§ 17 Bestimmung der Wirksamkeitsprodukte als objektiv anschaubare Vermittlungsbedingung der darzustellenden Interpersonalitätsvorstellung
Die Aufgabe stellt sich nun so, daß durch eine eingehendere Analyse der Produkte der Wirksamkeit als vermittelte, objektiv dargestellte Willenssetzungen 1) ein Moment herausgehoben werden soll, durch das die Möglichkeit einer realen, interpersonalen Vermittlung in der Vorstellung gegeben ist, um die vom bloßen Denken her geforderte, reale numerische Einheit der Individuengemeinschaft realisieren zu können. Denn nur durch den Nachweis einer solchen Einheit im Wissen wäre die reflexive Bedingung geschaffen, durch die die behauptete Interpersonalitätsvorstellung als unmittelbare Tatsache des Bewußt-Seins als wahr erkannt werden könnte. Eine solche numerische Einheit in der Interpersonalitätsvorstellung war aber durch das bisherige Denken, das die verschiedenen Iche hinsichtlich ihres bloß prinzipiellen Vermögens nur in ihrer Wesensidentität erfaßte, noch nicht erzielt worden.
Dieses Moment, von dem die Möglichkeit einer konkreten interpersonalen Vermittlung in der Vorstellung abhängt und das in den Produkten der Wirksamkeit angeschaut werden soll, gilt es nun begrifflich zu fixieren. Ebenso sollen die subjektiven Bedingungen dargestellt werden, unter denen ein realisierter Gehalt in der Vorstellung als Bestimmung der Freiheit verstanden werden kann; denn nur unter der Voraussetzung, daß ein Gehalt in der Vorstellung als unmittelbare Bestimmung der Freiheit erkannt wird, kann zu recht auf ein diese Bestimmung setzendes Prinzip der Freiheit geschlossen werden.
Das Produkt der Wirksamkeit ist bereits bestimmt worden 2) als objektiv fixierter Ausdruck einer durch begriffliche Vorarbeit bedingten, wirklichen Bestimmung der Freiheit über das bloße, prinzipielle Vermögen des Ichs hinaus.
Wenn diesem objektiv dargestellten Produkte wirkliche Bedeutung als Bedingung einer interpersonalen Vermittlung in der Vorstellung zukommen soll ), dann darf der in ihm angeschaute Gehalt nicht nur faktischer, sondern er muß intentionaler Natur sein, damit das vorstellende Ich durch den vorgestellten Gehalt auch frei und als Freiheit bestimmt und gebunden wird. Es soll also im Produkt nicht nur die objektiv faktische, äußere Gestaltung der materiellen Welt, sondern die Bestimmung und Bestimmtheit des freien Vermögens angeschaut werden; denn lediglich dadurch wird die Möglichkeit für eine wirkliche, interpersonale Vermittlung in der Vorstellung geschaffen, die durch die Anschauung der sich an und in den Produkten der Wirksamkeit manifestierenden Intentionen bedingt ist. In der darzustellenden Bewußt-Seins-Tatsache soll nämlich ein Verhältnis von frei vorstellendem Subjekt und einem als frei erkanntem Gehalt, einem anderen Ich, als Objekt der Vorstellung, hergestellt werden.
"Wo gedenken wir nun diese durchaus neue Anschauung anzuknüpfen?" (II, 632) fragt Fichte. Eine bloß objektivierende Betrachtungsweise der vorgestellten Wirksamkeitsprodukte scheidet für diesen Zweck aus den bereits angeführten Gründen aus 4). Das durch Freiheit bestimmte Produkt, an dem dieses neue Moment sichtbar werden soll, kann ja doch selbst erst in Wahrheit als solches verstanden werden, wenn in ihm das freie Wirken selbst in seiner Unmittelbarkeit angeschaut wird. Aus dieser Überlegung resultiert Fichtes Forderung: "Ein Inneres müssen wir aufzeigen, das in jenen Producten angeschaut werde." (II, 632) Nun kann aber mit diesem "Inneren", das angeschaut werden soll, auch nicht das Sein des prinzipiell freien Vermögens gemeint sein, denn dieses war als absolut uneinschaubar für andere Iche gekennzeichnet worden 5). Dieses, von Fichte angesprochene "Innere" muß somit in einem Moment der Anschauung zu suchen sein, welches eine Bestimmung über das bloße Vermögen hinaus darstellt, und welches als solches unmittelbar in Erscheinung tritt.
Da diese freie Weiterbestimmung über das bloße Vermögen hinaus nur dadurch verständlich wird, daß ein Grund für diese Weiterbestimmung angenommen wird, der im freien Vermögen liegen muß und der andererseits, um in Erscheinung treten zu können, an die reale Darstellung seitens des freien Vermögens gebunden ist, deutet sich schon hier ein Verhältnis von eigentlichem Bestimmungsgrund der Freiheit und freiem Realisationsvermögen innerhalb der Freiheit selbst an 6). Wenn sich aber das freie Vermögen über sich hinaus frei bestimmen soll, ihm also eine Aufgabe gestellt ist, dann kann es selbst in materialer Hinsicht nur als bedingendes Moment der zur Darstellung zu bringenden Bestimmung der Freiheit angesehen werden. Wenn das zu suchende Moment materialer Grund für die Realisation des bloßen Vermögens sein soll, dann muß es hinsichtlich seines begründenden Charakters, trotz der Bedingtheit durch das bloße Vermögen hinsichtlich seiner Realisation, in seiner eigentlichen Qualität logisch höher angesetzt werden als das bloß freie Vermögen selbst.
Fichte führt dazu folgendes aus: "Dieses Innere liegt nun [...] nicht im Denken der Kraft, sondern in einem neuen und höheren, wenn auch nicht gerade wirklichen und im Bewusstseyn heraustretenden Denken, dermalen = X. Dieses X ist in dieser Reihe das absolut erste, und es wird ebenso wie das früher aufgezeigte Denken der Kraft überhaupt an einer Sinnenwelt dargestellt in der Anschauung an einem Producte in dieser Sinnenwelt, als einer neuen Schöpfung in ihr." (II, 632)
Dieses Moment, auf dem die reale interpersonale Vermittlung in der Vorstellung basieren soll, muß darum als objektive Bedingung dieser Vorstellung in der Anschauung der Produkte der Wirksamkeit als einer "neuen Schöpfung" in der Sinnenwelt als solches heraustreten, in ihr als schon real dargestelltes erscheinen, wenn es überhaupt zu einer wirklichen Interpersonalitätsvorstellung kommen soll. Demnach müssen auf der objektiven, anschaulichen Seite bereits die Voraussetzungen, unter denen das vorstellende Ich ein fremdes Ich als Ich erkennen kann, erfüllt sein. Das vorzustellende, andere Ich muß sich gemäß den aufgestellten interpersonalen Vermittlungsbedingungen schon über das bloße, freie Vermögen hinaus bestimmt und diese Bestimmung in einer objektiven Darstellung niedergelegt haben, damit das noch näher zu bezeichnende, neue Moment in Erscheinung treten kann, dem zufolge eine wirkliche, auf Anschauung begründete Interpersonalitätsvorstellung überhaupt erst möglich wird 7).
Durch Entgegensetzung gegen die Vorstellung der bloßen Natur, die gedacht wurde als objektiv anschaubares Bild der Kraft, des reinen Vermögens 8), bestimmt Fichte zunächst das zu suchende Moment, das in den Produkten der Wirksamkeit als innerer Grund derselben angeschaut werden soll, formal weiter: "Das Product des vernünftigen Wesens ausser uns soll erscheinen als ein schlechthin entstandenes, eine neue Schöpfung in der stehenden Natur. Es müsste darum das Denken, das demselben zu Grunde liegt, erscheinen gleichfalls als ein neues, nicht aus der Reihe des vorhandenen Denkens, etwa wie Folge aus dem Grunde, hervorgehendes, sondern als eine Schöpfung im Denken, als ein in Vergleich mit allem bisherigen Denken, absolutes Denken" (II, 632), das mit der Anschauung der fremden Produkte der Wirksamkeit verbunden und laut der problematischen Annahme Bedingung einer wirklichen Interpersonalitätsvorstellung sein soll.
