Die Rechtfertigung
von
Heribert Holzapfel
(aus "Katholisch und Protestantisch, Freiburg 1930)
Vorwort der Redaktion:
Wie angekündigt - in EINSICHT Nr.4 vom Juni 2005 - gehen wir auf das
Problem der Rechtfertigung näher ein, weil es zu den Feldern gehört,
auf denen sich bisher die größten und unvereinbarsten Gegensätze
zwischen den Konfessionen zeigten. Zunächst analysiert der Theologe
Holzapfel die katholische Lehre und die protestantische Position. Im
Lichte seiner Resultate werden wir dann am Schluß die "Gemeinsame
Erklärung zur Rechtfertigung", die von Protestanten und Neo-Katholiken
am 31.10.1999 unterzeichnet wurde, beurteilen.
Eberhard Heller
***
Hier stehen wir vor dem Ausgangspunkt der Glaubensspaltung im 16.
Jahrhundert. Denn nicht mit den Auseinandersetzungen über Bibel und
Kirche hat sie begonnen, so sehr sich auch die hierin zu Tage tretenden
Gegensätze unserem rückschauenden Geiste als die prinzipiell
wichtigsten darstellen. Ebensowenig waren die schweren Mißbräuche, die
damals in der Kirche herrschten, die eigentlichen Ursachen der
Reformation, sie waren nur Mitursache ihrer raschen Ausbreitung. Denn
viele ernste Männer beklagten diese Mißstände aufs tiefste und
begrüßten freudig das erste Auftreten Luthers, weil sie von ihm Abhilfe
der Schäden erhofften; aber sie zogen sich von ihm zurück, als sie
sahen, daß die ganze Bewegung nicht auf eine Abstellung der Mißbräuche,
sondern auf eine Umwälzung des bisherigen Glaubens abzielte.
Diese Umwälzung hatte begonnen im Geiste Luthers selbst. Sie bezog sich
auf den ganzen Fragenkomplex, den man unter dem Worte Rechtfertigung
zusammenfaßte. Wie kommt der sündige Mensch in ein persönliches
Verhältnis zu Gott? Wie wird er vor Gott gerechtfertigt? Die Frage ist
nicht nur von allergrößtem geschichtlichen Interesse, insofern sie uns
unmittelbar in die neue Ideenwelt einführt, die das deutsche Volk in
zwei Lager gespalten hat, sondern sie ist auch eine eminent praktische
Frage für jeden, der religiöses Interesse hat. Darum sollte man es
nicht für mögliche halten, daß über diese Frage trotz ihrer
außerordentlichen Wichtigkeit selbst unter den gebildeten Deutschen bis
zur Gegenwart die größte Unklarheit herrscht, und zwar nach beiden
Seiten hin: der wahre katholische Standpunkt ist meist ebenso unbekannt
wie der wahre lutherische Standpunkt. Wir wollen mit dem letzteren
beginnen.
§ 1. Übersicht über Luthers Rechtfertigungslehre.
Luther war zweifellos eine tiefreligiöse Natur. Aus ehrlicher
Überzeugung war er ins Kloster getreten, und geraume Zeit hatte er sich
bemüht, nach dessen Vorschriften zu leben. Aber den erwünschten
Seelenfrieden, den Frieden mit Gott, fand er nicht. Da es unleugbare
Tatsache ist, daß tausend andere im Kloster ihren vollen Frieden
gefunden haben und heute noch finden, muß für Luthers gegenteilige
Erfahrung in seiner eigene Psyche gesucht werden. Man hat schon darauf
hingewiesen, daß Luther, wie er selbst zugibt, sich allzusehr der
äußeren Arbeit hingab und darüber allmählich seine religiösen Pflichten
arg vernachlässigte, daß er schwer zu kämpfen hatte gegen seine zur
Sinnlichkeit und Jähzorn neigende Natur, und ganz besonders, daß er
unter einer krankhaften Skrupelhaftigkeit litt. Eine solcher
Veranlagung aber steigert erfahrungsgemäß die innere Angst und
Unsicherheit, sieht die Wirklichkeit gerne im Lichte der subjektiven
Erlebnisse und neigt zu Einseitigkeiten und unheilvollen Extremen.
Wie Luther von da aus immer mehr zu seiner Rechtfertigungslehre
gedrängt wurde, schildert ein protestantischer Theologe 1) in folgenden
Gedankengängen: Luther war wohl Skrupulant, aber jeder fein
organisierte Mensch, der vorwärts strebt, findet, daß er an dieser
Krankheit leidet. Sie ist bei den ernsthaften Ordensleuten eine häufige
Erscheinung 2). Der ernste Mensch kommt bald zur Erkenntnis: Kein
Mensch kann in Gottes Gegenwart leben, ohne zu verzweifeln. Jede Liebe
zu Gott aus halbem Herzen, etwa bloß aus Angst vor der Hölle, ist nicht
nur eine verzeihliche Schwäche, sondern eine furchtbare Sünde. Gott
gegenüber gilt der Satz: Alles oder nichts. Alles, was nicht das Ganze
ist, ist Sünde oder Empörung. Jede Liebe, zu der ich erst überwinden
muß, ist vor Gott Empörung. Vor Menschen mag der Sieg über sich selbst,
wie er in der Askese angestrebt wird, eine heroische Leistung sein,
Gott aber will keinen erzwungenen Dienst, denn das ist keine Liebe aus
ganzem Herzen. Selbst im Verlangen, in den Himmel zu kommen, liegt nach
Luther dasselbe egoistische Begehren wie in der gemeinsten
fleischlichen Begierde. Wenn wir Gott wirklich lieben, müssen wir
ebenso freudig in die Hölle gehen.
Wir können also, wenn wir uns selbst wahrhaft kennen gelernt haben, vor
Gott nur verzweifeln. Und kein Mensch kann uns vor dieser Verzweiflung
retten. Nur Gott kann bedingungslos vergeben. Der Menschen kann nichts,
nicht das Geringste dazu tun, das diese Vergebung vor-bereiten könnte.
Auch das Beste ist immer noch unvollkommen, also nicht das Ganze, also
Empörung gegen Gott. Mit allem, was wir tun, kommen wir nur tiefer in
die Auflehnung gegen Gott hinein. Wenn uns Gott nicht in wunderbarer
Weise hilft, so können wir nur verzweifeln. Diese Verzweiflung an uns
selbst muß zum vollen Ausbruch kommen, wenn die Krankheit geheilt
werden soll. Der schwere Stein des erschrockenen Gewissens muß gelöst
werden und mit der ganzen Wucht in die Tiefe rollen. Nur dann kann er
durch Gottes Gnade zur Ruhe kommen.
Dieses Wunder nun, daß in einem an sich verzweifelnden Menschen unter
dem Machtwort Christi die Gewißheit der Vergebung aufleuchtet, können
wir nur fassen im Glauben: Nur durch den Glauben werden wir
gerechtfertigt. Mit dem Worte Glauben, das hier gebraucht wird, kann
aber keine seelische Leistung gemeint sein, durch die wir bei unserer
Begnadigung mitwirken würden, und wäre es auch nur das Ausstrecken der
Hand, um ein Geschenk in Empfang zu nehmen. Daher hat Luther auch den
Glauben so beschrieben, daß der Gedanke an eine seelische Leistung ein
für allemal ausgeschlossen ist. Der Glaube ist nicht eine auf ein
Objekt, nämlich Christus, gerichtete Tätigkeit, nein, im Glauben selbst
ist Christus anwesend. Der Glaube ist die Finsternis, die nichts sieht,
doch sitzt in dieser Finsternis der im glauben ergriffene Christus.
