54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




1. Mitteilungen der Redaktion
2. Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
3. My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
4. Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
5. Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Der Islam und kein Ende
 
Der Islam und kein Ende

von
Eberhard Heller

Das Statement des neuen Innenministers Seehofer „der Islam gehöre nicht zu Deutschland“ hatte reflexartig Frau Merkels Reaktion ausgelöst, wonach „der Islam doch zu Deutschland gehöre“. Das hatte sie schon früher behauptet, um mit dieser Retourkutsche wieder alle hinter sich zu scharen, die sich in Kotaus vor dem Islam nicht genug tun können: Grüne, Linke, Sozis... und allen voran eben Merkel, die eher als Kanzlerin der Sozialdemokraten wahrgenommen wird.

Merkel widersprachen nicht nur der neu gewählte Ministerpräsident Söder, der inzwischen seine Meinung revidiert hat – noch im Mai 2012 hatte der ehemalige Finanzmini-ster bei einem Auftritt bei Ditib in Nürnberg geäußert: „Der Islam ist ein Bestandteil Bayerns" (Münchner Merkur vom 30.5.2012) -, sondern auch der ehemalige Verkehrsminister Dobrint... und wie eine Umfrage von Civey  ergab, auch ca. 75 % der deutschen Bevölkerung!! Aber das stört die Politelite nicht! Der „Welt am Sonntag“ sagte der CSU-Parteivorsitzende: „Dass Deutschland geschichtlich und kulturell christlich-jüdisch und nicht islamisch geprägt ist, kann doch niemand ernsthaft bestreiten. Das ist für mich entscheidend, wenn es um die Frage geht, was zu Deutschland gehört. Genauso wie es für mich eine Selbstverständlichkeit ist, dass die große Zahl der friedliebenden Muslime in Deutschland zu uns gehört.“ Unterdessen meldete sich auch Jens Spahn zu Wort. Der neue Gesundheitsminister sagte im Interview mit „RP-Online“: „Die Frage ist doch: Gehört Deutschland zum Islam? Ein radikaler, die Freiheit anderer einschränkender Islam ist jedenfalls nicht mit dem deutschen Selbstverständnis vereinbar.“

Um das Resultat der Umfrage zu präzisieren, hier die Daten, die Epoch Times am 18. März 2018 veröffentlicht hat. Gefragt wurde: Gehört der Islam zu Deutschland? Die Frage wurde 5063 Personen gestellt. Die statistische Abweichquote liegt bei 2,5 %.
•    54,6 Prozent antworteten mit „auf keinen Fall“
•    19,7 Prozent mit „eher nein“
•    4,4 Prozent erklärten „Weiß nicht“
•    14,9 Prozent antworteten mit „eher ja“
•    6,41 Prozent mit „ja, voll und ganz“.
Damit sind fast drei Viertel der Befragten der Meinung, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört. Bei den CDU/CSU-Politikern ist ca. die Hälfte dieser Meinung (der Islam gehöre nicht zu Deutschland), bei der AfD sind es 100 %.

Als geklärt werden sollte, ob der deutsche Rechtsstaat die Scientology-Organisation als Kirche einstufen, und damit als durch den § 4 des Grundgesetzes geschützt, beurteilen solle, gab es große Vorbehalte. „Ob die Scientology-Kirche überhaupt eine Religionsgemeinschaft im rechtlichen Sinne darstellt, gilt in Deutschland derzeit als umstritten und ist von den deutschen Gerichten nicht abschließend geklärt. Strittig sind dabei zwei Punkte: erstens, ob die scientologischen Lehren als Glauben, Religion bzw. Weltanschauung einzuordnen sind, und zweitens, ob diese Lehren von der Organisation nur als Vorwand für eine ausschließlich wirtschaftliche Zielsetzung benutzt werden; dies würde nach überwiegender Auffassung zum Ausschluss des Schutzes durch Artikel 4 des deutschen Grundgesetzes führen.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Scientology-Kirche) Noch 2015 kommen die deutschen Innenminister zu dem Schluß: Die Ziele der umstrittenen Psychosekte Scientology sind nicht vereinbar mit der deutschen Verfassung. Begründung: Scientology setze wichtige Menschenrechte außer Kraft. (3.10.2015) Das Menschenbild von Scientology widerspreche dem Demokratieverständnis des Grundgesetzes, erklärte die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) in Berlin. Es sei auch mit dem christlichen Menschenbild unvereinbar. „Ihre Ideologie ist brutal, rücksichtslos, ausbeuterisch und gefährlich“, so die EZW weiter. Daher habe Scientology nicht im Geringsten etwas mit einer Religion oder Kirche gemeinsam.