Fichte geht nun im folgenden so vor, daß er durch die begriffliche Bestimmung dieses "Inneren" jenes Produkts und der Vorstellungsbedingungen, unter denen dieses als "Inneres" begriffen werden kann, zugleich die Voraussetzung für die eigentliche Interpersonalitätsvorstellung schafft.
Wie schon gesagt, muß durch das aufzuzeigende "Innere", das im fremden Produkte der Wirksamkeit angeschaut werden soll, das Vorstellungsvermögen als freies Vermögen bestimmt und beschränkt werden, so daß es in dieser Beschränkung nicht schlechthin determiniert werden darf. Das Vorstellungsvermögen muß darum einen zu gleich freien Gehalt erfassen, und keinen bloß faktischen, durch den das Vorstellen determiniert wurde. Da das im Produkt der Wirksamkeit anzuschauende Moment durch unmittelbare fremde Freiheit gesetzt sein soll, muß es darum auch in der Anschauung als solches erfaßt werden. Die Anschauung, die diesen unmittelbaren Gegenstand erfassen soll, muß also selbst eine innere sein. Der innere Gehalt, der in den Produkten der Wirksamkeit erscheinen soll, kann so mit auch nur "innerlich", mit den Augen der Freiheit angeschaut werden.
Wenn also überhaupt ein Gehalt unmittelbar angeschaut werden soll, in der Selbstanschauung der Freiheit, die von diesem Gehalt darum nur als freies Vermögen angesprochen und bestimmt werden darf, dann muß dieser Gehalt selbst inhaltlich frei sein. "Nun aber giebt es gar keinen unmittelbaren Gegenstand der inneren Anschauung, denn die Freiheit". (II, 632) Hinsichtlich des eigentlichen Verständnisses des im Freiheitsprodukt Gemeinten ist somit die Anschauung eines unmittelbaren Gehaltes in der Selbstanschauung der Freiheit gefordert. D.h. es soll nicht die äußere Anschauung, sondern die innere Freiheitsanschauung bestimmt werden. Fichte formuliert diese Forderung der Freiheitsanschauung folgendermaßen: "[I]n jedem Falle demnach müsste es die Freiheit seyn, die durch das gesuchte Denken = X bestimmt würde." (II, 632) 9)
Bezüglich der durch dieses Moment zu begründenden Interpersonalitätsbeziehung in der Vorstellung "soll jenes Product nicht erscheinen als Product meiner Freiheit, meiner, des Denkenden. [...] Da es aber nicht meine eigene Bestimmung der Freiheit ist, so muss es seyn eine fremde, also eine Beschränkung der Freiheit!" (II, 632) Denn da es sich gemäß Fichtes Absicht, durch die Anschauung dieses Gehaltes im Produkt der Wirksamkeit eine wirkliche Vorstellung eines anderen Ichs zu begründen, - eines Gehaltes, der andererseits auch nur wieder durch Freiheit realisiert werden kann -, nicht um die Setzung des eigenen Ichs handeln kann, in der sich das eigene Vermögen weiterbestimmt hätte, so muß es sich um eine Bestimmung handeln, die durch fremde Freiheit realisiert worden ist, und die als solche das eigene, freie Vermögen durch ihre Bestimmtheit beschränkt. Denn in der Anschauung der durch fremde Freiheit realisierten Freiheitsbestimmung, die es noch näher zu charakterisieren gilt, geht es ja um eine schon verfügte Möglichkeit des unendlichen Vermögens, um eine Weiterbestimmung der Freiheit durch fremdes Vermögen, die darum als bloße Möglichkeit dem eigenen Ich nicht mehr zur Verfügung steht und es als bloßes Vermögen einschränkend bestimmt.
Hinsichtlich einer wirklichen Interpersonalitätsvorstellung muß also eine solche Beschränkung der eigenen Freiheitsanschauung erfolgen, in der sich dem vorstellenden, eigenen Ich eine durch fremde Freiheit realisierte Weiterbestimmung des freien Vermögens präsentiert, so daß es über sie als bloße Möglichkeit nicht mehr verfügen kann 10), damit dann zu recht von dieser, notwendig durch ein Freiheitsprinzip gesetzten Bestimmung, die laut der gemachten Voraussetzung nicht durch das eigene Ich erfolgt sein soll, auf ein sie setzendes, fremdes Ich geschlossen werden kann. Diese Beschränkung des eigenen Freiheitsvermögens durch eine freie Bestimmung, die nicht durch das eigene Ich gesetzt worden ist, hat also bezüglich der zu rekonstruierenden Interpersonalvorstellung konstitutive Bedeutung 11).
Es ergibt sich nun in der Darstellung der interpersonalen Vorstellungsbedingungen folgende vorläufige Sachlage: Dem vom bloßen Denken einer nur postulierten, überindividuellen Einheit her entfalteten System von Ichen fehlte zunächst jegliche, konkrete Vermittlung in der Vorstellung, die nur durch eine materiale Bestimmtheit der angenommenen Einheit zu vollziehen gewesen wäre, so daß das gedanklich entworfene System von Ichen sich nicht zu einer realen Einheit zusammenschließen konnte. In dieser gegenseitigen Isolation war ein gegenseitiges, wirkliches Vorstellen der Iche als freie Prinzipe nicht möglich. Die verschiedenen Iche, in ihrem prinzipiellen Vermögen lediglich gedacht, mußten sich gegenseitig als bloße Prinzipe absolut verschlossen bleiben, weil ein unmittelbares Darin Sein in der unmittelbaren Einschauung des anderen Prinzip Seins nicht gedacht werden kann, ohne daß dadurch das Frei Sein überhaupt zerstört würde. Das Leben, das hinsichtlich der behaupteten Individuenpluralität in der Vorstellung zunächst in mehrere Formen zerspalten schien, konnte in der bisherigen Darstellung diesen Schein noch nicht beseitigen, da es sich nicht wieder als Eins und in seiner Einheit setzen konnte. Die verschiedenen Formen des Lebens, die einzelnen Individuen, sind zwar als gleich in ihrem Vermögen dargestellt worden, "ohne allen qualitativen Unterschied, aber sie sind ja nicht Eins der Zahl nach, sondern jenes Gleiche wird mehrere Male wiederholt, und diese Mehrmaligkeit macht ja gerade ihre Trennung." (II, 630)
Nun soll trotz der absoluten Verschlossenheit im prinzipiellen Bereich - so Fichtes Überlegung - eine wahre Vorstellung vom anderen Ich dadurch vermittelt werden, daß durch dessen freie Weiterbestimmung des freien Vermögens, die sich als Produkt objektiv in der Sinnenwelt darstellt, die Anschauung des dieses Produkt vorstellenden Ichs in seiner Freiheit beschränkt wird, wobei durch diese Beschränkung in der Freiheitsanschauung des eigenen Ichs ein Verhältnis von eigener und fremder Freiheitsbestimmung gebildet wird.
