56. Jahrgang Nr. 5 / September 2026
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1. Bischöfliche Erklärung
2. Korrespondenz mit dem Team von Unam Sanctam
3. Hinweis zu Unam Sanctam
4. Sprüche der Väter
5. Hochwürden, Hochwürden
6. Für Rußland, seine orthodoxe Identität
7. Abt Nikodemus Schnabel warnt
8. Stoppt das „Queer-Papier“ für katholische Schulen
9. Ex oriente lux!
10. Neue Klostergründung
11. Bischof Carlo Maria Viganò,
12. 80 Messerangriffe – jeden Tag:
13. Inschallah: Was uns bald ganz konkret bevorsteht
14. Zeitschriftenkritik
15. Hinweis der Redaktion
16. Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...
Korrespondenz mit dem Team von Unam Sanctam
 
Korrespondenz mit dem Team von Unam Sanctam

In Nr. 4 der EINSICHT vom Juli 2026 hatten wir das Projekt „Unam Sanctam“ vorgestellt, das sich zur Aufgabe die Einberufung eines allgemeinen Konzil gestellt hat mit dem Ziel einer Deposition des „Papstes“ einzuleiten. Wir – Fr. Krier, Herr Jerrentrup und Dr. Heller – hatten verlauten lassen, unsere Mitarbeit bei diesem Vorhaben einzubringen, da wir ja seit der Erklärung vom Jahr 2000 das gleiche Ziel verfolgen. „Eine Unterstützung von unserer Seite kann dann erfolgen, wenn
(1) die Anonymität des Vorhabens aufgehoben wird,
(2) die Prüfung des Status der mitwirkenden Kleriker durchgeführt ist,
(3) die Declaratio von Erzbischof Thuc die entscheidende Würdigung erfährt,
(4) ein Plan vorgelegt wird, wie die Wahl ablaufen soll.“

Dieses Schreiben war unterzeichnet worden von Fr. Krier, Herrn Jerrentrup und Dr. Heller

***
Antwort von Unam Sanctam
Am 14. Juli dieses Jahres beantwortete ein Sprecher von Unam Sanctam unseren Vorschlag:

Sehr geehrte Herren,
wir danken Ihnen, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre formellen Kritikpunkte an „Unam Sanctam“ zu formulieren, und möchten dazu folgende Anmerkungen machen:

1. Was die Anonymität betrifft, haben wir Verständnis für den Einwand. Wir könnten in Zukunft beschließen, diese aufzuheben, doch dies müsste mit Zustimmung der beteiligten Geistlichen geschehen. Wir haben nicht vor, unter dem Deckmantel der Anonymität eine Wahl oder Ähnliches durchzuführen. Die Anonymität ist vorübergehend, damit die Geistlichen einschätzen können, wie groß die Unterstützung für das Projekt ist. Ich bin jedoch öffentlich als eine der hinter der Website stehenden Persönlichkeiten in Erscheinung getreten und habe keine Anonymität angestrebt. Daher gibt es zumindest eine Person, die in gewisser Weise öffentlich bekannt ist.
Außerdem machen wir uns keine Sorgen über „Verfolgung“ durch Regierungen. Vielmehr haben wir vorerst die Anonymität gewahrt, weil wir wissen, dass einige Geistliche verfolgt oder aus ihren Organisationen ausgeschlossen werden könnten, wenn sie in dieser Phase ihre Unterstützung bekunden. Davor wollten wir sie schützen.

2. Wir haben dargelegt, dass die Gültigkeit der Weihe nicht von einzelnen Geistlichen, geschweige denn von Laien, gewährt werden kann, sondern dass dies eine Entscheidung des Papstes sein muss. Der Akt der Wahl des Papstes ist kein Akt, der in erster Linie von der Weihegewalt abhängt.

3. Wir sind alle dafür, die Erklärung von Erzbischof Thuc anzuerkennen. Der Grund, warum wir diese Frage jedoch „offen“ gelassen haben, besteht gerade darin, alle Menschen guten Willens einzubeziehen, die katholisch sein wollen und zumindest ein sehr ernstes Problem mit der gegenwärtigen Lage des Heiligen Stuhls erkennen. Die Frage nach der Vakanz des Heiligen Stuhls wird die entscheidende Frage sein, wenn sich der Klerus versammelt, und die Erklärung von Erzbischof Thuc könnte sich als das entscheidende Element erweisen.

4. Wir fordern keine sofortige Wahl. Wir möchten, dass sich der Klerus versammelt und all dies bespricht, einschließlich eines Plans, wie die Wahl durchgeführt werden kann. Aber die Frage ist immer: Wer entscheidet? Wir sind der Ansicht, dass der versammelte Klerus die Entscheidungen treffen muss, und „Unam Sanctam“ möchte keine Entscheidungen anstelle des versammelten Klerus treffen. „Unam Sanctam“ fordert in erster Linie eine Versammlung.

