NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
ERSTMALS HOMO-EHEN IN HOLLAND -
Trauung in Amsterdam von Protesten begleitet - Amsterdam. Im Rathaus
von Amsterdam sind in der Nacht zum Sonntag erstmals Ehen zwischen
Partnern des gleichen Geschlechts standesamtlich geschlossen worden.
Unmittelbar nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes am 1. April machten
kurz nach Mitternacht vier homosexuelle Paare von dieser weltweit
bisher einzigartigen Möglichket Gebrauch. Vor Bürgermeister Job Cohen
gaben sich drei schwule Paare und ein lesbisches Paar das Ja-Wort.
"Amsterdam ist die Schwulen-Hauptstadt Europas, vielleicht gar der
ganzen Welt", meinte der Bürgermeister nach der Trauungszeremonie zur
Vorreiterrolle der Niederlande bei der entsprechenden Gesetzgebung.
Heiraten dürfen homosexuelle Paare, von denen mindestens ein Partner
seinen festen Wohnsitz in den Niederlanden haben muss. Das neue Gesetz
war gegen die heftige Opposition christlicher Parteien und Gruppen vom
Parlament verabschiedet worden. Auch bei der mitternächtlichen Feier in
Amsterdam demonstrierten Gegner mit Spruchbändern gegen die Abkehr vom
traditionellen Ehe-Verständnis. Die Trauung vor dem Standesbeamten
ermöglicht den Homosexuellen jetzt auch die Adoption von
niederländischen Kindern. Bei der Geburt eines Kindes in einer
Lesben-Verbindung gilt die Partnerin der Mutter nur dann ebenfalls als
erziehungsberechtigt, wenn sie das Kind adoptiert. (AACHENER ZEITUNG
2.4.01)
ELTERN STELLEN FORDERUNG -
Paris. In Frankreich hat ein umstrittenes Urteil über die Entschädigung
eines behindert geborenen Kindes eine Folgeklage ausgelöst. 100
Familien behinderter Kinder fordern vom französischen Staat nun eine
Entschädigung. Das höchste französische Gericht hatte vor zwei Wochen
dem schwerstbehinderten 17-jährigen Nicolas eine lebenslange
Entschädigung zugesprochen, weil er "durch eine ärztliche Fehldiagnose
zur Welt gekommen war", so die obersten Richter. (dpa) (EIFELER
ZEITUNG vom 2.12.2000)
NIEDERLANDE GEBEN ALS ERSTER STAAT DIE STERBEHILFE FREI -
Entscheidung löst heftige Proteste aus - Den Haag. Das niederländische
Parlament hat mit 104 zu 40 Stimmen ein Euthanasiegesetz verabschiedet,
nach dem lebensbeendende Maßnahmen durch Ärzte straffrei sind. Nach den
neuen Bestimmungen ist aktive Sterbehilfe strafrei, wenn ein Patient
unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich
darum gebeten hat. Der Arzt muss in einem solchen Fall einen Kollegen
um Mitentscheidung bitten. Die Prüfung der Fälle aktiver Sterbehilfe
soll künftig nicht länger von der Staatsanwaltschaft, sondern von einer
unabhängigen Kom-mission vorgenommen werden. Sollte sich herausstellen,
dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf
Jahre Haft. Nach zahlreichen Protesten hatte die Regierung einen Passus
aus dem Gesetz gestrichen, wonach unter Umständen auch bei Kindern über
zwölf Jahren lebensbeendende Maßnahmen hätten möglich sein sollen.
Dagegen soll bei Alzheimer-Patienten Sterbehilfe möglich sein, wenn die
Betroffenen vor dem Eintreten schwerer Persönlichkeitsveränderungen
darum gebeten haben. Bloße Lebensmüdigkeit soll kein Grund fur
ärztliches Eingreifen zur Lebensbeendigung sein dürfen. Der
Ärzteverband Marburger Bund reagierte in Köln entschieden ablehnend.