Wie ist aber nun eine Beschränkung der Freiheit möglich, ohne diese als Freiheit selbst aufzuheben? Wie kann die für die wirkliche Interpersonalitätsvorstellung notwendige Beschränkung der Freiheit im vorstellenden Subjekt durch eine freie, aber objektiv dargestellte Bestimmung der Freiheit des als frei vorgestellten Objektes, des anderen Ichs, als frei gedacht werden, ohne durch die objektivistische, notwendige Darstellungsweise im Bereich des bloß vermittelten, d.h. in diesem Fall faktisch deterministischen Vorstellens stecken zu bleiben? Denn von dieser Beschränkung muß gefordert werden, daß sie als wirkliche Bestimmung eines fremden Freiheitsvermögens in ihrer Bestimmtheit das Vorstellungsvermögen zwar einschränkt und es real bestimmt, aber dadurch das prinzipielle Vermögen der eigenen Freiheit nicht aufhebt noch aufheben will. Zunächst bedeutet nämlich die Anschauung einer fremden Freiheitsbestimmung, dargestellt im Produkt der Wirksamkeit, als solche die Aufhebung einer realen Möglichkeit der Selbstbestimmung des eigenen Ichs, da durch diese unmittelbare Anschauung der fremden Freiheitsbestimmung als solcher eine bestimmte Möglichkeit der freien Realisierung als bloße Möglichkeit schon vertan und aufgehoben ist und sich das Ich dadurch in Relation zu einem anderen Ich versetzt sieht, das ebenfalls als absolutes Vermögen zu denken ist. Der Bereich, der durch Freiheit bestimmt werden soll, ist nämlich durch das Wissen um die Existenz eines anderen Ichs zumindest in die erfügungskompetenz zweier Iche geraten 12).
Wenn darum trotz der aufgezeigten Beschränkung durch die Freiheitsbestimmung eines anderen Ichs die eigene Freiheit als solche ihren absoluten Charakter behalten soll, dann muß erklärt werden, wie diese Beschränkung überhaupt wirklich gedacht werden kann, und welcher Art sie sein muß.
Zur Lösung dieses Problemes greift Fichte noch einmal auf die Bestimmung des freien Vermögens zurück, um durch Entgegensetzung gegen dieses das zu suchende Moment nun auch material auszugrenzen. In der behaupteten Bestimmung der Freiheit soll ja eine Weiterbestimmung über das bloß freie Vermögen hinaus stattfinden.
Das freie Vermögen, die "Kraft", wie Fichte sagt, ist als absoluter Grund des freien Selbstbestimmens bezeichnet worden, es ist die absolute Möglichkeit, frei zu setzen, die jedem Ich gleichermaßen zukommen muß. "Die Kraft überhaupt ist eine durchaus bestimmte, und sie ist Eine, in jeder Wiederholung des Einen ganz und die selbe; und diese ist als seyend schon durch das frühere Denken gesetzt, und in der unveränderlichen Natur abgesetzt" (II, 632/33), als dessen objektives Bild sie gedacht werden muß. Was in diesem Vermögen liegt, muß also von jedem Ich grundsätzlich realisiert werden können, denn sie sind in ihrem Wesen durchaus gleich. "So weit aber diese Kraft sich erstreckt, so weit erstreckt sich auch die Freiheit jeder Wiederholung." (II, 633) D.h. jedem Ich muß im Zustande des bloßen, prinzipiellen Seins, des reinen, freien Vermögens, der Kraft die durch diesen Zustand eröffnete, unendliche Fülle freier Möglichkeiten als mögliche Realbestimmungen der Freiheit zur Verfügung stehen. Darum kann Fichte sagen: "Jede Wiederholung kann alles, was in der Kraft liegt" (II, 633).
Nun soll, entsprechend der aufgestellten Forderung, durch eine wirkliche Bestimmung eines Indivibduums die Freiheit der übrigen Iche beschränkt werden, wodurch aber andererseits das eigene freie Vermögen nicht aufgehoben werden darf. Denn dann würde der Versuch unternommen, ein Vermögen, welches prinzipiell als absolutes Vermögen angesetzt werden muß, in seinem realen Bestimmen hinsichtlich seines absoluten Wesens wieder zu relativieren. Eine Freiheit, die aber nicht absoluter Grund ihrer selbst ist, hebt sich als solche selbst auf. Ebensowenig kann ein freies Vermögen gedacht werden, das in seinen Bestimmungen quantitativ beschränkt wäre.
Wenn darum eine wirkliche Beschränkung der Freiheit stattfinden soll, dann darf sie sich nicht auf die Vernichtung des Vermögens selbst, sondern nur auf die Aufhebung möglicher Bestimmungen dieses unendlichen Vermögens richten. Um aber von einer solchen Beschränkung möglicher Bestimmungen der Freiheit sprechen zu können, muß das Vermögen selbst als wirklich existierend angesetzt werden. Eine Beschränkung von Nichts kann nicht gedacht werden. Darum kann auch das zu bestimmende Moment der unmittelbaren Anschauung, durch das diese Beschränkung der Freiheit bewirkt werden soll, dem bloß freien Vermögen nicht absolut entgegengesetzt sein, ihm widersprechen. Denn die Weiterbestimmung soll ja doch durch und in dem freien Vermögen stattfinden. Fichte formuliert diesen Gedanken folgendermaßen: "Diesem Denken [cf. des bloßen Vermögens] kann das neue Denken = X nicht widersprechen, es kann nicht eine Freiheit, die durch dasselbe gesetzt ist, aufheben, inwiefern sie durch dasselbe gesetzt ist". (II, 633) Denn die Existenz der Freiheit muß als Bedingung dafür erhalten bleiben, daß überhaupt eine Beschränkung stattfinden kann. Die Konsequenz, die aus dieser Überlegung gezogen werden muß, ist die, daß "das Denken X [...] darum sicher nicht eine Beschränkung der Freiheit in Rücksicht des Seyns, in welcher Rücksicht allein die Freiheit durch das erste Denken gesetzt ist, des Seyns, d.h. des Könnens" (II, 633) ist.
Wenn dennoch von einer Beschränkung der Freiheit gesprochen werden kann, von einer Beschränkung, die nicht auf die existentielle Vernichtung der Freiheit hinaus läuft, d.h. durch deren konsequentes zu Ende Denken der Gedanke der Freiheit als solcher nicht aufgehoben wird, dann kann es sich, da die vorgestellte Bestimmtheit in dem Produkt der Wirksamkeit als Bestimmung einer fremden Freiheit erscheinen soll, nur um eine Beschränkung der Freiheit durch eigene Freiheit selbst handeln, welche durch die Bestimmung der fremden Freiheit aufgegeben wird. "Es bleibt darum fürdas Denken X allein übrig eine Beschränkung der Freiheit durch Freiheit selbst; diese müsste durch jenes Denken aufgegeben werden." (II, 633)
Das neue Moment muß deshalb der Freiheit selbst innerlich sein, sie also als sich beschränkende Freiheit fordern und auffordern. Wenn darum die behauptete Beschränkung der Freiheit, die durch das gesuchte, absolute Denken bestimmt werden soll, überhaupt gedacht werden kann, dann ist dies nur dadurch möglich, daß durch die gesetzte Bestimmung der fremden Freiheit als sich im Produkt der Wirksamkeit bestimmt und dargestellt habender Freiheit die eigene Freiheit aufgefordert wird, sich durch sich selbst zu beschränken. In dieser Forderung kommt inhaltlich zum Ausdruck, daß sich das eigene Ich zugunsten des durch fremde Freiheit schon bestimmten Bereiches der freien Möglichkeiten in seinem eigenen Bestimmen diesen gegenüber, trotz der konkreten Möglichkeit des Verfügen-Könnens, zurückhält. "Das Denken X wäre darum ein Gesetz an die Freiheit selbst, und zwar das, sich durch sich selbst zu beschränken. Obwohl die Freiheit kann zufolge des ersten Denkens, so soll sie doch nicht, was sie kann." (II, 633) Das gesuchte, absolute Moment, das der Freiheit selbst innerlich sein muß, wird also in dem hier aufgestellten Gesetz an die Freiheit zunächst in der Form eines negativen Sollens gefaßt. Dieses verbietet ein gewisses Verfügen über einen, dem eigenen Vermögen zwar eröffneten, aber durch fremde Freiheit schon bestimmten Bereich der Faktizität.