5. Schließlich fühlen wir uns sehr geehrt, diese Botschaft von Dr. Heller und seinen Freunden erhalten zu haben. Wir sehen in Ihnen Mitstreiter der ersten Stunde. Ohne Sie gäbe es „Unam Sanctam“ nicht.

Möge die Muttergottes euch im kommenden Sturm unter ihrem Mantel beschützen
Für einen wahren Papst,
Unam Sanctam
unamsanctam.org
t.me/unamsanctamchannel

Sehr geehrte Herren, wir möchten uns für einen Schreibfehler in unserer vorherigen E-Mail entschuldigen. Als wir schrieben: "Ich bin jedoch öffentlich als eine der hinter der Website stehenden Persönlichkeiten in Erscheinung getreten und habe keine Anonymität angestrebt. Daher gibt es zumindest eine Person, die in gewisser Weise öffentlich bekannt ist." Dies war ein Zitat aus einem Kommentar Seiner Exzellenz Bischof Roy. Seine Exzellenz hat die E-Mail nicht selbst verfasst, sondern dies wurde vom E-Mail-Team übernommen, das sich für dieses Versehen entschuldigen möchte.
Möge die Muttergottes euch im kommenden Sturm unter ihrem Mantel beschützen
Für einen wahren Papst,
Unam Sanctam


Erwiderung von Dr. Heller

Beuerberg, den 19.8.2026
Sehr geehrte Mitarbeiter von Bischof Roy und Unam sanctam
vielen Dank für Ihre Zeilen vom 14. Juli, in dem Sie auf unsere Bedenken eingehen. Nachdem wir aber Ihre theologische Position näher studiert haben, fragen wir uns, von welcher Warte aus Sie Ihr theologisches Programm definieren. Was soll das heißen, wenn Sie schreiben „Wir leugnen nicht, dass die Einheit der Kirche, die eines ihrer Wesensmerkmale ist, zwar nach wie vor besteht, aber wir behaupten, dass sie derzeit, insbesondere im Hinblick auf die Leitung, erheblich getrübt ist. Die Kirche muss dieser Situation Abhilfe verschaffen.“
Worin soll diese Einheit noch bestehen? Wo bzw. worin soll sie nach der Revolution des Zweiten Vatikanischen Konzils noch bestehen?
Im Glauben? Wo kein Stein mehr auf dem anderen  liegt?
In der Sakramentenlehre? Nachdem die Messe durch den häretischen NOM ersetzt wurde?
In der Moral? Wo inzwischen Homoehen von der „Kirche“ gestattet und gesegnet werden?
In „extra ecclesiam nulla salus est“? Wo das est durch ein „subsistit in“ ersetzt wurde und damit jeder Form von Ökumenismus Tür und Tor geöffnet wurden?
Es ist naiv zu glauben, daß man nach über 60 Jahren Zerstörung noch einmal bei Null anfangen kann und einen Zustand herbeisehnen will, der längst durch die konkrete Realität überholt ist.
Ich redigiere die Zeitschrift EINSICHT nun seit über 50 Jahren. Meine Erfahrung ist die, daß die moderne „Kirche“ inzwischen ihre eigene Tradition hat und mit uns Sedisvakantisten nicht mehr kommunizieren kann und will. Es fehlt das Verständnis für die Prinzipien der vorkonziliaren Kirche, obwohl ich zugestehen muß, daß heute eine ganze Reihe von jungen Leuten Sehnsucht nach der alten Spiritualität hat.
Wenn Sie den wahren Sachverhalt nicht definieren, warum Sie ein Konzil einberufen wollen (wegen der Sedisvakanz), dann müssen Sie damit rechnen, daß Ihnen Ihre Bemühungen um die Einberufung nicht ernst genommen werden. Denn die Voraussetzung für die Einberufung eines Konzils ist die Klärung, daß ein häretischer Papst deponiert werden soll – um es mit  Bellarmin zu erklären, daß der „Papa“ ein Häretiker ist (Papa haereticus depositus est). Also müssen Sie Farbe bekennen, d.h. Roß und Reiter benennen, also den Häretiker angeben und seine Häresien aufzählen. Ansonsten enden die Bemühungen von Unam Sanctam in unbestimmten Debatten.
N.b. ein Konzil kann nur ein Papst einberufen. Normalerweise könnten nun nur die rechtgläubig  gebliebenen Kardinäle einen Conventus einberufen zur Deposition eines Häretikers. Kardinäle gibt es heute nicht mehr. Die Frage nach der Verurteilung des „Papstes“ und des modernen Klerus hat S.E. Erzbischof Ngô-dinh-Thuc in seiner DECLARATIO von 1982 klar definiert. Wenn Sie nicht im Besitz dieser Urkunde sind, kann ich sie Ihnen gerne zukommen lassen oder Sie rufen sie auf u.a. unter www.einsicht-aktuell.de, Einsicht  Nr. 1 vom Januar 2005.
Um die Spreu vom Weizen zu trennen, müßte geklärt werden, wer sich zu Recht als Priester der katholischen Kirche bezeichnen darf. Wir habe das in der Ihnen vorliegenden Declaratio von 2000 geklärt. Ich zitiere:
„Aus diesen Überlegungen läßt sich unter den gegebenen Verhältnissen zugleich die Zugehörigkeit zur wahren Kirche als dem mystischen Leib Christi bestimmen: die von Pius XII. in der Enzyklika „Mystici corporis“ vorgelegten vier Kriterien:
(1) Empfang der Taufe,
(2) Bekenntnis des wahren Glaubens,
(3) Unterordnung unter die rechtmäßige kirchliche Autorität und
(4) Freiheit von schwersten Kirchenstrafen (DS 3802)
müssen im Punkt (3) dahingehend modifiziert werden, daß wegen des Fehlens der rechtmäßigen kirchlichen Autorität vorläufig (d. h. bis zu ihrer vollständigen Wiederherstellung) die Anstrengung zur Restitution der kirchlichen Autorität als Ersatz-Kriterium zu gelten hat.“
Eine Zustimmung zu dieser Erklärung müßten Sie als Veranstalter, wenn es sich um eine katholische Zusammenkunft handeln soll, von allen Teilnehmern verlangen.

