EINIGE ERGÄNZENDE BEMERKUNGEN ZUM AUFSATZ NR. 21*)
von
Dr. Hugo Maria Kellner, Caledonia (USA),
übersetzt von Erich Fuchs, München
A.
Der dokumentarische Wert des Buches "Dialoge, Reflexionen über Gott und den Menschen von
Paul VI." von Msgr. John G.Clancy, das
im Aufsatz Nr.21 als Zitatenquelle aus öffentlichen Äußerungen des
Kardinals Giovanni Battista Montini, Mailand, benützt wurde.
Der Aufsatz Nr.21 des Verfassers, veröffentlicht am 23.Sept.1967 und
als dokumentarischer Beweis auf Seite 5 (Fußnote) des neueren Aufsatzes
Nr.40 des Verfassers angeführt, spielt eine entscheidende Rolle in
seiner Analyse der gegenwärtigen Situation der katholischen Kirche und
der geistigen Situation der Menschheit überhaupt. Der Aufsatz Nr.21
beweist nämlich dokumentarisch die These des Verfassers, daß Paul VI.,
gemessen an der orthodoxen katholischen Lehre, ein unrechtmäßiger Papst
ist, weil er schon in den Jahren vor seiner Wahl zum Papst, d.i. als
Kardinal Giovanni Battista Montini von Mailand, kein rechtgläubiger
Katholik mehr war und deswegen als kandidat für die Papstwahl nicht in
Frage kommen durfte. (Die Erkenntnis, daß die Wahl Pauls ungültig war,
wurde - was hier aus Platzgründen nicht im Einzelnen untersucht zu
werden braucht - durch die Tatsache erhärtet, daß eine namhafte Zahl
von Kardinälen, die an der Wahl Pauls teilnahmen, gar nicht das Recht
zu wählen hatten, denn auch sie waren nicht rechtgläubig katholisch.)
Um seine Behauptung zu stützen, zitierte der Verfasser in seinem
Autsatz Nr.21 eine Reibe von öffentlichen Äußerungen, die Kardinal
Montini in den seiner Wahl zum Papstamt unmittelbar vorhergehenden
Jahren getan hatte. Diese Äußerungen wurden einer Zusammenstellung
entnommen, die der hochwürdige Monsignore John G. Clancy in seinem Buch
"Dialogues, Reflections on God and Man by Paul VI" (Dialoge, Gedanken
über Gott und den Menschen von Paul VI.), Trident Press, New York,
1965; zweite Auflage: Simon and Schuster, Inc., Rockefeller Center, 630
Fifth Ave., New York, N.Y. 10020, vorgenommen hatte.
In seinem Buch hat Msgr. John G.Clancy, S.T.L., J.C.D., ein Priester
der, Diözese Portland (Maine, USA) und z.Zt. Professor an der
Columbia-Universität, New York, unter von ihm ausgewählten
Kapitelüberschriften öffentliche Äußerungen, die Montini/Paul VI. als
Kardinal (1958-1963) und im ersten Jahr seines Pontifikats getan hat,
in einer so meisterhaften Weise zusammengestellt, daß das Buch den
Eindruck macht, als wäre es von Montini/Paul VI. selbst geschrieben.
Die Quellenangabe ist ebenfalls hervorragend: Am Ende eines jeden
Paragraphen des Buchs ist ohne Ausnahme eine Nummer angegeben, unter
welcher im Index des Buches Anlaß und Zeitpunkt genannt ist, zu dem die
wiedergegebene Äußerung Montinis/Pauls VI. gemacht worden ist, so daß
sie am italienischen Original nachgeprüft werden kann.
Msgr.Clancy ist kein gewöhnlicher theologischer Schriftsteller. Er
lernte den Gegenstand seines Buches persönlich kennen, während er mit
Montini im päpstlichen Staatssekretariat zusammenarbeitete. Dies ist
aus seiner Biographie Pauls VI. ersichtlich, die den Titel trägt
"Apostel für unsere Zeit, Papst Paul VI." und 1963 von AVON BOOKS, 959
Eight Avenue, New York, N.Y.10019 mit einem Vorwort des späteren
Kardinals Richard Cushing veröffentlicht wurde. Msgr.Clancy schließt
sein Vorwort zu dieser Biographie bezeichnenderweise mit den Worten:
"Seiner Heiligkeit, Paul VI., ist dieses Buch in Liebe und ergebener
Erinnerung gewidmet."
Es ist ebenso bedeutsam, daß Msgr. Clancy am 30.Juli 1963, das ist kaum
6 Wochen nach der Wahl Papst Pauls zum Papstamt, zum "Außerordentlichen
Geheimkämmerer DI SPADA E CAPRA Seiner Heiligkeit" ernannt wurde, wie
das ANNUARIO PONTIFICIO (Päpstliches Handbuch) von z.B, 1967 (Seite
1515) beweist.
