54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
Datenschutzerklärung | Zum Archiv | Suche




Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Notstand: einbetoniert ... oder doch: Extra Ecclesiam salus est?


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Eberhard Heller: Der Fall Y. Yurchik: Aufnahme in die röm.-kath. Kirche?


Ausgabe Nr. 8 Monat Oktober 2004
Open Letter to most Reverend Bishop M. Pivarunas


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Unfreundliche Betrachtungen


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2003
La silla apostólica ocupada


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Apostolic See Occupied


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
The Episcopal Consecration of Fr. Guerard des Lauriers


Ausgabe Nr. 11 Monat December 2003
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Zur Frage der Gültigkeit der heiligen Messe


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Unbesetzter Apostolischer Stuhl


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
Alla ricerca dell’unità perduta


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
In Search of lost unity (engl/spa)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mars 2002
ES MONSEÑOR LEFEBVRE UN OBISPO ORDENADO VALIDAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Welche Bedeutung hat der Kanon 1366 § 2 des CIC


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 2002
Und sie sind es doch...


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Die Weihe von P. Guérard des Lauriers zum Bischof


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La Vacance du Saint-Siège


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Concerning the problem of the


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
Le Siège apostolique < occupé >


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consécration épiscopale du P. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La sede apostolica


Ausgabe Nr. 8 Monat December 2002
La consacrazione di P. Guérard des Lauriers a vescovo


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
GALILEO GALILEI


Ausgabe Nr. 7 Monat Diciembre 2001
A la recherche de l'unité perdue


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Offener Brief an H.H. P. Perez


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
H.H. Pfr. Frantisek Spinler ist gestorben - ein Nachruf


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
FATIMA


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
ZUM BRIEF EINES LESERS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
BRIEF DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
QUELLEN DER GLAUBENSLEHRE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Appell an den Redakteur der EINSICHT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Leserbrief: Zum Problem des sog.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
IN MEMORIAM FRAU ELSE KETTERER


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Leserbriefe zu dem Artikel


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?- Fortsetzung


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1997
DIE RESTITUTION DER KIRCHE ALS RECHTSGEMEINSCHAFT, Anmerkungen


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
NEUE ZEITSCHRIFTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1996
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1996
EIN DOPPELJUBILÄUM: 150 JAHRE LA SALETTE - 150. GEBURTSTAG VON LEON BLOY


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND... (Anmerkungen)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
WELCHE PHILOSOPHIE? - Einleitung


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
IN MEMORIAM H.H. PFR. FRANZ MICHAEL PNIOK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
OSTERN 1979*)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Offener Brief an Abbé Raphael Cloquell


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
UNSERE HILFE IST IM NAMEN DES HERRN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DIE SÜNDE WIDER DIE TUGEND DES GLAUBENS - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 12 Monat Januar, Sondernr. 1993
ENTHÜLLUNG DES SYSTEMS DER WELTBÜRGER-REPUBLIK


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
ENTHÜLLUNG DES SYSTEMS DER WELTBÜRGER-REPUBLIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
KEIN ANDERES EVANGELIUM - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
ZUM TODE VON MGR. LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
FATIMA - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
UNRUHIG IST UNSER HERZ


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DER KAMPF GEGEN DIE HEILIGE MESSE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
DIE BEDINGUNG DER GNADE


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
DAS VERZERRTE ANTLITZ DES ERLÖSERS


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
ZUM 10. TODESTAG VON H. H. DR. OTTO KATZER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
ALLTAG UND ALTAR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
HINWEIS AUF BÜCHER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
DIE STELLUNG DER KIRCHE IM POLITISCHEN LEBEN DES RÖMERREICHES


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAS GEHEIMNIS DER UNBEFLECKTEN EMPFÄNGNIS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DIE ENTWICKLUNG DER KIRCHLICHEN VERFASSUNG BIS ZUM 5. JAHRHUNDERT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
UBI PETRUS - IBI ECCLESIA


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1990
DAS GOLDENE KALB


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
S.E. MONSEIGNEUR MICHEL LOUIS GUERARD DES LAURIERS OP IST TOT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
ZUM TOD VON H.H. P. ALFONS MALLACH


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
APPELL AN SEINE MITBRÜDER


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
NOCH EINMAL: ZUM PROBLEM DES 'UNA CUM' IM 'TE IGITUR' DER HL. MESSE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
RELIGIÖSE VERFOLGUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
SCHAMLOS!


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
PREDIGT ÜBER DIE HEILIGE KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
DIE NEUE DOKTRIN DES PFARRER MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
ZUM PROBLEM DES UNA CUM


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
EINSICHT!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ITE MISSA EST


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
REPONSE DE HR L'ABBE HANS MILCH AUX QUESTIONS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
KRANKHEIT UND TOD VON H.H. PFARRER ALOIS ASSMAYR


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
IM VERTRAUEN AUF GOTT!


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DIE SYNODE VON PISTOJA UND DIE BULLE 'AUCTOREM FIDEI'


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
METHODEN UNSERER GEGNER, ODER TRADITIONALISTISCHE LEICHENFLEDDEREI


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
BUCHBESPRECHUNG:


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
INSTAURARE OMNIA IN CHRISTO!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
ÜBER DAS WESEN DER EHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
PARADIES UND SÜNDENFALL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
H.H. DR.THEOL. OTTO KATZER IST TOT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ITE, MISSA EST!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
ERINNERUNGEN AN H.H. DR.THEOL. OTTO KATZER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
MIT DER ZEIT ÜBERNEHMEN WIR, ECONE, ALLE MESSZENTREN!


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
UNSCHULD UND SCHULD DER FRAU IN DOSTOJEWSKIJS WERK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
NOCH EINMAL: PRÄZISE FRAGEN AN ECONE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
Offene Fragen an H. H. Franz Schmidberger


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
ICH FOLGE MEINEM KÖNIG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
AUS PRAG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
LETTRE OUVERTE À SON EXCELLENCE MGR. MARCEL LEFéBVRE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
ECONE ERNTET ...


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
DER ABGRUNDTIEFE HASS


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
OFFENE FRAGEN AN H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
IM GEDENKEN AN...


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
EINWÄNDE, DIE RESTLOS GEKLÄRT WERDEN MÜSSEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
DIE GESCHICHTE SCHREIBEN HEILIGE!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
MISCHEHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
FREUDE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
VERE ANTIQUI ERRORIS NOVI REPARATORES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
ES BEGANN IM PARADIES!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
WAS BEZWECKT DIE NEUE PRIESTERWEIHE ?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
ZUR MISERE DES RELIGIÖSEN LEBENS


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
FRIEDRICH NIETZSCHE VOR HUNDERT JAHREN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
DIE LITURGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
DIE LITRUGISCHE SPRACHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
Die letzte Ölung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1976
MEIN VOLK, GEDENKE DOCH! (Mich. 6,5)


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
DIE LETZTE ÖLUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
Die letzte Ölung


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
ES BEGANN IM PARADIES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
ADAM, WO BIST DU!


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
Sie glauben noch an ein Paradies?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1975
Ehe, Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
ADAM, WO BIST DU!


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
FRAU, SIEHE, DEIN SOHN!


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
EMPFEHLUNGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
FRAU, SIEHE, DEIN SOHN!


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EMPFEHLUNGEN, WIE SICH DIE GLÄUBIGEN IN DER JETZIGEN NOTLAGE DER KIRCHE VERHALTEN SOLLTEN.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EMPFEHLUNGEN ZUM VERHALTEN DER PRIESTER


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
AKTIVE TEILNAHME


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
GÜLTIGE UND WIRKSAME MATERIE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
WERDET MÄNNER, WERDET FRAUEN !


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
WERDET MÄNNER, WERDET FRAUEN! - II


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
GÜLTIGE UND WIRKSAME MATERIE - II.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1974
BUNDESBLUT UND BUNDESOPFER


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
DER UNSICHTBARE OPFERER-PRIESTER


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DIE GETREUE INTENTION


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
EHE, FAMILIE UNO ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
UNSERE SUBJEKTIVE INTENTION


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
DIASPORA


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
WURZEL, STAMM UND KRONE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Tuet Buße!


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
Tuet Buße


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Die gültige Materie, das Offertorium, Ich


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Ehe Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Das 'Ich' als Opfergabe


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Papa haereticus


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Das Ich als Opfergabe


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Ehe, Familie und Erziehung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
DAS SÜHNEOPFER


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
Tuet Buße!


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 45 Monat Juli/August 1973
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Darf ein Papst den Ritus ändern?


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Die heilige Messe


Ausgabe Nr. 12 Monat Février 1982
La Vacance du Saint-Siège


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Mgr. Lefebvre est-il évêque ou simple laïc?


Ausgabe Nr. 11 Monat Mai 1984
Is Mgr. Lefebvre a validly consecrated bishop?


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktobre 1984
IMPUDENT!


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ITE, MISSA EST


Ausgabe Nr. 11 Monat May 1980
ONCE MORE: PRECISE QUESTIONS TO ECÔNE


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Wo zwei oder drei in Meinem Namen versammelt sind


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1985
MONTRE-MOI TES CHEMINS, SEIGNEUR


Ausgabe Nr. 14 Monat February 1984
NOUVELLE POLITIQUE D'AUTONOMIE OU HYPOCRISIE?


Ausgabe Nr. 12 Monat July 1983
REPONSE DE M. L'ABBÉ MILCH A LA LETTRE OUVERTE DU M. HELLER


Ausgabe Nr. 13 Monat Oktober 1983
FIRST SIGN OF INDEPENDENT THINKING OR HYPOCRISY?