Dann müßte sichergestellt werden, daß die Priester vor 1969 geweiht wurden, denn die neuen Weiheriten sind ungültig. Alle Kleriker ab 1969 müßten nachgeweiht werden. Selbst Bischof Viganò hat sich von Williamson nachweihen lassen, weil er Zweifel an der Gültigkeit seiner vorher empfangenen Bischofs-Weihe hatte.
Es gibt aber noch eine weitere Hürde zu überspringen: Die Zweifel an der Gültigkeit der Weihen – Priester- und Bischofsweihe -, die M. Lefebvre von dem Freimaurer und Satanisten Lienart empfangen hat., müßten geklärt werden. Wir haben dieses Problem stundenlang mit unserem damaligen Chef-Theologen Dr. Otto Katzer diskutiert: Man kann nicht beweisen, daß er ungültig geweiht wurde, aber kann auch nicht beweisen, daß er gültig geweiht wurde. Aber es gilt das Prinzip „tutior“, d.h. eine Sakramentenspendung muß sicher sein. Dieses Bestreben nach Sicherheit drückt sich auch in der Bestimmung aus, daß normalerweise drei Bischöfe bei einer Konsekration mitwirken sollen, obwohl ein Bischof zur Spendung der Weihe genügt. Zur Sicherung der Gültigkeit im Falle der Lefebvre-Weihen haben die acht Bischöfe, die in der Nachfolge von Thuc konsekriert worden waren, beschlossen, daß alle Priester, die aus der Linie Lefebvre zu uns Sedisvakantisten wechseln würden, sub conditione nachgeweiht werden müssen.  Thuc selbst hatte Lefebvre vorgeschlagen, ihn nachzuweihen, was dieser jedoch ablehnte. Auch wenn diese acht Bischöfe längst verstorben sind, so werde ich darauf achten, daß diese Bestimmung eingehalten wird. Ich kann Ihnen die Debatte über Lefebvres Weihen gerne zukommen lassen.
Noch einige allgemeine Anmerkungen. Wenn Sie sich auf die Ebene der Restitution der Kirche begeben wollen, treten Sie automatisch in Konkurrenz zur Amtskirche, die Sie mit geistigen Mitteln besiegen müssen. D. h. es ist eine geistige Auseinandersetzung, ein religions-philosophischer Kampf. Sie müssen theologische Arbeiten präsentieren. Bisher habe ich aber von den 15 Bischöfen, die Sie als Mitstreiter aufführen, noch nichts zu lesen bekommen. Auch der Status der übrigen Kleriker muß überprüft werden.
Das sage ich Ihnen als Redakteur der Zeitschrift EINSICHT, die versucht, mit allen Mitteln unter dem Schutz des hl. Michaels den wahren Glauben zu verbreiten und auch Ihnen helfen will, Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen.
Mit  freundlichen Grüßen
Eberhard Heller

P.S. wenn Sie Interesse haben sollten, diese Korrespondenz mit mir fortzuführen, möchte ich gerne wissen, mit wem ich es zu tun habe. Ich bitte also darum, die Anonymität mir gegenüber zu beenden.
Anbei die Untersuchung der Lefebvre-Weihen

