Attentate, Folter, Unschädlichmachung z.B. durch Vergiften oder
Verstrahlen sowie Zwangsbehandlung in psychiatrischen Anstalten,
Zerstörung der bürgerlichen Existenz und zahlreiche andere kriminelle
Gewalttaten und Verbrechen gehörten zu den grundsätzlichen Prinzipien
dieses 'Nicht-Unrechtsstaates'. Bis 1989 wurden allein von den
DDR-Grenztruppen an der Mauer mehr als 600 Menschen umgebracht. Die
zentrale Erfassungsstelle Salzgitter, die die SPD unbedingt schließen
wollte, ermittelte bis 1990 allein 4.444 Fälle von versuchten oder
vollendeten Tötungshandlungen, um DDR-Flucht zu verhindern. Dazu kommen
etwa 700 Schwerverletzte. Die Terrorurteile der DDR-Justiz bis 1989
bestanden aus mehr als 200.000 politischen Urteilen gegen völlig
unschuldige Menschen und führten zu 10.000 Todesurteilen und
Hinrichtungen." Kurt Ziesel kommentierte in diesen Tagen Höppners
Äußerungen im "Deutschland-Magazin": "Der Ministerpräsident eines
demokratischen Bundeslandes, der eine solche, im Grunde strafbare
Verharmlosung eines verbrecherischen Mordsystems betreibt, ist in einem
freiheitlichen Rechtsstaat un-erträglich. Die Vorstellung, daß
SPD-Politiker mit einer derart anti-demokratischen Gesinnung einmal in
Bonn regieren könnten, womöglich unter Duldung durch die Partei der
Mauermörder, ist für jeden demokratischen Bürger ein Alptraum. Wer
Kommunisten-Morde nicht ebenso verurteilt wie Nazi-Morde, für den gibt
es keinen Platz in einem demokratischen Rechtsstaat."
(PRlVAT-DEPESCHE vom 2.7.97, Nr. 27)
AUF DEN HINTEREN RÄNGEN... -
Kirchen sollten sich aus der Politik heraushalten - In einer "idealen
Welt" spielt für die Deutschen die Religion keine große Rolle. Bei
einer Umfrage des Instituts für Demoskopie in Allensbach setzten die
Befragten "Religiosität" als Bestandteil ihrer "idealen Welt" an die
17. Stelle. Höchste Priorität genießen Freiheit (97 %), Natur (94),
umweltfreundliche Technik (93), Freizeit und Familiensinn (je 91 %).
Erst danach rangieren Demokratie (88) und Wohlstand (87). Noch weiter
hinten liegen z.B. Fernsehen, hohe Löhne und Computer
(Mehrfachnennungen waren möglich). Die Religiosität (44 %) ist für die
Deutschen kaum wichtiger als das Leben in der Großstadt (44). (...)
(PRlVAT-DEPESCHE vom 2.7.97, Nr. 27)
DROGENKRIMINALITÄT IM UMKREIS DER UNIVERSITÄT MÜNCHEN
- Uni-Kanzler ruft nach der Polizei - Täglich Probleme mit Dealern und
Rauschgiftsüchtigen - Spritzen und Fixerbestecke liegen in den
Garderoben herum, Bewußtlose werden in Toiletten gefunden, Dealer
mischen sich unter die Studenten und bieten ihren "Stoff" an - das
Drogenmilieu breitet sich im Universitätsviertel aus. Die Leitung der
Ludwig-Maximilians Universität schlägt nun Alarm. Klagen von
Mitarbeitern der Tiermedizinischen Fakultät (Königinstraße/Englischer
Garten), des Psychologischen Instituts, der Mensa des Studentenwerks
(Leopoldstraße) sowie des Hauptgebäudes (Geschwister-Scholl-Platz) über
einen ausufernden Drogenhandel wurden jetzt in einem mehrseitigen
Schreiben festgehalten und an den Polizeipräsidenten Roland Koller
weitergeleitet. "Tagtäglich kann man hier vor der Haustür den
'Ameisenhandel' mit Codein, Koks und Heroin beobachten", erklärte
LMU-Kanzler Hendrik Rust gestern gegenüber der Süddeutsche Zeitung.
