WO IST DIE KIRCHE ?
von
Eugen Banauch, Hinterbühl
IV. (Schluß)
In den in Nr.3 und 4 der EINSICHT veröffentlichten Teilen unserer
Darlegung haben wir mittels einer Konfrontation der Standpunkte des
Abbé de Nantes und des Dr.Hugo Maria Kellner zwei für die Beurteilung
der heutigen kirchlichen Situation ausschlaggebende Erkenntnisse
gewonnen:
1. Die Nicht-Identität der heutigen katholischen Kirchenorganisation mit der wahren römisch-katholischen Kirche sowie
2. Die Illegitimität (Unrechtmäßigkeit) des sogenannten Papstes Paul VI. und den hiermit gegebenen Zustand der Sedisvakanz.
Aus diesen beiden Tatsachen ergibt sich organisch
3. Die Illegitimität (und damit
der Mangel an irgendeiner ordentlichen kirchlichen Rechtsbefugnis)
aller Glieder der Hierarchie, die sich den häretisch-apostatischen
Anweisungen des Scheinpapstes Paul gefügt haben bzw. die (wie z.B. die
Mehrzahl der europäischen Bischöfe) jene Anweisungen, in
verbrecherischem Mißbrauch ihrer Amtsgewalt, vorweggenommen haben. Denn
es ist, unter Katholiken, keines weiteren dogmatischen Beweises
bedürftig, daß jeder einzelne Priester oder Bischof, der, sei es aus
"Gehorsam", sei es in bewußt zerstörerischer, sei es in sonst
irgendeiner ("guten") Absicht, durch permanente Verfälschung der forma
consecrationis des hl.Meßopfers (wie im Falle der "Übersetzung" von
"pro multis") oder durch eindeutige, sinnfällige Bekundung seiner
Verkehrung der sakramental notwendigen intentio fidelis "welcher Fall
auch durch seine permanente Zustimmung zur lateinischen Fassung des
Novus Ordo "Missae" gegeben ist - s.d. Rubriken des Missale Romanum: De
defectibus...: "Si quis autem diminueret..." etc.) sich selbst aus der
Kirche ausgeschlossen hat, seine jurisdiktionellen Befugnisse in der
Kirche automatisch verwirkt. Die moraltheologische Frage, ob ein
solcher Priester subjektiv gerechtfertigt sein könne, ist für unseren
Zusammenhang völlig gegenstandslos, da wir uns, was unser kirchliches
und sakramentales Leben betrifft, nicht nach theologischen Meinungen,
sondern nach den unserer Vernunft zugänglichen dogmatischen Evidenzen
zu richten haben.
Wir haben also für uns die "Debatte" zugunsten des von Kellner bereits
1967 geäußerten Standpunkts entschieden, wenn auch in einer von des
letzteren Beweisgang etwas abweichenden Weise. Dies letztere ist
allerdings in bezug auf die von uns zu ziehenden Konsequenzen ohne
Belang. Es scheint uns jedoch Kellners "behelfsmäßiger
prima-facie-Beweis", daß "die Mehrzahl der Kardinäle, die Paul VI.
