54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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3. My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
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5. Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Zum Muezzinruf in Köln
 
Zum Muezzinruf in Köln

von
Reinhard Wenner

Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker stimmt mit ihrer Genehmigung des öffentlichen Muezzinrufs indirekt ihrer eigenen Abqualifizierung zu. Denn nach dem Koran sind Frauen minderwertig und damit möglichst von staatlichen Angelegenheiten fernzuhalten.

Wer den Muezzin-Ruf lediglich mit anderen öffentlichen Aufrufen zum Gebet vergleicht und zudem die Komparativ- bzw. Superlativ-Aspekte des Rufs weglässt – wie 24. 10. 2021 in einem Beitrag in der „WELT am Sonntag“ geschehen –, kann durchaus zum Ergebnis kommen: „Der Ruf des Muezzins muss uns nicht fremd sein“.

Wer aber weiß, wer der Allah ist, zu dessen Anerkennung und Verehrung beim Muezzin-Ruf aufgefordert wird, bei dem werden wohl Alarmglocken schrillen. Denn der Allah des Islams fordert seine Gläubigen auf, ggf. auch mit der Waffe gegen alle Nichtmuslime zu kämpfen (vgl. z.B. die Koranverse 2,193; 2,216; 9,5; 8,12), bis nur noch der Islam herrscht (Koranvers 2,193).

Dass das kein Schauermärchen ist, zeigt ein Blick in die Geschichte des Islams mit der breiten Blutspur, die er hinterlassen hat. Das belegen die Jahrhunderte lang erfolgten Sklavenjagden, die Juden- und Christenverfolgungen, die Eroberungskriege bis nach Spanien und Afghanistan sowie die (Selbstmord-)Attentate und Raubüberfälle, die derzeit weltweit fast im Wochen-Takt erfolgen. Denn ein Muslim, der beim Dschihad für seinen Allah stirbt, kann mit dem direkten Einzug ins Allah-Paradies rechnen, mit einem Leben wie im Schlaraffenland (Koranvers 4,74) und zusätzlich mit 72 „großäugigen Huris“ (Koranvers 56,22) mit „schwellenden Brüsten“ (Koranverse 78,31-34). Für manchen Muslim mag das eine erstrebenswerte Alternative zu den Mühen des Erdenlebens sein, zumal er dann sogar damit rechnen kann, von anderen Muslimen als Märtyrer verehrt zu werden.

Wer den Koran gelesen hat, weiß, dass darin nicht nur zum Kampf gegen Nichtmuslime aufgefordert, sondern auch mitgeteilt wird:
• Allah verflucht Christen und Juden sowie alle anderen sog. Ungläubigen (4,52; 5,13; 33,64), bezeichnet sie als „die schlechtesten Geschöpfe“ (98,6), nennt sie verstandeslos (2,171; 2,18; 9,29; 9,127) und schlimmer als Tiere (8,55 f.), bezeichnet sie als Lügner (37,151) und erklärt sie für unrein (9,28).
• Allah kündigt an, er werde die Christen, weil sie an den biblischen, dreifaltigen Gott glauben, in seine Hölle stecken (9,17; 98,6).
• Allah teilt mit, die „umma“ (die Gemeinschaft der Muslime unter einem Kalifen, in der Scharia-„Recht“ gilt,) sei die beste Lebens- und Gesellschaftsform (3,110; 63,8).
• Allah verordnet Prügelstrafen für Rufschädigung (24,4) und für sexuelle Verfehlung (24,2) und verbietet, aus Mitleid von den 80 bzw. 100 Hieben abzusehen.
• Allah teilt mit, dass bei „Unheil stiften“ (5,33) Hand und Fuß abgehauen und bei Diebstahl eine Hand abgehauen werden kann (5,38).
• Allah gestattet die Versklavung von Menschen und will dem Mohammed sogar selbst Sklavinnen zugewiesen haben, welche dieser auch sexuell nutzen konnte (33,50).
• Allah erklärt, dass die Männer über den Frauen stehen, weil er die Männer mit mehr Verstand und Körperkräften ausgestattet habe und die Frauen bei der Heirat von den Männern eine „Morgengabe“ bekämen (2,228; 4,34).
• Allah gestattet den Männern bis zu vier Ehefrauen (4,3) und zusätzlich auch Geschlechtsverkehr mit Sklavinnen (23,6; 70,30).
• Allah erlaubt den Muslimen, ihre Ehefrauen bei Widerspenstigkeit ggf. zu schlagen (4,34) und bei sexueller Verfehlung einzusperren, ggf. lebenslang (4,15).
• Allah erlaubt den Muslimen den Frauentausch (4,20).
• Allah erklärt, dass Töchtern im Erbfall nur die Hälfte von dem zugesteht, was die Söhne erhalten (4,11).

Zu diesem „Gott“ ruft vom Minarett der Muezzin.

Die Muezzin-Rufe erinnern aber nicht nur an den Allmachtsanspruch des Koran-Allah, sondern auch an seine „Lebensordnung“. Dazu zählt, dass die Gebete zu ihm verpflichtend sind. Ab einem Alter von zehn Jahren sind z.B. Jungen nach einem Hadith ggf. durch Schläge zum Beten zu zwingen. Erwachsene Muslime, die trotz Aufforderung das Gebet verweigern, sind gemäß einer Fatwa sogar zu töten. Wer an Belegstellen sowie an weitere Einzelheiten zum Islam interessiert ist, findet sie im Buch „Freiheit und Islam“.

Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker stimmt mit ihrer Genehmigung des öffentlichen Muezzinrufs aber nicht nur indirekt ihrer eigenen Abqualifizierung zu, sondern sie erlaubt auch, dass indirekt alle nichtmuslimischen Kölnerinnen (und Kölner) diffamiert werden. Denn nach dem Koran sind Frauen minderwertig und alle nichtmuslimischen Männer auch und daher möglichst von staatlichen Institutionen und Angelegenheiten fernzuhalten.

Wie kann Oberbürgermeisterin Reker das mit ihrem Amtseid vereinbaren? Frau Reker, die vom bunten Köln gesprochen hat, hilft nun möglicherweise mit, dass Frauen demnächst – wenn überhaupt – nur noch in schwarzer Burka aus dem Haus gehen dürfen. Mindestens alle Kölnerinnen sollten laut dagegen protestieren, dass nun in Köln auch von Minaretten aus für eine Religion geworben wird, die ihnen nach Belieben Menschenrechte und Menschenwürde im Sinne der UN-Menschenrechtsdeklaration verwehren kann – und auch den bunten Kölner Karneval!

Im BLOG „Philosophia perennis“ veröffentlicht am 10. Nov. 2021
 
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