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Erklärung zur Restitution der Kirche im Jahr 2025 |
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Erklärung zur Restitution der Kirche im Jahr 2025
zusammengestellt von Eberhard Heller
Erzbischof Thuc hatte in seiner Declaratio von 1982 angekündigt, daß er „alles tun“ würde, um die Kirche Christi zum Heil der Seelen weiterzuführen. Leider konnte er diesen Plan nicht weiter verfolgen: er starb am 13.12.1984 in den USA. Er übergab diese Aufgabe an seine Nachfolger, von denen sich besonders Bischof Carmona dieser Forderung anzunehmen bemüht war. Die anderen Bischöfe kümmerten sich wenig um die Restitution der Kirche als Heilsinstitution, wie sie von Thuc und der gesamten Tradition gemeint war. Doch leider kam Bischof Carmona bei einem Verkehrsunfall 1.11.1991 ums Leben. Es gab keinen der Bischöfe, der in seine Fußstapfen einsteigen wollte. So dümpelte der angebliche Kirchenkampf vor sich hin, ohne daß sich einer der Bischöfe oder sich eine Gruppe engagierter Gläubigen zeigte, um die dringend zu lösenden Probleme anzusprechen, geschweige denn sie aufzuarbeiten.
In meinem Beitrag „Nur noch Auslaufmodell“ (25. Jahrgang Nr. 4, Dezember 1995, S. 91-103) hatte ich das Problem auch im Sinne von Erzbischof Ngô-dinh-Thuc erneut angesprochen in der Hoffnung, Leser und Gläubige zu finden bzw. sie auf die Situation hinzuweisen, daß wir uns in der realen Gefahr befanden, im Sektierertum stecken zu bleiben.
Auch dieser Appell blieb ohne die nötige Resonanz. So entschlossen sich Fr. Krier, Herr Jerrentrup und ich uns im Frühjahr 2000 zur Abfassung eines Textes, der neuen Erklärung, der sowohl an die Declaratio von Erzbischof Ngô-dinh-Thuc anknüpfte als auch alle Schritte auflistete, die zu einer umfassenden Wiederherstellung der Kirche führen sollten und konnten, einer Kirche, die ihre Sichtbarkeit und ihre Einheit verloren hatte. Die Erklärung sollte also zur Salvierung der Kirche dienen und den chaotischen kirchlichen Zustand beenden. In ihr waren auch die einzelnen Schritte aufgezeigt, wie eine Restitution durchgeführt werden könnte.
Bischof Viganò, der bezüglich der Beurteilung der Person von Bergoglio die gleiche Position wie wir vertritt, schreckt aber davor zurück, ihn als Abtrünnigen, als Okkupanten der Cathedra Petri zu bezeichnen, der die Sedisvakanz verursacht hat.
Die DECLARATIO von S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc beschreibt einen Zustand - die Sedisvakanz – und konstatiert, daß die daraus resultierenden Aufgaben nur skizziert waren, aber noch nicht vollständig beschrieben sind. Dies geschieht in der Erklärung von 2000. Sie will zunächst die gestellten Aufgaben zur Wiederherstellung der Kirche näher erläutern, zu der auch als Krönung der Einheit eine Papstwahl gehört. Denn die Erklärung der Sedisvakanz macht nur Sinn, wenn man damit die Absicht verbindet, den unbesetzten Stuhl wieder zu besetzen. Darüber hinaus weist die neue Erklärung auf den Widerspruch von der geforderten Verpflichtung zum Wiederaufbau der Kirche auf der einen Seite und der anderen Seite auf dafür z.Zt. fehlenden Autorisierung durch die Kirche hin. Es wurde auch geklärt, wie dieser Widerspruch von gestellter Aufgabe und fehlender Beauftragung bzw. fehlender Legitimität zu lösen ist. Denn die einzelnen Amtsträger erhalten die Verpflichtung zur Durchführung ihrer Aufgaben nicht durch eigene Initiative, sondern durch delegierte Vollmachten... letztlich von der höchsten Autorität, vom Papst, weil Christus seine Kirche auf den "Felsen" Petri gebaut hat: d.h. ER hat ihm - Petrus - alle Vollmachten zur Leitung und Durchsetzung der der Kirche gestellten Aufgaben übertragen. Der Papst ist Stellvertreter Christi auf Erden.
