ULTIMATUM
aus dem Französischen übersetzt
von Günther Mevec, Gröbenzell
"Mit dieser Nummer stellt die Zeitschrift "Zeugen des Glaubens" ihr
Erscheinen ein." So lautet die letzte Zeile des Gemeindeblättchens von
Saint-Cyr (Diözese Bayeux) vom Oktober 1971.
Warum stellt der Hochw.Herr Pfarrer von Bailliencourt das Erscheinen
seines monatlichen Berichtes ein? Ganz einfach: Weil er nicht mehr
Pfarrer in seiner Gemeinde ist! Denn sein Bischof hat ihm mit
17.Sept.1971 "ein Ultimatum" zugestellt, das lautet: "Sie nehmen die
neue Religion entweder an oder lehnen sie ab."
Hierauf entgegnet der Priester: "Dieser Aufforderung kann ich mich
nicht entsichert. Um jedoch dem Glauben meiner Taufe treuzubleiben, der
Verpflichtung meines Priestertums, der Ewigen Kirche und der
Verbindung, die ich bei meiner Ankunft mit jedem von Ihnen (gemeint
sind die Gemeindemitglieder) eingegangen bin, um in keiner Hinsicht
nachzugeben (bezüglich des Glaubens sind keinerlei Konzessionen
möglich), war ich - dergestalt in die Enge getrieben - gegen meinen
Willen genötigt, mich zurückzuziehen.
Von allen Seiten wurde mir zu Konzessionen geraten. Doch scheinen diese
Personen nicht zu wissen, was sie sagen. Denn wenn es um den Glauben
geht, ist jegliche Konzession ausgeschlossen, und jene, die mir dazu
rieten, stehen der Apostasie nahe! Eine Konzession hier, warum dann
nicht morgen eine zweite: so bereitet man sich den Absturz..."
Meine Entlassung, obwohl es an Priester fehlt! Die Bischöfe haben dies
anläßlich der Synode wiederholt. Diese Tatsache sei für sie ein großer
Schmerz, dem entgegenzuwirken sie alle Mittel (egal ob gut oder
schlecht) aufwenden wollten, um die schwindende Zahl zu bemänteln. Aber
trotz dieser Sachlage scheuen sie sich nicht, junge und alte, fromme
und von Herzen hingegebene Priester aus dem einfachen Grund aus dem Amt
zu entlassen, weil sie der "neuen Welle" nicht hinreichend zugetan
sind; und weil sie die Soutane tragen, weil sie den wahren Katechismus
unterrichten, weil sie dem glauben, was die Kirche durch die Konzilien
und die Tradition lehrt, weil sie die Messe nach dem Ordo Pius' V.
zelebrieren ...!
Man hat uns nach und nach zum Besten gehalten... Schauen wir zehn Jahre
zurück. Damals trugen wir alle die Soutane und waren glücklich, dieses
Zeichen der Hingabe an Gott und seiner Freizügigkeit uns gegenüber, zu
besitzen - "Dominus pars hereditatis meae"!
Wir liebten die Feiern, den gregorianischen Gesang, die Verehrung des
Allerheiligsten Sakramentes, wir veranstalteten zu Ehren der Heiligsten
Jungfrau und unserer Heiligen Prozessionen, wir liebten die Feier der
Erstkommunion, den durchsichtigen Blick der Kinder und die Freude,
welche die katholischen Eltern empfanden.
Und dann sagte man uns, daß nunmehr die Fenster der Kirche hin zur Welt
geöffnet werden müßten, daß die Gläubigen nunmehr die Feiern verstehen
müßten und daß sie bei den Messen bislang nichts verstanden hätten...
Ich aber erinnere mich an jene Messen auf dem Lande, da alle Gläubigen
wirklich beteten, aus ihren Büchlein, ihren Rosenkranz, jedoch
besonders auf Grund ihrer tiefen Überzeugung vom Meßopfer und der
Gegenwart Jesu Christi.
