Ex oriente lux aut tenebrae? (aus dem Morgenland Licht oder Finsternis?)
von Fr. Courtney Edward Krier
Vorwort der Redaktion:
In der März-Nummer der EINSICHT hatte ich zu einer Diskussion aufgefordert, wie wir das Verhält-nis zur Ostkirche bestimmen können. Hintergrund für diese Klärung war die Tatsache, daß eine ganze Reihe von Gläubigen aus den eigenen Reihen sich der Ostkirche zugewandt oder sich förmlich ihr angeschlossen haben, da sie das geistliche und religiöse Leben in der Diaspora, d.h in der Vereinzelung nicht mehr ertragen konnten. Sollen wir also diesem Beispiel folgen oder wird ein solcher Schritt aus Liebe zur katholischen Kirche verboten? Fr. Krier hat sich bald nach Erscheinen dieses Aufrufs zu Wort gemeldet und hat Stellung zu meiner Frage genommem. Eberhard Heller
*** Angesichts eines kürzlich in der Zeitschrift EINSICHT erschienenen Artikels mit dem Titel „Ex Oriente Lux“ gibt es einige Punkte, die schlichtweg nicht ignoriert werden dürfen. Ich verstehe diesen Artikel als Auftakt zu einem Gespräch und als Anstoß für eine Diskussion. Ich hoffe, daß Antworten gegeben werden, damit alle ein gemeinsames Verständnis für den Ernst der gegenwärtigen Lage der römisch-katholischen Kirche entwickeln.
Zunächst möchte ich wissen, ob der Autor damit andeutet, daß römische Katholiken – also jene von uns, die sich zum römisch-katholischen Glauben bekennen – gar keine Katholiken (und somit keine Mitglieder der römisch-katholischen Kirche) seien und sich einer schismatischen Kirche anschlie-ßen müßten, um römisch-katholisch zu werden? Sollte dies der Fall sein, so hieße das – im Hinblick auf die Worte Christi: „Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt“ (vgl. Mt 28, 20), die so verstanden werden, daß Er stets bei seiner Kirche ist –, daß Christi Worte sich als falsch erwie-sen haben oder daß Er nicht bei der römisch-katholischen Kirche, sondern stets bei der orthodoxen Kirche war, oder aber, daß Er die Seite gewechselt hat – was wiederum bedeutete, daß Er nicht immer bei seiner Kirche war.
Unter der „römisch-katholischen Kirche“ versteht man die Gemeinschaft mit dem Stuhl Petri – sei dieser besetzt oder vakant –, dessen apostolischen Sitz Petrus in Rom begründete. Unter dem „römisch-katholischen Glauben“ versteht man den apostolischen Glauben, der von Petrus, den Aposteln, den wahren Nachfolgern Petri sowie den mit diesen Nachfolgern in Gemeinschaft Ste-henden unversehrt bewahrt und unfehlbar gelehrt wird. Er ist auch als der apostolische Glaube bekannt. Deshalb fordert die katholische Kirche alle dazu auf, an der römisch-katholischen Kirche und am römisch-katholischen Glauben festzuhalten.