Die Hauptlehre Luthers von der Alleinwirksamkeit Gottes kommt in dieser
Darstellung deutlich zum Ausdruck. Ergänzend wäre noch beizufügen, daß
sich in Luthers Geist in der Zeit seiner innern Kämpfe der Unterschied
zwischen Sünde und Begierlichkeit völlig verwischt hat. Die
Begierlichkeit (böse Lust), d.h. der Anreiz zur Sünde, wurde in seinen
Augen der Kampf gegen die Sünde eine Unmöglichkeit, dem Menschen blieb
nur übrig die Verzweiflung, das erschrockene Gewissen, die Finsternis,
in welcher Christus im Glauben ergriffen wird.
Solche Ideen waren in Luther schon im Jahre 1515, also zwei Jahre vor
dem Anschlagen der Thesen an der Schloßkirche zu Wittenberg, zur festen
Überzeugung geworden 3), und sie sind der tiefste Grund der
abendländischen Glaubensspaltung. Sie erklären auch die gewaltigen
Wirkungen der lutherischen Schriften ans deutsche Volk, die wie eine
Brandfackel zündeten. Nicht theoretische Erwägungen, sondern tiefste
persönliche Erlebnisse, die sein Inneres jahrelang durchwühlt hatten,
führten ihm die Feder: schwere Kämpfe gegen die Sünde, vermeintliche
Unmöglichkeit, in diesem Kampfe zu siegen, die Meinung, daß diese
Unmöglichkeit in der Menschennatur begründet und von der Schrift selbst
gelehrt sei. Die Entdeckung, daß der Glaube an Christus ohne unsere
Werke recht-fertige, ja daß erst durch Verwerfung der “Werkheiligkeit”
die Verdienste Christi zu ungeschmälerter Anerkennung kämen, endlich,
daß mit diesem Glauben die absolute Heilsgewißheit verbunden sei –
solche Lehren, die jeden aufs unmittelbarste berühren, mit der
Sprachgewalt Luthers unter das Volk geworfen, mußten in den Herzen
Widerhall finden. Viele folgten ihm in heller Begeisterung, viele
andere aber hielt ruhige Überlegung zurück, den Bruch mit ihrem
bisherigen Glauben zu vollziehen.
Die gleiche Überlegung tut auch heute jedem not, der sich über die
Bedeutung und Tragweite all dieser Ideen klar werden will. Er darf sich
die Mühe nicht verdrießen lassen und muß sich hineindenken in Begriffe
und Glaubenslehren, die gar nicht nach dem Geschmack der Zeit sind.
Noch ein anderer Umstand erschwert die Darstellung der Unterschiede in
der katholischen und protestantischen Rechtfertigungslehre, nämlich die
Uneinigkeit der protestantischen Theologen selbst in dieser Grundfrage.
Der eine 4) beklagt, daß die lutherische Rechtfertigungslehre das
“Kleinod des Protestantismus”, bis heute verkannt worden ist, weil sie
schon Melanchthon verdorben hat. Ein anderer 5) urteilt: “Die gesamte
altprotestantische Behandlung der Rechtfertigungslehre bedeutet nur
eine Fortsetzung des schon in der Reformationszeit selbst betretenen
Irrwegs. Die Lage der Rechtfertigungslehre war so verworren, daß auch
die Neubegründer der Theologie im 19. Jahrhundert wenig mit ihr
anzufangen wußten.” Zum Bemühen der neuesten Theologen, einen richtigen
Rechtfertigungsbegriff zu finden, äußert er sich: “Ob diesen Begriff
dann das neutestamentliche und reformatorische Bild der Rechtsprechung,
also eines Gerichtes, wieder aufnehmen wird, das läßt sich heute nicht
absehen. Gerade an diesem Punkt wird es ja offenbar, daß die
Glaubenslehre noch neue Entwicklungen vor sich hat und erst nach
weiterer Klärung des evangelischen Glaubens höhere Stufen erklimmen
kann.”
Bei dieser Sachlage bleibt uns nichts übrig, als unserer Darstellung
der lutherischen Rechtfertigungslehre die Auffassung zu Grunde zu
legen, die Luther selbst gehabt und sein Leben lang beibehalten hat.
Noch in den schmalkaldischen Artikeln (1538) sagt er: “Auf diesem
Artikel steht alles, was wir wider den Papst, Teufel und Welt lehren.
Von diesem Artikel kann man nichts weichen oder nachgeben, es fallen
Himmel und Erden.” Für das Verständnis der Ursache der Glaubensspaltung
ist ja schließlich auch nur Luthers Lehre maßgebend, nicht die Meinung
der späteren Theologen.
§ 2. Die katholische Rechtfertigungslehre verglichen mit der lutherischen.
Wenn der Katholik sich Luthers Gedankengängen gegenübergestellt sieht,
die ihn zu seiner Recht-fertigungslehre geführt haben, dann fühlt er
sich vor allem abgestoßen von dem Gottesbegriff, der ihnen zu Grunde
liegt: ein Gott, der dem Grundsatz “Alles oder nichts” huldigt, ein
Gott, der das Verlangen nach dem Himmel der gemeinsten fleischlichen
Begierde gleich erachtet, ein Gott, der eine heroische, mit großer
Überwindung vollbrachte sittliche Leistung als Empörung gegen sich
auffaßt, ein solcher Gott steht nach katholischer Auffassung in
schroffem Widerspruch mit einem gesunden religiösen Denken wie mit dem
ganzen Evangelium. Mußte sich nicht der Heiland selbst am Ölberg in
unsagbar schwerem Kampfe durchringen zu seinem Opfer? Hat er nicht das
ständige Sichselbstüberwinden zum Grundgesetz des christlichen Lebens
gemacht? “Wer mir nachfolgen will, verleugne sich selbst und nehme
täglich sein Kreuz auf sich” (Luk. 9,23).
Indessen sehen wir jetzt von Luthers Gottesbegriff ganz ab und
beantworten wir uns die Fragen: Was versteht man unter Rechtfertigung?
Wie gelangt man zur Rechtfertigung?
I. Was versteht man unter Rechtfertigung?
Wie groß die Tragweite der ganzen Rechtfertigungsfrage ist, erhellt
daraus, daß man sie gar nicht verstehen kann, wenn man nicht bis zum
Anfang der Menschheitsgeschichte zurückgreift.
1. Der Urzustand des Menschen.
Nach katholischer Lehre hatte Adam von Gott zunächst die Ausstattung
als natürlicher Mensch erhalten, d.h. er besaß alles, was zur
Menschennatur gehört, vollkommenen Leib und vollkommene Seele mit
Erkenntnis und freiem Willen. Damit war von selbst gegeben die
Fähigkeit, eine natürliche Gotteserkenntnis zu erlangen und
dementsprechend gut zu handeln.
Dazu bekam Adam noch eine übernatürliche Ausstattung, d.h. etwas, was
über die Menschennatur hinausgeht, was nicht notwendig zu ihr gehört.
