„Feiern weitgehend friedlich“ ... oder doch nicht?
von Eberhard Heller
Eine „weitgehend friedliche“ Silvesternacht am Kölner Dom, wie es in dem Polizeibericht heißt? Mitnichten! Diese Nacht hat die Diskussion über die massenhafte Zuwanderung nach Deutschland weit mehr angefacht als es Anschläge von Islamisten wie die in Paris es je hätten tun können.
Lesen wir den Bericht, den die Polizei nach dieser grauenhaften Nacht in Köln - „Köln“ war aber auch in Hamburg – verfaßt hat: „POL-K: 160101-1-K/LEV Ausgelassene Stimmung – Feiern weitgehend friedlich. 01.01.2016 – 8:57 Köln (ots) – Die Polizei Köln zieht Bilanz – Wie im Vorjahr verliefen die meisten Silvesterfeierlichkeiten auf den Rheinbrücken, in der Kölner Innenstadt und in Leverkusen friedlich.“ (Quelle: JF vom 8.1.2016, Nr. 02)
Erst nach vier Tagen sah sich die Presse, die nicht ohne Grund als „Lügenpresse“ apostrophiert wird, gemüßigt, über das zu berichten, was in dieser Nacht tatsächlich am Kölner Dom geschah. Das grauenhafte Geschehen wurde genügend dargestellt. Die Übergriffe nordafrikanischer und arabischer Asylanten, die Frauen wie Freiwild umzingelten, sexuell belästigten, vergewaltigten und ausraubten, führten schließlich zu über 700 Anzeigen, die bei der Kölner Polizei in den Tagen danach eingingen. Die JF vom 8.1.2016 schrieb: „Deutschland verändert sich, und durchaus nicht alle Deutschen finden das so großartig. Für die Frauen, die in Köln und anderen Großstädten in der Silve-sternacht von Rudeln aggressiver junger Araber und Nordafrikaner zu Dutzenden gejagt, eingepfercht, sexuell bedrängt, begrapscht, ausgeraubt und vergewaltigt wurden, war die Begegnung mit der veränderten multikulturellen Realität jenseits aller „Willkommens“-Folklore ein traumatisches Erlebnis.“
Kaum waren die üblichen Statements wie „grauenhaft“, „nicht hinnehmbar“ etc. aus den Mündern der Political correctness-Vertreter verhallt, traten schon die Gesundbeter auf den Plan, um vor vorschnellen und pauschalen Verurteilungen zu warnen, denn die Männer, die hemmungslos die Frauen und Mädchen überfallen hatten, waren in der Mehrzahl nordafrikanische Asylanten muslimischer Provenienz, die bestimmten patriarchalischen Vorstellungen anhingen... und man könne diese Untaten nicht dem Islam als Religion anrechnen.
Es ist leider so, daß durch die synkretistischen Bestrebungen der sog. christlichen Kirchen eine objektive, vor allem: kritische Auseinandersetzung mit dem Islam weitgehend verdorben ist. Doch lesen wir, was der Dozent an der Pädagogischen Hochschule Freiburg, Dr. Abdel-Hakim Ourghi als Fachmann für islamische Theologie im Nachtmagazin vom 20.1.2016 erklärte. Auf die Frage, ob das, was in Köln passiert sei, etwas mit dem Islam zu tun habe, antwortete er: „Jawohl, die Behauptung, daß die sexuellen Übergriffe oder Eingriffe auf Frauen in Köln nicht mit dem Islam zu tun haben, erinnert uns an die Behauptung , daß der Islam nichts mit Gewalt zu tun hat. Bestimmt gibt es einige Gründe: Sozialisation, Bildung, die eine zentrale Rolle bei solchen Phänomenen spielen, allerdings auch der Islam mit seinen kanonischen Quellen, Koran und die Tradition des Propheten, die einen erheblichen Beitrag bei der Verachtung der Frauen spielen und die dazu führen, daß die Frauen auch sexuell belästigt werden.“ Auf den Einwurf des Reporters, Ourghi würde damit „uralte Stereotypen vom fremden Barbaren, der die unschuldige weiße Frau bedrängt“ bedienen, führte der Islam-Theologe weiter aus: „Wir haben die uralte Tradition des Propheten und die vermittelt uns nicht ein nettes Bild von den Frauen und die Rolle der Frauen in der Gesellschaft. Wir lesen in dieser Tradition des Propheten eine Aussage, daß es der Frau an Verstand und auch Religion mangelt. Die Bewohner der Hölle sind Frauen, die Frauen sind durch und durch verdorben und deshalb müssen sie ins Haus gesperrt werden. Und das ist halt die fundierte Basis für die theoretische Basis bei solchen Verhalten. Und da müssen wir die Muslime unbedingt aufklären und zwar auf der Basis der Selbstkritik und der Islamkritik.“ Eine sexuelle Erziehung und Aufklärung fände durch den Islam nicht statt, er zeichne eher ein krankes Bild davon, die Frau habe eine andere Bedeutung oder andere Hierarchie in der Gesellschaft. (Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/islam-frauenbild-101.html)
