NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN
Priesterweihe in Hermosillo-Mexiko
Am 21. November dieses Jahres, am Fest Mariä Opferung, hat Bischof
Martín Dávila Gándara die Diakone Cosme Jesús Tonche und Carlos Alberto
Muñoz, die im Priesterseminar von Hermosillo ihre Studien absolviert
hat, in der Kirche zum Unbefleckten Herzen Mariens die Priesterweihe
erteilt. Wir wünschen den beiden neuen Priestern Gottes reichsten Segen
für ihr Wirken für die Kirche und die Gläubigen und bitten die Leser,
ihnen ihre Unterstützung zu gewähren.
Im Namen der RedaktionE. Heller
Wir bitten zugleich alle Leser, die eine Reise nach Mexiko planen, uns
davon zu informieren. Für Bischof Dávila und das Seminar in Hermosillo
haben wir Bücher und liturgische Gewänder besorgt, die wir Ihnen
anvertrauen möchten, damit sie sicher ihr Ziel in Mexiko erreichen
TOD DEM GOTTESLÄSTERER: Das
Sharia-Gericht in England hat den amerikanischen Schriftsteller Terence
Mc Nally, Autor des gotteslästerlichen Theaterstückes "Corpus Christi",
in dem Jesus und seine Jünger als Homosexuelle dargestellt werden, in
Abwesenheit zum Tode verurteilt - im Islam "Fatwa" genannt. Das Stück
wurde auch in Deutschland aufgeführt. Scheich Omar Bakri Muhammed,
Mitglied des islamischen Gerichts in England, unterschrieb das Urteil
wegen Beleidigung Allahs und seines Propheten Issa (Jesus). Das Urteil
kann nur in einem islamischen Land vollstreckt werden. Die Führungen
der anglikanischen wie der 'katholischen' Kirche haben bisher zu dem
Theaterstück - wie auch zu dem Todesurteil geschwiegen. Gotteslästerung
ist im Islam ein schweres Verbrechen. - Bundespräsident Rau hat auf die
Bitte von Maria Röhrig, Neuhof, die Aufführung des Stücks "Corpus
Christi" zu verhindern, am 22. Juni 2000 antworten lassen: "Der
Bundespräsident bittet Sie herzlich um Verständnis, wenn er Ihrer
Aufforderung nicht folgen kann und will... Kunst und Kultur sind nach
Artikel 5 des GG frei. Eine Zensur findet nicht statt..."
DAS KALTE HERZ DES KANZLERS -
Mittwoch vergangener Woche: 40 Personen versammeln sich vor dem
Bundeskanzleramt in Berlin. Es sind Zwangsarbeiter. Deutsche
Zwangsarbeiter. Frauen und Männer, die im Zweiten Weltkrieg und danach
versklavt wurden, weil sie Deutsche waren. In der Sowjetunion, in
Polen, der Tschechei und anderswo. Grausame Schicksale. Mit dabei:
Jutta J. (Name der Redaktion bekannt). Die kleine Frau trägt ein
Pappschild um den Hals. Darauf steht: "Wir leben noch! Wir bitten
um Gleichbehandlung". Jutta J. war blutjung, 15 Jahre alt, als sie am
14. März 1945 in Ostbrandenburg zusammen mit anderen Deutschen von der
Roten Armee interniert wurde. Sie sollte mit einem letzten
Transport nach Sibirien. Der Zug wird von Partisanen beschossen, kommt
nur bis hinter Warschau. Eine schreckliche Odyssee durch mehrere Lager
schließt sich an. Frau J. wird schließlich mit anderen Inhaftierten im
Dezember 1945 in einem Viehwaggon ins KZ Potulice deportiert. Dort
verbringt sie eine grauenhafte Zeit bis zum 22. Februar 1949.