Weder dieser (in der Tat: scheinbare) Widerspruch noch der Ansatz zu seiner Aufhebung wurde in den bisherigen Debatten nur ungenügend aufgedeckt und auch nicht gelöst. Das bloße Insistieren auf den weltweit gegebenen Notstand rechtfertigt nicht das nur persönlich initiierte Handeln und den Aktivismus mancher Kleriker. Es definiert auch die Situation theologisch nur unvollkommen, birgt eine solche Einstellung doch die Gefahr des Sektierertums in sich, zumal jeder daraus für sich beliebige Konsequenzen ziehen kann. Kein Mensch käme z.B. auf die Idee, sich eine Uniform und ein Gewehr zu kaufen, um sich dann als Soldat der deutschen Bundeswehr zu präsentieren.
Um der Gefahr von Mißverständnissen zu entgehen, haben wir damals vor Veröffentlichung der Erklärung verschiedene theologisch kompetente Personen angesprochen, die dieses Schriftstück kontrollieren sollten. Hier nun zunächst die Erklärung aus dem Jahr 2000 im Wortlaut (vgl. EINSICHT Nr. 3 vom August 2000)
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Erklärung aus dem Jahr 2000
In seiner Erklärung über die Vakanz des Römischen Stuhles ("Declaratio" vom 25. Februar 1982) hatte Mgr. Thuc angekündigt, „alles zu tun, damit die Katholische Kirche Roms zum ewigen Heil der Seelen fortbestehe“. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hatte er u.a. zur Sicherung der Apostolischen Sukzession verschiedene Bischöfe geweiht mit der Verpflichtung, diesen Auftrag unter Wahrung der Einheit der Kirche in die Tat umzusetzen.
Aufgrund persönlicher Unzulänglichkeiten, gerade auch unter den mit diesem Auftrag betrauten Bischöfen, und einer weltweit feststellbaren Tendenz, die Kirche als Heilsinstitution auf einen bloß sakramentalen Versorgungsbetrieb zu reduzieren, besteht die Gefahr, daß die Glieder der wahren katholischen Kirche ins Sektierertum abgleiten. Diese sektiererische Tendenz führte unter anderem zur Unterwanderung durch vagabundierende „Kleriker“, aber auch zu deren leichtfertiger Integration in ursprünglich nicht-sektiererische Gemeinden, wodurch teilweise die makabre Situtation entstand, daß die gültige „alte Messe“ von ungültig geweihten „Priestern“ gelesen wird. Mit dieser Gesamtent-wicklung wäre der ursprüngliche Auftrag von Mgr. Thuc in sein Gegenteil verkehrt worden und - menschlich gesprochen - der Untergang der von Jesus Christus gegründeten Kirche als Heilsinstitution besiegelt.
Um dieser Fehlentwicklung wieder Einhalt zu gebieten, und um beim Wiederaufbau der Kirche als Heilsinstitution mitzuwirken, erkläre ich folgendes:
Die Kirche ist (nach der Definition des Kirchenlehrers Bellarmin) „die Gemeinschaft aller Gläubigen, die durch das Bekenntnis desselben Glaubens, durch die Teilnahme an denselben Sakramenten ver-einigt sind unter der Leitung der angeordneten Hirten und besonders des einen Stellvertreters Christi auf Erden, des römischen Papstes“ (De eccles. milit. c. 2). Diese Gemeinschaft betrifft in besonderer Weise die Bischöfe und Priester: „Damit aber der Episkopat selbst eins und ungeteilt sei und durch die untereinander eng verbundenen Priester die gesamte Menge der Gläubigen in der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft bewahrt werde, errichtete er, indem er den seligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel stellte, in ihm ein dauerhaftes Prinzip dieser ... Einheit.“ (Vatikanisches Konzil, Konstitution Pastor aeternus, DS 3051). Aber auch die Gläubigen müssen untereinander verbunden sein: „... die Kirche (muß) vor allem aus dem Grund ein Leib genannt werden, weil sie aus einer rechten und zusammenstimmenden Mischung und Verbindung von Teilen zusammen-wächst und mit verschiedenen, untereinander im Einklang stehenden Gliedern ausgestattet ist.“ (Pius XII., Enzyklika Mystici corporis, 29. Juni 1943, DS 3800). Damit ist gemeint, daß zu den Kriterien der Kirchenzugehörigkeit auch die Intention gehört, die Gemeinschaft der Gläubigen untereinander zu befördern. Diese allseitige Einheit muß sich sichtbar nach außen darstellen: „Daraus folgt, daß sich in einem großen und ebenso verderblichen Irrtum befinden, die sich die Kirche nach ihrem eigenen Gutdünken gleichsam als verborgen und keineswegs sichtbar vorstellen und entwerfen ...“ (Leo XIII., Enzyklika Satis cognitum, 29. Juni 1896, DS 3301).
