54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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7. DECLARATIO
Nachlese zum Beitrag
 
Nachlese zum Beitrag "Clerici vagantes...  der Fall Ramolla"
- ein Leserbrief -

Vorbemerkung der Redaktion
Mein Beitrag zu den Weiheproblemen von Markus Ramolla hat nicht nur Zustimmung gefunden, weswegen ich zum einen den folgenden Leserbrief zum besseren Verständnis abdrucke, zum anderen aber auch deshalb, weil wir versuchen, den Gläubigen nahezulegen zu prüfen, wer sich ihnen als Priester vorstellt. Es darf nicht sein, daß ein Laie – auf Grund  wirkungsloser „Weihen“ – die alte Messe simuliert. Gleichzeitig biete ich den Personen, die aus Unwissenheit solche wirkungslosen „Weihen“ erhalten haben, an, ihnen bei der Salvierung ihres Weihe-Status behilflich zu sein.
Eberhard Heller
***
Leserbrief von R. F. Schmidt

Dieser Beitrag in Einsicht, April 23 [... der Fall Ramolla], enthält einen von der Lehre der katholischen Kirche abweichenden Standpunkt: Die Anspielung auf die für zweifelhaft bzw. ungültig erachtete Bischofsweihe Levebvres, weil deren Weihespender, Liénart, ein mutmaßlicher Freimaurer und Satanist war. Dahinter steht die Überlegung, ein geheimer Kirchenfeind als Weihespender hege bei der Weihespendung möglicherweise eine "innere Gegenintention", die das Zustandekommen des Sakraments verhindere.  

"Ex opere operato", so lautet die Lehre der Kirche dazu: die Weihespendung entfaltet allein durch den Akt der Weihespendung ihre Wirkung, wenn (nur) die Intention des Spenders darauf gerichtet ist, "zu tun, was die Kirche tut". Wenn ein Sakramentenspender aus den ersichtlichen Umständen heraus in ernsthafter Weise, also nicht nur Scherzes oder des Spieles halber, wie etwa in einer Theateraufführung, den Spenderitus vollzieht, dann hat er die Absicht "zu tun, was die Kirche tut", nämlich den zwecks Sakramentenspendung eingesetzten Ritus der Kirche zu vollziehen. Dadurch kommt das Sakrament zustande, selbst wenn er heimlich wünschen sollte, das Sakrament möge nicht wirken. Anschaulich vergleichbar damit ist folgendes Geschehen: Mit einer Axt trennt jemand seinem Nachbarn den Schädel vom Rumpf. Sollte er dabei mit der "heimlichen Gegenintention", dem Wunsch oder Willen handeln, der Nachbar möge trotzdem weiterleben, verhindert er etwa dadurch den Tod seines Nachbarn? - Nein: "Kopf ab" bedeutet "tot", die "innere Gegenintention" entfaltet keinerlei Wirkung. Nicht etwa die vermeintlich fehlende Bischofsweihe Levebvres, sondern  dessen penetrante „Verwechselung“ der Konzilssekte mit der katholischen Kirche: sein Abtrünnig-werden vom Glauben an die von Jesus Christus gestiftete Kirche, obwohl mit der Vollgewalt des Priestertums ausgerüstet, das ist der Skandal!

Betreffend die Frage, ob ein "Gärtnergehilfe" würdig und in der Lage sei, Theologie zu studieren und die Priester- und die Bischofsweihe zu empfangen, sei mir die Gegenfrage gestattet: waren es gefeierte Lehrer der Philosophie und der Rhetorik an den Hohen Schulen zu Athen oder Alexandria oder waren es hochgeachtete jüdische Gesetzeslehrer und Rabbiner, die Jesus Christus in die Schar seiner Apostel berief?

