NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
PIUS XII. - BRANDBRIEF GEGEN HITLER DEN FLAMMEN GEOPFERT
- Papst Pius Xll. Iieß sich offenbar nur schwer von deutlicher Kritik
an den Nazis abhalten - Die Kritik scheint zu schmerzen. Zum zweiten
Mal innerhalb kurzer Zeit sieht sich die einflußreiche Zeitschrift La
Civilta Cattolica (Die katholische Kultur) veranlaßt, den 1958
verstorbenen Papst Pius XII. gegen den Vorwurf zu verteidigen, er habe
in der Nazi-Zeit zum Völkermord an den europäischen Juden geschwiegen.
Pius XII. sei bereit gewesen das Hitler-Regime öffentlich zu
verurteilen, doch hätten ihn deutsche Bischöfe davon abgehalten, heißt
es in der neuesten Ausgabe des Blattes, das in Rom von Jesuiten
herausgegeben wird. Als Zeuge wird der 96 Jahre alte italienische
Kardinal Paolo Dezza zitiert, der nach eigenen Worten 1942 von Pius
XII. in einer Privataudienz empfangen wurde und dabei entsprechende
Briefe deutscher Bischöfe gezeigt bekam. Diese hätten argumentiert, daß
Hitler sich nur mit noch größerer Gewalttätigkeit gegen Juden und
Katholiken wenden würde, wenn der Papst sich öffentlich äußerte. Pius
XII. habe deshalb gelitten und sei verzagt gewesen, habe der Kar-dinal
berichtet. Die Veröffentlichung ist eine Antwort auf die scharfe
Kritik, die das vor einem Monat veröffentlichte Vatikan-Dokument über
den Holocaust ausgelöst hatte. Führende Vertreter des Judentums wie der
Oberrabbiner Israel Meir Lau hatten sich enttäuscht gezeigt, daß Pius
XII. in dem Text geschont worden sei. Der Schriftsteller Rolf Hochhuth,
der 1963 mit seinem Drama "Der Stellvertreter" die Diskussion um die
Rolle des Papstes in der Nazi-Zeit eröffnet hatte, wertete es als
"ungeheure Lüge", wenn der Vatikan jetzt behauptet, Pius XII. habe im
stillen Hunderttausenden Juden das Leben gerettet. (Anm.d.Red.EINSICHT:
Die Behauptung, daß Papst Pius XII. 700000, ja eher 800000 Juden das
Leben gerettet habe, stammt von Pinkas Lapide, einem inzwischen
verstorbenen jüdischen Religionsforscher, der schärfstens gegen
Hochhuts Stück protestiert hatte. E.H.) Die Kirchenführung schwieg
bislang zu solchen Vorwürfen. Auf die Frage von Journalisten, was er
von Pius XII. halte, antwortete Johannes Paul II. auf seiner jüngsten
Nigeria-Reise nur: "Er war ein großer Papst." Und er verwies auf einen
Aufsatz, den der französische Jesuit und Historiker Pierre Blet schon
vor drei Wochen ebenfalls in La Civilta Cattolica veröffentlicht hatte
und den die Vatikan-Zeitung L'Osservatore Romano vollständig
nachdruckte. Blet war einer von drei Forschern, die im Auftrag von
Papst Paul VI. von 1965 bis 1981 in elf Bänden Akten des Heiligen
Stuhls aus dem Zweiten Weltkrieg veröffentlicht hatten. Daraus geht
nach Blets Darstellung hervor, daß Pius XII. sich insgeheim über
Bischöfe und Diplomaten der Deportation der Juden durch die Nazis
widersetzte und außerdem das faschistische Italien Mussolinis vom
Bündnis mit Hitler abzubringen versuchte. Von angeblicher
deutschfreundlicher Parteilichkeit des vormaligen Nuntius in Berlin
finde sich in den Akten keine Spur, schrieb Pater Blet. Seine These,
eine öffentliche Stellungnahme Pius XII. hätte den Juden nur noch mehr
geschadet, wird in der neuen Ausgabe der Civilta cattolica durch einen
Hinweis auf Erfahrungen in Holland gestützt. Dort sei 1942 in allen
katholischen Kirchen ein Protest gegen die Verschleppung der Juden
durch die deutschen Besatzer verlesen worden mit dem Ergebnis, daß die
Deportation in die Konzentrationslager noch beschleunigt worden sei.
