Kapitel I
Systematische Entfaltung des Interpersonalitätsproblems
§ 2 Allgemeine Vorbemerkungen
Bevor in einem kurzen Abriß die Genese der Fichteschen Interpersonalitätstheorie bis zu der Darstellung in den "Thatsachen des Bewusstseyns" von 1810/11, die es genauer und ausführlicher zu untersuchen gilt, entwickelt wird, soll wegen der Schwierigkeit des Themas zunächst systematisch erörtert werden, welches philosophische Problem eigentlich vorliegt. Dadurch soll eine möglichst begriffsscharfe Abgrenzung gegenüber anderen Problemkreisen als Voraussetzung zur Formulierung exakter Fragen erreicht werden, die eine durchgeführte Interpersonalitätslehre zu beantworten hätte. Zur Verdeutlichlung des komplexen Gegenstandes erfolgt diese Problementfaltung sowohl in formal-theoretischer als auch in material-praktischer Hinsicht.
Im Hinblick auf die Fichtesche Darstellung in den "Thatsachen des Bewusstseyns" von 1810/11 erfolgt diese Entfaltung reduktiv, d.h. es wird ausgegangen vom Ich als Prinzip der Vorstellung, das sich der Beziehung zu fremden Personen faktisch bewußt ist 1). Dieses Faktum der Vorstellung wird dann auf seine begründenden Voraussetzungen geprüft.
Mit dem Verfahren der Reduktion ist ein methodisches Prinzip gekennzeichnet, welches von einem gegebenen Faktum auf seine absolute Begründung zurückgeht 2).
Anmerkungen:
1) Zur Gegebenheit fremder Personen vgl. Fichte SW Bd. VIII, "Recensionen - zu Kants ’Zum ewigen Frieden’", S. 430: "[...], die sich aber dem Mechanism des menschlichen Geistes zufolge von selbst und unvermerkt findet, weil die Menschen gar nicht isolirt seyn können [...]." 2) Zur reduktiven Methode vgl. R. Lauth: "Begriff der Philosophie", S. 23 und S. 26; vgl. H.U. Kopp: "Vernünftige Interpersonalität als Erscheinung des Absoluten" - W. & I. M. Salzer, München 1972 (hiernach zitiert: Kopp: "Vernünftige Interpersonalität"), S. 3. Vgl. dazu auch Fichte SW Bd. I, "Erste Einleitung in die WL", S. 446: Hierbei verfährt er auf folgende Weise. Er zeigt, dass das zuerst als Grundsatz aufgestellte und unmittelbar im Bewusstseyn nachgewiesene nicht möglich ist, ohne dass zugleich noch etwas anderes geschehe, und dieses andere nicht, ohne dass zugleich etwas drittes geschehe; so lange, bis die Bedingungen des zuerst aufgewiesenen vollständig erschöpft und dasselbe, seiner Möglichkeit nach, völlig begreiflich ist. Sein Gang ist ein ununterbrochenes Fortschreiten vom Bedingten zur Bedingung. Die Bedingung wird wieder ein Bedingtes, und es ist ihre Bedingung aufzusuchen.