Auf Grund der oben erwähnten Tatsachen kann kein vernünftiger Zweifel
an der dokumentarischen Zuverlässigkeit der Zitate der öffentlichen
Äußerungen Montinis/ Pauls VI. aus dem Buch von Msgr.Clancy
"Dialoge..," aufkommen, von den inneren Kriterien ihrer Glaubwürdigkeit
gar nicht zu reden, welche in der Tatsache bestehen, daß die Zitate der
öffentlichen Äußerungen des Kardinals Montini aus Msgr.Clancys Buch,
die der Verfasser in seinem Aufeatz Nr.21 wiedergegeben hat, dieselben
dogmatischen Grundsätze ausdrücken, welche die Taten und Worte Pauls
VI. während seines Pontifikats kennzeichnen. Außerdem ist nie eine
Kritik an Msgr.Clancys Zitaten bekannt geworden.
*) Der Aufsatz Nr.21 wurde in den Nummern 3 (Seiten 25-32) und 4
(Seiten 30-34) dieser Zeitschrift, übersetzt von Hans Kopp, München,
abgedruckt. - Anm.d.Red.
B.
Widerlegung einiger Einwände, die gegen die Behauptungen des Aufsatzes Nr. 21 erhoben worden sind.
Wie schon angedeutet, vertritt der Verfasser die folgende These: Die
öffentlichen Äußerungen, die Kardinal Montini in der seiner Wahl zum
Papstamt unmittelbar vorhergehenden Zeit von sich gegeben hat und die
der Verfasser aus Msgr. Clancys Zusammenstellung ausgewählt und im
Aufsatz Nr.21 zitiert hat, liegen auf der modernistisch-teilhardschen
und "kerygmatischen" Linie und stehen im Gegensatz zu den fundamentalen
Grundsätzen des wahren katholischen Glaubens. Sie beweisen, daß
Kardinal Montini nicht rechtgläubig katholisch war, daß er deshalb, als
er gewählt wurde, kein wählbarer Kandidat für die Papstwahl war und daß
er deswegen ungültig zum Papst gewählt wurde und ein illegitimer Papst
ist, mit allen darin beschlossenen Konsequenzen.
Aufsatz Nr. 21 wurde an alle über 650 englischsprechenden katholischen
Bischöfe und - in französischer Übersetzung - an alle
französischsprechenden katholischen Bischöfe verschickt; erreichte
demnach über ein Drittel aller katholischen Bischöfe, darüber hinaus
Hunderte von Theologen niedrigeren Ranges. Bezeichnenderweise erhielt
der Verfasser nicht eine einzige Erwiderung, die auf der Behauptung
gefußt hätte, daß die von ihm angegriffenen Montinischen Äußerungen
tatsächlich rechtgläubig katholisch seien und daß deswegen seine
Anschuldigungen falsch seien. Alle Erwiderungen nahmen dagegen als
selbstverständlich an, daß jeder Kandidat für das Papstamt,
rechtgläubig katholisch oder nicht, wenn er vom Kardinalskollegium den
äußeren Regeln des kanonischen Rechts entsprechend gewählt sei, ohne
Rücksicht auf die katholische Rechtgläubigkeit der Kardinäle,
rechtmäßiger Papst und der Stellvertreter Christi auf Erden sei.
Diese Meinung läuft auf die dogmatische Ungeheuerlichkeit hinaus, daß
die katholische Kirche, der mystische Leib Christi, aus
nichtkatholischen Gliedern bestehen und daß ein Häretiker und Apostat
sogar Christis Stellvertreter auf Erden sein könne. Sie leugnet die
wahre Begründung des katholischen Glaubens und der katholischen Kirche,
nämlich die katholische dogmatische Selbstverständlichkeit, daß nur die
mit Christus, dem Haupt der Kirche, im Glauben Vereinten, von ihm
belehrt, Glieder der Kirche sein können. (vgl. Hl.Thomas von Aquin in
Summa Theologica, III, q.8, a.3; Pius XI in seiner Enzyklika "Mortalium
Animos", 1928; Pius XII. in seiner Enzyklika "Mysterii Corporis
Christi" von 1943. Des Verfassers Standpunkt stimmt ebenso überein mit
demjenigen der berühmten Jesuiten-Theologen St.Bellarmin und Suarez,
daß ein häretischer Papst automatisch abgesetzt ist.)