Was die Frage der Gültigkeit der Weihen angeht, stimme ich Herrn Dr. Heller zu:  infolge des Abfalls ist die gesamte kirchliche Hierarchie vor rund 60 Jahren nach und nach zusammengebrochen, dadurch sind Missstände entstanden. Einer davon ist das Fehlen einer vollständigen  Dokumentation der ununterbrochenen Weihelinien nach dem "alten", dem allein gültigen Weiheritus der Kirche: wer wem bzw. von wem wann unter welchen Zeugnissen die Priester- bzw. die Bischofsweihe erteilt bzw. erhalten hat. Derartige Zeugnisse sind erforderlich für den Nachweis der kirchlichen Weihesukzession. Es fehlt überhaupt eine Instanz, die zur Führung einer solchen Dokumentation berufen wäre. Folge ist, dass bei dem einen aus diesen Gründen, bei dem anderen aus jenen Gründen dessen Weihestatus angezweifelt wird. Wenn die betroffene Person ihren Weihestatus dargelegt und ggf. belegt hat, halte ich den Zweifel daran dann für stichhaltig, wenn er exakt benannt - in welchem Punkt genau ist die Weihe nicht oder ungültig vollzogen worden? - und nicht ausgeräumt wird, obwohl der Nachweis möglich wäre. Aber was ist von folgender Überlegung zu halten: "Weil sich die Gültigkeit einer bestimmten Weihe in der Weihekette jetzt nicht mehr nachweisen lässt, ist sie ungültig, denn die an dieser Weihe beteiligten Personen sind bereits verstorben und können keinen Nachweis der Gültigkeit mehr führen"? - Ich halte einen solchen Schluss für nicht stichhaltig: Voraussetzung einer derartigen Überlegung ist die Unterstellung einvernehmlich zusammenwirkender Bosheit, zumindest aber agierende Bosheit gepaart mit exquisiter Unvernunft der am Weiheakt unmittelbar Beteiligten. Sie unterstellt dem Weihekandidaten, er habe damals dem Weihespender eine fehlende Weihevoraussetzung vorgetäuscht, z. B. den fehlenden Status seines Priesterseins, und der Weihespender habe entweder einvernehmlich an dieser Täuschung mitgewirkt, oder er sei ganz und gar von Sinnen gewesen, indem er die notwendige Prüfung dieser Weihevoraussetzung schlicht unterlassen habe. Das nebulose Argument, die Weihe sei "zweifelhaft und deswegen ungültig, weil sich frühere Weihen in dieser Weihekette jetzt nicht mehr nachweisen lassen", läuft auf dasselbe Argumentationsmuster hinaus, das bei den vorwiegend im protestantischen Raum abgelaufenen Hexenprozessen im 16. und 17. Jahrhundert in Gebrauch war: "Das Böse lauert überall, und etliche Leute sagen schließlich dieses und jenes Dunkle, was sie gehört oder gesehen haben wollen und was sie daher vermuten – und wenn das schon etliche Leute sagen, dann muss da etwas Wahres dran sein..."