Durch den Abfall der Hierarchie nach Vatikanum II., der von Mgr. Thuc in seiner "Declaratio" dokumentiert ist, wurde die Kirche als sichtbare Heilsinstitution weitgehend zerschlagen; eine sichtbare "Gemeinschaft aller Gläubigen" existiert nicht mehr, auch wenn überall auf der Welt noch Gemeinden und Gruppen den wahren Glauben bekennen.
Christus hat die Kirche aber als Heilsinstitution - und nicht nur als bloße Glaubensgemeinschaft - gegründet, um die unverfälschte Weitergabe seiner Lehre und Gnadenmittel zuverlässig zu gewähr-leisten. Der Wiederaufbau der Kirche als Heilsinstitution ist darum vom Willen ihres göttlichen Gründers gefordert.
Zur Restitution der Kirche als sichtbarer Heilsinstitution gehören: - Sicherung der Gnadenmittel - Bewahrung und Weitergabe der Lehre der Kirche - Sicherung der apostolischen Sukzession - Wiedererrichtung der Gemeinschaft der Gläubigen auf regionaler, überregionaler und gesamtkirchlicher Ebene - Restitution der Hierarchie - Wiedererrichtung des päpstlichen Stuhles (als Prinzip der Einheit)
Hier ergibt sich jedoch ein Dilemma. Einerseits fehlt derzeit die zur Erfüllung dieser Aufgaben nötige kirchliche Jurisdiktion, da die Hierarchie abgefallen ist, andererseits ist die Erfüllung dieser Aufgaben die notwendige Voraussetzung der Wiederherstellung eben dieser kirchlichen Autorität. Die Wiederherstellung der kirchlichen Autorität ist aber vom Heilswillen Christi her gefordert. Das Dilemma kann m.E. nur gelöst werden, indem sämtliche bisherigen Aktivitäten nur unter Vorbehalt einer späteren, endgültigen Legitimierung durch die wiederhergestellte Hierarchie stehen. Somit läßt sich z.B. die Meßzelebration und die Spendung der Sakramente einstweilen nur dadurch rechtfer-tigen, daß sie unter dem Aspekt der Gesamtrestitution der Kirche als Heilsinstitution stehen und sich der späteren Beurteilung durch die wiederhergestellte, legitime Autorität unterwerfen.
Spendung und Empfang der Sakramente (einschl. Zelebration und Besuch der hl. Messe) wären somit unerlaubt, wenn sie ohne Bezug auf diese einzig mögliche Rechtfertigung vollzogen würden, unbeschadet ihrer sakramentalen Gültigkeit.
Aus diesen Überlegungen läßt sich unter den gegebenen Verhältnissen zugleich die Zugehörigkeit zur wahren Kirche als dem mystischen Leib Christi bestimmen: die von Pius XII. in der Enzyklika "Mystici corporis" vorgelegten vier Kriterien: (1) Empfang der Taufe, (2) Bekenntnis des wahren Glaubens, (3) Unterordnung unter die rechtmäßige kirchliche Autorität und (4) Freiheit von schwersten Kirchenstrafen (DS 3802) müssen im Punkt (3) dahingehend modifiziert werden, daß wegen des Fehlens der rechtmäßigen kirchlichen Autorität vorläufig (d.h. bis zu ihrer vollständigen Wiederherstellung) die Anstrengung zur Restitution der kirchlichen Autorität als Ersatz-Kriterium zu gelten hat.
