Null und nichtig – der Ritus der Bischofsweihe von 1968
von Rev. Anthony Cekada übers. Von Martin Möller
Behalte die Hülle, entferne den Inhalt. W I. Lenin
Fortsetzung:
V. Eine andere bestätigte Form?
Frage: Wurde denn in der Vergangenheit die Neue Form der Bischofsweihe in irgend einem anderen Ritus, der sich kirchlicher Bestätigung erfreute, verwendet? Solch eine Verwendung, wiewohl nicht so stark wie die Verwendung in einem Ost-Ritus, wäre zumindest ein starkes Argument dafür, daß die neue Form gültig ist.
Oben erwähnten wir, daß die Präfation Pauls VI. für den Ritus der Bischofsweihe fast wörtlich einem alten Gebet für die Bischofsweihe entnommen wurde, das in Dom Bottes Ausgabe von 1963 der Apostolischen Tradition des Hl. Hippolytus entnommen wurde. Es hat auch Parallelen in anderen antiken Texten wie den "Apostolischen Konstitutionen" und dem "Testament des Herrn". P. Pierre-Marie führte diese Texte als Beweis für die Gültigkeit des Ritus heran.
Welche Sicherheit haben wir daß 1. diese Texte selbst sakramentale Formen einer Bischofsweihe waren und daß sie sich 2. zumindest stillschweigender Bestätigung durch die Kirche erfreuten, so daß sie immerhin in weitestem Sinne "von der Kirche in diesem Sinne akzeptiert und benutzt" worden sind?
Nun, wenn wir mit "Gewißheit" die Gewißheit meinen, die die katholischen Moraltheologie für das Spenden oder Empfangen eines gültigen Sakraments erfordert, dann muß unsere Antwort ein klares "Nein" sein. Wir tauchen nämlich sofort in die Mystifizierende Welt akademischer Debatten über Autorenschaft, Herkunft, Datierung, Rekonstruktion und Dechiffrierung von Texten ein, die 1.700 Jahre alt sind.
a. Die apostolische Tradition des Hippolytus?
Folgende Probleme tauchen anfangs auf:
1. Der Jesuiten-Experte für Östliche Liturgien, Jean-Michel Hanssens, widmet sich auf fast 100 Seiten der Identifizierung des Hippolytus. War derselbe Hippolytus mit der Berechnung von Ostertafeln beschäftigt? Derjenige, dem ein Standbild gewidmet ist? Derjenige, der von einem gewissen Römer erwähnt wird? Oder der Ägypter? Der Berater des Papstes? Oder der Gegenpapst? Der Priester Hippolytus? Oder der Bischof? Oder der Märtyrer? Einer der verschiedenen Heiligen in der Martyrologie? 39) Stellen wir einige Mutmaßungen an.
2. Herkunft? Woher stammt die apostolische Tradition? Manche sagen Rom, andere sa-gen Alexandria in Ägypten.
Weitere Mutmaßungen. 3. Das Alter. Wie alt ist die Tradition? "Gewöhnlich" wird sie in das Jahr 215 datiert, doch "der Absatz, der sich mit der Weihe beschäftigt, könnte im 4. Jahrhundert überarbeitet worden sein um ihn mit der damaligen Praxis in Übereinstimmung zu bringen.“ 40) Hier muß auch noch mehr Forschung geleistet werden, um zu ermitteln, welche Abschnitte des Dokuments wie überarbeitet worden sind.
4. Autorität des Manuskripts. Kann man den Quellen trauen? Nun wir besitzen sie nicht einmal: Das griechische Original existiert bis auf wenige Spuren nicht mehr. Deshalb muß es aus lateinischen Übersetzungen und späteren koptischen, arabischen und äthiopischen Versionen rekonstruiert werden. Hinzu kommen Kirchenordnungen, in denen es verwendet wurde. Doch wird dadurch die Schwierigkeit der Rekonstruktion noch verstärkt.41 Deshalb lautet der Untertitel von Dom Bottes Buch von 1963 "Versuch einer Rekonstruktion". 42) Mindestens ein halbes Dutzend Gelehrter (Connolly, Dix, Easton, Elfers, Lorentz, Hanssens) unternahm ähnliche Versuche. Rekonstruktion bringt uns zurück zum "Archetyp", sagte Dom Botte, jedoch nicht zum Original. 43) Wir haben also weiter Versionen, jedoch nicht das Original.
5. Liturgischer Gebrauch. Reflektiert der Text tatsächlichen liturgischen Gebrauch? "Es ist schwierig zu unterscheiden, was Gebrauch und was Ideal ist“ 44) sagte Dom Botte 1963. Die Gebete aus der Apostolischen Tradition waren "Modelle und keine Formulare". 45) Schließlich sagt Dom Botte in der Apostolischen Tradition des Hippolytus: "Ob die Herkunft nun römisch oder ägyptisch ist, bleibt ohne Bedeutung. Selbst wenn es sich um ein römisches Dokument handelt, dann sollte es nicht als Römische Liturgie des 3. Jahrhunderts betrachtet werden, da zu dieser Zeit dem Zelebranten sehr viel Raum zur Improvisation gelassen wurde.“ 46) Bibliotheken von Gelehrtenarbeit produzierte also ein Modell der Bischofsweihe, das nicht einmal verbindlich war. Darauf können wir unser Vertrauen nicht bauen.
