Nachtrag zu:
Karl Thomas Maria Hirn, dem Gründer des
"Archikonvents der Templer"
von
Eberhard Heller
In EINSICHT XXVI/6, vom Febr. 1997, S. 134, hatte Herr Jerrentrup im
Zusammenhang mit unseren Untersuchungen über das sektiererische Gehabe
und das Eindringen von Vaganten in unsere Zentren auch über den sog.
"Archikonvent der Templer" in München berichtet, der von Karl Thomas
Maria Johannes Hirn gegründet worden war und heute von Eckart Freiherrn
von Fritsch (Ordensname: "Dom Fr. Archangelos Myron Maria Joseph de
Virginis Mercede") geleitet wird.) Der Autor hatte hinsichtlich der
Herleitung ihrer Sukzession bzw. der Weihen von Herrn Hirn geschrieben:
"Nach den vorhandenen Quellen (Haack-76, 252; Haack-80, Archikonvent
der Templer, Trinitarion; Haack-90, 141-142; Plazinski ebd.; Schubert
2, Hirn) soll Karl Thomas Maria "Johannes" Hirn (geb. am 11. November
1902 in Seeshaupt am Starnberger See, Volksschullehrer, der den von ihm
geleiteten "Templerkonvent" bereits 1936 gegründet zu haben scheint)
zum Bischof geweiht worden sein von
1) einem "Templerpatriarchen" (in Paris) oder
2) von einem "Großprior von Indien" vor dem Zweiten Weltkrieg oder
3) durch Robert Hermann Geyer - was noch am glaubwürdigsten ist."
Von einem Leser wurden wir darauf aufmerksam gemacht, daß bei der
Nennung möglicher Konsekratoren von Herrn Hirn die Möglichkeit seiner
Bischofsweihe - eine Priesterweihe Hirns ist nicht bekannt - durch
einen in einer geheimen Sukzessionslinie stehenden Bischof der Templer,
die nach ihrer Aufhebung im Jahre 1312 im Untergrund bis heute ihr
Ordensleben weitergeführt hätten, unerwähnt geblieben sei.
Nehmen wir einmal an, es hätten sich in der Tat Teile des Templerordens
trotz seiner Aufhebung erhalten, die im geheimen ihre bischöfliche
Sukzession fast über 700 Jahre weitergeführt hätten - auch Freiherr v.
Hund, der im 18. Jahrhundert eine Neubelebung der Templer im Bereich
der Freimaurerei ansiedelte, hatte behauptet, der Orden hätte auf den
schottischen Inseln mit "geheimen Oberen" weiter bestanden -, auch wenn
wir mit Herrn Plazinski der Ansicht sind, daß "historische Verbindung
zu den Templern [...] in das Reich der Legende" gehört
(Plazinski, 112). Gehen wir also davon aus, es gäbe im geheimen noch
Teile des Templerordens, die über gültig geweihte Bischöfe verfügten,
die ihrerseits gültig geweiht und konsekriert hätten und ihre
Weihe-Sukzession bis heute weitergeführt hätten, und Herr Hirn hätte
von einem solchen Templer-Bischof seine Konsekration erhalten. Welche
Konsequenzen würden sich daraus für katholische Christen, insbesondere
für Christen in unserer heutigen Situation ergeben?
1. Der
Orden der Templer war unter dem Druck des französischen Königs Philipp
IV. des Schönen durch die Bulle "Vox in excelso" von Papst Clemens V.
auf dem Konzil von Vienne am 22. März 1312 - ohne dem Orden die
Möglichkeit zur Verteidigung gegeben zu haben! - aufgehoben worden ),
weil er sich angeblich bei Prälaten und Fürsten anrüchig gemacht hatte
und unnütz geworden sei. Diese Maßregel fand die Zustimmung des größten
Teils der Synode, obwohl diese die Anschuldigungen gegen den Orden
(Anbetung eines Idols, Verleugnung Christi, Anspeiung des Kreuzes und
Sodomie, angeblich enthalten in geheimen Ordensstatuten - diese
Anklagen gingen von Philipp IV. aus) als nicht erwiesen ansahen, wie
das auch die zahlreichen regionalen Untersuchungen ergeben hatten.
(Geständnisse, die später widerrufen wurden, waren durch die Folter
erzwungen worden.) Die Güter wurden größtenteils dem Johanniterorden
zugeteilt, die Mitglieder des Ordens sollten sich binnen Jahresfrist
den zuständigen Diözesanbischöfen unterstellen, andernfalls würden sie
als Häretiker verurteilt werden. Der letzte Großmeister, Jacobus v.
Molay wurde auf Befehl des Königs am 11. März 1314 in Paris unter
Beteuerung seiner Unschuld verbrannt, ebenso Gottfried von Charney, der
Großpräzeptor der Normandie.
Auch wenn, wie Herr Jerrentrup schreibt, der "Orden als Ganzes [...]
heute als weitestgehend unschuldig betrachtet, seine Auflösung der
Geldgier des französischen Königs und dem feigen Versagen Papst Clemens
V. zugeschrieben [wird] (LThK2 IX, 1361-1363; HKG III/2, 373-380)", so
war die Aufhebung des Ordens dennoch rechtswirksam.