Pius XII. habe damals eine vierseitige Erklärung gegen Hitler, die er
im Osservatore Romano habe veröffentlichen wollen, zerrissen und
verbrannt. Der Negativ-Effekt der Enzyklika "Mit brennender Sorge"
seines Vorgängers Pius XI. spielte laut Civilta Cat-tolica ebenfalls
eine Rolle. Diese Enzyklika, die den Nationalsozialismus und Rassismus
verurteilte, wurde heimlich in Deutschland gedruckt und am 21. März
1937 von allen Kanzeln verlesen. Die Maßnahmen gegen die Juden seien
danach nur verschärft, die betreffenden Druckereien von der Gestapo
beschlagnahmt und viele Katholiken inhaftiert worden.(...) (Klaus Brill
in der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 11.4.98)
SIEEBEN MILLIONEN KINDER STERBEN AN UNTERERNÄHRUNG
- GENF (DT/KNA). Etwa sieben Millionen Kinder unter fünf Jahren sterben
nach Angaben des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen, Unicef,
jährlich an durch Hunger bedingten Krankheiten. Bei Millionen weiterer
Kinder hinterlasse Unterernährung zudem bleibende mentale oder
körperliche Schäden, schreibt Unicef in einem am Dienstag in Genf
veröffentlichten Bericht "Zur Lage der Kinder in der Welt 1998". Daher
seien dringend Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zur
Bekämpfung des Hungers insbesondere in Ländern der Dritten Welt
erforderlich. Obwohl diese "stille Katastrophe" mehr Kinder töte und
beeinträchtige als jede Infektionskrankheit, nehme die internationale
Gemeinschaft die Unterernährung weiterhin kaum zur Kenntnis, heißt es
(...). In Südasien sei jedes zweite Kind unter 5 Jahren unterernährt,
in Afrika jedes dritte Kind. Die Unterernährung sei weitgehend
unsichtbar und töte nur in den wenigsten Fällen direkt. Drei Viertel
aller Opfer verhungerten nicht, sondern würden durch den
Nahrungsmittelmangel so geschwächt, daß sie von verschiedensten
Krankheiten befallen würden und an den Folgen dieser Erkrankung
umkämen. (DT 18.12.97)
CHRISTEN IN DER TÜRKEI NACH WIE VOR OHNE RECHTE -
Syrisch-orthodoxes Kloster Mar Gabriel besteht 1 600 Jahre - BAD
SCHUSSENRIED (DT/KNA). Im Tur Abdin, dem "Berg der Knechte Gottes" in
Südostanatolien, werden den Aramäern, den syrisch-orthodoxen Christen,
nach wie vor die Menschenrechte verweigert. "So lange wir hier keine
Rechte haben, werden weitere der noch etwa 2500 verbliebenen Christen
fliehen", sagte Erzbischof Aktas gegenüber einer ökumeni schen
Kirchendelegation aus Württem berg, Bayern und Österreich. Der Bad
Schussenrieder evangelische Pfarrer Oberkampf bezeichnete am Montag
nach Rückkehr aus dem traditionell christlichen, unter Ausnahmezustand
und Bürgerkrieg leidenden Gebiet die Lage als etwas ruhiger als vor
zwei Jahren. Nichts dürfe aber darüber hinwegtäuschen, daß für die
christliche Minderheit, die unter dem Druck der mit der türkischen
Armee zusammenarbeitenden "Dorfwächter" und der Kurden stehe, die
Menschenrechte nur auf dem Papier stünden. Anlaß des Besuchs waren die
Feiern zum 1600 Jahre bestehenden syrisch-orthodoxen Kloster Mar
Gabriel, eines der ältesten ununterbrochen besiedelten Klöster der
Christenheit. Erzbischof Aktas sagte, die Türkei gebe dem Tur Abdin
keinen Sonderstatus und seinen Bewohnern keine Minderheitenrechte.
Allein in Deutschland leben etwa fünfundvierzigtausend christliche
Aramäer aus diesem Gebiet.
IMMER JÜNGER KRIMINELL - Fast
jeder dritte Tatverdächtige in NRW unter 21 - Düsseldorf - Der
nordrhein-westfälische Innenminister schlägt Alarm: Nach einem
deutlichen Anstieg der Verbrechensrate durch jugendliche Tatverdächtige
hat Franz-Josef Kniola (SPD) einen schärferen Kampf gegen die
Kriminalität von Kindern und Jugendlichen angekündigt. Fast jeder
dritte von der Polizei im vergangenen Jahr ermittelte Tatverdächtige
war jünger als 21 Jahre, sagte Kniola gestern bei der Vorlage der
Kriminalstatistik für 1997. Insgesamt stieg die Zahl der
Tatverdächtigen aus dieser Altersgruppe um 7,2 Prozent auf mehr als 134
200 an. Größte Sorge bereitet dem Minister auch die wachsende
Gewaltkriminalitit. Sie nahm um 3,3 Prozent auf fast 41000 Delikte zu.
