Was die islamische Welt im Innersten auch zusammenhält, das erklärt der Islam-Wissenschaftler Prof. Dr. Tilman Nagel in seinem neuen Buch
„Das Islamische Pflichtgebet und der Gebetsruf“
Nach Prof. Nagel sind es keine hehren ethischen und völkerverbindenden Grundsätze, sondern Indoktrination und Druck, durch die die muslimische Welt u. a. im Innersten zusammengehalten wird. Muslime befänden sich durch die vorgeschriebenen islamischen Gebetsrituale in einer sozialen und religiösen Kontrollsituation. Durch den Muezzinruf würden sie nämlich täglich daran erinnert, welche Ansprüche der Koran-Allah an jeden Menschen stelle und dass die von Allah angeordneten Gebete mit dem ewigen Heil des Menschen korrelierten.
Prof. Nagel legt im Einzelnen dar, welche Bedeutung dem rituellen Gebet und dem Muezzinruf im Islam zukommt und welche Folgen das auch für den gesellschaftlichen und staatlichen Bereich hat. Die „Prägung“ beginne damit, dass den Muslimen gelehrt werde, das rituelle Gebet sei die Säule der Daseinsordnung (vgl. S. 13). Der penible Vollzug der Gebete sei eine der Voraussetzungen, um Allahs Wohlwollen und damit das ewige Heil im Allah-Paradies zu erlangen. Denn die Worte und Gesten, die beim Pflichtgebet vorgeschrieben seien, beruhten auf Allahs Anordnung. Das gehe so weit, dass beim Gebet sogar die Stellung der Daumen vorgeschrieben sei (vgl. S. 48) Das Falten der Hände dagegen sei verboten (vgl. S. 49), weil das bei den Christen üblich sei, Christen aber zu den Ungläubigen zählten und auf der Seite des Satans stünden. Die Muslime hätten sich als Allahs Knechte zu verstehen. Entsprechend devot habe ihr Verhalten gegenüber Allah zu sein. Denn Allah sei es, der stets „den Kosmos und das Geschick jedes Menschen“ gestalte (vgl. S. 52).
Durch das rituelle Gebet begebe sich der Muslim in die Gegenwart Allahs (vgl. S. 20), zu dem der Satan keinen Zutritt habe. Der Satan habe aber Macht über die Ungläubigen (vgl. S. 19). Jeder Muslim habe, bevor er sich vor Allah zum Gebet hinstelle, Reinigungsrituale zu vollziehen und ein ggf. vorausgegangenes Fehlverhalten durch eine „Läuterungsabgabe“ in Ordnung zu bringen (vgl. S. 20). Er habe sich zudem angemessen zu bekleiden, nämlich die „Scham“ zu bedecken (vgl. S. 34). Da ist zu fragen, ob Allah diese Anweisung gegeben hat, weil bei Muslimen in dieser Hinsicht „Freizügigkeiten“ vorgekommen sind.
Wichtig sei auch, dass die Teilnehmer am islamischen Pflichtgebet in gleichgerichteter Weise die Pflichtgebete und vorgeschriebenen Körperhaltungen vollzögen (vgl. S. 23) und dass das in der „gesunden Absicht“ zu geschehen habe, nämlich alles entsprechend den Weisungen Allahs zu tun (vgl. S. 38). Es sei zudem erforderlich, dass sich die Teilnehmer am Pflichtgebet dem Vorbeter unterordneten (vgl. S. 40), nämlich die vom Vorbeter vollzogenen Worte und Bewegungen ganz genau nachvollzögen (vgl. S. 22). Denn dessen Riten seien dieselben, die im Himmel vor Allah stattfänden. Ein rituelles Gebet, das zur Unzeit erfolge, sei z. B. ungültig (vgl. S. 33).
Beim Gebet hätten sich die Muslime möglichst in geschlossener Reihe nach Mekka hin zu wenden, weil die dortige Kaaba – angeblich von Abraham und seinem Sohn Ismael erbaut – gleichsam der untere Pol der Achse der himmlischen Kaaba sei, nämlich jene Achse, um die sich die Welt drehe. Anzumerken ist: Ursprünglich war beim Gebet keine Ausrichtung nach Mekka vorgeschrieben (siehe Koranvers 2,115). Die Vorschrift, sich beim Gebet nach Mekka zu richten, hat Allah erst später erlassen, siehe Koranvers 2,149. Für einen angeblich ewigen Koran ist das eine bemerkenswerte Korrektur. Diese, von Allah vorgenommene Änderung könnte und sollte alle Muslime hellhörig machen, wenn ein pingelig genauer Vollzug der Riten angemahnt wird, zumal Allah ja auch die Vorschrift, im Ramadan keinen Sexualkontakt mit den Harems-Frauen zu haben, aufgehoben hat, nachdem er gemerkt hatte, dass sich seine Gläubigen nicht immer daran gehalten haben, siehe Koranvers 2,187. Wer allerdings daraus schließen sollte, Allah werde wohl bei nicht korrekt gesprochenen Gebetsformeln und bei nicht korrekten Gebetshaltungen ebenso vorgehen, dürfte sich irren. Denn Prof. Nagel weist darauf hin, wer die Riten nicht einhalte, stehe nach islamischer Ansicht in Gefahr, dass Allah seinen Kopf in den Kopf eines Esels verwandele (vgl. S. 24). Es wäre interessant zu erfahren, ob Allah dazu schon mal einen Anlass hatte und die Strafe auch verhängt hat.