Das Vorherrschen dieser eben erwähnten irrigen Meinung enthüllt und
erklärt den dogmatischen Zusammenbruch in der gegenwärtigen
katholischen Kirchenorganisation und die Tatsache, daß diese
Organisation nicht länger mit der wahren katholischen Kirche identisch
ist. Besonders unheilvoll ist die Tatsache, daß diese Meinung ebenso
unter den sogenannten konservativen oder "traditionalistischen"
Katholiken grassiert. Sie sind infolgedessen unfähig, irgend etwas
Positives für die Reorganisation dessen, was von der katholischen
Kirche übrig geblieben ist, und für die Rettung ihrer eigenen Seelen zu
tun, so daß sie die - ihnen mit bitterem Humor verliehene - Bezeichnung
"konservative Apostaten" verdienen.
In Verbindung damit scheint es von Nutzen, ein Postskriptum eines
Briefes des Verfassers vom 24.Mai 1967 an einen Monsignore zu zitieren.
(Dieser Brief wurde später veröffentlicht.)
"Leser dieses Briefes, die in der
Kirchengeschichte unbewandert sind und die es für unerhört, wenn nicht
empörend oder geradezu für ein Zeichen der Apostasie halten, wenn man
an der Legitimität eines Papstes zweifelt, möchte der Verfasser auf die
Tatsache aufmerksam machen, daß das ANNUARIO PONTIFICIO 1967, das
offizielle päpstliche Handbuch für 1967, auf den Seiten 7*-22* unter
den obersten römischen Bischöfen, deren Reihe mit dem hl.Petrus begann,
nicht weniger als 35 Gegenpäpste, das sind Päpste, die als illegitim
betrachtet werden, anführt. Die Tatsache, daß nicht einmal die Experten
immer darüber übereinstimmen, welche Päpste rechtmäßig sind und welche
nicht, wird bewiesen durch die Fußnote 20 auf Seite 13* der oben
erwähnten Aufzählung der Päpste, welche lautet:
"Falls Leo VIII. der rechtmäßige Papst war, dann ist Benedikt V., der
auf einer anderen Synode, die im Lateran unter Leo VIII. und Kaiser
Otto I. stattfand, am 23.Juni 964 abgesetzt worden war, ein
Gegenpapst." Die Unrechtmäßigkeit von Päpsten hat demnach etliche
historische Präzedenzfälle, und ihre Behauptung ist nicht in sich
widersprüchlich, wenn sie - wie im Falle Pauls VI. - bewiesen werden
kann. Das leitende Prinzip ist: Es ist ein Glaubenssatz für jeden
rechtgläubigen katholischen Christen, an den Primat des Papstes zu
glauben - und der Verfasser glaubt unerschütterlich an den päpstlichen
Primat und - natürlich - noch fester als seine Gegner; aber es ist kein
Satz des katholischen Glaubens, daran zu glauben, daß Paul VI. ein
rechtmäßiger Papst ist.
***
Eine winzige Minderheit der Antworten auf Aufsatz Nr.21 stützte ihr
Argument auf die Behauptung, daß Kardinal Montini, obwohl er häretische
Äußerungen in der Zeit vor seiner Wahl zum Papstamt getan haben mag,
nur als ein materialer Häretiker und deswegen als ein Glied der Kirche
im guten Ansehen betrachtet werden könne, solange ihn das Lehramt der
Kirche nicht offiziell der Häresie überführt und ihn dadurch zu einem
formalen Häretiker gemacht hätte. Auf dieses Argument antworte ich: Es
muß betont werden, daß dieses Argument, obwohl es - zugestanden - in
früheren Zeiten der Kirche gültig war, nicht mehr auf die Gegenwart
anwendbar ist; denn die wahre Grundlage für dieses Argument existiert
nicht mehr.
Dieses Argument setzt voraus, daß die verantwortlichen Organe des
Lehramtes der Kirche tatsächlich Häretiker anklagen und, wenn sie
überführt sind, sie durch eine offizielle Exkommunikation aus der
Kirche ausschließen. Diese haben aber in jüngster Zeit
schuldhafterweise diese lebenswichtige Funktion der Kirche aufgegeben.
Nicht einer der Häretiker und Apostaten im Klerus, die sich in den
letzten Jahrzehnten in der katholischen Kirchenorganisation
umhertrieben, wurde ernsthaft angeklagt und durch Exkommunikation aus
dem Leib der Kirche entfernt. Offensichtlichen Werkzeugen des Satans
wie den sogenannten Jesuiten Teilhard de Chardin und dem "Kerygmatiker"
Joseph Andreas Jungmann*) wurde erlaubt, das wahre Herz des
katholischen Glaubens zu zerfressen. Einem Bischof Fulton Sheen
gestattete man, im Fernsehen sein teilhardsches Credo zu beten, und
belohnte ihn sogar mit einem Bischofsstuhl. Häretische Progressivisten
wie Montini, Suenens, Alfrink, Cushing, Ritter, König, Döpfner, Bea
wurden von Johannes XXIII. mit dem Kardinalshut beschenkt. Die
besonderen Hüter des Lehramtes, die vermutlich konservativen
Kurienkardinäle, hielten es für dogmatisch erlaubt, am häretischen
Vaticanum II teilzunehmen, und für eine genügende Dokumentierung ihrer
konservativen Haltung, als eine hoffnungslose Minderheit gegen die
"progressivistischen" Dekrete des Konzils zu stimmen, anstatt daß sie
es unter öffentlichem Protest verlassen hätten. Ebenso nahmen sie an
der Wahl Pauls VI. teil, ohne einen Protest laut werden zu lassen.
