55. Jahrgang Nr. 1 / Januar 2025
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1. Es nahm also das Leben den Tod an
2. Letztes Ostermahl
3. Erklärung zur Restitution der Kirche im Jahr 2025
4. Kulturkrieg, Grundgesetz und der Kampf gegen rechts Reflexionen am Rande der Katastrophen-Konvergenz
5. Das Schlussdokument der Synode über die Synodalität
6. Kriminalität im Namen des Klimawandels
7. Wir bekommen Unterstützung
8. Zum 750. Todestag von Thomas von Aquin: 1225 -7.3.2024
9. Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...
10. Peter Wust - der Philosoph unter dem Kreuz
11. Nouripour: Unser Grundgesetz künftig
12. Das verlogene Theater um „Remigration
13. Literaturkritik
14. Mitteilungen der Redaktion
Das verlogene Theater um „Remigration
 
Das verlogene Theater um „Remigration“

von
Christoph Heger

Die Unruhe unserer polit-medialen Nomenklatura über den Aufstieg der AfD in der Gunst des Wahlvolks veranlasst sie offenbar zu immer verwerflicheren Beschimpfungen politischer Konkurrenten. Dieselben herrschenden Politiker, die die Bestrebung der EU unterstützt, die Freiheit der Meinungsäußerung in Internetmedien einzuschränken – und das nicht nur zur Einschränkung von „Hass und Hetze“, sondern auch von angeblichen „Fehlinformationen“ –, ergehen sich öffentlich in schwersten Beleidigungen („Nazis“) und gehässigen Beschuldigungen unbescholtener politischer Gegner.

Jüngst wird die Darstellung eines Treffens interessierter Personen aus AfD und CDU mit juristischer Qualifikation zu einem Vortrag des österreichischen „Rechtsextremisten“ Martin Sellner von seiten eines privaten, aber öffentlich finanzierten Inlandsgeheimdienstes „Correctiv“ missbraucht zu weiteren Beschuldigungen. Zwar hatte Bundeskanzler Olaf Scholz vor kurzem „effektivere Abschiebungen“ angemahnt. Aber wenn ein Martin Sellner von „Remigration“ spricht – eigentlich einem ganz sachlichen Wort, inhaltlich gewaltfreier als die „Rückführung“ im Koalitionsvertrag der „Ampel“ –, ereifern sich „Qualitätsmedien“, schwadronieren von „Vertreibung“ und setzen seine Vortragsrunde mit der ominösen Wannseekonferenz von 1942 gleich.

Merkwürdig! Wenn sonst jemand Untaten unserer Zeit mit Verbrechen der nationalsozialistischen Herrschaft vergleicht, muss er mit einem Verfahren wegen „Volksverhetzung“ nach § 130 StGB rechnen. Aber diese verleumderische Hetze gegen die Teilnehmer einer Vortragsrunde – ohne Beschluss oder überhaupt Beschlusskompetenz – ist trotz nicht nur Vergleich, sondern Gleichsetzung mit der Wannseekonferenz keine „Volksverhetzung“!

Der Grund für diese Rechtsverdrehung ist auch klar: Die herrschende polit-mediale Nomenklatura sieht den Erfolg ihrer „Asylpolitik“ in Frage gestellt: Die vor aller Augen stattfindende Umvolkung – auch das natürlich wieder ein nicht „politisch korrekter“ Begriff – könnte durch eine „Vertreibung“, also massenhafte Verweigerung des Asyls und folgende Abschiebung, am Ende noch scheitern.

Hilfsweise empört man sich besonders über die Erinnerung an die Möglichkeit, dass dies auch Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft treffen könnte, und „vergisst“, dass diese Staatsbürgerschaft sehr wohl einem verurteilten Übeltäter oder einem grundgesetzfeindlichen Aktivisten entzogen werden kann, wenn er eine weitere Staatsbürgerschaft besitzt. Letzteres dürfte bei einem Großteil der „Migranten“ oder „Asylanten“ der Fall sein, nachdem die deutsche Staatsbürgerschaft über sie ausgestreut wird wie die Kamellen beim Kölner Rosenmontagszug.

Diese sich „politisch korrekt“ gebende „Entrüstung“ über einen Vortrag über Remigration ist umso verlogener, als in den vergangenen Jahren die Regierungspolitik der „offenen Grenzen“ für Immigration sofort von angesehensten Juristen für rechtswidrig, ja grundgesetzwidrig erklärt worden ist – allerdings ohne das Echo eines polit-medialen Theaterdonners, wie wir ihn zur Zeit „gegen rechts“ erleben.

Warum strebte – und strebt immer noch – unsere polit-mediale Nomenklatura diese Ersetzung des deutschen Volks durch ein Multi-Kulti von – einander misstrauischen bis feindseligen – Parallelgesellschaften? Zunächst: Sie verharmlost die längst vorhersehbaren Folgen, indem sie auf die angebliche Gemeinsamkeit des Grundgesetzes verweist. Aber selbst wenn alle diese Parallelgesellschaften es für sie als gültig anerkennten – was z.B. rechtgläubigen Muslimen nicht möglich wäre –, ist dieser Versuch einer Verharmlosung eine (Selbst?)Täuschung. Womöglich wird das Grundgesetz immer noch hochgelobt sein, aber man wird es anders „verstehen“, indem es nicht mehr im Verständnis des deutschen ordre public gelesen wird, jenem gesellschaftlichen, politischen und moralischen Grundkonsens, der der BR Deutschland vorausgeht, die Verfassung hervorgebracht hat, ihr Verständnis prägt und von dem dieser Staat abhängig ist. Stattdessen wird die Semantik seiner Begriffe verändert, nämlich der „wokeness“ folgend. Letzteres konnte man erleben, als der Bundestag schon vor rund 30 Jahren dem Begriff „Ehe“ – mit einfacher Mehrheit, also in jedem Falle grundgesetzwidrig – eine Bedeutung verlieh, die im Gegensatz steht zu der bei der Verkündung des Grundgesetzes verstandenen Bedeutung.

Warum also diese dem Volk als humanitäre Asylpolitik verkaufte Umvolkungspolitik? Tatsächlich ist diese Umvolkung ja nicht auf Deutschland beschränkt. Sie findet in mehr oder weniger demselben Maße auch in anderen europäischen Ländern statt – also in von ihrem Anfang her christlichen Ländern mit einem maßgeblich christlich fundierten ordre public. Mit anderen Worten: Es geht um die weitergehende Entchristlichung dieser Länder – wozu dann auch der Islam zur Hilfe genommen wird. P.S. Dass maßgebliche Kreise der selbsternannten „demokratischen Parteien“ seit Jahren die Einführung eines „Menschenrechts“ auf Abtreibung betreiben, scheint unsere ach so menschenrechtlich bewegte polit-mediale Nomenklatura nicht zu kümmern – ungeachtet der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht auch noch ungeborenen Menschen das grundgesetzliche Recht auf ihr Leben bestätigte. (19.01.2024)
 
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