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Gründung und Aufgabe des Freundeskreises
Der Freundeskreis der Una Voce e.V. wurde 1966 in Muenchen zur Bewahrung
des kath. Glaubens und zur theologischen Analyse des nach-konziliaren
Prozesses gegruendet, als sich immer klarer herausstellte, dass die durch
die Beschluesse des II. Vatikanums eingeleiteten Reformen in Wahrheit
als Revolution zu bewerten sind... eine Revolution von oben mit dem
Ziel, die durch Christus geoffenbarte Heilswahrheit zu veraendern und
die Kirche ihres absoluten Charakters als Heilsinstitution zu berauben.
Redakteur:
Dr. Eberhard Heller, geboren am 7. Juni 1942 in Nuembrecht. Nach einem
drei-jaehrigen Militaerdienst Studium der Philosophie, Archaeologie,
Kunstgeschichte und Soziologie an der Universitaet Muenchen; 1974
Promotion zum Dr. phil..; danach wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der
Edition der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefoerderten
Jacobi- und Reinhold-Ausgabe; seit 1987 technischer Redakteur und
Lektor (bis 2005).
Neben der beruflichen Taetigkeit seit 1975 (mit Unterbrechung)
Vorsitzender des Freundeskreises der Una Voce e.V., Muenchen, und
Redakteur der vom Freundeskreis herausgegebenen Zeitschrift EINSICHT.
Achtung Kirchensteuer!
Formular, mit dem Sie Ihren Austritt aus dem Kirchensteuerverband erklären können:
Name Adresse
An das Standesamt xxx
Betr.: Kirchensteuerpflicht Name, geboren am xxx in xxx; Familienstand, Beruf
Innerhalb der katholischen Kirche ist es im Zuge des nachkonziliaren Reformismus immer offenkundiger geworden, daß ihre offiziellen Vertreter durch bewußte Förderung oder offene Duldung den wahren Glauben verfälscht, die Liturgie an zentraler Stelle zerstört und die Gläubigen in ihrem religiösen und sittlichen Verhalten verwirrt haben.
Ich vermag deshalb die derzeitige allgemeine kirchliche Organisation in Deutschland nicht mehr als die Repräsentantin der wahren römisch-katholischen Kirche, der ich durch meine Taufe angehöre, anzuerkennen, unter anderem speziell deshalb nicht, weil durch die öffentlichen Verlautbarungen des für mich zuständigen Bischofs xxx, sich mit den reformistischen Sekten unter Aufgabe des wahren Glaubens, trotz aller gegenteiligen Beteuerungen zu vereinigen, der durch den wahren Glauben begründete und absolut geltende Anspruch der Kirche Jesu Christi ausdrücklich geleugnet und aufgegeben werden soll.
Ein Kirchenvertreter, der dieser häretischen Tendenz anhängt, hört nach dem CIC auf, als katholischer Bischof zu sprechen und verwirkt zugleich auch den zu Recht bestehenden Anspruch, von seinen Mitgliedern materielle Zuwendungen zu verlangen, die auf Grund der gegenwärtig bestehenden gesetzlichen Regelung durch den Staat als Kirchensteuern erhoben werden.
Da überdies durch den Willen der Kirchenführer zu einer Einheit, die den wahren Glauben bezweifelt und verwirft, sich die Kirche als wahre Kirche Christi, als römisch-katholische Kirche, selbst aufgibt, weshalb auch nicht mehr zu erwarten ist, daß durch die bloße Erhaltung der Organisationsform die Möglichkeit zu einer wahren Umkehr der Kirche in absehbarer Zeit gegeben scheint, sehe ich mich zu folgender Erklärung veranlaßt, da ich mich durch eine finanzielle Unterstützung der derzeitigen Kirchenorganisation nicht am Abbruch der wahren Kirche beteiligen kann:
Ich erkläre hiermit, daß ich aus der steuerberechtigten Körperschaft des öffentlichen Rechts "römisch-katholische Kirche" der Diözese xxxx austrete.
Diese Erklärung bezieht sich jedoch nicht auf meine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche als sichtbarer Glaubensgemeinschaft, der ich weiterhin angehören will. Meinen kirchenrechtlichen Verpflichtungen nach dem CIC komme ich dadurch nach, daß ich den entsprechenden Betrag an Kirchensteuern in Zukunft einem noch rechtgläubigen katholischen Priester zukommen lasse. Um etwaigen Zweifeln an der Bestimmtheit meiner Erklärung zu begegnen, hebe ich ausdrücklich hervor, daß es meine bestimmte und unzweideutige Absicht ist, mit umfassender, öffentlich-rechtlicher Wirkung im staatlichen Bereich aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts "römischkatholische Kirche" ausscheiden zu wollen. Ich bin mir der Konsequenzen dieses Schrittes im staatlichen Bereich voll bewußt, insbesondere ist mir klar, daß sich die öffentlich-rechtliche Wirkung der Austrittserklärung nicht auf das Gebiet des Kirchensteuerrechts beschränkt, sondern auch andere Rechtsfolgen zeitigt.
Ich bitte, die Entgegennahme dieser Erklärung zu bestätigen, und den vorgeschriebenen Mitteilungen je eine der beiden anliegenden Abschriften beizufügen.
Ort, Datum.
(notarielle Bestätigung:) Urk.R.Nr. xxx. Ich beglaubige die vorstehende, vor mir vollzogene Unterschrift des Herrn (Name, Beruf, Adresse) durch seinen Personalausweis zu meiner Gewißheit legitimiert. München, den 6. November 1974.
Notar. NGRNr. xxx Wert: xxx €
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