Positionspapier der Lebensrechtsorganisation AKTION LEBEN e.V. Deutschland zu "demokratischen Mehrheitsentscheidungen"
Der römische Staatsmann und Philosoph Cicero (+ 43 vor Christus) mahnte zu seiner Zeit: "Das wahre Gesetz ist gewiß die richtige, mit der Natur in Einklang stehende Ordnung, die über alle ausgebreitet ist, unwandelbar und ewig ... " (Cic.rep. 3,33) Schon immer glaubten Machthaber und Parlamente, sich über diese eherne Erkenntnis, dass es ein "Naturrecht", eine natürliche Ordnung, gibt, hinwegsetzen zu können. Schon immer waren - bis zur Neuzeit - Katastrophen die unausweichliche Folge solcher Missachtung. Den Wert des menschlichen Lebens als einen "Höchstwert" kann man - wie die Geschichte zeigt - nicht auf Dauer ignorieren. Das gilt auch heute! Jedoch wird diese Erkenntnis durch "Machbarkeitswahn" und "Machterhaltungstrieb" auch heutiger Politiker pervertiert, also ins Gegenteil verkehrt. So äußerte eine Bundestagsabgeordnete bei einem Gespräch auf den Einwand, dass es "Unabstimmbares" gibt: "Ich bin Parlamentarierin, ich kann darüber abstimmen!" (Gemeint war der § 218 StGB, der Freiräume für das Töten noch nicht geborener Kinder geöffnet hat.) Die auf demokratischem Wege zur Macht gelangten Nationalsozialisten glaubten sich ermächtigt, z.B. die mörderischen Euthanasie-Erlasse gegen Behinderte einzuführen. Ein alliiertes Gericht verurteilte die "Euthanasie-Ärzte" von Hadamar am 21.3.1947 in Frankfurt (Aktz.: 4 Kis 7/47) mit der Begründung, dass der Staat niemals die alleinige Quelle allen Rechts sei (...): "Es gibt ein über den Gesetzen stehendes Recht, das allen formalen Gesetzen als letzter Maßstab dienen muß. Es ist das Naturrecht, das der menschlichen Rechtssatzung unabdingbare und letzte Grenzen zieht. ( ... ) Einer dieser in der Natur tief und untrennbar verwurzelten Rechtssätze ist der Satz von der Heiligkeit des menschlichen Lebens und dem Recht des Menschen auf Leben, ... " Aus der leidvollen Erkenntnis der Verbrechen der NS-Zeit heraus wurde 1949 das Grundgesetz verfasst, versehen mit der "Ewigkeitsgarantie" in Art. 79 Abs. 3 GG, das den Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" im Art. 1 GG - ohne Ausnahme - für alle Zeiten garantieren sollte. An diese Grundforderung, dass es "ein über den Gesetzen stehendes Recht" gibt, erinnerte auch Benedikt XVI. in seiner Rede im Bundestag am 22.9.2011 in Berlin, als er sagte: "In einem Großteil der rechtlich zu regelnden Materien kann die Mehrheit ein genügendes Kriterium sein. Aber dass in den Grundfragen des Rechts, in denen es um die Würde des Menschen und der Menschheit geht, das Mehrheitsprinzip nicht ausreicht, ist offenkundig ( ... )." Deshalb fordern wir als Lebensrechtler: - dass das Bundesverfassungsgericht nach diesen Grundsätzen alle bestehenden Gesetze überprüft und gegebenenfalls diese bei Verstoß für ungültig erklärt; - den § 218 StGB abzuschaffen und dafür die § 211/212/213 StGB auch auf noch nicht Geborene ab der Zellverschmelzung anzuwenden, zumal das Grundgesetz keine Unterschiede zwischen bereits geborenen und noch nicht geborenen Menschen kennt; - alle Gesetze und neue Vorgaben in bioethischen Fragen an diesen Grundsätzen auszurichten; - eine Grundsatzdiskussion im gesellschaftlichen und politischen Raum über die Grenzen einer bloßen Abstimmungs-Demokratie hinaus - um dadurch dem Grundkonsens aller Demokraten in den Anfängen der Bundesrepublik Deutschland, dass es "Unabstimmbares" gibt - (wieder) zur Geltung zu verhelfen; - dieser Rechtskultur international, auch in EU und UNO, Geltung zu verschaffen, damit wahre Gerechtigkeit und Frieden gesichert werden können! Kämpfen für die Achtung von Gottes Geboten und das Naturrecht - JA! Abstimmen über Gottes Gebot und Naturrecht - NEIN!
V.i.S.d.P.: AKTION LEBEN e.V., Steinklingener Str. 24, 0-69469 Weinheim
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