b. Apostolische Konstitutionen
Ein beeindruckender Titel, allerdings. Und doch ist es nichts als eine "bearbeitete Revision" dreier ältere Kirchenordnungen. Die Konstitutionen scheinen aus Syrien zu stammen und es wird allgemein angenommen, daß sie "von einern arianischen Häretiker stammt, der ein besonderes Ideal schaffen wollte und sich nicht an die tatsächlich liturgische Praxis hielt, die er kannte.“ 47)
Eine von einem Häretiker erträumte Zusammenstellung?
c. Testament unseres Herren
Ein noch beeindruckenderer Titel! Und doch - dieses Testament stammt aus dem 5. Jahrhundert und aus Syrien. Ursprünglich in Griechisch geschrieben ist es lediglich in syrischen, arabischen und äthiopischen Versionen erhalten. Wie die apostolischen Konstitutionen muß auch beim Testament bezweifelt werden, daß es tatsächliche liturgische Praxis wiedergibt. 48)
Zweifelhafte historische Praxis?
d. Kein Beleg autorisierten Nutzung
Die Frage, mit der wir diesen Abschnitt begannen war diese: Stammt die neue Form der Bischofsweihe aus irgend einem anderen alten Ritus, der sich zumindest stillschweigen-der Bestätigung der Kirche erfreute? Unsere Antwort: Das kann niemand wissen, da wir - nicht über die Quellen verfügen, - wir nur rekonstruierte Texte kennen, die lediglich auf der Meinung von Wissenschaftlern basieren, welche Version denn nun die bessere sei. - wir nicht wissen, ob diese Texte bei einer Bischofsweihe verwendet worden sind, - es keine Nachricht über kirchliche Bestätigung gibt. Man kann nur auf der Basis dieser Texte entscheiden, ob die Form von Paul VI. gültig ist. Keiner dieser Texte wurde "akzeptiert und benutzt von der Kirche in diesem Sinne" und so gibt es keine Garantie der Gültigkeit auf dieser Basis.
VI. Vollmacht des Episkopats?
Frage: Bezeichnet die neue sakramentale Form der Bischofsweihe eindeutig den sakramentalen Effekt - die Kraft der Bischofsweihe und die Gnade des Heiligen Geistes? Dies sind die Kriterien, die Pius XII. für die sakramentale Form niederlegte. Hier nun nochmals die neue Form Pauls VI. auf die wir uns beziehen:
"Gieße nun über diesen Erwählten die Kraft aus, die von Dir stammt, den Leitenden Geist, den Du Deinem geliebten Sohn Jesus Christus gabst, den Geist, den er den Heiligen Aposteln gab, die überall die Kirche gründeten, die Dein Tempel sei für die unvergängliche Ehre und Ruhm Deines Namens. " 49)
Diese Form scheint die Gnade des Heiligen Geistes zu bezeichnen. Aber - "leitender Geist"? Lutherische, methodistische und mormonische Bischöfe leiten ebenfalls. Kann solch ein Ausdruck die Kraft der Weihe, die "die Fülle des Priestertums" verleiht, eindeutig bezeichnen? Der Ausdruck "leitender Geist" (Spiritus principalis) steht im Zentrum des Disputs über die Gültigkeit des neuen Ritus, denn wenn er nicht die Fülle des Priestertums, das das Bischofsamt konstituiert, bezeichnet, ist die Weihe unwirksam.
a. Frühe Zweifel an der Gültigkeit
Der Durchschnittsleser wird das alles für Fieberträume eines durchgeknallten Traditionalisten halten. Doch wurden bereits vor 40 Jahren, noch bevor der neue Ritus promulgiert wurde, wurde von einem Mitglied der Studiengruppe, die den neuen Ritus schuf, dieselben Bedenken geäußert. Bischof Juan Hervas y Benet, Opus Dei-Bischof von Ciudad Real 50) setzte am 14. Oktober 1966 folgende Note an die Mitglieder seiner Studiengruppe auf:
"Es müßte unzweideutig feststehen, daß die neue Form die sakramentale Handlung und ihre Wirkung eindeutig besser bezeichnet. Deshalb dürfen keine ungenauen Begriffe und Zweideutigkeiten verwendet werden, und es darf nichts ausgelassen werden von den Dingen, die für eine Bischofsweihe wesentlich sind ... Ein Zweifel entsteht für mich bei den Worten "Spiritus principalis". Bezeichnen diese Worte wirklich das Sakrament adäquat?" 51)
Ob er eine Antwort bekam, ist nicht überliefert. Klar zu erkennen ist die Bedeutung der Frage des Bischofs für jeden Theologen: Entsteht durch die Einführung der neuen Form ein Risiko der Unwirksamkeit des Sakraments?
Nachdem Paul VI. den neuen Ritus der Bischofsweihe im Juni 1968 promulgierte, mußte er in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Der Ausdruck "Spiritus principalis" verursachte sofort Probleme. Die erste offizielle englische Übersetzung brachte "excellent Spirit", die französische "der Geist, der Leitung schafft", die Deutsche "der Geist, der leitet“. 52) Bereits damals dürften einige konservative Bischöfe um die apostolische Sukzession gefürchtet haben, denn Rom hielt es für nötig, zwei Schreiben zur Übertragung der sakramentalen Form binnen eines Vierteljahrs herauszugeben. (Oktober 1973 und Januar 1974). 53)
Diese stammte von der Glaubenskongregation und wurde in den Notitiae abgedruckt, dem Organ der Gottesdienstkongregation, begleitet von einem seltsamen Kommentar. Der Autor, ein Dominikaner hob die Konstitution Pius XII. "Sacramentum Ordinis" hervor, die "Substanz des Sakraments", wie jede neue sakramentale Formula "weiterhin bezeichnet die besondere Gnade die durch das Sakrament vermittelt wird, und die Notwenigkeit, "die Gültigkeit des sakramentalen Ritus zu erhalten.“ 54) Ein Zufall? In derselben Ausgabe der Notitiae, wenige Seiten später finden wir einen Artikel von Bernard Botte OSB über? --- die Bedeutung des Spiritus principalis! Offensichtlich hatte diese lateinische Ausdruck einige Leute verwirrt.
b. Spiritus principalis = Episkopat?
