54. Jahrgang Nr. 3 / März 2024
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1. Mitteilungen der Redaktion
2. Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
3. My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
4. Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
5. Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
6. Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc
7. DECLARATIO
Der Verfassungsschutz - Beschützer einer links-grünen Staatsideologie oder Hüter unserer Sicherheit?
 
Der Verfassungsschutz -
Beschützer einer links-grünen Staatsideologie oder Hüter unserer Sicherheit?

von
Werner Olles


Aus Gründen, die jedem politisch wachen Bürger klar sein dürften, hat die AfD nach dem hochkantigen Rausschmiß des politisch unbotmäßigen ehemaligen Präsidenten des Bundesamt für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen, der anschließenden unter dem Beifall der Altparteien stattgefundenen Inthronisierung des Merkel-Intimus Haldenwang und des leidigen „Flügel“-Problems ihren Mitgliedern eine Reihe Tips und Ratschläge für den Umgang mit dem Verfassungsschutz im Allgemeinen und „verbrannten“ Begriffen im Besonderen ans widerständige Herz gelegt, die jedoch selbst zumindest teilweise klärungsbedürftig sind. Die „Informationen und Handreichungen zum Thema Verfassungsschutz“ der AfD gliedern sich in „nachvollziehbar bejahte Anhaltspunkte“ und „fragwürdige Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Selbstverständlich ist es, daß es weder Relativierungen der NS-Herrschaft bis hin zur Leugnung des Holocaust geben darf, denn der National-Sozialismus war ein völlig morscher Ast der deutschen Geschichte, auf den sich ohne Gefahr niemand mehr setzen kann. Darüber braucht man nicht zu diskutieren.

Etwas völlig anderes ist es, wenn die Behauptung, es habe in Deutschland nie einen Faschismus gegeben, als ebenfalls als „nachvollziehbarer bejahter Anhaltspunkt“ gilt. Dies ist allein aus historischen Gründen nicht haltbar, da der Begriff „Faschismus“ in Bezug auf das Dritte Reich eine Erfindung der „Komintern“, der Kommunistischen Internationale war, und der vor allem in Italien und anderen romanischen Ländern herrschende „Faschismus“, dessen Führer übrigens zumeist ehemalige Sozialisten und Kommunisten waren, im Gegensatz zum National-Sozialismus weder Massenvernichtungslager betrieb und zwar eine autoritäre, aber keineswegs totalitäre Herrschaftsform war. Im Faschistischen Großrat Italiens gab es noch lange Zeit Juden in der Führung und selbst nach Mussolinis Schwenk unter dem Druck Hitlers fand keine Massenvernichtung statt, sondern in aller Regel wurden italienische Juden „verbannt“. Eine Gleichsetzung von National-Sozialismus und Faschismus zeugt von historischer Ignoranz.

Daß die Gewaltanwendung gegen politische Gegner ein „nachvollziehbarer bejahter Anhaltspunkt“ ist, versteht sich von selbst. Allerdings muß die Frage erlaubt sein, ob dies auch Notwehr einschließt. Genauso verhält es sich mit den „Invasoren“, laut den „Handreichungen und Anlistungen“ dürfen illegale und kriminelle Immigranten nicht mehr als solche bezeichnet werden. Eine fragwürdige Einschätzung! Ein weiteres Problem: Muß man jetzt bei jeder Versammlung oder Demonstration jeden einzelnen Teilnehmer fragen, ob er Extremist ist, um nicht selbst zum Verfassungsfeind zu werden? Wie soll das praktisch aussehen?