Rudolf Henke (Aachen), 2. Vorsitzender des Bundes, warnte: "Das Töten
eines Menschen gehört nicht zu den therapeutischen Aufgaben eines
Arztes." Der Vatikan sprach von einem Verstoß gegen die Menschenrechte,
ebenso die Niederlandische Bischofskonferenz. Auch die Deutsche Hospiz
Stiftung zeigte sich entsetzt: Die Abgeordneten hätten "das erste
Euthanasiegesetz der Welt seit der Nazizeit verabschiedet". (kna/rtr)
(EIFELER ZEITUNG vom 29.11.2000)
BÖCKENFÖRDE: FORSCHUNG AN EMBRYONEN VERFASSUNGSWIDRIG
- Früherer Verfassungsrichter lehnt ebenso Gentests ab - Berlin
(DT/dpa) - Der frühere Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde
hält Gentests und die Forschung an Embryonen für verfassungswidrig.
Beides widerspreche dem Schutzgebot für das menschliche Leben, sagte
Böckenförde in einem Interview der Süddeutschen Zeitung
(Mittwochausgabe). Mit Gentests an Embryonen werde "das Tor zur
Selektion nach veränderbaren Kriterien geöffnet", sagte der Jurist, der
ursprünglich Vorsitzender des von Bundeskanzler Schröder berufenen
Nationalen Ethikrates werden sollte. Böckenförde hatte aber
kommentarlos seine Mitgliedschaft abgelehnt. Böckenförde meinte
außerdem: "Die Forderung nach einer Abwägung zwischen dem Lebensrecht
eines Embryos und der Forschung zum Zwecke der Heilung von schweren
Krankheiten lässt sich auf die Frage reduzieren: Darf ich menschliches
Leben verbrauchen, um die Gesundheit anderer möglicherweise zu
fördern?" Für Experimente an lebenden Menschen werde das "kategorisch
verneint", sagte der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht und
folgerte: "Dann kann es für Experimente am Menschen, wenn er als Embryo
lebt, nicht erlaubt sein". (DIE TAGESPOST vom 17.5.01)
"AUCH JESUS WAR EIN KLON" -
Eine amerikanische Sekte will ein Mädchen duplizieren - Zehn Monate war
das Mädchen alt, als es an den Folgen einer Herzoperation starb. Nun
soll es noch einmal geboren werden - als Klon. Die Firma Clonaid mit
Sitz auf den Bahamas hat nach eigenen Angaben damit begonnen, das
Erbgut des Mädchens in einem US-Geheimlabor in die Eizelle einer Kuh zu
verpflanzen. Das erklärte eine Mitarbeiterin vor einer
Untersuchungskommission des US-Repräsentantenhauses über das Klonen von
Menschen. Schon bald solle eine Frau einen Klon des Mädchens in einer
menschlichen Eizelle austragen. "Die erste menschliche Klonfirma" (so
Clonaid über sich selbst) steht der Sekte der "Raelisten" nahe. Deren
mehr als 50 000 Mitglieder glauben, dass "alles Leben auf der Erde von
einem außerirdischen Volk dank seiner überragenden Gen- und Klontechnik
erschaffen" worden sei. Auch Jesus sei durch Klonen wieder
auferstanden, behaupten sie. Dass der Sekte ihr Vorhaben ansatzweise
gelingt, hält der Entwicklungsbiologe Davor Solter vom Max
Planck-Institut für Immunbiologie in Freiburg für "denkbar". Zumindest
könne die Schar der Anhänger zwei Engpässe überwinden, die das Klonen
von Menschen erschweren: die hohen Kosten und die große Zahl an
Leihmüttern, die angesichts der niedrigen Erfolgsquoten notwendig sind,
um ein Baby lebend auf die Welt zu bringen. So sollen sich 50
Mitglieder der Sekte bereit er-klärt haben, den Klon auszutragen, und
die Eltern des toten Kindes spendeten fast eine Million Dol-lar. Dass
Clonaid aber die technischen Probleme meistert - wie dies etwa dem
italienischen Arzt Severino Antinori gelingen könnte, der kürzlich in
Rom einen Klon-Kongress abhielt -, hält Solter für unwahrscheinlich.