Fronarbeit in polnisch verwalteten Gütern. Sie wird immer wieder von
Männern drangsaliert und geschlagen. Seit März '49 lebt die heute
72jährige im brandenburgischen Kuschkow und ist in der Landwirtschaft
tätig. Nie hat man sich bei ihr entschuldigt. Keinen Pfennig hat sie
für ihre Sklavenarbeit erhalten. Ein Schicksal von Hunderttausenden, an
die kein Denkmal erinnert. Im Sommer 2000 hat sich ein informeller
"Abeitskreis Deutsche Zwangsarbeiter" (AKDZ) gebildet, der
inzwischen durch Fragebögen 100.000 von geschätzten 500.000 noch
lebenden deutschen Zwangsarbeiter ermittelt hat. Der Vorsitzende des
AKDZ, Rudi Pawelka, kämpft seit Monaten mühsam gegen das Desinteresse
der Medien und der Politik am Schicksal der deutschen Opfer an. Zumeist
reagieren Politiker und Journalisten achselzuckend und abweisend. In
der vergangenen Woche nun wollte der AKDZ unter Beteiligung von
Vertretern des "Bundes der Stalinistisch Verfolgten" und aller
Landsmannschaften der Vertriebenen mit einer Pressekonferenz und einer
Demonstration im Regierungsviertel von Berlin auf sein Anliegen
aufmerksam machen. 40 Zwangsarbeiter, Frauen und Männer, zogen
schließlich zum Kanzleramt. Sie hatten dem Bundeskanzler angekündigt,
daß sie eine Resolution übergeben wollten, in der sie die
Bundesregierung eindringlich auffordern, sich des Schicksals dieser
gebeutelten Menschen anzunehmen. Obwohl sie angekündigt waren, weigerte
sich das Bundeskanzleramt, die Resolution durch einen offiziellen
Vertreter entgegennehmen zu lassen. Sie sollten sich ans
Innenministerium wenden, ließ man ihnen über den Pförtner bestellen.
Schließlich nahm sich ein rührender Polizeibeamter der Resolution an
und sicherte zu, sie an das Büro des Kanzlers weiterzuleiten. Jutta J.
standen die Tränen in den Augen: "Ich bin so traurig. Alle werden
angehört. Keine Achtung, keine Ehre hat man für uns übrig." Ein
beschämendes Bild für den deutschen Bundeskanzler. (Dieter Stein in der
JUNGEN FREIHEIT vom 30.8.2002)
JEDES FÜNFTE KIND IST VERHALTENSGESTÖRT - Jugendmediziner:
Sprunghafter Anstieg - Bayreuth (lby) - Die Zahl der
verhaltensgestörten Kinder ist in den vergangenen 30 Jahren in
Deutschland sprunghaft gestiegen. "Heute leidet jedes fünfte Kinder
unter Sprachstörungen, motorischen Störungen, Verhaltensstörungen",
sagte der Vorsitzende des Forums Jugendmedizin, Edgar Friederichs, in
Bayreuth. Im Jahr 1970 sei dies erst bei jedem 30. Kind der Fall
gewesen. Allein in den letzten zehn Jahren habe sich die Zahl der
hyperaktiven Kinder, die den der Betäubungsmittelverordnung
unterliegenden Wirkstoff "Methylphenidat" (Ritalin) verordnet bekommen,
verzehnfacht. Kindliche Entwicklungsstörungen führen laut Friederichs
häufig zu frühem Drogenkonsum, Lern- und Leistungsstörungen und höherer
Straffälligkeit. "Allein die Gesundheitskosten bei verhaltensgestörten
Kindern sind zwei bis vier Mal höher als bei gesunden Kindern", sagte
der Mediziner. Auf Grund fehlender Daten in Deutschland könnten die
sozialen Folgekosten nur ge-schätzt werden. Zahlen aus den USA, denen
zu Folge ein unauffälliges Kind pro Jahr gut 300 Euro koste, ein
verhaltensgestörtes aber rund 8800 Euro, seien aber durchaus auf
Deutschland übertragbar. Als Konsequenz forderte Friederichs eine
frühzeitigere und engere Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Schule,
Medizin und Elternhaus. (...) (MÜNCHNER MERKUR vom 4.11.2002)
EINE HALBE MILLION SCHÜLER SCHWÄNZEN DEN UNTERRICHT - Gütersloh
Rund eine halbe Million Schüler schwänzen in Deutschland den
Unterricht. Allein an Haupt- und Sonderschulen fehlen durchschnittlich
10 bis 20 % der Schüler mehrere Stunden in der Woche unentschuldigt.
Dies ergab eine Studie der Bertelsmann-Stiftung und der gemeinnützigen
Hertie-Stiftung. Es gebe, so die Experten, eine hohe Dunkelziffer. In
den verschiedenen Abschlussjahrgängen verlassen jährlich im
Durchschnitt mehr als 9 % der Schüler die Schule ohne Abschluss.