Dom Bottes Erklärung des Spiritus principalis war im Kern die folgende: - Der Ausdruck wirft einige Fragen auf und führt zu verschiedenen Übersetzungen. - Er taucht in Psalm 50, 14 auf, doch die Bedeutung dort steht in keinem Zusammenhang zu der Bedeutung, die er im 3. Jh. hat. - Spiritus bedeutet Heiliger Geist. - Doch was bedeuteten das griechische Wort „hegemonicos" und sein lateinisches Äquivalent „principalis" im christlichen Vokabular des 3. Jahrhunderts? Sie bedeuteten: Jede drei Heiligen Weihen besaß ein Geschenk des Heiligen Geistes, jedoch keine dasselbe wie die andere. Der Diakon besitzt den Geist des Eifers und der Beflissenheit, der Priester den Geist des Rates und der Bischof den Geist der Autorität. Der Bischof ist sowohl Führer, der leiten muß, als auch Hoherpriester des Heililgtums. Er ist Herrscher der Kirche. So wird das Wort hegemonicos/prinzipalis verständlich. Spiritus principalis bedeutet also "die einem Kirchenführer zukommende Geistesgabe". 55) Nachdem diese Klarstellung erschienen war, wurden diverse Übersetzungen angepaßt, offizielle englische Übersetzung wurde "governing spirit".
c. Spiritus principalis? Wer weiß?
Dies war nun eine sehr gebildet klingende Erklärung. Doch leider war sie falsch. Der typische Fall eines dreisten, doppelzüngigen, ertappten Modernisten. Spiritus principalis kann so manches bedeuten, doch die "Kraft der Bischofs-Weihe" gehört nicht dazu! Dies wird bei einer Übersicht über die Bedeutungen von dem, was dieser Geist auf Latein oder griechisch bezeichnen kann, sofort klar.
1) Wörterbücher: Lateinische und griechische Wörterbücher zeigen für "governing" "original existierend, basis, primär ... Erstes in Bedeutung oder Wertschätzung, Führer ... standesgemäße Fürsten“ 56) und "Führer, führend, regierend" oder leitend. 57) Es gibt ein verwandtes Wort hegemonia, welches im allgemeinen meinte Autotität, Kommando und in zweiter Hinsicht Herrschaft, Amt eines Vorgesetzten, übergeordneter Bischof ... oder eines Konvents .... Leitungsspähre eines Bischofs einer Diözese. 58) Doch selbst in diesem Sinne findet sich keine Konnotation zur Weihegewalt (potestas ordinis), bestenfalls zur Jurisdiktion (potestas jurisdictionis), namentlich wenn es um eine mönchischen Oberen geht. 2) Psalm 50: Im kirchlichen Latein oder Griechisch ist der erste Text der zu "regieren" zitiert wird das Gebet des König David in Ps. 50, 14, wo es mit "Geist" benutzt wird. Der Ausdruck wird übersetzt ins Englische als "perfekter Geist" 59) Im Gegensatz zu den Ausführungen Bottes, daß die Bedeutung "governing Spirit" im Psalm nicht mit der Bedeutung im 3. Jh. zu tun habe, im Gebet für die Bischofsweihe, verbindet ein griechisches Wörterbuch beide Passagen miteinander und zitiert sogar aus dem Hippolytus. 60) 3) Kirchenväter: Diese deuten den Spiritus principalis vielfältig, unter Bezug auf den Vater, 61) den Heiligen Geist, 62) die Tugend der Tapferkeit, 63) die Kraft, den Versuchungen zu widerstehen 64) etc. 4) Dogmatische Abhandlung: Msgr. Pohle sagt in seinem Werk über die Dreifaltigkeit, daß der Spiritus principalis im Psalm nicht den Heiligen Geist selbst bezeichnet, sondern einen "äußerlichen göttlichen Effekt", einen "übernatürlichen Geist der Rechtschaffenheit und Selbstbeherrschung.“ 65) 5) Ein Hippolytus-Kommentar von 1962: Roger Beraudy sagt, daß das antike Gebet für die Bischofsweihe den Bischof aufeinanderfolgend als Leiter und als Hohenpriester präsentiert. „Spiritus principalis" taucht in dem Teil des Gebets auf, welches den Bischof als "Führer der Kirche" präsentiert, in dem darauffolgenden Teil des Gebets, wird der "Bischof als Hoherpriester" identifiziert. 66) 6) Nicht-sakramentale Zeremonien: Der koptische Ritus verwendet den Ausdruck Spiritus principalis außerhalb des sakramentalen Gebets der Bischofsweihe in zwei nicht-sakramentalen Zeremonien. a) In der Koptischen wie in der Katholischen Kirche ist ein Abt kein Bischof, sondern lediglich ein einfacher Priester, der an der Spitze eines Klosters steht. Wir d ein koptischer Abt eingesetzt, legt der Bischof dem Priester die Hand aufs Haupt und erbittet von Gott den "Spiritus principalis der Liebe, Sanftmut, Geduld und Güte“. 67) b) Für die Beförderung eines koptischen Bischofs in den Rang eines Erzbischofs (Metropolitans). Hier wird gebetet, daß Gott den Spiritus principalis ausgießen möge, das Wissen, das von Dir kommt, die er in Deiner Heiligen Kirche erhielt“ 68) 7) Ein weiterer Experte: Und 1969, noch bevor dies ein Gegenstand der Kontroverse wurde, der sagt, daß das Auslassen der Worte "spiritus principalis" die Gültigkeit des Ritus nicht ändern würde: "Wenn jemand versehentlich die Worte Spiritus principalis auslassen würden, würde das an der Gültigkeit nichts ändern." Welcher Experte war das? Dom Bernard Botte. 69) 8) Wer weiß es? Unser kurzer Überblick hat ein Dutzend Bedeutungen für "Leitender Geist": - ursprünglich existierender Geist - leitender, führender Geist, - perfekter Geist im Sinne des Königs David - vornehmer, nobler Geist - Gottvater - Gott, Heiliger Geist - ein äußerer göttlicher Effekt, - übernatürlicher Geist der Rechtschaffenheit, - gute Disposition, - beim koptischen Abt: Sanftheit, Liebe, Geduld und Mitgefühl - beim koptischen Erzbischof: Göttliches Wissen, durch die Kirche vermittelt - für einen koptischen Erzbischof: göttliches Wissen, durch die Kirche empfangen. - eine Qualität, die im Weihegebet ausgelassen werden kann.