*) In EINSICHT Nr.6 werden wir eine weiteren Beitrag von H.M.Kellner in
Übersetzung bringen, der die verhängnisvolle Rolle Jungmanns und seiner
"kerygmatischen" Ideologie aufzeigen wird. (Anm.d.Red. )
Unter solchen Umständen, welche klar den eschatologischen Charakter
unserer Zeit kennzeichnen, kann das rechtmäßige Lehramt der Kirche
nicht mehr als existierend angesehen werden. Völlig utopisch sind
deswegen alle Hoffnungen, daß Fragen, die den wahren katholischen
Glauben betreffen, wie sie bezüglich der von Kardinal Montini vor
seiner Wahl zum Papst gemachten öffentlichen Äußerungen aufgeworfen
wurden, durch behördliche Entscheidungen des "Lehramts der Kirche"
rechtmäßig entschieden werden könnten. Dies macht klar, daß in der
gegenwärtigen Notzeit die Fragen, was rechtgläubig katholisch ist, nur
von den rechtgläubigen katholischen Christen selbst entschieden werden
können und müssen, indem sie die altehrwürdigen, anerkannten Normen der
katholischen Rechtgläubigkeit wie die Entscheidungen gültiger
allgemeiner Konzilien, die Enzykliken der anerkannten rechtgläubigen
Päpste, die Theologie des hl. Thomas von Aquin und auch alte
Katechismen heranziehen. Glücklicherweise muß kaum eine wirklich
strittige theologische Frage entschieden werden.
Diese Beweisführung stimmt völlig mit Christi eigener Lehre überein:
Für die Zeit, in der die Kirche voll funktionsfähig ist, behält
Christus das letzte Urteil in Streitfragen der Kirche vor, wie aus
Seinen Worten in Matth. 18:17 hervorgeht:
"Hört er (der Schuldige) auch auf diese (eine Abordnung von Zeugen)
nicht, so sag es der Kirche. Hört er aber selbst auf die Kirche nicht,
so gelte er dir wie ein Heide und Zöllner."
Aber Christus befiehlt dieses Vorgehen nicht für das Ende der Zeiten,
wenn "falsche Propheten und falsche Christus" in die Kirche eingefallen
sind und sie untergraben haben. Für diese Zeit weist Er die Gläubigen
an, ihr eigenes Urteilsvermögen zu gebrauchen, belehrt durch das Übel,
das von den falschen Propheten und den falschen Christus verursacht
wird, indem Er sagt:
"An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen." (Matth. 24:11, 24: 24, 7: 15)
Wenn die oben ausgeführten Maßstäbe angelegt werden, ist Kardinal
Montini auf der Grundlage seiner offiziellen Äußerungen, die in des
Verfassers Aufsatz Nr.21 zitiert sind, ohne jeden vernünftigen Zweifel
als ein Häretiker und sogar als Apostat anzusehen und ist demnach ein
unrechtmäßiger Papst mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Alle seine angeblich päpstlichen Akte sind null und nichtig. Vaticanum
II war ein unrechtmäßiges Konzil, und seine Dekrete sind ungültig.
Ungültig ist seine Konstitution über den "Novus Ordo Missae".
Unrechtmäßig sind alle seine Akte, mittels deren es die Endphasen des
dogmatischen Zusammenbruchs in der katholischen Kirchenorganisation und
ihre Umwandlung in eine neue protestantische Sekte herbeigeführt hat
mit dem Resultat, daß die gegenwärtige katholische Kirchenorganisation
aufgehört hat, die wahre katholische Kirche zu sein.
Beurteilt nach den "Früchten" seines unrechtmäßigen Pontifikats, ist
Paul VI. einer der schlimmsten der "falschen Christus" geworden, die -
wie von Christus vorhergesagt - am Ende der Menschheitsgeschichte den
wahren Glauben beinahe zum Erlöschen bringen, so daß Christus sagen
kann:
"Wird aber der Menschensohn auf Erden Glauben finden, wenn Er kommt?" (Luk. 18:8)
|