Aber es kam die "Säuberung" der Kirchen, wobei die Heiligen Statuen und
die Kommunionbänke verschwanden, der Altar herumgedreht und der
Tabernakel entfernt wurde, der Besuch des Allerheiligsten Sakraments,
das Rosenkranzgebet, die Prozession mit dem Allerheiligsten
unterblieben, diese zweitrangigen Gesänge eingeführt wurden und eine
"Messe", bei der man sich überhaupt nicht mehr auskennt, bei der von
allem Möglichen geredet wird, jedoch selten von Dogmen, von
Frömmigkeit...
Man gab uns zweitrangige Übersetzungen der Messtexte, die des öfteren
in skandalöser Weise häretisch sind und verfälschte Biebeltexte. Es
wurden diese "Gospel nights" in unseren Kirchen abgehalten, und ein
Haufen anderer unehrerbietiger Dinge, die ich übergehen möchte!
Wir Priester haben uns dagegen nicht hinreichend gewehrt... auch die
Gläubigen hielten still. Viele von Ihnen haben sich aus den Kirchen
zurückgezogen; sie beten für sich. Es fehlte an dem großen Elan, um ein
klares "hier halt" auszusprechen. Man hat uns immer noch ein kleines
Bißchen mehr genarrt und nun stehen wir vor der Selbstzerstörung der
Kirche, von der (auch*)) Paul VI. spricht. Wir dachten, daß das Ende
dieser Neuerungen kommen würde. Aber die Welle der Zerstörer riß alles
mit sich fort. Hin und wieder fand man kleine Gruppen Gläubiger, die
von ernsthaften Priestern unterstützt wurden. Aber sie verschwanden,
als der Hirte starb. Jetzt verschwinden sie, wenn die Priester ins Exil
getrieben werden.
Man erzog uns zum GEHORSAM versäumte es aber, uns entsprechend auf die
GRENZEN des Gehorsams aufmerksam zu machen. Wir selbst haben nicht
genügend die Lehre der Apostel, wie sie in der Apostelgeschichte
niedergelegt ist, studiert oder die Lehre des heiligen Paulus (Vgl.
Galaterbrief 2,11-12!). Unser Gehorsamsbegriff war ungenügend
durchdacht. Deswegen sind wir Hirten gefolgt, die nicht mehr Hirten
nach dem Herzen Christi waren. Jeder Gehorsam gegenüber Menschen, seien
sie auch hochgestellt, ist noch nicht notwendig Gehorsam gegenüber
Gott. Ergibt sich ein Konflikt, so schulden wir zuerst Gott Gehorsam.
Nunmehr ist es aber hoch an der Zeit, daß wir uns wieder in die Hand
nehmen, die Kirchen von diesen sogenannt" "katholischen" Schriften
säubern, die den Irrtum vorbreiten, den Progressismus oder den
Modernismus, den Kampf der Klassen oder den Zerfall der Religion und
des Gotteskultes. Die Zeitschrift "Carrefour" veröffentlichte in der
Nr.17 (seplember 1969) eine kanonische Studie über das Verbot, (selbst
gutes) Schrifttum in den Kirchen zu verkaufen. Wer hat sich je daran
gehallen?
Angesichts dieser Degradierungen sind wir isoliert geblieben, ohne
Kraft noch Unterstützung. Viele Priester sind über den gegenwärtigen
Stand der Dinge tief betrübt. Da sie aber alleine stehen, können sie
keinen Widerstand leisten und fallen, einer nach dem anderen. Doch ist
immer noch Zeit, daß sie sich vereinigen. Dies ist umsomehr möglich,
als das Kirchenrecht noch nicht tot ist. Es stimmt zwar, daß das
II.Vatikanische Konzil beschlossen hat, gewisse der rechtlichen
Bestimmungen zu modifizieren, es stimmt, daß einige der neuen
Bestimmungen erlassen wurden. Doch ist das Ganze des Codex noch so, wie
es vor dem II.Vatikanischen Konzil war. Die kirchlichen Gerichte
bestehen noch, ebenso die römischen Congregationen. Es ist also noch
möglich, sich durch ein Gesuch seine Rechte anerkennen zu lassen.**)
______________________________
*) Einfügung des Übersetzers
**)Gegen diese verständliche Hoffnung erhebt sich auf Grund der
gegenwärtigen Lage der Hierarchie ein ernsthafter Einwand, den wir
gegen Ende dieses Berichtes angefügt haben (Anmerkung des Übersetzers).