§ 3 Formal-theoretische Entfaltung des Interpersonalitätsproblemes
Das Ich als Prinzip des Wissens ist seiner Form nach Bewußt-Sein. Es ist in sich synthetische Einheit von Begriff und Anschauung, von Vorstellungsform und Vorstellungsgehalt, wobei dieser Gehalt sowohl werthaftes als auch faktisches Sein umfassen kann. Die Existenz eines Gehaltes, der nicht in die Form der Vorstellung aufgenommen ist, kann ebensowenig gedacht werden wie das selbstständige Sein einer Vorstellungsform, die sich ohne Erfassen eines Gehaltes setzen wollte 1). Um sich als Wissen behaupten zu können, muß das Ich begreifende Form und angeschauten Gehalt aufeinander beziehen und identifizieren. Eine solche synthetische Einheit im Wissen kann das Ich aber nur bilden, wenn es sich als Ich setzt und in diesem Setzen begreift. Es muß unmittelbar auf sich zurückkommen, sich reflektieren, um von sich als Ich zu wissen. Erst durch diesen reflexiven Akt ist das Ich wirkliche Bewußt-Seins-Einheit, die sich auch als solche hält. Das reflektierende Ich ist unmittelbares Sich-Begreifen des Begreifens oder unmittelbares Sehen seiner selbst. 2)
Um sich also in seiner Form als Bewußt-Sein begreifen zu können, muß sich das Ich als solches unmittelbar setzen und sich in diesem Setzen innerlich anschauen. Nur durch diesen unmittelbaren Akt des Selbst-Setzens kann das Ich in der Reflexion auf sich zurückkommen. Doch könnte es sich in seiner Form als Bewußt-Sein nie wirklich begreifen, wenn es sich als bloße Form nicht an einem realen Gehalt bestimmte. Denn es wäre dem Bewußt-Sein ohne bestimmten Gehalt, von dem es sich als Form der Reflexion abheben kann, nicht möglich, sich in seinem formalen Sein zu begreifen. Der geforderte Gehalt kann nicht durch die Reflexion als formales Vermögen erzeugt werden, weil sich diese ja erst an ihm entzünden soll, sondern ist der Anschauung zu entnehmen, in der er gesetzt sein muß. Der gegebene Gehalt in der Anschauung ist schlechthin durch sein Erscheinen bestimmt. Er ist bestimmte Erscheinung und wird als solche im Bewußt-Sein reflektiert. Ein Sein außerhalb dieses Erscheinens, ein "Ding an sich" außerhnalb des Bewußt-Seins, gibt es also nicht! In formaler Hinsicht realisiert sich somit Wissen nur in der absoluten Immanenz des Bewußt-Seins, da ein Sein außerhalb dieser Einheit nicht gedacht werden kann 3). Zugleich ist mit diesem Ansatz, der den unmittelbaren Zusammenhang von Erkenntnis und Gegenstand aufgezeigt hat, sowohl jede idealistisch, als auch jede realistisch-dogmatische Position unmöglich geworden. Denn jede realistische Behauptung muß auf ihre erkenntnistheoretischen Voraussetzungen und jede idealistische Konstruktion auf ihr Gegeben-Sein in der Anschauung überprüft werden.
Bewußt-Sein kann sich also lediglich in der aufgestellten Synthesis von ummittelbarer Vorstellungsform und angeschautem Gehalt realisieren, der als solcher begriffen wird. Es "ist nur als Reflexion verstandener Anschauung möglich" 4). Als Prinzip des Wissens ist es notwendig synthetische Einheit von Sich-Bewußtheit und Sein, von vorstellendem Subjekt und vorgestelltem Objekt.
Soll nun ein fremdes Ich, welches als unmittelbare Tatsache des Bewußt-Seins nur problematisch gültig angesetzt werden kann 5), seinem formalen Sein nach gedacht werden, so bedeutet das, es soll ein Objekt begriffen werden, welches für sich genommen selbst eine Subjekt-Objekt-Einheit bildet. Die erkenntnistheoretische Frage, die es hier zu beantworten gilt, ist die, wie von einem solchen Objekt gewußt werden kann. Da ein fremdes Ich nicht einfaches Gesetzt-Sein ist, sondern als Gesetzt-Sein in sich zugleich ein Sich-Setzen ist, muß weiterhin untersucht werden, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit das erkennende Subjekt diese Differenzierung von Sich-Setzen und Gesetzt-Sein im Objekt machen kann. Im Gesetzt-Sein des Objektes muß also das Sich-Setzen sichtbar werden, damit ein fremdes Ich überhaupt erkannt werden kann.
Da die fremde Subjekt-Objekt-Einheit ihrerseits als ein Ich gedacht werden muß, welches das unmittelbare Sein des eigenen Ichs zum Gegenstand seiner Reflexion machen kann, heißt das: das eigene Ich muß sich selbst als mögliches Objekt für das vorgestellte, fremde Ich außer ihm denken können. Hier ergibt sich nun das umfassendere Problem eines Wechselverhältnisses von Ich zu Ich, und es erhebt sich die Frage, wie dieses Verhältnis zu denken ist. Die Schwierigkeit zur Lösung dieses Problems liegt in folgendem Punkt: Es gilt eine Einheit des Wechselverhältnisses von Ich zu Ich zu denken, wobei der Sitz dieser gedanklichen Konstruktion im geistigen Akt des Bewußt-Seins als absolut formale Einheit beibehalten werden muß. Denn ein Konstruieren außerhalb des realen Denkvermögens im Bewußt-Sein ist, wie schon gezeigt, nicht möglich.