Der scheinbar unaufhaltsame Abbruch der letzten Reste der Kirche ist nicht etwa die Folge von unterbrochenen Weihelinien aufgrund angeblich einzelner unwirksamer Weihen, sondern Folge der Untätigkeit der Priester, die die Vakanz des päpstlichen Stuhls und den Abfall der Konzilssekte von der katholischen Kirche erkannt haben und bezeugen. Sie arbeiten unermüdlich, um "das Alte zu bewahren", aber sie unternehmen nichts, um die Kirche wieder aufzubauen: um deren Hierarchie wieder aufzubauen - obwohl sie den Abfall der Konzilssekte und den Zusammenbruch der kirchlichen Hierarchie erkannt haben. Zum Aufbau der Kirche zwingen können wir Laien sie nicht, aber wir können täglich für die Bekehrung und der Heiligung dieser Priester beten – ich tue es. Ich rede hier bewusst nur von Priestern, nicht aber von Bischöfen, denn der Bischofstitel ist ein Amtstitel, der das Vorhandensein des Bischofsamts voraussetzt. Die Entsendung in ein Bischofsamt durch einen kirchlichen Oberen ist aber nur innerhalb einer existierenden Ämterhierarchie möglich – und genau die fehlt derzeit. Es existieren lediglich sog. Weihbischöfe, die kraft der empfangenen Bischofsweihe zwar die Vollgewalt des Priestertums erlangt haben, die aber nicht von einem kirchlichen Oberen in ein Bischofsamt entsendet worden sind, genauso wenig wie die "sedisvakantistischen" Priester von einem kirchlichen Oberen als Pfarrer in irgendeine Gemeinde entsendet worden sind. Derzeit gibt es weder Bischöfe noch Pfarrer, sondern nur Priester unterschiedlichen Grades: "clerici vagantes..." - letztlich auf eigene Faust handelnde Priester, ohne Zusammenhalt untereinander, ohne heilige Ordnung, ohne ordentliche kirchliche Sendung. Das ist ihr und unser Los, weil und solange sie keine Anstrengungen zur Wiederherstellung der kirchlichen Hierarchie unternehmen. "Da verließen ihn all seine Jünger und flohen." (Matthäus 26, 56) - das ist die Tragödie der Nacht zu Karfreitag, die wir derzeit erleben. - Kyrie eleison!                                                                                                             


Stellungnahme zu vorstehendem Leserbrief von Eberhard Heller


Die Darstellung von Herrn Schmidt bedarf einiger Korrekturen, weil sie den historischen Hintergrund zu den Weihen von Levebvre außer Acht läßt. Nicht daß die Historie Auskunft geben kann zu theologischen Fragen, aber in der Beurteilung dieser Weihen wurden vor 40 Jahren – es ist in der Tat schon solange her – von den damals führenden Theologen und von den von S. E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc geweihten Bischöfen Entscheidungen getroffen, um den sicheren Weg bezüglich der Akzeptanz der Levebvre-Weihen zu finden.
Vor 40 Jahren war die innerkirchliche Debatte beherrscht von vier Themen: der Des-Lauriersche These "Papa materialiter, non formaliter", der Restitution der Kirche, dem Fehlen des päpstlichen Mandatums bei den von S. E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc gespendeten Bischofsweihen und der Frage nach der Gültigkeit von Levebvres Weihen durch den Weihespender Liénart. Dieses Problem wurde sehr intensiv und weltweit kontrovers diskutiert mit dem Ergebnis, daß an der rechten Intention des bekannten Satanisten Liénart – nicht des „mutmaßlichen Freimaurers und Satanisten“, wie Sie angeben - berechtigte Zweifel geltend gemacht werden können.

Da die Personalia von Liénart und Levebvre den meisten Lesern nicht (mehr) bekannt sein dürften, wiederhole ich sie hier:
Zu den betroffenen Personen:

Achille Liénart
* 7.2,1884, + 15.2.1973
1907 Priesterweihe
1912 Eintritt in die Freimaurerloge von Cambrai
(dann Assoziation mit Logen in Lille, Valenciennes und Paris)
1919 Ernennung zum "Visiteur" (18. Grad)
1924 Beförderung in den 30. Grad
1928 Bischofsweihe
Außerdem wohnte Liénart schwarzen Messen bei.

Marcel Lefèbvre
* 29.11.1905 in Tourcoing / Diözese Lille, + 15.3.1991
Student im Seminar von Lille, an dem Liénart vor seiner Bischofsweihe als Professor lehrte
Priesterweihe am 21.9.1929 durch den inzwischen konsekrierten Liénart,
Bischofsweihe am 18.9.1947 durch Liénart.