Ein neues Gesetz, wenn es klar formuliert und mit dem Glauben konform
ist, verpflichtet uns. Ist es jedoch unklar und erheben sich Zweifel
bezüglich seiner Anwendung, so sieht der Codex in den Bestimmungen 17
bis 24 vor, was zu tun ist. Wie auch in der Vergangenheit bleibt der
bisherige Brauch in Kraft. Hingegen ist eine Neuerung, auch wenn sie
schon einige Jahre besteht, noch kein Brauch. Es bedarf eines Zeitraums
von 40 Jahren, damit ein Brauch Gesetzeskraft erlangt. Mit einem
Besenstreich sind also viele der Neuerungen, die der überschäumenden
Phantasie dieses oder jenes entsprungen sind und die man uns
aufzunötigen versucht, wegzuwischen. Non licet! Es sorge jeder von uns
für die Einhaltung des Gesetzes! Der Brauch behält Gesetzeskraft und
dort, wo es z.B. Erinnerungsbrauch ist, daß die Prozession des
Allerheiligsten stattfinde, hat niemand das Recht, diesen Brauch zu
unterdrücken (canon 1291).
Noch vor wenigen Jahren haben die französichen Bischöfe Anweisungen
gegeben, die sich kurz so zusammenfassen lassen: "Die Soutane bleibt
die übliche Bekleidung des Priesters, dedoch erlauben wir, daß er den
schwarzen oder grauen Anzug trage. Das Tragen der Krawatte ist
untersagt!"
Canon 770 schreibt vor, daß die Taufe dem Kind so bald wie möglich
gespendet wird. Nunmehr will man die "stufenweise Taufe" aufzwingen!
Das wichtigste ist jedoch die Messe. Der heilige Papst Pius V. hat vor
vier Jahrhunderten und nachdem er lange Zeit die Bischöfe darüber
konsultiert hatte, den Ordo Missae begründet, damit überall die
gleichen Meßgebete gesprochen würden. (Nur diejenigen hatten das Recht
auf eine besondere Liturgie, denen sie durch langen Gebrauch
überliefert war.) Gewiß, Paul VI. hat auf Grund okumenischer
Gesichtspunkte diesen Ordo modifiziert (d.h. an zentraler Stelle
verfälscht). Man kann sich die Frage stellen, welche Pressionen und
Einflüsse geltend gemacht wurden. Es ist ja bekannt, daß der Gruppe,
die den "Neuen Meß-Ordo" verfertigt hat, mehrere protestantische
Pastoren angehörten, die den Ordo PiusV. gegen den Widerstand der
Mehrheit der Bischöfe abänderte. (Der ehemalige Widerstand der Bischöfe
hat diese dennoch nicht bewogen, den "Novus Ordo" abzulehnen, wozu sie
verpflichtet gewesen wären. - Anm. d.Übersetzers)
Am 3.April 1969 unterzeichnete der Papst die Konstitution, deren Text
derart ungenau formuliert war, daß man sich fragen mußte, was damit
eigentlich ausgedrückt werden sollte. Die Übersetzer in Frankreich
gaben ihm eine dem ursprünglichen Text widersprechende Bedeutung.: Die
Formulierung: "Abschließend wollen wir dem Vorstehenden gesetzliche
Kraft verleiben", ist reine Erdichtung! Im Urtext existiert eine solche
Formulierung gar nicht. Sie wurde zusammen mit dem Versendungsdatum
erst dazugesetzt.
Die Definition dieser neuen Messe, wie sie in Artikel 7 steht, war die
des reinen protestantischen Abendmahls. Von einem Opfer ist darin nicht
mehr die Rede und der Priester ist nur noch der "Vorsitzende" der
Versammlung (der Gemeindeglieder), bei der Christus nicht mehr wirklich
und leiblich, sondern nur noch geistig gegenwärtig ist!
In der Folge wurde der Artikel Nr.7 abgeändert und eine Definition der
Messe wurde hinzugesetzt. Derjenige, der die Messe in dieser Weise
liest und dabei will, was die Kirche will, liest eine gültige, wenn
auch verarmte Messe. (Es fragt sich allerdings, ob ein Priester, der
trotz der Kenntnis des suspekten Charakters dieser neuen "Messe" den
"Novus Ordo" benützt, noch den voll mit der Kirche übereinstimmenden
Willen haben kann! - Anm.d.Red.)
