56. Jahrgang Nr. 4 / Juli 2026
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1. Vorbemerkung zur Entstehung des Brief-Archivs
2. Ex oriente lux aut tenebrae?
3. Stellungnahme zu den Ausführungen von Fr. Krier
4. Die Einsamkeit
5. Erklärung zu „Unam Sanctam“
6. Gewitter über Europa
7. Terza Posizione – Für eine Querfront des Widerstands!
8. Für eine familienfreundliche Wende
9. Anmerkungen zu den geplanten Bischofsweihen
10. Zur Frage der Bischofsweihe

11. Fragen eines Nachbarn
12. Die bunte Gesellschaft ist vorgezeichnet
13. Die verhängnisvollen Wahnvorstellungen
14. Tor zur Hölle geöffnet:
15. Barack Obama
16. as die islamische Welt im Innersten auch zusammenhält,
17. Rußland
18. Buchbesprechung
19. In Deutschland verschwiegen:
20. Hinweis
21. Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...
22. Mitteilungen der Redaktion
Erklärung zu „Unam Sanctam“
 
Erklärung zu „Unam Sanctam“

Auf der Internetseite „www.unamsanctam.org“ hat eine Gruppe von Katholiken einen Appell veröffentlicht mit dem Ziel, eine Papstwahl vorzubereiten, ein Ziel, das auch wir – Fr. Krier, Herr Jerrentrup und Dr. Heller – in unserer Erklärung aus dem Jahr 2000 propagiert hatten. Denn der Prozeß einer Restitution der Kirche ist dann an sein Ende gekommen, wenn ein legitimer Papst die Geschicke der katholischen Kirche wieder leiten würde. Wir haben diese Erklärung in der vom Freundeskreis der Una Voce herausgegebenen Zeitschrift EINSICHT (Nr. 3 vom August 2000) publiziert. Die Unterzeichner dieser Erklärung hatten die Umsetzung des folgenden Statements gefordert:

 „Durch den Abfall der Hierarchie nach Vatikanum II., der von Mgr. Thuc in seiner Declaratio dokumentiert ist, wurde die Kirche als sichtbare Heilsinstitution weitgehend zerschlagen; eine sichtbare „Gemeinschaft aller Gläubigen“ existiert nicht mehr, auch wenn überall auf der Welt noch Gemeinden und Gruppen den wahren Glauben bekennen. Christus hat die Kirche aber als Heilsinstitution – und nicht nur als bloße Glaubensgemeinschaft – gegründet, um die unverfälschte Weitergabe seiner Lehre und Gnadenmittel zuverlässig zu gewährleisten. Der Wiederaufbau der Kirche als Heilsinstitution ist darum vom Willen ihres göttlichen Gründers gefordert.“

Zur Restitution der Kirche als sichtbarer Heilsinstitution gehören:

– Sicherung der Gnadenmittel
– Bewahrung und Weitergabe der Lehre der Kirche
– Sicherung der apostolischen Sukzession
– Wiedererrichtung der Gemeinschaft der Gläubigen auf regionaler, überregionaler und gesamtkirchlicher Ebene
– Restitution der Hierarchie
– Wiedererrichtung des päpstlichen Stuhles (als Prinzip der Einheit)