Der gleiche Autor nimmt in der Herder-Korrespondenz (Heft 3/2015) auch Stellung zum Thema Islam und Islamismus: „Der Islam hat mit dem islamistischen Terrorismus zu tun. Auch die Extremisten sind Muslime. Sie beten in Moscheen, erkennen den Koran und die Tradition des Propheten als kanonische Schriften an. Sie begründen ihre Taten mit dem Koran. Alles andere ist eine naive Betrachtung und entspricht einem frommen Wunschdenken, mit dem man sich die Dinge schönredet. Den Terrorismus kann man allerdings auch nicht auf reine Glaubensinhalte reduzieren. Man darf nicht vergessen, dass Terrorismus ein komplexes soziales Phänomen ist.“ (www.herder-korrespondenz.de/heftarchiv/69-jahrgang-2015/heft-3-2015/ein-gespraech-mit-dem-theologen-abdel-hakim-ourghi-ueber-islam-und-terrorismus-sich-dem-unangenehmen-thema-stellen)
Die Frage, die uns beschäftigt ist doch, wieweit ist der Islam fähig, sich so darzustellen, daß er in unserer Gesellschaft toleriert werden kann. Ist er fähig, sich zu reformieren, damit er zumindest mit dem Grundgesetz kompatibel ist, was er allein wegen der Verachtung gegen Frauen nicht ist, oder bleibt er so intransigent, daß nicht einmal seine sog. christlichen Befürworter die Probleme, die von den Islamisten verursacht werden, akzeptieren können. Auch wenn in Deutschland Religionsfreiheit herrscht, was meint, daß das Bekenntnis zu einer Religion Privatsache ist, so läßt sich daraus nicht ableiten, daß religiös bestimmte Verhaltensweisen das gesetzliche Limit überschreiten dürfen. Und hier setzt dann die Debatte über das ein, was kulturell ertragen oder abgewehrt werden muß. Die Darstellung dieser Auseinandersetzung wird deshalb auch in der EINSICHT geführt, weil es hier um die Bedeutung religiös bedingter Inhalte geht.
Kritisch wurde auch das Verhalten der muslimischen Männer von Thomas de Vachroi, dem Leiter der ASB-Notunterkunft (Arbeiter-Samariter-Bund) in Berlin-Wilmersdorf, beurteilt. In der Sendung von Maybrit Illner im ZDF vom 28.1.2016 sprach er von den Bedrängnissen der Frauen, die sich nachts nur in Begleitung (eines Security-Mannes) zu den Toiletten trauten. De Vachroi sprach auch davon, daß viele Flüchtlinge nach Deutschland kämen mit der Erwartung, sie erhielten hier ein Haus, Geld und Arbeit (ich bin gehässig und füge hinzu: von Mama Merkel)... und landeten dann für Monate in einer Turnhalle mit Hunderten von Mit-Asylanten.
Die Geschehnisse von Köln haben die Einstellung der Menschen in Deutschland zu der massenhaften Zuwanderung nachhaltig und entscheidend verändert. Die Stimmung ist gekippt. Besonders die zunehmende Angst bei den Frauen hat dazu geführt, daß in manchen Regionen die Pfeffersprays (als Abwehrwaffe) bereits ausverkauft sind. Die Befürchtung vor dem Anwachsen von Parallelgesellschaften bekommt neuen Nährboden. In Berlin und im Ruhrgebiet gibt es ganze Stadtviertel, in denen islamisch geprägte Gesellschaften auch schon ihre eigene Rechtsordnung durchgesetzt haben. Wie will der Staat unter diesen Umständen noch seine Bürger schützen? Ich sehe voraus, daß es dazu kommen wird, daß die Bürger sich selbst in den Zustand wehrhaften Verhaltens versetzen und sich bewaffnen, da der Staat seine Pflicht auch auf gewaltsame Durchsetzung der Rechtsordnung nicht mehr wahrnimmt bzw. wahrnehmen will. Während der anfänglichen „Willkommenskultur“, mit der die Flüchtlinge noch im letzten Sommer empfangen wurden, hat man gemeint, man nehme unmittelbar vom Bombenterror betroffene Personen auf, die dringend auf unsere Hilfe angewiesen sind und die ihnen in überschwänglichem Maße gewährt wurde. Inzwischen – und geschärft auch durch die Kölner Ereignisse – hat man darüber nachgedacht, wer die Ankömmlinge in Wahrheit wirklich sind. Die überwiegende Mehrheit der Asylanten kommt aus den Lagern in der Türkei, wo sie vor den Bombardements längst in Sicherheit waren. In der Mehrheit dürften sie nach geltendem Recht keine Aufnahme als Asylanten in Deutschland erwarten.