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
AGAINST THE 'PROPHECY' OF THE SO-CALLED 'ROMAN CATHOLIC'


Ausgabe Nr. 11 Monat April 1983
Concerning the problem of the 'una cum'


Ausgabe Nr. 12 Monat Decembre 1982
THE APOSTOLIC CHAIR VACANT


Ausgabe Nr. 15 Monat Decembre 1981
EDITORIAL


Ausgabe Nr. 11 Monat August 1982
ANSWER OF REVEREND FATHER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Die Nachfolge


Ausgabe Nr. 13 Monat April 2008
BIBLIOGRAFIA: VALIDEZ CUESTIONADA DE LOS NUEVOS RITOS POSTCONCILIARES


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Die Göttlichkeit des Christentums


Ausgabe Nr. 13 Monat Diciembre 2009
Estado de emergencia: afianzado en cemento


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Die Synode von Pistoia und ihre Verurteilung durch Pius VI.


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Im Eiltempo vom Abseits ins Aus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Hart, aber fair - ein Briefwechsel zur aktuellen kirchlichen Situation


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Neues aus dem finsteren Land Absurdistan


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2014
Mitteilungen der Redaktion, Hinweise


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2017
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2018
Christus ward für uns zur Sünde.


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2019
Beten wir vergeblich?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2019
Die Gottesfrage: Gott als Richter


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2021
Ankündigung


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2021
Erstrahlen können im Lichte der Liebe Gottes


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2022
In Erinnerung an Dr. Ante Križić


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2023
Nachlese zum Beitrag


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Meine Begegnung mit S.E. Erzbischof Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
My Time with His Excellency, Archbishop Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Ma rencontre avec S.E. Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Mi encuentro con Su Excelentísimo y Reverendísimo Arzobispo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 3 Monat März 2024
Il mio incontro con S.E. l´Arcivescovo Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2024
Darf der Papst den Ritus der Karwoche ändern?


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Auslaufmodell


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2024
Anmerkungen Nur noch Auslaufmodell


Die Synode von Pistoja
 
Die Synode von Pistoja - ihre Verurteilung durch Pius VI.
- Auswirkungen auf die Beschlüsse des II. Vatikanums -
- Kommentar und Quellen -

Vorbemerkung der Redaktion:

Wegen des Zusammenbruchs auch des kirchlichen Lehramtes sind wir bei der Beurteilung von neuen Häresien im Zusammenhang mit den Beschlüssen des sog. II. Vatikanums auf entsprechende authentische Urteile der Kirche angewiesen, von denen auch die modernen Irrlehren betroffen sind. Zu diesen Entscheidungen gehört auch die Bulle "Auctorem fiedei" Pius VI. vom 28.8.1794, durch die 85 Sätze der Synode von Pistoia verworfen wurden, u.a. auch der Beschluß, die Landessprache für die Sakramentenspendung zu benutzen, wie dies ja auch im Gefolge der Liturgie-Reform wieder eingeführt wurde.

Was war auf der Synode von Pistoia im Jahre 1786 beschlossen worden?

In Anlehnung an die staatskirchlichen Bestrebungen und Verordnungen seines Bruders, des Kaisers Joseph II. 1), d.h. Verordnungen, durch die die Kirche dem Staate untergeordnet werden sollte, hatte Leopold I., Großherzog von Toskana, in einem Rundschreiben vom 26.1.1786 den Bischöfen seines Herzogtums einen jansenistisch-febronianischen Reformplan zur Prüfung unterbreitet. Die 57 Artikel, die der Schrift "L'ecclésiastique citoyen" (London 1785) entnommen waren, enthielten hauptsächlich Vorschläge zur Abhaltung häufigerer Regional-Synoden, die eine größere Unabhängigkeit vom Papst herstellen sollten, für Reformen des Breviers und der Meßbücher, die Sakramen-tenspendung in der jeweiligen Landessprache, Beschränkung der Prozessionen, Verbote von Bildern und Votivtafeln in den Kirchen, Verpflichtung der Kleriker auf die Lehre des hl. Augustinus.

Während die meisten Bischöfe diese Vorschläge ablehnten, stimmten ihnen die Bischöfe von Pistoia-Prato, Chiusi und Colle zu. Der Bischof von Pistoia, Scipione de Ricci, berief eine Diözesan-Synode ein, die vom 18.-28. Sept. 1786 stattfand und an der 234 Priester teilnahmen. Sie beanspruchte, in Glaubensangelegenheiten entscheiden zu können und verabschiedete zahlreiche Beschlüsse, darunter auch die Annahme der vier Gallikanischen Artikel: Unterordnung der Kirche unter den Staat, das Episkopalsystem, den jansenistischen Rigorismus bei der Verwaltung des Bußsakraments, Verminderung der Ehehindernisse, Geringschätzung der Zeremonien, Zurückführung der Orden auf den benediktinischen etc. Auf einer 1787 einberufenen Konferenz sollten nach Leopolds Vorstellung die 17 toskanischen Bischöfe diese extremen jansenistisch-gallikanischen Beschlüsse bestätigen. Doch nur wenige der Reform-Vorschläge Leopolds wurden angenommen, und dann nur in abgeschwächter Form. Mißmutig schloß der Großherzog am 5.6.1787 die Versammlung und sah die Idee eines Nationalkonzils für gescheitert an.

Nachdem Leopold im Jahre 1790 als Kaiser nach Wien ging und Bischof Ricci abgesetzt worden war, scheiterte die schismatische Bewegung auch am vehementen Widerstand der Gläubigen. Der Nachfolger Leopolds, Großherzog Ferdinand III., hob zudem verschiedene Neuerungen wieder auf. Wegen der dennoch erfolgten Verbreitung der Synodalakten und deren Ausschlachtung durch die Reformer verurteilte Pius VI. im Jahre 1794 insgesamt 85 Sätze der Synode von Pistoia durch die Bulle "Auctorem fidei" als häretisch.

Auf die Bedeutung von "Auctorem fidei" für die Bewertung bzw. Beurteilung der modernen Häre-sien hatte bereits + H.H. Dr. O. Katzer in einem Artikel  "Vere antiqui erroris novi reparatores - Erneuerer alter Irrtümer (Petrus Venerabilis)" in EINSICHT VIII/7 vom April 1979, S. 240 ff. hingewiesen, weil er zwischen den Beschlüssen von Pistoia und denen  des II. Vatikanums hinsichtlich seiner Ideen und Tendenzen gewisse Übereinstimmungen entdeckt hatte. Nachfolgend drucken wir diesen Beitrag wieder ab, zusammen mit verschiedenen Briefen Pius VI., in denen die damaligen Sachverhalte weiter geklärt und die Gründe für bestimmte Entscheidungen erläutert werden.

E. Heller

* * *

Vere antiqui erroris novi reparatores
Erneuerer alter Irrtümer
(Petrus Venerabilis)


von
H.H. Dr. Otto Katzer 2)

Großherzog Leopold I., Bruder Kaiser Josephs II. sehnte sich danach, kirchliche Reformen im Geiste des Jansenismus und Gallikanismus in seinen Staaten einzuführen. Sein Reformplan empfiehlt die Veränderungen des Breviers und des Missale. Nach ihm soll die ganze Heilige Schrift in jedem Jahre gelesen werden, die Ausspendung der heiligen Sakramente soll in der Landessprache geschehen, der Kult beschränkt, Bilder und Reliquien reduziert werden, alle Pracht sollte aus den Kirchen verschwinden, worin nur ein Altar sein durfte. Auch "abergläubische" Andachten und Prozessionen sollten vermindert werden usw., Predigten sollen moralischer sein, alles Mystische und Dogmatische gemieden werden. In seinem Ratgeber, dem Bischof Scipione Ricci von Pistoja, fand er einen eifrigen Helfer. Im Jahre 1786 wurden alle erwünschten Reformen von der in Pistoja gehaltenen Synode angenommen. Im Kerne wurde alles gefordert, was sich seit dem sog. II. Vatikanischen Konzil durchgesetzt hat.

Der Herr und sein Hirte schliefen jedoch nicht; die Synode wurde von Papst Pius VI. durch die Apostolische Konstitution "Auctorem fidei" verdammt: "Absit, ut vox Petri in illa unquam sede sua conticescat, in qua perpetuo vivens ille ac praesidens praestat quaerentibus fidel veritatem." ("Fern sei es, daß die Stimme Petri je still werde auf diesem Stuhle, wo er ununterbrochen lebt und den Vorsitz hat, bereit denen, die die Wahrheit suchen, diese zu gewähren") - so lesen wir in der Einleitung zu dieser für uns heute so wichtigen Konstitution. "In solchen Dingen", setzt die Einleitung fort, "ist Nachsicht nicht mehr gestattet, da es sozusagen ein Verbrechen ist in solchen Dingen, nämlich solch gottloses Zeug zu predigen, nachsichtsvoll zu sein. Solch eine Wunde muß herausgeschnitten werden, die nicht nur ein Glied verletzt, sondern den ganzen Leib der Kirche gefährdet!"

"Wir befehlen deshalb allen Christgläubigen beiderlei Geschlechtes, daß sie es ja nicht wagen, eine im Gegensatz zu unserer Konstitution stehende Ansicht zu haben, etwas dagegen zu lehren oder zu predigen, da derjenige, der etwas, was gegen unsere Konstitution ist - im ganzen oder im einzelnen - lehren, bzw. davon etwas verteidigen oder herausgeben würde oder auch darüber öffentlich bzw. privat disputieren würde (außer, um die verurteilten Sätze zu bekämpfen), den kirchlichen Zensuren beziehungsweise den vom Gesetz angegebenen Strafen (die für ähnliche Vergehen festgesetzt sind) allein schon durch die Tat selbst verfallen würde (ohne daß es nötig wäre, die Verurteilung eigens zu veröffentlichen)."

Nachdem der Papst die Veröffentlichung der Synodalakten (in jeder beliebigen Sprache, in jeder Ausgabe, egal an welchem Ort, ob bereits gedruckt oder nicht) aufgrund seiner apostolischen Autori-tät verboten und verurteilt hatte, verbietet er auch alle anderen Bücher, welche die verworfene Lehre verteidigen - seien sie geschrieben oder bereits gedruckt, oder auch, was Gott verhüte, daß sie später herausgegeben würden - als auch das Lesen dieser Bücher, ihr Abschreiben, Behalten und ihren Gebrauch und zwar allen Christgläubigen und jedem einzelnen unter der Strafe der Exkommunikation, welcher jeder ipso facto verfällt, ohne daß es notwendig wäre sie noch eigens auszusprechen.