Durch diese Erörterung ist nun das spezifische Moment gefunden, durch das der vorgestellte, äußere Gegenstand als freies Produkt der Wirksamkeit eines fremden Ichs bestimmt wird. Erst auf Grund dieser Anschauung eines Verbotes kann um den vorgestellten Gegenstand als objektiviertes Produkt einer freien Bestimmung gewußt werden. Durch die bloße Faktizität des vorgestellten Gegenstandes hindurch muß das eigene Ich sich durch diese Anschauung aufgefordert finden, sich in seiner Freiheit zu beschränken 13).
Ohne diese eigene, freie Selbstbeschränkung, die zunächst ihren Grund in der Anschauung des negativen Sollens hat, kann also keine Vorstellung eines fremden, objektiv dargestellten Freiheitsproduktes als solches erzeugt werden. Der Grund für dieses Erzeugen muß in der Anschauung eines gewissen Verbotes des Freiheitsgebrauches liegen. Erst durch das Anschauen dieses negativen Sollens ist die erkenntnistheoretische Bedingung gegeben, durch die ein äußerer Gegenstand als Produkt einer fremden Freiheitsbestimmung vorgestellt werden kann. Doch da diese Anschauung des Verbotes als solche andererseits nicht in dem unmittelbaren Prinzip-Sein des setzenden, fremden Ichs angeschaut werden kann, muß sie sich durch die Vorstellung eines objektiven Gegenstandes hindurch als Unmittelbarkeit vermitteln, wodurch der Träger dieser unmittelbaren Bestimmung als freies Produkt vorgestellt werden kann 14).
Dieser Rückbezug auf das Produkt einer fremden Freiheit ist deshalb wichtig, weil das aufgezeigte Verbot, das Nicht-Sollen trotz des Könnens, hinsichtlich seiner konstitutiven Bedeutung für die zu erstellende Interpersonalitätsvorstellung ja ursprünglich nicht isoliert als bloße Unmittelbarkeit in einem fremden Einschauungsvermögen vorgestellt wurde, sondern in Verbindung steht mit einer realen Weiterbestimmung einer Freiheit außer dem eigenen Ich, die sich aber hinsichtlich der objektiven, d.h. hier interpersonalen Erkennbarkeit äußerlich an einem Produkt sichtbar machen muß, auf das sich das Verbot konkret bezieht. Um diesen Sachverhalt, den Fichte in dem dialektischen Verhältnis von Unmittelbarkeit und Vermitteltheit faßt, in dessen Terminologie darzustellen, läßt sich sagen: "Dieses absolute Verbot nun, als inneres, in der äusseren Anschauung ebenso abgesetzt, wie früher die Eine Kraft des Lebens, würde in derselben geben ein Freiheitsproduct eines vernünftigen Wesens ausser mir, so wie jene in der Anschauung gab die schlechtweg und ohne alle Freiheit seyende Natur." (II, 633) An einer anderen Stelle wird dieser gleiche Gedankengang folgendermaßen ausgedrückt: "Dieses Denken [...] des zwar Könnens, aber nicht Sollens, werde, ist behauptet worden, ebenso, wie früher das Denken der Kraft, in der äusseren Anschauung dargestellt, so wie jene als stehende Natur, dieses als Freiheitsproduct freier Wesen ausser dem Anschauenden. Wie jenes Denken eines nicht Sollens innerlich vorkomme, und eben darum, weil es innerlich vorkomme, komme äusserlich vor die Erscheinung eines solchen Freiheitsproductes" (II, 634). Die Anschauung eines Verbotes als Vorstellungsbedingung für die behaupteten, fremden Produkte der Wirksamkeit gilt unabhängig von dem jeweiligen psychischen Erleben dieses Verbotes als Beschränkung der eigenen Freiheit. Fichte macht in einer Nebenbemerkung, die nur die erfahrungsmäßige Seite dieser Anschauung betreffen will, ausdrücklich auf den Stellenwert des psychischen Erlebens aufmerksam: Es "braucht jene Beschränkung der Freiheit durch das Gesetz nicht eben zum deutlichen Bewusst seyn zu kommen, und sie kommt auch in der ursprünglichen Construction nicht zum Bewusstseyn, ebensowenig als oben in der ursprünglichen Construction der Natur die Kraft zum Bewusstseyn kam; sondern sie ist nur der unsichtbare Bestimmungsgrund einer solchen Beschränkung der productiven Einbildungskraft, durch welche für uns die Erscheinung eines Freiheitsproductes eines freien Wesens ausser uns zu Stande kommt." (II, 634 f)
Gegenüber der früheren Behauptung, daß die Freiheit sich in allen individuellen Wiederholungen hinsichtlich des prinzipiellen Vermögens in gleicher Weise und umfassend in den unendlichen, ihr aufgegebenen Möglichkeiten realisieren kann, wird nun bezüglich der schon durch Freiheit gesetzten und in den Produkten der Wirksamkeit objektiv dargestellten Bestimmungen durch das neue Gesetz an die Freiheit das Verbot ausgesprochen, über diese Bestimmungen zu verfügen, und verlangt, sich ihnen gegenüber im eigenen Freiheitsgebrauch zu beschränken. Die Freiheit könnte zwar, aber sie soll nicht. Sie soll diese fremden Setzungen als Bestimmungen der Freiheit aus eigener Freiheit respektieren.
Trotz des Verfügen-Könnens hinsichtlich des fremden Freiheitsproduktes ist also dem eigenen Ich durch das Erscheinen eines sittlichen Gebotes, hier zunächst in der negativen Form des Verbotes, eine gewisse Zurückhaltung diesen Freiheitsbestimmungen gegenüber zu wahren, aufgegeben. Das mögliche Verfügen-Können soll nicht realisiert werden.
Dieses Verbot, über fremde Freiheitsprodukte zu verfügen, das hier als anschauliche Vorstellungsbedingung der aufzustellenden Interpersonalitätsbeziehung aufgezeigt wurde, hat aber nicht nur subjektive Erkenntnisfunktion für die Interpersonalitätsvorstellung, sondern ist auch objektive Darstellungsbedingung der angesetzten, überindividuellen Einheit des Lebens, das sich als Synthesis freier Prinzipe realisieren soll. Den allgemein verbindlichen Anspruch, der durch dieses Verbot ausgesprochen wird, formuliert Fichte folgendermaßen: "Das Eine Leben, qualitativ nur einerlei, ist agetrennt in mehrere numerisch verschiedene Wiederholungen (Iche) ), deren jede die ganze Eine Kraft des Lebens im Besitze hat. Setzet, eine dieser Wiederholungen vollziehe einen Theil jenes allgemeinen Vermögens, so entsteht dadurch unmittelbar, absolut, und als schlechthin neue Schöpfung in allen anderen numerischen Wiederholungen ein Verbot, dieser Entwicklung entgegenzuwirken: - ein Verbot, sage ich, das zum deutlichen Bewusstseyn durch Nachdenken wohl erhoben werden kann, aber nicht nothwendig muss, das aber denn doch im Inneren des Lebens ist, und wenigstens als Princip (es versteht sich für den, der da attendirt, eben aus der Individualität heraus auf das Gebiet der Einheit sich versetzt, und attendiren kann) sich in einer äusseren Anschauung darstellt. Ein Verbot, sage ich, kein Unvermögen; er könnte wohl, er soll nur nicht; er könnte physisch, aber er kann nicht moralisch. [...] Wir behaupten also allerdings, dass zwar nicht unmittelbar auf eine physische Weise, sondern mittelbar durch das entstehende Verbot auf eine moralische Weise die Freiheit des Einen unmittelbar alle Freiheit bestimme und bilde. [...] Hierdurch also ist, wie es oben von dem aufgegebenen Gliede des Zusammenhanges gefordert wurde, die numerische Trennung aufgehoben, und die Kluft, die zwischen den mehreren sinnlicherweise bleibt, moralisch gefüllt; nicht durch ein physisches Band, sondern durch ein moralisches." (II, 636) Das bedeutet: Durch die reale, objektiv dargestellte Weiterbestimmung einer Freiheit über das bloße Vermögen hinaus, die von einem einzelnen Individuum vollzogen wird, tritt für alle übrigen Iche das Bewußt-Sein des Verbots ein, darüber zu verfügen, wodurch gleichzeitig ein interpersonaler Nexus als freie Synthesis aufgebaut wird, da das Verbot ja keinen bloß determinierenden Charakter besitzt, sondern die Realisierung (hier: als Respektierung, aktives Zurückhalten) der andern Freiheiten ausdrücklich fordert.