Quelle für die Zugehörigkeit Liénarts zur Freimaurerei: André Henri Jean Marquis de la Franquerie: "Le infaillibilté pontificale" 2. 1970, S. 80 f. Das Buch kann bezogen werden bei: Jean Auguy, Editeur "Diffusion de la Pensée Française, Chiré-en-Montreuil, F - 86190 - Vouillé. Der Autor belegt auch, daß Liénart Satanist war. Der Marquis war päpstlicher Geheimkämmerer und ein guter Kenner der Freimaurerinfiltration des Vatikans, besonders der Aktivitäten von Rampolla, unter Leo XIII. Staatssekretär, Kardinal und Freimaurer. Die Angaben über Liénarts Zugehörigkeit zur Freimaurerei sind auch zu finden in Nr. 51 der Zeitschrift CHIESA VIVA vom März 1976, Anschrift: C.V., Editrice Civiltà, Via Galileo Galilei 121, I - 25100 Brescia) Mgr. Lefèbvre hatte, wie Herr Dr. Kellner nachweisen konnte, bereits vor Mai 1970 Kenntnis von der Zugehörigkeit Liénarts zur Freimaurerei. Er schreibt: „Seitdem, ungefähr zwei oder drei Monate, nachdem diese Veröffentlichung [der Zugehörigkeit Liénarts zur Freimaurerei] stattfand, hörte ich keinerlei Rückwirkung, keinerlei Widerspruch. Unglücklicherweise muß ich Ihnen nun sagen, daß dieser Kardinal Liénart mein Bischof ist, daß er es ist, der mich zum Priester geweiht hat, daß er es ist, der mich zum Bischof konsekriert hat. Ich kann nichts dafür... Glücklicherweise sind die Weihen gültig... Aber, trotz allem war es sehr schmerzlich für mich, dies zu erfahren." (zitiert nach der deutschen Übersetzung von Herrn Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A. in Brief Nr. 72 vom Juli 1977)

Ich hatte damals über das Ergebnis der intensiven Bemühungen um die Klärung dieses Problems folgendes geschrieben: „Wir haben in München dieses Problem zusammen mit (+) H.H. Dr. Otto Katzer mehrfach und sehr ausführlich (über acht Stunden) diskutiert: die bloße Zugehörigkeit zur Freimaurerei reicht als solche nicht aus, um den ungültigen Empfang zu beweisen. Sie macht ihn bloß irregulär. Das CIC verbietet in diesem Fall aber die Ausübung der unerlaubt empfangenen Vollmachten. Der Besuch von „Schwarzen Messen“ allein ist auch kein ausreichendes Indiz. Liénarts Häresie und die Zerstörung des Glaubens auf dem II. Vatikanum, die ja auch von Mgr. Lefebvre angesprochen wird, lassen keinen direkten Schluß zu auf seinen Mentalzustand bzw. intentionale Einstellung im Jahre 1928 zum Zeitpunkt seiner Konsekration (bzw. „Konsekration“). Nimmt man aber alle gravierenden Momente zusammen und berücksichtigt Liénarts exponierte Stellung in der Freimaurerei, so lassen sie Zweifel an der für den gültigen Empfang notwendigen Intention begründet zu. H.H. Dr. Katzer, der sich erst vehement sträubte, sich mit diesem Thema zu befassen, kam kurz vor seinem Tode zu der Auffassung, "daß es schlecht um Lefèbvre stehe" - gemeint war die Gültigkeit seiner Weihe; bezweifelbar wegen der ungesicherten Intention von Liénart. Es könnte aber auch sein, daß - wie oben angeführt - Liénart eine ausreichende Intention gerade deswegen aufbrachte, weil er der Kirche schaden wollte. Diese Möglichkeit wird durchaus zugestanden - nur: nachprüfen läßt sie sich nicht mehr. Ein positiver Beweis sowohl für die Gültigkeit wie auch für die Ungültigkeit läßt sich unserer Meinung nach nicht führen. (N.b. es wurde nicht behauptet, die Weihen seien ungültig, wie Sie Herr Schmidt schreiben.) Ein solches Unterfangen muß notwendigerweise in moraltheologischen bzw. moralpsychologischen Spekulationen enden, da man eben Kard. Liénart über seine damalige Einstellung nicht mehr befragen kann - er ist tot -, und wenn er noch hätte Antwort geben können, wäre es sehr unsicher, ob er sich an seine damalige Intention noch erinnern könnte, und wenn ja, ob er uns die Wahrheit sagen würde. Für die Spendung der Sakramente gilt das Prinzip "tutior", d.h. es muß die sichere Spendung gewählt werden. Im Falle einer nachweislich dubiosen Spendung schreibt die Kirche vor, dieses Sakrament sub conditione zu wiederholen. Im vorliegenden Fall schließen wir uns den Empfehlungen an, die Mgr. Guérard des Lauriers - damals noch nicht zum Bischof konsekriert - seinen Schülern gab, die von Mgr. Lefèbvre geweiht (oder: „geweiht“) worden waren und wegen dogmatischer Gegensätze seine Organisation verlassen hatten, sich unter den gegebenen Umständen, unter denen die Weihen von Lefèbvre stehen, sub conditione nachweihen zu lassen.“ (EINSICHT, 13. Jahrgang, Nr. 6, Febr. 1984, S. 212 ff.)
Auf Grund dieser plausiblen Einschätzung wurde von den von Thuc geweihten Bischöfen entschieden, daß Priester, die Lefèbvres Organisation wegen deren Zickzack-Kurses verlassen hatten, sub conditione nachgeweiht werden müssen, um dem Prinzip des „tutior“ bei der Sakramentenspendung zu entsprechen. Und auch der Erzbischof Thuc schrieb an Lefèbvre einen Brief, in dem er ihm anbot, ihn sub conditione nachzuweihen, was dieser aber ablehnte.