Daß darunter auch die Teilnehmer am sog. Vatikanum II. fallen, dürfte klar sein.

Um dieser Sache den nötigen Ernst zu geben, schrieb Papst Pius VI. einigemale an den Bischof von Pistoja, Scipio Ricci, und seine Mahnungen sollten auch wir uns zu Herzen nehmen, er sagte: "Es gibt sicher niemanden, der sich dessen nicht bewußt wäre, daß (durch die auf der Synode aufgestellten Sätze) dogmatische Urteile verletzt wurden, welche vom Stuhle Petri erlassen worden sind und deren Überwachung dir anvertraut war." "Wenn nun bei einer Synode Dekrete des apostolischen Stuhles angeführt wurden, dann geschah das nie, um sich wegen dieser herumzustreiten (als wären sie nicht unumstößlich), da sie als sicher und als unveränderlich gelten". 3) Es handelt sich also in den betreffenden Fragen nicht um Probleme der Disziplin!! Nach dem hl. Thomas von Aquin ist es Recht und Pflicht des Apostolischen Stuhles, "endgültig zu entscheiden, in dem, was sich auf den Glauben bezieht, und dafür zu sorgen, daß es von allen mit unerschütterlichem Glauben festgehalten werde." 4) "Gegen apostolische Dekrete ist es niemand gestattet aufzutreten; so daß, wenn jemand etwas anderes behaupten wollte, er sich selbst verurteilen würde, aber nicht diese (Dekrete)! Eine bereits entschiedene Angelegenheit erneut dem Unverstand einiger weniger auszusetzen, ist nicht gestattet; das tun nur einige wenige Pseudo-Bischöfe und Widerspenstige. (...) Wenn es gestattet wäre, menschlichen Meinungen freie Bahn zu lassen, würde es nie an denjenigen mangeln, die es wagen würden, die Wahrheit zu verspotten. Die Streitigkeiten und Auseinandersetzungen würden kein Ende nehmen, wenn es erlaubt wäre, das, was von mehreren Päpsten festgelegt wurde, von neuem zu beurteilen. (...) Wir, die wir Hüter der väterlichen Beschlüsse sein sollen, dürfen solche Anfeindungen nicht zulassen, nach dem Wort des hl. Petrus Damianus: "Bedenke, daß der, der die Schlüssel Petri besitzt gegen jede neue Lehre sich erheben muß und die Förderer der Schlechtigkeit mit dem Richterspruch unschädlich machen muß." 5)

In einem weiteren Schreiben betont der Papst, daß es auch ihm nicht gestattet ist, über die nach ernster Besprechung ausgesprochenen Urteile Rechenschaft abzulegen. Ja, er muß sich aufgrund seines Amtes und seiner Würde solchen Auseinandersetzungen völlig und gewissenhaft widersetzen, sonst würden solche kein Ende nehmen und die Autorität, vor der sich ein jeder beugen muß, geschmälert werden." 6) Infolgedessen, so bemerkt er in seinem Schreiben an Ferdinand III., mußte er gegen die Synode von Pistoja eingreifen, damit niemand der künftigen Bischöfe von Pistoja und Prato, wie auch all der anderen den (unfehlbaren Beschlüssen) entgegengesetzte Regeln herausgeben könne, denen sonst nichts im Wege stünde und die mit der gleichen Autorität wie der jetzige Bischof es getan auftreten würden), wodurch eine neue Synode von Pistoja einberufen werden könnte."  7)

In diesem Zusammenhang ist noch ausdrücklich auf das hinterlistige Vorgehen gegen das Dogma der Unbefleckten Empfängnis Mariens (verkündet in der Bulle "Ineffabilis Deus" 1854) aufmerksam zu machen, wie es aufgrund des Nichtausschlusses der Polygenie (die besagt, der Mensch sei zu verschiedenen Zeiten, an verschiedenen Orten entstanden, er würde von verschiedenen tierischen Ahnen abstammen, das Paradies sei ein Mythos, der Sündenfallbericht sei kein Protokoll des "Sündenfal-les" - es sei nicht so gewesen, wie es dargestellt würde 8) -) immer wieder mit "kirchlicher" Approbation geschieht. Papst Pius IX. bestätigt in seiner erwähnten Bulle die von Papst Sixtus IV. verhängten Strafen und fügt noch weitere hinzu: "Das Verbot zu predigen, öffentliche Vorlesungen zu halten, den Verlust der Berechtigung zum Lehramte und der Interpretation, den Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes, und zwar sofort, automatisch, ohne Verpflichtung zur (öffentlichen) Verlautbarung. Auch wird solch ein Priester für immer unfähig zu predigen, vorzulesen, zu interpretieren und zu belehren, ipso facto, ohne daß noch eine Verlautbarung diesbezüglich notwendig wäre. 9)

Gott läßt Seiner nicht spotten!

* * *

Urkunden, die sich auf die vom Bischof von Chiusi und Pienza
erlassene Pastoralinstruktion über viele

wichtige Wahrheiten der Religion beziehen
10)
1786-1787

aus: Mansi "Conciliorum Collectio", XXXVIII: "Synodus Pistoriensis et Congregatio ab Hetruriae archiepiscopis et episcopis Florentiae habita", Col. 1103 sq.

aus dem Lateinischen übersetzt von
Armin Benedikter


Brief des Bischofs von Chiusi und Pienza an Pius VI.

SELIGSTER VATER!

Da ich für diese meine Diözesen eine Pastoralinstruktion über die gesunde Lehre veröffentlicht habe, glaubte ich, dazu verpflichtet zu sein, eine Abschrift davon Eurer Heiligkeit demütigst zu unterbreiten, der dies gewiss mehr als jedem anderen zusteht, seid Ihr ja derjenige, der durch göttliche Einrichtung zum Oberhaupt der Bischöfe und Mittelpunkt der Einheit und Gemeinschaft der Kirche bestimmt ist.

In den Händen Eurer Heiligkeit gewinnt sie einen neuen Wert und Glanz sowie nicht weniger als die sicherste und stärkste Unterstützung gegen die Beschimpfungen von seiten ihrer Feinde.

Es mangelt nicht an rühmlichen Belegen, die eindeutig die Rechtschaffenheit und den großen Eifer beweisen, womit Eure Heiligkeit denen Gunst erwiesen hat, die sich für die guten Grundsätze ausgesprochen haben, und ich bleibe immer der einzigartigen Wohltaten eingedenk, die mir von Eurer übergroßen Güte zuteil geworden sind.

Im Vertrauen auf diese Güte hege ich die größte Hoffnung, daß Eure Heiligkeit mir die Kühnheit, die ich mir herausgenommen habe, verzeihen und es als erster Wächter und Verkünder der gesunden Lehre nicht verschmähen wird, auch mich die gnadenvollen Wirkungen Eures so einflussreichen Schutzes und Beistandes spüren zu lassen. Und indem ich für mich und für diese meine Herde den apostolischen Segen erflehe, rühme ich mich, allzeit in höchster Wertschätzung und tiefster Verehrung Eurer Heiligkeit demütigster Diener und Sohn in Christus zu sein.

Giuseppe, Bischof von Chiusi und Pienza.

Pienza, den ersten August 1786

***

Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza

PAPST PIUS VI.

Ehrwürdiger Bruder,

Gruß und apostolischen Segen. Erst vor wenigen Tagen wurde Uns ein Brief deiner Brüderlichkeit überbracht, der am 1.August geschrieben worden war, und überaus willkommen war uns die Erinnerung an deine kindliche Liebe zu Uns, die du mit vorzüglichem Eifer in diesem Brief dargelegt hast; du lieferst nämlich dadurch aus freien Stücken eine neue und nicht unwillkommene Bestärkung des Vertrauens, das Wir deiner Tüchtigkeit gegenüber im Herrn hegten, bevor du zur Höhe des Bischofsamtes erhoben wurdest. Den von dir bereits gefassten Entschluss jedoch, deinen Klerus auf eine besondere Art und Weise in der kirchlichen Lehre zu unterweisen, die du in deiner Diözese weiterzugeben gedenkst, haben Wir aus deiner Instruktion selbst entnommen, die du dem Brief beigelegt hast. Aus ihrer Lektüre und Abwägung ergibt sich für Uns jedoch zwangsläufig ein schwerwiegender Grund zu Sorge und Trauer; Wir haben nämlich festgestellt, daß sie in dem Bestreben verfasst wurde (was noch durch weitere Beweise belegt werden könnte, wäre hier Raum für eine längere Auseinandersetzung), von der Lehre des Apostolischen Stuhles mehr als einmal abzuweichen und Sätze einzuführen und zu begünstigen, von denen zur Genüge bekannt ist, daß sie von diesem schon seit langem verworfen worden sind; darüber hinaus hast du nicht gezögert, katechetische Bücher, die vom Apostolischen Stuhl ebenfalls bereits gerügt worden waren, mit Lob zu überhäufen und sie deiner Herde als einwandfrei und als Quellen der reineren Lehre vorzulegen. Jedermann muß aber erkennen, daß dadurch den dogmatischen Entscheidungen, die der Stuhl Petri gefällt hat, eine offene Verletzung zugefügt wird und daß du dich zu ihrem Richter aufschwingst, so als ob in dem, was von den Päpsten definiert worden ist, zu wenig für die Religion gesorgt worden wäre.

