Leserbrief an die Redaktion
Zum Thema: Einbindung in das Mitfeiern der hl. Messe
D., den 18.07.2000
Sehr geehrter Herr Dr. Heller!
Es wird viel zu wenig darüber berichtet, daß es auch Gnade und Trost
gibt, wenn in der Nähe keine gültige Messe mehr stattfindet.
So heißt es bei P. Kochem "Meßerklärung" (Censura Ordinarii 1710,
Imprimatur 1909) über das Einbefehlen in gültige Messen S. 465:
"Ja, was noch mehr ist, wenn Du keine hl. Messe hören kannst, aber doch
die Meßgebete zu Hause betest, in der Meinung alle hl. Messen, die in
jener Stunde gelesen werden, zu hören und Christus auf allen Altären,
wo er gegenwärtig ist, anzubeten, so sage ich Dir, daß Dir reichlicher
Segen aus allen diesen Meßopfern zufließen wird." ... "Das soll allen
Kranken, Gefangenen und denen in deren Wohnorten keine hl. Messen
gelesen werden, ein besonderer Trost sein."
Weiter heißt es auf S. 379:
"Die oft erwähnte göttliche Gnade und die himmlische Herrlichkeit wird
sehr vermehrt und erhöht durch die geistige Kommunion, wenn sie
andächtig verrichtet wird. Die geistige Kommunion ist nichts anderes
als eine eifrige Begierde Christus zu empfangen und sich mit ihm zu
vereinigen. Dieser Genuß Christi kann auch außer dem hl. Sakramente
oder aus dem leiblichen Genuß geschehen und dem Menschen großes Heil
und große Gnade bringen. Denn gleich wie Christus als er noch auf Erden
lebte, viele Kranke durch Auflegung seiner hl. Hände gesund gemacht
hat, so hat er auch viele Abwesende geheilt, z.B. die Tochter des
kananäischen Weibes, den Sohn des königlichen Beamten und den Knecht
des Hauptmanns" ... "Christus hat seine Gnade nicht so an die
Sakramente gebunden, daß er außer deren Empfang dieselben nicht
austeilen könnte, sondern gibt manchem mehr Gnade in der geistigen als
einem anderen in der sakramentalischen Kommunion."
Ich hoffe, daß auch viele andere durch Einschließen in gültige Messen
und die geistige Kommunion göttliche Hilfe und Trost erlangen.
(Selbstverständlich muß man die Meßgebet nach dem alten Schott
verwenden.)
Mit freundlichen Grüßen
C. Sch. |