"Die Gefahr, dass ein missgebildetes Kind entsteht, ist sehr groß",
warnt er. Zweifel an Clonaids Fähigkeiten lässt denn auch die Homepage
der Firma aufkommen: "Viele Schritte sind notwendig, um einen Menschen
erfolgreich zu klonen", heißt es da. "Das fängt schon bei der
Genübertragung an, die ohne Schaden für das Gen verlaufen muss."
Angesichts von min-destens 30 000 menschlichen Genen dürfte ein Klon
mit einem einzigen Gen aber kaum gelingen. (Christina Berndt in der
SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG vom 30.3.01)
OBERHAUS STIMMT ZU -
Großbritannien erlaubt Klonen von Embryonen - London (SZ) - In
Großbritannien ist das Klonen menschlicher Embryonen zu medizinischen
Zwecken künftig erlaubt Das britische Oberhaus stimmte mit
Zweidrittelmehrheit für ein entsprechendes Gesetz. Großbritan-niens
Premier Tony Blair hatte erklärt, nur mit diesem Gesetz könne das Land
bei der Bio- und Gen-technik an der Spitze bleiben. Kritiker sehen im
Klonen "den Missbrauch eines Embryos als Ersatz-teillager". In
Deutschland stieß die Entscheidung erneut auf Kritik. (SÜDDEUTSCHE
ZEITUNG vom 24.01.01)
AFRIKA: 80 000 KINDER VERKAUFT -
Kriminelle organisieren Sklaven-Arbeit im großen Stil - Er wollte nur
etwas Geld verdienen. Das wurde dem 13-jährigen Moussa fast zum
Verhängnis. Der Bub aus Mali (Westafrika) fiel auf die falschen
Versprechungen eines Kinderhändlers herein. Moussa wurde an einen
Farmer verkauft und mußte von da an täglich zwölf Stunden auf dem Feld
arbeiten. Zu essen bekam er einen Maiskolben am Tag. Geld gab es nicht.
Moussa hatte noch Glück: Er konnte fliehen. Das schafft nur ein kleiner
Prozentsatz. Wie das Kinderhilfswerk "Terre des hommes" berichtet,
wurden in den vergangenen Jahren mehr als 80000 Kinder in Westafrika
ver-kauft und zur Arbeit gezwungen. Rund 20 000 Buben aus Mali arbeiten
zwangsweise auf Plantagen an der Elfenbeinküste. Etwa 60 000 Kinder aus
Togo und Benin, meist Mädchen, wurden in den letzten sechs Jahren nach
Gabun und Nigeria verkauft, als Hausmädchen oder
Straßenverkäuferi-nnen. Die Kinderarbeiter schuften oft 15 Stunden am
Tag, bekommen nur wenig zu essen und schlafen auf dem Fußboden. Die
Mädchen werden oft Opfer sexueller Gewalt. Kontakte zur Außen-welt gibt
es nicht. Viele Kinder sehen ihre Eltern nie wieder: Sie können nicht
fliehen, der Weg ist zu weit und das Geld für die Reise fehlt. Daß
Kinder in Westafrika arbeiten müssen, ist laut "Terre des hommes" nicht
ungewöhnlich: "Die Familien sind arm, Kinderarbeit ist notwendig", sagt
Presse-sprecher Stephan Stolze. "Neu ist", so Westafrika-Expertin Ruth
Hibert, "daß daraus ein kriminelles Geschäft geworden ist. (AZ vom
21.1.2000)
BUSH STREICHT GELD FÜR ABTREIBUNGSBEFÜRWORTER -
Washington (SZ) - Der neue amerikanische Präsident George W. Bush hat
sich am Montag klar auf die Seite der Abtrei-bungsgegner gestellt. In
einer seiner ersten Amtshandlungen strich er allen inter nationalen
Familien-planungs-Organisationen, die Abtreibung befürworten, die
Hilfsgelder. (SÜDDEUTSCHE ZEI-TUNG vom 24.01.01)
EINE HINRICHTUNG ALS REALITY-SHOW? -
US-Richter verbietet Übertragung im Internet - Es hätte, auf der
verzweifelten Suche nach immer neuen Unterhaltungsformaten, die
ultimative Reality-Show werden sollen. Larven essen auf einer einsamen
Insel? In einem mit Kameras gespickten Container öffentlich duschen,
wie es einst Live-Heroen wie der legendäre Zlatko bei "Big Brother"
praktizierten? Da gähnt heute der Zuschauer doch nur noch. Die
amerikanische Internet-Firma Entertainment Network, die an der
Präsentation von dürftig oder gar nicht bekleideten Oberschülerinnen
auf der Datenautobahn bisher nicht schlecht verdiente, plante anderes:
Indianapolis. - Die letzten Schritte von Timothy McVeigh, dessen
Bombenanschlag in Oklahoma vor sechs Jahren 168 Menschen das Leben
kostete, am 16. Mai dieses lahres in die Todeskammer des
Staatsgefängnisses von Terre Haute im US-Bundesstaat Indiana live für
die Internetgemeinde? Das Festschnallen auf der Pritsche. Dann die
letzten Worte des jungenhaften Massenmörders, die er bereits der
Öffentlichkeit angekündigt hat und die keine Spur von Reue enthalten
werden: "Ich bin der Herr meines Schicksals, der Kapitän meiner Seele."