Innozenz III. (1198–1216)
Glaubensbekenntnis, vorgeschrieben für Durand von Huesca und seine waldensischen Gefährten (Aus dem Schreiben „Eius exemplo“ an den Erzbischof von Tarragona, 18. Dezember 1208)
„Wir glauben von Herzen und bekennen mit dem Mund die eine Kirche nicht der Häretiker, son-dern die heilige, Römische, katholische und apostolische, außerhalb derer, wie wir glauben, nie-mand gerettet wird.“ (D423, deutsche Übersetzung nach DH792)
„Wir glauben, daß die Verkündigung sehr notwendig und lobenswert ist, wir glauben jedoch, daß sie im Auftrag bzw. mit Einwilligung des Papstes oder mit Erlaubnis der Vorsteher ausgeübt wer-den muß. An allen Orten aber, wo offensichtliche Häretiker wohnen und Gott und den Glauben der heiligen Römischen Kirche verleugnen und lästern, glauben wir, daß wir diese nach dem Willen Gottes durch Gespräche und Mahnung auf alle möglichen Orten erschüttern und ihnen als Gegnern Christi und der Kirche mit dem Wort des Herrn mit freimütiger Stirn bis zum Tode entgegentreten müssen. – Die kirchlichen Weihen aber und alles, was in der heiligen Römischen Kirche als festgesetzt verlesen oder gesungen wird, billigen wir demütig und verehren wir gläubig.“ (D426, deutsche Übersetzung nach DH796)
Viertes Laterankonzil (1215) Kap. 4. Der Hochmut der Griechen gegenüber den Lateinern
„Wir möchten den Griechen, die in unseren Tagen zur Obödienz des Apostolischen Stuhl zurück-kehren, gern unsere Gunst und Hochachtung erweisen und tragen ihre Lebensweisen und Riten, soweit wir es im Herrn vermögen, mit. Dennoch wollen und dürfen wir ihnen nicht in dem entgegenkommen, was die Seelen gefährdet und dem Ansehen der Kirche schadet. Nachdem sich nämlich die griechische Kirche mit einigen ihrer Verbündeten und Anhänger aus der Obödienz des Apostolischen Stuhls gelöst hatte, begannen die Griechen die Lateiner zu verachten. Dies geschah in solchem Ausmaß, daß sie – sieht man von anderen Kränkungen, die sie ihnen in ihrer Ehrfurchtslosigkeit zufügten, ab – auf ihren Altären, auf denen einmal lateinische Priester zelebriert hatten, das Opfer nicht selbst feiern wollten, ehe sie die Altäre – als wären sie dadurch verunreinigt worden – abgewaschen hatten. Die Griechen wagten es sogar in blindem Eifer, die von den Lateinern Getauften wiederzutaufen, und einige tun dies, wir wir hörten, ohne Scheu immer noch. Ein solches Ärgernis möchten wir aus der Kirche Gottes entfernen. Deshalb erlassen wir mit Empfehlung des heiligen Konzils die strenge Vorschrift, das sie solches in Zukunft nicht mehr tun sollen. Sie sollen sich wie gehorsame Söhne ihrer Mutter, der hochheiligen römischen Kirche, anpassen, auf daß „eine Herde und ein Hirte“ sei. Sollte jemand so etwas wagen, wird er vom Dolch der Exkommunikation getroffen und jedes kirchlichen Amtes und Benefiziums enthoben.“ (D435, DH810, deutsche Übersetzung nach: „Dekrete der ökumenischen Konzilien“, Bd. II, Paderborn / Wien / München / Zürich 2000, S. 235 f.)
Clemens VI. (1342–1352) Aus dem Schreiben „Super quibusdam“ an den Katholikos der Armenier vom 20. September 1351
„Im ersten Kapitel Deiner Antwort also … fragen wir: 1., ob Ihr glaubt, Du und die Kirche der Arme-nier, die Dir gehorcht, daß all jene, die der Taufe denselben katholischen Glauben empfingen und sich später von der Gemeinschaft des Glaubens mit derselben Römischen Kirche, die die eine all-einige katholische ist, entfernt haben oder sich künftig entfernen werden, Schismatiker und Häre-tiker sind, wenn sie hartnäckig in der Trennung vom Glauben dieser Römischen Kirche verharren.“ (D570a, deutsche Übersetzung nach DH1050)
Eugen IV. (1431–1447) Konzil von Florenz (1438–1445) Aus der Bulle „Exultate Deo“ vom 22. November 1439
„… Da also die von den seligen Apostel Petrus und Paulus belehrte heilige römische Kirche wie auch alle übrigen Kirchen der Lateiner und Griechen, in denen die Leuchten aller Heiligkeit und Gelehrsamkeit erstrahlten, seit der Geburtsstunde der Kirche sich daran hielten und noch halten, ist es offensichtlich recht unangemessen, daß eine andere Region von dieser universalen und vernünftigen Beobachtung abweicht.“ (D698, DH1320, deutsche Übersetzung nach: „Dekrete der ökumeni-schen Konzilien“, Bd. II, Paderborn / Wien / München / Zürich 2000, S. 546)
Es steht fest, daß man sich nicht von der römisch-katholischen Kirche trennen kann, ohne sich zugleich von der Kirche zu trennen, die Jesus Christus auf Petrus und die Apostel gegründet hat. Wie ist die orthodoxe Kirche zu betrachten? Im historischen Kontext lege ich folgende Zusammenfassung dar:
Als Bardas, der Onkel des Kaisers Michael III., in Inzest mit seiner Schwiegertochter Eudokia lebte, verweigerte der Patriarch von Konstantinopel, Ignatius, dem Bardas die heilige Kommunion. Der Kaiser setzte Ignatius ab und setzte den ehrgeizigen Photios – einen willfährigen Beteiligten – als Patriarchen von Konstantinopel ein. Papst Nikolaus I. wurde daraufhin gebeten, die Ernennung zu bestätigen. Sobald die Wahrheit über die Umstände bekannt wurde, forderte der Papst stattdessen die Wiedereinsetzung des Ignatius auf seinen Bischofssitz. Anstatt sich dieser Entscheidung zu fügen, drohte der Kaiser mit einer Invasion, und Photios selbst erklärte den Papst und alle Lateiner für exkommuniziert,
weil sie am Samstag fasten die Fastenzeit erst am Aschermittwoch beginnen (statt drei Tage früher, wie im Osten) Priestern die Ehe nicht gestatten Priestern nicht erlauben, das Sakrament der Firmung zu spenden das „Filioque“ in das Glaubensbekenntnis eingefügt haben.
