BEMERKUNGEN
zu dem Aufsatz von Abbé de Nantes "Über den Papst..."
(EINSICHT, Nr.2, S.9ff)
von
W. W. E. Dettmann
In der EINSICHT, Nr.2, Seite 9, spricht Abbé de Nantes in dem Aufsatz
"Über den Päpst..." von der Absetzung gewisser Päpste im Lauf der
Kirchengeschichte. Dabei stützt er sich auf ein Buch des Protestanten
Harald Zimmermann: "Papstabsetzungen des Mittelalters", Wien 1968.
Dieses Buch enthält aber einige Fehler, wie z.B diesen, daß Päpste und
Gegenpäpste (z.B. Konstantin II. 767-768) unter derselben Rücksicht
behandelt werden. Außerdem enthält der Aufsatz von Abbé de Nantes
einige Ungenauigkeiten, die wahrscheinlich auf das Konto des
Schriftsetzers gehen. Ursprünglich war der Aufsatz für die Zeitschrift
"Das Zeichen Mariens" bestimmt gewesen und war noch von Herrn P.Scho
gesetzt worden.
Die Richtigstellung dieser Fehler ist im Interesse unserer eigenen Zeitschrift EINSICHT dringend erforderlich.
1.) Auf
Seite 10, Spalte 4 wird Papst Johannes II. (der Zweite) mit der
Regierungszeit von 532-535 als abgesetzt angegeben. Dazu ist zu sagen:
Die anerkannte Papstgeschichte von Seppelt-Löffler (Kösel-Pustet 1940,
46.-55.Tausend) schreibt von diesem Papst zwar, daß er "erst nach
unerquicklichen Wahlumtrieben gewählt worden war". Sie erwähnt aber
nichts von einer Absetzung dieses Papstes.
2.) Der auf
Seite 10, Spalte 4, als abgesetzt erwähnte Papst Leo VIII. (963-965)
ist etwas zu früh erwähnt. Denn seiner sogenannten Absetzung geht die
echte Absetzung Papst Johannes XII.(des Zwölften), 955-964,voraus. Die
Papstgeschichte von Soppelt-Löffler bezeichnet Johannes XII., der im
Alter von 20 Jahren Papst geworden war, als "lasterhaft" und wirft ihm
Hochverrat gegenüber Kaiser Otto I. d.Gr. vor. Gemäß Seppelt-Löffler
wurde seine Absetzung im Jahre 963 mit den Worten begründet: "Eine
unerhörte Wunde rechtfertigt unerhörte Heilmittel"! Kaiser Otto I. ließ
an Stelle von Joh.XII. einen Laien zum Papst wählen, der sich dann Leo
VIII. nannte (siehe oben). Übereilt an dieser Sache scheint nur gewesen
zu sein, daß der neue Papst alle erforderlichen Weihen an einem
einzigen Tag empfing. Dies war einer der Gründe, warum Leo VIII. nach
der Abreise des Kaisers aus Rom von dem dorthin zurückgekehrten
Johannes XII. als abgesetst und exkommuniziert erklärt wurde. - man
vermißt hier bei Abbé de Nantes den Hinweis darauf, daß der
ordnungsgemäß abgesetzte Johannes XII. selbst keine Jurisdiktion mehr
besitzen konnte.
3.) In dem Autsatz von Abbé de Nantes wird sodann der Papst Benedikt V. als Beispiel eines abgesetzten Papstes genannt (964).
Auch hier kann sich der Leser kein richtiges Bild der Lage machen: Die
Römer hatten nach dem unrühmlichen Tode Joh.XII. - er soll bei Begehung
eines Ehebruches von einem Schlaganfall getroffen worden sein -
eigenmächtig und entgegen ihrem dem Kaiser geschworenen Eide einen
Kardinal zum Papst gemacht, der sich Benedikt V. nannte. Es war
selbstverständlich, daß Kaiscr Otto I., als er den vertriebenen Leo
VIII. wieder nach Rom zurückbrachte, den Rivalen Benedikt in die
Verbannung schickte.
4.) Wenn man
der Darlegung des Abbé de Nantes folgt, hat Harald Zimmermann in seinem
Buch anscheinend, ebenso wie er Päpste und Gegenpäpste unter derselben
Rücksicht behandelt, keinen Unterschied gemacht zwischen persönlichen
Racheakten und ordnungsgemäßen Absetsungsprozessen.
Papst Johannes XII. war z.B. anfangs von Kaiser Otto I. als
rechtmäßiger Papst anerkannt worden und hatte im Jahre 962 sogar den
Kaiser und seine Gemahlin Adelhaid gekrönt. Der von Zimmermann und Abbé
de Nantes genannte Johannes Philagathos - als Gegenpapst Johannes
XVI.,997-998 - war niemals rechtmäßig gewähltes Oberhaupt der Kirche
gewesen, sondern nur ein Werkzeug des berüchtigten Machthabers
Crescentius, eines reichen Adeligen, von dem er sich gegen den edlen
Papst Gregor V. (996-999) vorschieben ließ.