Und schließlich: Nachdem auf ein Handzeichen des Direktors der
Haftanstalt die verschiedenen Gifte in die Adern gespritzt worden sind,
das Ringen um den letzten tiefen Atemzug, gefolgt von der
Todeserklärung des Gerichtsmediziners. Auf Werbepausen sollte
immerhin - verzichtet werden. Ein Millionenpublikum erhofften sich die
Internet-Unternehmer von dem Projekt, verdienen wollten sie - außer
einer gehörigen Portion Publizität - daran nichts: Die knapp zwei
Dollar Zuschalt-Gebühr sollten den Angehörigen der Opfer zugute kommen.
Angehörige der Opfer dürfen zusehen. Doch Bundesrichter John Tinder aus
Indianapolis, der über den umstrittenen Antrag zur dann weltweiten
Live-Hinrichtung entscheiden musste, fand ein schnelles Urteil: Die
Gefängnisverwaltung habe das Recht, auch eine Übertragung der
Hinrichtung zu regulieren - und damit die Szene von den letzten Minuten
McVeighs jenen vorzubehalten, denen nach dem Willen von
US-Justizminister John Ashcroft auf diesem Weg "geholfen werden
soll, dieses erschütternde Kapitel ihres Lebens abzuschließen":
Überlebenden des Attentats sowie den Angehörigen der Opfer von
Oklahoma, von denen sich die meisten gestern - am 6. Jahrestag des
Verbrechens - zu einer Gedenkfeier am Ort der Tragödie einfanden. Die
Entscheidung der US-Regierung, wegen des Platzmangels in der
Todeskammer mehr als 200 Interessierten durch eine Videoübertragung in
einem geschlossenen und gegen "Hack-Versuche" geschützten
Glasfaser-System eine Teilnahme an der Exekution zu ermöglichen, sorgt
allerdings seit ihrer Bekanntgabe für heftige Debatten.
Unterhaltungsexperten gehen in die Berufung. Ein Teil der
Hinterbliebenen will diesen Termin bewusst nicht wahrnehmen, um dem
Terroristen nicht noch ein letztes Forum zu geben: "Unsere Hoffnung,
ein letztes 'Es tut mir leid' zu hören, wird sich nach den bisherigen
Ankündigungen McVeighs nicht erfüllen", sagt beispielsweise Tom Kight,
der bei dem Attentat seine Tochter verlor und dem auch der Tod des
Bombenlegers keine Genugtuung geben wird: "Zuviel ist zerstört worden."
Cynthia Ashwood, deren Schwester von den rund 1000 Kilo Sprengstoff
ebenfalls zerfetzt wurde, hofft auf einen Boykott der geschlossenen
Übertragung durch die meisten Angehörigen: "Ich möchte, dass McVeigh
möglichst alleine stirbt so, wie auch meine Schwester ihre letzte
Sekunde auf dieser Welt erlebt hat." Nach der jüngsten
Gerichtsniederlage in Indianapolis wollen die
Intemet-Unterhaltungsexperten nun ihr Glück noch in der Berufung
versuchen. (Friedemann Diederichs in der AACHENER ZEITUNG vom 20.4.01)
WEGEN JESUS: Fatwa gegen
Theaterautor - London - Britische Moslems haben ein "Todesurteil"
(Fatwa) gegen den Verfasser eines Theaterstücks über Jesus verkündet.