gewählt hat, wegen ihres Mangels an katholischer Rechtgläubigkeit nicht
wahlberechtigt war" (im 2.Teil seines Autsatzes Nr.21, EINSICHT I/4,
S.33) nach unserer - leider nur oberflächlichen - Kenntnis der
"Konzils"-Debatten des "II." Vaticanum recht einleuchtend und einer
näheren Untersuchung wert, ebenso das ganze von Kellner vorgelegte
Beweismaterial (Aufs.Nr.21, EINSICHT I/3 u. 4) für die häretische
Haltung des Kardinals G.B.Montini von Mailand in den Jahren vor dessen
Erwählung zum Papst. Wir haben nie bestritten (s.Teil I unseres
Aufsatzes, EINSICHT I/3, S.2/unten/f), daß es zahlreiche Beweise für
die häretisch-apostatische Haltung Montinis gebe (allein die satanische
Gleichsetzung der Begriffe "pax" und "progressio" in der Enzyklika
"Populorum progressio" hätte in vergangenen Zeiten wahrscheinlich für
den Scheiterhaufen gereicht!), sondern wir haben aus methodischen
Gründen das eine, besonders auffällige und gewichtige Faktum der
Verfälschung des Konsekrationstextes der hl.Messe für unsere
Beweisführung in der hoffnungsvollen Annahme, daß dieses Faktum auch
Blinden die Augen öffnen müsse, ausgewählt. - Es sei an dieser Stelle
auch hingewiesen auf Patrick Henry Omlors (bei allem theologischen
Ernst auch unterhaltsamen) Aufsatz "The Robber-Church" (in Nr.6 seiner
Zeitschrift INTERDUM, zu beziehen durch den Verfasser p.A. Box R, Menlo
Park, California 94025, USA), in welchem - weitaus detaillierter und
tiefschürfender als wir es vermochten, aber prinzipiell ähnlich -
ebenfalls unser oben angeführtes Faktum 1 bewiesen wird.1 ) Der Abbe dè
Nantes scheint inzwischen seine Idee eines kirchlichen
Gerichtsverfahrens gegen "Paul VI." fallengelassen zu haben und seine
Hoffnung nunmehr hauptsächlich auf das Projekt eines "III.Vatikanischen
Konzils" zu setzen (CRC, Juli 1971).
Wir haben in der letzten Nummer eine Erörterung der aus unserer
Standpunktsbestimmung sich ergebenden Fragen moralisch-rechtlicher
Natur sowie die damit zusammenhängenden "moralischen und technischen
Richtlinien" tür das Unternehmen der kirchlichen Reorganisation
angekündigt.
Man könnte nämlich - auch wenn man die Richtigkeit der oben angeführten
3 Fakten eingesehen hat - jetzt stichhaltig einwenden, wir seien -
überhaupt als Laien - nicht befugt, die Reorganisation der Kirche in
die Hand zu nehmen, da ja die "Amtskirche" (ein Begriff, der keineswegs
eine bloß formaljuristische Entität bezielt!) nur von einer
einheitlichen, aus den Nachfolgern der von Christus eingesetzten
Apostel und unter deren Jurisdiktionsgewalt befindlichen, gültig
ordinierten Priestern bestehenden Hierarchie geleitet werden dürfe.
Solange eine rechtmäßige kirchliche Hierarchie nicht in Erscheinung
getreten sei, dürften wir keine selbständigen organisatorischen
Schritte unternehmen, wollten wir uns nicht Befugnisse anmaßen, die
einem Laien (oder auch einem einfachen Priester) nicht zustehen. Wir
liefen damit Gefahr, die Bildung von - wenn auch unter rechtgläubig
katholischen Vorzeichen stehenden - Sekten zu propagieren und so
womöglich zu einer weiteren Zersplitterung des noch
rechtgläubig-katholischen Elementes beizutragen, oder aber die Position
bereits "regierender" Gegen- und Parallelpäpste zu stärken und ihren
Gemeinschaften Mitglieder zuzuführen.2 )
Der Verfasser dieser Abhandlung möchte betonen, daß er nichts weniger
beabsichtigt als eine "neue" Kirche zu gründen oder die Reorganisation
der römischkatholischen Restkirche als ihr verantwortlicher Führer zu
übernehmen, noch daß er der Einbildung huldigt, durch diesen seinen
Aufsatz einen für die Kirche als Ganzes rechtlich verbindlichen Akt zu
setzen - wenn auch die von ihm dargelegten Einsichten - für ihn selbst
als Privatperson wie für jeden, der seinen Standpunkt aus voller
Überzeugung teilt, selbstverständlich rechtlich verbindliche
Konsequenzen haben, die, wie von den Prinzipien katholischer
Sittlichkeit zweifelsfrei abzuleiten ist, seinerseits auch "Akte" nach
sich ziehen müssen.