Wegen dieser Irrtümer seien der Papst und alle Lateiner: „Vorläufer des Abfalls, … Diener des Antichrist, die tausendfachen Tod verdient haben, diese Betrüger und Feinde Gottes“ (Joseph Hergenröther, Photius, Erster Band, Regensburg 1867, S. 642-645).
Nikolaus I. antwortete Kaiser Michael im Jahr 865 mit dem Schreiben „Proposueramus quidem“
“… Weder vom Kaiser noch vom ganzen Klerus, noch von Königen, noch vom Volk wird der Richter gerichtet werden!. … »Der erste Sitz wird von niemandem gerichtet werden«? (D330, deutsche Übersetzung nach DH638)
“… Wo habt Ihr denn gelesen, daß Eure vorhergehenden Kaiser an Synodalzusammenkünften teilgenommen hätten, außer vielleicht, auf denen vom Glauben gehandelt wurde, der allgemein ist, der allen gemeinsam ist, der nicht nur die Kleriker, sondern auch die Laien und überhaupt alle Christen angeht? … Je mehr sich eine Beschwerde an das Urteil einer höheren Autorität richtet, desto mehr muß man sich an eine noch höhere Instanz wenden, bis man schließlich Schritt für Schritt zu dem Sitz gelangt, dessen Rechtsangelegenheit entweder von ihm selbst, wenn es die Bedeutung der Angelegenheit erfordert, zum Besseren verändert wird.“ (D331, deutsche Über-setzung nach DH639)
„Ferner: Wenn Ihr nicht auf Uns hört, so ergibt sich, daß Ihr für Uns notwendig (solche) seid, für die nach dem Gebot unseres Herrn Jesus Christus diejenigen erachtet werden sollen, die es verschmähen, auf die Kirche Gottes zu hören, zumal da die Vorrechte der Römischen Kirche, durch den Mund Christi im seligen Petrus bestärkt, in der Kirche selbst angeordnet, von alters her beachtet, von den heiligen allgemeinen Konzilien gerühmt und von der ganzen Kirche beständig verehrt, keinesfalls verringert, keinesfalls beeinträchtigt, keinesfalls verändert werden können; denn das Fundament, das Gott legte, vermag menschliches Unterfangen nicht zu beseitigen, und was Gott aufgestellt hat, steht stark und fest da. … Jene Vorrechte also, die dieser heiligen Kirche von Christus geschenkt, von den Konzilien (jedoch) nicht geschenkt, sondern lediglich alsbald gerühmt und verehrt wurden …“ (D332, deutsche Übersetzung nach DH640).