Hier ergibt sich jedoch ein Dilemma. Einerseits fehlt derzeit die zur Erfüllung dieser Aufgaben nötige kirchliche Jurisdiktion, da die Hierarchie abgefallen ist, andererseits ist die Erfüllung dieser Aufgaben die notwendige Voraussetzung der Wiederherstellung eben dieser kirchlichen Autorität. Die Wiederherstellung der kirchlichen Autorität ist aber vom Heilswillen Christi her gefordert. Das Dilemma kann m. E. nur gelöst werden, indem sämtliche bisherigen Aktivitäten nur unter Vorbehalt einer späteren, endgültigen Legitimierung durch die wiederhergestellte Hierarchie stehen. Somit läßt sich z.B. die Meßzelebration und die Spendung der Sakramente einstweilen nur dadurch rechtfertigen, daß sie unter dem Aspekt der Gesamtrestitution der Kirche als Heilsinstitution stehen und sich der späteren Beurteilung durch die wiederhergestellte, legitime Autorität unterwerfen. Spendung und Empfang der Sakramente (einschl. Zelebration und Besuch der hl. Messe) wären somit unerlaubt, wenn sie ohne Bezug auf diese einzig mögliche Rechtfertigung vollzogen würden, unbeschadet ihrer sakramentalen Gültigkeit. Aus diesen Überlegungen läßt sich unter den gegebenen Verhältnissen zugleich die Zugehörigkeit zur wahren Kirche als dem mystischen Leib Christi bestimmen: die von Pius XII. in der Enzyklika „Mystici corporis“ vorgeleg-ten vier Kriterien:

(1) Empfang der Taufe,
(2) Bekenntnis des wahren Glaubens,
(3) Unterordnung unter die rechtmäßige kirchliche Autorität und
(4) Freiheit von schwersten Kirchenstrafen (DS 3802)

müssen im Punkt (3) dahingehend modifiziert werden, daß wegen des Fehlens der rechtmäßigen kirchlichen Autorität vorläufig (d. h. bis zu ihrer vollständigen Wiederherstellung) die Anstren-gung zur Restitution der kirchlichen Autorität als Ersatz-Kriterium zu gelten hat. Wir, die Unterzeichner, fordern alle Kleriker und Gläubigen eindringlich auf, an dieser für das Wohl der Kirche alles entscheidenden Aufgabe mitzuarbeiten, damit die Kirche zum ewigen Heil der Seelen fortbestehe.“ Diese Erklärung wurde damals im Jahr 2000 von allen Klerikern der Union Trento angenommen.

Hier zunächst die Einladung von „Unam sanctam“ zu diesem Vorhaben: „Die katholische Kirche (…) ist eine von Christus gegründete, sichtbare Gesellschaft und muß daher sichtbar geleitet werden. Der Papst ist keine dekorative Tradition, sondern das von Gott eingesetzte Prinzip der Einheit, der oberste Richter, der Streitigkeiten beilegen, die Lehre bewahren und die Kirche als einen Leib erhalten kann. Wenn dieses Amt faktisch abwesend ist, zerfällt die Einheit in Fragmente. Die Jurisdiktion wird umstritten, die Disziplin verfällt in Improvisation, und Katholiken gewöhnen sich allmählich daran, so zu leben, als wäre eine Kirche ohne Oberhaupt normal. Doch das ist nicht normal. Eine dauerhafte Vakanz ist keine stabile Lösung, sondern eine sich vertiefende Wunde. Wenn es keinen wahren Nachfolger des heiligen Petrus gibt, bleibt die Wahl eines Papstes eine schwerwiegende Pflicht der Kirche. Wann immer die Kirche ohne Papst dasteht, etwa nach dem Tod eines Papstes, ist sie verpflichtet, für einen Nachfolger zu sorgen; das heißt, ihre Mitglieder sind verpflichtet, dafür zu sorgen, daß der Stuhl wieder besetzt wird. Das Ziel der Vereinigung Unam Sanctam ist, sich für die Einberufung eines „unvollkommenen Allgemeinen Konzils“ einzusetzen, um diese Frage zu erörtern und zu überlegen, wie die gegenwärtige Krise, die die Spitze der Kirche betrifft, gelöst werden kann.“

Der Duktus und die theologischen Kenntnisse lassen verraten, daß der oder die Autoren dieses Schriftsatzes ein theologisches Studium durchlaufen haben. Auffallend bei dieser Bitte, sich dieser Gruppe anzuschließen, ist aber, daß sich kein Sprecher der Aktion zu erkennen gibt, der für dieses Unternehmen verantwortlich zeichnet. Bei der Relevanz dieses Vorhabens, das soviel Vertrauen in die Verantwortlichen voraussetzt, ist es unverantwortlich, es in der Anonymität zu starten. Sie wird dadurch begründet, daß den Initiatoren Verfolgung drohen würde. In unseren Augen ist diese Angst unbegründet: wir leben nicht in Nord-Korea, wo es bekennenden Katholiken verboten ist, ihren Glauben öffentlich zu bezeugen.