1) Derselbe Aufsatz erschien übrigens vor kurzem teilweise in der
Übersetzung Paul O. Schenkers in des letzteren Zeitschrift DZM -
offenbar hatte der Herausgeber die aus Omlors Aufsatz sich ergebenden
Perspektiven, die dem zu Anfang des Jahres erfolgten "Kurswechsel" von
DZM (im Sinne einer loyalen Haltung dem "Papst" und den "zuständigen
Instanzen" gegenüber) total entgegengesetzt sind, nicht gesehen.
(Anm.d.Verf.)
2) Es sind uns bis jetzt vier solche para-kirchliche Gemeinschaften
bekanntgeworden: in Frankreich und der Schweiz unter der Führung des
"Gegenpapstes" Clemens XV alias Michel Collin, die z.Z. zahlenmäßig
stärkste "katholische" Sekte, in Kanada unter "Gregor XVII.", zu dessen
monastisch geführter Sekte auch der von uns erwähnte Frère Athanase
(EINSICHT I/3, S.4 u. I/4, S.37) gehört, in Nordamerika (Pennsylvania)
der illegale "Malteser-Ritter-Orden" unter der Führung des Hochstaplers
Charles Louis Thourot Pichel alias Baron de Thourot, und ebenfalls in
Nordamerika (Idaho) dievorgeblichrechtgläubig katholische "Gemeinde"
des Laien Francis K. Schuckardt. (Anm.d.Verf.)
Zu diesen Akten gehört zuallererst die radikale Trennung von der
jetzigen apostatischen Kirchenorganisation - nicht in Form eines
"Austritts aus der Kirche", da der Gebrauch einer solchen Formulierung
oder die Zustimmung zu einer solchen nicht der Wahrheit entspräche -
vielleicht am besten in einer ähnlichen Weise, wie sich der Verfasser
in einem Brief an seine zuständige "Kirchenbeitragestelle"
ausgesprochen hat; wegen seines exemplarischen Wertes sei dieser Brief
hier wiedergegeben:
"Ihre fortgesetzten Mahnungen an mich, doch endlich meinen
Kirchensteubeitrag zu bezahlen, zwingen mich, Ihnen ein für allemal
mitzuteilen, daß ich nicht daran denke, diesen Forderungen
nachzukommen, und meine diesbezügliche Haltung zu begründen.
Ich habe mich erst mit 25 Jahren zum katholischen Glauben bekehrt, in
einem Alter also, da man spätestens gelernt hat, selbständig zu denken.
Ich erhielt Konvertitenunterricht von P.Gaudentius Reiche O.Carm., der
damals in der noch römisch-katholischen Pfarrei "Maria vom Berge
Karmel" dafür zuständig war. Von demselben wurde ich im Jahre 1964 sub
conditione getauft und, wie aus meinem Taufschein hervorgeht, in die
römisch-katholische Kirche aufgenommen.
Seit dieser Zeit hat sich innerhalb Ihrer Organisation, die sich
weiterhin frech "römisch katholisch" nennt, vor allem folgendes
geändert:
1. In
den neuen Katechismen wurde die herkömmliche und wesenhaft
unveränderliche katholische Glaubens- und Sittenlehre in ein
zweideutiges (an manchen Stellen eindeutig häretisches) Aggregat
umgewandelt, das den einzig wahren Glauben der Relativierung (und damit
der Zerstörung) preisgibt, u.zw. mit Billigung und Förderung der
zuständigen Ortsbischöfe. Dieser sich auf ein sogenanntes ökumenisches
Konzil berufende "neue Glaube"
protestantisch-freimaurerisch-sozialistischer Prägung kommt in nahezu
allen offiziellen Dokumenten und Stellungnahmen Ihrer "Kirche" zum
Ausdruck.
