Erklärung aus dem Jahr 2000
In seiner Erklärung über die Vakanz des Römischen Stuhles ("Declaratio" vom 25. Februar 1982) hatte Mgr. Thuc angekündigt, „alles zu tun, damit die Katholische Kirche Roms zum ewigen Heil der Seelen fortbestehe“. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hatte er u.a. zur Sicherung der Apostolischen Sukzession verschiedene Bischöfe geweiht mit der Verpflichtung, diesen Auftrag unter Wahrung der Einheit der Kirche in die Tat umzusetzen.
Aufgrund persönlicher Unzulänglichkeiten, gerade auch unter den mit diesem Auftrag betrauten Bischöfen, und einer weltweit feststellbaren Tendenz, die Kirche als Heilsinstitution auf einen bloß sakramentalen Versorgungsbetrieb zu reduzieren, besteht die Gefahr, daß die Glieder der wahren katholischen Kirche ins Sektierertum abgleiten. Diese sektiererische Tendenz führte unter anderem zur Unterwanderung durch vagabundierende „Kleriker“, aber auch zu deren leichtfertiger Integration in ursprünglich nicht-sektiererische Gemeinden, wodurch teilweise die makabre Situtation entstand, daß die gültige „alte Messe“ von ungültig geweihten „Priestern“ gelesen wird. Mit dieser Gesamt-entwicklung wäre der ursprüngliche Auftrag von Mgr. Thuc in sein Gegenteil verkehrt worden und - menschlich gesprochen - der Untergang der von Jesus Christus gegründeten Kirche als Heilsinstitution besiegelt. Um dieser Fehlentwicklung wieder Einhalt zu gebieten, und um beim Wiederaufbau der Kirche als Heilsinstitution mitzuwirken, erkläre ich folgendes: Die Kirche ist (nach der Definition des Kirchenlehrers Bellarmin) „die Gemeinschaft aller Gläubigen, die durch das Bekenntnis desselben Glaubens, durch die Teilnahme an denselben Sakramenten ver-einigt sind unter der Leitung der angeordneten Hirten und besonders des einen Stellvertreters Christi auf Erden, des römischen Papstes“ (De eccles. milit. c. 2). Diese Gemeinschaft betrifft in besonderer Weise die Bischöfe und Priester: „Damit aber der Episkopat selbst eins und ungeteilt sei und durch die untereinander eng verbundenen Priester die gesamte Menge der Gläubigen in der Einheit des Glaubens und der Gemeinschaft bewahrt werde, errichtete er, indem er den seligen Petrus an die Spitze der übrigen Apostel stellte, in ihm ein dauerhaftes Prinzip dieser ... Einheit.“ (Vatikanisches Konzil, Konstitution Pastor aeternus, DS 3051). Aber auch die Gläubigen müssen untereinander verbunden sein: „... die Kirche (muß) vor allem aus dem Grund ein Leib genannt werden, weil sie aus einer rechten und zusammenstimmenden Mischung und Verbindung von Teilen zusammen-wächst und mit verschiedenen, untereinander im Einklang stehenden Gliedern ausgestattet ist.“ (Pius XII., Enzyklika Mystici corporis, 29. Juni 1943, DS 3800). Damit ist gemeint, daß zu den Kriterien der Kirchenzugehörigkeit auch die Intention gehört, die Gemeinschaft der Gläubigen untereinander zu befördern. Diese allseitige Einheit muß sich sichtbar nach außen darstellen: „Daraus folgt, daß sich in einem großen und ebenso verderblichen Irrtum befinden, die sich die Kirche nach ihrem eigenen Gutdünken gleichsam als verborgen und keineswegs sichtbar vorstellen und entwerfen ...“ (Leo XIII., Enzyklika Satis cognitum, 29. Juni 1896, DS 3301). Durch den Abfall der Hierarchie nach Vatikanum II., der von Mgr. Thuc in seiner "Declaratio" dokumentiert ist, wurde die Kirche als sichtbare Heilsinstitution weitgehend zerschlagen; eine sichtbare "Gemeinschaft aller Gläubigen" existiert nicht mehr, auch wenn überall auf der Welt noch Gemeinden und Gruppen den wahren Glauben bekennen. Christus hat die Kirche aber als Heilsinstitution - und nicht nur als bloße Glaubensgemeinschaft - gegründet, um die unverfälschte Weitergabe seiner Lehre und Gnadenmittel zuverlässig zu gewähr-leisten. Der Wiederaufbau der Kirche als Heilsinstitution ist darum vom Willen ihres göttlichen Gründers gefordert. Zur Restitution der Kirche als sichtbarer Heilsinstitution gehören: - Sicherung der Gnadenmittel - Bewahrung und Weitergabe der Lehre der Kirche - Sicherung der apostolischen Sukzession - Wiedererrichtung der Gemeinschaft der Gläubigen auf regionaler, überregionaler und gesamtkirchlicher Ebene - Restitution der Hierarchie - Wiedererrichtung des