Immer häufiger (plus 10,5 Prozent) passierten dabei Raubüberfälle auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Mehr als 75 Prozent
dieser Straftaten wurden im vergangenem Jahr von Tatverdächtigen
begangen, die jünger als 21 Jahre waren. Unter dem Strich war die
Gesamt kriminalität 1997 allerdings rückläufig. Die Zahl der Straftaten
sank um 2,14 Prozent auf mehr als 1,3 Mlllionen Delikte. Ein
Minus gab es bei Wohnungseinbrüchen, Auto und Fahrraddiebstahl, beim
Betrug und der Umweltkriminalität. Licht im Tunnel sieht die Polizei
inzwischen auch auf dem Feld der Rauschgiftkriminalität. Zwar nahmen
die Delikte um 2,2 Prozent auf mehr als 57 000 Fälle zu. Die
Zuwachsrate sei jedoch erstmals nicht zweistellig ausgefallen,beton te
Kniola.(Arno Heißmeyer in der AACHENER ZEITUNG vom 17.3.98)
300 NEUE KORANSCHULEN -
Hannover. Islamische Extremisten planen in Deutschland nach
Informationen des Verfassungsschutzes die Einrichtung von insgesamt 300
Koranschulen. "Die islamische Gemeinschaft Milli Görüs will
flächendeckend Koranschulen aufbauen und dort muslimische Kinder auf
die Lehren des Islam und gegen die westliche Demokratie einschwören",
sagte ein Sprecher des Verfassungsschutzes. (AACHENER ZEITUNG vom
16.3.98)
SPD-JURISTEN WOLLEN KIRCHE AUS SCHULEN, UNIS UND KINDERGÄRTEN VERBANNEN
- Die hessische CDU und die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
(EKHN) haben Forderungen von SPD-Juristen scharf zurückgewiesen. Die
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Hessen-Süd plädiert im Entwurf für eine neue Landesverfassung dafür,
den Religionsunterricht aus der Schule zu verbannen. die theologischen
Fakultäten an den staatlichen Hochschulen aufzuheben und kirchliche
Kindergärten abzubauen. Die Prägungsphase der Kindergartenzeit dürfe
"nicht länger dem überwiegenden Einfluß der Kirchen überlassen
bleiben". Die CDU-Landtagsfraktion kündigte Widerstand gegen diese
"Kampfansage an die Kirchen" an. "Es ist unfaßbar, wie unverfroren in
diesem Papier antichristliche und kirchenfeindliche Pläne zu Zielen der
SPD in einer neuen Verfassung erhoben werden", so die CDU-Politiker.
Sie forderten den SPD-Landesvorsitzenden, Ministerpräsident Hans
Eichel, zum sofortigen Eingreifen auf. Außerdem solle er sich bei den
Kirchen entschuldigen: "Das Papier muß sofort in den Reißwolf." Die
EKHN nannte die Vorschläge "praktisch und politisch irrelevant". Sie
seien ausschließlich ideologisch motiviert und hätten mit der
Wirklichkeit im Verhältnis zwischen Kirche und Staat nichts zu tun.
Eine juristisch erzwungene Änderung hätte für das Gemeinwesen
"verheerende praktische Auswirkungen". Der SPD-Landesverband Hessen ist
stark beunruhigt und um Schadensbegrenzung bemüht. Er sprach von einem
"drittrangigen Papier einer Arbeitsgemeinschaft". In einer großen
Volkspartei wie der SPD seien solche Debatten zulässig. Eine Diskussion
über eine Verfassungsänderung finde aktuell nicht statt.
