„Asyl“, „Flüchtlinge“, „Verfolgte, „Zuwanderer“ – eine geplante sprachliche Verunsicherung des Volkes
von Peter Helmes
(https://conservo.wordpress.com/2015/08/24/asyl-fluechtlinge-verfolgte-zuwanderer-eine-geplante-verunsicherung-des-volkes/)
„Wer die Begriffe beherrscht, beherrscht die Sprache und beherrscht die Politik“ (frei nach Schelsky, der 1975 sagte: „Wer die Sprache beherrscht, beherrscht auch die Menschen…“). Begriffe werden „besetzt“, „mißbraucht“, „entwendet“ oder „verdreht“ – eine probate „Technik“, die besonders bei der politischen Propaganda festzustellen ist. Die erfolgreichsten Begriffsmanipulateure waren Karl Marx, Hitler und die ´68er. Und siehe da: Es ist den linken und grünen – diese beiden Begriffe gehören zusammen – Gutmenschen aller Art wieder einmal gelungen, Begriffe zu setzen, zu besitzen und umzuwidmen (wie bei „rechts“: aus rechts wird rechtsaußen – rechtsextrem – faschistisch). In der sprachlichen Besetzung des Flüchtlingsproblems fallen vor allem Begriffe wie „Zuwanderer“, „Einwanderer“, „Verfolgte“, „Notleidende“, „Asylsuchende“ – und schwupps sind das plötzlich, sprachlich bewußt vernebelnd, „Asylanten“. Dann kommt die Mitleidsmasche: „Diese armen Menschen….“. Und schon ist die Frage der „Asylberechtigung“ vom Tisch. „Alle müssen aufgenommen, niemand darf abgeschoben werden“ usw. Es ist also dringend geboten, die Begriffe „Asyl“ und „Flüchtling“ zu klären, damit man zumindest sprachlich die Spreu vom Weizen, also „Schein-Asylanten“ von echten, trennen kann.
Asylgewährung ist eine heilige Pflicht. Art. 16a Grundgesetz lautet:
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19), Artikel 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hierge- gen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
Die gesetzliche Regelung ist also ganz klar. Alle anderen, also die nicht „politisch Verfolgten“, haben nichts mit dem Asylrecht zu tun, sind also keine Asylanten! Zwei Zitate zeigen drastisch, was Politiker denken könnten – wenn sie denn wöllten: „Wenn die europäischen Länder eine Welle von Migranten akzeptieren, werden darunter Terroristen sein. (…) Indem wir die Migranten akzeptieren, machen wir dem Islamischen Staat die Expansion nach Europa sehr viel leichter“, sagt der tschechische Präsident Miloš Zeman. „Redet man über Einwanderung, ist man fremdenfeindlich. Redet man über Sicherheit, ist man ein Faschist. Redet man über den Islam, ist man islamophob“, so der französische Parlamentsabgeordnete Henri Guaino.
Unsere lieben guten Menschen verdrängen solche ernsthaften Mahnungen, weil sie sie nicht verstehen wollen. Zum Verstehen gehört aber, daß man Begriffe in klarer Bedeutung verwendet – und nicht umdeutet. Durch solche Umdeutungen verweigern sie den echten Diskurs, eben weil sie fürchten, auf den Boden der Tatsachen geholt zu werden. Klären wir deshalb einmal die Begriffe säuberlich:
Begriffsklärung zum Thema „Flüchtlinge“:
Die UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR gibt Auskunft zu einigen Kernfragen der Diskussion um den Begriff „Flüchtlinge“. Hier ein Auszug:
Wer ist ein Flüchtling?
Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.
Welche Pflichten hat ein Flüchtling?
Flüchtlinge müssen die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes respektieren.
Welche Rechte hat ein Flüchtling?
Ein Flüchtling hat das Recht auf Sicherheit in einem anderen Land. Völkerrechtlicher Schutz geht jedoch über die physische Sicherheit hinaus. Flüchtlinge sollten zumindest die gleichen Rechte und Hilfsleistungen erhalten wie andere Ausländer, die sich rechtmäßig in dem betreffenden Land aufhalten. Flüchtlinge genießen grundlegende Bürgerrechte wie Meinungsäußerungsfreiheit, Bewegungsfreiheit und Schutz vor Folter und erniedrigender Behandlung. Auch wirtschaftliche und soziale Rechte gelten gleicher-maßen für Flüchtlinge. Sie sollten uneingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung, Schulbildung und zum Arbeitsmarkt haben.
Wer entscheidet über die Anerkennung als Flüchtling?