Wir, die Unterzeichner, fordern alle Kleriker und Gläubigen eindringlich auf, an dieser für das Wohl der Kirche alles entscheidenden Aufgabe mitzuarbeiten, damit die Kirche zum ewigen Heil der Seelen fortbestehe.
München und Hermosillo/Mexiko, den 20. und 25.2.2000
Heller, Jerrentrup, Krier
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Einige Anmerkungen zur erneuten Verbreitung dieser Erklärung
Zunächst einige Anmerkungen zum Schicksal der neuen Erklärung, über die in München und Hermosillo beraten wurde. Sie knüpft an die 1982iger DECLARATIO an, um zunächst die gestellten Aufgaben zur Restitution der Kirche als Heilsinstitution näher zu erläutern, zu der auch als Krönung der Einheit eine Papstwahl gehört. Darüber hinaus weist die neue Erklärung auf den Widerspruch von der geforderten Verpflichtung zum Wiederaufbau der Kirche auf der einen Seite und der anderen Seite auf die dafür z.Zt. fehlende Autorisierung durch die Kirche hin. Es wurde auch geklärt, wie dieser Widerspruch von gestellter Aufgabe und fehlender Beauftragung bzw. fehlenden Mandatums zu lösen ist. Denn die einzelnen Amtsträger erhalten die Verpflichtung zur Durchführung ihrer Aufgaben nicht durch eigene Initiative, sondern normalerweise durch eine delegierte Bevollmächtigung... letztlich von der höchsten Autorität, vom Papst, weil Christus seine Kirche auf den „Fels" Petri gebaut hat: d.h. ER hat ihm – dem Petrus - alle Vollmachten zur Leitung und Erfüllung der der Kirche gestellten Aufgaben übertragen.
Weder dieser (in der Tat: scheinbare) Widerspruch noch der Ansatz zu seiner Aufhebung wurden in den bisherigen Debatten nur ungenügend diskutiert. Die vorstehende Erklärung wollte die Möglichkeiten aufzeigen, wie und durch welche Maßnahmen die Kirche als Heilsinstitution wieder aufgebaut werden könnte.
Um dieses Vorhaben zu erörtern und um für die Zustimmung dafür zu werben, reiste ich, Eberhard Heller in Begleitung meines Sohnes Bernhard und Herrn Dr. Klominsky im Frühjahr 2000 nach Mexiko, um dort der größten kirchlichen Gruppierung diese Pläne vorzustellen und mit ihr darüber zu diskutieren. Die neue Erklärung fand überraschenderweise die volle Zustimmung aller Mitglieder der von Bischof Davila geführten Union Trento. Doch als es darum ging, Ansätze für eine Umsetzung dieses in einzelne Programmschritte gegliederten Planes zu formulieren, winkten die Mexikaner ab. Sie könnten sich an der Umsetzung der Idee einer Restitution der Kirche nicht beteiligen und müßten sich auf pastorale Aufgaben beschränken aus Rücksicht gegenüber dem amerikanischen Bischof Marc Pivarunas, der bestimmte Punkte der Erklärung (Papstwahl) ablehnte. Damit fiel die größte Gruppe des katholischen Widerstandes für die Umsetzung dieses Restitutionsplanes aus und die Erklärung selbst verschwand zunächst in der Versenkung, weil sich auch sonst wenige Priester und Laien für deren Durchführung begeistern konnten. Man kann nur hoffen, daß Bischof Pivarunas seine Blockadehaltung aufgegeben und seine Position revidiert hat.
In der Zwischenzeit, d.h. in der Zeit von 2000 bis zum Jahr 2023 ist hinsichtlich einer Restitution der Kirche der Versuch unternommen worden, auf eine Vereinheitung der Gläubigen hinzuarbeiten. In diesem Rahmen wurde die 2000er Erklärung zweimal neu aufgelegt: im August und Oktober 2023.