Soll dies gelingen, so kann hier schon eingesehen werden, daß dazu zwar die Einheit des Bewußt-Seins als absolute Form des realen Wissens nicht verlassen werden darf, daß diese aber in ihrem formalen Charakter als materialer Grund für das synthetische Wechselverhältnis ausscheidet. Denn dieses läßt sich nur von einer der bloß formalen Einheit des Bewußt-Seins übergeordneten materialen Einheit verstehen und begründen.
Diese, dem interpersonalen Wechselverhältnis übergeordnete Einheit muß im Bewußt-Sein erscheinen und in ihrer material begründenden Funktion von ihm begriffen werden. Durch das Wissen um diesen materialen Grund muß sich das Ich als absolut notwendige Form für die Darstellung dieses Gehaltes verstehen, der allerdings nur in der Form des interpersonalen Wechselverhältnisses, der Synthesis absoluter Formen, durchvollzogen werden kann. Das interpersonale Verhältnis wäre also Bedingung für die Realisation dieses materialen Gehaltes. Dieser kann nicht nur absoluter Grund für die Einheit des Interpersonalverhältnissas sein, sondern muß für sich genommen absoluter Grund seiner selbst sein, also absolutes Sein in sich und durch sich, ohne jede Relation. Denn würde dieser Grund in seinem materialen Sein zur Regulierung des interpersonalen Verhältnisses vom subjektiv individuellen Denken bloß projeziert, so würde ihm seine absolute Selbstbegründung genommen, und eine interpersonale Synthesis, in der das eigenständige Sein der obsoluten Formen gewahrt bleiben muß, wäre nicht mehr möglich. Als Produkt eines bloß individuellen Denkens bliebe nämlich die Gültigkeit dieses Grundes ebenfalls individuell; auch würde er in seiner illegitimen Ausdehnung auf ein anderes Ich dieses in seiner Selbständigkeit zerstören und zur bloßen Sache degradieren.
Ausgehend von der problematischen Annahme eines fremden Ichs in der Vorstellung wurde bisher erörtert, welche erkenntnistheoretischen Probleme das reflexive Nachkonstruieren dieses Faktums zu lösen hat, und an welche Bedingungen ein interpersonales Verhältnis gebunden ist. Die durchgeführten Überlegungen stützten sich dabei auf die faktische Voraussetzung, daß nämlich ein anderes Ich in der Vorstellung gegeben sei. Ohne diese Voraussetzung wäre es nicht zu der erfolgten Problementfaltung gekommen. Zwar kann die Einsicht in das geforderte, absolute Sein nicht faktisch bedingt sein - sie ist schlechthin unmittelbar -, doch könnte das Ich in der Einsicht des Absoluten blockiert sein, und es stellt sich die Frage, ob die Annahme einer anderen Person zu Recht begründet werden kann. Sieht man darum von der ungesicherten Annahme eines anderen Ichs ab, so werden durch die Beantwortung der aufgestellten Fragen nur die begrifflichen Voraussetzungen geklärt, durch die ein fremdes Ich, bzw. ein Verhältnis mit ihm gedacht werden kann, welches Ich und welche Relation allerdings in diesem ungesicherten Stadium lediglich bloße Reflexionsprodukte darstellen können. In Absehung eines realen, interpersonalen Seins, das noch zu beweisen wäre, bleibt aber eine solche Begriffskonstruktion für sich gesehen reine Bildform, die zufolge der ungesicherten Voraussetzung keine wirkliche Gültigkeit beanspruchen könnte. Die in sich notwendige Konstruktion könnte ihre Bewährung als reflexives Bild nicht leisten, da ihr die für ihre wahre Geltung geforderte gesicherte Beziehung zum Anschauungsgehalt wegen dessen problematischer Existenz fehlt. Das aufgestellte Denken bliebe tatsächlich hypothetisch und würde seiner idealistischen Tendenz verfallen. Ein wirkliches Wissen könnte in ihm also nicht erreicht werden. Diese Begriffskonstruktion würde als Abbild eines für das Bild-Sein unbewiesenen Abzubildenden nur mögliche, nicht aber wirkliche, begriffliche Realität erhalten.