„Denn da nach den Kanones das Urteil niedrigerer (Instanzen dahin) zu überweisen ist, wo eine größere Autorität ist, um (es) nämlich aufzuheben oder zu bekräftigen: so ist es in der Tat offen-sichtlich, daß das Urteil des Apostolischen Stuhles, über dessen Autorität hinaus es keine größere gibt, von niemandem neu erörtert werden darf, »und daß es keinem erlaubt ist, über sein Urteil zu urteilen. Denn die Kanones wollten, daß man an ihn aus jedem beliebigen Teil der Welt appelliere; von ihm aber zu appellieren soll niemandem erlaubt sein. Ist also, was wir über das nicht mehr zu erörternde — denn auch der Brauch erfordert es so — Urteil des Römischen Bischofs gesagt haben, anerkannt, so leugnen Wir nicht, daß die Auffassung ebendieses Sitzes zum Besseren verändert werden kann, da entweder ihm etwas entgangen ist oder er selbst in Anbetracht der Zeiten und Umstände bzw. dringender Erfordernisse etwas ausnahmsweise anzuordnen beschloß — denn auch der treffliche Apostel Paulus hat, wie wir lesen, manches ausnahmsweise getan, was er später bekanntlich verworfen hat; jedoch (nur dann,) wenn jene, nämlich die Römische Kirche, nach eingehendster Untersuchung Anweisung gegeben hat, daß es geschehe, nicht wenn sie selbst es abgelehnt hat, daß das, was gut definiert ist, neu erörtert werde. — Ihr aber, bitten Wir, tut der Kirche Gottes keinen Schaden an: denn sie fügt Eurem Reich ja keinen Schaden zu, da sie vielmehr die ewige Gottheit für seinen Bestand anfleht und für Eure Unversehrtheit und Euer immerwährendes Heil in steter Ergebenheit bittet. Beansprucht nicht, was ihr gehört; wollt nicht, was ihr allein anvertraut ist, an Euch reißen; denn Ihr wißt, daß jeder Verwalter der weltlichen Dinge zweifellos in dem Maße von den heiligen entfernt sein muß, in dem es sich gebührt, daß jeder beliebige aus der Reihe der Kleriker und für Gott Kriegsdienst Leistenden sich in keine weltlichen Angelegenheiten verwickelt. — Schließlich wissen Wir überhaupt nicht, wie diejenigen, denen nur erlaubt ist, den menschlichen Dingen, und nicht den göttlichen vorzustehen, über jene, durch die das Göttliche verwaltet wird, zu richten wagen. Dies gab es vor der Ankunft Christi, daß manche vorbildlich zugleich Könige und Priester waren; die heilige Geschichte überliefert, daß dies der heilige Melchisedeck gewesen sei, und dies hat der Teufel in seinen Gliedern nachgeahmt, der ja stets, was dem göttlichen Kult gebührt, in tyrannischem Geiste für sich selbst zu beanspruchen versucht, so daß die heidnischen Kaiser zugleich auch »Oberpriester« genannt wurden. Aber sobald man zum wahren König und Oberpriester zugleich gekommen war, maßte sich weder der Kaiser weiterhin die Rechte des Pontifikates an noch beanspruchte der Oberpriester den kaiserlichen Namen. — Denn derselbe »Mittler zwischen Gott und den Menschen, der Mensch Christus Jesus« [1 Tim 2,5], trennte die Aufgaben der beiden Gewalten – in der Ansicht, daß (sie) durch eigene heilsame Demut nach oben emporgehoben, nicht durch menschlichen Hochmut wiederum in die Tiefen hinabgesenkt würden — so durch eigene Handlungen und unterschiedliche Würden, daß sowohl die christlichen Kaiser für das ewige Leben der Oberpriester bedurften als auch die Oberpriester für den Lauf der lediglich zeitlichen Dinge sich der kaiserlichen Gesetze bedienten: damit die geistliche Handlung fern von fleischlichen Angriffen sei … (D333, deutsche Übersetzung nach DH641-642)
Nach der Absetzung des Photios und der Wiedereinsetzung des Ignatius erklärte das IV. Konzil von Konstantinopel (869–870 – das VIII. Ökumenische Konzil) Folgendes:
„Was unsere Ohren überhaupt nicht ertragen konnten, ist das, was von einigen nicht eben Fachkundigen gesagt wird, daß nämlich eine Synode ohne Präsenz der weltlichen Gewalt nicht gefeiert werden könne. Dabei haben doch die heiligen Kanones nirgends die Zusammenkunft weltlicher Machthaber in den Konzilien festgelegt, sondern allein die der kirchlichen Vorsteher. Daher haben nach unserem Befund erstere mit Ausnahme der ökumenischen Konzilien an keinen Synoden teilgenommen. Denn es ist nicht recht, daß weltliche Autoritäten zu Beobachtern der Dinge werden, die bei den Priestern Gottes bisweilen vorkommen.“ (D340, DH660, deutsche Übersetzung nach: „Dekrete der ökumenischen Konzilien“, Bd. I, Paderborn / Wien / München / Zürich 1998, S. 179 f.)