2. Diejenigen rechtgläubigen
Priester und Laien, die es wagen, gegen die offiziell gewordenen
Irrlehren Widerspruch zu erheben, indem sie sich auf das stützen, was
gestern noch allgemein als kirchliche Lehre galt, werden von den
Repräsentanten Ihrer Organisation nach typisch moderner, zynischer
Methode als konservative Narren abgestempelt und dort, wo sie dem
Gedeihen Ihres großen Abbruchunternehmens hindernd im Wege stehen
könnten, mit ebenfalls typisch moderner Brutalität zum Schweigen
gebracht.
3. Die Mitte des sakramentalen
Lebens der Kirche, das hl.Meßopfer, wurde von Ihren Funktionären
offiziell - durch Fälschung der forma consecrationis - zerstört und
durch eine freimaurerisch-pantheistische Kultübung mit ritueller
Brotmahlzeit ersetzt. Diese in der Geschichte der Kirche einzig
dastehende weltweite Blasphemie beseitigt den letzten Zweifel an der
Tatsache, daß es sich bei Ihrer Organisation nicht um die wahre
römisch-katholische Kirche, sondern um eine apostatische Sekte handelt,
deren Mitglieder sich durch die Annahme des "neuen Glaubens" ipso facto
aus der Kirche ausgeschlossen haben.
Es wäre daher für den Katholiken schwer sündhaft, diese Organisation in
irgendeiner Form - ideell oder materiell - zu unterstützen. Jene Summe,
die ich, nach gerechter Selbsteinschätzung, im Normalfalle Ihrer
Beitragsstelle als Kirchensteuer überweisen würde, wende ich daher dem
Unternehmen der bereits eingesetzt habenden kirchlichen Reorganisation
zu."
Diese Trennung stellt eine große psychologische Schwierigkeit für viele
Katholiken dar, die längst, nach Maßgabe ihrer Erkenntnis, unseren
Standpunkt teilen. Freilich muß betont werden, daß diese Trennung aus
den richtigen Motiven erfolgen muß und in einer der Wahrheit
entsprechenden Weise. "Man verläßt die Kirche Jesu Christi nicht!" -
darin hat der Abbé de Nantes ganz recht. Unsere Trennung von der
gigantischen apostatischen Sekte, deren eigentliche "Mission" _in der
Zerstückelung des mystischen Leibes Christi besteht, ist ein Akt des
Gehorsams gegen die Kirche. Sie ist ein Akt des Gehorsams gegen unsere
Bischöfe, die wir noch nicht kennen, ein Akt des Gehorsams gegen den
Apostolischen Stuhl, dem wir uns in Demut unterworfen wissen und der
sich uns in den päpstlichen Lehrdokumenten zweier Jahrtausende
verkörpert.
Die Führung der römisch-katholischen Kirche kann - nach dem von uns
bekannten Glaubenssatz des Credo - nur apostolisch sein. Deshalb haben
wir für das Unternehmen der kirchlichen Reorganisation den politisch
belasteten Begriff "Restauration" gewählt: "Restauration" bedeutet
nämlich, neben seinem allgemeinen Sinn der Wiederherstellung einer
Sache in den früheren Stand, als historischer Begriff die
Wiederherstellung einer durch Revolution vertriebenen Dynastie, wie
z.B. im Falle der Zurückführung des vertriebenen katholischen Königs
Charles II. auf den englischen Thron nach dem Tode Cromwells. Wir haben
den gegenwärtigen Zustand der wahren katholischen Kirche als
"Gefangenschaft" bezeichnet (EINSICHT I/3, S.4c) und haben, auf Christi
Verheißung der Unbesiegbarkeit seiner Kirche bauend, allen Grund
anzunehmen, daß sich unter den "Gefangenen" jenes
häretisch-apostatischen Verbandes, der mit Jesu Christi wahrer Kirche
nicht länger gleichgesetzt werden darf, jene Bischöfe und Priester
befinden, aus denen sich die Hierarchie der wiederhergestellten Kirche
zusammensetzen wird. Die Tatsache, daß sich bis jetzt noch kein
einziger Bischof gefunden hat, der die volle Wahrheit in bezug auf
"Paul VI." und dessen gigantische Sekte öffentlich ausgesprochen hätte,
darf uns nicht irre machen, sondern wir haben sie als eine Prüfung
unseres Glaubens anzunehmen, die, wie jede Züchtigung Gottes, letztlich
zu unserem besten geschieht. Zu lange nämlich haben wir uns in einer
faulen Sicherheit gewiegt: kaum einer von uns hab die Voraussagen des
Endes (mit desselben heute nicht länger zu verkennenden Vorboten) auf
seine eigene historische Situation beziehen wollen; zu lange haben wir,
bewußt oder unbewußt, an den Freudentänzen einer längst von Gott
abgefallenen Welt teilgenommen.
