56. Jahrgang Nr. 4 / Juli 2026
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1. Vorbemerkung zur Entstehung des Brief-Archivs
2. Ex oriente lux aut tenebrae?
3. Stellungnahme zu den Ausführungen von Fr. Krier
4. Die Einsamkeit
5. Erklärung zu „Unam Sanctam“
6. Gewitter über Europa
7. Terza Posizione – Für eine Querfront des Widerstands!
8. Für eine familienfreundliche Wende
9. Anmerkungen zu den geplanten Bischofsweihen
10. Zur Frage der Bischofsweihe

11. Fragen eines Nachbarn
12. Die bunte Gesellschaft ist vorgezeichnet
13. Die verhängnisvollen Wahnvorstellungen
14. Tor zur Hölle geöffnet:
15. Barack Obama
16. as die islamische Welt im Innersten auch zusammenhält,
17. Rußland
18. Buchbesprechung
19. In Deutschland verschwiegen:
20. Hinweis
21. Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...
22. Mitteilungen der Redaktion
Tor zur Hölle geöffnet:
 
Tor zur Hölle geöffnet:
England legalisiert Abtreibung bis zur Geburt

von
David Berger - PP vom 19. März 2026

 Ein tragischer Beschluss des „House of Lords“ markiert einen tiefgreifenden Wendepunkt in der britischen Abtreibungspolitik: Die faktische Entkriminalisierung selbst spätester Schwanger-schaftsabbrüche stellt eine fundamentale Abkehr vom Lebensschutz, vom Naturrecht als Funda-ment der Menschenrechte und von den moralischen Grundlagen des Gemeinwesens dar. King Charles könnte die Fortsetzung des WEF- und Epstein-Posthumanismus mit angeblich legalen Mitteln noch stoppen. Das britische Oberhaus, das House of Lords, hat gestern eine bedeutende Entscheidung getroffen: Eine zentrale Änderung wurde abgelehnt, die darauf abzielte, strafrecht-liche Konsequenzen für Frauen aufrechtzuerhalten, die eigenständig späte Schwangerschafts-abbrüche durchführen. Damit entfällt faktisch die Möglichkeit, Frauen strafrechtlich zu verfolgen, selbst wenn eine Abtreibung in einem sehr späten Stadium der Schwangerschaft – bis hin zur Geburt – eigenständig vorgenommen wird.
Wer sich zurecht über die Babymörder-Gerüchte der Epstein-Verbrecher echauffiert hat, kann hier nicht achtlos vorübergehen. Zumal in Großbritannien nicht nur jedes dritte Kind abgetrieben wird, vor einigen Jahren wurde auch bekannt, dass in Großbritannien tausende Föten (aus Fehlgeburten und Abtreibungen) in Krankenhäusern verbrannt wurden. Insgesamt wurden über 15.000 Überreste in einem Zeitraum von zwei Jahren von 27 NHS-Kliniken verbrannt. In vielen Fällen wurden die Überreste als klinischer Abfall behandelt und zusammen mit anderem Müll verbrannt. Einige Kliniken nutzten sogenannte „Waste-to-Energy“-Anlagen, bei denen die Verbrennung zur Energie- bzw. Wärmeerzeugung für Krankenhäuser beitrug (Quelle).