***

Ist  Mgr. Lefebvre ein gültig  geweihter Bischof

Seit der Rede von Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montréal/ Kanada, in der er bestätigte, von dem Freimaurer Achille Liénart zum Priester und zum Bischof geweiht worden zu sein, reißt die Debatte - öffentlich oder auf privater Ebene geführt -, ob die von Liénart gespendeten Weihen gültig gewesen seien bzw. ob er selbst überhaupt ein gültig geweihter Bischof sei, nicht mehr ab. Außer gelegentlichen Hinweisen auf die vorliegende Problematik haben wir bisher zu diesem Thema keine öffentliche Stellungnahme abgegeben, da das vorliegende Material für eine schlüssige Beweisführung der Ungültigkeit der Weihen unserer Meinung nach nicht ausreicht. Ein Beweis läßt sich unserer Auffassung weder positiv noch negativ führen. Für unseren Kampf gegen den Lefebvreismus haben stichhaltigere Argumente (so z.B. die verpflichtende Anerkennung des ungültigen N.O.M für die Angehörigen der Bruderschaft - von Lefebvre unter Androhung des Ausschlusses angordnet -, die verpflichtende Anerkennung der Häretiker Montini, Luciani und Wojtyla als legitime Päpste) ausgereicht, um zu zeigen, daß Mgr. Lefebvre und seine Organisation lediglich eine traditionalistische Rebellengruppe innerhalb der apostatischen Kirchen-Organisation ist, die mit dem wirklichen katholischen Widerstand nicht nur nichts zu tun hat, sondern diesen, wo sie nur kann, programmgemäß noch zerstört.
Inzwischen haben jedoch eine ganze Reihe von Priestern die Lefebvre-Bruderschaft verlassen und wirken in den verschiedensten Meßzentren als Seelsorger (bzw. sie versuchen es). Dieser Umstand veranlaßt uns, auf die Problematik im Zusammenhang mit den an ihnen gespendeten Weihen aufmerksam zu machen. Hier zunächst Auszüge aus der Rede, die Mgr. Lefebvre am 27.5.1976 in Montreal gehalten hat und die die weltweite Debatte ausgelöst hat:
"Der Heilige Vater (Montini) wurde in einer modernistischen Umwelt erzogen... Es ist deshalb nicht überraschend, daß der Papst nicht reagierte, wie der heilige Pius X. reagiert hätte, wie Papst Pius IX. reagiert hätte oder ein Leo XIII. Als eine Folgeerscheinung herrschte auf dem Konzil eine solche Atmosphäre, daß es keinen Widerstand gegen den modernistischen Einfluß gab, der durch eine Gruppe von Kardinälen ausgeübt wurde, der insbesondere durch Kardinal Liénart befohlen und zu einem gewissen Grade durch ihn dirigiert wurde.... Nun, vor zwei Monaten veröffentlichte in Rom die traditionalistische Zeitschrift CHIESA VIVA - ich habe es in Rom mit meinen eigenen Augen gesehen - auf der Rückseite des Umschlags die Photographie Kardinal Liénarts mit allen seinen freimaurerischen Zutaten, den Tag des Datums seiner Einweihung in die Freimaurerei, den Grad, unter dem er der Freimaurerei angehörte, dann das Datum, an dem er zum 2o., dann zum 3o. Grad der Freimaurerei aufstieg, sich dieser Loge, jener Loge angeschlossen hat, in dieser Stadt, in jener Stadt. - Seitdem, ungefähr zwei oder drei Monate, nachdem diese Veröffentlichung stattfand, hörte ich keinerlei Rückwirkung, keinerlei Widerspruch. Unglücklicherweise muß ich Ihnen nun sagen, daß dieser Kardinal Liénart mein Bischof ist, daß e r es ist, der mich zum Priester geweiht hat, daß er es ist, der mich zum Bischof konsekriert hat. Ich kann nichts dafür... Glücklicherweise sind die Weihen gültig... Aber, trotz allem war es sehr schmerzlich für mich, dies zu erfahren." (zitiert nach der deutschen Übersetzung von Herrn Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A. in Brief Nr.72 vom Juli 1977; die Angaben über Liénarts Zugehörigkeit zur Freimaurerei sind zu finden in Nr.51 der Zeitschrift CHIESA VIVA vom März 1976, Anschrift: C.V., Editrice Civiltà, Via Galileo Galilei 121, I - 25100 Brescia)
Mgr. Lefebvre hatte, wie Herr Dr. Kellner weiter nachweisen konnte, bereits vor Mai 1970 Kenntnis von der Zugehörigkeit Liénarts zur Freimaurerei.

