54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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1. Mitteilungen der Redaktion
2. Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
3. My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
4. Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
5. Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Radikale Pro-Abtreibungs-Agenda
 
Radikale Pro-Abtreibungs-Agenda
im Koalitionsvertrag der „Ampel“
Die neue Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat am Mittwoch (24.11.2021) ihren Koalitionsvertrag vorgestellt.
kommentiert von der Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL),
Susanne Wenzel.

Die Ampel gibt uns mit ihrer Koalitionsvereinbarung einen bitteren Vorgeschmack auf das, was wir in Bezug auf den Lebensschutz in Deutschland in den kommenden Jahren erwarten können. Offenbar hat die FDP, die am Strafrecht zur Abtreibung nicht rühren wollte, genau in dieser Frage Konzessionen an SPD und Grüne gemacht, um im Gegenzug weitreichende Lockerungen im Embryonenschutz zu erreichen.

Das Recht des Stärkeren herrscht
Die im Kapitel „Reproduktive Selbstbestimmung“ festgehaltenen Vorhaben stellen in nahezu allen Punkten das Recht des Stärkeren über das Recht des Schwächeren. Abtreibung soll künftig frei zugänglich und voll von der Solidargemeinschaft finanziert möglich sein als „verlässliche Grundversorgung“. Dafür soll eine eigens eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ kreativ „Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalt des Strafrechts“ finden. Hier stellt sich doch unweigerlich die Frage, ob es künftig auch innovative Ideen für „Regelungen außerhalb des Strafrechts“ für Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität geben wird? Für ihre Pläne nimmt diese technokratische Koalition künftig auch noch die Solidargemeinschaft in Mithaftung, denn sie soll nach Vorstellung der Regierung Scholz künftig die Kosten für Verhütungsmittel, PID, Abtreibung etc. voll übernehmen. Verantwortung für die Umwelt wird von der neuen Ampel-Koalition großgeschrieben. Sie muss sich aber fragen lassen, warum sie Verantwortung bei bzw. für den Menschen ablehnt.

Tötung von Kindern im Mutterleib als zur „normale“ Gesundheitsversorgung
Dieses Dreierbündnis der „Kultur des Todes“ zeigt sich einfallslos und nicht entwicklungsfähig. Die künftige Regierung unter Olaf Scholz sollte z. B., statt das Werbeverbot für Abtreibungen zu streichen, ein Konzept vorlegen, wie die hohen Abtreibungszahlen endlich spürbar gesenkt werden können. Das macht Mühe und kostet Geld. Deshalb wird die Tötung von Kindern im Mutterleib kurzerhand zur „normalen“ Gesundheitsversorgung auf Versichertenkosten umdefiniert. Befremdlich ist auch, dass die Koalition die Ausbeutung und Benutzung des Körpers von Frauen als Gebärmaschinen durch die Legalisierung der Leihmutterschaft einführen will. Leihmutterschaft hat mit „reproduktiver Selbstbestimmung“ nichts gemeinsam. Völlig unabhängig von den Motiven ist Leihmutterschaft immer und ausnahmslos eine Ausbeutung der Frau und der reproduktiven Funktionen ihres Körpers. Frauen und Kinder sind keine Vertragsobjekte und können nicht gespendet, verschenkt oder verkauft werden.

Ideenlos präsentiert sich die Koalition auch in der Frage der Neuregelung der Sterbehilfe, begrüßt sie doch lediglich „zeitnahe fraktionsübergreifende Anträge“ im Bundestag, mit denen eine Entscheidung herbeigeführt werden soll. Gerade mit der Regelung der Sterbehilfe werden Weichen für die künftige Entwicklung unserer Gesellschaft gestellt. So sehr sich diese Koalition auch um die Umwelt und das Klima sorgt, so wenig weiß sie zum sozialen Klima der Gesellschaft Neues und Innovatives vorzulegen: Frauen- und verfassungsfeindlich. Es erscheint geradezu zynisch nach den lebens- und frauenfeindlichen Vorhaben, wenn im Absatz direkt nach diesem Kapitel die Rede von gleichen Rechten für alle, Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung ist. Das gilt offenbar nach Vorstellung der kommenden Regierung nur im Hinblick auf die Verabsolutierung der Selbstbestimmung des Einzelnen, aber leider nicht für die Ungeborenen und auch nicht für Frauen.

Dem durch das Bundesverfassungsgericht festgestellten Schutzauftrag des Staates für das Leben kommt die künftige Regierung Scholz in keiner Weise nach. Diese Koalition versagt hier auf ganzer Linie schon vor Regierungsantritt. (PP vom 25. November 2021)
 
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