„Kanon 21 – Das Herrenwort, das Christus seinen heiligen Aposteln und Jüngern sagte: „Wer euch aufnimmt, der nimmt mich auf“ und „wer euch verachtet, verachtet mich“, ist auch zu allen gesagt, die nach ihnen und ihrem Vorbild entsprechend Hohepriester und Oberhirten in der katholischen Kirche geworden sind. Im Glauben daran entscheiden wir deshalb: Kein weltlicher Machthaber darf den Inhaber eines Patriarchensitzes respektlos behandeln oder ihn von seinem Thron zu entfernen versuchen. Vielmehr erachte er jeden von ihnen aller Achtung und Ehre für würdig, und zwar an erster Stelle seine Heiligkeit, den Papst des Alten Rom, dann den Patriarchen von Konstantinopel, sodann den von Alexandrien, von Antiochien und von Jerusalem. Aber auch kein anderer darf unter dem Vorwand angeblich kursierender Anschuldigungen Schriften verfassen und Reden halten gegen seine Heiligkeit, den Papst des Alten Rom, was sowohl Photius vor kurzem getan hat als auch Dioskur schon vor langer Zeit. Wer eine solch vermessene Frechheit besitzt, wie Photius oder Dioskur, schriftlich oder nichtschriftlich gewisse Beleidigungen gegen den Stuhl des Ersten der Apostel, Petrus, in die Welt zu setzen, erhält ein und dieselbe Verurteilung wie sie.
Sollte jemand im Genuß weltlicher Gewalt oder als Machthaber versuchen, den besagten Papst der Apostolischen Kathedra oder einen der anderen Patriarchen zu vertreiben, wird er mit dem Anathem belegt. Ist ferner eine ökumenische Synode versammelt, und es gibt auch über die heilige römische Kirche irgendeine Zweideutigkeit und Kontroverse, so muß man ehrfürchtig und mit gebührender Hochachtung das vorgelegte Problem allseitig bedenken und eine Lösung akzeptieren, die einem selbst oder anderen zum Erfolg verhilft. Man darf jedoch nicht einfach frech ein Urteil gegen die Hohenpriester des Alten Rom schleudern.“ (D341, DH661-664, deutsche Übersetzung ebd., S. 182).
Obwohl Photius zunächst abgesetzt worden war, gewann er an Beliebtheit und trat schließlich unter Basileios I. die Nachfolge des Ignatius auf dem Stuhl von Konstantinopel an. Überraschender-weise erhielt er 878 die päpstliche Bestätigung seiner Wahl durch Johannes VII. Nach seiner Ernen-nung trieb Photius das Schisma erneut voran, indem er die Aufhebung des Vierten Konzils von Konstantinopel anstrebte und seinen Haß auf all das zum Ausdruck brachte, was die lateinische von der griechischen Kirche unterschied; dabei erklärte er die lateinische Kirche erneut für exkommuniziert. Als Johannes VII. die Akten des Konzils von Photius aus dem Jahr 879 erhielt, exkommunizierte er Photius umgehend. Photius unterwarf sich nicht, so daß die byzantinische Kirche für weitere sieben Jahre getrennt blieb, bis der nachfolgende Kaiser Leo IV. Photius im Jahr 886 absetzte und verbannte.
Wie man an diesem Beispiel sehen kann, gibt es verschiedene Aspekte, die den Papst – als Patriarchen der Lateiner und Oberhaupt der Weltkirche – vom Patriarchen von Konstantinopel unter-scheiden:
1. Der Papst ist der Nachfolger Petri; der Patriarch von Konstantinopel wird vom byzantinischen Kaiser – also von der weltlichen Macht – eingesetzt.
2. Der Papst ist unabhängig von weltlichen Herrschern – was durch die Gefangenschaft von Avignon und den Kampf um die Befreiung des Papsttums deutlich wurde; der Patriarch von Konstantinopel ist vom Kaiser (und seit dem Fall von Konstantinopel 1453 vom muslimischen Herrscher) abhängig.
3. Die Einheit des Glaubens bleibt in der lateinischen Kirche gewahrt (zumindest unter gläubigen Katholiken der heutigen Zeit), deren Fels Petrus ist; die Orthodoxie ist in vielen Glaubensfragen gespalten, da Streitigkeiten aufkommen, die vom Patriarchen von Konstantinopel allein nicht beigelegt werden können.