Zu den betroffenen Personen:
Achille Liénart
1907 Priesterweihe
1912 Eintritt in die Freimaurerloge von Cambrai
(dann Assoziation mit Logen in Lille, Valenciennes und Paris)
1919 Ernennung zum "Visiteur" (18. Grad)
1924 Beförderung in den 3o. Grad
1928 Bischofsweihe
Außerdem wohnte Liénart schwarzen Messen bei.

Marcel Lefebvre
geb. am 29.11.19o5 in Tourcoing / Diözese Lille,
Student im Seminar von Lille, an dem Liénart vor seiner Bischofsweihe als Professor lehrte,
Priesterweihe am 21.9.1929 durch den inzwischen konsekrierten Liénart,
Bischofsweihe am 18.9.1947 durch Liénart.
Quelle für die Zugehörigkeit Liénarts zur Freimaurerei: André Henri Jean Marquis de la Franquerie: "L infaillibilté pontificale" 2. 1970, S. 80 f. Das Buch kann bezogen werden bei: Jean Auguy, Editeur "Diffusion de la Pensée Française, Chiré-en-Nontreuil, F - 8619o - Vouillé. - Der Autor belegt auch, daß Liénart Satanist war. Der Marquis war päpstlicher Geheimkämmerer und ein guter Kenner der Freimaurerinfiltration des Vatikans, besonders der Aktivitäten von Rampolla, unter Leo XIII. Staatssekretär, Kardinal und Freimaurer.
Bald nach Bekanntwerden dieser Tatsachen wurden Zweifel an der Gültigkeit der Weihen von Liénart und Mgr. Lefebvre laut. Sie haben sich rasch auf die Frage konzentriert, ob der Hochgradfreimaurer und Satanist Liénart im Jahre 1928 intentional disponiert war, die Bischofsweihe gültig zu empfangen. Müßte man die Frage negativ beantworten, ergäben sich folgende Schlußfolgerungen: Hätte Liénart die Bischofsweihe nicht gültig empfangen, wären die an Lefebvre vollzogenen Weihen selbstverständlich auch ungültig, ebenso wie die von Msgr. Lefebvre gespendeten Ordinationen.
In diesem Zusammenhang ist noch wie folgt argumentiert worden: Auch wenn die von dem Priester Liénart gespendete Bischofsweihe an Marcel Lefebvre ungültig gewesen sein sollte, dann haben doch zumindest die beiden Co-Konsekratoren die Bischofsweihe gültig gespendet. Dieses Argument würde zutreffen, wenn feststände, daß Lefebvre zuvor gültig zum Priester geweiht worden wäre. Da aber die Priesterweihe ebenfalls von dem Freimaurer Liénart gespendet wurde, dessen Bischofsweihe gerade ja bezweifelt wird, andererseits zum Empfang der Bischofsweihe die Spendung der gültigen Priesteweihe vorausgesetzt wird, kann man diesen Einwand nicht bestehen lassen.
Die Beantwortung der Frage, ob Liénart 1928 intentional so disponiert war, daß er die Bischofsweihe gültig empfing, wurde in den Kreisen des katholischen Widerstandes recht unterschiedlich beantwortet:
- Herr Dr. Hugo Maria Kellner / U.S.A. versuchte den Nachweis der Ungültigkeit unter Hinweis auf mögliche Fälschungen im Kirchenrecht von 1917. (Briefe Nr.72 und Nr.75 aus dem Jahr 1979.)
- Dieser Argumentation schloß sich 1979 Abbe E. Robin / Frankreich - inzwischen verstorben - an.
- Die vorgebrachten Argumente versuchte der damalige Pater Guérard des Lauriers zu widerlegen. (Brief vom 14.6.1979)
- Für gültig wurde die Weihe auch von Gloria Riestra in TRENTO gehalten.
- Zweifel wiederum äußerte Herr A. Eisele, Herausgeber der SAKA-Informationen Anfang 1980