(PRIVAT-DEPESCHE Nr. 27 vom 8.7.98)
ÄRZTLICHE STERBEHILFE SOLL IN HOLLAND STRAFFREI SEIN
- Gesetzesvorlage: Patient und Mediziner haben die Wahl - Mehrheit im
Parlament signalisiert Zustimmung - Den Haag. In den Niederlanden ist
eine neue Debatte über die Legalisierung aktiver ärztlicher Sterbehilfe
ausgebrochen. Ausgelöst wurde sie durch die linksliberale Partei
Demokraten 66 (D66). Die derzeit in einer Dreiparteienkoalition
mitregierende D66 kündigte an, sie werde dem Parlament eine
Gesetzesvorlage zuleiten, nach der aktive ärztliche Sterbehilfe "freie
Wahl" von Patient und Arzt sein soll. Der Straftatbestand der
"Euthanasie" - das Wort ist in den Niederlande nicht historisch
belastet - soll aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Auch
Gesundheitsministerin Els Borst, die der D66 angehört und Ärztin ist,
unterstützt den nicht unumstrittenen Vorschlag. Eine Mehrheit der
Abgeordnetene sprach sich in einer Sonderdebatte bereits für den
D66-Vorschlag aus. Der sieht vor, daß Ärzte straffrei bleiben sollen,
wenn sie mit Zustimmung oder auf Wunsch eines Patienten oder dessen
Angehörigen das Leben eines Menschen beenden. Allerdings müssen sie die
Sterbehilfe melden. Außerdem sollen unabhängige Kommissionen prüfen, ob
der Arzt "sorgfältig" gehandelt hat. Nach der gegenwärtigen
Gesetzeslage macht sich ein Arzt, der aktive Sterbehilfe leistet, in
den Niederlanden strafbar. Ihm drohen bis zu zwölf Jahre Haft. Für
Hilfe zur Selbsttötung (passive Euthanasie) eines Patienten können
Ärzte bis zu drei Jahre Haft erhalten. Es ist aber ein offenes
Geheimnis, daß aktive wie passive ärztliche Sterbehilfe in den
Niederlanden oft vorkommen. (htz) (AACHENER ZEITUNG vom 20.3.98) -
Inzwischen zieht Deutschland nach! und das im Namen der Humanität...
wie bereits vor gut 60 Jahren.
STREIT UM KREUZE IN AUSCHWITZ SCHWELT WEITER
- Israelische Regierung bittet um Entfernung - Kardinal Glemp: Die
Frage ist im Dialog zu lösen - WARSCHAU (DT/ KNA). Die polnische
Regierung hat sich "besorgt" über die Aus einandersetzung um die
Aufstellung von Kreuzen am Rande des ehemaligen Kon zentrationslagers
Auschwitz geäußert. Sie habe aber "keine Möglichkeit, wirksam
einzuschreiten", heißt es in einer am Don nerstag in Warschau
veröffentlichten Erklärung. Der Sekretär des israelischen Kabi netts,
Danny Naveh, hatte die polnische Regierung über deren Botschafter in
Israel, Wojciech Adamiecki, am Vortag gebeten, die Kreuze zu entfernen.
Polnische Katho liken hatten Ende Juli über fünfzig Kreuze nahe dem
ehemaligen Karmelkloster auf gestellt, das nach langjährigen Protesten
jüdischer Organisationen geräumt worden war. Eine der
Organisatoren der Aktion, Kazimierz Switon, erklärte, daß im Gedenken
an die Zahl der von den Nazis 1941 hingerichteten polnischen
politischen Ge fangenen eigentlich 152 Kreuze errichtete werden müßten.
Die Regierung wies in ihrem Schreiben darauf hin, daß es noch Streit
zwischen dem Staat und einer Privatperson über die
Eigentumsverhältnisse des Ortes gebe, an dem die Kreuze stehen.
Außerdem wird daran erinnert, daß Polen im Konkordat mit dem Vatikan
"die Sorge um religiöse katholische Symbole an die Kirche abgetreten
hat". Deshalb sei die Regierung nicht der richtige Ansprechpartner für
die Forderungen Israels. Der Primas der polnischen Katholiken, Kardinal
Jozef Glemp, hat unterdessen Forderungen zurückgewiesen, ein acht Me
ter hohes Holzkreuz aus der unmittelbaren Umgebung des früheren
deutschen Ver nichtungslagers Auschwitz-Birknau zu ent fernen. "Das ist
polnisches Land", sagte Glemp nach Angaben der polnischen
Nachrichtenagentur PAP am Donnerstag vor Journalisten in Warschau. "Die
jüdische Seite sagt: Das Kreuz kann hier nicht stehen, weil hier
Millionen Juden starben. Die christiche Seite sagt: Das Kreuz muß hier
stehen, weil hier Tausende Christen starben, darunter auch jüdische
Christen", sagte Glemp. Das Problem müsse durch Dialog gelöst werden.
(DEUTSCHE TAGESPOST vom 8.8.98) - Man muß es ansprechen: mit diesen
penetranten Attacken auf christliche Symbole züchtet die israelische
Regierung in Polen einen neuen Antisemitismus, der dort inzwischen
nicht nur in latenter Form (wieder) vorhanden ist. E.H.