Augenscheinlich hat aber ein Bischof bei der Unterweisung des Klerus eine ganz andere Aufgabe; denn da die Gewalt über die Schafe beim Bischof liegt und das Wissen der Geistlichen auf das Volk Einfluss hat, ist es von größter Wichtigkeit, diesen eine ganz und gar sichere, nicht anfechtbare und schon gar nicht verworfene Lehre einzuflößen, und es ist sorgfältig darauf zu achten, daß die Oberhirten den Klerus und das Volk rechtgläubige Sätze lehren, ohne bereits abgesteckte Grenzen zu überschreiten; wenn nun eine Lehrstreitigkeit ausbricht, ist diese nicht anders als nach den vom Apostolischen Stuhl gebilligten Lehrentscheidungen zu behandeln: denn seine Verfügungen, die ja gleichsam aus dem Munde Petri hervorgehen, galten als Richtschnur für das, was später auf den Konzilien beschlossen wurde; daher hat bekanntlich das Konzil von Ephesus die Absetzung des Nestorius verfügt, dessen Irrlehren zuvor schon der römische Papst Cölestin verurteilt hatte 11), und die in Chalcedon versammelten Väter riefen gegen Dioscorus aus, Petrus habe durch Leo gesprochen 12); nicht weniger bekannt ist, daß der hl. Viktor in den Fußstapfen seiner Vorgänger dem I. Konzil von Nizäa das Licht vorangetragen hat, als über die Feier des Ostertages gestritten wurde 13). Noch mehr Beispiele hierfür anzuführen, ist unseres Erachtens nur überflüssig, es genügt uns festzustellen, daß, sooft in Konzilien Dekrete des Apostolischen Stuhles vorgelegt wurden, es dabei niemals darum ging, daß über Unsicheres gestritten, sondern daß Sicheres und Unveränderliches 14) durch die kurze und bündige Definition der Mitpriester und Mitdiener feierlich verkündet werde.

Jedermann sieht, daß dadurch die höchste Autorität des römischen Papstes in Glaubensangelegenheiten anerkannt wurde, und das hat die katholische Kirche beständig so eingehalten; das war auch die richtige Haltung Theodorets, des Bi-schofs von Cyrus, der das Gutachten des Apostolischen Stuhles abwartete und den hl. Leo eindringlich bat, er möge ihm, der sein rechtmäßiges und gerechtes Gericht anrief, zu Hilfe kommen und ihm befehlen, zu ihm zu kommen und seine Lehre, die den apostolischen Grundsätzen treu bleibe, vorzutragen 15); dem entspricht einerseits die Ermahnung des Petrus Chrysologus, der an Eutyches schreibt, "er solle sich gehorsam an das halten, was vom seligsten Papst der Stadt Rom geschrieben worden ist, da der selige Petrus, der an seinem Sitz sowohl lebt als auch den Vorsitz führt, allen Suchenden die Wahrheit des Glaubens darreicht; aus der eifrigen Sorge um den Glaubensfrieden können wir nämlich nicht ohne Zustimmung des Bischofs der Stadt Rom Glaubenssachen entscheiden" 16); andererseits die Haltung des hl. Hieronymus, durch die er nicht nur dem Theophilus bezeugte, "daß es für ihn nichts Althergebrachteres gebe, als Christi Rechte zu bewahren und die Grenzsteine der Väter nicht zu verrücken, und daß er sich erinnere, daß stets aus apostolischem Munde der römische Glaube verkündet wurde, an dem teilzuhaben sich die Kirche von Alexandrien rühmt" 17), sondern auch, um den Rufinus zu widerlegen, der sich - übrigens in verwegener Weise – auf die Meinung der Bischöfe Italiens berief, ihm überaus weise in Erinnerung rief, daß die höchste Lehrautorität bei der römischen Kirche liege, und ihn nach Art eines Staunenden mit der Frage bedrängte: "Wie könnte Italien gutheißen, was Rom verworfen hat; wie könnten die Bischöfe annehmen, was der katholische Glaube verdammt hat?" 18)

Dem sind freilich, damit dieser Brief nicht zu lang wird, vor vielen anderen nur noch zwei Zeugnisse für dieselbe Auffassung hinzuzufügen, nämlich die Lehre des hl.Thomas von Aquin, welche gutheißt, daß es den Nachfolgern Petri zustehe, "alles endgültig zu bestimmen, was zum Glauben gehört, damit es von allen mit unerschütterlichem Glauben geglaubt werde" 19) sowie eine weitere der Universität von Löwen: unter den übrigen von dieser am 6. Dezember 1544 verkündeten 25 Glaubensartikeln befindet sich auch der in folgenden Worten verfasste: "Mit Glaubensgewissheit festzuhalten ist nicht nur das, was ausdrücklich durch die Hl. Schrift geoffenbart wurde, sondern auch das, was wir durch die Überlieferung der katholischen Kirche als zu glauben vorgelegt bekommen haben und was in Sachen des Glaubens und der Sitten durch den Stuhl Petri oder durch rechtmäßig einberufene allgemeine Konzilien definiert worden ist". Diese Artikel hat sogar Kaiser Karl V., damit sie strenger eingehalten würden, mit einer am 13. März 1545 zu Brüssel erlassenen Konstitution mit seiner Bestätigung versehen 20). Es ist also in der Kirche schon lange Brauch, daß, sooft es um den Glauben geht, "alle unsere Mitbrüder und Mitbischöfe (wir verwenden die Worte, die der hl. Innozenz I. an die Konzilsväter des Konzils von Milet schrieb) das, was weltweit allen Kirchen gemeinsam zum Nutzen gereichen soll, von Petrus, dem Urheber ihres Namens und ihrer Ehre, abhängig machen müssen" 21).

Nicht anders verhielt sich der hl. Hieronymus, als er angesichts der herumschleichenden Irrlehren der arianischen Häresie Papst Damasus um Rat fragte, um unter seiner Führung den Hafen der sicheren Ruhe zu erreichen 22); dasselbe besagt auch Artikel 18 der zuvor gelobten Universität Löwen, der lautet: "Einer ist der höchste Hirte der Kirche, dem alle zu gehorchen gehalten sind, dem Streitigkeiten über Sachen des Glaubens und der Religion zur Entscheidung anheimzustellen sind" 23). Es ist sehr zu bedauern, daß dir diese Vorsichtsmaßregel vor der Verlautbarung deiner Instruktion überhaupt nicht gegenwärtig war; hättest du sie Uns nämlich vorgelegt - zusammen mit der anderen, von der du sagst, daß sie das Muster einer katechetischen Unterweisung enthalte -, hättest du es zweifellos nicht gewagt, Sätze aufzunehmen, die durch endgültige Entscheidung der römischen Päpste öfter verworfen worden sind und die nur wenige Scheinbischöfe oder Rebellen verfechten. Denn mit der übergroßen Liebe, die Wir gegen dich hegen und mit der Wir herzlich wünschen, alle Mitbrüder im Geiste der Milde in ihrem Amt zu erhalten, hätten Wir dich daran erinnert, daß es niemandem erlaubt ist, in verwegener Weise irgendetwas dagegen zu äußern, was auf päpstliche Entscheidungen gegründet ist; in der Weise, daß, wenn jemand etwas davon Abweichendes beschließen wollte, er eher sich selbst herabsetzt, als daß er jene zu verderben vermöchte 24), und daß es sich nicht gehört, daß eine schon längst entschiedene Streitsache durch die Torheit weniger Leute wieder in den Widerstreit zweifelhafter Meinungen und in die Kämpfe fleischlicher Auseinandersetzungen hineingezogen werde 25); denn das hieße eher zweifeln als glauben, eher streiten als wissen, eher mit dem Bannstrahl Getroffenem folgen als Lehrentscheidungen einhalten; und du hättest leicht entdeckt, daß sich hinterhältig Verführer mit ihren Bestrebungen einschleichen wollen, die darauf ausgehen, daß die festgelegten Glaubensgrundsätze, die mit den Lehren des Evangeliums und den Überlieferungen der Kirchenväter übereinstimmen, durch eine neue Meinung ihre Kraft verlieren und dadurch, daß die Auseinandersetzung hierüber zugelassen wird, die Lehrautorität beseitigt wird 26). Denn wenn es den menschlichen Meinungen immer freistünde zu diskutieren, würde es nie an solchen mangeln, die sich erdreisten, die Wahrheit anzugreifen, und es gäbe kein Ende der Debatten und Streitereien, wenn man über das, was durch die Zustimmung sehr vieler Päpste bekräftigt worden ist, ein neues Urteil fällen dürfte.

Sollte aber in diesem unseren Zeitalter die Raserei der Häresien zu demselben Zustand geführt haben, wie er zur Zeit des hl. Leo in Ägypten herrschte, könnte uns derselbe Trost zuteil werden, den dieser erfuhr, als er dem Anatolius schrieb, "daß unter allen Bischöfen, die den ägyptischen Diözesen vorstehen und erst vor kurzer Zeit verurteilt worden sind, nur vier gefunden werden konnten, die dem Timotheus sowohl an Gottlosigkeit der Häresie als auch an verbrecherischer Räuberei ebenbürtig sind" 27). Aber da unsere Zeit ruhiger ist und die katholischen Dogmen, gegen die hinterhältig vorgegangen wird, schon fest verankert und eingebürgert sind, wäre es für uns zu Recht ein äußerst schwerwiegender Grund zu Traurigkeit und Schmerz, wenn heute in der Toskana dieselbe Anzahl von Bischöfen sich finden ließe. Aber du, darauf hoffen wir fest, bist von dieser Gruppe weit entfernt, und zu nicht geringer Freude wird uns der Eifer gereichen, den deine Frömmigkeit darauf verwenden wird – worauf wir fest vertrauen -, sowohl die von dir herausgegebene und uns zugeschickte Instruktion als auch den verlautbarten Katechismus abzuändern, wenn er sich, wie wir sehr fürchten, an diese Instruktion anschließt. Damit dies aber froheren Sinnes geschieht, rufen wir dir das Beispiels des Augustinus in Erinnerung, der die Bücher "Retractationes" (Zurücknahmen, Widerrufe) veröffentlichte, um nicht, was zu weit führen würde, andere durch Heiligkeit, Gelehrsamkeit und Würde hervorragende Männer anzuführen, die nicht zögerten, zu unvorsichtig geäußerte Lehrmeinungen zu widerrufen; erwäge auch ernstlich die von religiösem Pflichtgefühl erfüllten Worte des Damianus: "Wenn wir in irgendeiner Sache geirrt haben, treten wir gerne an das für die Berichtigung zuständige Lehramt Petri heran und fürchten nicht die Schande des Widerrufs" 28).