Da der Begriff der Übernatur eine wesentlicher Bestandteil des
katholischen Christentums ist, soll er hier kurz erläutert werden. Wenn
der Stein Blüten und Früchte hervorbringen würde, wenn der Baum sehen
und hören, wenn das Tier ein Buch schreiben würde, so wäre das alles
für sie übernatürlich, weil über ihre Natur hinausgehend, von ihrer
Natur nicht verlangt. Ähnlich ist es für den Menschen übernatürlich,
wenn er befähigt wird, etwas von der Natur eines höheren Wesens, also
Gottes, in sich aufzunehmen. Gott zu schauen, wie er ist, am göttlichen
Leben teilzunehmen, ist für den Menschen in ähnlicher Weise
übernatürlich, wie es für das Tier übernatürlich wäre, am Geistesleben
des Menschen teilzunehmen. Damit der Mensch dazu fähig wird, braucht er
eine besondere Ausstattung vonseiten Gottes. Und diese übernatürliche
Ausstattung der Menschenseele durch Gott nennen wir die heiligmachende
Gnade. Gott senkt einen Funken seiner Wesenheit in die Menschenseele
und heiligt sie so in ihrem innersten Wesen durch Teilnahme an Gottes
Heiligkeit. Daher der Name heiligmachende Gnade. Die Seele wird dadurch
in einem viel erhabeneren Sinne Kind Gottes, als sie dies durch die
Erschaffung geworden ist, sie wird jetzt buchstäblich würdig, von Gott
mit Liebe angesehen zu werden, und sie wird fähig, zu Gott mit Liebe
aufzuschauen und an seiner Herrlichkeit teilzunehmen.
Neben dieser natürlichen und übernatürlichen Ausstattung besaß Adam
nach der Lehre der Schrift noch eine weitere Auszeichnung, die wir die
Unversehrtheit der Natur nennen. Es wird darunter verstanden die
vollkommene Harmonie zwischen Leib und Seele, die völlige Unterordnung
der Triebe unter den Geist, also die Freiheit von der Begierlichkeit
oder bösen Lust, die zur Sünde lockt, endlich die Bewahrung vor Leid,
Krankheit und Tod. Diese Unversehrtheit der Natur ist insofern etwas
Übernatürliches, als sie zum Wesen der Menschennatur nicht notwendig
gehört, aber sie darf nicht verwechselt werden mit der heiligmachenden
Gnade selbst, die etwas viel Größeres besagt.
2. Erbsünde. Durch den
Ungehorsam gegen Gott verlor Adam nach katholischer Lehre die
heiligmachende Gnade und damit das Anrecht auf die Anschauung Gottes,
desgleichen die Unversehrtheit der Natur: die bisherige Harmonie
zwischen Leib und Seele hörte auf. Die böse Lust erwachte mit Ihrem
Anreiz zur Sünde. Aber die natürliche Ausstattung der Menschennatur
ging durch die Sünde Adams nicht verloren, Erkenntnis und
Willensfreiheit blieben erhalten.
Das Geheimnisvollste aber an der Schuld Adams war der Umstand, daß sie
nicht bloß seine Person traf, sondern auch alle seine Nachkommen. Nach
Gottes Heilsplan sollte die übernatürliche Ausstattung Gemeingut des
von Adam abstammenden Geschlechtes sein. Nachdem er sie selbst
verloren, konnte er sie auch nicht auf seine Nachkommen vererben. Jeder
Mensch wird somit mit einer Makel geboren, die nach Gottes Ratschluß
nicht an ihm sein sollte, und diese Makel nennen wir Erbsünde. Sie
schließt für jeden Nachkommen Adams in sich den Verlust der
heiligmachenden Gnade und der Unversehrtheit der Natur, nicht aber den
Verlust der natürlichen Ausstattung des Menschen mit Erkenntnis und
freiem Willen. Auch der gefallene Mensch bleibt eine sittlich freie
Persönlichkeit. Freilich wird es infolge der erwachten Begierlichkeit
dem Menschen jetzt schwerer, Gott zu erkennen und dementsprechend gut
zu handeln, aber unmöglich ist es nicht, was schon das Beispiel edler
Heiden beweist. Das ganze Sein und Treiben des gefallenen Menschen ist
also nicht persönliche Sünde für ihn, sondern wird es erst dann, wenn
er seine Freiheit entgegen der Stimme seines Gewissens mißbraucht.
Durchaus verschieden davon war die Auffassung Luthers. Die ganze
Ausstattung Adams betrachtete er als natürliche, zur Menschennatur
notwendig gehörige. Dabei legte er das Schwergewicht auf die
Unversehrtheit der Natur, auf die Harmonie zwischen Leib und Seele; von
der heiligmachenden Gnade spricht er gar nicht. Durch die Erbsünde nun
wurde die menschliche Natur in ihrem Kern getroffen, “sie besteht
darin, daß der menschliche Wille bei allen Adamskindern von Haus aus
ein von Gott abgewandter und böse Begierde ist” 6). Also die böse
Begierlichkeit wird für Luther zum Wesen der Erbsünde. “Daraus folgt
von selbst, daß die Tatsünden nicht neben der Erbsünde stehen, sondern
aus ihr als ihre Früchte hervorgehen, ja daß der natürliche,
unwiedergeborene Mensch, weil er ja nie ohne seinen Willen sich
betätigen kann, in allem Werke sündigt oder alle seine Werke Sünde
sind.” Noch in den Schmalkaldischen Artikeln (1538) nennt es Luther
Irrtum und Blindheit, zu behaupten, “der Mensch habe einen freien
Willen, Gutes zu tun und Böses zu tun”. Die Freiheit zum wahrhaft Guten
hat somit der Mensch durch die Erbsünde verloren. Wenn er auch
äußerliche Gerechtigkeit übt, so entspricht diese doch nicht der
richtigen Herzensstellung zu Gott. Daher ist auch ein aktives Mitwirken
bei der Bekehrung nicht möglich, es bleibt nur die passive Fähigkeit,
durch Gottes Gnaden wirken bekehrt zu werden.
Schon daraus wird ersichtlich, daß alle die obigen Ausführungen über
Urstand und Erbsünde nicht leere theologische Spekulationen sind,
sondern von der größten praktischen Bedeutung wurden für die ganze
Rechtfertigungslehre Luthers.
3. Gnade. Das Wort Gnade hat
für den Katholiken eine doppelte Bedeutung. Es besagt in erster Linie
die heiligmachende Gnade, also einen Zustand der Seele. Wesentlich
verschieden davon ist die Gnade des Beistandes, das ist eine
vorübergehende Einwirkung Gottes auf die Menschenseele. Sie ist
unentbehrlich für jegliches Heilswirken des Menschen, des Sünders
ebenso wie des Gerechtfertigten. Das Wort des Herrn: “Ohne mich könnt
ihr nichts tun” (Joh. 15,5), wird speziell auf diese Gnade des
Beistandes bezogen.
Im Protestantismus 7) dagegen bezeichnet Gnade zunächst die zur
Vergebung bereite Gesinnung Gottes im Gegensatz zum Zorn Gottes, und
erst von da aus die (Glauben weckende) Einwirkung Gottes auf den
Menschen. Das letztere würde in katholischer Sprache Gnade des
Beistandes genannt werden, das erstere die göttliche Barmherzigkeit.
Von heiligmachender Gnade im katholischen Sinne ist im Protestantismus
nicht die Rede.