Durch öffentliche Äußerung einer ordentlichen Kirchenversammlung oder
auch nur eines einzigen rechtgläubigen Bischofs würden nämlich die von
uns oben bewiesenen Hauptpunkte rechtliche Bedeutung für die Kirche als
Ganzes erlangen.
Um solche Bischöfe - deren Eingreifen von Christi Verheißung abzuleiten
ist (daher werden sie eingreifen) - aus diesem häretisch-apostatisohen
Verband zu "befreien" (oder, wie Kellner sagen würde, "auszusieben")
und sie zu veranlassen, ihre Amtspflichten in dieser Stunde
wahrzunehmen, können wir Laien höchstens Handlangerdienste leisten, die
sich schwerlich als "organisatorische Maßnahmen" im kirchenrechtlichen
Sinne bezeichnen lassen, wenn ihnen auch im Ablauf der Ereignisse
entscheidende Bedeutung zukommen könnte.
Darum wollen wir alle so oft als möglich darum beten, daß uns diese schreckliche Wartezeit verkürzt werde!
Eine Verpflichtung aber, von der wir uns nicht als dispensiert
betrachten können und um deretwillen wir heute in der Tat
organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen, ist die Sicherung unseres
kirchlichen und sakramentalen Lebens. Diese Sicherung kann unter den
gegenbaren Umständen nicht anders verwirklicht werden als durch das von
Kellner vorgeschlagene Provisorium: die Bildung pfarrei-artiger, von
rechtgläubig-katholischen Priestern geleiteten Gemeinden, die später,
sobald sich die noch rechtgläubigen Bischöfe ihrer Pflichten und ihrer
Rechte besonnen haben, in die neu zu errichtenden oder rudimentär noch
bestehenden Diözesen als ordentliche Pfarrgemeinden eingegliedert
werden könnten.
Zur Gründung solcher provisorischer Gemeinden ist im gegebenen (Not-)
Falle ebensowenig eine bischöfliche Weisung erforderlich wie etwa in
folgendem (erfundenen) Beispiel: Ein schiffbrüchiger katholischer
Priester wird auf eine kleine Insel verschlagen, die von einem wilden
Stamm bewohnt wird, und ist genötigt, den Rest seines Lebens in dieser
Umgebung zu verbringen. Es gelingt ihm nach einigen Jahren, die
Inselbewohner zu missionieren. Dürfte er sie etwa nicht taufen, weil
kein amtliches Taufregister zur Hand ist? Dürfte er ihnen nicht die
Beichte abnehmen, weil ihm das diesbezügliche Delegat seines
"zuständigen" Bischofs fehlt? Dürfte er keine Kommunion austeilen,
keine Tranungen vornehmen? Dürfte er den missionierten Stamm unter gar
keiner Rücksicht als "seine" Gemeinde betrachten? Doch. Nach den
geltenden kirchenrechtlichen Canones wird unter der Voraussetzung eines
Notfalles die Ausspendung der Sakramente (selbst des Bußsakraments)
nicht an die oben angedeuteten, im Normalfalle natürlich
einzuhaltenden, kirchenrechtlichen Bestimmungen geknüpft
(vgl.Can.2261), in außergewöhnlichen Fällen kann sogar das Sakrament
der Firmung von einem einfachen Priester gespendet werden (vgl. Can.