Abenteuerlich wird es, wenn Begriffe wie „Umvolkung“, „Überfremdung“ oder „Großer Austausch“ nicht mehr benutzt werden sollen. Abgesehen davon, daß „Großer Austausch“ von dem französischen Autor Renaud Camus stammt und in der Tat nicht zielführend ist, da wir nicht „ausgetauscht“ sondern ersetzt werden, sind „Überfremdung“ und „Umvolkung“ für Metropolen wie Frankfurt, Offenbach und die allermeisten Großstädte in Westdeutschland durchaus angebracht. Und wieso ist der historische Terminus „Konservative Revolution“, der auf das Standardwerk von Armin Mohler zurückgeht und die politischen Theorien rechtskonservativer Intellektueller in der Zwischenkriegszeit beschreibt, verfassungsfeindlich? Mohler gliederte die „Konservative Revolution“ in vier Großgruppen: Nationalrevolutionäre und Nationalbolschewisten, Jungkonservative, Landvolkbewegung und „Bündische Jugend“. Die KR stand in scharfer Ablehnung zum National-Sozialismus, dessen Trivialität, Demagogie und politische Winkelzüge sie früh erkannte und deren Rassismus in seiner massenvernichtenden Form sie klar ablehnte (Ernst Niekisch: Hitler – Ein deutsches Verhängnis“). So wurde die „Bündische Jugend“ nach 1933 mit der HJ gleichgeschaltet, Jungkonservative wie Edgar Julius Jung („Die Herrschaft der Minderwertigen“) in der „Nacht der langen Messer“, der Röhm-Affäre 1934, der viele nur durch Flucht entgingen, erschossen, Nationalrevolutionäre wie Karl Otto Paetel ins Exil gezwungen, der Nationalbolschewist Ernst Niekisch als Hitlers „persönlicher Gefangener“ ins Zuchthaus geworfen, wo er erblindete, der Nationalrevolutionär Hartmut Plaas, der bei Admiral Canaris in der Abwehr untergetaucht war, in das Attentat auf Hitler verwickelt war, im Juli 1944 im KZ Ravensbrück ohne Gerichtsverhandlung erschossen wurde.

Grob vereinfacht kann man heute sagen, daß ein Drittel der KR in den Widerstand ging, ein weiteres Drittel in die Innere Emigration (die Gebrüder Jünger etc.) und ein letztes Drittel zu den National-Sozialisten überlief (Hanns Johst, Arnolt Bronnen etc.). Dies berechtigt jedoch keineswegs die KR als „Wegbereiter des NS“ oder als „Totengräber der Weimarer Republik“ zu bezeichnen, die durch den Zangengriff von Kommunisten und National-Sozialisten schon lange in Agonie lag.

Die Ratlosigkeit, die die AfD, die Erasmus-Stiftung, das Institut für Staatspolitik, die Junge Alternative und andere widerständige Organisationen ergriffen hat, anläßlich der ständigen Angriffe des Haldenwang-„Verfassungsschutzes“ ist gleichwohl nachvollziehbar. Immerhin ist die BRD weltweit die einzige Demokratie, die ihre eigenen Bürger aushorcht, bespitzelt und denunziert und dies mit tatkräftiger Hilfe linksextremistischer Netzwerke oder dubioser Organisationen, wie der von einem Stasi-Spitzel geleiteten Amadeo-Antonio-Stiftung, die alle mit Millionen Steuergeldern gepampert werden. Selbst ein rechter Umtriebe völlig unverdächtiger Publizist wie Heribert Prantl fragte vor einigen Jahren zu Recht: „Wer schützt uns vor dem Verfassungsschutz?“ Sehr interessant sind in diesem Zusammenhang auch die zahlreichen Schriften von Josef Schüßlburner zum Thema Verfassungsschutz.

Im Grunde ist dieser unerträgliche Zustand der Gipfelpunkt moderner politischer Desillusionierung und eine Verformung der Demokratie durch demokratisch nicht legitimierte Überwachungsinstitutionen.  Die Repräsentanten des „antifaschistischen“ Deutschlands sind natürlich von solchen Überlegungen unbeeindruckt, wettern auf überbewertete „Reichsbürger“, bezeichnen Sarrazin, Broder, Tichy und andere dissidentische Intellektuelle „als Wegbereiter der Gewalt“ (Jakob Augstein) oder sprechen, wie die verrohte Klima-Jugend „Fridays for Future“ von „Umwelt-Säuen, die doch eh bald nicht mehr dabei sind“. Ein Drittel der deutschen Bevölkerung wird so offiziell dem Hohn, der Verachtung und der Denunziation preisgegeben von einer Regierung und ihren Medien, die sich „seit dem Sommer 2015 ausdrücklich für die Lüge als moralisches Prinzip entschieden haben“ (Justus Wertmüller in „Bahamas“ Nr. 84).