"Schulmüdigkeit entsteht nicht über Nacht, sondern ist fast immer das
Ergebnis einer zunehmenden Entfrem-dung von der Schule mit vielen
Zwischenstationen", erläutern die Projektleiter Annette Czerwanski und
Roland Kaehlbrand. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sprachprobleme,
starke Über- oder Unterforderung, Leistungsmisserfolge, familiäre
Krisen. (tz vom 1.10.2002)
NIEDRLANDE DISKUTIEREN ERNEUT ÜBER STERBEHILFE - Gesundheitsministerin
verteidigt "Selbstmordpille für Ältere" - Borst: Senioren sollen
Zeitpunkt des Todes selbst bestimmen / Heftige Kritik von Opposition
und Regierungsparteien - Amsterdam - Die Überlegungen der
niederländischen Gesundheitsministerin Els Borst, älteren Menschen, die
ihr Leben beenden wollen, eine Tötungspille verschreiben zu lassen,
sind auf heftige Kritik gestoßen. Nicht nur die Opposition sprach sich
gegen die sogenannte Selbstmord-Pille aus, auch die Regierungsparteien,
die Arbeiterpartei (PvdA) und die rechtsliberale VVD, nannten das
Plädoyer der linksliberalen Ministerin für diese Pille "unklug".
"Unbegreiflich und Besorgniserregend" bezeichnete Jaap de Hoop
Scheffer, Parteichef des oppositionellen Christen-Demokratisch Appel
(CDA) die Haltung der Ministerin: "Eine Gesundheitsministerin", sagte
Scheffer, "muss dafür sorgen, dass alte Menschen die beste
Gesundheitsvorsorge erhalten, in Würde alt werden können und ihnen
nicht die Selbstmordpille verschreiben." Auch Jan Marijnissen von der
Sozialistischen Partei (SP) und einer der entschiedensten Gegner des am
vergangenen Dienstag vom niederländischen Senat ratifizierten Gesetzes
zur Sterbehilfe, sagte, er sei "erschrocken" über das Plädoyer der
Ministerin. Die Einführung einer solchen Pille, sagte der
SP-Fraktionsvorsitzende, sei zum Nachteil für die älteren Menschen in
Holland und könnte deren ganzes Leben verändern: "Allein der Gedanke,
dass die Todespille zur Verfügung steht, könnte ältere Menschen dazu
bringen, sich zu fragen, ob das Weiterleben überhaupt noch Sinn macht."
In einem Interview mit dem NRC Handelsblad hatte die
Gesundheitsministerin gesagt, nicht gegen eine Selbstmord-Pille zu
sein, vorausgesetzt, es werde sichergestellt, dass nur ältere Menschen
sie bekommen, die davon überzeugt sind, dass sie mit ihrem Leben
abgeschlossen haben. Nach Borsts Ansicht muss über den Einsatz der
Selbstmordpille aber noch eine gesellschaftliche Diskussion geführt
werden. Die Ministerin, die auch stellvertretende Ministerpräsidentin
der Niederlande ist, geht davon aus, dass Lebensmüdigkeit keine
Angelegenheit der Mediziner ist und daher auch nicht unter das
Euthanasiegesetz fallen wird. Die Selbstmord-Pille ist in den
Niederlanden bereits unter dem Namen Drion Pille bekannt. Hiub Drion,
der ehemalige Vizepräsident des Hogen Raad, dem höchsten Gerichtshof
der Niederlande, hatte sich bereits vor zehn Jahren für eine
Selbstmord-Pille ausgesprochen, mit der ältere Menschen über den
Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen könnten. Dass die Niederlande -
nach dem umstrittenen Euthanasie-Gesetz - nun auch einen
internationalen Alleingang bei der Sterbepille erwägen, könnte mit
einem hier zu Lande weit verbreiteten und praktizierten Pragmatismus zu
tun haben. Dazu gehört die Einsicht, dass bestimmte
Gesellschaftsprobleme nicht allein mit rigorosen Verboten gelöst werden
können. Aus diesem Grund duldet das Land seit Jahrzehnten den Konsum
weicher Drogen, legalisierte Abtreibung und Prostitution und seit April
diesen Jahres auch die Ehe zwischen Homosexuellen. (...) Über die
ausländische Kritik an dem auch in den Niederlanden - umstrittenen
Sterbehilfegesetz sagte Els Borst nun, sie ärgere sich, dass "uns
einige Länder böse wollen". Sie selber wolle aber "keine Weltreise
buchen, um die Welt über ihre gute Sache aufzuklären". Diese Aufgabe
