55. Jahrgang Nr. 5 / November 2025
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1. Die Weihnachtsbotschaft: der dreifache Frieden
1. La Triple paz que nos trajo el nacimiento de Jesucristo
2. Gebet für die heilige Kirche
3. Weihnachten
4. Gott ist geboren als ein Kind im Stalle
5. BKP: Die Früchte des Zweiten Vatikanischen Konzils
6. Offener Brief der transalpinen Redemptoristen
7. Seelsorgerliches Wirken von P. Michael Mutter
8. Der Bau einer wunderlichen, verkehrten Kirche
9. The Corbett Report: Antichrist oder Armageddon
10. Fünf alarmierende Realitäten über Leo XIV.
11. Satanismus und Dämonokratie auf dem Vormarsch!
12. Herr und Knecht
13. Die ewige Versuchung:
14. Ukraine: Der Missbrauch der Religion
15. Zorniger Brief von Jeffrey Sachs
16. E-ID als „digitales Sackmesser“
17. Die Geschichte vom armen Madonnen-Schnitzer
18. Ikonen ... von Claudia Schneider
19. Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...
20. Mitteilungen der Redaktion
Jetzt auch in Oberbayern: Nächstes Gericht kippt Maskenpflicht an Schule
 
Jetzt auch in Oberbayern: Nächstes Gericht kippt Maskenpflicht an Schule

idowa,  13.04.2021 - 15:43 Uhr. Nach dem Amtsgericht Weimar hat nun auch das Amtsgericht im oberbayerischen Weilheim in einem Fall die Maskenpflicht an Schulen gekippt: Az.: 2 F 192/21 Nachdem bereits vor wenigen Tagen ein ähnlicher Gerichtsbeschluß in Weimar für Schlagzeilen gesorgt hatte, zeigt nun auch das Amtsgericht Weilheim klare Kante und stuft die Maskenpflicht an Schulen als verfassungswidrig ein. Die Begründung: Kindeswohlgefährdung. Wie mehrere Medien übereinstimmend berichten, kam das Gericht zu dem Entschluss, dass es keinen Nachweis für die Senkung des Infektionsrisikos durch Schutzmasken gebe. Zuvor hatten die Eltern einer Schülerin geklagt. Durch das Urteil wurde die Maskenpflicht für die betroffene Schülerin automatisch aufgehoben. „Die Schulleitung der Realschule in S. bestehend aus dem Schulleiter und der stellvertretenden Schulleiterin, wird angewiesen, es zu unterlassen gegenüber der Betroffenen die Anordnung zu treffen, auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“ heißt es in dem Beschluss. Die einstweilige Anordnung tritt ab sofort in Kraft. Zwar steht noch ein Hauptsacheverfahren aus, darin wird aber ein identisches Ergebnis erwartet. Das Amtsgericht Weilheim kommt in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass „die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung daher verfassungswidrig und damit nichtig ist". Mittlerweile hat sich auch das Bayerische Kultusministerium dazu geäußert: "Wie grundsätzlich bei familiengerichtlichen Entscheidungen entfaltet der Beschluss rechtliche Wirkung allein für die am Verfahren Beteiligten, das heißt ausschließlich für die im konkreten Fall antragstellende Schülerin. Der Beschluss hat darüber hinaus keine Auswirkungen auf die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen an bayerischen Schulen nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie dem Rahmenhygieneplan für Schulen. Die auch durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuften Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler – einschließlich der Maskenpflicht – gelten auch vor dem Hintergrund dieser familiengerichtlichen Einzelentscheidung unverändert fort."
 
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