Die kanonische Frage, die sich stellt, will wissen, ob die Priester
gehalten sind, nach dem neuen Ordo zu zelebrieren, Paul VI. sowie die
Ritenkongregation haben jedoch vorgesehen, daß in bestimmten Fällen der
Priester den Ordo Pius' V. beibehalten darf. Diesen Punkt gilt es zu
unterstreichen. (Es stellt sich jedoch die Frage nach der
systematischen Rechtfertigung dieser vorgeblich wohlmeinenden
Ausnahmgenehmigung, da die tridentinische Messe aus nicht schlüssigen
Gründen unterdrückt werden soll. - Anm.d. Übersetzers).
Bedeutet die Einführung des Neuen Ordo, daß alle Priester gehalten
sind, die Messe nach ihm zu lesen? Ich zögere nicht, hierauf mit einem
"Nein" zu antworten. Ich verweise außerdem auf eine tiefere Studie
dieser Frage durch Louis Salleron, sowie auf einige seiner Artikel.
Wir sind außerdem berechtigt, noch weiter zu gehen und zu behaupten,
daß, da diese "Neue Messe" zweideutig ist, kein Priester gezwungen
werden kann, nach diesem Ritus zu zelebrieren. Einen Priester deswegen
zu bestrafen, weil er auf Grund seines Gewissens am Ordo Pius' V.
festhält, ist fraglos eine Ungerechtigkeit.*) (Von derartigen
Ungerechtigkeiten und auch von dem so gefährlichen Klerikalismus, der
sich gegenwärtig verbreitet, hat man auf der jetzigen Synode
geflissentlich nicht gesprochen")
Gewisse Bischöfe scheuen sich nicht, sich dieser Ungerechtigkeit
schuldig zu machen, und wenn wir uns dagegen nicht verwahren, so wird
sie sich in zunehmendem Maße häufen. D.h. man wird die Priester nicht
nur vorzeitig in die Zurückgezogenheit verweisen, sondern man muß
befürchten, daß "die Regeln zur Laiisierung der Priester" zur Anwendung
gebracht werden, wodurch die Bischöfe die guten Priester einfach in den
Laienstand zurückversetzen. In den von der Glaubenskongregation
herausgegebenen Texten heißt es denn auch: "..O 7)
Im Falle eines offiziellen Vorgehens: ...die gegenwärtigen Bestimmungen
fassen den Fall ins Auge, wo die Priester von sich aus die Rückführung
in den Laienstand fordern. Diese Regelung ist in gleicher Weise auch
auf die Fälle anzuwenden, da die Priester auf Grund von Entgleisungen
in ihrem Lebenswandel, doktrinaler Abirrungen oder aus anderen
ernsthaften Gründen, nach erfolgter Untersuchung der Gründe, in den
Laienstand zurückzuversetzen sind und gleichzeitig aus Gründen der
Barmherzigkeit dispensiert werden, damit sie sich nicht die ewige
Verdammnis zuziehen."
Kommt ein Bischof nach erfolgter Untersuchung (!) zu dem Urteil, daß es
sich in seinen Augen um einen ernstlichen Fall handelt, so kann er
einen Priester laisieren und ihm sogar die Erlaubnis zu heiraten
erteilen (!). Ein solcher Priester ist nicht mehr als ein Laie ohne
Recht, die Soutane zu tragen, die Messe zu lesen, Beichte zu hören, das
Hirtenamt auszuüben.
Ist die Versuchung nicht groß für einen solchen Bischof, sich dieses
Mittels zu bedienen, um sich eines Priester zu entledigen, der sich von
dem modernistischen und progressistischen Strom dieser Zeit nicht
mitreißen lassen will?
Was kann ein Priester tun, dessen Priestertum bedroht und dessen Würde als Mensch angegriffen wird?