Die Schwächsten der Gesellschaft für vogelfrei erklärt
Die Entscheidung läuft auf eine vollständige Liberalisierung aller Abtreibungsregelungen im Vereinigten Königreich zu. Denn die strafrechtliche Dimension wird stark zurückgenommen: Der Staat verzichtet weitgehend darauf, Frauen für selbst durchgeführte Schwangerschaftsabbrüche zur Verantwortung zu ziehen – unabhängig vom Zeitpunkt innerhalb der Schwangerschaft. Hier findet eine tragische Aufweichung grundlegender ethischer und rechtlicher Schutzmechanismen statt, insbesondere im Hinblick auf ungeborene Kinder, die zu den Schwächsten unserer Gesellschaft gehören.
Diese Entscheidung der britischen Politiker zeigt, wie sehr diese sich bereits in der Hölle des Post-Humanismus befinden und sich vom Naturrecht, der Basis für allgemein gültige und nicht durch Abstimmung außer Kraft setzbare Menschenrechte, verabschiedet haben. Fakt bleibt, dass moralische Wahrheiten objektiv erkennbar und dem Menschen durch Vernunft zugänglich sind. Zu diesen gehört insbesondere der Grundsatz, dass unschuldiges menschliches Leben vom Moment seiner Existenz an schützenswert ist. Vor diesem Hintergrund ist Abtreibung – unabhängig von kultureller und religiöser Bindung oder gar ökonomischem Nützlichkeitsdenken – konsequent als moralisch unzulässig zu verurteilen.
Die nun beschlossene faktische Straffreiheit selbst für späte Abtreibungen untergräbt den Grundsatz, dass das Leben eines ungeborenen Kindes einen eigenen, unverlierbaren Wert aus sich heraus besitzt. Je weiter eine Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto deutlicher tritt zudem die Individualität des ungeborenen Menschen hervor. Eine Regelung, die Abbrüche bis zur Geburt straffrei stellt, negiert diese für alle unmissverständlich erfassbare Realität vollständig.

King Charles müsste Zustimmung zu Gesetz verweigern
Indem der Staat bewusst darauf verzichtet, gravierende Eingriffe in das Leben eines anderen Menschen rechtlich zu sanktionieren, sendet er ein Signal der moralischen Relativierung. Die Handlungzwird nicht nur nicht mehr strafrechtlich verfolgt, sondern de facto dann auch erlaubt und damit faktisch entgrenzt.

Komplett entsagt haben die britischen Politiker, die dieses fatale Signal senden, auch der Orientierung am Gemeinwohl. Die Entscheidung des Oberhauses priorisiert radikal die individuelle Autonomie des grenzenlosen Egoismus, ohne die Auswirkungen auf das gesellschaftliche Verständnis von Leben und Schutzbedürftigkeit ausreichend zu berücksichtigen. Eine Gesellschaft, die den Schutz der Schwächsten – hier des ungeborenen Kindes – nicht mehr garantiert, gefährdet ihre eigene moralische Grundlage, die Voraussetzungen, von denen sie lebt und die sie sich nicht selbst geben kann. Vergessen wir in einer Zeit des gefährlichen Rechtspositivismus auch nicht, dass Recht nicht nur der Ordnung, sondern auch der Verwirklichung von Gerechtigkeit dient, jener Gerechtigkeit, auf der auch gesellschaftlicher Friede überhaupt erst möglich ist („Opus justitiae pax“!). Wenn jedoch grundlegende Schutzprinzipien aufgegeben werden, verliert das Recht seine moralische Verankerung. Die Entkriminalisierung bis zur Geburt ist so eine Form rechtlicher Kapitulation vor ethischen Grenzfragen.
Bleibt schließlich doch noch eine religiöse Frage: Wie wird sich der britische König, der zugleich Oberhaupt der anglikanischen Kirche ist, zu dieser fundamentalen Abkehr vom Schutz menschlichen Lebens und damit von den Zehn Geboten verhalten. Bei seiner Krönung schwor Charles III., „nach besten Kräften die Gesetze Gottes im Vereinigten Königreich zu wahren“. Danach müsste er nun die königliche Zustimmung zur Abtreibung bis zur Geburt verweigern und damit das aufgestoßene Tor zur Hölle des hunderttausendfachen Kindermordes wieder verschließen. Tut er dies nicht, hat er seinen Krönungseid gebrochen und gegen die britische Verfassung verstoßen. Gerade weil die neue anglikanische (!) „Erzbischöfin“ von Canterbury perfide erklärte, das Verbot von Abtreibungen in Eigenregie bis zum Zeitpunkt der Geburt sei „rechtlich, moralisch und praktisch zu komplex“, wäre hier Charles gefragt. Als jemand, der noch immer den offizielle Titel „Defender of the Faith“ trägt, kann er eigentlich nicht anders, als die Tötung eines 39 Wochen alten Babys in aller Entschiedenheit abzulehnen.

 
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