werde den niederländischen Botschaften überlassen. Das Parlament, das
noch in dieser Woche über die Einführung der Selbstmord-Pille
diskutieren will, kritisierte allerdings den Zeitpunkt der neuen
Debatte. Der Zeitpunkt könne dem Ansehen der Niederlande schaden. So
sagte etwa Willie Swildens (PvdA), die Tinte auf den Unterlagen zum
Euthanasie-Gesetz sei kaum trocken "und schon beginnen wir mit einer
neuen Diskussion." (Siggi Weidemann in SÜDDEUTSCHE ZEITUNG vom 18.4.01)
SOLIDARITÄT UND VERSÖHNUNG MIT DEN JUDEN -
Die Schweizerische Bischofskonferenz und der Schweizerische
Israelitische Gemeindebund hatten im Sommer 1990 gemeinsam eine
«Jüdisch-Römsch-Katholische Gesprächskommission» ins Leben gerufen. Ihr
gehörten 5 jüdische und 5 christliche Fachleute an. Sie sollten
«Wege zu innerer und äusserer Solidarität und Versöhnung zwischen Juden
und Nichtjuden aufzeigen.» Das Memorandum wurde von der Schweizerischen
Bischofskonferenz und von der Geschäftsleitung des Schweizerischen
Israeliti-schen Gemeindebundes genehmigt. (...) (Vgl. Schweizerische
Kirchenzeitung 13/1992) Im Text wird behauptet: «das jüdische Volk ist
der unentbehrlichste und wichtigste Gesprächspartner der Kirche.» In
dem Memorandum wird außerdem der kath. Kirche Judenfeindschaft und
somit Antisemitismus vorgeworfen. Es heisst: «Das Christentum war in
der Vergangenheit durch Predigt, Katechese und Religionspolitik selbst
Trägerin und Verbreiterin der Judenfeindschaft. Auch die Kirche als
Institution hat im Verlauf der Jahrhunderte durch mangelnde Wachsamkeit
und durch Antisemitismuspropaganda gefehlt. Eine radikale und
konsequente Abkehr von allen Ideologien und Redeweisen, die zur
Feindschaft gegen Juden führen können, ist daher geboten. Dies ist nur
im Geiste der Umkehr zum lebendigen Gott Abrahams, Isaaks und Jakobs
möglich.» (SAKA-Info Jan.1993)
ALS ZWEITES LAND WELTWEIT - BELGIEN ERLAUBT STERBEHILFE
- Kritiker des Gesetzes kündigen Klage in Straßburg an - Brüssel - Nach
zweieinhalbjähriger Beratung hat das belgische Parlament am
Donnerstagabend ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet, das Fachleute als
das liberalste der Welt bezeichnen. Der mit 86 zu 51 Stimmen bei zehn
Enthaltungen beschlossene Text erlaubt eine Tötung auf Verlangen für
unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben
werden, sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden. Der
belgische Senat hat dem Entwurf bereits im Oktober zugestimmt. Belgien
ist damit nach den Niederlanden das zweite Land, in dem das Thema
Euthanasie gesetzlich geregelt ist. Das Gesetz soll in drei Monaten in
Kraft treten. In der Parlamentsdebatte sprachen sich auch
oppositionelle christdemokratische Abgeordnete für eine Lockerung des
Verbots einer aktiven Tötung auf Verlangen aus. Die Gesetzesvorlage
ging ihnen allerdings zu weit, weil es eine Tötung nicht erst im
Endstadium einer Krankheit erlaubt. Vielmehr müsse sich der betroffene
Patient in einer ausweglosen medizinischen Situation befinden und einem
"unerträglichen dauerhaften physischen oder psychischen Leidensdruck"
ausgesetzt sein. Euthanasie, so die Kritiker, werde hier nicht als
"letztes Mittel" vorgesehen, sondern als Bestandteil einer
medizinischen "Checkliste". Das Gesetz sieht allerdings zahlreiche
Voraussetzungen für eine Sterbehilfe vor. Der Patient muss seinen
Wunsch schriftlich niedergelegt haben. Er muss zu diesem Zeitpunkt
volljährig und geistig klar sein. Außerdem muss der Arzt sich
vergewissern, dass der Sterbewunsch mehrmals geäußert wurde. Er ist
verpflichtet, sich mit dem Patient gründlich zu beraten. Zur
Beurteilung der Ausweglosigkeit der Krankheit muss sich der Arzt mit
einem weiteren Mediziner beraten. Eine Kommission aus Medizinern und
Juristen soll die Auswirkungen des Gesetzes in der Praxis überwachen.