STERBEHILFE-URTEIL BIRGT GEFAHR
- Justizminister Schmidt-Jortzig: Strafbare vorsätzliche Tötung - Bonn
(AFP) - Die Diskussion um das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts
(OLG) zum Abbruch der künstlichen Ernährung einer 85jährigen
Komapatientin hält an. (...) Bundesjustizminister Edzard
Schmidt-Jortzig (FDP) sprach sich in der Bild-Zeitung gegen jegliche
Beteiligung des Staates an der Ster behilfe aus. Der
CDU-Gesundheitsexperte der Unionsfraktion, Wolf-gang Lohmann sagte:
"Wenn keine Chance auf Heilung mehr besteht und ein Todkranker, der
monatelang leidet, um Sterbehilfe durch die Ärzte bittet, sollte sie
ihm gewährt werden." Ein Weg wäre auch, Sterbehilfe durch Testament
festzulegen. Lehmann sagte im Südwestfunk, in der Grauzone zwischen
Leben und Sterben sei bisher vieles den Ärzten überlassen worden, jetzt
unter Umständen auch Richtern. Das Frankfurter OLG habe zwar mit seiner
Entscheidung Mißbrauch entgegenwirken wollen. Er halte es aber für ein
grundsätzliches Problem die Entscheidung über Leben und Tod Dritten in
die Hand zu geben. Auch sei zu überlegen, ob das Abschalten
lebensverlängernder Maschinen von einem einzelnen angeordnet werden
könne oder ob darüber nicht ein Kollegium beschließen müsse. Lehmann
äußerte die Furcht, daß dieses Urteil "die Mentalitäten verändert und
unter Umständen zu einem Dammbruch beiträgt". Für notwendig halte er
auf jeden Fall eine ernsthafte Diskussion in der Gesellschaft. Da die
Deutschen immer noch "verschreckt" seien durch das
NS-Euthanasieprogramm, hätten sie diese Frage eher verdrängt. Der
Vizepräsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche Deutschlands
(EKD) Hermann Barth, bezeichnete dagegen das Urteil als "vertretbaren
Versuch zum AusgIeich zwischen Lebensschutz und Respekt vor der
Selbstbestimmung des Patienten". Schmidt-Jortzig betonte: "In Fragen
des Lebensschutzes bin ich Fundamentalist und habe das zuletzt in der
Debatte um das Transplantationsgesetz deutlich gemacht: Für mich kann
es nie in Frage kommen, daß der Staat in irgendeiner Form die Hand zur
Tötung von Menschen reicht." Er bezeichnete aktive Sterbehilfe als
"vorsätzliche Tötung eines Menschen, die nicht nur derzeit nach unseren
Gesetzen unter Strafe steht, son dern auch für alle Zukunft als
Straftat eingestuft werden muß". Der Sozialverband Reichsbund warnte
vor "schlimmen Manipulationsmöglichkeiten" und forderte eine schnelle
gesetzliche Klarstellung. Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte die
Vizebundesvorsitzende Ina Stein, Sterbehilfe sei auch bei Komapatienten
nur dann vertretbar, wenn ein entsprechender Wille des Patienten
schriftlich vorliege. Das Urteil lasse aber offensichtlich schon den
"vermuteten Willen" oder gar eidesstattliche Versicherung von
Angehörigen als ausreichende Grundlage zu. Damit aber wäre
beispielsweise Erbschleichern Tür und Tor geöffnet. Das Urteil sollte
nach Ansicht Steins deshalb ein zusätzlicher Anstoß für alle Bürger
sein, Patiententestamente zu verfassen. (SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom
23.7.98) - In absehbarer Zeit werden wir auch in Deutschland
Verhältnisse wie in Holland haben, wo inzwischen schon ca. ein Drittel
der alten Leute zu Tode gespritzt werden sollen, zumal ja auch die
aktive Sterbehilfe von den verständnisvollen Personen aus 'Kirche' und
den 'christlichen' Parteien vertreten wird. E.H.
BEKENNTNISSE UND EINSICHTEN EINES EVANGELISCHEN PASTORS
- Der evangelische Pastor Motschmann bei Johannitern in Goslar. GOSLAR
(DT/idea). "Wir haben in Deutschland keine Bischöfe mehr, die deutlich
den Mund auftun, wenn es darum geht, Irrlehren zu verwerfen und die
Gemeinde vor Irrlehrern zu schützen. Das ist nach den
Bekenntnisschriften eine vornehmliche Aufgabe der Bischöfe. Aber schon
seit Jahren kann im Protestantismus fast alles behauptet werden, und
trotzdem haben in den letzten zwanzig Jahren nur zwei Verfahren wegen
Irrlehre stattgefunden." Diese Bilanz zog der Bremer evangelische
Pastor J. Motschmann - auch Vorsitzender des Bundes gegen
Kirchensteuermißbrauch - in Goslar bei einer Tagung der
Johanniter-Arbeitsgemeinschaft für Gegenwartsfragen in Norddeutschland.