Die Hauptverantwortung bei dieser Aufgabe liegt bei den Staaten. Sie schaffen Verfahren zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft, um den rechtlichen Status und die Rechte einer Person innerhalb ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung festzulegen. UNHCR kann dabei Beratung anbieten, um gemäß seinem Mandat das Flüchtlingsrecht zu fördern, Flüchtlinge zu schützen und die Umsetzung der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zu überwachen. Sind Staaten nicht in der Lage ein faires Anerkennungsverfahren durchzuführen, kann UNHCR, Kraft seines Mandates, diese Aufgabe übernehmen. Das „UNHCR -Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft“ wie auch ergänzende Richtlinien des UNHCR werden von vielen Staaten als gültige In- terpretation der Genfer Flüchtlingskonvention angesehen.
Gilt als Flüchtling, wer vor Krieg oder Kriegsfolgen wie Hungersnot und ethnischer Gewalt flieht? Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), das wichtigste Instrument des internationalen Flüchtlingsrechts, bezieht sich nicht explizit auf Menschen, die vor Konflikten oder allgemeinen Gewaltsituationen fliehen, obwohl in den letzten Jahren die meisten großen Flüchtlingsbewegungen durch Bürgerkriege ausgelöst wurden, in denen religiöse, ethnische oder Stammesgewalt eskalierten. UNHCR vertritt jedoch den Standpunkt, dass viele Personen, die aus diesen Gründen fliehen und deren Staat sie nicht schützen kann oder will, als Flüchtlinge nach der GFK anzusehen sind, da sie die Kriterien erfüllen. Es kann aber Vertriebene geben, die nicht unbedingt diese Kriterien erfüllen. International werden sie trotzdem als schutzbedürftig anerkannt und genießen dann zumindest einen komplementären Schutz. In regionalen Instrumenten, wie der afrikanischen OAU-Konvention und der lateinamerikanischen Erklärung von Cartagena sind diese Menschen explizit als Flüchtlinge anerkannt. Auch für UNHCR gelten Menschen, die wegen Konflikten und Gewaltsituationen ihr Land verlassen mussten, als Flüchtlinge. In der Schweiz erhalten solche Personen eine vorläufige Aufnahme, sofern sie die Kriterien der Flüchtlingsdefinition gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention nicht erfüllen.
Wie unterscheidet UNHCR zwischen Flüchtlingen und Wirtschaftsmigranten?
Ein Migrant verlässt seine Heimat üblicherweise freiwillig, um seine Lebensbedingungen zu verbessern. Sollte er zurückkehren, genießt er weiterhin den Schutz seiner Regierung. Flüchtlinge hingegen fliehen vor drohender Verfolgung oder Konflikt- und Gewaltsituationen und können unter den bestehenden Umständen nicht in ihr Heimatland zurückkehren.
Dürfen Regierungen Personen abschieben, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden?
Wird im Rahmen eines fairen Asylverfahrens festgestellt, dass eine Person keinen internationalen Schutz benötigt, so befindet sie sich in einer ähnlichen Lage wie ein illegaler Ausländer und kann ins Herkunftsland zurückgebracht werden.
Wer gilt als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling?
Gemäß Kinderrechtskonvention ist ein Kind „jeder Mensch, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat“. Als unbegleitetes Kind gilt, „wer von beiden Elternteilen getrennt ist und für dessen Betreuung niemand gefunden werden kann, dem durch Gesetz oder Gewohnheit diese Verantwortung zufällt“. Unbegleitete Kinder sind besonders gefährdet, da sie oft der Gefahr des Mißbrauchs ausgesetzt sind. UNHCR setzt sich speziell für den Schutz dieser besonders vulnerablen Gruppe ein.
(Quelle: http://www.unhcr.ch/service/fragen-antworten/fluechtling.html)
Ein Afrikaner spricht Tacheles
Wer die Flüchtlingswelle kritisch beobachtet, stellt sehr bald fest, daß nicht nur die Sprachbegriffe, sondern auch die Fakten vernebelt werden. Es sind eben nicht alle diejenigen „Flüchtlinge“, die hierherkommen. Oft wurden sie nicht in die Flucht getrieben, sondern sie suchen „Wohlstand“, wobei manche dies sogar zugeben. Ein hoher afrikanischer Diplomat, „der Vertreter der Republik Kongo bei den Vereinten Nationen (UN), Serge Boret Bokwango, nennt die Dinge beim Namen und spricht über die sogenannte „Flüchtlingspolitik“ der Europäischen Union. Dies berichtet der angesehene Publizist Michael Mannheimer am 19. August 2015. Er schreibt: „Linke nehmen Flüchtlinge nicht aus Humanität auf, sondern aus Gründen ihres diabolischen Plans der Um- volkung Europas mit anderen, nicht-europäischen Völkern“.