Doch nichts davon kennzeichnet einerseits das Bischofsamt im allgemeinen oder die Fülle der Heiligen Weihen, die ein Bischof besitzt.
d. Eindeutige Bezeichnung des sakramentalen Zwecks?
Nun werden wir einige Kriterien aus Teil 1 anwenden. Pius XII. erklärte in seiner apostolischen Konstitution Sacramentum Ordinis, daß sie Form für sakramentale Weihen "den sakramentalen Zweck eindeutig bezeichnen müssen, also die Kraft der Weihe und die Gnade des Heiligen Geistes." 70) Die neue Form verfehlt beide Anforderungen.
1) Nicht eindeutig. Die Bezeichnung Spiritus principalis ist nicht eindeutig, diese Bezeichnung kann nicht nur ein Ding bezeichnen, 71) wie es Pius XII. verlangt. Hingegen ist die Bezeichnung mehrdeutig, es ist möglich, mit ihr mehrere verschiedene Dinge und Personen zu bezeichnen, wie wir oben gezeigt haben. Zwar gibt es auch die Konnotation zum Heiligen Geist, doch nicht in dessen exklusiver Beziehung zu dem Bischof. Koptische Äbte, König David, und tugendhafte Führer, sie alle können den Spiritus principalis empfangen.
2) Keine Weihegewalt. Unter den verschiedenen Bedeutungen finden wir nicht die Gewalt der Bischofsweihe (potestas ordinis). Der Ausdruck Spiritus principalis bezeichnet nicht eindeutig das Weihesakrament in jedwedem Sinne. Noch weniger konnotiert es mit dem, was die Theologen, die Pius XII. berieten, forderten: Die "Fülle des Priestertums Christi im Bischofsamt und in der Bischofsweihe" oder die "Fülle bzw. Totalität des priesterlichen Dienstes." 72) Dies heißt, das eine des konstituierenden Elemente der Form der Bischofsweihe abwesend ist.
Nun haben wir also die Antwort auf die Frage, mit der wir dieses Kapitel begannen: Bezeichnet die neue sakramentale Form eindeutig den sakramentale Wirkung, das ist die Gewalt der Bischofsweihe und die Gnade des Heiligen Geistes? Die Antwort lautet Nein.
VII. Substantielle Änderung?
Frage: Handelt es sich hier um einen substantiellen Wandel in der sakramentalen Form für die Übertragung der Bischofsweihe? Eine substantielle Änderung, wir sahen es in Anschnitt 1, erfährt die sakramentale Form "wenn die Bedeutung der Form beschädigt ist", wenn die Worte "eine Bedeutung erhalten, die nicht die ist, die die Kirche intendierte 73) wenn sie nicht länger" vollständig und kongruent" die intendierte Bedeutung und den Willen Christi ausdrückte. 74)
Für die Heiligen Weihen sagte uns Pius XII. Genau, welche Elemente die sakramentale Form ausdrücken muß, - die Gnade des Heiligen Geistes und die Macht der zu übertagenden Weihe. Der Ausdruck Spiritus principalis in der neuen Form für die Bischofsweihe Pauls VI. könnte das erste der Elemente, den Heiligen Geist, ausdrücken. Das Pronomen, das den Abschnitt beginnt der auf "den [quem] du gabst" folgt, zeigt klar an, daß hier der Heilige Geist gemeint sein soll. Derselbe Ausdruck, Spiritus principalis, drückt nicht aus und kann es auch nicht, das andere erforderliche Element, die zu übertragende Weihegewalt. Dieser Begriff fehlt in der gesamten sakramentalen Form, die nicht mehr länger adäquat bezeichnet, was nötig wäre, die Fülle des Priestertums, die die Bischofsweihe konstituiert.
Unsere Frage war: Ist dies eine substantielle Änderung in der sakramentalen Form für die Verleihung der Bischofsweihe? Die Antwort lautet "Ja".
VIII. Ein ungültiges Sakrament
Frage: Wie beeinflußt diese substantielle Änderung der Bedeutung in der Form die Gültigkeit des Sakraments? Eine substantielle Änderung in de Bedeutung der sakramentalen Form bewirkt, daß das Sakrament ungültig wird, wie wir in Abschnitt 1 sahen. Dies führt uns unerbittlich zur Schlußfolgerung: Eine Bischofsweihe, die nach der von Paul VI. promulgierten Form von 1968 durchgeführt wird, ist ungültig.