Jesus wird darin als Homosexueller dargestellt, der von seinem
Liebhaber Judas verraten wird. Da Jesus auch im Islam als Prophet
verehrt wird, empfinden die Moslems das Schauspiel "Corpus Christi" von
Terrence McNally (WELT v. 20.9.99) als Beleidigung ihres Glaubens. Nach
der Premiere des Stückes in London verteilten Mitglieder der Gruppe
"Al-Muhajiroun" Kopien des "Todesurteils". Scheich Omar Bakri Muhammed,
der das "Todesurteil" unterzeichnet hat, sagte: "Zum Glück für Herrn
McNally sollte die Fatwa nur in islamischen Staaten ausgeführt werden."
Dazu gehörten bekanntlich weder Großbritannien noch die USA, wo McNally
wohnt. "Einzelne Moslems" sollten nicht versuchen, das Urteil zu
vollstrecken, sagte der Scheich. Sollte McNally aber in ein islamisches
Land reisen, drohten ihm Festnahme und Hinrichtung. Der in London
wohnende Moslemführer kritisierte, die christlichen Kirchen hätten
nicht in der gebotenen Schärfe gegen das Theaterstück protestiert. Die
britische Polizei soll den in New York wohnenden McNally gewarnt haben.
(DIE WELT1.11.99)
KRITIK AN BRITISCHEM GENTECHNIK-GESETZ -
"Sieg des Kommerzes über Ethik" Ärztepräsident hält therapeutisches
Klonen für bedenklich - Der Präsident der Bundesärztekammer,
Jörg-Dietrich Hoppe hat die Entscheidung des britischen Parlaments für
das therapeutische Klonen als "ethisch bedenklich" kritisiert. Das
Unterhaus hatte am Dienstag ein Gesetz gebilligt, nach dem bis zu 14
Tage alte Embryos geklont werden dürfen. Therapeutisches Klonen sei ein
"fürchterlicher Sieg des Kommerzes über ethische Grundsätze", sagte
Hoppe. Aus biologischer, vor allem aber aus ärztlicher Sicht sei ein
Embryo von der Verschmelzung der Keimzellen an ein Mensch. Die
Initiative der Briten "sollte uns keinesfalls zu vorschnellen
Änderungen des Embryonenschutzgesetzes hinreißen lassen". Der
Ärztepräsident mahnte, dass das Klonen von Stammzellen "ganz erhebliche
Auswirkungen auf unser Verständnis von Menschenwürde" haben werde. Der
amerikanische Biophysiker Gregory Stock rechnet damit, dass "das erste
Klon-Baby innerhalb der nächsten fünf Jahre geboren werden wird". Er
bezweifle jedoch eine weite Verbreitung des Klonens, sagte Stock in
einem Interview des Nachrichtenmagazins Focus. Es sei eher ein
symbolischer Akt als eine Bedrohung. Relevanter sei der Wunsch vieler
Eltern, ihre Nachkommen gentechnisch verändern zu lassen. "Ich
bezweifle, dass es bewusste Versuche geben wird, den Genpool
umzugestalten, aber Eltern werden ihren Nachfahren vielleicht Gene
aufbessern wollen", meinte Stock. Gentests könnten künftig so einfach
und billig sein, dass man sie nicht nur verwenden werde, um Krankheiten
zu vermeiden, sondern um Wesensmerkmale der Kinder auszuwählen. In der
Diskussion über die Gentechnik hat die CDU-Vorsitzende Angela Merkel
Bundeskanzler Gerhard Schröder vorgeworfen, ihm fehle ein "klares
Wertegerüst". Es habe nichts mit ideologischen Scheuklappen zu tun,
Chancen und Risiken abzuwägen. Schröder hatte sich gegen solche
"ideologischen Scheuklap-pen und grundsätzliche Verbote" in der
Gentechnik ausgesprochen. (...)