Sicherlich handle es sich dabei nicht um einen Fall von
Schwerstkriminalität, aber es sei doch "einfach erbärmlich", wie da
tagtäglich Drogenabhängige durch die Gegend torkelten, ohne daß
irgendetwas unternommen werde. Auf Drängen von Wissenschaftlern habe er
nun Koller eine umfassende Zustandsbeschreibung zugeleitet, selbst wenn
er sich davon nicht viel verspreche: "Es ist eben die Aufgabe der
Polizei, nach dem Rechten zu schauen. Was sie tun kann, weiß ich auch
nicht. Eine einzelne Razzia hat jedenfalls überhaupt keinen Sinn." Eine
ganze Reihe von Beobachtungen wurden in dem Bericht an Koller
festgehalten. So hat unter anderen ein Mitarbeiter des Instituts für
Romanische Philologie beobachtet, wie im Parterre und im Hof des
Institutsgebäudes in der Ludwigstraße 25 regelmäßig mit Drogen
gehandelt werde. "Jugendliche werden von Dealern angesprochen. Dann
werden Treffpunkte und Termine abgemacht, wo der Stoff übergeben werden
soll." Ähnliches spiele sich am Professor-Huber-Platz, gegenüber vom
Universitätshauptgebäude, ab. Die Orte seien seit langem als
Drogenumschlagsplätze bei Schülern und Studenten bekannt. Das In
stitutsmitglied will bereits Stadt- und Staatsspitze darüber
schriftlich infor miert, doch darauf bisher keine Reaktion erhalten
haben. Äußerst kritisch beurteilt auch die Leitung des Studentenwerks
die Situation. "Die Drogenszene von der U-Bahn-Haltestelle Giselastraße
breitet sich immer mehr aus", sagt der stellvertretende Chef, Armin
Rosch. Bereits vor einein halb ahren entschloß er sich, Schwarze
Sheriffs täglich für dreieinhalb Stunden in der Mensa an der
Leopoldstraße einzusetzen: "Ich wußte mir nicht mehr anders zu helfen.
Ständig sind Studenten von Dealern angesprochen und belästigt worden;
wir haben täglich 7000 Gäste. Was soll man da tun?" Für den
Sicherheitsdienst zahlt das Studntenwerk nun jährlich rund 50000 Mark;
der Erfolg hält sich jedoch in Grenzen: "Die Lage hat sich beruhigt,
ist jedoch nicht befriedigend", meint Rosch. Der Grund: Die Szene habe
sich nur verlagert: "Jetzt passen die Dealer ihre Opfer im Leopoldpark
ab." Das Ergebnis findet er tagtäglich vor: "Spritzen in den
Mensatoiletten." (Christine Burtscheidt in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom
21.6.97)
RELIGIÖSER AUFSCHWUNG - In
Rußland boomt die Religion, und die Orthodoxe Kirche bekommt viel Geld
- In Rußland boomt die Religion. Innerhalb von fünf Jahren ist die Zahl
derer, die sich als religiös bezeichnen, um fast 72 Prozent gestiegen.
Gab bei einer Umfrage vor fünf Jahren mehr als die Hälfte (53 Prozent)
an, nicht religiös zu sein, waren es in diesem Jahr nur 37 Prozent.
Hinweis: Am stärksten haben die Mitgliederzahlen der
Russisch-Orthodoxen Kirche zugenommen. Ihr gehört die Hälfte der über
100 Millionen Erwachsenen in RuBland an; vor fünf Jahren waren es 30
Prozent. Die zweitgrößte religiöse Gemeinschaft in RuBland stellt der
Islam. Zu ihm zählen sich vier Prozent der erwachsenen Bevölkerung;
1991 war es ein Prozent. Genaue Zahlen für Katholiken, Protestanten,
Juden und Buddhisten wurden bisher nicht ermittelt. Man geht aber davon
aus, daß diese Kirchen jeweils weniger als ein Prozent der Bevölkerung
stellen.
Interessant: Die
Russisch-Orthodoxe Kirche hat in Rußland beachtliche
Geschäftsaktivitäten entfaltet vor der Öffentlichkeit jedoch sorgsam
verborgen und bestritten. Die Kirche ist an Banken beteiligt,
importiert selbst Zigaretten zollfrei (bislang 50 Tonnen - ca. 8
Milliarden Stück) und ist Partner von Ölexport-Gesellschaften (allein
an einer hält sie 40 Prozent der Aktien, und diese erwartet für dieses
Jahr einen Exportumsatz von zwei Milliarden Dollar!).