Betrachten wir zwei Einwände:
IX. Aus dem Kontext gerettet?
Einwand: Selbst wenn der essentielle Teil des Sakraments ungenügend definiert wäre, wäre er nichtsdestotrotz durch den Satz "gewähre ... damit er vor Dir ein Hohepriestertum ohne Makel sei", 75) der später auftaucht, adäquat spezifiziert. P. Pierre Marie hat diesen Einwand erhoben. 76) Diese Argument wäre jedoch nur sinnvoll wenn: 1) die neue sakramentale Form beide Elemente enthielte, die Pius XII. verlangte (Gnade des Heiligen Geistes und die Weihegewalt) und 2) Die Form bezeichnet eines dieser Elemente mehr zwei- als eindeutig. Dann könnte man wenigstens argumentieren, daß die Form tatsächlich beide Elemente enthielte, die Pius XII. forderte und daß der Kontext sie adäquat spezifiziere. Jedoch:
a. Gewißheit ... oder Meinung? Egal wie überzeugend formuliert, ein derartiges Argument könnte niemals eine moralische Gewißheit produzieren, daß die neue sakramentale Form gültig ist. Bestenfalls ist es eine Meinungsäußerung. Denn das schwer wiegende Gegenargument ist doch, daß Pius XII. verlangt hat, daß die Form eindeutig sei. Punktum. Es ist bei Verwaltung und Empfang der Sakramenten nicht erlaubt, Meinungen zu folgen. Dies wäre eine Todsünde gegen den Glauben, die Liebe und das Recht. 77) (...)
b. Ein Gegenargument Das Argument aus dem Kontext schlägt jedenfalls zweifach. Andere Rekonstruktionen des Gebets der Bischofsweihe in der apostolischen Tradition des Hippolytus enthält ein Bitte an Gott, daß der Bischof erhalten möge "die Macht, die Weihe zu spenden nach Deinem Wunsch.“ 78) Die Präfation der Weihe Pauls VI. bittet an dieser Stelle statt dessen, daß er den Geist erhalten möge "Gaben zu verteilen entsprechend Deinem Befehl". 79) Die offizielle englische Übersetzung bringt "beauftragen Dienste, die Du befohlen hast."
Ein mormonischer Bischof kann mit dem ihm eigenen "leitenden Geist" kann Dienst zu-weisen, und sogar der Nikolaus kann Geschenke verteilen. Der Begriff des Erteilens von Weihen - dies die distinkte Macht, die die Fülle des Priestertums charakterisiert - ist aus der neuen Präfation entfernt worden. Dies Auslassung geschah absichtlich, da Dom Botte die Rekonstruktion des Textes von Hippolytus beabsichtigt hatte. Im weiteren spezifiziert es nach der vorhergehenden Satz, daß der Bischof den Klerus sendet "neue Gebetshäuser zu errichten und Altäre zu weihen.“ 80)
Die Entfernung der Weihegewalt aus der anglikanischen Form der Bischofsweihe war unter den Gründen, die Leo XIII. dazu bewog, die anglikanischen Weihen für ungültig zu erklären, denn "unter den ersten Pflichten des Bischofs ist die Weihe von Dienern für die Heilige Eucharistie und Opfer.“ 81)
c. Nicht einmütig, sondern "gone" Wie auch immer, ... die neue Form bezeichnet nicht einmal eindeutig ein einziges Element, das nach Pius XII. die sakramentale Form enthalten muß, Die Macht der Weihe, die übertragen werden soll. Dieses Element fehlt, es gibt also nichts zu determinieren oder zu spezifizieren. Die Versuche, das zu tun bleiben ein nutzloses Unterfangen.
Wenn ich alle Gebete spreche und alle Zeremonien zitiere, die das Rituale Romanum für die Taufe vorschriebt und, was Gott verhüten möge, das Wort "taufe" auslasse, wenn ich Wasser über das Baby gieße, dann ist das Sakrament ungültig. Alle Gebete darum herum, egal, ob sie über Taufe, Reinigung oder übernatürliche Gnade sprechen, können nicht die Gültigkeit der Form hervorbringen. Ein essentielles Element fehlt der Form, und so gibt es nichts, nicht einmal einen zweideutigen Terminus, der das ersetzen könnte. Ebenso ist es hier. Die Weihegewalt fehlt in der Form, der Kontext kann sie nicht zurückbringen. Alles was bleibt ist der Spiritus principalis, der sich auf den Heiligen Geist beziehen kann, oder auf eine seiner Wirkungen, oder den Vater, oder Wissen, oder die Tugenden eines koptischen Arztes.