Dieses Vorstellen des Verbotes, zufoge der realen Weiterbestimmung einer fremden Freiheit außer dem vorstellenden Ich, erfordert nun selbst ein Stellungnehmen des vorstellenden Ichs, das sich folglich - und das wird von Fichte nicht ausdrücklich hervorgehoben - im Vorstellen des Verbotes selbst über das bloße, freie Vermögen hin aus als Freiheit bestimmen muß.
Anmerkungen:
1) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II, "Thatsachen" - 1810/11, S. 599 f. 2) Vgl. dazu auch die Darstellung der eigenen Abhandlung S. 118 ff, § 10. 3) Postuliert wurde diese Bedeutung der Prodnkte der Wirksamkeit, interpersonale Vermittlungsbedingung in der Vorstellung zu sein, bereits in der spekulativen Abhandlung über den Sinn der Veräußerung S.128, § 11. 4) Vgl. dazu S. 196 ff. 5) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II,"Thatsachenn - 1810/11, S. 606 und die eigene Abhandlung S. 154 f, ebenso S.191. 6) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II, "Thatsachen" - 1810/11, S. 584: "Es könnte aber auch so seyn, dass diese Begrenzung gleichfalls in dem einen geistigen* Leben läge, nur nicht, inwiefern dasselbe frei ist, sondern in seinem Seyn selbst, nur in einem höheren". * In der 1. Ausg. - 1817 heißt es anstatt "geistigen" (Leben) "günstigen" (Leben). 7) Hier wird bereits deutlich, daß eine wirkliche Interpersonalvorstellung nur unter der Voraussetzung des realen Setzens im Handeln möglich ist, dieses muß wechselseitig gefordert werden, wenn eine interpersonale Wechselbeziehung im Vorstellen (und in der Folge im gemeinsamen Handeln) erreicht werden soll. 8) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II, "Thatsachen" - 1810/11, S.616 ff. 9) Wie diese Bestimmung als Bestimmung der Freiheit zu denken ist, ohne diese als solche aufzuheben oder zu relativieren, wie sie also als Bestimmung zu denken ist, die die Freiheit zugleich bindet und dennoch frei läßt, wird im folgenden noch eingehend behandelt. Vgl. dazu auch Fichte SW Bd.III, "Naturrecht", S.34 f und SW Bd.IV, "Sittenlehre", S.220; ebenso die Problemdarstellung der eigenen Abhandlung S. 22. 10) Vgl. dazu auch Fichte SW Bd. IV, "Sittenlehre", S. 222: „Bloss dadurch, das ich auch nur Ein Individuum ausser mir gesetzt, ist einiges von allen möglichen freien Handlungen für mich unmöglich geworden; nemlich alles dasjenige, wodurch die Freiheit, die ich jenem zuschreibe, bedingt ist." 11) Wie schon gesagt, kann das Prinzip-Sein eines fremden Ichs nicht angeschaut, sondern nur gedacht werden. Darum gilt es auch einen Grund zu finden, durch den dieses Denken gerechtfertigt werden kann. Die postulierte, inhaltliche Anschauung eines unmittelbaren Gehaltes darf aber nicht mit der unmittelbaren Einschauung des bloßen Vermögens gleichgesetzt werden, die nur dem jeweiligen Individuum vorbehalten ist. 12) Wenn durch diese fremde Beschränkung des eigenen Freiheitsvermögens, die nicht mit der Beschränkung zu verwechseln ist, die eintritt, wenn sich das Ich selbst bestimmt, das prinzipielle Vermögen der Freiheit unangetastet bleiben, also beide Prinzipe nebeneinander existieren sollen, dann ist hier schon klar, daß das bloß freie Vermögen als eigentlicher Bestimmungsgrund und Sitz der Einheit der Interpersonalitätsvorstellung ausscheidet. Denn dadurch wurde nur eine Verabsolutierung der bloß individuellen Sphäre angesetzt, durch die jede echte Interpersonalitätsbeziehung unmöglich würde. 13) Vgl. dazu auch die positiv geführten Beweisgänge hinsichtlich der Interpersonalitätsvorstellung in der "Grundlage des Naturrechts" und im "System der Sittenlehre"; Fichte SW Bd.III, "Naturrecht", S. 32 f: "Beide sind vollkommen vereinigt, wenn wir uns denken ein Bestimmtseyn des Subjects zur Selbstbestimmung, eine Aufforderung an dasselbe, sich zu einer Wirksamkeit zu entschliessen." Ebenso Fichte SW Bd.IV, "Sittenlehre", S. 220; ebenso dazu Hunter "Der Interpersonalitätsbeweis Fichtes", S. 68 ff. 14) Hier wird, obwohl von Fichte nicht eigens expliziert, schon recht deutlich, daß die nachzukonstruierende Interpersonalitätsvorstellung keineswegs nur mit theoretischen Momenten konstituiert werden kann, sondern daß diese Vorstellung ursprünglich auf der Vorstellung praktischer Momente, sowohl was die vorstellende, subjektive, als auch die vorgestellte, objektive Seite betrifft, basiert, wie sich das hier hinsichtlich der Vermittlung durch die Produkte der Wirksamkeit gezeigt haben dürfte. Denn um das hier für die Interpersonalitätsvorstellung konstitutive Moment, das Freiheitsprodukt, überhaupt vorstellen zu können, mußte sich das andere Ich in seiner Freiheit real bestimmen und praktisch handeln. Es wird sich auch noch zeigen, daß das Vorstellen dieses Produktes beim vorstellenden Ich ebenfalls einer realen Bestimmung seiner Freiheit bedarf. 15) In der 1. Ausg, - 1817 fehlt das in Klammern gesetzte Wort "(Iche)".
§ 18 Bestimmung des Zusammenhanges von sittlicher und sinnlicher Welt
Das hier bezüglich einer fremden Freiheitssetzung behauptete Erscheinen eines Verbotes, welches an einem objektiven, faktischen, aber gestalteten Gegenstand sichtbar werden soll, steht seinerseits noch unter der bisher ungeklärten Voraussetzung, daß grundsätzlich die Möglichkeit besteht, einen sittlich relevanten Gehalt objektiv als solchen darstellen zu können, was einen Zusammenhang von sittlichem und sinnlichem Bereich in der Anschauung erfordern würde.