Nach dieser Klarstellung der Begriffe können wir nun die Frage beantworten, worin die Rechtfertigung eigentlich besteht.
4. Rechtfertigung. Nach
katholischer Lehre besteht die Rechtfertigung darin, daß sich der
Heilige Geist um der Verdienste Christi willen der Seele mitteilt,
womit eine positive Heiligung gegeben ist, nicht etwas nur eine
Sündenvergebung. Die Rechtfertigung bedeutet also für den Menschen die
Aufhebung der Erbsünde und die Wiedererlangung der heiligmachenden
Gnade. Das geschieht erstmals in der Taufe, der Wiedergeburt aus dem
Wasser und dem Heiligen Geiste. Freilich hat das Kind noch kein
Bewußtsein von diesem Wunder. Aber wird die Tatsache, daß das
Mutterauge mit Liebe auf dem Kinde ruht, entkräftet durch den Hinweis,
das Kind wisse ja nichts davon?
Wenn aber der Mensch reifer geworden ist, soll er sich bewußt werden,
daß er in der heiligmachenden Gnade den denkbar größten Schatz der
Christen besitzt. Hier erfüllen sich buchstäblich die Worte des
hohenpriesterlichen Gebetes (Joh. 17,22): “Ich habe ihnen die
Herrlichkeit gegeben, die du mir gegeben hast, damit sie eins seien,
wie wir eins sind. Ich werde in ihnen sein, wie du in mir bist.”
Dasselbe meint Petrus mit dem inhaltschweren Wort, daß die Christen
“der göttlichen Natur teilhaftig sind” (2 Petri 1,4). Und dasselbe
meint Paulus, wenn er die Christen “Tempel des Heiligen Geistes “ nennt
( 1 Kor. 3,16. 2. Kor 6,16. 2 Tim 1,14). Ja so sehr war diese Wahrheit
den ersten Christen in Fleisch und Blut übergegangen, daß sie sich
kurzweg “die Heiligen” nannten, d.h. die durch die Taufe infolge des
Innewohnens des göttlichen Geistes Geheiligten. Den Katholiken erfüllt
es daher mit Wehmut, wenn er wahrnimmt, daß Luther in seinen Anhängern
das lebendige Bewußtsein von diesem größten Schatz des Christen ganz
ausgelöscht hat. Die heiligmachende Gnade hat in seinem
Rechtfertigungssystem keinen Platz.
Wenn die katholische Rechtfertigungslehre der Seele die durch die
Erbsünde verscherzte übernatürliche Heiligung wieder zuteil werden
läßt, so behauptet sie damit keineswegs, daß jetzt alle Folgen der
Erbsünde getilgt seien. Vielmehr wird bei der Rechtfertigung die
Unversehrtheit der Natur nicht wieder verliehen, das Gesetz des Todes,
das die Sünde in die Welt gebracht hat, besteht weiter samt Krankheit
und Leiden, die ursprüngliche Harmonie zwischen Leib und Seele wird
nicht wieder hergestellt, die böse Begierlichkeit bleibt und gibt auch
dem geheiligten Menschen ständig Gelegenheit zum Kampf und zur
Selbstüberwindung. Freilich kann der Gerechtfertigte mit der Gnade
Gottes der bösen Lust erfolgreicher widerstehen, er kann sie im Zaume
halten. Aber was die Hauptsache ist, die böse Lust ist selbst nicht
Sünde, sondern nur Anreiz zur Sünde. Die Wort des Herrn an Kain gelten
für Sünder wie Gerechtfertigte: “Die Begierde (nach dem Bösen) soll
unter dir sein, und du sollst über sie herrschen” (1 Mos. 4,7).
Sünde ist nach katholischer Lehre nur die freiwillige Übertretung des
göttlichen Gesetzes, ein frei gewollter Widerspruch gegen den Willen
Gottes. Und diese Sünden sind nicht alle gleich groß und gleich schlimm
in ihren Folgen. Vielmehr ist streng zu unterschieden zwischen Todsünde
(schwere Sünde) und läßlicher Sünde. Die Todsünde tötet das
übernatürliche Leben der Seele, nimmt ihr die heiligmachende Gnade und
damit die Rechtfertigung, begründet die Strafe ewiger Verwerfung. Die
läßliche Sünde hebt aber die heiligmachende Gnade oder die
Rechtfertigung nicht auf, aber sie schwächt das Gnadenleben und dadurch
die Liebe, die durch den Heiligen Geist in die Seele ausgegossen ist
(Röm. 5,5. Eph. 4,30. 1 Thess. 3,19). Es besteht also zwischen Todsünde
und läßlicher Sünde ein wesentlicher Unterschied. Diese katholische
Auffassung entspricht nicht nur dem allgemein sittlichen Bewußtsein,
das einen freiwilligen Mord und eine leichtfertige Lüge nie auf eine
Stufe stellen wird, sondern auch der Heiligen Schrift, die ausdrücklich
von Sünden spricht, die zum Tod gereichen, und von solchen die auch bei
Gerechten vorkommen ( Röm. 1,32. Gal. 5,19 ff. Jak. 1,14 ff.; 3,1 ff. 1
Joh. 1,8; 5,16 ff.).
Worin besteht nun die Rechtfertigung im lutherischen Sinne? Sie
bezeichnet lediglich “das richterliche Urteil Gottes über den an
Christus glaubenden Sünder, mit welchem Gott ihn – nicht um eigener
Verdienste willen, sondern – um Christi willen, d.h. um des Verdienstes
oder der Gerechtigkeit Christi willen von seiner Schuld losspricht und
‘für gerecht schätzt’ (iustum reputare). Sachlich ist das soviel wie
Vergebung der Sünden, aber persönlich verstanden, nicht bloß dinglich
von der Strafe. Die so verstandene Rechtfertigung hat naturgemäß keine
Grade” 8). Dabei ist aber im Auge zu behalten, daß eine innere
Heiligung der Seele mit der Rechtfertigung nicht verbunden ist. Luther
konnte das nicht zu geben, weil nach seiner Meinung Erbsünde und böse
Begierlichkeit zusammenfallen. Da aber die böse Lust offensichtlich
auch im Gerechtfertigten noch vorhanden ist, kam er zur Behauptung, daß
auch im Gerechtfertigten die Sünde bleibe, daß sein Tun Sünde ist. So
lautet eine der 95 Thesen: “Auch der Gerechtfertigte sündigt in jedem
guten Werke”(In omni opere bono iustus peccat). Dieser Auffassung sind
seine Anhänger bis heute treu geblieben. “Einer der wichtigsten Sätze
ist der, daß die sündige Willensrichtung (böse Lust) ... nicht bloß als
Schwäche, sondern als Sünde zu beurteilen sei.” 9) “Die böse Lust ist
Sünde.” 10)
Daß bei dieser Denkweise für den Unterschied zwischen läßlicher und
Todsünde kein Platz ist, versteht sich von selbst. “Die Unterscheidung
von Tod- und läßlichen Sünden wird aufs entschiedenste verworfen.” 11)
Desgleichen ist kein Unterschied bezüglich des Grades der
Rechtfertigung denkbar, da sie wesentlich in einer Anrechnung der
Verdienste Christi besteht und diese sich selbst gleich bleiben. Die
Rechtfertigung kann also nicht ab- oder zunehmen bei dem-selben
Menschen, sie kann auch nicht verschieden sein bei zwei verschiedenen
Menschen im Stande der Rechtfertigung. Es war daher ganz konsequent im
Sinne Luthers gedacht, als mir ein namhafter protestantischer Theologe
auf meine Frage antwortete, daß das Wohlgefallen Gottes auf dem
gerechtfertigten Schächer am Kreuze im gleichen Maße ruhte wie auf der
unter dem Kreuze stehenden Mutter des Herrn.