Es wird immer noch argumentiert, Deutschland habe nach dem Krieg wesentlich mehr Flüchtlinge aus den Ostgebieten aufgenommen, weswegen die Zahl von 1,3 Millionen Asylanten doch leicht verkraftbar sei, zumal Deutschland ja ein so reiches Land sei. Zunächst: Deutschland hat aktuell Staatsschulden in Höhe von 2230496500000 €, (= 2,230 Billionen €), die sich pro Sekunde um 1556 € erhöhen. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von ca. 26800 € pro Einwohner. Zum anderen war die Vertreibung der Deutschen aus dem Osten und deren Aufnahme im Westen eine Schicksalsfrage des gesamten deutschen Volkes, das am Boden lag, was mit der jetzigen Zuwanderung nichts zu tun hat. Jeder mußte damals um seine Existenz ringen.
Die andere Frage, die die Menschen hier stellen, ist die, ob die Flüchtlinge mit ihrem überwiegend muslimischem Hintergrund in diese deutsche Gesellschaft überhaupt passen, denn Köln hat eines überdeutlich gezeigt: Hier werden wir mit einer religiös geprägten Einstellung konfrontiert, die nicht nur unseren ethischen Prinzipien nicht entspricht, sondern einfach mit unserem Grundgesetz nicht kompatibel ist. Die Leute hier fürchten eine kulturelle Überfrachtung, die sie zu Recht nicht hinnehmen wollen. Ist die Zahl der Flüchtlinge, die inzwischen auf ca. 1,3 Millionen gestiegen ist, überhaupt noch verkraftbar, auch finanziell? Man spricht von 17 Milliarden € für das laufende Jahr. Wenn man z.B. die 300000 Flüchtlingskinder, die inzwischen bei uns leben nur einigermaßen unterrichten wollte, benötigte man dazu ca. 17000 Lehrer, die neben ihren Fachkenntnissen auch der arabischen Sprache mächtig sein müßten. Aus welchem Hut will Frau Merkel diese Lehrer herzaubern? Die Kommunen sind überfordert.
Wie sollen die zig-tausend neuen Asylanten versorgt werden, die täglich die Grenze nach Deutschland überschreiten. In Bayern sollen es schon 80 % der Bevölkerung sein, die die von Frau Merkel gewollte und immer noch propagierte Asylpolitik (ohne Obergrenzen) ablehnen. Unter Umgehung rechtsstaatlicher Prinzipien hat sie den hemmungslosen Zuzug von Asylanten erst richtig angefacht. Ihr Gerede von den nicht erreichbaren „Obergrenzen“ und ihrem gebetsmühlenartigen wiederholten Bekundungen „Wir schaffen das“ – hier spricht sie wohl im Pluralis majestatis, d.h. sie spricht von sich in der Mehrzahl, wie es Könige tun als Ausdruck ihrer Macht – wirken wie ein Magnet. Um diese Rechtsbrüche benennen (und ahnden) zu lassen, bleibt Seehofer und die bayerische Staatsregierung dabei, notfalls mit einer Klage gegen die Bundesregierung vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen, wie in dem Brief an die Regierung in Berlin angekündigt wurde. Ihr fast zum Dogma hochstilisierte Behauptung, das Asylrecht kenne keine Obergrenzen, ist zwar von der einen Seite richtig, wenn ich davon als Prinzip rede. Jedes Moral- und Rechtsprinzip gilt universell. Die Forderung „Du sollst die Wahrheit sagen“ gilt uneingeschränkt, gilt absolut... und nicht nur für – sagen wir einmal: - 5 Tausend Anwendungen dieses Prinzips. Eine andere Sache ist es aber, wie dieses Prinzip durchgesetzt werden soll. Weil die Polizei in Köln, um dieses Beispiel zu strapazieren, personell (und auch mental) bei den Massen von Angreifern, die sich noch über die Beamten lustig machten, deren Exzesse an den jungen Frauen und Mädchen nicht verhindert haben bzw. verhindern konnten, heißt das doch nicht, daß sie es nicht