Er sprach zum Thema "Brauchen wir eine neue Reformation?" Einer der
letzten mutigen Bischöfe, der das Vertrauen aller bibeltreuen Christen
gehabt habe, sei der bayerische Landesbischof Hermann Ditzfelbinger
gewesen. Ditzfelbinger lebte von 1955 bis 1975. Motschmann zufolge gibt
es inzwischen zu allen zentralen Fragen in Theologie und Kirche sich
gegenseitig ausschließende Aussagen. (...) Evangelikale hätten in den
Synoden und Kirchenleitungen so gut wie keinen Einfluß. (...) Trotzdem
sollten bibeltreue evangelische Christen nicht aus der Kirche
austreten, sondern konkret und praktisch reagieren: Überall, wo bei
kirchlichen Institutionen keine Kurskorrekturen zu erreichen seien,
gelte es, eine Alternative aufzubauen. In Gemeinden mit Pastoren, die
von einer nicht-biblischen Verkündigung und ähnlichen Aktivitäten nicht
abzubringen seien, sollten sich die treuen Christen in Hauskreisen
sammeln, die sich dann auch zu Hausgemeinden entwickeln könnten. Diese
Christen sollten einen Förderverein gründen, um auch finanziell
gerüstet zu sein. (DT vom 28.3.96) - Man lernt voneinander: Bibeltreue
Protestanten sind in einer vergleichsweise ähnlichen Situation wie wir.
E.H.
ERFOLG FÜR RECHTSSCHUTZ DER CHRISTEN
- Nürnberger Gericht wertet gekreuzigtes Schwein im Internet als
Störung des öffentlichen Friedens - REGENSBURG (DT/pdr) Nach einem
Beschluß des Strafsenates des Oberlandesgerichtes Nürnberg vom 23. Juni
1998 muß die Staatsanwaltschaft bem Landgericht Regensburg wegen der
Beschimpfung des religiösen Bekenntnisses gemäß Paragraph 166 des
Strafgesetzbuchs weiter "gegen den oder die Verantwortliche der Firma
Hulk Räckorz" ermitteln. Ein von dieser Firma im Internet vertriebenes
T-Shirt einer Punk-Rock Band hatte ein an ein Kreuz genageltes Schwein
gezeigt. Gegen diese Darstellung hatte Generalvikar Wilhelm
Gegenfurtner im Juni 1997 im Namen der Diözese Regensburg Strafanzeige
erstattet. Das Verfahren war zunächst von der Staatsanwaltschaft bei
dem Landgericht Regensburg eingestellt worden. Der Generalstaatsanwalt
in Nürnberg hatte diese Entscheidung bestätigt. In einem von der
Diözese angestrengten "Klageerzwingungsverfahren" hat der Strafsenat
des Oberlandesgerichts Nürnberg nun mit einem siebzehnseitigen Bescheid
entschieden, daß die Staatsanwaltschaft nach Maßgabe des
Senatsbeschlusses weitere Ermittlungen durchzuführen hat. "Die Ansicht
der Staatsanwaltschaft, eine Eignung zur Störung des öffentlichen
Friedens durch die Werbung für das "Schweine-T-Shirt" im Internet sei
nicht gegeben, da die Internetadresse nur einem kleinen Personenkreis
zugänglich sei, trifft nicht zu. Der Senat ist vielmehr der Ansicht,
daß die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraphen 166
Absatz 1 des Strafgesetzbuchs vorliegen. Der Beschuldigte habe unter
seiner Internetadresse ein T-Shirt zum Verkauf an jedermann angeboten,
wo bei es sich bei dem auf dem T-Shirt abgebildeten und im Internet
dargestellten Bild um ein an ein Kreuz genageltes Schwein handelt",
lautet die grundsätzliche Begründung der Entscheidung.(...) "Der
Protest vieler Tausender katholischer Christen gegen die Einstellung
des Ermittlungsverfahrens, dokumentiert in Einzelschreiben und in
gemeinsamen Erklärungen, ist ein Indiz dafür, daß es zu einer Störung
des öffentlichen Rechtsfriedens gekommen ist, daß die Protestierenden
befürchten, vom Staat nicht mehr von derart bösartigen Beschimpfungen
ihres Bekenntnisinhalts geschützt zu werden." So wertet das Gericht die
vom Bistum Regensburg gesammelten Protestunterschriften. (...)