Wir, die wir die Wächter der väterlichen Entscheidungen sein müssen, weshalb wir ihren Anfechtungen nicht zustimmen können, haben es nicht hinausgeschoben, dir dies zu schreiben, weil wir wünschen, in sicherer Eintracht mit dir im Herrn verbunden zu sein; und wir weigern uns nicht, dir die Gnade der Bruderliebe und Wertschätzung zu erweisen, wenn wir nur die Offenbarung der katholischen Wahrheit erwarten dürfen; es ist Uns nämlich willkommen, lieber die Worte des hl.Leo an den Bischof von Konstantinopel 29) auf dich anzuwenden als Uns aufgrund Unseres Amtes zu erregen und Uns von der anderen Ermahnung des hl. Petrus Damianus hinreißen zu lassen, der schreibt: "Wer an Petri Stelle die Schlüssel innehat, der muß selbst als erster gegen eine neue Lehre aufstehen und die Einführer der Ruchlosigkeit soll der Strahl eines ihrer würdigen Urteils durchbohren" 30). Wohlan, ehrwürdiger Bruder, leg Hand ans Werk, damit deine uns zugeschickte Instruktion so abgeändert werde, daß in ihr nichts mehr übrig bleibt, was den vom Apostolischen Stuhl definierten Lehren widerspricht, und nichts, was in irgendeiner Weise die von Unseren Vorgängern übernommenen und gutgeheißenen Bestimmungen verletzt: Das wird nämlich nicht nur Unser Herz mit höchster Freude erfüllen, sondern damit wird auch dem von dir bei der Bischofsweihe übernommenen Amt Genüge getan, bei der du gelobt hast, die Apostolischen Konstitutionen ehrfürchtig anzunehmen, zu lehren und zu bewahren. Und Wir erteilen dir, ehrwürdiger Bruder, voll Liebe den apostolischen Segen.

Geschrieben zu Rom, bei Santa Maria Maggiore, am 20.Oktober 1786, im 12.Jahr Unseres Pontifikats.

CALLISTUS MARINIUS

Sekretär für die lateinischen Briefe Seiner Heiligkeit

***

Brief des Bischofs von Chiusi und Pienza an Pius VI.

SELIGSTER VATER

Die Hochachtung, die Verehrung und die aufrichtige Anhänglichkeit, die ich mich beehre Eurer Heiligkeit gegenüber zu hegen, veranlassten mich dazu, Euch meine Pastoralinstruktion vorzulegen.

Wenn mich bei deren Abfassung der Geist der Spaltung geleitet hätte, hätte ich mich sicher nie dazu entschlossen, Eurer Heiligkeit ein solches Zeugnis meiner Gefühle und meines aufrichtigsten Wunsches nach der vollkommensten Einheit mit dem Apostolischen Stuhl zu geben.

Welch gerechtes Bedauern, welch starke Trauer muß ich daher nicht empfunden haben, als ich sah, wie Eure Heiligkeit im Antwort-Breve auf meine Instruktion zwar keine zu fürchtenden Dinge sagt, aber unter einer so schweren Schuldzuweisung sogar über meine Absichten urteilt?

Wenn Eure Heiligkeit mir wenigstens angedeutet hätte, welches die Fehler, welches die weniger gesunden Grundsätze besagter Instruktion sind, die sich auch nur ein wenig von den Lehrentscheidungen der hl. katholischen, apostolischen, römischen Kirche entfernen; wenn man sie nur nicht zur Gänze für schlecht und fehlerhaft erklären würde, wo ihr doch von seiten mehrerer sowohl durch Gelehrsamkeit als auch durch Würde ausgezeichneter Personen die sicherste und wohlabgewogenste Billigung zuteil geworden ist!

Eure mir bekannte Eigenschaft eines Primas und gemeinsamen Vaters der Weltkirche, mit dem – das bekenne ich feierlich – ich allzeit vereint und herzlich verbunden leben und sterben will, hat mich in die Zwangslage gebracht, Eure Heiligkeit erneut belästigen zu müssen, um sie anzuflehen, mir doch die Gnade zuteil werden zu lassen, genau die Maxime, den Satz zu bestimmen, die ich nach ihrem Willen widerrufen soll, mitsamt den Gründen, die mich dazu bewegen sollen; wobei ich Euch als hochachtungsvollster Sohn versichere, daß ich, auch wenn ich noch so davon überzeugt bin, es für meine Pflicht halten werde, Eurer Heiligkeit zu gehorchen und mich den Vorgaben zu fügen, die sie mir gnädigst erteilen wird.

Ich hätte mich der Pflicht, diese hochachtungsvollen Anfrage zu stellen, auch gar nicht entziehen können, bedenkt man meine Eigenschaft als Bischof, aufgrund deren ich meiner Herde und der ganzen Kirche gegenüber für die bereits veröffentlichten Grundsätze verantwortlich bin, und die Gerechtigkeit und Hirtensorge Eurer Heiligkeit geben mir die Gewissheit, daß sie mir diese pflichtschuldige Genugtuung nicht vorenthalten werden.

Indem ich daher Euren Gnadenerweisen entgegensehe, Euch für mich und meine Schäflein um den apostolischen Segen anflehe und Eure heilige Hand küsse, beehre ich mich, Euch meine Hochschätzung und Verehrung zu beteuern.

***

Zweites Breve Pius‘ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza

PAPST PIUS VI.

Ehrwürdiger Bruder,

Gruß und apostolischen Segen. In keiner Weise Unseren Erwartungen entsprochen hat die Antwort, die du auf Unseren Brief gegeben hast, mit dem Wir dich von dem falschen Entschluss abmahnen wollten, in den du durch die Veröffentlichung eines Hirtenbriefes gefallen bist, aus dem Lehren zu entnehmen sind, die der Kirche Ärgernis geben und den Apostolischen Stuhl beleidigen: du verlangst nämlich, daß man dir erkläre, was denn dein Brief an Aussagen enthalte, die mit den Lehr-entscheidungen des Apostolischen Stuhles weniger übereinstimmen, wobei du dir gewissermaßen ein Urteil über eben diese Entscheidungen anmaßt, und du verlangst, daß man dir die Gründe an-gebe, auf die sie sich stützen, und dich nur dann zur Richtigstellung deines Hirtenbriefes bereit erklärst, wenn man dich von diesen Gründen überzeugt. Diese Vorgangsweise kann unmöglich mit der Autorität des Apostolischen Stuhles in Einklang stehen, die du in deinem Brief zu verehren behauptest, und zeigt auch nicht jene Redlichkeit und Weisheit, die deiner Würde entspräche. Da du aber mit Fleiß und Eifer von den Definitionen und Lehren des Apostolischen Stuhles abweichst und vor allem anderen die jansenistische Häresie ein Gespenst und einen leeren Schein nennst, obwohl es niemandem verborgen ist und auch du sehr wohl weißt, daß sie von Innozenz X. mit dem Bann-strahl durchbohrt wurde, daß aber Alexander VII. sie als eine besonders in Frankreich herumschlei-chende Häresie zu unterdrücken bestrebt war, indem er auf Verlangen des allerchristlichsten Königs sogar eine feste, von den Klerikern zu unterzeichnende Eidesformel festlegte; und obwohl es niemandem verborgen ist, daß Clemens XI, nachdem zwar der Streit schon längst entschieden, der Irrlehre aber noch kein Ende gesetzt worden war, unter seinen vielfältigen Maßnahmen durch die sehr bekannte Konstitution "Vineam Domini" die Kirche ermahnt hat; wird es offenkundig, daß du nun zu Unrecht Unkenntnis hinsichtlich jener Aussagen vortäuschst, durch die dein Hirtenbrief den um die Unversehrtheit der Lehre besorgten Apostolischen Stuhl in schwerwiegender Weise verletzt.

Und das kann um so weniger behauptet werden, je deutlicher du Bücher anführst und Schriftsteller mit Lob überhäufst, die sich nicht scheuten, sich den Entscheidungen eben dieses Apostolischen Stuhles zu widersetzen und davon abzuweichen, und unter Geringschätzung der gegen ihre Schriften verhängten Zensuren deinen Klerus zum Studium eben dieser Schriften, als ob es sich um unschädliche Quellen der Lehre handelte, ermunterst. Du täuschst dich aber sehr, wenn du mit Argumenten von den vom Apostolischen Stuhl getroffenen Lehrentscheidungen überzeugt werden willst, um ihnen dann deine Zustimmung zu erteilen; das nämlich würde den Ungeist des Privaturteils über Sachen des Glaubens und der Sitten heraufbeschwören, der dem katholischen Dogma ganz und gar widerspricht. Deshalb ziemt es sich für Uns keineswegs, über einmal gefällte Entscheidungen, die ja immer nur nach vorausgegangener überaus strenger Erörterung ergangen sind, Rechenschaft abzu-legen; im Gegenteil, wir müssen uns im Interesse Unseres Amtes und Unserer Würde ganz und gar sorgfältig von neuen Streitigkeiten fernhalten; sonst hätten die Auseinandersetzungen nie ein Ende und würde das Ansehen jener Autorität schwinden, der ein jeder sich selbst unterwerfen muß.