Diese Voraussetzung gilt es nun zu klären. Es muß überlegt werden, wie sich überhaupt ein sittliches, unmittelbares Moment in der Anschauung eines objektiven Gegenstandes als solches präsentieren kann, wie es sich durch die objektive Anschauung als unmittelbares Moment hindurch zu vermitteln vermag, um durch sie hindurch angeschaut zu werden. "Wie eine der numerischen iederholungen des Einen Lebens frei handelt, entsteht absolut ein Bewusstseyn für alle andere, urch welches diesen der entgegenlaufende Freiheitsgebrauch verboten wird, haben wir gesagt: und wird nur dieser Uebergang erst zugegeben, so erfolgt alles Uebrige, was wir behauptet haben, nach unseren früheren Grundsätzen von selbst. Aber wie verhält es sich denn mit dem Uebergange selbst; wie vermag denn die freie Selbstbestimmung des Einen erst nur ein Bewusstseyn zu bewirken und zu begründen in Anderen?" (II, 638)
Fichte versucht diese Frage dadurch zu beantworten, daß er zeigt, wie durch das Bewußt-Sein, das sich an das Produkt der Wirksamkeit knüpft, die Vorstellung eines Aufhebens einer dem allgemeinen Leben zum Handeln aufgegebenen Möglichkeit erzeugt wird, in der das Verbot ausgesprochen wird, darüber noch weiter als bloße Möglichkeit zu verfügen. Weil dieses allgemeine Bewußt-Sein notwendig in allen individuellen Wiederholungen des Lebens, in denen und durch die das Leben überhaupt real handeln kann, vorkommen muß - denn sie sind nur als bestimmte Ausgliederungen des allgemeinen, "Einen Lebens" zu verstehen 1) -, bildet sich auch das Bewußt-Sein, über eine verbrauchte Möglichkeit nicht mehr in ihrem ursprünglichen Zustand als bloße Möglichkeit verfügen zu können, in allen individuellen Formen des Lebens in gleicher Weise aus.
Der mit diesen Worten grob umrissene Gedankengang, der das aufgegebene Problem lösen soll, soll nun näher erläutert werden. Bereits in der Abhandlung über das theoretische Vermögen 2) und überden Begriff der Wirksamkeit 3) war der für diese Überlegung entscheidende Gedanke, wie nämlich ein Verhältnis von allgemeiner Möglichkeit und konkreter Bestimmtheit zu konzipieren ist, gekennzeichnet worden: Das von Fichte vorausgesetzte, allgemeine Leben hätte dem entsprechend nur dann konkrete Realität, wenn es sich als freies Leben wirklich bestimmt, sich des allgemeinen Vermögens begibt und sich auf eine im allgemeinen Freiheitsvermögen liegende Möglichkeit beschränkt, um diese zu verwirklichen. Nur durch dieses "Contrahiren" auf einen bestimmten Punkt, in dem das Leben dann beginnt, sich als Leben real selbst zu bestimmen, kann es sich auch seiner selbst erst überhaupt bewußt werden.
"Was aber wäre das Resultat der Contraction? Beschränkung auf den einen Punct im Allgemeinen, mit Abstraction von allen übrigen Puncten; das auf diesen Punct eben sich Contrahirende, das in der allgemeinen Anschauung nicht war, sondern erst durch den absoluten Act der Contraction wurde, und worauf nun reflectirt werden kann; die Möglichkeit, über diesen durch die Contraction gegebenen Punct zu reflectiren, und die von ihm aus mögliche Causalität nach dem Gesetze der Bedingtheit zu berechnen: kurz, es wird dadurch möglich eine andere, auf das erste ursprüngliche Factum der Freiheit gegründete Anschauung, welche diejenige ist, die wir oben das Innere genannt, und die wir als das Eigenthum des Individuums beschrieben haben." (II, 639 f) Kurz, dadurch entsteht individuelles Selbst-Bewußt-Sein. Dieses ist aber nicht ein besonderes Sein, sondern nur eine bestimmte Form des allgemeinen Lebens, das sich in dieser Form seiner selbst bewußt wird. Da es also kein besonderes Sein ist, ist in dieser individuellen, bestimmten Form das allgemeine Leben notwendig enthalten. Denn ohne Beziehung zum allgemeinen Leben, d.h. zum freien Vermögen des Lebens, wäre ein reales Selbst-Bestimmen als Bestimmung aus prinzipieller Freiheit nicht denkbar. Auf der anderen Seite wiederum könnte sich das Leben ohne reales Selbst-Bestimmen in der individuellen Form seiner selbst auch nicht bewußt werden. "Das unmittelbare Band zwischen Individualität und Allgemeinheit ist schlechtweg". (II, 640) Allgemeinheit und Konkretheit des Lebens verweisen, wechselseitig sich bedingend, aufeinander.
Im wirklichen Handeln, im realen Bestimmen, welches nur in der individuellen Form des Lebens möglich ist und welches sich als solches objektiv ausprägen muß, geht es nun darum, durch Ausübung der im allgemeinen Leben liegenden Kraft von einem bestimmten Punkte aus durch Hindurchgehen durch eine Reihe von Bedingungen, von vorgegebenen Hemmungen, eine Gestaltung der dem Leben in seiner Einheit als bestimmbare aufgegebenen, materiellen Welt durch Freiheit zu erzielen 4). Durch diese Selbstbestimmung ist also das Leben in seinen beiden Formen angesprochen, denn nur durch die unauflösliche Synthesis beider Formen ist dieses Bestimmen möglich. "Also das Leben handelt in Kraft seiner beiden Formen, beide innigst verschmolzen; die allgemeine giebt her das Vermögen überhaupt, die individuelle die Bestimmtheit desselben, ohne welche es zu einer factischen Aeusserung der Kraft gar nicht kommen könnte." (II, 641)
Durch dieses reale Handeln des Einen Lebens durch eine seiner individuellen Formen hindurch entsteht nun ein allgemeines Bewußt-Sein von diesem wirklich vollzogenen Handeln d.a der cBereich, in dem sich dieses wirkliche Handeln darstellt, die "Natur", der allgemeinen Anschauung zugänglich ist. Weil das Bewußt-Sein zufolge dieser allgemeinen Anschauung ebenfalls allgemein ist, muß es auch in allen individuellen Formen, die das allgemeine Leben angenommen hat, vorkommen 5). Denn wie bereits gesagt, kann sich die individuelle Form des Lebens nur als bestimmte Ausgliederung des Einen, allgemeinen Lebens begreifen, weshalb auch jede individuelle Form des Lebens notwendig an dem allgemeinen Bewußt-Sein dieser Einheit partizipieren muß.