Beachten Sie: Seit der
russische Staat die Religionsfreiheit verbrieft hat und der Orthodoxen
Kirche Klöster und Kirchen - früher oft als Betriebe und Warenlager
zweckentfremdet - zur religiösen Nutzung zurückgegeben hat, braucht die
Kirche viel Geld für die Instandsetzung der Gebäude, die Gründung neuer
Gemeinden und den Bau neuer Gotteshäuser. In Kirchenkreisen wird häufig
beklagt, daß die finanziellen Mittel für die vielen neuen, mit hohen
Kosten verbundenen Aufgaben der Kirche nicht ausreichten.
(PRIVAT-DEPESCHE vom 11.6.97)
SCHWANGERENBERATUNG: BERATUNGSSCHEIN JA ODER NEIN? - NICHT NUR EIN DEUTSCHES PROBLEM -
HINWEIS: Vor gut zehn Jahren haben wir in der EINSICHT damit begonnen
nachzuweisen, daß der Beratungsschein, den die sog. kath., staatlich
aber eingebundenen Beratungsstellen nach erfolgter Beratung einer
schwangeren Frau nur als Freibrief für die 'legalisierte' Tötung eines
ungeborenen Kindes dienen. (Ich verweise in diesem Zusammenhang auf
meinen Artikel "'Nur' eine Bestätigung? - Zur rechtlichen Problematik
des Beratungsscheines" in EINSICHT XVI/3 vom September 1996, S. 81 ff.)
Ich habe damals diese Kritik auch im politischen Bereich geäußert,
verbunden mit heftigen Vorwürfen an die sog. dt. Reform-Bischöfe (man
vgl. dazu auch den Beitrag in CONCEPTE 1986). Diese Argumentation, aber
auch die Kritik wurde von bestimmten Kreisen aus den
Lebensschutzgruppen aufgegriffen und weitergetragen. Die erst leisen
Vorwürfe gegen die sog. Episcopoi wurden lauter. Inzwischen ist
zumindest der Reform-Bischof Dyba aus dem staatlichen Beratungssystem
ausgeschert und arbeitet sehr erfolgreich mit eigenen Beratungsstellen
auf der Ebene seiner sog. Diözse. In letzter Zeit mehren sich die
Anzeichen, daß Johannes Paul II. die deutsche Beratungspraxis,
gekoppelt mit der Ausstellung eines sog. Beratungsscheins, untersagen
und einen Ausstieg aus dem staatlichen System anordnen könnte. Obwohl
die entsprechenden Diskussionen, die in der DEUTSCHEN TAGESPOST ihren
Nieder-schlag finden - einem Blatt, welches von der sog. Dt.
Bischofskonferenz gesponsert wird - überwiegend gegen den Verbleib im
staatlichen Beratungssystem laufen, sind Lehmann und der überwiegende
Teil der Reform-Bischöfe für die Beibehaltung der derzeitigen Praxis
(mit der Ausstellung einer Tötungslizenz). Inzwischen hat ein Bericht
der Zeitschrift FOCUS, wonach eine Entscheidung Jo-hannes Paul II.
gegen die derzeitige Praxis unmittelbar bevorstehe (Beratung: ja,
Schein: nein), für heftige Reaktionen gesorgt, die die Reste eines
eventuell noch vorhandenen kath. Mäntelchen hat verwehen lassen. Es
lohnt sich, diese Auseinandersetzung zu verfolgen, um u.a. auch die
abgrundtiefe Verlogenheit zu erfahren, die von seiten der offiziellen
Vertreter des Staates und der Konzils-Kirche praktiziert wird: es geht
ja auch 'nur' um Menschenleben. E. H.
Entscheidung des Papstes ist offen -
Bischofskonferenz bezeichnet ..Focus"-Bericht als Spekulation - Bonn
(Reuter/dpa) - Als "reine Spekulation" hat der Leiter des Sekretariats
der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, einen Bericht
des Magazins Focus bezeichnet, wonach Papst Johannes Paul II. die
katholische Kirche in Deutschland anweisen will, sich aus der
staatlichen Schwangerschaftskonfliktberatung... zurückzuziehen. Die
deutschen Bischöfe erwarteten zwar eine Erklärung des Papstes, doch sei
der Ausgang "offen". Dem Bericht zufolge wollen der Papst oder
Kurienkardinal Joseph Ratzinger die deutschen Bischöfe im September in
einem Apostolischen Brief auffordern, die Konfliktberatung nach
Paragraph 219 des Strafgesetzbuches einzustellen. Demnach sollen die
etwa 260 katholischen Stellen weiter Schwangere in Konfliktsituationen
beraten, aber nicht mehr die zur legalen Abtreibung nötigen
Bescheinigungen ausstellen dürfen. Eine derartige Absicht des Papstes
sei der Bischofskonferenz "nicht bekannt", sagte Langendörfer. Er
rechne damit, daß vor entscheidenden Schritten in Rom nochmals Kontakt
mit dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann,
aufgenommen werde. Zumal es unter den deutschen Bischöfen "eine sehr
große Mehrheit" gebe, die weiter innerhalb des gesetzlichen Rahmens
Konfliktberatung von Schwangeren betreiben wolle. Die Bischöfe sähen
darin eine Chance, "das ungeborene Leben zu retten". Dieses Ziel der
Beratung werde durch den "Beratungsschein" bestätigt, "der weder eine
Abtreibung rechtfertigt noch automatisch zu einer Abtreibung führt".