Da dies augenscheinlich ist, bedauern wir zutiefst dein Täuschungsmanöver, wodurch du so tust, als würdest du weiter ausholen, und danach strebst, durch Verzögerung Zeit zu gewinnen, um nicht Unsere liebevolle Stimme bereitwillig aufnehmen zu müssen, als ob dir nicht das zur Genüge bekannt wäre, was zwangsläufig nur allzu bekannt ist. Doch Unsere unermessliche Liebe zu dir, die in noch höherem Maße darum besorgt ist, daß der Name der Mitbrüder nicht in Gefahr gerät, zwingt Uns aufgrund Unseres apostolischen Amtes dazu, dich erneut dazu zu drängen, daß du das der Kirche gegebene Ärgernis ohne jeden Verzug in kluger Weise beseitigst, wie Wir es in Unserem vorigen Brief verlangten; und Wir bitten und beschwören deine Brüderlichkeit inständig, dich nicht mehr länger widerspenstig zu zeigen gegenüber jenen Lehren, die von unseren Vorfahren überliefert worden sind, und nicht mehr länger mit verstocktem Herzen jenen Leuten anzuhangen, die nur sich selbst weise dünken und die, wie man erzählt, heute in der Toskana auftreten und entweder mit Verschlagenheit oder Unverschämtheit darauf hinarbeiten, daß das Lehrsystem weniger unversehrt sei. Und Wir erteilen dir, ehrwürdiger Bruder, in herzlichster Liebe den apostolischen Segen.

Geschrieben zu Rom, bei St.Peter, am 2. Februar 1787, im zwölften Jahr Unseres Pontifikats.

CALLISTUS MARINUS

Sekretär für die lateinischen Brief Sr.Heiligkeit

***

Zweites Breve Pius VI. an Ferdinand III. über dasselbe Thema.

8.August 1794.

PAPST PIUS VI.

Geliebtester usw.

Obwohl es Uns sehr am Herzen liegt, dir, dem überaus geliebten Sohn in Christus, soweit wir können Genugtuung zu leisten, glaubten wir wiederum zuerst eine neue Aufgabe erledigen zu sollen, nämlich die Beantwortung der Stellungnahmen, die Kardinäle, Bischöfe und Theologen über die Synode des Bischofs Ricci von Pistoia sorgfältig abgefaßt hatten; deshalb antworten Wir hiermit mit einiger Verspätung auf deinen überaus freundlichen Brief, der Uns am 16.Mai übersandt wurde.

Wir müssen dir freilich bestätigen, daß in eben dieser Zeit der erneuten Überprüfung nichts festgestellt wurde, was Unsere Haltung auch nur um ein Weniges von der besonderen oder formellen Verurteilung jener Synode abbringen könnte. Und um sorgfältig zu den einzelnen Abschnitten deines Briefes Stellung zu nehmen, zeigst du dich als erstes davon überzeugt, daß dieser Unserer Schritt lediglich zur Folge haben werde, daß die früher dort aufgeflammten Störungen des öffentlichen Friedens wiederum erregt und der Brand der Volksleidenschaften erneut angefacht würden, was in dieser gefährlichen Zeit mit größtmöglicher Vorsicht vermieden werden müsse. Aber da es völlig augenscheinlich ist und du darin auch mit Uns einig bist, daß jene Störungen, Ausbrüche, Streitereien und Unruhen keine andere Ursache gehabt haben als die von Ricci in seiner Diözese eingeführten Neuerungen und daß hierauf aus keinem anderen Grund der Friede wiederhergestellt und gefestigt wurde als durch den Rücktritt eben dieses Bischofs von seinem Bischofsamt in Prato und Pistoia, glauben Wir Uns keineswegs zu täuschen, wenn wir sagen, daß Unsere formelle Verurteilung der Synode um so mehr dazu angetan ist, den Frieden der Gemüter wiederherzustellen, je sicherer sie die haßerfüllten und verabscheuenswerten Neuerungen beseitigt. Und da, wie du selbst schreibst, der am 12.Mai 1792 veröffentlichte Hirtenbrief des Nachfolgers auf dem Bischofsstuhl von jenem Klerus und Volk mit großem Beifall und großer Freude aufgenommen wurde, dagegen jene von der Synode von Pistoia erlassenen Beschlüsse im Volk auf heftigsten Unmut und Ableh-nung gestoßen sind, kann nicht daran gezweifelt werden, daß Unsere besondere Verurteilung eben dieser Synode ein noch viel erfreulicheren Erfolg haben wird, in der sowohl Bischof Ricci selbst als auch das Gift klar beim Namen genannt wird, das schlau in viele Sätze verpackt worden ist, durch welche die ursprüngliche Aufgebrachtheit von Klerus und Volk gegen den Bischof und seine Synode hervorgerufen wurde. Wir sind zuversichtlich, daß dies ausreichen kann, dir die Furcht vor solchen Unruhen ganz und gar aus dem Herzen zu vertreiben.

Wenn es aber dennoch ein paar Leute geben sollte, die offen etwas dagegen in Bewegung zu setzen versuchen (Wir stellen sicher nicht in Abrede, daß dies geschehen kann), so wird sich daraus abgesehen davon, daß sich alle Guten gegen jene stellen werden, auch dieser Vorteil ergeben, daß sich in aller Öffentlichkeit zeigen wird, was das für Leute sind, nachdem sie die Maske abgelegt haben, hinter der sie sich bisher versteckt hatten. Außerdem behaupten Wir, daß es mehr als gewiss ist, daß die öffentliche Ruhe in Verbindung mit der Irrlehre nicht bestehen kann, wenn es sich um eine, wenn auch verheimlichte, Irrlehre hinsichtlich der Religion handelt. Diese pflegt nämlich weder lange geheim zu bleiben noch von alleine zu verschwinden, sondern irgendwann kommt sie plötzlich ans Tageslicht, zum Verderben des Gemeinwesens und zum Umsturz auch der höchsten Gewalten. Wer würde nicht erkennen und bejammern, welch gewisse und schauerliche Beweise hierfür heute in Europa gegeben sind oder drohen?

Aber du meinst, augenscheinlich sei die besagte Synode wenigstens einschlussweise bereits durch den erwähnten Hirtenbrief des heutigen Bischofs für ungültig erklärt worden, so daß überhaupt keine Notwendigkeit bestehe, nun durch neuerliches Reiben an jener Narbe eine alte Wunde aufzureißen. Da er nämlich allen für die Seelsorge in seiner Diözese Verantwortlichen aufträgt, in Zukunft als sichere Richtschnur für ihre Amtsführung einzig und allein die Synodaldekrete des Bischofs Colombini Bassi mit den Hinzufügungen des Bischofs Alamanni zu gebrauchen, braucht es für die rechte Verwaltung der heiligen Angelegenheiten weiter nichts mehr, wobei natürlich auf diese Weise die Ricci-Synode von beiden Diözesen ausgeschlossen wird.

Hier aber bitten Wir dich, Unseren in Christus vielgeliebten Sohn, immer wieder zu überlegen, ob, da Wir gründlich und lange jene Synode abgewogen und dabei festgestellt haben, daß darin verschiedene verderbliche und verworfene Irrlehren enthalten sind, die Gefahren und Schäden, die durch jene nur verdeckt und einschlußweise verbotenen Irrlehren verursacht wurden, zur Genüge abgewendet bzw. wieder gutgemacht werden können, indem der Titel des Buches und der Name des Urhebers zur Gänze unterdrückt wird, oder ob es ganz und gar notwendig ist, daß öffentlich eine sichere und ausdrückliche Verurteilung vorgenommen werde, die jeden Weg in diese Richtung endgültig versperrt, sowohl für die künftigen Bischöfe von Pistoia und Prato als auch für alle anderen, die ja den Eindruck haben könnten, daß nichts hindere, daß sie mit genau derselben Autorität, welche der heutige Bischof in Anspruch genommen hat, jenem Hirtenbrief dieses letzteren entgegengesetzte Hirtenbriefe erlassen und veröffentlichen, und daß auf diese Weise die Ricci-Synode wieder ans Tageslicht gebracht wird. Denn hier geht es nicht nur um die Diözesen Pistoia und Prato, sondern um viele andere Bezirke und Provinzen, in welche die Meinungen dieser Synode, gefördert durch die heute so genannten Philosophen, eingedrungen sind. Es muß also mit deutlicher Stimme so laut wie möglich gleichsam wie mit einer Posaune verkündet werden, damit es alle in der katholischen Welt, wo auch immer sie sind, hören und verstehen. Denn es kann nicht verhindert werden, daß irgendwelche Schriften, an welchem Ort sie auch immer gedruckt wurden, leicht verbreitet und weitum bekannt werden, besonders wenn parteiische Menschen durch sie sehr viele Menschen zu verführen und ihre Partei durch die Menge der Anhänger zu stärken trachten.

Dass dies bereits vor der Erfindung des Buchdrucks zu geschehen pflegte, ja schon zu Beginn des vierten Jahrhunderts von feindlichen Heidenpriestern getan wurde, wissen wir aus der Kirchengeschichte des Eusebius, der schreibt: "Nachdem sie gewisse (angeblich) bei Pilatus über unseren Heiland verwendete Prozessakten zusammengeschrieben hatten, die voll waren von Frevelmut gegen Christus, schickten sie diese auf Befehl Maximins in alle seine Provinzen und ordneten brieflich an, daß sie überall, sowohl auf dem Lande als auch in den Städten öffentlich vorgestellt würden und daß die Lehrer diese den Schülern als Diktate ansagen und zum Auswendiglernen aufgeben sollten." Genau das war immer die ununterbrochene Gewohnheit solcher Schriftsteller: und dies wurde freilich auch bei der Ricci-Synode in einem kurzen Zeitraum praktiziert: denn damit sich deren Irrlehren möglichst weit über Europa ausbreiteten, erschienen aus einer Druckerei in Pavia im Jahre 1789 sehr viele neue Exemplare, die ins Lateinische übersetzt waren, damit sie in dieser Sprache in die ausländischen Provinzen gebracht und überall verstanden werden könnten. Der Titel dieser lateinischen Ausgabe lautet: "Akten und Dekrete der Diözesansynode von Pistoia 1786. Zu Pavia im Verlag des Balthasar Comini, unter Billigung der Schrifttumszensoren im Jahre 1789." Wer kennt nicht die Namen jener unter den Professoren der Universität von Pavia, die alle Aktionen dieser Synode gesteuert haben und die mit ihren Schriften darauf ausgehen, daß überall gewissermaßen der Bajanismus, Jansenismus und Quesnellismus triumphieren, jener Sekten, deren Pesthauch mit gewiss unglaublich hinterlistigem Geschick eingedrungen ist und die gesamte Ricci-Synode inspiriert hat, nicht ohne Verwüstung besonders der Bestimmungen des Konzils von Trient und der apostolischen Konstitutionen?