Alle bis ins kleinste Detail täglich mehrmals zu befolgenden Vorschriften beim islamischen Pflichtgebet dürften im Laufe der Jahre und Jahrzehnte bei Muslimen zu einer starken Prägung und damit auch zu einer Abhängigkeit von Imamen sowie zu einer Art genormtem Umgang mit dem Allah des Korans führen, sodass zu fragen ist: Werden Muslime für und durch das Pflichtgebet gleichsam zu gehorsamen Knechten Allahs programmiert? Jeder Muslim solle sich nämlich, wenn der Ruf zum Gebet erschalle, sagen: „Ich bin damit einverstanden, dass ich Allah als Herrn, den Islam als Daseinsordnung und Mohammed als Gottesgesandten habe!“ (vgl. S. 60) Gleichzeitig werde mit dem Muezzinruf den Muslimen signalisiert, dass sie zur besten Gemeinschaft gehörten, nämlich zur umma, der Gemeinschaft, die Allah wolle, siehe die Koranverse 3,110 und 9,71. Alle Gemeinschafts- und Staatsformen, die dahinter zurückblieben, seien aus der Sicht von Muslimen folglich defizitär und deswegen zu überwinden. So konstituiere der Gebetsruf zusammen mit der Scharia das islamische Gemeinwesen (vgl. S. 64) und sei zugleich die Ankündigung der uneingeschränkten Hoheit Allahs (vgl. S. 66) sowie eine Herabwürdigung aller anderen Religionen. Der Gebetsruf solle gleichzeitig den Muslimen die Überlegenheit des Islams ins Gedächtnis rufen sowie alle anderen Menschen auffordern, den Islam anzunehmen (vgl. S. 73).
Wer Prof. Nagels Buch liest, bekommt eine Vorstellung davon, wie schwierig es wegen der Prägungen durch Worte und Körperhaltungen beim Pflichtgebet für Muslime sein dürfte, sich vom Islam zu lösen. Das könnte eine der Ursachen dafür sein, dass es bisher meines Wissens noch nie vorgekommen ist, dass sich ein Volk, das islamisiert worden ist, selbst aus der Umklammerung des Islams befreit hat. Andalusien ist z.B. rückerobert worden und Inderinnen und Inder haben während der Kolonisation durch Großbritannien die Möglichkeit erhalten und genutzt, sich wieder verstärkt dem Hinduismus zuzuwenden.
Prof. Nagel macht auf einen weiteren wichtigen Aspekt des „Pflichtgebetes“ aufmerksam: „Die islamische Religiosität zu leben, heißt fortan allerdings, sie in einer tiefempfundenen Absicht zu leben, die das Streben nach Ausmerzung der Andersgläubigen einschließt.“ (S. 39) Damit wird bei jedem „Pflichtgebet“ immer auch an die „Andersgläubigen“ erinnert, nämlich an all jene, die dem Zorn Allahs verfallen sind (siehe Koranvers 1,6 f.), und gleichzeitig wird ein „Feindbild“ gepflegt.
Prof. Nagel weist darauf hin, dass das Läuten von Kirchenglocken nichts Wesentliches mit dem Muezzinruf gemeinsam habe. Denn der Muezzin rufe nicht nur zum Gebet, sondern sein Ruf enthalte auch die Behauptung, der Islam sei allen anderen Religionen überlegen, und sporne die Muslime gleichzeitig zum Kampf gegen alle anderen Religionen an (S. 96) und er proklamiere zudem nicht nur den Herrschaftsanspruch des Islams, sondern er sei zugleich auch Kritik an allen Nichtmuslimen, weil sie an ihrer Religion festhielten und damit aus muslimischer Sicht verwerflich handelten (vgl. S. 102).
Auch das private Gebet des Muslims beruhe auf grundsätzlich anderen Voraussetzungen als das private Gebet von Christen, vgl. S. 88 ff.. Den Begriff „unpolitischer Islam“ bezeichnet Prof. Nagel als „Hirngespinst“ und nennt ihn eine Fiktion wohlmeinender zeitgenössischer Westler (S. 100). Denn dieser angeblich unpolitische Islam lasse sich nirgends finden.