Wenn Sie schreiben: „Dieser Beitrag in Einsicht, April 23 enthält einen von der Lehre der katholischen Kirche abweichenden Standpunkt: Die Anspielung auf die für zweifelhaft bzw. ungültig erachtete Bischofsweihe Levebvres, weil deren Weihespender, Liénart, ein mutmaßlicher Freimaurer und Satanist war“, heißt das im Klartext: die involvierten Personen vertreten eine häretische Position. Sie werden verstehen, daß ich eine solche Behauptung und Beurteilung all jener Personen, die sich vor 40 Jahren für die Position einer bedingungsweisen Nachweihe entschieden habe, nicht akzeptiere, auch deshalb nicht, weil ich Ihre Position für direkt falsch halte. Ich verweise Sie auf meine Debatte mit Herrn Klaus Schöner, mit dem ich das Problem der Intention lange diskutiert habe (vgl. EINSICHT vom Dez. 1994 Nr. 4 und Februar 1994 Nr. 5).

Sie schreiben: "Ex opere operato", so lautet die Lehre der Kirche dazu: die Weihespendung entfaltet allein durch den Akt der Weihespendung ihre Wirkung, wenn (nur) die Intention des Spenders darauf gerichtet ist, "zu tun, was die Kirche tut". Das ist richtig. Um es auch zu sagen: Es ist sogar nicht erlaubt, Zweifel zu sähen, wo es keinen stichhaltigen Grund dafür gibt. Weiter schreiben Sie: „Wenn ein Sakramentenspender aus den ersichtlichen Umständen heraus in ernsthafter Weise, also nicht nur Scherzes oder des Spieles halber, wie etwa in einer Theateraufführung, den Spenderitus vollzieht, dann hat er die Absicht "zu tun, was die Kirche tut", nämlich den zwecks Sakramentenspendung eingesetzten Ritus der Kirche zu vollziehen. Dadurch kommt das Sakrament zustande, selbst wenn er heimlich wünschen sollte, das Sakrament möge nicht wirken.“ Hier arbeiten Sie direkt mit einer Unterstellung. Wenn die Kirche die rechte Intention als Bedingung für das Zustandekommen des Sakramentes vorsieht, dann muß sie im Handeln sichtbar und nicht einfach unterstellt werden. Um diese Art der Sichtbarwerdung der Intention, also deren Wirkweise noch zu pervertieren, schreiben Sie: „Dadurch kommt das Sakrament zustande, selbst wenn er heimlich wünschen sollte, das Sakrament möge nicht wirken.“ D.h. auch wenn der Spender die Intention hat, nicht zu tun, was die Kirche tun will, hat er dennoch die rechte Intention zu tun, was die Kirche tut. Hier wird offensichtlich, daß es sich um einen offenkundigen Widerspruch handelt. Es dürfte klar sein, daß Ihre Auffassung  der Lehre der Kirche nicht entspricht. Zur Frage, wie man das Problem mit der Intention lösen kann, gibt es lange theologische Diskussionen, die seit dem Mittelalter geführt wurden. Weil aber davon die Gültigkeit des Sakramentes abhängt, hat man gesagt, wenn nur der Ritus richtig erfolgt, wird dann auch wohl die rechte Intention vorliegen... und