Außerdem fügst du in deinem Brief hinzu, daß, da Ricci seine Diözese bereits aufgegeben habe und er keine Zuständigkeit mehr dafür habe, das Volk zu unterrichten und zu leiten, auch seine Synode durch den Hirtenbrief des Nachfolgebischofs ihre frühere Autorität eingebüßt habe und jetzt nichts anderes sei als das Buch eines x-beliebigen privaten Schriftstellers, das daher keineswegs einer formellen Zensur unterworfen werden müsse. Doch gestatte bitte aufgrund deiner Höflichkeit, du unser vielgeliebter Sohn in Christus, daß hier zu dem, was wir oben berührt haben, noch etwas anderes hinzugefügt werde, daß nämlich der Hirtenbrief des heutigen Bischofs lediglich ein zweideutige, schwer verständliche, verdeckte und nur durch schlussfolgernde Überlegung zu entnehmende Verwerfung der Synode beinhaltet; dadurch kann niemals bewirkt werden, daß die so ausführlichen Schriften derselben Synode als verdientermaßen verworfen erscheinen, und man darf daher keineswegs glauben, daß die der katholischen Kirche durch die Synode zugefügten Schäden durch jenen Hirtenbrief wiedergutgemacht worden sind. Aber einmal zugegeben, daß jene Synode nunmehr bereits als privates Buch gelten kann, darf es deswegen von einer förmlichen Zensur verschont blei-ben? Gibt es denn unter jenen Büchern, die einem besonders strengen Verbot unterliegen, nicht sehr viele, die von privaten Autoren verfasst wurden, die keinerlei Titel tragen und über keinerlei amtliche Autorität verfügen? Sie konnten auch als Privatleute nicht dem feierlichen Bücherverbot entrinnen, wie sie es verdienten: und auch Ricci, mag er auch nunmehr keine Schafe mehr haben und leiten, hat doch schon sehr vielen das Verderben gebracht durch seine allerorten so sehr verbreitete Synode, die von hinterlistigen Irrlehren wimmelt. Denn nicht die Amtsautorität, nicht die Titel der Verfasser, sondern die Verkehrtheit der Lehre machen ein Buch verwerflich und verabscheuenswert; und Namen und Titel tun nichts anderes dazu, als daß sie die Leser unschlüssig und im Zweifel lassen, da sie glauben, der Verfasser dürfte wohl aufgrund seiner Würde und des Bandes des geleisteten Eides nicht so leicht die Grenzen der wahren Lehre überschritten haben. Und diese Belastung wurde von der Bischofssynode Riccis durch seine darauffolgende Abdankung sicher nicht weggenommen. Und doch zeigst du dich, du unser vielgeliebter Sohn in Christus, immer noch sehr geneigt dazu, daß lediglich ein einfaches und allgemeines Verbot der Synode ausgesprochen werde, wodurch diese unter jene Bücher gereiht wird, bei denen nur die Lektüre verboten ist, natürlich wenn sie nach Unserer Überzeugung irgendetwas enthalten, was von der Lehre der katholischen Kirche abweicht.

Im Herzen wären auch Wir wie du dieser von dir vorgeschlagenen milderen Gangart zugeneigt. Doch viel mehr verlangt von Uns der schwerwiegende Charakter der in Rede stehenden Angelegenheit sowie die Uns obliegende strenge Pflicht, die Volksmassen zu unterrichten, die Betrügereien, die darin verborgen sind, und die Verführungen, die hier versucht werden, aufzudecken; dies kann aber sicher nicht geschehen, wenn nicht genau dargelegt wird, welches die Irrlehren sind und wel-ches das Gewicht einer jeden Irrlehre ist, die in jenes Buch hineingetragen wurde und eingedrungen ist, in welchem man es unternommen hat, die Dogmen der katholischen Kirche und ihre Kirchenzucht zu erläutern. Und daher müssen wir, ja wir sind förmlich dazu gezwungen, jene alte in der Kirche übliche Vorgangsweise einhalten, welche die ökumenischen Konzilien und Unsere Vorgänger in solchen Angelegenheiten immer eingehalten haben. Wir führen hier nur wenige Beispiele an, die aber in ausreichendem Maß aufzuzeigen, was jetzt durch Uns getan werden muß. Die 8.Sitzung des Ökumenischen Konzils von Konstanz verwarf fünfundvierzig Artikel Johannes Wicliffs in der Weise, daß sie jeden Artikel einzeln anführte. In der 15. Sitzung aber verurteilte sie in ähnlicher Weise 30 Artikel des Johannes Hus. Unser Vorgänger Johannes XXIII. zeigte in der in Avignon am 22. Oktober des 12. Jahres seines Pontifikats erlassenen Konstitution viele Irrlehren des Marsilius von Padua und des Johannes von Janduno in derselben Form auf. Leo X. aber verwarf in seiner berühmten Konstitution Exsurge Domine vom 16.Juni 1520 einundvierzig Sätze Luthers. Doch würden wir dir sehr zur Last fallen, wenn wir hier ein Verzeichnis aller Verwerfungsurteile zusammenstellen würden, die einzeln und klar unterschieden von anderen Unserer Vorgänger ausgesprochen wurden. Aber Wir dürfen freilich nicht jenes Verdammungsurteil übergehen, das von Benedikt XIV. in seinem Breve vom 10. November 1752 in bezug auf mehrere Sätze ausgesprochen wurde, die aus einigen Büchern entnommen wurden, in denen behauptet wurde, daß das Duell unter bestimmten Umständen erlaubt sei; noch auch in einem anderen Breve desselben Papstes vom 4. März 1755 die Verwerfung besonderer Irrlehren, die aus dem Buch des Oratorianers La Borde exzerpiert waren, dessen Titel lautet: "Principes sur l’essence, la distinction e les limites des deux puissances spirituelle et temporelle, ouvrage posthume du père La Borde de l’Oratoire".

Wir selbst hielten aufgrund unserer religiösen Einstellung dafür, diesen hochberühmten Beispielen folgen zu sollen, und haben daher in Unserem Breve vom 20.September 1779 das von Johann Lorenz Isenbiehl in deutscher Sprache herausgegebene Buch "Neuer Versuch über die Weissagung vom Emmanuel" verworfen und dabei die Gründe dargelegt, die Uns zur Verwerfung bewogen haben. In ähnlicher Weise haben Wir am 11.November 1784 das Buch "Was enthalten die christlichen Urkunden des Altertums über die Ohrenbeichte?" von Eybel verurteilt. Mit derselben Formel verboten wir am 17. November 1784 das aus dem Deutschen ins Lateinische übersetzte Buch "Universales Glaubensbekenntnis aller Religionen, dem gesunden Menschenverstand gewidmet". Am 28.November 1786 aber haben wir mit einem anderen Breve ebenso das deutsch geschriebene Buch "Was ist der Papst?" verworfen. All diese auf diese Art und Weise verurteilten Bücher waren von Schriftstellern herausgebracht worden, die mit keiner öffentlichen Amtsautorität bekleidet waren, und obwohl sich über diese Vorgangsweise vielleicht einige Leute beklagt haben, die ihre Untreue gegenüber Gott als politische Klugheit hinstellen und deren hauptsächliches Bestreben darin besteht, den römischen Verurteilungen gehässig jeden Glauben zu nehmen; dennoch haben weder Unsere Vorgänger noch Wir aufgrund der uns vom ewigen Hirten anvertrauten Sorge um seine Herde dafür gehalten, solche Klagen berücksichtigen zu sollen, da wir ja die Schafe des Herrn von schädlichen Weiden, von zweifellos ruchlosen und vergifteten Büchern mit lauter Stimme zurückriefen. Wenn Wir nun die Ricci-Synode einer bloß jener Verurteilung unterwerfen würden, die allgemein gehalten ist, würden sich seine Förderer sofort öffentlich rühmen, daß, weil die einen bei diesen, die anderen bei jenen Büchern in gleicher Weise vorgegangen sind, nach so vielen Überprüfungen und sorgfältigen und langwierigen Untersuchungen in jener Synode nichts hätte gefunden werden können, was mit einer ausdrücklichen Verurteilung verworfen werden müsste; und so würde dann jeder Katholik, da er durch Uns in keiner Weise aufgeklärt wurde, im Ungewissen sein, wovor man sich an jener Synode hüten müsse, und könnte daher leicht in die überall gelegten Fallen geraten, und nachdem ihm in der Finsternis das Licht, von dem er sich leiten lassen könnte, genommen wäre, sich in verderbliche Irrtümer verstricken. Die Verkehrtheit gewisser Bücher ist derart, daß keineswegs eine nur allgemeine und undifferenzierte Verurteilung derselben genügen kann, sondern daß das klare und deutliche Urteil dessen ergehen muß, bei dem die von Christus übertragene Gewalt liegt, über die Lehre zu urteilen.