Auch wenn die Rechtslage von Scientology nicht abschließend geklärt ist, so hatten sich seit der Etablierung dieser Sekte in Deutschland doch massive Kräfte gegen deren Anspruch, als Religionsgemeinschaft gelten zu wollen, mobilisiert. Diese sorgfältige Abwägung hat es hinsichtlich des Islam nie gegeben. Im Gegenteil! Man hat dem lautstarken Ansinnen der Muslime immer nachgegeben. Es bleibt unklar, warum hier mit zweierlei Maß gemessen wird, obwohl die unrechtmäßigen Ziele dieser Ideologie in der Basisschrift des Islam, dem Koran, der den Muslimen uneingeschränkt als „Wort Gottes“ gilt, völlig eindeutig benannt wird. Neben Suren, die Allahs Barmherzigkeit beschreiben, gibt es über 100 Suren, die zur Ermordung der sog. „Ungläubigen“, d.s. die Christen, aufrufen. Ich zitiere nur zwei davon: “Töte die Ungläubigen, wo auch immer du sie findest, fange sie und belagere sie und lauere ihnen auf aus jedem Hinterhalt..." (Sure 9:5) In Sure 9:29 heißt es: "Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben, und nicht der wahren Religion angehören - von denen, die die Schrift erhalten haben (Christen und Juden) - (kämpft gegen sie), bis sie kleinlaut aus der Hand Tribut entrichten!" Den moderaten Islam gegenüber dem radikalen, gewaltbereiten gibt es nicht! Es gibt nur einen Islam, und der ist in Teilen unvereinbar mit dem deutschen Grundgesetz!

Keiner der Väter des Grundgesetzes hatte im Sinn, eine solche Mordhetzte unter rechtlichen Schutz zu stellen (§ 4 GG). Da, wie gesagt, der Koran als Gesamtes Allahs Anweisungen widergibt und eine Revision des Koran nicht zu erwarten ist – sonst würde man ja an seiner absoluten Autorität zweifeln -, müßte der Gesetzgeber diese Schrift als grundgesetzwidrig verbieten. Indem Frau Merkel den Islam als zu Deutschland gehörend erklärt, hebt sie die Verbindlichkeit des Grund-Gesetzes als geltende Rechtsnorm auf. Darin besteht ihr Verbrechen und all jener, die ins gleiche Islam-Horn blasen.

Im Frühjahr 17 forderte Albrecht Glaser von der AfD, der ehemalige CDU Kommunalpolitiker und Stadtkämmerer in Frankfurt am Main, die Abschaffung des Grundrechts auf Religionsfreiheit für Muslime. Vor diesem Hintergrund kündigten Bundestagsabgeordnete von SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken vor der Konstituierung des neuen Bundestages im Oktober 2017 an, den für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten kandidierenden Glaser nicht zu wählen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider, erklärte, Kandidaten für dieses Amt müssten auf dem Boden des Grundgesetzes stehen und insbesondere die Grundrechte respektieren. Entweder sind Leute wie Schneider unfähig, eher unwillig, den Koran zu lesen, oder sie wollen sich nicht eingestehen, daß sie mit ihrer Auffassung Platz genommen haben im grauslichen Land Absurdistan: Wenn Glaser die verfassungswidrigen Positionen, so wie sie im Koran verankert sind, akzeptierte, stünde er auf dem Boden des Grundgesetzes!

Zitat:
Abdel-Samad:
Für mich ist der Islam die Herausforderung für die Freiheit in Europa im 21. Jahrhundert. Dabei habe ich keine Angst, daß Europa islamisiert wird. Ich habe Angst davor, daß sich Europa selbst aufgibt – durch Gleichgültigkeit, Opportunismus und Relativismus. (aus: JF vom 16.12.2016)
 
(c) 2004-2018 brainsquad.de