1. Gedanken zum Fest der Auferstehung 2026 2. Einige Anmerkungen zum diesjährigen Osterfest 3. Gebet für die heilige Kirche 4. Ex oriente lux – Licht aus dem Morgenland ? 5. Der Schmerz 6. Der „Synodale Weg“ 7. Der bösen Macht auf der Spur 8. Erschreckende Zunahme der Christenverfolgung 9. Gefälschte „Wahrheiten“ 10. Genetische Totalüberwachung: Wie Trump die DNA-Datenbank für alle Bürger vorbereitet 11. Schockierend: EU-Parlament fordert 12. Von Imperien und Hungersnöten 13. Technokraten, ihre Bemühungen 14. ABF Schweiz sagt klar NEIN zur E-ID 15. Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten... 16. Wie nah ist der Dritte Weltkrieg? 17. Buchbesprechung: 18. Richten die USA eine „Gedankenpolizei“ ein? 19. Das Märchen von des Königs treuen Knechten 20. Die Geschichte vom armen Madonnen-Schnitzer, 21. Mitteilungen der Redaktion
|
| Jetzt auch in Oberbayern: Nächstes Gericht kippt Maskenpflicht an Schule |
| |
Jetzt auch in Oberbayern: Nächstes Gericht kippt Maskenpflicht an Schule
idowa, 13.04.2021 - 15:43 Uhr. Nach dem Amtsgericht Weimar hat nun auch das Amtsgericht im oberbayerischen Weilheim in einem Fall die Maskenpflicht an Schulen gekippt: Az.: 2 F 192/21 Nachdem bereits vor wenigen Tagen ein ähnlicher Gerichtsbeschluß in Weimar für Schlagzeilen gesorgt hatte, zeigt nun auch das Amtsgericht Weilheim klare Kante und stuft die Maskenpflicht an Schulen als verfassungswidrig ein. Die Begründung: Kindeswohlgefährdung. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, kam das Gericht zu dem Entschluss, dass es keinen Nachweis für die Senkung des Infektionsrisikos durch Schutzmasken gebe. Zuvor hatten die Eltern einer Schülerin geklagt. Durch das Urteil wurde die Maskenpflicht für die betroffene Schülerin automatisch aufgehoben. „Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“ heißt es in dem Beschluss. Die einstweilige Anordnung tritt ab sofort in Kraft. Zwar steht noch ein Hauptsacheverfahren aus, darin wird aber ein identisches Ergebnis erwartet. Das Amtsgericht Weilheim kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass „die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung daher verfassungswidrig und damit nichtig ist". Mittlerweile hat sich auch das Bayerische Kultusministerium dazu geäußert: "Wie grundsätzlich bei familiengerichtlichen Entscheidungen entfaltet der Beschluss rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten, das heißt ausschließlich für die im konkreten Fall antragstellende Schülerin. Der Beschluss hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen an bayerischen Schulen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen. Die auch durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuften Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler – einschließlich der Maskenpflicht – gelten auch vor dem Hintergrund dieser familiengerichtlichen Einzelentscheidung unverändert fort." |
|