II. Wie gelangt man zur Rechtfertigung?
Von der Frage: Wie kann der Nichtgetaufte (Kind oder Erwachsener)
zur Rechtfertigung kommen? sehen wir hier ganz ab; wir beschränken uns
darauf, dazulegen, wie nach katholischer und protestantischer
Auffassung der getaufte Sünder der Rechtfertigung teilhaftig werden
kann. In den beiderseitigen Antworten spielt das Wort Glaube eine
gewichtige Rolle, doch wird es in so verschiedenem Sinne genommen, daß
zuerst eine Klarstellung hierüber vorausgeschickt werden muß.
1. Glaube. Nach katholischer
Lehre ist der Glaube eine übernatürliche, von Gott verliehene Tugend,
wodurch wir alles für wahr halten, was Gott geoffenbart hat und durch
seine Kirche zu glauben vorstellt. Also der Glaube wird hier als ein
Akt des Verstandes und des Willens gefaßt, herbeigeführt durch Gottes
Einwirkung, ohne die ein wahres Glauben nicht möglich ist. “Fleisch und
Blut hat dir dies nicht geoffenbart, sondern mein Vater, der im Himmel
ist” (Matth. 16,15 ff.), antwortete Christus dem Petrus, nachdem er das
Glaubensbekenntnis abgelegt hatte: “Du bist Christus, der Sohn des
lebendigen Gottes.” Dieser Glaube, dieser entschiedene Wille, seinen
Verstand unter Gott zu beugen durch Annahme der von ihm geoffenbarten
Wahrheit, ist die Voraussetzung für jede weitere Annäherung an Gott,
ist der Anfang alles Heiles. Aber er genügt für sich allein nicht, um
in ein Gnadenverhältnis zu Gott zu kommen. Denn auch die Teufel kennen
die Wahrheit und leugnen sie nicht, aber sie bleibt für sie ein totes
Fürwahrhalten ohne die übernatürliche Frucht des lebendigen Glaubens:
die Hoffnung oder das Vertrauen auf Gottes Gnade. “Es ist der Glaube
ein fester Grund für das, was man hofft, eine gewisse Überzeugung von
dem, was man nicht sieht” (Hebr. 11,1). Als dritte göttliche Tugend ist
dann noch notwendig die Liebe, die Liebe zu Gott in Gesinnung und Tat.
“Jetzt aber bleiben Glaube, Hoffnung und Liebe, diese drei. Die größte
unter ihnen ist die Liebe” (1 Kor. 13,13).
Davon wesentlich abweichend ist die protestantische Auffassung vom
Glauben. Gehört überhaupt das Fürwahrhalten im katholischen Sinne dazu?
Ist die Annahme gewisser Dogmen des Christentums, z.B. Dreifaltigkeit,
Gottheit Christi, Notwendigkeit der Taufe, eine grundsätzliche
Voraussetzung des wahren Glaubens? Im Anschluß an manche Äußerungen
Luthers, wie “Rund und rein, ganz und alles geglaubt oder nichts
geglaubt” 12), antworten auch heute noch manche protestantische
Theologen mit ja 13). Die meisten aber nehmen das Wort Glauben nur im
Sinne von “Vertrauen zur Gnade Gottes”. “Die verschiedenen Richtungen
der Theologie sind darin grundsätzlich beinahe einige, und die
Frontstellung gegenüber dem katholischen Verständnis des Glaubens ist
beinahe geschlossen.” 14) Dieser Glaube (Fiduzialglaube) entspricht
also ungefähr dem, was die Katholiken die göttliche Tugend der Hoffnung
(fiducia) nennen, während für jene Protestanten, welche als Erfordernis
für den Glauben auch ein Fürwahrhalten im katholischen Sinne für
notwendig halten, der Fiduzialglaube das in sich schließt, was für die
Katholiken Glaube und Hoffnung zusammen bedeutet.
2. Das Zustandekommen der Rechtfertigung. Die
katholische Kirche läßt auch noch den Sünder als freie Persönlichkeit
gelten und antwortet daher: Gott und Menschen müssen zusammenwirken,
doch so, daß Gottes Gnade (Gnade des Beistandes) das erste bleibt.
Vonseiten des Menschen wird Mitwirkung mit dieser Gnade verlangt. Diese
Mitwirkung schließt in sich den Glauben an Gottes Wort, an seine
Gerechtigkeit und Güte, die Hoffnung, durch Christus Vergebung zu
finden, und einen Funken von Liebe zu Gott, die sich notwendig äußern
muß in der Abkehr von der Sünde, in Reue und Bußgesinnung. Also Gott
bewirkt die Rechtfertigung durch seine Gnade, wenn der sündige Mensch
mit Glauben, Hoffnung und Liebe auf die Gnade antwortet. Bildlich
gesprochen: Gott zieht den Menschen aus der Sünde heraus und zu sich
empor, aber nur wenn der Mensch selbst will, wenn er die
entgegengestreckte Hand Gottes ergreift. Der Mensch ist also bei der
Rechtfertigung durchaus aktiv beteiligt. Glaube, Hoffnung und Liebe
sind nicht nur Gaben Gottes, sondern zugleich freie sittliche Akte des
Menschen. Irgend welche sonstige “guten Werke” sind aber zur Erlangung
der Rechtfertigung nicht erfordert, wie protestantischerseits so häufig
geglaubt wird. Die Frage, ob Gott die Rechtfertigung, d.h. die
heiligmachende Gnade durch das Sakrament der Buße erteilt oder ohne
dieses Sakrament – beides ist möglich -, möge hier außer Betracht
bleiben, weil sie in anderem Zusammenhange zur Sprache kommt.
Wie nach Luther die Rechtfertigung zustande kommt, ist schon in § 1
dargestellt. Die Alleinwirksamkeit Gottes wird aufs schärfste betont.
Der Mensch kann zu seiner Rechtfertigung nichts beitragen, er muß sich
durchaus passiv verhalten, fest vertrauen, daß er durch die Verdienste
Christi in Gnaden aufgenommen ist.
3. Heilsgewißheit. Einen
wesentlichen Bestandteil oder eine notwendige Begleiterscheinung der
Rechtfertigung bildet nach Luther die Heilsgewißheit. Anfänglich faßte
er sie nur im Sinne von Rechtfertigungsgewißheit, d.h. der Mensch ist
sich absolut sicher, daß er jetzt gerechtfertigt ist; später, etwa seit
1525, setzte er “mit Rücksicht auf die Schwachen” 15) Heilsgewißheit
gleich Erwählungsgewißheit, d.h. der gerechtfertigte Mensch ist sich
seiner ewigen Seligkeit absolut sicher. In der Tat, wenn die
Rechtfertigung ausschließlich Sache Gottes ist und der Mensch sich
dabei rein passiv verhält, dann darf mit Sicherheit angenommen werden,
daß die einmal erfahrene Gnadengesinnung Gottes sich nicht ändere. Das
Gegenteil hieße eine Willkür in Gott hineintragen.