7821,§2); selbst im Falle der Priesterweihe scheinen gewisse Ausnahmen
von der kanonischen Regel möglich zu sein (vgl. Can.951), doch sind wir
nach dem gegenwärtigen Stande unseres Wissens nicht in der Lage,
letztere Frage in einer befriedigenden Weise zu klären.
Kirchenrechtlich kann also gegen die Bildung provisorischer Gemeinden
unter Zugrundelegung unserer heutigen Notsituation nicht nur nichts
vorgebracht werden, sondern es muß nach dem Geist des kanonischen
Rechts, der eindeutig die sakramentale Ordnung über die
positiv-rechtliche Satzung stellt eine solche Lösung heute unbedingt
als geboten angesehen werden.
Es ist (nach Can.948 und den diesbezüglichen Bestimmungen des
Tridentinum, Sess.XXIII, Kap.4, Denz.960) strikt daran festzuhalten,
daß die Gründung und Leitung solcher (provisorischer) Gemeinden Sache
geweihter Priester ist. Das schließt jedoch nicht aus, daß
rechtgläubige Laien, solange kein geeigneter Priester gefunden ist, der
seine seelsorgerlichen Pflichten ihnen gegenüber wahrnähme, sich zu
Gebets und Aktionsgemeinschaften formieren, die später in Gemeinden
umgewandelt werden können.Solche Gemeinschaften - wie sie etwa in der
Münchner UNA VOCE-Gruppe Maria oder im Wiener Freundeskreis vom
hl.Clemens Maria Hofbauer bereits bestehen - sollten, möglichst auf
einem zivilrechtlichen Fundament 3), in möglichst großer Anzahl, vor
allem in den Großstädten, von rechtgläubigen Katholiken begründet
werden. Es ist kirchenrechtlich überhaupt nichts dagegan einzuwenden,
wenn der Impuls zu organisatorischen Schritten, welche die Kirche als
Ganzes betreffend von Laien ausgeht. Es müßte sonst die Berechtigung
analoger Phänomene in der Kirchengeschichte - etwa der Einsatz einer
hl.Katharina von Siena - ebenso angezweifelt werden.
3) In Österreich z.B. scheint die Gründung eines eingetragenen Vereins
unserer Zielsetzung nicht möglich, paradoxerweise auf Grund der
Tatsache, daß Österreich ein katholisches Land war. Nach den
diesbezüglichen Bestimmungen hat nämlich die röm.kath.Kirche bei der
Gründung katholischer Vereine ein Einspruchsrecht, von dem sie (d.h.
die "Kirchenorganisation") in unserem Falle sicherlich Gebrauch machen
würde. Der Hofbauer-Kreis hat deshalb keinen vereinsrechtlichen Status,
sondern versteht sich als ein privater Freundeskreis. (Anm.d.Verf.)
Sehr zweckmäßig wäre die Koordinierung solcher Gemeinschaften und
provisorischer Gemeinden durch einen internationalen Dachverband, wie
dies H.M.Kellner vorschlägt. Letzterer hat sich in seinem Artikel Nr.40
v.Jänner 1970 über die uns zunächst gebotenen und möglichen Schritte in
bezug auf die kirchliche Reorganisation bereits in extenso geäußert und
wir lassen ihn daher am besten selbst zu Wort kommen:
"Die endgültige Wiederaufrichtung der wahren katholischen Kirche KANN
NUR von gottgewollter Autorität bewerkstelligt werden, d.h. von
rechtgläubig katholischen Bischöfen unter der Mithilfe von Priestern.