X. Bestätigt durch den Papst?
Einwand: Selbst wenn die essentielle sakramentale Form einen der sakramentalen Wirkungen nicht eindeutig bezeichnet (Die Weihegewalt des Bischoftums) würde die Bestätigung durch Paul VI. nichtdestotrotz die Gültigkeit bestätigen. Dies aber ist das letzte und schwächste Argument für die Gültigkeit, nicht nur weile es unterstellt, eine autoritative kirchliche Erklärung benötige keine kohärente theologische Begründung 82), sondern auch weil sie dem Papst eine Macht zuerkennen würde, die er nicht besitzt.
a. Keine Macht auszuwechseln? Am Anfang von Sacramentum Ordinis konstatiert Pius XII. an das Tridentinum anknüpfend: "Die Kirche hat keine Macht über die Substanz des Sakraments, d.h. über jene Dinge, die aus den Offenbarungsquellen bewiesen, Christus der Herr als sakramentale Zeichen festgelegt hat.“ 83) Bezüglich der Weihen "Die Kirche ...“ 84) Christus selbst ... 85) Die neue Form der Bischofsweihe drückt diese Kraft nicht aus, nicht einmal zweideutig. Sie ändert also die Substanz eines durch Christus eingesetzten Sakramentes. Kein Papst hätte die Macht, eine solche Form als gültig zu erklären.
b. Eine Änderung bedeutet keine Macht? Wenn der Glaube uns sagt, daß die Kirche keine Macht hat, die Substanz des Sakramentes zu ändern, wir aber zu dem Schluß kommen, daß Paul VI. tatsächlich die Substanz des Sakramentes geändert und e so ungültig gemacht hat, dann können wir zu der einzig möglichen Erklärung dieses Vorgangs schreiten: Er war in Wirklichkeit kein Papst. Der ungültige Ritus der Bischofsweihe, den Paul VI. promulgierte, ist ein weitere Beweis in einer langen Kette, der den Abfall vom Glauben belegt und den damit verbundenen Verlust der Autorität der Päpste des II. Vatikanums.
Daß der Mann, der den Heiligen Stuhl besetzt hält, nicht wirklich Bischof ist, sollte klar machen, daß er noch viel weniger Papst sein kann.
XI. Zusammenfassung
Wir haben eine Menge Material angehäuft und wollen dem überlasteten Leser nun eine Zusammenfassung anbieten.
a. Hauptprinzipien
1. Jedes Sakrament hat eine Form (die essentielle Formel), die den sakramentalen Zweck erzielt. Wenn durch Korruption oder Auslassung wesentlicher Worte eine substantielle Änderung der Bedeutung in die sakramentale Form eingeführt wird, dann wird das Sakrament ungültig, d.h. es erzielt den sakramentalen Effekt nicht mehr. 2. Die für die Östlichen Riten der Katholischen Kirche zugelassenen sakramentalen Formen haben oft andere Worte als die des Lateinischen Ritus. Trotzdem sind sie gleich in der Substanz und gültig. 3. Pius XII. erklärte, daß die Form der Heiligen Weihe (Diakonen-, Priester-, Bischofs-weihe) eindeutig und unmißverständlich den sakramentalen Effekt bezeichnen muß - die Weihegewalt und die Gnade des Heiligen Geistes. 4. Für die Übertragung des Bischofsamtes bestimmte Pius XII. als sakramentale Form einen Satz im tradierten Ritus der Bischofsweihe, der eindeutig die Weihegewalt, die ein Bischof empfängt und die Gnade des Heiligen Geistes bezeichnet.
b. Anwendung auf die neue Form
1. Die neue Form für die Bischofsweihe, die Paul VI. promulgierte, scheint die zu übertragende Weihegewalt nicht zu spezifizieren. Ist sie also dazu in der Lage? Wenden wir die oben angeführten Prinzipien an.
2. Die kurze Form Pauls VI. ist nicht identisch mit dem längeren Ostkirchenritus und erwähnt im Gegensatz zu diesem nicht die sakramentale Kraft, die einem Bischof allein zusteht. Die aus dem Ostritus stammenden Gebete in der Präfation Pauls VI. sind nicht-sakramentale Gebete für die Installation maronitischer und syrischer Patriarchen, die bei dieser Ernennung bereits Bischöfe sind. Dies heißt, daß man das Argument, die Form Pauls VI. "wurde in gültigen Ostriten benutzt" und deshalb gültig sei, nicht anführen kann.
3. Verschiedene ältere Texte (Hippolytus, Apostolische Konstitutionen, das Testament unseres Herrn), die einige gewöhnliche Elemente mit der Form Pauls VI. verbinden, wurden "rekonstruiert", sind von zweifelhafter Herkunft, wurden nie in einer Liturgie verwendet etc. Es gibt keinen Beleg, daß sie "als solche von der Kirche akzeptiert und benutzt" worden sind. Sie können keinen verläßliche Beweis für die Gültigkeit der Form Pauls VI. geben.
4. Das Kernproblem der neuen Form betrifft den Terminus Spiritus principalis. Sowohl vor als auch nach der Promulgation des 1968er Ritus wurde bezweifelt, daß dieser Terminus das Sakrament tatsächlich bezeichnen kann.
5. Dom Bernard Botte, der Schöpfer des neuen Ritus, behauptete, daß im 3. Jahrhundert der Begriff Spiritus principalis mit dem Bischofsamt verbunden gewesen sei, da die Bischöfe als Herrscher in der Kirche den Geist der Autorität haben. Spiritus principalis be deute also "die einem Führer zukommende Gabe des Geistes".
6. Diese Erklärung ist falsch und unredlich. Wer ein Wörterbuch, einen Bibelkommentar, die Kirchenväter, dogmatische Lehrbücher oder liturgische Bücher der Ostriten zu Rate zieht, der erfährt, daß es zwar ein Dutzend verschiedener und oft widersprüchlicher Bedeutungen gibt, der Spiritus principalis jedoch weder das Bischofsamt im allgemeinen, noch die Fülle der Vollmachten des Bischofs bezeichnet.
7. Bevor die Kontroverse ausbrach, sagte Dom Botte selbst, daß ein Weglassen des Spiritus principalis die Gültigkeit des Ritus ändern könne.