Wenn dennoch Mitglieder der Templer - trotz des päpstlichen Verbotes -
im geheimen den Orden als solchen fortführten und weiterhin
Amtshandlungen durchführten, dann waren sie laut der päpstlichen Bulle
"Ad certitudinem" vom 6. Mai 1312 der Exkommunikation verfallen und
handelten ohne kirchlichen Auftrag. (Das Problem der Gültigkeit würde
dabei nicht tangiert.) Zu diesen unerlaubten Amtshandlungen würde dann
auch die Weitergabe der priesterlichen und bischöflichen
Weihevollmachten gehören. Ein solches Handeln wäre nicht nur
schismatisch, sondern sektiererisch, die Ausführenden exkommuniziert.
Wenn sich also heute ein Kleriker als Templer bezeichnet bzw. seine
Weihe(n) von deren Sukzession herleiten würde, dann handelte es sich -
kirchlich gesehen - um einen Sektierer.
2. Die Sakramentenspendung muß
für die Gläubigen der Kirche transparent und sicher sein. Die Kirche
selbst ist verpflichtet, diese Sicherheit zu garantieren. Ist bekannt,
daß Unsicherheiten u.a. hinsichtlich der Gültigkeit der Weihen des
Sakramentenspenders vorliegen, ist der Sakrmentenempfang bei einem
solchen Kleriker (oder 'Kleriker') verboten. (N.b. eigentlich sollte es
im Interesse des Spenders selbst liegen, Auskunft über seine Sukzession
zu geben, wenn Fragen auftauchen - ich erinnere in diesem Zusammenhang
an den Fall des Abbé Cloquell, der nicht nachweisen kann, daß sein
Weihbischof selbst überhaupt gültig zum Priester geweiht wurde.)
Wenn sich nun die sog. Templer-Gemeinschaft in München auf eine geheime
Sukzession der Templer - nach Äußerungen von deren Leiter, Herr von
Fritsch - beruft, durch die der Gründer bzw. Neu-Gründer dieser
Gemeinschaft, Herr Hirn, seine Bischofsweihe herleitet, und nicht
bereit ist, Auskunft über die Sukzessionslinie zu geben, dann
verschließt sie sich damit für die Gläubigen hinsichtlich der
Sakramentenspendung, da sie den Gläubigen keine Sicherheit über den
Weihestatus ihrer Kleriker geben will (oder kann), auch wenn sie ihren
kirchlichen Status salviert hätte. (N.b. wie Herr Jerrentrup
recherchierte, hat ein Ordensbruder, der über 20 Jahre Mitglied gewesen
war, nie Weihedokumente von Herrn Hirn gesehen.) Es kam zwar in der
katholischen Kirche in Verfolgungszeiten vor, daß der priesterliche
Stand einer Person der Öffentlichkeit unbekannt war, aber dann wurde
die Gültigkeit der Weihen und damit verbunden die Sicherheit der
Sakramentenspendung von der Kirche und ihrer Hierarchie garantiert. Die
Templer werden heute von niemandem verfolgt - vielmehr hat die
Gemeinschaft in München erhebliche öffentliche Gelder für ihren
Kirchenbau und ihre karitative Tätigkeit bekommen! -, und es ist nicht
nachzuvollziehen, warum sie auf einer Geheimhaltung ihrer Sukzession
bestehen bzw. sie keinen Nachweis über die Gültigkeit der Weihen ihrer
angeblichen Kleriker führen.
Darum dürfte es klar sein, daß ein katholischer Christ aus den oben
genannten Gründen weder mit dieser Sekte kooperieren noch an deren
liturgischen Feiern teilnehmen bzw. die von ihr gespendeten Sakramente
empfangen darf. Bisher hat sich gezeigt, daß bei all denjenigen
Klerikern (oder 'Klerikern'), die nicht bereit waren, ihre Weihe(n) zu
dokumentieren bzw. ihren kirchlichen Status offen darzulegen, sich bei
näherer Untersuchung immer wieder ergeben hat, daß ihre Weihen entweder
zweifelhaft oder direkt ungültig waren.
* * *
ACHTUNG MESSZENTREN!
Obwohl H.H. Baird verlauten ließ, sich von Abbé Cloquell zu trennen,
wenn sich dieser zum Bischof weihen ließe, arbeiten dennoch beide
weiterhin zusammen. Als 'Duo' - allerdings zeitlich versetzt - betreuen
sie Meßzentren in Karlsruhe, Stuttgart, Haag und weitere in Österreich
und in der Schweiz. Da Cloquell bisher nicht nachweisen konnte, daß
sein inzwischen verstorbener Weihbischof Laborie seinerseits gültig zum
Priester geweiht wurde, weswegen Cloquells Weihe durch Laborie
zweifelhaft ist, ist der Besuch seiner liturgischen Feiern nicht
gestattet. Die Gläubigen, die dennoch in diesen Zentren zur Messe und
zur Kommunion gehen, müssen sich im klaren sein, daß zum einen kein
Opfer stattfinden würde und zum anderen die im Ziborium befindlichen
Hostien möglicherweise nicht konsekriert sind. Da H.H. Baird trotz
dieser Probleme mit Cloquell weiterhin zusammenarbeitet und sich so den
wahren Gläubigen versagt, raten wir vom Besuch dieser Zentren gänzlich
ab.
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