4. Die Göttliche Liturgie wird vom Papst in der lateinischen Kirche rein bewahrt – selbst in den verschiedenen Riten (ambrosianisch, mozarabisch, lyonesisch und braganisch); der Patriarch von Konstantinopel hat keine Kontrolle über Mißbräuche, und es kommt häufig zu Vermischungen von Riten und der Verwendung der Volkssprache – wobei sogar protestantische Elemente eingeführt wurden. So werden protestantische Bibelübersetzungen in der Volkssprache verwendet.
Im Grunde handelt es sich zwar politisch gesehen um einen Konflikt zwischen der abendländischen und der morgenländischen Kirche, doch gibt es nur eine Kirche, und ein Schisma bedeutet die tat-sächliche Trennung von dieser einen Kirche.
Die griechische Kirche vereinigte sich wieder mit dem Stuhl Petri, als Patriarch Antonios II. gewählt wurde und eine Synode die Einheit besiegelte; dabei wurde zum Ausdruck gebracht, was schon zuvor galt und auch danach Bestand haben sollte: Die Einheit mit dem Stuhl Petri war eine notwendige Voraussetzung für die Zugehörigkeit zur einen Kirche. Diese Einheit zwischen Ost und West sollte anderthalb Jahrhunderte währen, bis jene Gruppe von Anti-Lateinern schließlich das Byzantinische Reich dazu bewegte, sich unter der Führung von Michael Kerullarios dem Schisma anzuschließen. Michael Kerullarios war zuvor in ein Kloster verbannt worden, weil er gemeinsam mit Konstantin Monomachos einen Staatsstreich gegen Kaiser Michael IV. geplant hatte; als Monomachos dann selbst Kaiser wurde, nutzte Kerullarios die Gelegenheit, sowohl Oberhaupt der Kirche als auch Staatsoberhaupt zu werden. Ersteres ließ sich durch die Herbeiführung eines Schismas erreichen, indem er die bereits von Photios vorgebrachten, eher nebensächlichen Streitpunkte wieder aufgriff, diese jedoch um den Vorwurf gegen die Lateiner ergänzte, für die Heilige Messe ungesäuertes Brot zu verwenden (so wie Christus es beim Letzten Abendmahl getan hatte). Er ließ die lateinischen Kirchen schließen und das Allerheiligste entweihen, exkommunizierte den Papst sowie die Lateiner und wies jegliche Versöhnungsversuche zurück; infolgedessen wurden er und seine Anhänger am 16. Juli 1054 selbst exkommuniziert. Als Patriarch von Konstantinopel wirkten sich seine Handlungen auf das gesamte Byzantinische Reich aus, auch wenn der Kaiser dagegen war – und eben weil er auf Widerstand stieß, versuchte Kerullarios einen Staatsstreich, um sich selbst zum Kaiser von Byzanz zu erheben; als dies aufgedeckt wurde, schickte man ihn ins Exil. Daß er während des Transports starb und man seinen Leichnam in einer Geste der Beschwichtigung zurückbrachte, besiegelte nur den Niedergang der griechischen Kirche; hätte man ihn hingegen seinem tragischen Ende überlassen, wäre die Einheit womöglich gewahrt geblieben. Als Märtyrer für die Unabhängigkeit von Rom fand sich die griechische Kirche schließlich von der einen, von Christus gegründeten Kirche getrennt.
Man muß verstehen, daß die römisch-katholische Kirche stets bestrebt war, die griechische Kirche und die schismatischen Ostkirchen zur Einheit mit der Kirche zurückzuführen; doch obwohl in Zeiten existenzieller Not Lippenbekenntnisse abgelegt wurden, beharrten die Ostchristen darauf, nicht Teil der römisch-katholischen Kirche sein zu wollen: Lieber der Turban des Sultans als die Tiara des Papstes. Dieser Slogan hat sich tief in die Seelen der Orientalen eingeprägt, insbesondere seit der Invasion Griechenlands und Konstantinopels durch die Kreuzfahrer im April 1204, die auf Betreiben der Venezianer erfolgte.
Dem Papsttum und der Kirche die Schuld zu geben, wäre absurd, denn die Päpste haben alles getan, um diese Schismatiker zu verteidigen, und römische Katholiken haben ihr Leben hingegeben, um eben jene zu retten, die Haß gegen die Lateiner schürten.