Wenn wir nun einen weiteren Anlauf starten, dann geschieht es deshalb, um die letzten Probleme, die im Zusammenhang mit der Erklärung entstehen können, zu klären. Zum anderen glaube ich, ein vermehrtes Interesse an dem Thema der Restitution wahrgenommen zu haben, um einen erneuten Versuch zu wagen, diesen Gegenstand wiederum zu präsentieren, wobei die schwierigeren Passagen einer intensivierten Betrachtung bedacht werden. Wenn dies nicht gelingen sollte, bestünde die große Gefahr, vor der ich immer gewarnt habe, daß nämlich die bestehenden orthodoxen d.h. rechtgläubigen Gruppen ohne Fixierung in einem kirchlichen Verband immer tiefer ins Sektierertum abrutschen, weil sie die Begründung und die Bedingung für die legitime Qualifizierung als katholischer Priester oder als Gläubiger nicht erfüllen. Dieser Problempunkt soll im folgenden auch geklärt werden.
Papstwahl – aber wie?
Die Erklärung hat mehrere Punkte, die einer weiteren Klärung bedürfen. Beginnen will ich mit dem Problem, das zur vollständigen Darlegung auch die Legitimität und die Besetzung des römischen Stuhles nachzuweisen hat, ohne dessen reale Inhabe nicht von der katholischen Kirche gesprochen werden kann.
Einer der Punkte, weswegen z.B. Bischof Pivarunas unser Konzept der Restitution ablehnte, war die Einbeziehung einer Papstwahl in dieses Programm. Mir ist leider nicht bekannt, warum er dies tat. Vielleicht, weil er an einer Lösung zweifelte. In der Tat ist es so, daß mit dieser Aufgabe Probleme verbunden sind, die wir - theologisch noch nicht durchgehend dargestellt noch die - praktischen Vorbedingungen geklärt haben.
Im Rahmen unseres erneuten Aufrufes, sich dem Wiederaufbau der Kirche als Einheit zu widmen, der mit einer Re-Unierung der Kleriker und Gläubigen beginnen und sich schließlich mit dem Problem einer Papstwahl beschäftigen müßte, geht es darum, das Prinzip der Einheit (der Kirche) zu etablieren. Denn die hierarchische Struktur der Kirche ist nur durch die Wahl eines Papstes zurückzugewinnen. Wenn also jemand sagt, er sei zwar für die Einheit (der Kirche), aber dabei das einheitsstiftende Moment - die Wahl eines Papstes - ausklammert, will er in Wahrheit nicht die Einheit der Kirche und damit verbunden auch nicht die Ausübung der päpstlichen Gewalt. Doch diese Gesamtgewalt ist für die Existenz der Kirche konstitutiv. Vom Papst gehen alle drei Gewalten in der Kirche aus: die gesetzgebende, die gesetzausführende und die rechtssprechende Gewalt. Alle drei gehen allein vom Papst aus. Jedes Urteil, das im Vatikanstaat gefällt wird, wird im Namen des Papstes gefällt. So ist die hierarchische Struktur der Kirche nur durch die Wahl eines Papstes zurückzugewinnen. Die drei Kronen, das Triregnum symbolisieren diese drei Gewalten.