Daß eine solche Lehre auf viele wie ein Zauberwort wirkte, versteht
sich leicht: mehr kann keine Religion geben, mehr kann keine
versprechen als die absolute Heilsgewißheit. Die “vollständige
Beruhigung der geängstigten Gewissen” ist damit tatsächlich gegeben.
Ebenso wird verständlich, warum Luther gerade an dieser Heilsgewißheit
als an einem wesentlichen Bestandteil seiner Rechtfertigungslehre
festhielt, das sie seinem gequälten Innenleben den ersehnten Trost
brachte, den er durch alle Übungen seines Klosterlebens nicht hatte
finden können. Wenn er aber später behauptete, daß die Katholiken
notwendig in Zweifel und Verzweiflung fallen müßten, weil sie nicht auf
die Verheißungen Christi, sondern auf ihre eigenen Werke und Verdienste
blickten 16), so identifizierte er seine skrupelhafte Veranlagung mit
der Seelenhaltung der Katholiken im allgemeinen, und darin irrte er
sehr.
Denn die katholische Auffassung
ist eine ganze andere. Nach ihr hängt wie das Zustandekommen der
Rechtfertigung, so auch das Beharren im Zustand der Rechtfertigung oder
das ewige Heil des Menschen ab von Gottes Gnade und der Mitwirkung des
Menschen mit dieser Gnade. Des Heilswillens Gottes sind wir zwar gewiß,
nicht aber unserer eigenen Mitwirkung. Hier ist ein Versagen möglich.
Darum ist die Gewißheit, daß der einzelne Mensch seine Seligkeit
erreicht, keine absolute, keine Glaubensgewißheit, für die der Mensch
in den Tod zu gehen bereit sein müßte. Zur Bekräftigung ihrer
Auffassung weißt die Kirche auf Schriftworte hin wie “Wachet und betet,
damit ihr nicht in Versuchung fallet” (Matth. 26,41), “Wirket euer Heil
in Furcht und Zittern” (Phil. 2,12), “Wer steht, der sehe zu, daß er
nicht falle” (1 Kor. 10,12), “Brüder, bemüht euch, durch gute Werke
eure Berufung und Auserwählung sicher zu machen” (2 Petri 1,10). Lassen
solche Stellen überhaupt eine lutherische Deutung zu?
Damit ist aber nicht gesagt, daß der Katholik immer in Angst um sein
Endschicksal leben müsse. Im Gegenteil. Die pflichtmäßige Tugend der
Hoffnung gibt ihm unerschütterliches Vertrauen, daß Gott ihn selig
werden läßt, wenn er nur selbst tut, was in seinen Kräften steht. Aber
diese Zuversicht ist keine Glaubensgewißheit, sondern eine praktische
Gewißheit, die vollauf zur Bewahrung der Herzensruhe genügt. So wohnen
wir ruhig in unserem Haus mit der praktischen Gewißheit, daß es nicht
über unserem Haupt zusammenstürzen wird, aber eine absolute
Gewißheit haben wir dafür nicht. Darum wird der kluge Mann von Zeit zu
Zeit nachsehen, ob das Haus nicht gefährliche Risse zeigt, und wird sie
dann rechtzeitig ausbessern.
Eine solche praktische Gewißheit wird sogar von der Kirche gefordert,
wenn sie z.B. als Bedingung für den Empfang der heiligen Kommunion den
Stand der heiligmachenden Gnade verlangt. Der Gläubige muß hier die
praktische Gewißheit haben, daß er die Gnade Gottes besitzt und sein
ewiges Heil findet, wenn er in diesem Augenblicke sterben würde. Und
diese praktische Gewißheit gilt auch als eine Wirkung des Heiligen
Geistes: „Der Geist gibt Zeugnis unserem Geiste, daß wir Kinder Gottes
sind“ (Röm. 8,16)
Daher stehen auch die guten Katholiken, was Seelenfrieden und
Herzensfröhlichkeit betrifft, keineswegs hinter den Protestanten
zurück. Vielmehr gibt es selbst Protestanten (Hilth), die schon das
Gegenteil beobachtet haben wollen. Wer möchte auch die Behauptung
wagen, daß katholische Gegenden ein traurigeres Gepräge tragen als
protestantische? Vielmehr findet das „Freuet euch allezeit im Herrn“
(Phil. 4,4) in katholischen Herzen mindestens ebenso starken Widerhall
wie in protestantischen. In der Praxis also, so wird man wohl sagen
dürfen, nähern sich hier die gläubigen Katholiken und die gläubigen
Protestanten einander mehr, als es nach der Verschiedenheit der Theorie
zu erwarten wäre.
§ 3. Die guten Werke.
Kaum ein Vorwurf begegnet uns protestantischerseits häufiger als der,
daß die Katholiken einer „Werkheiligkeit“ huldigen, wobei rein äußere
Übungen wie Beobachtung der kirchlichen Feiertage und Fasttage, dann
freiwillige Leistungen wie Wallfahrten, Rosenkranzbeten, Messestiften
usw. besonders hervorgehoben zu werden pflegen 17). Schon Luther hat
derartige Vorwürfe erhoben und das entschuldigt die späteren
Protestanten im weiten Maße, da ihnen der Gedanke: „Luther als
ehemaliger Katholik muß das doch am besten wissen“, einleuchtend
scheint. Nichtsdestoweniger ist er falsch. Vielmehr wurde Luther durch
seine neuen Rechtfertigungsideen in einer Weise geblendet, daß er die
katholische Lehre an vielen Punkten nur mehr in ganz verzerrtem Lichte
sehen und darstellen konnte.
Irrig ist vor allem die Vorstellung, als ob nach katholischer Lehre
derartige Übungen, überhaupt irgend welche äußere Werke, notwendig
wären zur Erlangung der Rechtfertigung. Darüber wurde schon oben das
Nötige gesagt.
Eine ganz andere Frage ist die: Besteht für den Gerechtfertigten die
Pflicht, Gutes zu tun, wenn er bis zum Ende in der Gnade Gottes bleiben
und sein ewiges Heil erlangen will? Genügt es für ihn, nichts Böses zu
tun? Darauf antwortet der Katholik? Für den Erwachsenen genügt der
Glaube allein für diesen Zweck nicht; will er die Gnade Gottes nicht
verlieren und sein ewiges Heil nicht verscherzen, dann muß er Gutes
tun. Er muß sich sittlich vervollkommnen, kurz, er muß die Gebote
halten, von denen das Hauptgebot der Liebe das wichtigste ist. Und
diese Auffassung findet er in der Schrift begründet. „Nicht jeder, der
zu mir sagt: Herr, Herr, wird ins Himmelreich eingehen, sondern wer den
Willen meines Vaters im Himmel tut“ (Matth. 7,21). „Willst du zum Leben
eingehen, so halte die Gebote“ (Matth. 19,17). „Wie der Leib ohne den
Geist tot ist, so ist auch der Glaube ohne die Werke tot“ (Jak. 2,26).