Zur Kritik aus der römischen Kurie sagte Langendörfer: "Der Versuch,
mit dem Mittel der Beratung eine drohende Tötung abzuwenden, ist
niemals formelle Mitwirkung an der Tötung." Ein Ausstieg aus der
gesetzlichen Beratung würde "die Möglichkeit erheblich schmälern,
Frauen in Konfliktsituationen zu begegnen". Auch das Zentralkomitee der
deutschen Katholiken fordert den Verbleib der Kirche in der
Konfliktberatung. Nur der Erzbischof von Fulda, Jokannes Dyba, lehnt
das Ausstellen der Beratungsscheine kategorisch ab. Die deutschen
Bischöfe hatten Ende Mai in Rom mit dem Papst und Ratzinger über die
Schwangeren-Beratung diskutiert. Nach Angaben des Generalvikars des
Bistums Mainz, Werner Guballa, hatte bei dem Treffen die große Mehrheit
der Bischöfe den Wunsch geäußert, die Konfliktberatung fortzuführen.
Die Bischöfe hätten aber zugleich ihre Unterstützung für die päpstliche
Enzyklika "Evangelium des Lebens" aus dem Jahr I995 zum Ausdruck
gebracht. Darin wer den Abtreibung und Euthanasie als Übel verurteilt,
die kein von Menschen gemachtes Gesetz rechtfertigen könne.
(SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 4.8.97)
PFLICHTBERATUNG - Waigel warnt
den Papst: "Ausstieg löst Glaubwürdigkeitskrise aus" München/Leipzig
(cm/ap) - Mit deutlichen Worten hat CSU-Chef Theo Waigel die
katholische Kirche und Papst Johannes Paul II. davor gewarnt, aus der
Schwangerschafts-Pflichtberatung auszusteigen. Ein solcher Schritt
würde eine tiefe Glaubwürdigkeitskrise auslösen. In einem Interview mit
der "Leipziger Volkszeitung" sagte der CSU-Vorsitzende, ein Rückzug aus
der (vor einer möglichen Abtreibung obligatorischen) Beratung auf die
erwartete Weisung des Papstes hin werde das "Angstverhältnis" zwischen
Kirche und Gläubigen wiederbeleben. Gläubige seien gerade in der
Schwangerschaftsberatung auf echte Hilfe angewiesen. Ein Rückzug könne
viele zum Austritt aus der Kirche bewegen. Auf die Frage, ob er sich
als Vorsitzender der CSU im christlich bestimmten Bayern derart
kritisch äußern dürfe, antwortet Waigel: "Ich bin unabhängig, und ich
bin sicher, so wie ich empfinden viele." Der Pressesprecher der
Deutschen Bischofskonferenz, Rudolf Hammerschmidt, erklärte auf
Anfrage, der CSU-Vorsitzende sollte seine Meinung nicht auf
Spekulationen aufbauen. Die Bischofskonferenz habe sich eigens noch
einmal in Rom erkundigt: Der Papst habe noch nichts entschieden. Weiter
meinte der Sprecher der Bischofskonferenz: Sollte der Papst die
deutschen Bischöfe anweisen, aus dem Beratungs-System
auszusteigen",dann werden viele Gläubige sicher sehr enttäuscht sein
und das als Rückzug aus der Wirklichkeit und der Verantwortung
ansehen". (MÜNCHNER MERKUR vom 9./10.8.97)
AUSSTIEG AUS DER SCHWANGERENBERTUNG -
Stoiber: Kirche soll weiter im staatlichen System beraten - Waigel
warnt vor "tiefer Glaubwürdigkeitskrise" bei Ausstieg - PASSAU
(DT/KNA). Der bayerische MinisterprÄsident Stoiber hat an die
katholische Kirche appelliert, nicht aus der staatlichen
Schwangerschaftskonfliktberatung auszusteigen. Die kirchliche Beratung
leiste einen Beitrag zur Hilfe für Frauen und das Leben, sagte Stoiber
in einem Gespräch mit der "Passauer Neuen Presse". Er hoffe im
Interesse des Lebensschutzes, daß sich die Kirche nicht "aus diesem
Stück Lebenswirklichkeit" zurückziehe. Das würde nicht seiner