AIDS BREMST BEVÖLKERUNGSWACHSTUM -
Neuer UN-Bericht: Lebenserwartung in Afrika sinkt rapide - Die Erde im
Zeichen von Aids: Das weltweite Bevölkerungswachstum hat sich
angesichts der Jahrhundert-Seuche stark verlangsamt. Besonders
betroffen von der HlV-Epidemie ist Afrika, wo die Lebenserwartung der
Menschen dramatisch sinkt, wie aus dem Weltbevölkerungs-bericht der
Vereinten Nationen hervorgeht. Neuen Schätzungen zufolge werden im Jahr
2050 rund 8,9 Milliarden Menschen auf der Erde leben - noch vor zwei
Jahren waren die Vereinten Nationen von 9,4 Milliarden ausgegangen.
Damals sei noch nicht berücksichtigt worden, daß Aids in Indien und
Schwarzafrika immer mehr Opfer fordere, heißt es. "In 29 afrikanischen
Staaten ist die Lebens-erwartung um zehn Jahre und mehr gesunken, sagte
ein Sprecher. Beispiel Botswana: Dort seien die Menschen vor I5 Jahren
noch etwa 60 Jahre alt geworden. Heute betrage die Lebenserwartung nur
noch 47 Jahre. In zehn Jahren, so die erschreckende Prognose, soll sie
nur noch bei 38 Jahren lie-gen. In Europa gibt es so gut wie kein
Bevölkerungswachstum mehr - die meisten Eltern haben laut Bericht nur
noch ein Kind. Einzige Industrienation mit steigender Einwohnerzahl
sind die USA. (AZ vom 23.9.99)
GRÜNE PROPAGIEREN "ABTREIBUNGSPILLE" -
BERLIN. Nach Ansicht der frauen-politischen Sprecherin der grünen
Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, ist es "sehr erfreulich,
daß die französische Herstellerfirma Exelgyn für den Vertrieb der
Abtreibungspille Mifegyne in Deutschland die neue Vertreiberfirma
Contragest gefunden hat". Dies sei "die Voraussetzung dafür, daß
dieAbtreibungspille auch weiterhin in Deutschland angewendet werden
kann". Damit hätten Frauen "die Wahlfreiheit zwischen dem chirurgischen
und dem medikamentösen Schwangerschaftsabbruch", so die 52jährige
Ex-FDP Politikerin aus dem westfälischen Herdecke. Sie wies aber
daraufhin, daß erst wenn die Ärzte "ein angemessenes Honorar erhalten",
Frauen auch tatsächlich die "medikamentöse Methode" angeboten werde.
Bis heute setzen zahlreiche Mediziner diese "gesundheitsschonendere
Methode" noch gar nicht ein. "Ein flächendeckendes Angebot ist die
Voraussetzung dafür, daß diese Art des Schwangerschaftsabbruchs Zukunft
hat", so die ehemalige Frauenbeauftragte. (JUNGE FREIHEIT 2/01 vom
5.1.01)
VOLKSKRANKHEIT DEPRESSION -
Bereits bis zu 12 000 Tote pro Jahr - Weltweit einmaliges Projekt in
Nürnberg soll Selbstmordrate deutlich senken - Wenn die Wintertage grau
und neblig sind, ist regelmäßig von ihr die Rede: die Depression.