1) Eine.erste Vorsichtsmaßnahme besteht darin, daß man, im Moment, da
man gewahr wird, daß eine Unterredung mit dem Vorgesetzten sich zum
Schlechten wendet, verlangt, der Bischof möge seine Forderung dem
Priester in schriftlicher Form, datiert und unterschrieben zustellen,
ohne daß der Priester seinerseits irgendein Versprechen ablegt, weder
schriftlich noch mündlich, ehe er nicht einen Rechtsvertreter
konsultiert hat. Außerdem ist vom Bischof zu verlangen, daß er alle
Dokumente, auf die er sich stützen will, entweder im Original oder
photokopiert und von einem kirchlichen Notar beglaubigt, vorlegt.
2) Wenn Maßnahmen gegen den Priester getroffen werden, die entweder
seiner Ehre oder seinem Ruf schaden, so kann er sich auf Grund der
Verleumdung den staatlichen Gerichten zuwenden. Vor dem kirchlichen
Gericht kann er nicht gegen seinen Bischof klagen, jedooh vor der
heiligen Rota Romana. Er kann sich außerdem an die Kongregation wenden
oder den Papst direkt anrufen. (Anm.d.Übers.: Wie Dr.H.M. Kellner
bereits darauf hingewiesen hat, haben wir es zum gegenwärtigen
Zeilpunkt nicht mehr mit dem der rechtmäßigen Kirche angehörigen
Rechtskörper zu tun, sondern mit einem Rechtskörper, der zwar noch den
Namen "katholisch" trägt, jedoch von einem apostatischen Organismus
gebraucht, d.h. mißbraucht wird. Eine Rechtsprechung, die einem
rechtgläubigen Priester zu seinem Recht verhilft, ist also von dieser
Einrichtung nicht zu erwarten.)
Wer geneigt ist, gegen diese Bestimmung Pius'V. einzuwenden, sie stelle
eine nur disziplinäre Anweisung dar, möge bedenken, daß derartige
Anweisungen wie diese nicht einfach formal-juridischer Art sind,
sondern ihre Kraft und Rechtmäßigkeit (bzw. Unveränderlichkeit) aus der
Kraft der Gültigkeit der Wahrheit erhalten.
3) Von Rechts wegen ist der Bischof verpflichtet, dem Priester die Mittel zu einer ordentlichen Lebensführung zu gewähren.
Die Angelegenheit ist so ernst und für die örtliche Kirche von solchem
Interesse, daß es uns als unabdingbar scheint, die Gläubigen auf dem
laufenden zu halten. Denn es ist in erster Linie ihre Pflicht, für ihre
Priester zu beten und sie durch ihre Hingabe und ihre Wertschätzung zu
unterstützen. Zweitens, weil gewisse der Gläubigen durch ihren Einfluß,
ihren Rat und ihr Wissen den rechtlichen Lauf der Dinge erleichtern
können.
Es stellt sich eine letzte Frage: Wohin wird man uns führen? Vielleicht
zielt man nur auf den Beweis der eigenen (bischöflichen) Autorität ab,
indem man diesen Klerikalismus und diese Autokratie, die sich
gegenwärtig so ausbreitet, einfach erschöpfen will. Vielleicht will man
durch diese Winkelzüge erreichen, daß Paul VI. zugestehen muß, daß die
Ordination verheirateter Männer unumgänglich ist, man dadurch das
gegenwärtige Priestertum unterdrückt und sich so dem Protestantismus
annähert. Ein feiner Ökumenismus!
Vielleicht will man auch einfach nur die "Integristen" in das Schisma
treiben, um sie dann besser ausschalten zu können, danach jede
Opposition gegen den Progressismus unterdrücken, um sich dem
zweideutigen Ökumenismus leichter anzunähern.
Heiliger Thomas Beckett, bitte für uns!
Anmerkung:
*) Es sei hier auf die Bestimmung.Pius' V. in QUO PRIMUM verwiesen:
"Ebenso setzen Wir fest und erklären: Kein Vorsteher, Verwalter,
Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch, gleich
welchen Ordens, darf angehalten werden, die Messe anders als in der von
uns festgesetzten Weise zu feiern, noch darf er von irgendjemand
gezwungen und veranlaßt werden, dieses Missale zu verändern, noch kann
das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen oder modifiziert
werden..." (Vgl. EINSICHT Nr.1, April 1971)
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