Zu den pflichtmäßigen guten Werken gehört aber für den Katholiken auch
die Beobachtung der Gebote der Kirche, von denen für jeden in Frage
kommt die Pflicht, der sonntäglichen Messe beizuwohnen, jährlich
mindestens einmal zur Beicht und Kommunion zu gehen, sowie die
vorgeschrie-benen Fasttage zu halten. Sind das nun wirklich Dinge, die
die Freiheit des Christenmenschen ungebührlich beeinträchtigen? In
Wahrheit wollen sie den Menschen zur echten Freiheit führen, zur
Freiheit von der menschlichen Trägheit und Verstricktheit ins Sinnliche
und Irdische. Weil die Kirche den Menschen kennt und nimmt, wie er ist,
sagt sie ihm: du mußt dich wenigstens an Sonn- und Feiertagen ein
Stündchen für deinen Herrgott freimachen und der Erlöserliebe deines
Heilands gedenken, du mußt wenigstens einmal im Jahr durch eine
demütige Beichte dein Gewissen in Ordnung bringen, du mußt dir am
Freitag aus Dankbarkeit für die Erlösungstat des Herrn ein bestimmtes
Opfer auferlegen usw. Sind solch guten Werke wirklich dem Geist des
Christentums fremd?
Dabei weiß der Katholik wohl, daß bei all seinen guten Werken nicht das
äußere Tun, sondern die innere Gesinnung den Ausschlag gibt, daß er
sich insbesondere freihalten muß von aller Selbstgerechtigkeit, von
allem Pharisäismus. „Unnütze Knechte sind wir, wir haben nur getan, was
unsere Schuldigkeit ist“ (Luk. 17,10). Diese evangelische Denkweise war
stets die katholische, wurde auch in katholischen Erbauungsbüchern
betont, die Luther nicht unbekannt waren. So schreibt z.B. die
„Nachfolge Christi“ (III,4): „Nie halte dich für etwas deiner guten
Werke wegen.“
Eine weitere Frage ist die: Kann der Katholik außer den gebotenen guten
Werken, wozu auch die Berufsarbeiten und die Pflichten der
Nächstenliebe gehören, noch anderes Gute freiwillig tun? Ja, lautet die
Antwort, und diese freiwilligen oder „überschüssigen“ guten Werke
erhöhen sein Verdienst. Damit kommen wir zu einem Begriff, der häufig
Anlaß gibt, den Katholiken eine minderwertige Sittlichkeit
zuzuschreiben, weil sie ganz von Lohngedanken beherrscht seien. Aber
was heißt denn Verdienst in katholischem Sinn? Nichts anderes als ein
innerer Gewinn für die Seele, ein Wachstum in der heiligmachenden
Gnade, eine Mehrung des göttlichen Wohlgefallens an seiner Seele. Je
größer aber dieses Wohlgefallen, desto fähiger wird die Seele sein,
einst Gott zu genießen, desto größer wird ihr „Lohn“ im Himmel sein.
Freilich wird all dies nur verständlich für denjenigen, der mit der
Rechtfertigung eine innere Heiligung der Seele verbunden sein läßt, wie
es die katholische Kirche tut. Nur unter dieser Voraussetzung sind
wahrhaft gut, gottgefällige und für die Ewigkeit verdienstliche Werke
denkbar. Daß aber diese Auffassung dem Evangelium nicht fremd ist,
beweisen Stellen wie „Sammelt euch Schätze für den Himmel“ (Matth.
6,20), „Freuet euch und frohlocket, euer Lohn wird groß sein im Himmel“
(Matth. 5,12), „Mit dem Maß, mit dem ihr meßt, wird auch euch
zugemessen werden“ (Luk. 6,38), „Gehe hin un verkaufe alles, was du
hast, und gib es den Armen, und du wirst einen Schatz im Himmel haben“
(Matth. 19,21). Ja in der Bergpredigt werden die dem Katholiken
geläu-figsten guten Werke, nämlich Gebet, Fasten und Almosengeben, vom
Herrn ausdrücklich genannt, und jedesmal fügt er bei: „Dein Vater, der
ins Verborgene sieht wird es dir vergelten“ (Matth. 6,4; 6,18).
Wenn also der Katholik im Hinblick auf diese Worte den Lohngedanken
oder die „Verdienstlichkeit“ bei seinen guten Werken nicht ausschaltet,
handelt er dann wirklich unevangelisch?
Ganz eigenartig war Luthers Stellung zu den guten Werken. Auf der einen
Seite konnte er sie nicht anerkennen im Sinn der Katholiken, da er dem
Gerechtfertigten keine innere Heiligung zuspricht. Auf der andern Seite
aber läßt er sie gelten und zwar als notwenige Folge der
Rechtfertigung. „Der Glaube fragt nicht, ob gute Werke zu tun sind,
sondern ehe man fragt, hat er sie getan und ist immer im Tun. Wer aber
solche Werke nicht tut, der ist ein glaubensloser Mensch.“18 )
Ausführlich handelt hierüber die Konkordienformel 19) (1572), die eine
vermittelnde Stellung einnimmt gegenüber den entgegengesetzten
Meinungen, die im lutherischen Lager aufgetreten waren. Als papistisch“
werden hier die Sätze verworfen, daß der Gerechtfertigte ein an sich
Gott wohlgefälliges und des ewigen Lebens würdiges Werk vollbringen
könne, daß die guten Werke etwas beitragen zum Zustandekommen der
Rechtfertigung oder zur Erhaltung derselben, endlich daß die guten
Werke den Gläubigen zum Heile notwendig sind. Denn dadurch werde dem
bekümmerten Gewissen der wahre Trost des Evangeliums geraubt und die
falsche Meinung von der eigenen Gerechtigkeit erzeugt.
Hingegen wird die Notwendigkeit der guten Werke damit begründet, daß
sie von Gott ausdrücklich gefordert werden. Sie sind Zeichen des ewigen
Heiles, nicht aber Ursachen desselben. Die schlechten Werke sind indes
verderblich, weil sie den Glauben nicht zustande kommen lassen oder den
schon vorhandenen zerstören. Wer nach der Rechtfertigung grobe Sünden
begeht, von dem müsse man urteilen, daß er gar nicht gerechtfertigt ist
oder die Rechtfertigung wieder verloren hat.
Was immer zu dieser Theorie gedacht werden mag, der Katholik freut
sich, daß der Protestant hier in der Praxis mit ihm übereinstimmt, und
gerne zollt er den guten Werken der Protestanten, z.B. der innern
Mission mit ihren hervorragenden karitativen Leistungen, die höchste
Anerkennung.
Wenn er in seinem Denken dieses Tun wahrhaft katholisch nennt, so
schadet das niemand. Was verschlägt es denn, ob der Katholik gute Werke
tut, weil er sie als pflichtmäßig und notwendig für sein Heil erachtet,
oder ob der Protestant sie tut, weil sie sich ihm von selbst und
notwendig aus seinem Stand der Rechtfertigung ergeben? Die Hauptsache
bleibt doch, daß die guten Werke geschehen.
***
Bewertung der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigung"
von
Eberhard Heller
Es gilt zu zeigen, ob die "Gemeinsame Erklärung" tatsächlich die
divergierenden Positionen in Wahrheit harmonisieren konnte oder ob sie
nur eine sprachliche Formel ist, die die sich widersprechenden
Positionen nur verschleiert hat. Da von den Modernisten bewußt das
Unwissen der Gläubigen über die Glaubensunterschiede ausgespielt wird,
um z.B. die von Ratzinger aprostrophierte "Polyphonie" klingen zu
lassen, so müssen wir unsere Aufgabe um so gewissenhafter betreiben, um
gegebenfalls diese "Gemeinsame Erklärung" als "Kakophonie" zu
entlarven.