Weiter verweist das Gericht darauf, daß die Darstellung auf dem T-Shirt
objektiv geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören. "Eine
tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens ist nicht
erforderlich... Es genügt, daß berechtigte Gründe für die Befürchtung
vorliegen, der Angriff werde das Vertrauen in die öffentliche
Rechtssicherheit erschüttern", heißt es in dem Beschluß. Es reiche die
begründete Befürchtung aus, daß das friedliche Nebeneinander
verschiedener Bevölkerungsgruppen gestört werden könne. Dies sei hier
der Fall, weil sonst "das Vertrauen der katholischen Christen darauf,
daß die Rechtsordnung die Respektierung und Tolerierung ihrer
Glaubensüberzeugungen gewährleistet, massiv beeinträchtigt würde".
Außerdem, heißt es in dem Gerichtsbeschluß weiter, "wäre das Ausbleiben
einer strafrechtlichen Sanktion auch geeignet, bei Dritten ... die
Intoleranz gegenüber Anhängern der katholischen Kirche zu fördern, weil
sie annehmen könnten, sie dürften sich ähnliche Beschimpfungen
erlauben, ohne staatliche Sanktionen fürchten zu müssen." (DT 4. 7.1998)
TURINER GRABTUCH STAMMT AUS DER GEGEND VON JERUSALEM
- LONDON (DT/KNA). Das Turiner Grabtuch stammt nach Ansicht eines
hebräischen Wissenschaftlers mit Sicherheit aus der Gegend von
Jerusalem. 28 auf dem Tuch, in dem der Überlieferung nach Jesus
Christus begraben wurde, isolierte Reste von Pollen und Pflanzen
"können nur aus dieser Region kommen", erklärte der Wissenschaftler
Avinoam Danin in der Montagsausgabe der britischen Tageszeitung "The
Independent". Eine der Pflanzen komme sogar auschließlich in Israel,
Jordanien und der Wüste Sinai vor. Der Schweizer Wissenschaftler Max
Frei hatte in den siebziger Jahren Überreste von Pollen und Pflanzen
auf dem Grabtuch ent deckt, war jedoch 1982 vor der endgültigen
Auswertung der Spuren gestorben. Drei Jahre später nahm der
amerikanische Mediziner und Photograph Alan Whanger die Arbeit wieder
auf und isolierte 28 Spezimen. Whanger bat Danin um Überprüfung. - 1988
war das Turiner Grabtuch bei drei Laboruntersuchungen auf das
Mittelalter datiert worden, was jedoch von vielen Experten unter
Berufung auf eigene Untersuchungen als falsch zurückgewiesen wird.
(Deutsche Tagespost vom 11.12.97)
IN PAKISTAN JUNGE CHRISTIN VON IHREM BRUDER ERMORDET -
Bangkog/Lahore (DT/KNA). In Pakistan ist ein achtzehnjähriges Mädchen
aus einer islamischen Familie von ihrem Bruder ermordet worden, weil
sie zum Christentum übergetreten war. Der Vorfall habe sich in Lahore
ereignet, wie die asiatische katholische Nachrichtenagentur UCA News in
Bangkog weiter berichtete. Nach islamischer Tradition darf jeder
Muslim, der dem Islam entsagt, als Abtrünniger getötet werden. (DT vom
26.8.97)
EIN KIND WIRD ZU EINEM SCHADEN
- Zum skandalösen Urteil des Bundesverfassungsgerichts - Jetzt ist es
also amtlich: Ein Kind, welches nach einer fehlgeschlagenen
Sterilisation oder nach einer mißglückten genetischen Beratung geboren
wird, ist für die Eltern ein Schaden, das hat jetzt der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts entschieden - In Mark und Pfennig können die
Eltern die Unterhaltsverpflichtung für das jeweilige Kind gegenüber dem
Arzt oder dem Krankenhaus geltend machen. Denn das Zivilrecht gestattet
einen solchen Anspruch, weil der zwischen den Eltern und dem Arzt
bestehende Beratungsvertrag schuldhaft verletzt worden ist. Ob ein Kind
wegen eines ärztlichen Kunstfehlers geboren wird oder ob der Patient
ein Bein verliert - das gilt in der Sache gleich: ein Schaden ist eben
ein Schaden. Diese Entscheidung des ersten Senats des höchsten
deutschen Gerichts ist allerdings ein Skandal. Denn das selbe Gericht
hat in seinem - aus anderen Gründen umstrittenen - Abtreibungsurteil
vom 28. Mai 1993 klar und deutlich und ganz unmißverständlich
formuliert: Das Kind ist kein Schaden im Rechtssinn. Die Würde des
Kindes verbietet nachhaltig, seine personale Existenz als