- Starke Zweifel an der Gültigkeit haben Bischof Vezelis (THE SERAPH von 1983) und auch die mexikanischen Bischöfe.
- Für deren Gültigkeit setzte sich dann wieder Prof. B. F. Dryden / U.S.A. ein (Rundschreiben vom 27.4.1983).
- Für die Gültigkeit der Weihen wird auch angeführt, Liénart hätte die Weihen bestimmt in der entsprechenden Intention gültig empfangen, gerade weil er als Bischof der Kirche schaden wollte. (Ähnlich wie bei Schwarzen Messen, zu denen ja gleichfalls von abgefallenen Priestern Hostien gültig konsekriert werden, um den Leib Christi auch wirklich schänden zu können.)
Wir haben in München dieses Problem zusammen mit (+) H.H. Dr. Otto Katzer mehrfach und sehr ausführlich (über acht Stunden) diskutiert: die bloße Zugehörigkeit zur Freimaurerei reicht als solche nicht aus, um den ungültigen Empfang zu beweisen. Sie macht ihn bloß irregulär. Das CIC verbietet in diesem Fall aber die Ausübung der unerlaubt empfangenen Vollmachten. Der Besuch von Schwarzen Messen allein ist auch kein ausreichendes Indiz. Liénarts Häresie und die Zerstörung des Glaubens auf dem II. Vatikanum, die ja auch von Mgr. Lefebvre angesprochen wird, lassen keinen direkten Schluß zu auf seinen Mentalzustand bzw. intentionale Einstellung im Jahre 1928, zum Zeitpunkt seiner Konsekration (bzw. "Konsekration"). Nimmt man aber alle gravierenden Momente zusammen und berücksichtigt Liénarts exponierte Stellung in der Freimaurerei, so lassen sie Zweifel an der für den gültigen Empfang notwendigen Intention begründet zu. H.H. Dr. Katzer, der sich erst vehement sträubte, sich mit diesem Thema zu befassen, kam kurz vor seinem Tode zu der Auffassung, "daß es schlecht um Lefebvre stehe" - gemeint war die Gültigkeit seiner Weihe; bezweifelbar wegen der ungesicherten Intention von Liénart.
Es könnte aber auch sein, daß - wie oben angeführt - Liénart eine ausreichende Intention gerade deswegen aufbrachte, weil er der Kirche schaden wollte. Diese Möglichkeit wird durchaus zugestanden - nur: nachprüfen läßt sie sich nicht mehr. Ein positiver Beweis sowohl für die Gültigkeit wie auch für die Ungültigkeit läßt sich unserer Meinung nach nicht führen. Ein solches Unterfangen muß notwendigerweise in moraltheologischen bzw. moralpsychologischen Spekulationen enden, da man eben Kard. Liénart über seine damalige Einstellung nicht mehr befragen kann - er ist tot -, und wenn er noch hätte Antwort geben können, wäre es sehr unsicher, ob er sich an seine damalige Intention noch erinnern könnte, und wenn ja, ob er uns die Wahrheit sagen würde.
Für die Spendung der Sakramente gilt das Prinzip "tutior", d.h. es muß die sichere Spendung gewählt werden. Im Falle einer nachweislich dubiosen Spendung schreibt die Kirche vor, dieses Sakrament sub conditione zu wiederholen.
Im vorliegenden Fall schließen wir uns den Empfehlungen an, die Mgr. Guérard des Lauriers - damals noch nicht zum Bischof konsekriert - seinen Schülern gab, die von Mgr. Lefebvre geweiht (oder: „geweiht“) worden waren und wegen dogmatischer Gegensätze seine Organisation verlassen hatten, sich unter den gegebenen Umständen, unter denen die Weihen von Lefebvre stehen, sub conditione nachweihen zu lassen.