Einer weiteren Behauptung muß widersprochen werden. Die Begründung für die Einberufung eines „unvollkommenen Konzil“ soll dazu nötig sein, um die Sedisvakanz festzustellen. Bereits in seiner Erklärung über die Vakanz des Römischen Stuhles („Declaratio“ vom 25. Februar 1982) hatte S. E. Erzbischof Ngô-dinh Thuc diesen Tatbestand festgehalten. Und daran hat sich bis heute nichts geändert. Warum dann die Unterschlagung dieser Declaratio? Oder ist es reine Vergeßlichkeit historischer Tatsachen? Damit wäre auf jeden Fall der Grund für eine Versammlung der Gläubigen hinfällig.

Auffallend hoch ist die Zahl von Bischöfen und Priestern, die bereits dieses Dokument „Unam sanctam“ unterzeichnet haben sollen. Es müßte eigens geklärt werden, wer von diesem Personenkreis gültige und erlaubte Weihen empfangen hat – in dem vorher beschriebenen Sinn – und wer nicht. Dazu käme auch noch die Prüfung der den Écônern gespendeten Weihen, wobei von den acht ersten Bischöfen in der Thuc-Linie eine Weihe sub conditione gefordert wurde, weil die von M. Lefebvre gespendeten Priester- und Bischofsweihen mit einem realen Zweifel belastet sind.

Dr. Heller liefert noch einige Stichpunkte zu der Wahl eines möglichen Papstes hinzu: Der Papst ist der Bischof von Rom, und als solcher muß er auch gewählt werden. Er ist nicht der Vorsitzende eines (Welt-)Verbandes, der von irgend welchen Aktionären auf die Cathedra gehievt wird. Der Klerus von Rom (und im Notfall auch die Gläubigen) ist die Gruppe, die einen Papst wählen könnte / dürfte. Der Wahlmodus des Papstes hat sich im Laufe der Kirchengeschichte häufig geändert. So bestimmte z.B. Papst Pontianus auf dem Weg in die Verbannung den Griechen Anterus als Papst zu seinem Nachfolger. Aber auch die Übertragung der Wahlberechtigung auf die Kardinäle setzte voraus, daß sie mit ihrer Ernennung in die Diözese Rom inkardiniert wurden und dort eine Kirche verwalteten.

Eine Mitwirkung von unserer Seite, die das Thema einer Papstwahl seit dem Jahr 2000 ernsthaft verfolgt hat, kann nur dann erfolgen, wenn

(1) die Anonymität des Vorhabens aufgehoben wird,
(2) die Prüfung des Status der mitwirkenden Kleriker durchgeführt ist,
(3) die Declaratio von Erzbischof Thuc die entscheidende Würdigung erfährt,
(4) ein Plan vorgelegt wird, wie die Wahl ablaufen soll.

Überlegt werden muß auch, wie und in welcher Weise diese Wahl vor die Öffentlichkeit getragen und gerechtfertigt werden muß. Wenn sie Fehler enthält, dient sie der Welt zum Anlaß, den Glauben lächerlich zu machen. Ein Abenteuer wie das von David Bawden (1990) und Frau Dr. Gerstner darf sich nicht wiederholen.

Soweit die Vorbehalte von seiten des Freundeskreises der Una Voce e.V., München, vertreten durch
Fr. Krier, 
Herrn Jerrentrup und 
Dr. Heller.

 
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