8. Die neue Form der Bischofsweihe verfehlt zwei der Kriterien. die Pius XII. für dieses Sakrament festgelegt hat: a) Da der Begriff Spiritus principalis viele verschiedene Dinge und Personen bezeichnen kann, bezeichnet er nicht eindeutig des verlangten sakramentalen Zweck, b) die Weihe beinhaltet keinen Terminus, der wenigstens zweideutig die Weihegewalt eines Bischofs bezeichnet. - "die Fülle des Priestertums Christi im Bischofsamt" oder "die Fülle oder Ganzheit des priesterlichen Dienstes."
9. Aus diesen Gründen enthält die neue Form eine substantielle Änderung in der Bedeutung der sakramentalen Form für die Übertragung des Bischofsamtes.
10. Eine solche substantielle Änderung der sakramentalen Form bewirkt, wie wir zeigten, die Ungültigkeit eines Sakramentes.
c. Schlußfolgerung: Ein ungültiges Sakrament
Aus allen angeführten Argumenten folgt, daß eine Bischofsweihe nach der sakramentalen Form Pauls VI. von 1968 ungültig ist.
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Appendix Bemerkung zu den Kopten
Nach dem Eroberungsfeldzug der Moslems durch Nordafrika durchschritten die Kopten einen langen Niedergang. Schlecht ausgebildete Kandidaten wurden zu Patriarchen, 86) oft durch Bestechung. 87) die Weltgeistlichkeit hatte keine Bildung 88) und der Klosterklerus war kaum besser. 89) Hier einige Beispiele über die sakramentalen Praktiken der Kopten:
- Konnte ein sterbendes Baby nicht mehr zur Kirche für die Taufe gebracht werden, wurde es lediglich gesalbt, gesegnet und exorziert, denn das koptische Kirchenrecht sah diese Zeremonien als Ersatz der Taufe an. 90) - Im 12. Und 13. Jahrhundert gab es ernsthafte Versuche, die Ohrenbeichte aufzugeben und sie durch die Generalabsolution in der Messe zu ersetzen. 91) - Die koptischen Bischöfe Äthiopiens ordinierten tausende Neger 92) gleichzeitig zum Priestertum, viele von ihnen erschienen völlig nackt zur Zeremonie. 93) - Die zweifelhafte Taufpraxis der koptischen Priester führte zu erheblichen Zweifeln an der Gültigkeit der Taufen, so daß das Heilige Offizium eine Untersuchung der Gültigkeit der Taufe jedes koptischen Konvertiten anordnete. 94)
Daß die Modernisten die ehrwürdige römische Präfation der Bischofsweihe zugunsten von Texten einer dekadenten schismatischen und häretischen Sekte aufgaben, ist ein ewige Anklage ihrer unheilbaren Arroganz und ihres Wahnwitzes.
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Anmerkungen:
39) La Liturgie dHippolyte: Ses Documents, Son Titutlaire, Ses Origines et Son Charactere (Rome: Oriental Institute 1959), 249.340. 40) P. Bradshaw, Ordination Rites of the Ancient Churches of East and West (New York: Pueblo 1990),3. 41) Bradshaw, 3.4. Meine Hervorhebung. 42) „Essai de Reconstitution." 43) La Tradition Essai, XXXIII - IV. 44) La Tradition Essai, XIV. 45) La Tradition Essai, XVI. 46) Louvain conference notes, July 1961, « Le Rituel dOrdination dans la Tradition Apostolique d’Hippolyte », Bulletin du Comite 36 (1962), 5. 47) Bradshaw, 4. 49 ICEL translation: Et nune effunde super hunc Electum eam virtutem, quae a te est, Spiritum principalem, quem dedisti dilecto Filio Tuo Jesu Christo, quem ipse donavit sanctis Apostolis, qui constituerunt Ecclesiam per singula loca, ut sanctuarium tuum, in gloriam et laudem indeficientem nominis tui. 50) Südlich von Madrid 51) Deutsches Liturgisches Institut (Trier), Kleinheyer file, B 117; cited Pierre-Marie, „Why the New Rite .. " (Jan 2005). 15. Meine Betonung. 52) Rückübersetzung aus dem amerikanischen Text 53) 49. SC Divine Worship, Circular Letter Dum Toto Terrarum, 25 October 1973, AAS 66 (1974) 98.9; SC Doctrine of the Faith, Declaration lnstauratio Liturgica, 25 January 1974, AAS 66 (1974), 661. The second document explained that when the Holy See approves a translation, it judges that it "rightly expresses the meaning intended by the Church," but that it also stipulates that the translation His to be understood in accord with the mind of the Church as expressed by the original Latin text." This statement is bizarre. A translation either conveys the substantial meaning of the Latin or it does not. If the latter, it is invalid no matter what anyone "stipulates", except Humpty Dumpty in Through the Looking Glass: When I use a word ...it means just what I choose it to mean, neither more nor less. 54) B. Douroux, « Commentarium, » Notitiae 10 (1974),394-5. "purche la nuova formula continui a significare la grazia speciale conferita dal sacrarnento." 