 (EINSICHT 13. Jahrgang, Nr. 6, vom Febr. 1984, S. 212-214)
***
Auf Liénarts Spuren
 
von
Eberhard Heller

Nachdem die Wellen über die Gültigkeit der Weihen, die Mgr. Lefebvre empfangen und gespendet hatte, verebbt waren,  weil sich die Lager in Lefebrianer und Sedisvakantisten getrennt hatten, wurde die Relevanz einer Sub-conditione-Nachweihe von den Lefebrianern geleugnet , ging es doch bloß um das „tutior“, das eingelöst werden müßte, um die Gültigkeit der Weihen abzusichern. Die ersten acht Bischöfe, die von Erzbischof Ngô-din-Thuc und in seiner Nachfolge geweiht wurden, machten  es zur Pflicht, die Weihe sub conditione nachzuholen, wenn Priester aus dem Lager der Econer zu uns ins Lager der Sedisvakantisten überwechseln wollten.
Das Problem der Weihegültigkeit tauchte erneut auf, da sich abzeichnet, daß Kleriker aus der Gruppe „Unam Sanctam“ aus dem Umfeld von Lefebvre stammen, deren Weihen also mit dem alten Problem belastet sind. Daneben tauchen in dieser Gruppe auch Namen von Bischöfen auf, deren Weihe-Status zweifelhaft ist , einen Status, den wir bereits dargelegt haben, als es in den Jahren 1996 und folgendem darum ging, die Clerici vagantes mit dubiosem Status aufzuspüren. In Nr. 4 der EINSICHT vom November 1996 ging es darum zu zeigen, „Versinkt der katholische Widerstand im Sektierertum?“ Nun tauchen diese dubiosen Personen von früher im Umfeld von Unam Sanctam  wieder auf. Es gilt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Nun ist es Herrn Jerrentrup gelungen, einen Parallelfall zu dem bereits bekannten Fall der Lienart/Lebevbre-Weihen aufzuspüren. Herr Jerrentrup war es auch, der schon in der früheren Phase der Unterwanderung, (als Clerici vagantes versuchten, sich in unseren Reihen zu etablieren), erfolgreich zu recherchieren.
Es handelt sich um den Bischof von Dijon, Albert-Léon-Marie Le Nordez (* 19. April 1844 in Montebourg; † 29. Januar 1922 ebenda): er war ein französischer Geistlicher und wurde am 19. August 1896 von Jean-Pierre Pagis, Bischof von Verdun, in der Saint-Jacques-Kirche in Montebourg zum Bischof geweiht. Von 1898 bis 1904 war Le Nordez Bischof von Dijon. In einem Bericht über ihn an Kardinal Mariano Rampolla wurde er der Freimaurerei bezichtigt. Nach seiner Niederlage beim Konklave 1903 galt Kardinal Rampolla, dessen Zugehörigkeit zur Freimaurerei nach seinem Tod bekannt wurde und zur Kenntnis von Pius X. gelangte, als unbedeutend. Als Pius X. über die Zugehörigkeit des Bischofs von Dijon, Le Nordez zur Freimaurerei informiert worden war, ließ dieser alle von Nordez geweihten Priester reordinieren, da er Zweifel an der Gültigkeit der vom Freimaurer Le Nordez gespendeten Weihen hatte. Er hat damit gezeigt, wie dieses Problem zu lösen ist: durch Reordination.
Es wäre die absolute Pflicht der Econer und den sich von diesen abgesonderten Klerikern, diesem Beispiel zu folgen und sich sub conditione nachweihen zu lassen, zumal, wenn sich die Bruderschaft auf Pius X. beruft und sich nach ihm benennt.
(englische Übersetzung)
In Liénarts Footsteps

***
(englische Übersetzung)
In Liénarts Footsteps

by

Eberhard Heller

After the controversy regarding the validity of the ordinations received and conferred by Msgr. Lefebvre had subsided—following the split into Lefebvrian and Sedevacantist camps—and the Lefebvrians had denied the relevance of a conditional re-ordination (dismissing it as merely a matter of the tutior principle—the safer course—needed to guarantee validity), a new situation arose. The first eight bishops consecrated by Archbishop Ngô-dinh-Thuc (and his successors) made it mandatory to perform a conditional ordination whenever priests wished to switch from the Écône camp to our Sedevacantist camp.

The issue of ordination validity has resurfaced because it is becoming apparent that clerics from the "Unam Sanctam" group originate from Lefebvres circle; consequently, their ordinations are burdened by the same old problem. Furthermore, the names of bishops with questionable ordination status appear within this group—a status we had already analyzed years ago (starting in 1996) when we set out to identify clerici vagantes (vagrant clergy) of dubious standing. Issue No. 4 of EINSICHT* (November 1996) addressed the question: "Is the Catholic resistance sinking into sectarianism?" Now, those same dubious figures from the past are reappearing in the orbit of Unam Sanctam. It is essential to separate the wheat from the chaff. Mr. Jerrentrup has now succeeded in uncovering a case parallel to the well-known Liénart/Lefebvre ordination controversy. It was also Mr. Jerrentrup who conducted successful research during that earlier phase of infiltration, when clerici vagantes attempted to establish themselves within our ranks. The figure in question is the Bishop of Dijon, Albert-Léon-Marie Le Nordez (born 19 April 1844 in Montebourg; died 29 January 1922 in the same town); he was a French clergyman who was consecrated bishop on 19 August 1896 by Jean-Pierre Pagis, Bishop of Verdun, at the Church of Saint-Jacques in Montebourg. Le Nordez served as Bishop of Dijon from 1898 to 1904. In a report concerning him sent to Cardinal Mariano Rampolla, he was accused of Freemasonry. Following his defeat at the 1903 conclave, Cardinal Rampolla—whose own affiliation with Freemasonry became known after his death and came to the attention of Pius X—was regarded as insignificant. Once Pius X had been informed of the Bishop of Dijons (Le Nordezs) affiliation with Freemasonry, he ordered the re-ordination of all priests ordained by Le Nordez, as he harbored doubts regarding the validity of the ordinations conferred by the Freemason Le Nordez. He demonstrated how this problem was to be resolved: through re-ordination.