Dazu bedarf es aber einer Menge vorbereitender Arbeit, die am besten
von einer losen Organisation (informal organization) besorgt werden
kann, welche nach der Meinung des Verfassers am geeignetsten "Friends
of the Reestablishment of the True Catholic Church" (FRTCC) ("Freunde
der Wiederaufrichtung der wahren katholischen Kirche") genannt würde
und deren lokale Gruppen in den größeren Städten später Kernpunkte von
Pfarrein der wiederhergestellten Kirche bilden werden.
Als Vorstufe zur Gründung dieser lokalen Gruppen werden alle Leser
dieses Aufsatzes, die bereit sind, sich an diesem Werk der
Wiederaufrichtung zu beteiligen, gebeten, den Autor davon unverzüglich
in Kenntnis zu setzen, so daß er die sich anbahnenden Bestrebungen in
den einzelnen Orten koordinieren kann. (Die Adresse des Autors: Hugo
Maria Kellner, Ph.D., 9 Iroquois Rd., Caledonia, N.Y. 14423, USA). Das
ideale Ziel all dieser Bestrebungen wird sein, wenigstens einen
Vertreter in jeder Gemeinde der jetzigen Kirchenorganisation
aufzufinden, der diejenigen seiner Gemeinde kennt, die an der geplanten
Wiederaufrichtung der Kirche interessiert sind und sie mit einem
Exemplar dieses Aufsatzes oder mit weiteren diesbezüglichen Schriften
versorgt. Benötigte Exemplare sind auf Wunsch jederzeit vom Autor
erhältlich.
Während in jedem Ort die voraussichtlichen Mitglieder der wahren
katholischen Kirche zu einer lokalon Gruppc der FRTCC organisiert
werden - am besten mit der Hilfe eines, der mit den lokalen
Gegebenheiten vertraut ist - sollen die Milglieder dieser Gruppen
angestrengte Bemühungen, unterstützt durch Gebet, unternehmen, um einen
rechtgläubigen katholischen Priester zu finden, der bereit ist, als
Seelsorger dieser Gruppe zu fungieren, indem er wenigstens
Tridentinische Sonntagsmessen hält, die hl.Kommunion austeilt und die
Beichte hört. Wenn er hauptamtlich bei ihnen tätig ist, so ist es
selbstverständlich, daß die Milglieder bereit sein müssen, ihn zu
erhalten und für andere notwendige Ausgaben aufzukommen.- Ein
hauptamtlicher Seelsorger sollte zum Vorsitzenden der lokalen Gruppe
ernannt werden, um jeglichen Streit um die Autorität zu vermeiden.
Um einen geeigneten Priester zu finden, müssen die Mitglieder
systematisch die Rechtgläubigkeit möglicher Kandidaten untersuchen und
den Mut haben, an sie heranzutreten. Die Möglichkeit, geeignete
Kandidaten unter den zurückgetretenen Priestern - besonders unter den
erst kürzlich zurückgetretenen - zu finden, sollte nicht übersehen
werden, weil gerade Priester, die der gegenwärtigen Kirchenentwicklung
nicht zustimmen, frühzeitig zurücktreten, um sich günstig aus der
Affäre zu ziehen. Wenn die Gruppenmitglieder das Glück haben, schon am
Anfang ihrer Bemühungen einen Priester zu finden, so wird dieser durch
seine Vertrautheit mit den Priestern seines Gebietes für sie eine
unschätzbare Hilfe im Ausfindigmachen anderer geeigneter Priester sein.
Der Autor wird der lokalen Gruppen die Namen all jener rechtgläubig
katholischen Priester, die er während der jetzigen Aktion ausfindig
machen kann, zukommen lassen, sobald er die diesbezügliche Bewilligung
der in Frage kommenden Priester erhalten hat.
In den größeren Städten könnte die Bildung mehrerer lokaler Gruppen
notwendig werden, sodaß die Milglieder nicht unmäßige Entfernungen auf
sich nehmen müssen, um ihren religiösen Pflichten nachkommen zu können.