Das Bewußt-Sein, welches nun zufolge des dargestellten Produkts der Wirksamkeit gebildet werden muß, ist das Bewußt-Sein eines aus dem allgemeinen Vermögen entnommenen, durch Freiheit modifizierten, und darum als bloße Möglichkeit vernichteten Momentes. "Man begreift ein Freiheitsproduct nur als Aufhebung einer Naturentwickelung, und ermisst das Werk der Freiheit an ihm, indem man ermisst, wie weit die Naturkraft durch dasselbe getödtet sey; also, indem man die Natur in Gedanken in ihren vorigen Zustand wiederherstellt, darum sie wieder herstellen können muss, darum in der allgemeinen Anschauung sie haben muss. Die Anschauung der Freiheit ist darum bedingt durch die Anschauung der stehenden Natur, und nur unter Voraussetzung der letzteren möglich. " (II, 644)
Durch das wirkliche Handeln wird nun ein Teil des allgemeinen, bloßen Vermögens verbraucht und vernichtet, der allerdings dadurch in seiner faktischen Materialität nicht total vernichtet wird, sondern im Produkt aufgehoben ist. "Durch Handeln in individueller Form hat das Eine Leben einen bestimmten Theil seiner Kraft, als blosse Kraft, verbraucht und aufgehoben" (II, 644). Dieser, durch wirkliches Handeln verbrauchte Teil der allgemeinen Möglichkeiten kann nun nicht mehr als noch nicht verbraucht vorgestellt werden, weshalb sich an dieses Handeln das Bewußt-Sein des als bloße Möglichkeit Verbraucht-Seins knüpft, das Bewußt-Sein, etwas objektiv Geschehenes nicht mehr ungeschehen machen zu können. "Dies ist die erste unmittelbare Folge jener Freiheitsäusserung auf das Eine und allgemeine Leben, die darum als gleichmässiges Bewusstseyn alles Lebens in allen individuellen Formen desselben eintreten muss: das Bewusstseyn des absoluten Nichtkönnens von nun an und zufolge des Factums desjenigen, was man vor dem Factum wohl gekonnt hätte: - des Nichtgebrauchenkönnens 6) nemlich der vergebenen und im allgemeinen Leben aufgehobenen Kraft." (II, 645)
Wenn dieses Bewußt-Sein, daß das in der allgemeinen Anschauung aufgefaßte Moment der Wirksamkeit, der realen Freiheitsbestimmung, nun als verbrauchte Möglichkeit des prinzipiellen Bestimmens allgemein gebildet werden muß, also in allen individuellen Formen, die das Leben angenommen hat, vorkommen muß, dann läßt sich nun auch die von Fichte ursprünglich gestellte Frage nach dem Zusammenhang von sittlicher und sinnlicher Welt beantworten, der Frage nämlich, wie es möglich ist, daß ein Verbot, ein Gesetz an die Freiheit, durch eine Bestimmung des sinnlich wahrnehmbaren Bereiches hindurch als solches vermittelt werden kann, bzw. wie in diesem Bereich ein unmittelbares Moment als solches erscheinen kann: Da dieser objektive Bereich der Wahrnehmung schon immer als dem Einen Leben zur freien Verfügung hinsichtlich seines objektiven Bestimmens stehend gedacht werden muß, - ein Bereich, ohne den ein reales Bestimmen der Freiheit auch gar nicht zu vollziehen wäre, - weil dieser Bereich also schon immer hinsichtlich des freien Verfügen-Könnens, als bloßer Möglichkeitsbereich sittlich relevant ist, fällt die eigentliche Schwierigkeit, einen Zusammenhang von sittlicher und sinnlicher Welt herzustellen, fort. Es geht nun eigentlich nicht mehr um einen solchen Übergang, sondern es gilt in dieser neuen Sicht der Dinge einen Zusammenhang von allgemeinem, unverbrauchtem Bereich freier Möglichkeiten und demjenigen (durch Freiheit) real bestimmter, also verbrauchter Möglichkeiten aufzuzeigen und den Unterschied zwischen beiden scharf anzugeben.
An dem eben dargestellten Bewußt-Sein ist dieses Unterscheidungsmerkmal, durch das sich ein Produkt der freien Wirksamkeit von einem als bloße Möglichkeit aufgegebenen Naturgegenstand abgrenzt, gefunden. "Also dieses unmittelbare Bewusstseyn des Nichtkönnens zufolge einer factischen Freiheitsäusserung, die nothwendige Anerkennung des factischen Seyns, ist das Glied im Bewusstseyn, an welches die Anschauung der Producte aller Freiheit, sowohl der eigenen, als der "fremden, sich anknüpft". (II, 645)
Der Grund, einen Gegenstand, mit dem sich die Anschauung eines Verbotes verbindet, als Freiheitsprodukt, und nicht als bloße Naturerscneinung, zu bestimmen, besteht nach Fichte darin, daß sich an ihn das Bewußt-Sein knüpft, über diesen Gegenstand nicht mehr als bloße Möglichkeit verfügen zu können, weil er durch seine bestimmte, freie Verwendung als bloße freie Möglichkeit aufgehoben worden ist.
So stringent dieser hier von Fichte erbrachte Beweis, wie durch die freie Selbstbestimmung eines Individuums im Bereich der objektiven Anschauung das Bewußt-Sein aller übrigen, an diesem Bereich partizipierenden Iche nicht nur faktisch, sondern auch moralisch gebunden werden kann, zunächst auch erscheinen mag, so muß doch wegen der Bedeutung des hier angesprochenen Problems einer objektiv dargestellten, aber intentional gemeinten Vermittlung für die systematische Rekonstruktion der Interpersonalitätsvorstellung auf einige Schwierigkeiten und Voraussetzungen, die hier nicht gelöst sind, aufmerksam gemacht werden.
Durch den Nachweis, daß das Ich als Individuum nur eine bestimmte Form des allgemeinen Einen Lebens ist, daß also ein unmittelbares Verhältnis zwischen Individualität und Allgemeinheit im Ich besteht, ist zwar die allgemeine Verbindlichkeit des durch die freie Selbst-Bestimmung eines Ichs zur objektiven Darstellung eines Produkts der Wirksamkeit bedingten Bewußt-Sein einer Veränderung in der objektiven Anschauung für alle übrigen Iche erklärt, aber noch keineswegs die von Fichte behauptete moralische Bindung der Freiheitsanschauung, die sich unmittelbar an die objektive Anschauung dieser Veränderung knüpfen soll. Um die Veränderung in der Außenwelt, die durch das Produkt der Wirksamkeit hinsichtlich seiner objektiven Erscheinung erzielt worden ist, ursprünglich als intentionale Gestaltung eines anderen Ichs verstehen zu können, an die sich also zu recht die Anschauung eines moralischen Verbotes knüpft, muß nicht nur von der allen Ichen gemeinsamen, objektiven allgemeinen Anschauung des sich in der Naturanschauung darstellenden Vermögens, sondern auch von den spezifischen, subjektiven Absichten des individuell setzenden Ichs gewußt werden, von denen aber durch die allgemeine Anschauung einer bloßen Veränderung in der Außenwelt unter den bisher geklärten Yoraussetzungen eigentlich und ursprünglich kein Wissen möglich ist. Die Behauptung, daß man ein Freiheitsprodukt als solches dadurch erkenntnismäßig bestimmen kann, daß man ermißt, in wieweit die Natur als bloße Möglichkeitsform der intentionalen Darstellung in ihm aufgehoben ist, setzt voraus, daß man um den ursprünglichen Zustand des bloßen Vermögens, von dem in der realen Freiheitsbestimmung ausgegangen ist, gewußt hat und auch weiterhin eindeutig weiß.
Aber wie kann unter den gegebenen Voraussetzungen, außer dem handelnden Ich selbst, das einen Teil der allgemeinen Möglichkeiten verbraucht hat und um den Zustand der materiellen Welt vor dem Handeln gedächtnismäßig weiß, jemand um die objektive Ausgangslage für dieses Handeln wissen, um die durch das Handeln eingetretene Veränderung als Aufheben der bloßen Möglichkeit als solcher zu qualifizieren, und nicht als bloße Naturveränderung? Wie soll es möglich sein, diese Veränderung der Naturanschauung als durch Freiheit bestimmtes Aufheben einer zunächst als bloßer Möglichkeit aufgegebenen Faktizität zu erkennen, also zugleich um das ursprüngliche, bloße Möglichkeits-Sein des objektiven Anschauungsgehaltes zu wissen, da doch zunächst dieses Produkt in der bisherigen Darstellung als bloß objektives Moment der äußeren Anschauung erschien, in der ohne weiteres Bestimmen der subjektiven Erkenntnisbedingungen eine Differenzierung von bloßer Naturanschauung und Anschauung freier Produkte hinsichtlich ihres notwendigen, objektiven Erscheinens nicht möglich ist, wenigstens nicht vorläufig?