so hatte man gemeint, das Problem gelöst zu haben. Sie, Herr Schmidt geben in Ihrer Darlegung auch an, warum diese Sichtweise zu kurz greift. Sie gestehen ein, daß ein Ritus auch „nur Scherzes oder des Spieles halber, wie etwa in einer Theateraufführung“ ausgeübt werden kann. Damit räumen Sie ein, daß auch intentionale Defekte die Wirksamkeit ausschließen können. Quod erat demonstrandum (was zu beweisen war). Es gibt aber noch eine viel realistischer Möglichkeit zu zeigen, daß die verneinende Intention kein Zustandekommen des Sakramentes bewirkt.  Wenn z.B. ein Jungpriester die Ausübung eines Ritus erst noch lernen muß. Dann führt er den Ritus aus, will aber nicht, daß mit dieser Einübung das Sakrament zustande kommt... oder? Nach Ihrer These, Herr Schmidt doch? Um in Ihrem Beispiel zu bleiben: Der Kopf bleibt drauf, weil gar nicht intendiert wurde, ihn abzuschlagen.

Noch ein Wort zum „Gärtnergehilfen“, der partout Bischof werden wollte. Zunächst einmal geht es nicht um den Beruf des Gärtners. Mein Großvater war Bauer und Maurer. Ich habe an ihm immer bewundert, wie geschickt er Basaltsteine bearbeiten konnte. Ich selbst habe vor Leuten, die einen „grünen Finger“ haben, größten Respekt. Doch ich habe was dagegen, wenn Leute ohne entsprechende Ausbildung sich anmaßen, sich in Bereiche einzumischen, wo Fachwissen und eine Fachausbildung Voraussetzung sind. Niemand wird zustimmen, daß sich ein einfacher Pfleger auf den Stuhl eines Facharztes setzt oder ein einfacher Mechaniker in ein Cockpit steigt, um ein Flugzeug zu starten. Als sich uns damals in den späten 70iger das Problem stellte, wer denn als Kandidat für das Bischofsamt würdig und fähig sein würde, hatten sich drei Personen für den Empfang der Bischofsweihe empfohlen: H.H. Dr. Otto Katzer, der sich als Autor und Berater in schwierigen theologischen Fragen durch seine Artikel in der EINSICHT bekannt gemacht hatte und einen langen Leidensweg durchlitten hatte, den ihm erst die Nazis und dann die Kommunisten bereitet hatten. Leider verstarb er 1979. Empfohlen hatten sich auch P. Carmona als Chef der mexikanischen Union Trento und P. Guerad des Lauriers, Professor der Theologie. Es waren die Besten. Beide wurden geweiht. Heute, 40 Jahre später, wurde das Bischofsamt inzwischen inflationiert. Ein Econer hatte einmal wegen der rasanten Zunahme von Bischöfen gehöhnt: „In jeder Garage zwei Bischöfe“. Auch wenn diese Bemerkung  der Situation nicht dienlich war, so ganz unrecht hatte er nicht. Das Bischofsamt erlitt eine rasante Abwertung, auch durch Kandidaten wie Ramolla – man schaue sich nur die Bischofslisten im Internet an. Diese Leute haben unser Anliegen der Lächerlichkeit preis gegeben. Dafür habe ich nicht seit 1975 geschuftet.