Solange kein rechtgläubig katholischer Priester (des lateinischen
Ritus, Anm.d. Verf.) gefunden werden kann, wird empfohlen,
Sonntagsmessen in katholischen Ostriten-Kirchen mit gültiger
Konsekration zu besuchen, wenn dies möglich ist." (S.26 f, Übersetzung
aus dem Engl. von H. Banauch)
Eine wichtige Aufgabe dieser von Kellner vorgeschlagenen
Dachorganisation - die, das soll energisch betont werden, die uns
fehlende hierarchische Führung weder ersetzen, noch sonst irgendeine
"Macht" oder organisatorische Bevormundung ausüben will - wird unserer
Meinung nach in einer möglichst umfassenden Information der
Weltöffentlichkeit über die gegenwärtige kirchliche Situation bestehen
müssen, da es unsere katholische Pflicht ist, die Wahrheit ans Licht zu
bringen. Wir müssen dafür sorgen, daß in einer dem einfachsten Laien
verständlichen Weise das Programm der kirchlichen Restauration und
deren Grundsätze in allen uns verfügbaren katholischen Blättern bekannt
gemacht wird. Auch Flugblatt- und Plakataktionen könnten diesem Zweck
dienen. Alle unsere Leser, die diesbezüglich sinnvolle Vorschläge
machen können, werden gebeten, sich zu äußern.
Es sollen sich insbesondere alle rechtgläubig katholischen Priester,
welche die Notwendigkeit und Dringlichkeit kirchlicher Aufbauarbeit und
Seelsorge eingesehen haben, für die Gründung und Leitung einer
provisorischen Gemeinde entscheiden. Sie mögen bedenken, daß, je größer
die Anzahl solcher provisorischer Gemeinden ist, sich auch die Chancen
vermehren, geeignete Diözesanbischöfe zu finden, die sich vielleicht
längst zu einer positiven kirchlichen Aufbauarbeit bereitgefunden
hätten, wenn für sie ein solcher Rückhalt vorhanden gewesen wäre.
Umgekehrt wäre durch den Rückhalt eines einzigen rechtgläubigen
Bischofs vielen katholischen Priestern ihre Entscheidung, sich von der
zur apostatischen Sekte gewordenen katholischen Kirchenorganisation zu
trennen und ihre Aufgabe in der wahren römisch-katholischen Kirche
wahrzunehmen, psychologisch erleichtert.
Uns aber darf nichts irre machen: Wir werden siegen.
"Wenn ihr nun seht den Greuel der Verwüstung stehen an heiliger Stätte,
wie vorhergesagt ist vom Propheten Daniel (Dan.9,27) - wer das liest,
beachte es wohl! - dann fliehe, wer in Judäa ist, auf die Berge..."
(Matth.24, 15-16) Wir haben keine Zeit zu verlieren: das Ende ist nahe,
wenn auch niemand den Tag und die Stunde kennt.
Wir bitten auch den hw. Abbé de Nantes, seinen Standpunkt zu revidieren und sich unseren Bestrebungen anzuschließen.
Wir haben uns um den Fortbestand der Kirche letztlich keine Sorgen zu
machen, da er uns durch die Verheißung garantiert ist. Wir dürfen auf
unsere Situation auch das Herrenwort anwenden, daß Er den "geknickten
Halm" nicht brechen und den "glimmenden Docht" nicht löschen werde.
Aber um unseres und unserer Brüder Seelenheil willen sollten wir uns
unverzüglich dem Unternehmen der Restauration unserer
römisch-katholischen Kirche zur Verfügung stellen. "In Furcht und
Zittern" sollen wir unser Heil wirken, aber auch voll Zuversicht, daß
der Sieg unser sein werde.
"Das Weib, mit der Sonne bekleidet" wird über unseren Widersacher
triumphieren. Wir werden siegen, hier, auf dieser Erde, spätestens vor
dem Antlitz Dessen, der wiederkommen wird, zu richten die Lebendigen
und die Toten.
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