Wer die hiesige 24-Stunden-Propagandamaschinerie namens Medien über sich ergehen läßt, muß zum Eindruck kommen, daß die historisch gewaltigste Migrationswelle der Menschheitsgeschichte eine unabwendbare Naturkatastrophe ist. (...)Doch es werden uns die wahren Fakten verschwiegen: * Nämlich, daß korrupte afrikanische und islamische Regierungen seit Jahrzehnten ihre Völker in ein wirtschaftliches und soziales Desaster hineingeführt haben, * daß die Aber- und Abermilliarden westlicher Entwicklungshilfe in aller Regel und nahezu vollständig in den Taschen der korrupten Militärs und islamischen Führer verschwanden, und * daß ungeachtet dessen seitens der linken Propaganda den westlichen Ländern immer noch ein Schuldgefühl wegen ihres kolonialen Erbes eingetrichtert wird (obwohl fast alle Untersuchungen zeigen, daß es den kolonialisierten Ländern damals westlich besser ging als heute).
Das millionenhafte Abziehen der jüngsten, kräftigsten und damit produktivsten afrikanischen Kräfte führt zu keinerlei Stabilisierung der dortigen Verhältnisse. Im Gegenteil: Afrika blutet an seinen Besten aus, und Europa wird durch vollkommen unqualifizierte Herzügler destablisiert und – sofern es Moslems sind – durch eine Religion bedroht, deren Hauptaufgabe die Islamisierung der gesamten Welt ist. Unsere Politiker und die an den Immigranten bestens verdienende Immigrantenwirtschaft (Pro Asyl, Caritas, Gewerkschaften, etc.) importieren ein Gefahrenpotential, das in wenigen Jahren nicht mehr beherrschbar sein wird…“ (Michael Mannheimer, 19.08.2015) Längst sucht sich unsere Regierung ein neues Volk…
Nun spricht der Vertreter der Republik Kongo bei den Vereinten Nationen (UN), Serge Boret Bokwango, Tacheles zur „Flüchtlingspolitik“ der Europäischen Union – und zwar in einer Form, die jedem Europäer eine sichere Strafanzeige wegen Rassismus und Volksverhetzung einbringen würde:
„Jene Afrikaner, die ich jetzt in Italien sehe, (...) verkaufen alles und jeden und prostituieren sich. Diese Leute, die als Krämer an den Stränden auftreten und in den Straßen der Städte herumlungern, sind in keiner Weise repräsentativ für die Afrikaner in Afrika, die für den Wiederaufbau und die Entwicklung ihrer Heimatländer kämpfen. Angesichts dieser Tatsache frage ich mich, warum Italien und andere europäische Länder sowie die arabischen Staaten es zulassen und tolerieren, dass solche Personen sich auf ihrem nationalen Territorium aufhalten. Ich empfinde ein starkes Gefühl von Wut und Scham gegenüber diesen afrikanischen Immigranten, die sich wie Ratten aufführen, welche die europäischen Städte befallen. Ich empfinde aber auch Scham und Wut gegenüber den afrikanischen Regierungen.“ (Quelle: Serge Boret Bokwango, Offener Brief auf der italienischen Nachrichten-Webseite „Julienews“, 8. Juni 2015 (...)
Kritik an Asyl-Appell des Papstes – „Undifferenziert“; denn 80 Prozent der Ankömmlinge „keine Flüchtlinge“
Mein aufmerksamer Leser Dr. Heger weist auf einen wichtigen Aspekt der schieflaufenden Diskussion über die „Flüchtlinge“ hin: „Immer mehr scheint auch die katholische Kirche, geplagt von Austrittswellen, ihr Heil im Schulterschluß mit mehr oder weniger „linken“, nämlich „gutmenschlichen“ Bestrebungen zu sehen – also mit dem, was der russische Theologe und Philosoph Wladimir Solowjew vor über 100 Jahren in seiner apokalyptischen Vision als „Christentum ohne Christus“ entlarvt hat. Dagegen regt sich auch kirchenintern Widerstand, so z. B. in nachfolgendem Kommentar von Andreas Becker.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Christoph Heger“
Papst Franziskus: undifferenzierter Umgang mit Einwanderungsfrage?