gewollt hätten. Wenn z.B. ein Rettungsschwimmer Ertrinkenden helfen will, dann kann er im besten Fall einen Verunglückten retten, einem zweiten zu helfen überforderte seine Kräfte, er selbst käme sogar in Gefahr, selbst zu ertrinken. Das kann jeder ausprobieren, der einmal einen Rettungskurs bei der DLRG absolviert hat. Also zwei Ertrinkenden könnte er zugleich nicht helfen, seine Kräfte ließen das nicht zu. In diesem Fall wären wir bei einer Obergrenze von „1“. Nun kommen die Supermoralisten – Frau Merkel mit ihren grünen Vasallen – und drohen dem Rettungsschwimmer, ihn wegen „unterlassener Hilfeleistung“ zur Anzeige zu bringen. Sie wird den erschöpften Rettungsschwimmer, der dabei ist, den Geretteten wiederzubeleben, anschnautzen „Wir schaffen das“, nämlich nicht nur einen zu retten, sondern alle Ertrinkenden, denn beim Retten(wollen) gibt es keine „Obergrenzen“!!!
Im Fall von Frau Merkel müssen noch zwei Punkte klar artikuliert werden, die sie nicht unterscheiden will (oder kann): - den Unterschied von Politik und Caritas, von Rechtsbereich und Moral, - den für sie durch Gesetze bestimmten Rahmen für ihr politisches Handeln.
Als deutsche Bundeskanzlerin ist Frau Merkel angewiesen, die gesetzlichen Bestimmungen, die vom Parlament beschlossen wurden, umzusetzen. Sie muß nicht die Aufgaben übernehmen, die aus Nächstenliebe von den sog. Kirchen und den karitativen Einrichtungen ausgeübt werden. Merkel steht für das Rechtsprinzip und nicht für das Prinzip der Liebe. Für die Durchführung bzw. der Anwendungen im Falle von Asylbegehren gibt es rechtliche Bestimmungen, die Frau Merkel allesamt gebrochen hat, u.a. auch den § 16a des Grundgesetzes. Ihre weitere Rechtsverletzung war die Außerkraftsetzung von Dublin II. Namhafte Staatsrechtler listen die Rechtsbrüche auf.
Nachdem zunächst nur Rupert Scholz die Asylpolitik von Merkel kritisiert hatte, melden sich nun auch andere Juristen. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, beklagt „rechtsfreie Räume“ und eine „inakzeptabel Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit“. Udo Di Fabio, von 1999 bis Dezember 2011 Richter am Bundesverfassungsgericht, sieht „keine gesetzliche Grundlage“ für die Grenzöffnung im Sommer letzten Jahres. Nach Auffassung des Berliner Verfassungsrechtlers Ulrich Battis wird „geltendes Recht fortwährend gebrochen“. Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtes von Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams wird noch deutlicher. Er sieht in der Entscheidung von Frau Merkel, die Grenzen zu öffnen, eine Entscheidung, die Merkel am Kabinett und am Parlament vorbei getroffen hatte, eine klare „Kompetenzüberschreitung“ und als Ausdruck einer „selbstherrlichen Kanzler-Demokratie.“ „Merkels Alleingang war ein Akt der Selbstermächtigung“, womit Bertram auf das Ermächtigungsgesetz von 1933, durch das die Gewaltenteilung beendet wurde und der Reichsregierung gesetzgeberische Vollmachten eingeräumt wurden. (Vgl. dazu auch den Artikel von Nicolaus Fest „Ermächtigung ohne Gesetz“ in der JF vom 22.1.2016, S. 1)
Bisher wurden bei den früher eingeleiteten Asylverfahren lediglich ca. 2% positiv beantwortet. Diese Zahl dürfte auch auf die anlaufenden Verfahren gelten.
Am Schluß noch einmal der Hinweis: Bei aller gebotenen Zurückhaltung sollten wir nicht die Augen vor offensichtlichem Elend verschließen, sondern nach Kräften helfen.
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