Die Kritiker des Gesetzes haben bereits angekündigt, dass sie den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen
wollen. Vor allem die flämischen Christdemokraten sehen eine Verletzung
der Europäischen Menschenrechtskonvention, die in Artikel 2 festhält:
"Niemand darf absichtlich getötet werden", es sei denn durch eine
gesetzlich vorgesehene Todesstrafe oder im Falle rechtmäßiger
staatlicher Gewalt gegen Kriminelle. Bestärkt fühlen sich die Kritiker
durch die jüngste Entscheidung des Straßburger Gerichts im Fall der
Engländerin Diane Pretty. Die inzwischen verstorbene, vom Hals abwärts
gelähmte Frau hatte vergeblich darum gebeten, dass ihr Mann sie töten
dürfe. (Cornelia Bolesch in SZ vom 17.5.2002)
SINGER FORDERT: SCHNELLTOD FÜR BEHINDERTE SÄUGLINGE -
Der australische "Bioethiker" PETER SINGER, vorher Leiter des
"Instituts für Humane Bioethik" an der Mo-nash-Universität in
Melbourne, hat vor kurzem eine Professur an der amerikanischen
Princeton-Universität angetreten. Singer wurde bekannt durch die in
seinem Buch "Practical Ethics" (dt. Überset-zung: "Praktische Ethik"
Stuttgart 1984) vorgetragenen Thesen zum "lebensunwerten Leben", die an
bekannte nationalsozialistische Parolen und Praktiken erinnern. Der
NS-Propagandist ALFRED ROSENBERG hatte in seinem Buch "Der Mythos
des 20. Jahrhunderts" festgestellt: "Das kirchlich-christliche Mitleid
hegt schrankenlose Liebe zu allen Minderwertigen, Kranken,
Verkrüppelten, Verbrecherischen und Verfaulten." Von Singer hatte man
schon in seinem Buch "Verteidigt die Tiere" (Frankfurt/Berlin 1988)
ähnliches vernommen: "Der Einfluß der jüdisch-christlichen Auffassung
von der gottähnlichen Natur des Menschen wird nirgendwo deutlicher als
in der westlichen Doktrin der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens,
einer Doktrin, die selbst das Leben des hoffnungslosesten und unheilbar
hirngeschädigten menschlichen Wesens über das Leben eines Schimpansen
stellt." Singer setzte sich auch dafür ein, Menschenaffen mit Menschen
auf die gleiche Stufe zu stellen und ihnen die gleichen Rechte zu
geben. Tierversuche möchte er nur in unabwendbaren Fäl-len zulassen,
wobei er gleich anfügte, bei Menschenversuchen, ebenfalls nur in
unabwendbaren Fällen, müßte der Vorzug den Kindern gegeben werden -
u.a. "geistig behinderten Kindern" und "Waisenkindern", da "diese ja
noch keine Vorstellung davon" hätten, "was mit ihnen geschehen wird".
Schimpansenliebhaber SINGER "entkräftete" den Vorwurf, seine Theorien
seien NS-verdächtig, mit der Bemerkung: "Wir können die Euthanasie
nicht nur deshalb verdammen, weil die Nazis sie durchgeführt haben..."
Da für Singer "unser heutiger absoluter Schutz des Lebens von
Säuglingen" also "nicht etwa ein universeller moralischer Wert" ist,
dürfe man dem behinderten Kind "wohl nur innerhalb einer kurzen
Zeitspanne nach der Geburt, vielleicht für einen Monat, ein volles
legales Recht auf Leben" zusprechen. In diesem Zeitraum solle man die
Schäden genau feststellen und das Kind gegebenenfalls töten. In
Deutschland gab es daher bei Vortragsveranstaltungen mit Singer wegen
dieses penetranten NS-Geruches seiner Thesen Proteste von Behinderten;
einige Vorträge wurden auch aufgrund der Behindertenproteste abgesagt.
(...) (PRISMA-Infodienst Nr. 31 vom 24.10.98)
|