Antwort von Bischof Roy auf meinen Brief
10.9.2026
Sehr geehrter Dr. Heller,

Ich bitte Sie, mir zu verzeihen, dass ich auf Englisch schreibe. Ich habe leider nicht die Gnade, die schöne deutsche Sprache zu beherrschen.
Ich habe ein Übersetzungsprogramm genutzt, um Ihren Schriftwechsel mit „Unam Sanctam“ aufmerksam zu lesen.
Es ist mir eine große Ehre, Ihre Hinweise zu erhalten. Es ist die Botschaft eines treuen Streiters Christi, dessen Name in die Geschichte eingehen wird. „In memoria aeterna erit justus!“
Gestatten Sie mir bitte, auf Ihre Anfrage bezüglich der Tatsache einzugehen, dass die Einheit der Kirche auch heute noch besteht.
Damit meinten wir ganz einfach, dass die Kirche immer „eine“ sein wird. Wir hatten nicht die Absicht zu sagen, dass die Einheit der Kirche in der Religion des Novus Ordo besteht. Im Gegenteil: Wir glauben, dass sie bei jenen zu finden ist, die den einen wahren Glauben sowie gültige Weihen bewahrt haben.
Wir stimmen Ihnen zu, dass die Vakanz des Heiligen Stuhls klar bejaht werden muss. Hinter unserer Initiative „Unam Sanctam“ steht jedoch der aufrichtige Wunsch, die Kirche in ihrer Universalität zu sammeln. Unseres Erachtens gibt es Menschen, die den katholischen Glauben bewahrt haben, auch wenn sie noch nicht zu dessen logischer Schlussfolgerung gelangt sind – nämlich der Erkenntnis, dass der Heilige Stuhl heute vakant ist. Diese möchten wir zu Vorgesprächen einladen, um ihnen die besagte Vakanz klar vor Augen zu führen. Viele würden zwar gerne an solchen Diskussionen teilnehmen, schrecken jedoch davor zurück, weil wir schon  ihnen die Antwort bereits angeben.
Unserer Auffassung nach sollten diese Vorgespräche (also Treffen zur ordnungsgemäßen Vorbereitung eines unvollkommenes Generalkonzil) zu einem gemeinsamen Glaubens-bekenntnis führen. Wir würden uns nicht auf ein unvollkommenes Generalkonzil einlassen, ohne zuvor sicherzustellen, dass alle Teilnehmer den katholischen Glauben besitzen.
Was die Gültigkeit der Weihen betrifft, so ist auch dies eine wichtige Frage. Wir sind – ebenso wie Sie – der Ansicht, dass der Novus-Ordo-Ritus der Bischofsweihe von 1968 ungültig ist. Es ist durchaus möglich, dass neben dem Glaubensbekenntnis auch bedingte Priester- oder Bischofsweihen für diejenigen stattfinden würden, die diese benötigen. „Unam Sanctam“ ist jedoch nicht das unvollkommene allgemeine Konzil und möchte diesem Konzil oder dessen Vorbereitungskommissionen nicht vorschreiben, was genau zu tun ist. Wir werden – sofern wir dem unvollkommenen Generalkonzil oder dessen Vorbereitungs-kommissionen angehören – nachdrücklich auf die Notwendigkeit hinweisen, denjenigen, die sie benötigen, diese bedingte Priester- bzw. Bischofsweihe zu spenden.

Das englische Original des Briefes:

Dear Dr. Heller,

Please forgive me for writing in English.
I do not have the grace of knowing the beautiful German language.
I used a translator to read with attention your correspondence with Unam Sanctam.
I am very honored to receive your message. It is the message of a faithful warrior of Christ whose name will remain in history. “In memoria aeterna erit justus!”
Please allow me to answer your inquiry regarding the fact that the Unity of the Church still exists today.
What we meant by this is quite simply that the Church will always be One. We had no intention to say that the Unity of the Church exists in the Novus Ordo religion. On the contrary, we believe that it exists in those who have retained the one true Faith and also valid orders.
We agree with you that the vacancy of the Holy See must be clearly affirmed. However, what is behind our initiative Unam Sanctam is a true desire to gather together the Church in its universality. There are, we believe, people who have retained the Catholic Faith, although they have not yet reached its logical conclusion, that is, the fact that the Holy See is vacant today. These we want to invite to pre-meetings, so as to clearly establish in their minds the said vacancy. Many would want to be part of such discussions, but would be taken back by the fact that we give them the answer beforehand.
It is our understanding that the pre-meetings (meetings to prepare an imperfect general council properly speaking) should lead to a common profession of Faith. We would not engage in an imperfect general council without first ensuring that all the participants have the Catholic Faith.
As for the validity of Holy Orders, this is an important question as well. We believe, as you do, that the Novus Ordo rite of episcopal consecration of 1968 is invalid. It is very possible that, alongside the profession of Faith, the conditional ordination / episcopal consecration of those who need it would take place. However, Unam Sanctam is not the imperfect general council and does not want to tell the imperfect general council or its preparatory commissions what exactly needs to be done. We, if we are part of the imperfect general council or its preparatory commissions, will certainly urge the necessity to give this conditional ordination / episcopal consecration to those who need it.

 
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