HAUSMESSEN
im Urteil der Kirchenväter
von
Theologieprofessor Dr.P.Severin M.Grill
SOCist, Stift Heiligenkreuz bei Wien
Nach Basilius ist es nicht erlaubt, außerhalb des Gotteshauses die
heiligen Geheimnisse zu feiern oder umgekehrt im Gotteshaus gewöhnliche
Mahlzeiten zu halten: "Wie die Heilige Schrift es nicht gestattet, ein
profanes Gefäß in das Heiligtum hineinzutragen (2 Makk 6,2-5), so
gestattet sie es auch nicht, das Heilige in einem gewöhnlichen Hause zu
vollziehen. Da aber der Herr sagt: "Mehr als der Tempel ist hier!" (Mt
12,6), und der Apostel. "Habt ihr keine Häuser zum Essen und Trinken?"
(1 Kor 11,22), so werden wir daraus belehrt, weder ein gewöhnliches
Mahl in der Kirche zu halten und zu essen und zu trinken, noch auch dem
Herrenmahl in einem Privathause Unehre anzutun, außer wenn einer unter
dem Zwang der Notwendigkeit einen reineren Ort zu gelegener Zeit
auswählt".*) Ähnlich spricht er im Brief 199: "...(Es gibt) Priester,
die sich von den öffentlichen Zusammenkünften fernhalten, privatim aber
Priesterdienste tun." **)
Gregor von Nazianz sagt: "Im Alten Testament durften die Opfergaben nur
zu bestimmter Zeit, an einem bestimmten Ort von bestimmten Personen
genossen werden. (Wieviel mehr müssen wir im Neuen Testament auf einen
würdigen Ort und eine würdige Zeit zur Feier der heiligen Geheimnisse
bedacht sein). ***) "Wenn Gottes Güte schon so weit gegangen ist, das
Opfer an allen Orten zu gestatten (Mal 2,11), so darf das nicht
mißverstanden werden, daß der Priester pro lubitu jederzeit und überall
die Eucharistie feiern könnte.
Denn "Einiges war für Jerusalem bestimmt, und die es außerhalb
desselben taten, setzten sich der Gefahr aus. Anderes, und zwar das
Meiste, war nur für den Tempel und den Altar zum Kulte Gottes
ausgewählt. Keiner wagte,das, was nur im Tempel und auf dem Altar
geschah, an anderen Orten Jerusalems zu vollführen, noch auch was an
anderen Orten geschah, auch im Tempel für erlaubt zu halten. Und so
besteht (auch für uns) die Gefahr, daß wir das Mandatum außerhalb des
(geziemenden) Ortes vollziehen, besonders wenn wir die heiligen
Geheimnisse an profanen Orten begehen wollten, weil ein solches
Vorgehen eine gewisse Verachtung (des Heiligen) im Zelebranten
bekundete und anderen zum Anstoß werden könnte."
Anmerkungen:
*) Regulae brevius tractatae, Nr. 310. Ausgabe Garnier 1839
**) Brief 199, Garnier III, 421 - In einer Anmerkung zu diesem Brief
sagt Garnier: "Oft werden bei den heiligen Vätern die getadelt, welche
die Eucharistie in Privathäusern oder in Hauskapellen feiern".
***) 2.Rede, Bibl.d.Kirchenväter, 1928, S.54
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