An einer anderen Stelle, wo das gleiche, grundsätzliche Problem, allerdings auf einer höheren Stufe, auftritt, negiert Fichte ausdrücklich diese Möglichkeit, durch die objektive Gestaltung der Naturanschauung unmittelbar hindurch den eigentlichen, intentionalen Zweckbegriff dieser Umgestaltung zu erkennen; Fichte sagt dort: "[...] ob das Sittengesetz in den Zweckbegriff aufgenommen sey oder nicht, erscheint unmittelbar und kategorisch nur in der unmittelbar inneren Anschauung, demnach nur in der individuellen Form des Lebens, in welcher allein auch das Sittengesetz in den Zweckbegriff aufgenommen zu werden vermag: keinesweges aber erscheint es unmittelbar in der äusseren Anschauung. (II, 651)
Da von der bloßen faktischen Sphäre als bloßer Möglichkeit für das freie Verfügen hinsichtlich seiner objektiven Erscheinung als Möglichkeit kein a-priorisches Wissen möglich ist, wodurch der faktische Charakter dieses Bereiches verschwinden würde, hat vorerst ein fremdes Ich außer dem setzenden Ich gar keinen Grund, eine bestimmte Ausprägung in der objektiven Anschauung durch Hinterstellen einer Wirksamkeit als Produkt der Freiheit zu bewerten, an das sich dann das Verbot des Nicht-Verfügen-Sollens anknüpfen wurde. Wenn darum die äußere, vermittelte Gestaltung nur von der unmittelbaren Bestimmung her als Freiheitsprodukt zu qualifizieren ist, dann stellt sich erneut die Frage, unter welchen erkenntnis-theoretischen Bedingungen weiß ein Ich außer dem setzenden Ich um die unmittelbare Bestimmung, die einer objektiven Veränderung zu Grunde liegen soll; bzw. unter welchen subjektiven Bedingungen kann ein moralisches Verbot in der äußeren Anschauung als solches erscheinen?
Eine Beantwortung dieser Frage wäre in mehreren Hinsichten denkbar: es müßte entweder ein Wissen vom bloßen Naturzustand, als notwendiger Ausdruck der bloßen, freien Verfügbarkeit gegeben sein, das für alle Iche verbindlich wäre und von dem aus dann die Gegenstände, die sich nicht mehr in diesem Zustand befinden, negativ als Produkte erschlossen werden müßten; eine solche Lösung wurde bereits abgewiesen, sie würde überdies bedeuten, daß sich die Freiheit eines anderen Ichs als solche in ihren Darstellungen nur mittelbar erschließen würde. Oder es müßte so sein, daß von den möglichen, freien Bestimmungen, welche die Freiheit in ihrem objektiven Ausgestalten annehmen kann, ein notwendiges Wissen vorliegt, von dem aus dann das nicht frei gestaltete Sein als Natur bestimmt werden müßte, wodurch aber andererseits die Freiheit in ihrem freien Gestalten aufgehoben würde. Oder aber es könnte so sein, daß sich in einem ursprünglichen Akte der freien Vermittlung, der unmittelbar bewußt sein und dem anderen Ich erkenntnismäßig zugänglich sein muß, der Bereich der objektiven Anschauung in eine Sphäre der durch Freiheit bestimmten und in eine Sphäre der noch nicht durch Freiheit bestimmten Anschauung spaltet.
In dem von Fichte geführten Beweis wird zwar der objektive Grund, nämlich das Bewußt-Sein "des Nichtgebrauchenkönnens [...] der vergebenen und im allgemeinen Leben aufgehobenen Kraft" (II, 645), angegeben, demzufolge sich an die Anschauung eines Freiheitsproduktes alle übrigen Individuen verbindliche Anschauung eines sittlichen Verbotes knüpft, doch wird in ihm nicht dargelegt, unter welchen subjektiven Erkenntnisbedingungen sich mit der Vorstellung eines objektiven Gegenstandes das Bewußt-Sein eines Verbotes verbindet und verbinden muß, damit überhaupt die Vorstellung eines fremden Freiheitsproduktes entstehen kann, das seinerseits zur freien Anerkennung auffordert.
Die Lösung dieser Frage ist für einen durchgeführten Interpersonalitätsbeweis von größter Wichtigkeit, weshalb dieses Problem der Vermittlung an anderer Stelle wieder erscheinen wird. Hinsichtlich der normalen Erkenntnisbedingung, unter der man ein Produkt fremder Freiheit konzipiert, daß man nämlich einfach einen Zweckbegriff hinterstellt, darf man sich nicht täuschen lassen. Denn auch hier muß doch ursprünglich gewußt werden, warum ein solches Hinterstellen erlaubt sein kann; und es muß einen Erfahrungsgrund geben, aus welchem wir ursprünglich überhaupt veranlaßt werden, so zu folgern 7).
Anmerkungen:
1) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II, "Thatsachen" - 1810/11, S. 608. 2) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II, "Thatsachen" - 1810/11, 9 S. 551. 3) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II, "Thatsachen" - 1810/11, S. 585 und S. 597 ff. 4) Vgl. dazu Fichte SW Bd.II, "Thatsachen" - 1810/11, S. 585: "Unmittelbar, und in dieser Lage der Dinge ist das freie Leben schlechthin gehemmt, und es kann in der Sphäre des Seyns durchaus keinen Schrittvorwärts. Nennen wir diese Grenze, die zugleich die angestrebte Causalität ausdrückt, d. Aber es möchte vielleicht einen Punct geben, a) den das Leben durch unmittelbare Causalität hervorbringen könnte; wie dieser hervorgebracht wäre, könnte es nun vielleicht auch hervorbringen [...] " usw. Vgl. dazu auch noch einmal § 9, S. 96 ff.5) Die Pluralität der individuellen Formen des Lebens wird hier einfach faktisch behauptet und stützt sich nur auf die gemachte Vorstellung anderer Iche als bloßen Tatsachen. Die Begründung, die Fichte an einer anderen Stelle dieses Werkes (S. 647) gibt, muß allerdings bezüglich ihrer Richtigkeit angezweifelt werden. Fichte sagt dort: "Das Leben in der Form der allgemeinen Anschauung ist durchaus keines Selbstbewusstseyns fähig. Nur in der individuellen Form, und zwar nur in der Fortsetzung derselben, kann es seiner sich bewusst werden, ebenso wie es nach dem obigen nur in dieser Form praktisches Princip seyn konnte. Es ist darum natürlich, dass, inwiefern das Leben Selbstbewusstseyn und praktisches Princip ist, es sich durchaus nicht in seiner Einheit darstellt, sondern als eine Welt von Individuen." Zwar kann nachgewiesen werden, daß das Leben als praktisches Prinzip, welches sich in diesem Sein notwendig reflektieren muß, in eine Duplizität der individuellen Form aufspalten mußt (vgl. Fichte SW Bd.III, "Naturrecht", S. 38 und SW Bd.IV, "Sittenlehre", S. 221), doch über eine über diese Quantität hinausgehende Angabe kann von diesem Stand des Wissens nichts ausgemacht werden. 6) In der 1. Ausg. - 1817 heißt es anstatt "des Nichtgebrauchenkönnens" "Nichtkönnes gebrauchen". 7) Vgl. dazu Fichte SW Bd.IV, "Sittenlehre", S. 223: "Aber es ist gar nicht nothwendig, dass unmittelbar eingewirkt sey auf mich. Es kann auch lediglich eingewirkt seyn auf die Natur; und ich kann dennoch aus der blossen Weise der Einwirkung schliessen auf das Daseyn eines vernünftigen Wesens, nachdem ich Vnun einmal den Begriff von wirklichen vernünftigen Wesen ausser mir habe."
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