Zu behaupten, sie besäßen Jurisdiktion, wäre irreführend. Da sie außerhalb der Kirche stehen, verfügen sie über keinerlei Jurisdiktion. Daß bei jenen, die die sakramentale Materie und Form sowie die apostolische Sukzession bewahrt haben, gültige Sakramente vorliegen können, bedeutet nicht, ihnen etwas zuzusprechen, das sie nicht besitzen; vielmehr sollte dies als Bestätigung dafür dienen, daß Sakramente selbst dort gespendet werden können, wo die Rechtsbefugnis fraglich ist. Indem die Kirche die Gültigkeit der Sakramente anerkennt, bestätigt sie damit nicht deren Rechtmäßigkeit. Wenn es jedoch keine Autorität gibt, die deren Spendung einschränkt, dann ist der einzig gangbare Weg gewiß jener, sich an Bischöfe und Priester zu wenden, die die Einheit des Glaubens wahren und anerkennen, daß man mit dem Stuhl Petri – selbst wenn dieser vakant ist – verbunden sein muß, anstatt sich an jene zu wenden, die die Einheit des Glaubens verwerfen.
Zweitens: Die Orthodoxe Kirche gehört nicht zum lateinischen Ritus. Viele Katholiken wandten sich den unierten Kirchen zu, als die konziliare Kirche die Messe für ungültig erklärte. Wer dieselbe konziliare Kirche besucht, welche den lateinischen römischen Ritus verworfen hat, macht sich eine Mentalität zu eigen, nach der die Kirche zugleich recht haben und irren könnte. Der heilige Athana-sius verkündete bekanntlich – in Bezug auf die Arianer –, daß jene zwar die Kirchen besitzen mögen, wir aber den Glauben haben; dies ist ein Maßstab, um stets zu prüfen, ob man dem Glauben an unseren Herrn Jesus Christus treu bleibt oder ob man sich von Bequemlichkeit und Kompro-missen leiten läßt. Am schlimmsten handelten jene, die zur Orthodoxen Kirche übergingen, als hätten die Pforten der Hölle über die römisch-katholische Kirche gesiegt. Warum sollte sich daran heute etwas geändert haben?
Drittens: Wenn der Verfasser des Artikels der Ansicht ist, daß ehemalige Mitglieder des lateinischen Ritus – die die Geschichte der Ostkirchen mit ihrer problematischen Einheit, ihrer Zersplitterung und der Entstehung zahlreicher Abspaltungen ohne gültige Weihegewalt nicht verstehen – sich einer dieser Sekten anschließen oder gar selbst eine Sekte gründen, so ist große Vorsicht geboten; denn man darf ihnen keine Legitimität verleihen, durch die sie als Wölfe im Schafspelz in die Herde eindringen könnten.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß Monsignore Thuc der Kirche gültige und rechtmäßige Nachfolger in der apostolischen Sukzession verschafft hat. Ihnen die Jurisdiktion zur Leitung der Kirche Christi abzusprechen, käme der Behauptung gleich, die Kirche habe aufgehört zu existieren; denn Jurisdiktion im kirchlichen Sinne bedeutet das Recht, die Glieder des mystischen Leibes Christi zu lehren, zu heiligen und zu leiten sowie das Evangelium Juden und Heiden zu verkünden und sie im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen. Kann man behaupten, sie hätten dieses Recht nicht? Und wenn dem so wäre: Warum wurden diese Bischöfe dann geweiht? Wenn man zudem einwendet, sie besäßen diese Vollmacht nicht, weil es keinen Papst gebe – wie kann man dann behaupten, die Orthodoxen besäßen nun Jurisdiktion, obwohl es keinen Papst gibt? Mögen unsere Gebete nicht umsonst sein, wenn wir Christus bitten, auf seine Herde herabzublicken und ihr einen Hirten zu schenken, der den Stuhl Petri einnimmt, sofern es Sein göttlicher Wille ist. Doch bis dahin sollten die Laien – das Volk des Herrn („laicos“) – so lange „blöken“, bis sie Gehör finden und von jenen, denen ihre Sorge anvertraut ist, gespeist und beschützt werden; denn diese Hirten scheinen zu schlafen, während die Wölfe versuchen, die unbewachten Lämmer zu rauben. Ja, laut genug, daß diese Hirten den Ruf erheben, der Oberhirte Petrus möge wieder seinen Platz in ihrer Mitte einnehmen, während sie sich versammeln, um die Herde Christi zu verteidigen.
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