In der Fußnote 133 (vgl. S. 104) des Buches berichtet Prof. Nagel, dass nicht nur er bei Muslimen Diskussionsverweigerung erlebt habe, sondern im Jahr 1978 auch der Apostolische Stuhl. Der Apostolische Stuhl habe vorgeschlagen gehabt, das Thema „Credo in unum Deum“ [Ich glaube an den einen Gott] zu erörtern. Das sei aber muslimischerseits abgelehnt worden. Dazu müsse man wissen: Es sei Pflicht des Muslims, den islamischen Glauben nicht zur Diskussion zu stellen, sondern durchzusetzen (vgl. S. 105). Zudem brauche der Islam „sein ihm eigenes Machtgefüge; von seinen frühesten Anfängen an hat er sich niemals in einem politischen Gebilde eingerichtet“. Welchem deutschen Politiker, welchem deutschen Bischof mag das wohl bekannt sein?
Im Schlusskapitel des Buches weist der Autor u. a. darauf hin, dass sich aus dem islamischen Anspruch auf umfassende Beherrschung von Gesellschaft und Staat z. B. die Querelen und das Mobbing in den Schulen ergäben sowie die sog. Ehrenmorde an Mädchen und Frauen und dass all das nicht aus dem „politischen Islam“ entstehe, sondern sich unmittelbar aus dem Islam ergebe, der „in der schlichten täglichen muslimischen Religionsausübung genährt wird und die auch deren Grundlage ist“ (vgl. S. 107).
Prof. Nagels Fazit: Der Islam ist nicht demokratiefähig. Und er teilt weiter mit: „Mit der Fiktion eines zu bekämpfenden »politischen Islams« und dem Glauben an einen unpolitischen Islam …. wird man sich nicht aus der Problematik der Unverträglichkeit eines islamischen Glaubenslebens mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hinausmogeln können.“ (vgl. S. 111)
Dennoch gibt es in 9 von den 16 deutschen Bundesländern inzwischen staatlich ermöglichten Islamunterricht. Die Lehrpläne werden wohl verfassungskonform gestaltet sein. Aber wer garantiert, dass nebenbei nicht auch all jene Lehren des Korans, die im Widerspruch zu den Grund- und Freiheitsrechten in Deutschland sowie auch zu internationalen Rechtsnormen und Verträgen stehen, dennoch gelehrt und gelernt werden? Durch schulischen Islamunterricht wird m.E. die Möglichkeit geschaffen, dass illoyale Staatsbürger herangezogen werden.
Nicht nur für staatliche „Islam-Protegierer“ wie diejenigen, die eine Imam-Ausbildung in Deutschland befürworten und schulischen Islamunterricht ermöglichen, sollte das neue Buch von Prof. Tilman Nagel zur Pflicht-Lektüre werden, sondern ebenfalls für (christliche) Dialog-Euphoriker und ebenfalls für Islamkritiker; denn die finden in Prof. Nagels Buch Argumentationshilfen. Alle diese Personen sollten darüber hinaus auch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.11.1960 (BVerfGE 12,1 ff., hier S. 4) zur Kenntnis nehmen. Darin heißt es: „Jedenfalls kann sich auf die Glaubensfreiheit nicht berufen, wer die Schranken übertritt, die die allgemeine Wertordnung des Grundgesetzes errichtet hat. Das Grundgesetz hat nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat. … Aus dem Aufbau der grundrechtlichen Wertordnung, insbesondere der Würde der Person, ergibt sich, daß Mißbrauch namentlich dann vorliegt, wenn die Würde der Person anderer verletzt wird.“ Demnach ist es nämlich möglich, einer Gemeinschaft, die sich als Religion versteht, religiös gestattete oder religiös sogar verlangte Verhaltensweisen zu verbieten. Ob und wie weit der Muezzinruf mit seinem Herrschaftsanspruch, der Absage an demokratische Staatsformen und dem Abqualifizieren aller anderen Religionen dazu zu zählen ist, bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Im Buch von Prof. Nagel wird auf Gefahren aufmerksam gemacht, die unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch den Islam drohen. Außerdem gibt es etliche Hinweise, die im Zusammenleben mit Muslimen weiter zu bedenken sind. Das Buch „Das islamische Pflichtgebet und der Gebetsruf“
umfasst 126 Seiten, hat die ISBN 978-3-9822234-4-5 und kostet 19,80 €. Bestellung bei: vertrieb@jungeuropa.de. 05. Dezember 2023 Reinhard WENNER reinhard.wenner@gmx.de
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