Bei der Wahl eines Papstes handelt es sich nicht um die Installation eines kirchlichen Präsidenten oder eines Vorsitzenden eines katholischen Weltverbandes oder eines Parteiführers, sondern um die Wahl des Bischofs von Rom. Ein Papst ist nur deswegen legitimer Papst, weil er Bischof von Rom ist. Als solcher ist er aber nicht nur Bischof von Rom, sondern zugleich höchste Autorität der gesamten Kirche. Er ist damit auch die die Einheit der Kirche stiftende Person, der Christus den Auftrag gegeben hat: „Weide meine Lämmer, weide meine Schafe“ (Joh. 21, 15) und „Ich werde dir die Schlüssel des Himmelreichs geben; was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, und was du auf Erden lösen wirst, das wird auch im Himmel gelöst sein.“ (Mt 16,19)
Daß ein Papst von einem „pars minor et sanior“, d.h. von einem kleineren und gesünderen (rechtgläubig gebliebenen) Teil des Kardinalskollegiums legitim gewählt werden könnte – wie es in der Übergangszeit der Kirche in eine abgefallene, d.h. in der nachpianischen Zeit vielleicht hätte möglich sein können - scheidet aus, da die aktuellen „Kardinäle“ alle der modernistischen Kirche angehören. Ebenso scheidet die Möglichkeit einer unmittelbaren Ernennung durch den Vorgänger-Papst aus - wie z.B. durch den hl. Apostel Petrus, der seine Nachfolger Clemens, Linus und Cletus zu Bischöfen von Rom konsekrierte -, weil dieser Vorgänger - aktuell Bergoglio - selbst schon den päpstlichen Thron okkupiert hält. Diese Praxis – der Ernennung durch den Vorgänger - wurde von Papst Symmachus im Jahr 499 wieder eingeführt. Diese Ernennung wurde bei der Wahl von Felix IV. (526-530), Bonifatius II. (530-532) und Vigilius (537-555) praktiziert.
Die Form der Papstwahl hat – wie oben angedeutet - im Laufe der Geschichte etliche Veränderungen erfahren. Die verschiedenen Formen der Papstwahl habe ich in dem Beitrag „Einige Gedanken zu einer möglichen Papstwahl“ (EINSICHT, 53. Jahrgang, August 2023) dargelegt, auf den ich verweisen möchte. Seit dem Papstwahldekret aus dem Jahr 1059 wählten ausschließlich die Kardinäle, die vom Papst ernannt worden waren, den Papst. (vgl. auch de.wikipedia. org) Das ist unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Es gibt keine legitimen Kardinäle mehr. Auch wenn es sich bei den Kardinälen normalerweise um Würdenträger aus der Provinz handelte, wurden sie bei ihrer Ernennung in den Klerus von Rom inkorpuriert. Da die Forderung nach der Wahl eines Papstes bestehen bleibt, muß eine Möglichkeit gesucht werden, wie sie durchgeführt werden könnte.
Außerordentliche Bedingungen erfordern außerordentliche Wahlverfahren, um die Wahl eines legitimen Papstes zu ermöglichen. Wenn man die verschiedenen Wahlmodi betrachtet, ist eines allen Verfahren gemeinsam: die Beteiligung des römischen Klerus und der Gläubigen von Rom, denn es geht um die Besetzung des römischen (Bischofs)Stuhles. Wenn es heute in Rom keine intakte katholische Gemeinde und keine rechtgläubigen Kleriker geben sollte, die eine solche Wahl einleiten könnten, müßte man eine solche Gemeinde erst in Rom aufbauen, die sich dann auch auf ein Wahlverfahren einigen sollte.
Worin besteht das Dilemma bei der Wiederherstellung der Kirche?
Das Dilemma besteht darin, daß die Voraussetzungen für eine Salvierung der gegebenen Verhältnisse mit den vorhandenen Möglichkeiten so nicht gegeben sind. Der Abfall ist soweit fortgeschritten, daß sich durch das vorhandene Personal keine intakte Hierarchie mehr aufbauen läßt. Da hilft auch keine Beschwörung von Herrn Bergoglio als „Papst“, da die Kirche ja zu ihrer juridischen Existenz unbedingt einen Papst haben muß, wie es die Econer praktizieren, die sogar einen Apostaten auf den Stuhl Petri hochhieven. Trotzdem bleibt der Auftrag bestehen, die Kirche wieder aufzubauen. Es ist nur die Frage, mit welchen legalen Mitteln dies geschehen kann. Zur unmittelbaren Existenzsicherung gehören - Sicherung der Gnadenmittel - Bewahrung und Weitergabe der Lehre der Kirche - Sicherung der apostolischen Sukzession - Wiedererrichtung der Gemeinschaft der Gläubigen auf regionaler, überregionaler und gesamtkirchlicher Ebene.