Vorstellung einer Volkskirche entsprechen. Er sei froh, sagte Stoiber,
daß auch die bayerischen Bischöfe diese Position teilten. Der
bayerische Ministerpräsident sagte, daß die letzte Verantwortung für
eine Abtreibung bei der Frau liege. Die Argumentation, die Kirche würde
wegen des Beratungsscheins Mithaftung für Abtreibungen übernehmen, sei
für ihn nicht überzeugend. Nach Ansicht von Bundesfinanzminister Waigel
geriete die katholische Kirche in eine "tiefe Glaubwürdigkeitskrise",
wenn sie sich aus der gesetzlichen Schwangerschaftskonfliktberatung
zurückzöge. Ein Ruckzug "würde wieder das Angstverhältnis zwischen
Kirche und Gläubigen beleben", sagte Waigel in einem am Freitag in der
"Leipziger Volkszeitung" veröffentlichten Interview. Der Finanzminister
Waigel fügte hinzu: "Ein Rückzug der Kirche aus der Beratung könnte zu
einem Rückzug vieler aus der Kirche führen." (DT vom 12.8.97)
HEFTIGE REAKTIONEN AUSGELÖST - Politiker-Äußerungen zur
Schwangerenberatung kritisiert - WÜRZBURG (DT/KNA). Zum Teil heftige
Reaktionen haben die Äußerungen des bayerischen Ministerpräsidenten
Stoiber, von Bundesfinanzminister Waigel und anderen Politiker zur
künftigen Arbeit der katholischen
Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen ausgelöst. "Erpresserische"
Einmischung in Kirchenangelegenheiten haben die "Initiativkreise
katholischer Laien und Priester" dem Bundesfinanzminister vorgeworfen.
Sie reagierten damit auf die Äußerung Waigels, ein Ausstieg der Kirche
aus dem staatlichen System der Schwangerschaftskonfliktberatung würde
eine Glaubwürdigkeitskrise und viele Kirchenaustritte zur Folge haben.
Waigel versuche, "sein hohes Staatsamt und seine Parteifunktion
erpresserisch zu mißbrauchen", um Einfluß auf die Entscheidung des
Papstes zu nehmen, heißt es in einer Erklärung der "Initiativkreise".
Nach Auffassung der Vereinigung sollen Politiker besser der Staats- und
Parteienverdrossenheit entgegenwirken, "als sich in Entscheidungen der
Kirche einzumischen". Als "gegen das Lebensrecht der ungeborenen Kinder
gerichtet und zutiefst unwahrhaftig" hat die Bundesvorsitzende der
"Christdemokraten für das Leben" (CDL), Gräfin von Westphalen, die von
Politikern erhobenen Forderungen bezeichnet, aus der staatlichen
Schwangerschaftskonfliktberatung nicht auszusteigen. Diese Politiker
wüßten genau, daß es nicht um den "Ausstieg" aus der
Schwangerenberatung gehe, sondern um das "Umsteigen" in das andere
Beratungsverfahren des Schwangerschaftskonfliktsgesetzes (§ 2), bei dem
keine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung besteht. Die meisten
Politiker, die jetzt Forderungen an die Kirche richteten, hatten 1995
bei der Beschlußfassung über die neuen Gesetze "alle Bedenken der
Bischöfe in den Wind geschlagen und mit der Einführung der
Fristenregelung das Lebensrecht der ungeborenen Kinder ausgehebelt,
kritisierte sie. (DT vom 14.8.97) - Nach dieser Darstellung, wonach
selbst das staatliche Beratungsgesetz eine Beratung ohne Schein
vorsieht, bedeutet das Verharren im alten System ganz eindeutig: das
Ausstellen des Scheines hat nur einen Zweck: Lizenz für eine straffreie
Abtreibung zu sein... und das soll nach dem Willen der deutschen
Reform-Bischöfe, nach den Vorstellungen von Herrn Stoiber (CSU), Herrn
Waigel (CSU) und von Frau Stamm (CSU) auch so bleiben. E.H.
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