päpstlichen Stuhles (als Prinzip der Einheit) Hier ergibt sich jedoch ein Dilemma. Einerseits fehlt derzeit die zur Erfüllung dieser Aufgaben nötige kirchliche Jurisdiktion, da die Hierarchie abgefallen ist, andererseits ist die Erfüllung dieser Aufgaben die notwendige Voraussetzung der Wiederherstellung eben dieser kirchlichen Autorität. Die Wiederherstellung der kirchlichen Autorität ist aber vom Heilswillen Christi her gefordert. Das Dilemma kann m.E. nur gelöst werden, indem sämtliche bisherigen Aktivitäten nur unter Vorbehalt einer späteren, endgültigen Legitimierung durch die wiederhergestellte Hierarchie stehen. Somit läßt sich z.B. die Meßzelebration und die Spendung der Sakramente einstweilen nur dadurch rechtfer-tigen, daß sie unter dem Aspekt der Gesamtrestitution der Kirche als Heilsinstitution stehen und sich der späteren Beurteilung durch die wiederhergestellte, legitime Autorität unterwerfen. Spendung und Empfang der Sakramente (einschl. Zelebration und Besuch der hl. Messe) wären somit unerlaubt, wenn sie ohne Bezug auf diese einzig mögliche Rechtfertigung vollzogen würden, unbeschadet ihrer sakramentalen Gültigkeit. Aus diesen Überlegungen läßt sich unter den gegebenen Verhältnissen zugleich die Zugehörigkeit zur wahren Kirche als dem mystischen Leib Christi bestimmen: die von Pius XII. in der Enzyklika "Mystici corporis" vorgelegten vier Kriterien: (1) Empfang der Taufe, (2) Bekenntnis des wahren Glaubens, (3) Unterordnung unter die rechtmäßige kirchliche Autorität und (4) Freiheit von schwersten Kirchenstrafen (DS 3802) müssen im Punkt (3) dahingehend modifiziert werden, daß wegen des Fehlens der rechtmäßigen kirchlichen Autorität vorläufig (d.h. bis zu ihrer vollständigen Wiederherstellung) die Anstrengung zur Restitution der kirchlichen Autorität als Ersatz-Kriterium zu gelten hat. Wir, die Unterzeichner, fordern alle Kleriker und Gläubigen eindringlich auf, an dieser für das Wohl der Kirche alles entscheidenden Aufgabe mitzuarbeiten, damit die Kirche zum ewigen Heil der Seelen fortbestehe. München und Hermosillo/Mexiko, den 20. und 25.2.2000
Heller, Jerrentrup, Krier
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Hinweis auf die ERKLÄRUNG aus dem Jahr 2000
von Eberhard Heller
Die DECLARATIO von S.E. Mgr. Ngô-dinh-Thuc aus dem Jahre 1982 beschreibt einen Zustand - die Sedisvakanz – und konstatiert, daß die daraus resultierenden Aufgaben nur skizziert waren, sie aber noch nicht vollständig beschrieben sind. Dies geschieht in der Erklärung von 2000, über die in München und Hermosillo beraten wurde. Sie knüpft an die 1982iger DECLARATIO an, um zunächst die gestellten Aufgaben zur Restitution der Kirche als Heilsinstitution näher zu erläutern, zu der auch als Krönung der Einheit eine Papstwahl gehört. Denn die Erklärung der Sedisvakanz macht nur Sinn, wenn man damit die Absicht verbindet, den unbesetzten römischen Stuhl wieder zu besetzen. Darüber hinaus weist die neue Erklärung auf den Widerspruch von der geforderten Verpflichtung zum Wiederaufbau der Kirche auf der einen Seite und der anderen Seite auf die dafür z.Zt. fehlende Autorisierung durch die Kirche hin. Es wurde auch geklärt, wie dieser Widerspruch von gestellter Aufgabe und fehlender Beauftragung zu lösen ist. Denn die einzelnen Amtsträger erhalten die Verpflichtung zur Durchführung ihrer Aufgaben nicht durch eigene Initiative, sondern durch delegierte Bevollmächtigungen... letztlich von der höchsten Autorität, vom Papst, weil Christus seine Kirche auf den "Fels" Petri gebaut hat: d.h. ER hat ihm - Petrus - alle Vollmachten zur Leitung und Erfüllung der der Kirche gestellten Aufgaben übertragen. Weder dieser (in der Tat: scheinbare) Widerspruch noch der Ansatz zu seiner Aufhebung wurde in den bisherigen Debatten nur ungenügend aufgedeckt und auch nicht gelöst, sieht man einmal von den Versuchen ab, die wir bereits in unserer Zeitschrift dazu unternommen haben. Wir bitten Sie, verehrte Leser, sich mit der Erklärung von 2000 auseinanderzusetzen und uns Ihre Einwände, Ihre Kritik und eventuelle Verbesserungsvorschläge mitzuteilen. Denn diese Erklärung soll von allen katholischen Gläubigen mitgetragen werden (können).
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