Damit bin ich wieder bei Ihren Ausführungen. Sie schreiben: „Betreffend die Frage, ob ein "Gärtnergehilfe" würdig und in der Lage sei, Theologie zu studieren und die Priester- und die Bischofsweihe zu empfangen, sei mir die Gegenfrage gestattet: waren es gefeierte Lehrer der Philosophie und der Rhetorik an den Hohen Schulen zu Athen oder Alexandria oder waren es hochgeachtete jüdische Gesetzeslehrer und Rabbiner, die Jesus Christus in die Schar seiner Apostel berief?“

Es mag vielleicht nicht ganz von ungefähr kommen, daß Sie die Ausstattung der Apostel mit dem Hl. Geist vergessen haben. Dieses Innewohnen des Hl. Geistes, den Christus seinen Aposteln einhauchte, machte sie erst fähig, seinen Auftrag zu erfüllen, nämlich in alle Welt zu gehen, um sein Evangelium zu verkünden. (vgl. Mat. 28,19; Mk. 16,15; Röm. 10,15) „Jesus sagte noch einmal zu ihnen: Friede sei mit euch! Wie mich der Vater gesandt hat, so sende ich euch. Nachdem er das gesagt hatte, hauchte er sie an und sagte zu ihnen: Empfangt den Heiligen Geist!“ (Joh. 20, 21-23) Und was meinen Sie, Herr Schmidt, warum an Pfingsten der Hl. Geist in Feuerzungen auf die Apostel herabkam, um ihnen seine Gaben zu schenken u.a. die Gabe der Sprachen, damit sie an die Erfüllung ihrer pastoralen und kirchlichen Aufgaben herangehen konnten? Sie waren damit nicht mehr nur die einfachen Fischer und Handwerker, sondern Gottes bevollmächtigte Gesandte. Wollen Sie im Ernst behaupten, auf den Gärtner Ramolla sei durch Dümek der Hl. Geist herabgekommen?

Es gibt aber noch einen Punkt zu klären. Sie scheiben: „Das nebulose Argument, die Weihe sei "zweifelhaft und deswegen ungültig, weil sich frühere Weihen in dieser Weihekette jetzt nicht mehr nachweisen lassen", läuft auf dasselbe Argumentationsmuster hinaus, das bei den vorwiegend im protestantischen Raum abgelaufenen Hexenprozessen im 16. und 17. Jahrhundert in Gebrauch war: "Das Böse lauert überall, und etliche Leute sagen schließlich dieses und jenes Dunkle, was sie gehört oder gesehen haben wollen und was sie daher vermuten."
Das ist schon grotesk: Sie vergleichen das Bemühen, Transparenz in die apostolische Sukzession zu bringen, mit den „Hexenprozessen im 16. und 17. Jahrhundert“. Wissen Sie eigentlich, warum bei Bischofsweihen zwei Co-Konsekratoren im Regelfall tätig sein müssen? Ich sage es Ihnen: um eine ununterbrochene apostolische Sukzession zu gewährleisten. Reißt die Kette einmal, ist die Nachfolge abgerissen, ein für alle mal. Darum diese Vorsichtsmaßnahme, denn zur Konsekration selbst ist ein Bischof ausreichend. Bei der Einsetzung von zwei Co-Kosekratoren handelt es sich nicht um eine böse Verschwörung, sondern darum, eine höchst mögliche Sicherheit zu erzielen. Wie können Sie also das Sammeln von Informationen zu den dubiosen Weihen von Ramolla, der partout Bischof werden wollte, vergleichen mit den Anschuldigungen gegen Hexen? Das sind ehrabschneidende, beleidigende Unterstellungen, die hinzunehmen ich nicht bereit bin.
 
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