55) B. Botte: Spiritus Principalis _ Formule de l’Ordination Episcopale, Notitiae 10 (1974), 410.1. « c’est le don de ‘Esprit qui convient a un chef. 56 P. Glare, Oxford Latin Dictionary (Oxford: Clarendon 1994). Similarly: A. Force11ini, Lexicon Totius Latinitatis (Padua: 1940); A. Souter, Glossary of Later Latin to 600 AD (Oxford: Clarendon 1949); C. Lewis & C. Short, A New Latin Dictionary (New York 1907). 57) G. Lampe, A Patristic Greek Lexicon (Oxford: Clarendon 2000). F. Gingrich & F. Danker, A Greek-English Lexicon of the New Testament and Other Early Christian Literature (Chicago: University Press 1957). 58) Lampe, 599. 59) B. Orchard ed., A Catholic Commentary on Holy Scripture (London: Nelson 1953). 457. 60) Lampe, 599. "Ps 50: 14: cf. Hipp.trad.ap.3.3". 61) Origen, In Jer Hom. 8, PG 13 :336. "Tiva ta tria pneumatata tauta; to pneumonikon o Patri." 62) Origen, Comm. in ep. Ad Rom. 7, PG 14:1103. "sed in his principatum et dominationem hunc Spiritum sanctum, qui et principalis appelatur, tenere." Cyrill von Alexandria: Dubia de Trinitate 9, PG 77:1140. To ton Theon Pneuma, to enses, to Pneumikon. Basil the Great, Adv. Eunomium 5.3, PG 29:753. To pneuma ... kai pneumion. 63) Cyrill von Alexandria, Expl. In Psalmos 50:14, PG 69: 1100-1. Toi pneumonikoi Pneumati oper sotin I dia ton agion pneumatos evanthria. 64) Athanasius. Ep. Ad Amunem Mon., PG 26: 1176. Kai pneumatic pnemonikoi ... lachira tis para son dynamis. 65) J. Pohle, The Divine Trinity: A Dogmatic Treatise, 2nd ed. (St. Louis: Herder 1915), 97. 66) R. Beraudy : Le Sacrement de l’Ordre d’apres la Tradition Apostolique d’Hippolyte. Bulletin du Comite 36 (1962), 341, 342. 67) Tr. Burmester, Ordination Rites Coptic, h 97. “hegemonicon pneuma." Also RO 2:17. „spiritum hegemonicum." 68) Tr. Burmester, Ordination Rites ... Coptic, 118. "hegemonicon pneuma. Also RO 2:34. „in spiritu tuo hegemonico.“ 69) B. Botte "L’Ordination" 123. "mais si on ommetait par inadvertance les mots… espiritum principalem’ je ne vois pas ce que cela changerait.“ Botte, ein typischer Modernist, wendet zwei Seiten seines Artikels auf, um die Gültigkeitsregeln aufzuweichen, wie sie auf der Basis von Moraltheologie und Dogmatik aufgestellt worden sind. 70) Sacr. Ord. DZ 230 1.74. „quibus univoce significantur effectus sacramentales. scilicet potestas Ordinis et gratia Spiritus Sancti." 71) Forcellini, Lexicon 8:869 „proprie de eo qui unius est vocis ... cui multivocus vel plurivocus opponitur .... Univoca (sunt) quae sub eodem nomine et sub eadem substantia continentur." 72) F. Hurth "Commentarius ad Cons. Apostolicam Sacramentum Ordinis," Periodica 37 (1948), 31.2. "plenitudinem sacerdotii Christi in munere et ordine episcopali. " "summa seu totalitas ministerii sacerdotalis." 73) Merkelbach.3:20. 74) Coronata, 1: 13. "non amplius per ipsam complete et congruenter exprimatur." 75) De Ordinatione Episcopi, Presbyterorum et Diaconorum, ed. typ. alt. (Rome: Polyglot 1990),25. "Da ... ut ... summum sacerdotium tibi exhibeat sine reprehensione." 76) "Why the New Rite ... " (Jan 2005), 10. 77) Cappello 1 :25.6. 78) Bradshaw, 107. 79) De Ord. Ep., 25. "ut distribuat munera secundum praeceptum tuum." 80) Burmester, Ordination Rites, 111. 81) Apostolicae Curae, 13 Sep 1896, DZ 1965. "eoque id magis, quia in primis episcopatus muniis scilicet est, ministros ordinandi in sanctam Eucharistiam et sacrificium." 82) Nichts könnte weniger wahr sein. Die Theologen, die die Erklärung von Pius XII. 1947 vorbereitet hatte, kannten die Materie seit 40 Jahren und legten auf größte theologische Genauigkeit höchsten Wert. Als die Erklärung erschien, schrieb der Vorsitzende der Kommission einen 50-seitigen Kommentar, um dies zu demonstrieren. 83) DZ 320 I. Ecclesia nulla competat potestas in substantia Sacramentorum, id est in ea quae, testibus divinae revelationis fontibus, ipse Christus Dominus in signo sacramentali servanda statuit. 84) Merkelbach 3:720. Quantum ad sensum formae, quia pertinet ad substantiam sacramenti a Christo instiruta, Ecclesiae nulla competit potestas. 85) Merkelbach 3: 18. Determinavit ... quod ab Ecclesia adhiberentur signa et verba idonea ad exprimendum characterem et gratiam propriam Confirmationis, vel potestatem Ordinis. 86) M. Jugie: Monophysite (Eglise Copte). DTC 10:2260. "Remarquons, à ce propos, que les patriarche coptes n‘ont jamais brillé pour leur science; on en a vu de fort ignorants, et nous avons donné plus haut le nom d‘un illtetré." 87) Jugie DTC 10:2262. 88) Jugie DTC 10:2263 89) Jugie DTC 10:2262. 90) Jugie DTC 10:2281 91) Juaie DTC 10:2285.6. 92) Cekada schreibet hier „Africans" 93) A. Fortescue: The Lesser Eastem Churches. London: CTS 1913. 311. 94) D. Attwater: Christian Churches of the East. Milwaukee: Bruce 1961, 2: 191.
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