Anmerkungen zu den geplanten Bischofsweihen
der Priesterbruderschaft Pius X.
von Eberhard Heller
Im Februar dieses Jahres kündigte die Priesterbruderschaft Pius X. für den 1. Juli Bischofsweihen an, da zwei der bisherigen Bischöfe gestorben waren und sich die Frage stellte, wie die fehlenden Positionen wieder zu besetzen seien. Ich gehe davon aus, daß der Weihetermin eingehalten wird, aber die EINSICHT nicht vor bzw. zu diesem Zeitpunkt erscheinen wird, d.h. es könnten Ereignisse eintreten, die in diesen Anmerkungen nicht berücksichtigt werden können. (Bei der Abfassung dieser Zeilen schreiben wird den 15. Juni.)
Da ich gebeten wurde zu sagen, wie diese Bischofskonsekrationen zu bewerten seien, komme ich diesem Wunsch gerne nach. Wir haben eine ähnliche Situation wie bei den Bischofsweihen von 1988, als M. Lefebvre vier Kandidaten konsekrierte, um seine Nachfolge zu sichern. (Ich merke an, daß er vorher versuchte, die Weihen von S. E. Erzbischof Ngô-dinh Thuc als Verrücktheiten lächerlich zu machen.)
Das Vorhaben wurde Leo XIV. vorgetragen, der dieses aber ablehnte. Leo XIV. wird von Écône als legitimer Papst anerkannt. Für ihn betet die Priesterbruderschaft Pius X. in einem eigenen Gebet: „Lasset uns beten für unseren Heiligen Vater Papst Leo XIV. Der Herr behüte ihn und erhalte sein Leben, er lasse ihn gesegnet sein und übergebe ihn nicht dem Hass seiner Feinde. Lasset uns beten, Gott, Du Hirte und Lenker aller Gläubigen, schau gnädig herab auf Deinen Diener Leo XIV., den Du zum Hirten Deiner Kirche bestellt hast“. (aus einem Interview mit dem Generalobern „Wer zerreißt das Gewand Christi?“ Herausgeber: Vereinigung St. Pius X. e.V. – Stuttgart)
Wenn nun das Weihevorhaben ohne die Zustimmung oder sogar gegen den Willen Leos XIV. durchgeführt wird, entsteht ein Schisma, verursacht durch die Econer, indem sie willentlich die Autorität des von ihnen anerkannten Papstes mißachten. Die Weihen finden statt ohne das päpstliche „Mandatum“, das für die Weihe eines Bischofs zwingend erforderlich ist. Dieses Dilemma ergab sich auch bei den Weihen von S. E. Erzbischof Ngô-dinh Thuc, das aber dadurch aufgehoben war, da der Stuhl Petri vakant war. Dennoch blieb uns das Problem mit dem Mandatum erhalten, welches erst durch die Wahl eines (legitimen) Papstes behoben werden kann. Dieses Problem wurde auch zutreffend von dem Weihbischof Eleganti, der die Angelegenheit aus der Sicht der Modernisten darstellt: „Die Spaltung ist vorprogrammiert“ (in „VATICAN magazin“ Heft 4 vom April 26) Wie wären nun diese sog. schismatischen Weihen zu beurteilen, von unserem Standpunkt aus?
1. S. E. Erzbischof Ngô-dinh Thuc hat 1982 den Stuhl Petri in seiner Declaratio für vakant erklärt, und daran hat sich nichts geändert. Leo XIV. ist kein rechtmäßiger Papst. 2. Die Écôner gehören nicht zur wahren Kirche, da sie sich Leo XIV. unterwerfen, auch wenn sie seinen Anordnung nicht Folge leisten. Dieses Verhalten verfolgen sie seit ihrem Bestehen: entweder anerkennen sie die römische Autorität, dann müssen sie ihr auch gehorchen, oder sie anerkennen sie nicht, dann fallen sie aus ihr, der modernen Kirchenorganisation hinaus, sie dürfen ihr nicht gehorchen. Das letztere ist unsere Position. Bei den Écônern ergibt sich aber ein weiteres bekanntes Problem: der (legitime) Zweifel an der Gültigkeit der Weihen, die M. Lefebvre von Liénart empfangen und die er selbst gespendet hat. (Dieses Problem wurde ausführlich in EINSICHT 13. Jahrgang, Nr. 6, vom Febr. 1984, S. 212-214 behandelt.) In der Hoffnung, damit alle wesentlichen Punkte angesprochen zu haben, die im Zusammenhang mit dem Weihevorhaben zu klären sind, bin ich gerne bereit, weitere eventuelle Fragen zu beantworten. |