Die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" - am 31. Oktober
1999 unterzeichnet - ist das Resultat eines Dialoges, welcher von
Repräsentanten des Lutherischen Weltbundes und der sog.
römisch-katholischen Kirche vor mehr als dreißig Jahren begonnen wurde.
Die zentrale Aussage der "Gemeinsamen Erklärung" in Nr. 15 lautet:
"Allein aus Gnade im Glauben an die Heilstat Jesu Christi, nicht
aufgrund unseres Verdienstes, werden wir von Gott angenommen und
empfangen den Heiligen Geist, der unsere Herzen erneuert und uns
befähigt und aufruft zu guten Werken". Nach Auskunft der
Kommissionsmitglieder war Ratzinger an der Abfassung dieser Erklärung
beteiligt, zumindest fand die Unterzeichnung unter seiner Ägide statt.
Es wirft ein bezeichnendes Licht auf Ratzingers Persönlichkeit, wenn
er, der doch maßgeblich am Zustandekommen dieser Formel beteiligt war,
sich sogleich nach ihrer Publikation wieder von ihr distanziert hat.
Dennoch gilt sie als verbindlich zwischen den beiden Konfessionen.
Darum kann der Ökumeniker Thönissen sagen: "Diese fundamentale
Gemeinsamkeit im Verständnis der Rechtfertigung erlaubt es
festzustellen: Die gegenseitigen Lehrverurteilungen, die im 16.
Jahrhundert in der Frage der Rechtfertigung ausgesprochen wurden,
treffen den heutigen Partner nicht mehr. (...) Damit kommt zum
Ausdruck: Ziel der ökumenischen Bemühungen ist nicht eine alle
Unterschiede ausschließende Einheitlichkeit, sondern eine die
Christenheit bereichernde 'versöhnte Verschiedenheit'. Die ökumenische
Theologie nennt eine solche Übereinstimmung inzwischen einen
'differenzierten Konsens'". 20)
Entspricht diese Formel der katholischen Lehre?
Wie gezeigt bedeutet nach katholischer Auffassung die Rechtfertigung
für den Menschen die Aufhebung der Erbsünde und die Wiedererlangung der
heiligmachenden Gnade, welches erstmals in der Taufe geschieht. Der
Stand der heiligmachenden Gnade ist Voraussetzung für die freie und
heile Beziehung zu Gott, um an Seinem göttlichen Leben teilnehmen zu
können. Gott zieht den Menschen aus der Sünde, wenn es der Mensch will,
wenn er frei die Hand Gottes ergreift. Der Mensch ist also bei der
Rechtfertigung durchaus aktiv beteiligt. Glaube, Hoffnung und Liebe
sind freie sittliche Akte des Menschen. Christus sagt: "Nicht jeder,
der zu mir sagt: Herr, Herr, wird ins Himmelreich eingehen, sondern wer
den Willen meines Vaters im Himmel tut" (Matth. 7,21). Aber eine bloße
"Werkgerechtigkeit", wie sie der kath. Position unterstellt wurde und
die einer Selbsterlösung gleich käme, gibt es nicht! Richtig ist darum,
wenn es heißt "nicht aufgrund unseres Verdienstes" werden wir
gerechtfertigt, gilt es doch zunächst, den Menschen von der Erbsünde zu
befreien. (Vgl. Tridentinum, sessio VI, cap. I; can I u. X) Aber d.h.
wiederum nicht, daß wir nicht aufgerufen sind, mit der Gnade Gottes
mitzuwirken. Darum ist es falsch, wenn es in der Erklärung heißt:
"Allein aus Gnade (d.h. ohne unser Mitwirken, unsere Zu- bzw.
Einstimmung) im Glauben an die Heilstat Jesu Christi (...) werden wir
von Gott angenommen und empfangen den Heiligen Geist".
Hier wird Luthers Auffassung von einem Willkür-Gott geltend gemacht,
der auch ohne unsere Zustimmung - oder auch Ablehnung - uns absolut
bestimmt! Ich werde durch Gott vorherbestimmt, die Freiheit, sich für
oder gegen Gott zu entscheiden, wird geleugnet. Die "guten Werke", d.h.
unsere Mitwirkung, ist nicht mehr konstitutiv für die Erlangung der
Rechtfertigung, sondern nur noch akzidentell. Eine solche Auffassung
hat rein protestantischen Charakter und entspricht nicht der kath.
Lehre. Nach der "Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigung" sind wir
erst im Stande der Rechtfertigung "befähigt und auf(ge)rufen zu guten
Werken". Aber nur nach protestantischer Auffassung sind die guten Werke
die notwendige Folge der Rechtfertigung. Hier wird die Bedeutung der
"guten Werke" als konstitutiv zur Erlangung der Rechtfertigung nach
kath. Lehre, umgedeutet: Nur weil ich (schon) gerechtfertigt bin, bin
ich auch fähig zu guten Werken. Hier wird also die kath. Lehre
eindeutig verlassen.
Hier werden - sicherlich nicht ohne genaue Kenntnis der Canones "De
justificatione" sessio VI - die Bestimmungen und Verdammungnen des
Tridentinischen Konzils in ihr genaues Gegenteil verkehrt. Dort heißt
es:
"Wenn jemand sagt, die empfangene
Gerechtigkeit werde durch gute Werke vor Gott nicht bewahrt und auch
nicht vermehrt, sondern diese Werke seien nur Früchte und Zeichen der
erlangten Rechtfertigung, nicht aber Ursache zu ihrer Vermehrung: der
sei im Banne." (Sessio VI, canon XXIV)
Anmerkungen:
1) Heim, K. "Das Wesen des evangelischen Christentum" 1929, S. 74 ff.
2) Hier irrt Heim sehr. Er verwechselt offenbar Skrupelhaftigkeit mit
Gewissenszartheit, während sie in Wahrheit Gewissensverwirrung ist, die
zwischen Sünde und Nicht-Sünde nicht mehr recht zu unterscheiden vermag.
3) Vgl. Dazu J. Lorzing, ev. Pastor emer. in Göttingen, Wie ist die
abendländische Kirchenspaltung entstanden? Paderborn 1929, Schöningh
4) K. Holl, Gesammelte Aufsätze I (Tübingen 1921) 107. – Zitierungsweise: Holl.
5) Stephan 209.
6) Kunze 75 ff.
7) Kunze 55.
8) Kunze 55.
9) Kunze 76.
10) Kunze 135.
11) Haußleiter 146.
12) Stephan 30.
13) G. Braun, 450 Fragen für den Konfirmandenunterrich 6 Frage 142. Zitierung: Braun. Vgl. Bachmann 12 67.
14) Stephan 34.
15) Holl 92 130.
16) Kunze 57.
17) Vgl. Haußleiter 145.
18) Kunze 57.
19) J.P. Müller, Die symbolischen Bücher der evangelisch-lutherischen Kirche (Stuttgart 1848) 624-632.
20) vgl. Thönissen, Wolfgang: "Ökumene nach katholischem Verständnis -
Zum Stand der Diskussion" in: "Non nobis" Juli 2004, Heft 45, S.
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