Daß man am Prinzip der Religionsfreiheit bei Strafe nicht zu rütteln hat, ist inzwischen Konsens. Die Frage, ob das auch für Satanisten – die in England offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt sind -, Salafisten, Wahabiten, IS-Fans und mohammedanische Messermörder gilt, die ungestraft 82-jähriger Berliner Rentnerinnen massakrieren dürfen, um vor Gericht aus fadenscheinigen Gründen freigesprochen zu werden, wird gar nicht erst gestellt. Das politische Wahngebilde einer „multikulturellen“ Gesellschaft als Normalität anerkannt, koste es, was es wolle. Die von den Clans okkupierten Viertel sind staats- und rechtsfreie Räume, in denen das Recht des Stärkeren gilt, und das sind im Zweifelsfall arabische oder türkische „Großfamilien“, deren notorischer Judenhaß bei unseren Eliten als „kulturell bedingt“ oder Privatmeinung, im schlimmsten Fall als „psychische Störung“ diagnostiziert wird und somit ein Fall für die Krankenkasse oder einen Sozialpädagogen ist. Rechtsbrüche in diesem Zusammenhang werden jedenfalls kaum noch geahndet, die deutsche Rechtstradition ist damit ausgehebelt. Im Zeichen liberaler Weltoffenheit ist die ekelhafte Kumpanei mit dem islamischen Judenhaß angeblich eine von Rechtspopulisten halluzinierte Verschwörungstheorie, wobei völlig ausgeblendet wird, warum dieser Staat zerfällt, warum er sich auflöst, und was einst den Bürgern Halt gab und wohlgeordnet war.

Dagegen ist das Faktum, die AfD als Wiedergänger des NS zu brandmarken, in einer sich „Zivilgesellschaft“ nennenden neuen Volksgemeinschaft der „anständigen Deutschen“ die ideologische Klammer der Altparteien, die sich nicht nur den Staat zur Beute gemacht, sondern ihm auch jede Würde genommen haben. Dazu paßt, daß unsere neue Wehrbeauftragte Eva Högl, natürlich kinderlos, öffentlich über „widerliche Lebensschützer*innen“ herzieht. Falls sich jemand fragt, was die „Dame“ zu ihrem Job qualifiziert: „Die Lust am Töten vielleicht?“ (Michael Klonovsky auf seinem Blog „Acta diurna“).

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, daß Dutzende konservative katholische Bischöfe, Mediziner und Juristen, darunter auch Kardinal Gerhard Ludwig Müller, den „Aufruf für die Kirchen und die Welt“ gestartet haben und im Zug der Corona-Krise vor dem Abbau von Bürgerrechten und einer „Weltregierung“ warnen. Sie geißeln den „Alarmismus der Medien“ und die „Einmischung fremder Mächte“, aber auch den in aller Eile produzierten neuen Impfstoff, zu dessen Herstellung abgetriebene Föten benutzt würden. Sie wenden sich gegen „eine haßerfüllte, technokratische Tyrannei“, die Jahrhunderte christlicher Tradition unter dem Vorwand eines Virus mit einem Federstrich löschen wollen.

Die „Mainstream-Medien“ reagierten wie üblich: „Verschwörungstheorien“, „Rechtsextremismus“ und „Abdriften ins braune Milieu“, während sich die sogenannte „Deutsche Bischofskonferenzen“ umgehend von den „Abtrünnigen“ distanzierte. Doch selbst sog. „Verschwörungstheorien“ sind eben auch Theorien, mit denen man sich ernsthaft und in aller Ruhe auseinandersetzen sollte.

Daß Bayern 1949 das Grundgesetz, das der SPD-Politiker Prof. Carlo Schmid seinerzeit als „Besatzungsstatut“ bezeichnete, bis heute nicht unterschrieben hat, interessiert inzwischen ohnehin niemand mehr. Der Frankfurter Privatgelehrte, Carl Schmitt und Donoso Cortéz-Kenner Günter Maschke hat in einem Interview mit der „Jungen Freiheit“ vor vielen Jahren einmal betont: „Die Verfassung ist unser Gefängnis!“ Als geschichtspolitisches Repertoire der Berliner Republik ist diese Aussage so legendär wie unbehaglich. Aber kann etwas, das mit einer Lüge beginnt („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) überhaupt etwas anderes sein, als der verzweifelte Versuch hinter diesen Vorhang einer ideologischen Gründungsvoraussetzung zu spähen und so der grausamen Wahrheit des Politischen ins Gesicht zu sehen? Es bleibt uns konservativen Christen und Rechtspopulisten angesichts eines immer enger werdenden Meinungskorridors einzig die Konsensstörung und das geduldige Warten auf den Katechon, denn sonst ist die Partie in der Tat verloren.
 
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