Ein Kommentar von Andreas Becker: Laut Duden ist das Wort „Flüchtling“ kein Synonym für das Wort „Einwanderer“. Folgt man derzeit den meisten meinungsbildenden Medien, dann müßte man zu einem anderen Schluß kommen. Täglich wird von „Flüchtlingen“ gesprochen, und schnell dämmert es selbst dem Unerfahrenen, daß damit undifferenziert jeder illegale Einwanderer gemeint ist und schöngeredet werden soll. Ein kluger Wiener Kopf fragte jüngst in einem Tageszeitungskommentar, warum es wohl dennoch einem einigermaßen des Denkens mächtigen Zeitgenossen kaum einleuchten will, weshalb Hunderttausende Afrikaner nach Europa „flüchten“, weil Tausende Kilometer entfernt in Syrien ein Bürgerkrieg tobt.
Auch Papst Franziskus drehte vor wenigen Tagen an der täglichen „Flüchtlings“-Leier, die ihre schräge Melodie mit der Moralkeule serviert; denn jeder, der an ihr zweifelt, sollte sich wie ein grunzender Vierbeiner namens Schwein fühlen. Der Papst sagte das nicht, dafür geben es andere deutlich zu verstehen, und wieder andere sagen es so- gar ganz offen. (...)
Illegale Einwanderer liefern per definitionem kein überzeugendes Leumundzeugnis, sich an Gesetze und Sitten halten zu wollen
Der Papst forderte undifferenziert bedingungslose „Flüchtlingshilfe“, obwohl die tägliche Realität eine andere ist und nur ein kleiner Teil der in Scharen eintreffenden „Asylsuchenden“ tatsächliche Flüchtlinge sind. Beträchtliche Teile sind Wirtschaftsmigranten, nicht selten mit flottem Smartphone der jüngsten Generation in der Hand und schicken Klamotten am Leib, schließlich haben sie der organisierten und offenbar international geduldeten Schlepperkriminalität eine Stange Geld für die illegale „Einfuhr“ in die EU gezahlt. Sie suchen einen persönlichen Vorteil, wofür man grundsätzlich noch Verständnis aufbringen könnte. Sie sind dafür allerdings bereit, Gesetze zu brechen. Ein illegaler Einwanderer liefert per definitionem kein überzeugendes Leumundszeugnis, sich an die Regeln und Sitten des Landes halten zu wollen, das er gerade mit seiner Anwesenheit zwangsbeglücken will. So hehr verpackt die Flüchtlings-Aussagen des Papstes auch gewesen sein mögen, eines waren sie mangels Differenzierung nicht: intellektuell redlich. Jeder Mensch guten Willens möchte dem Papst bei diesem Anliegen zustimmen, wenn gleichzeitig der unter aller Augen stattfindende massenhafte Mißbrauch der Hilfsbereitschaft nicht unterschlagen würde. Es wird ja so getan, auch von Kirchenvertretern, als gebe es keinen Mißbrauch, nur notleidende, verzweifelte, dem Ertrinken nahe Flüchtlinge. So ist es halt in der hl. Römischen katholischen Kirche: für die islamfreundlichen Relativisten gibt es Mutter Teresa von Kalkutta, Papst Johannes Paul II. und vor allem den „modernen“ Papst Franziskus, den Retter der Enterbten.
Die „Geistlosigkeit“ des „Mannes des Papstes“
Den Papst zu kritisieren, verbietet sich. Als aber die von Franziskus handverlesen eingesetzte neue politisch korrekte Plaudertasche der Italienischen Bischofskonferenz, Monsignore Nunzio Galantino, der Lega Nord „Geistlosigkeit“ vorwarf, weil sie in Sachen „Flüchtlinge“ unbequeme Wahrheiten ausspricht und Lügen aufdeckt, platzte dem Ministerpräsidenten von Venetien der Kragen. Luca Zaia von der Lega Nord, erst vor zwei Monaten in Direktwahl im Amt bestätigt, protestierte gegen die einseitige kirchliche Schelte, schließlich muß er die „Großzügigkeit“ anderer ausbaden: Tausenden Menschen eine Unterkunft besorgen, sie ernähren, medizinisch versorgen, dennoch Sicherheit und Ordnung garantieren und gleichzeitig die immer mißmutiger werdenden eigenen Bürger beruhigen. Zaia zeigte vor zwei Wochen Verständnis für Einheimische, die zornig werden, wenn „Flüchtlinge“, wie in Verona geschehen, im Protestzug durch die Stadt ziehen und eine Unterbringung im Stadtzentrum fordern, statt am Stadtrand. Auch viele Einheimische möchten in Veronas Altstadt zwischen Arena und dem Balkon von Romeo und Julia wohnen, können es sich aber nicht leisten. Zaia zeigte Verständnis für seine Landsleute, die ob solcher Undankbarkeit und Dreistigkeit ihrerseits eine spontane Kundgebung gegen die außer Kontrolle geratene Einwanderung durchführten. |