kommerzialisierbaren Schaden zu qualifizieren. Im Hintergrund dieser
Entscheidung des Zweiten Senats (...) stand ein umfassendes
Schutzkonzept: Ausgehend von der Erkenntnis, daß auch das ungeborene
menschliche Leben Würde besitzt, und zwar die im Grundgesetz der BRD
verankerte unantastbare Würde der menschlichen Person, verpflichtet
diese Entscheidung des Karlsruher Gerichts alle staatliche Gewalt,
aktiv dafür Sorge zu tragen, daß (...) der Schutz des ungeborenen
Lebens gewährleistet wird. In dieses umfas-sende Schutzkonzept fügte
sich auch nahtlos die Aussage ein, daß ein Kind, welches als Folge
einer mißlungenen Abtreibung oder als Folge einer fehlgeschlagenen
Sterilisation geboren wird, kein Schaden im Rechtssinn ist. Es ist eben
schlicht widersinnig, die personale Existenz einer Person mit allen
Attributen der menschlichen Würde zu belegen, aber ihr Geborenwerden
und ihre weitere Existenz dann gleichwohl als einen zivilrechtlichen
relevanten Schaden einzustufen. (Graf v. Westphalen, DT 18.12.97)
FREIMAURERLOGEN IM VATIKAN -
MEXICO CITY, 25. Oktober 1992. - Mary Ball Martinez, langjahrige
Vatikan-Korrespondentin (...) nimmt bei ihrer Abreise zu einer
Reihe von Vortragsveranstaltungen in Kalifornien einige
aufsehenerregende Nachrichten aus Mexico mit, wo die diplomatischen
Beziehungen mit dem Vatikan nach mehr als hundertjähriger Unterbrechung
soeben wieder aufgenommen worden sind. Carlos Vazquez Rangel,
Großkommandeur des Suprême Conseil der Freimaurer Mexicos,
identifizierte in einem Interview, das er der führenden politischen
Wochenzeitung «Proceso» gewährte, dem neuen Botschafter beim Heiligen
Stuhl, Enriquez Olivaras Santana, als einen Logenbruder, einen
«ehrenhaften Streiter im Schottischen Ritus und «den ausgezeichnetsten
Freimaurer in den letzten Jahren». Der frühere Gouverneur des
Bundesstaats Aguascalientes und ehemalige Innenminister Olivares ist
Vorsitzender des Politischen Aktions-Komitees der regierenden Partei
PRI. Während der Großkommandeur etwas Besorgnis darüber äußerte, daß
Olivares in Rom auf gewisse «Reaktionäre» stoßen könnte, versicherte er
gegenüber «Proceso», Olivares werde auf jeden Fall Maurer-Brüder
finden, da "innerhalb der acht Häuserblocks, aus denen der Vatikanstaat
besteht, nicht weniger als vier Logen des Schottischen Ritus tätig
sind. Viele der höchsten vatikanischen Würdenträger sind Freimaurer und
in bestimmten Ländern, in denen die Kirche sich nicht betätigen darf,
sind es die Logen, die insgeheim die Geschäfte des Vatikans führen.
Bezugnehmend auf das Zweite Vatikanische Konzil erinnerte Vazquez an
die Sendung des mexikanischen Erzbischofs Mendez Arceo. Als
Logen-Bruder hatte der Prälat von Cuernavaca den Auftrag, auf den
Widerruf der Bulle von Klemens V. zu dringen, die den Katholiken den
Beitritt zur Freimaurerei unter Strafe der Exkommunikation untersagte.
«Mendez Arceo hatte Erfolg, dank dem Umstand, daß der damalige Papst,
Johannes XXIII., ein Freimaurer war», sagte Vazquez. «An ein und
demselben Tag wurden in Paris der Profane Angelo Roncalli und der
Profane Giovanni Montini (Paul VI.) in die erhabenen Mysterien der
Bruderschaft eingeweiht. Daher kommt es, daß vieles von dem, was auf
dem Konzil erreicht wurde, auf freimaurerischen Grundsätzen beruht.»
KÖNIG CARL XVI. GUSTAF VON SCHWEDEN UND DIE FREIMAUREREI -
Er will angeblich nicht die Nachfolge seines im Januar verstorbenen
Onkels Bertil als Großmeister der Freimaurer antreten. Das berichtete
die Zeitung EXPRESSEN am Montag. Dem Bericht zufolge hat der
skandinavische Monarch eine entsprechende Aufforderung des Geheimordens
ohne offizielle Begründung abgeschlagen. Bei den Freimaurern stieß die
Entscheidung auf Empörung, zumal Angehörige des schwedischen
Könihshauses seit mehr als 200 Jahren das Amt des Großmeisters ausüben.
Auch des Königs Onkel Prinz Bertil war ein entschiedener Anhänger der
Freimaurerei, denen rund 20000 Schweden angehören. (DIE WELT vom 22.4.97
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