Irgendwo zwischen Schnupfen, Weltschmerz und eingebildeter Krankheit
wird sie eingeordnet. Dabei ist die Depression längst zur
Volkskrankheit der Industrie-Nationen geworden. In einer Studie der
Weltgesundheits-Organisation (WHO) rangiert sie weit vor Krebs,
Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes. Am Ende der schweren Depression
steht allzu oft der Selbstmord. Mit 12000 Opfern gibt es in Deutschland
inzwischen ein Drittel mehr Selbstmörder als Verkehrstote. In einem
weltweit einmaligen "Nürnberger Bündnis gegen Depression" wollen jetzt
Ärzte, Psychotherapeuten, Beratungsstellen und viele weitere
Einrichtungen die Selbstmord-Rate in der Stadt deutlich senken. "Mehr
als die Hälfte der Depressionen werden nicht erkannt und deshalb auch
nicht angemessen behandelt", sagt Projekt-Leiter Prof. Ulrich Hegerl
von der Uni München. Deshalb sei ein Ziel des Bündnisses, die rund 600
niedergelassenen Ärzte in Nürnberg zu sensibilisieren. (...) (Winfried
Vennemann in der ABENDZEITUNG vom 10.1.01)
NIEDERLANDE SETZEN NEUE MASSSTÄBE
- Jedes Jahr 4000 Fälle aktiver Sterbehilfe - Den Haag. - Das Urteil
löste nicht nur in den Niederlanden Empörung und heftige Diskussionen
aus: Ende Oktober hatte ein Haarlemer Gericht einen Arzt
freigesprochen, der 1998 einem 86-jährigen gesunden, aber lebensmüden
Mann bei der Selbsttötung geholfen hatte. Erstmals wurde damit auch der
einfache Todeswunsch eines Patienten gerichtlich akzeptiert, der nicht
an aussichtslosen körperlichen oder psychischen Krankheiten litt. Das
Urteil war Wasser auf die Mühlen derer, die in der niederländischen
Gesetzgebung zur Sterbehilfe einen Kulturbruch und einen Abschied vom
christlichen Tötungsverbot sehen. Von in- und ausländischen Protesten
ließ sich das niederländische Parlament am Dienstag nicht abschrecken.
Es verabschiedete eine Regelung zur Sterbehilfe, die als weltweit
weitestgehende Euthanasieregelung gilt und die aktive Sterbehilfe nicht
mehr unter Strafe stellt. Schon seit den 60er Jahren gelten die
Niederlande als Vorreiter bei einer Entkriminalisierung der Euthanasie
in Europa. Im Nachbarland sterben nach Untersuchungen jährlich rund
4000 Menschen durch aktive Sterbehilfe, rund 1000 davon ohne eigene
Einwilligung. Seit 1993 wurde aktive Sterbehilfe unter bestimmten
Bedingungen toleriert, war allerdings weiterhin strafrechtlich
verboten. Um straffrei zu bleiben, mussten bestimmte Verfahren
eingehalten werden: So dürfen Ärzte nur Sterbehilfe an Patienten
leisten, wenn ihr Zustand aussichtslos ist, sie an unerträglichen
Schmerzen leiden und mehrfach um Euthanasie gebeten haben. All dies
gilt auch weiterhin. Entscheidend ist, dass sich laut neuem Gesetz der
Staat aus der Sache herauszieht: Bislang musste der Arzt die
Ster-behilfe auch dem Leichenbeschauer und dem Staatsanwalt melden, der
bei Zweifeln an der Sorgfaltspflicht ein Ermittlungsverfahren einleiten
konnte - was aber de facto nur sehr selten passiert ist. Jetzt müssen
Ärzte Euthanasiefälle nur noch an die dafür eingerichteten Kommissionen
melden. Nach der lange umstrittenen Regelung soll auch der Todeswunsch
von Demenzkranken, die noch bei vollem Bewusstsein eine
Euthanasieerklärung unterzeichnet haben, akzeptiert werden - auch wenn
sie zum Zeitpunkt der Sterbehilfe nicht mehr ansprechbar sind. Ein
Trend zur Legalisierung der Sterbehilfe zeigt sich nicht nur in den
Niederlanden. Auch in Belgien liegen dem Parlament Gesetzesentwürfe
vor, die die aktive Sterbehilfe entkriminalisieren sollen. Für die
Bundesrepublik erwartet der Vor-sitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, Karl Lehmann, dass die Diskussion in naher Zukunft
"massiv aufbrechen" wird. In Frankreich sprach sich das Nationale
Ethikkomitee dafür aus,- aktive Sterbehilfe weiter strafrechtlich zu
verfolgen. (kna) (Christoph Arens in der EIFELER ZEITUNG vom
29.11.2000)
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