Doch zum Wiederaufbau der Hierarchie und der Legalisierung aller Akte, die zumindest eine Zustimmung (Mandatum) des Papstes erforderlich machen würden, ist die Wiedererrichtung des päpstlichen Stuhles (als Prinzip der Einheit) Voraussetzung. D.h. ungeachtet der (sakramentalen) Gültigkeit der Sakramentenspendung, die nicht angezweifelt wird, geht es um die Frage der Legalität. Das Dilemma kann m.E. nur gelöst werden, indem zunächst sämtliche bisherigen Aktivitäten nur unter Vorbehalt einer späteren, endgültigen Legitimierung durch die wiederhergestellte Hierarchie stehen. Zugleich wurde auch das Problem des fehlenden päpstlichen Mandatums, der Beauftragung angesprochen, das normalerweise erforderlich wäre, wenn die Weihe nicht nur gültig, sondern auch legitim d.h. im Auftrag der Kirche gespendet werden sollte. Faktum ist, daß Mgr. Thuc die Weihen an des Lauriers, Carmona und Zamora ohne dieses Mandatum gespendet hat. Faktum ist bzw. war aber auch, daß der Stuhl Petri unbesetzt war, weshalb kein Mandatum eingeholt werden konnte und daß Herr Wojtyla kein legitimer Papst war, von dem eigentlich die Beauftragung zu den Bischofsweihen hätte erfolgen müssen. Der Abfall ist leider soweit fortgechritten.
Wie sollte aber nun dieses fehlende päpstliche Mandatum kompensiert werden?
Unsere Lösung bestand darin, daß alle Aktivitäten der Kleriker unter Vorbehalt der kirchlichen Autorität erfolgen müßten. Solange diese päpstliche Autorität nicht wieder hergestellt ist, von der eine Legalisieung erfolgen müßte, haben alle Akte nur vorläufigem d.h. provisorischem Charakter. D.h. die Restitution der Kirche setzt auch die Wiederherstellung des päpstlichen Stuhles voraus. Ein neuer Papst, dessen Wahl mit einer besonderen Schwierigkeit verbunden sein wird, ist die Voraussetzung einer Restitution der Kirche. Sie wird alle anderen Arbeiten, die in Richtung einer Restitution gemacht wurden, überhöhen und zugleich legitimieren.
Warum ein Ersatzkriterium für die kirchliche Zugehörigkeit?
Würde es nicht ausreichen, wenn wir zur Zugehörigkeit zur Kirche lediglich (1) den Empfang der Taufe, (2) das Bekenntnis des wahren Glaubens als genügend ansehen würden, was wir ja bisher als ausreichend angesehen haben. Doch diese Sichtweise vergißt, daß die Kirche eine „Societas perfecta“, eine vollkommene Gesellschaft ist, die nur so als Heilsinstitution existieren und wirken kann. Was darum die Anerkennung des Ersatz-Kriteriums betrifft, so dürfte sich diese gleichsam wie von selbst zeigen: unsere Anstrengungen laufen doch nicht auf eine bloße sakramentale aktuelle Versorgung hinaus, sondern auf eine Sicherung des Systems. Darum müssen wir den Punkt (3) dahingehend modifizieren, daß wir wegen des Fehlens der rechtmäßigen kirchlichen Autorität vorläufig (d.h. bis zu ihrer vollständigen Wiederherstellung) die Anstrengung zur Restitution der kirchlichen Autorität als Ersatz-Kriterium anerkennen und auch in unseren Aktivitäten zum Ausdruck bringen. Diese bestünde darin, daß Kleriker und Laien ihr primäres Interesse nicht auf die pastorale Betreuung richten, sondern auf den Willen und die Anstrengungen zur Rückgewinnung der verlorenen Einheit als Voraussetzung weiterer Schritte zur Wiederherstellung der Kirche.
Für die Bischöfe geht es darum, daß sie sich für den Aufbau einer römischen Gemeinde einsetzen, um die Voraussetzung für die Vollendung der Restitution der Kirche einzuleiten. Darum fordere ich alle Kleriker und Gläubigen eindringlich auf, an dieser für das Wohl der Kirche alles entscheidenden Aufgabe mitzuarbeiten, „damit die Kirche zum ewigen Heil der Seelen fortbestehe.“ (Erzbischof Thuc in seiner Declaratio von 1982.) |
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