5.) Noch
weniger kann der Prozeß des Formosus in einem Atemzuge mit den drei
Papstabsetzungen des Jahres 1046 genannt werden, wie es in dem Aufsatz
von Abbé de Nantes auf Seite 11, Spalte 1, geschieht. - Der Leichnam
des von 891-896 regierenden Papstes Formosus war nach neun Monaten
exhumiert und durch ein Gericht des päpstlichen Unholdes Stephan VI.
(896-897) verurteilt und in den Tiber geworfen worden. Unter Papst
Johannes IX. (898-900) wurde in Gegenwart des Kaisers Arnulf von
Kärnten das Andenken des Formosus rehabilitiert: Was hat also diese
Sache mit einer ordungsgemäßen Papstabsetzung zu tun?
Der Artikel von Abbé de Nantes wäre viel wirkungsvoller geworden, wenn
er sich nicht so sehr auf das Buch von Harald Zimmormann gestützt
hätte, sondern wenn er kurz und sachlich die entscheidenden Ereignisse
berichtet hätte, z.B. das Eingreifen Kaiser Heinrichs III. (1039-1056)
im Jahre 1046:
Papst Benedikt IX. (1033-1044), der von Seppelt-Löffler ein "unreifer,
leichtfertiger, zügelloser Jüngling genannt wird, hatte im Jahre
1044 fliehen müssen. An seiner Stelle erhob die Adelspartei der
Crescentier den Bischof von Sabina zum Papst. Er hatte sich seine Würde
mit Geld erkauft und nannte sich Silvester III. Aber Benedikt IX.
konnte ihn wieder vertreiben, ohne freilich seine Stellung und Macht zu
verbessern, und so verziechtete er im Jahre 1045 zugunsten seines
Taufpaten des Priesters Gratianus auf die päpstliche Würde. Gratianus
aber mußte ihm für den Verzicht eine hohe Geldsumme bezahlen. Er nannte
sich Gregor VI. (1045-1046). Seppelt-Löffler sagt dazu: "Das
Schmähliche dieses simonistischen Handels wird dadurch kaum gemildert
und entschuldigt, daß Gregor VI. sich hierbei von guten Absichten
leiten ließ: Er wollte die Befreiung der Kirche von dem unwürdigen
Papst und die Herrschaft der kirchlichen Reformpartei, der er,
persönlich ein frommer und tugendhafter Mann, nahestand, herbeiführen.
Und so wurde immerhin, trotz der bedenklichen Begleitumstände, seine
Erhebung von den Reformfreunden, wie Petrus Damiani freudig begrüßt und
allgemein anerkannt. Entscheidend aber mußte die Haltung des deutschen
Königs sein..." (Papstgeschichte, Seite 96).
Kaiser Heinrich III. versichtete im Gegensatz zu seinem Vorgänger
Konrad II. sofort auf jede Simonie bei der Besetzung von Bistümern und
Abteien. Im Dezember 1046 versammelte er in Sutri bei Viterbo eine
Synode von Bischöfen, vor die Silvester III. und Gregor V. geladen
wurden. Benedikt IX. und Silvester III. wurden auf dieser Synode für
abgesetzt erklärt, Gregor VI. soll zur "Selbstabsetzung" bewogen worden
sein. Er wurde von einem Kleriker des Laterans namens Hildebrand, dem
späteren Papst Gregor VII., nach Köln geleitet und der Aufsicht des
dortigen Erzbischofs unterstellt.
Abbé de Nantes möchte dem Übelstand in der heutigen Kirche dadurch
Abhilfe schaffen, daß der römische Klerus eine Aufforderung an Paul VI.
richtet, entweder als Papst zu handeln oder durch die Kirche als seines
Amtes nicht mächtig und abgesetzt erklärt zu werden (Seite 12, Spalte
1).
Aber so einfach geht die Sache heute nicht.
Hätte Paul VI. zur Zeit Kaiser Otto I. des Großen (936-973) oder zur
Zeit Kaiser Heinrichs III. gelebt, so wäre - falls eine solche
Freveltat wie die neue Liturgie überhaupt möglich gewesen wäre - vom
Kaiser die Absetsung des Papstes veranlaßt worden, "weil eine unerhörte
Wunde der Christenheit ein unerhörtes Heilmittel rechtfertigt".
Aber wo besitst die heutige Christenheit derart kraftvolle und
entschlossene Ärzte und derart mächtige Beschützer des wahren
Papsitums, wie es die großen Kaiser des Mittelalters waren?
In der heutigen Zeit kann das Heilmittel nur aus einer möglichst großen
Schar gläubiger Katholiken kommen, die allen unentschlosseneren
Klerikern im Kampf gegen die neue Liturgie den Rücken stärken und die
allen gleichgültigen und verantwortungslosen Dienern der neuen Liturgie
im Klerus die Gefolgschaft verweigern.
Nur auf diese Weise kann der Sache des Sohnes Gottes Jesus Christus in der heutigen Zeit gedient werden.
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