Nachdem Wir dir dies vor Augen gestellt und gründlich erläutert haben, du Unser vielgeliebter Sohn in Christus, können Wir wirklich nicht daran zweifeln, daß du es nicht nur nicht mit Unwillen erträgst, sondern auch billigst, daß Wir endlich das zu Ende führen, was von allen Guten schon so lange erwartet wird; das natürlich fordert von Uns unbedingt die äußerst schwerwiegende Rücksicht auf Unser Hirtenamt, das fordert von Uns unbedingt die Unversehrtheit des wahren Glaubens und das Heil der Schafe Christi. Ja wenn Wir auf deine Frömmigkeit schauen, sind wir vollkommen davon überzeugt, daß du der Verteidiger und Vorkämpfer dieser Unserer so notwendigen Handlung sein wirst, und gerade dadurch wirst du deinem Amt eines höchsten Fürsten bei Gott Genüge tun und durch diesen so angebrachten Ehrenerweis Gott gegenüber seine überreiche Gnade auf dich und all die Deinen herabrufen. Und als weiteres Vorzeichen dir zuteil werdender Himmelsgaben erteilen Wir dir, Unserem in Christus vielgeliebten Sohn, und deiner österreichischen Familie in innigster Liebe den apostolischen Segen.

Gegeben zu Rom, bei Santa Maria Maggiore, am 8. August 1794, im 20. Jahr Unseres Pontifikats.

Anmerkungen:
1) Joseph II., röm-deutscher Kaiser, geb. 13.3.1741, gest. 20.2.1790, König seit 1764, kaiserlicher Mitregent seiner Mutter Maria Theresias seit 1765, 1780 Alleinherrscher in den österreichischen Erblanden. - Dem Febronianismus zugetan und unter jansenistischem Einfluß stehend hatte Joseph II. gleich zu Beginn seiner Alleinregentschaft damit begonnen, seine staatskirchlichen und reformerischen Ideen im Bereich der Kirche selbst zu verwirklichen. Bereits 1781 verbot er den Orden, Kontakt zu auswärtigen Niederlassungen, d.h. zu den Ordenshäusern in Rom zu halten und Abgaben dorthin zu entrichten. Alle päpstlichen Bullen und Verkündigungen durften nur mit kaiserlicher Zustimmung in den Kirchen verkündigt werden. Viele Klöster wurden aufgehoben. Von den insgesamt über 2000 wurden im Laufe von acht Jahren 700 Klöster geschlossen, von den 63000 Ordensangehörigen (Mönche und Nonnen) im Jahre 1780 waren 1788 27000 in den restlichen Instituten verblieben. Die Eingriffe in die Gottesdienstgestaltung und das öffentliche kirchliche Leben führten zu Verboten der Andachten, der Wallfahrten, der Prozessionen (abgesehen von Fronleichnam), der sakralen Instrumentalmusik, der Gregorianik und der lateinischen Gesänge, die durch Lieder in deutscher Sprache (mit Orgelbegleitung) ersetzt werden sollten. Die Predigten wurden zensuriert. In den neuen Ehegesetzen wurde der Einfluß der Kirche zurückgedrängt. Die Priesterseminare wurden staatlicher Kontrolle unterstellt. Um diesen Attacken auf die Autorität und Souveränität der Kirche zu begegnen, war Papst Pius VI. im Jahr 1782 eigens nach Wien gereist, um die kaiserlichen Kirchenreformen wieder rückgängig machen zu lassen. Doch Joseph II., der angebliche "Protector Ecclesiae" verstand es geschickt, dem Papst auszuweichen. Kard. Graf von Migazzi, Fürsterzbischof von Wien stellte Überlegungen an, Joseph II. zu exkommunizieren, wozu es jedoch nicht kam.
2) Wiederabdruck aus EINSICHT VIII/7 vom April 1979, S. 240 ff.
3) Anfang und Schluß der Bulle "Auctorem fidei", vgl. Mansi, "Conciliorum Collectio" XXXVIII, col.1104: "Nemo autem non intelligit apertam hinc inferri violationem dogmaticis judiciis, quae Petri cathedra tulit, eorumque censorem te constituere." "Dum in synodis prolata sunt apostolicae sedis decreta, numquam est actum, ut contenderetur de incertis, sed ut certa atque immutabilia."
4) II.II. q.1.art.10.
5) Mansi, a.a.O., col.1105: "Contra ea, quae apostolicis sunt fundata decretis, nihil cuique audere conceditur; ita ut si quis diversum aliquid decernere velit, se potius minuat, quam illa corrumpat, causamque iampridem definitam haud decere per paucorum insipientiam ad conjecturas opinionum, et ad carnalium disputationum bella revocare. (...) Nam si humanis persuasionibus semper foret liberum disceptare, numquam deessert qui veritati audeant insultare, nullusque contentionibus ac certaminibus finis, si de his, quae plurimorum pontificum consensione firmata sunt, novum liceret ferre judicium". Col.1106: "Nos qui custodes esse debemus paternarum constitutionum, unde assensum praebere non possumus illarum impugnationibus (...) monito d. Petri Damiani tradentis: 'Qui vice Petri claves tenet, ipse potissimum adversus novum dogma consurgat, et introdutores pravitatis dignae sententiae jaculatio confodiat."
6) Mansi, a.a.O., col.1108: "Quapropter nobis minime convenit, ut de semel prolatis judiciis, quae nonnisi praevia severiori discussione sunt edita, reddamus rationem; immo pro munere dignitateque nostra a novis concertationibus omnio ac diligenter abstinere debemus; alias nunquam foret disputationum finis, ac mi-nueretur auctoritas .cui sese subiicere quisque constringitur."
7) Mansi, a.a.O., col.1258: "ut certa atque expressa pateat damnatio quse omnem praecludat viam futuris tam Pistoriensibus et Pratensibus episcopis, quam ceteris òmnibus, quibus nihil obstare videri posset, ut eadem pariquae auctoritate, qua hodiernus usus est episcopus, contrarias ipsius epistolae pastorali illi constituant ac edicant, et ita fiat ut Ricciana rursus synodus in lucem proferatur."
8) Krenzer, Ferdinand: "Morgen wird man wieder glauben" 18 1978, S.190.
9) Litterae apostolicae de dogmatica definitione Immaculati Conceptus Beatae Mariae Virginis, A.D. 1854 "Ineffabilis Deus".
10) Diese Angelegenheit haben wir im Vorwort zur Genüge besprochen. Wir hielten dafür, den Pastoralbrief selbst wegen seiner Länge hier nicht wiedergeben zu sollen. Die übrigen Dokumente jedoch, besonders aber die beiden Brevia des Papstes, glaubten wir sofort wiedergeben zu sollen, weil darüber in vielen Sitzungen der Florentiner Versammlung gesprochen werden soll.
11) Act. Concil. Ephesin. apud Harduin. ad an. 431, act.1 (Akten des Konzils von Ephesus, bei Harduin. zum Jahr 431, Akte 1).
12) Bei demselben zum Jahr 431, Spalte 306 E.
13) Lib. pont. in Victor. conferend. cum actis conc. Nic. I, apud Harduin. ad an. 325, col 439 A, 442 B, 450 B, 517 E. (päpstliche Schriften – bei Viktor – zu vergleichen mit den Dokumenten des I. Konzils von Nizäa, bei Harduin. zum Jahr 325, Spalten 439 A, 442 B, 450 B, 517 E).
14) Epist. Agathonis papae, inter acta concilii VI oecum., seu Constantinop. III, an. 680, apud Harduin. tom. III, col. 2123 B (Brief des Papstes Agathon unter den Urkunden des VI. Ökumenischen oder III. Konstantinopolitanischen Konzils, im Jahre 680, bei Harduin. Band III, Spalte 2123 B).
15) Epist. Theodoreti, cap. 3, At ego, praemissa epist. 48 S. Leonis operum, tom. II, edit. Tyrneviae, 1767 (Brief des Theodoretus, Kap. 3,  Ich aber: der vorausgehende Brief 48 aus den Werken des hl. Leo, Band II, Tyrnevische Ausgabe, 1767).
16) Epist. Chrysologi inter citat. s. Leonis ante epist. 34, eiusdem edit. (Brief des Chrysologus unter den erwähnten Werken des hl. Leo vor Brief 34, dieselbe Ausgabe).
17) Epist. LXIII, edit. Vallars., Venetiis, tom. I, part.1, f. 253 (63. Brief, Ausgabe Vallars., Venedig, Band I, Abteilung 1, f. 253).
18) Apol. Adv. Ruf. Lib. 3, § 15, tom 2, eiusdem edit. f. 545 (Apologie gegen Rufinus, 3. Buch, §15, Band 2, dieselbe Ausgabe, f.545).
19) s, s, q. 1, art.10.
20) Collect. Constit. Imper. Melchior. Goldast., tom. I, f.514, edit. Francofurti ad Moenum ann. 1673, sol. (Sammlung der kaiserlichen Konstitutionen, Melchior Goldast, Band I, f.514, hrsg. zu Frankfurt am Main im Jahre 1673, sol.)
21) Epist. XXX, apud Coustant, col. 896 (30. Brief, bei Coustant, Spalte 896).
22) Epist. XV, edit. cit., tom. 1, part. 1, f. 38 (15.Brief, zitierte Ausgabe, Bd.1, Abteilung 1, f. 38).
23) Collect. const. imper. Goldast. ubi sup. (Sammlung der kaiserlichen Konstitutionen, Goldast., a.a.O)
24) S. Leo magnus epist. LXXIX, c. s. (hl. Leo der Große, 79. Brief, c. s.)
25) Idem epist. LXXII, c. s. (derselbe, 72. Brief, c. s.)
26) Idem epist. CXXXI, c. s. (derselbe, 131. Brief, c.s.)
27) S. Leo magnus, epist. CXXVI, c.s. (hl. Leo der Große, 126. Epistel, c.s.).
28) Opusc. V, tom. II, edit. Rom. f. 36 (5. Werk, 3. Band, hrsg. zu Rom, f. 36)
29) Epist. LIV (44. Brief).
30) Opusc. VI, cap. 34 (6.Werk, Kap. 34).   

 
(c) 2004-2018 brainsquad.de