Ein solches Denken, welches sich nur auf ein mögliches, nicht aber auf ein wirkliches Sein berufen kann, könnte sich nicht als notwendige Konstruktion, als reflexives Bild der Interpersonalität bewähren. Wenn demnach diese Konstruktion nicht an ihrer problematischen Voraussetzung scheitern soll, müßte sich nachweisen lassen, daß sie sich als Bildform tatsächlich auf die Realität eines interpersonalen Seins berufen kann.
Da das bisher aufgestellte Denken durch die Beziehung auf die ungeklärte, faktische Vorstellung eines anderen Ichs keine gesicherte Existenz erhalten kann, müßte es, um sich seiner eigenen Begriffswirklichkeit zu versichern, die Interpersonalität als Bedingung des eigenen, unmittelbaren Setzens ausweisen. Innerhalb der Vorstellungsbedingungen des Ichs müßte ein Grund gefunden werden, der zur berechtigten, notwendigen Annahme eines wirklichen Verhältnisses zu einem anderen Ich führt, wodurch dann ein begriffs-immanenter Beweis der Interpersonalität möglich wäre.
Eine solche Bedingung, daß sich nämlich das selbstreflektierende Ich notwendig auf reale Interpersonalität beziehen muß, um sich als Ich zu wissen, kann nicht durch die begriffliche Verobiektivierung der eigenen Bewußt-Seins-Struktur, also durch das Bild des eignen Ichs erfüllt werden. Ein solcher Versuch, durch den bloßen Begriff des Ichs ein "fremdes" ich zu erzeugen, würde die unmittelbare Synthesis von innerer Selbst-Anschauung und dem reflexiven Begreifen dieser Anschauung, welche als konstitutiv für Bewußt-Sein bereits nachgewiesen wurde, künstlich zerreißen. Gefordert ist also das eigenständige Sein eines fremden Ichs, auf das sich das (es erfahrende) Ich notwendig beziehen muß, damit es sich als Ich überhaupt reflektieren und sich so seiner selbst bewußt werden kann. In dieser Hinsicht müßte somit die Interpersonalität als notwendige Erkenntnisbedingung des individuellen Selbstbewußt-Seins nachgewiesen werden.
Wenn dies gelingt, würde das jedoch nur bedeuten, daß unter der Voraussetzung des sich selbst reflektierenden Ichs die Interpersonalität notwendige Denkbedingung ist. Diese Denknotwendigkeit ist also nur gefordert, wenn sich das Ich als Ich reflektieren will, und nur insofern ist es an diese Bedingung gebunden. Die Notwendigkeit im Denken verschafft zwar der aufgestellten Interpersonalitätskonstruktion hinsichtlich der Beweisführung begriffliche Selbständigkeit, doch würde sich dadurch die Interpersonalität noch keineswegs als absolut begründet behaupten können. Denn als notwendige Denkbedingung wäre sie nur ungenügend im absoluten Wissen ausgewiesen, da sie als solche noch unter der Voraussetzung des bloßen Seins des Bewußt-Seins steht. Für sich genommen ist dieses aber nur absolute Form, die sich in ihrem Sein durch sich selbst nicht begründen kann. In dieser Hinsicht wäre also das Bewußt-Sein, das in sich die Interpersonalität als notwendiges Konstitutivmoment enthält, nur Ausdruck eines höheren Faktums. Um aber von einer durchgeführten Interpersonalitätstheorie sprechen zu können, genügt es nicht, das interpersonale Sein bloß als Bedingung eines höheren Faktums auszuweisen; denn dieses kann nichts bewähren 6). Das Bewußt-Sein müßte selbst in seinem formalen Sein noch gerechtfertigt und begründet werden, damit auch das als Konstitutivmoment aufgezeigte Interpersonalitätsverhältnis begründet und im absoluten Wissen ausgewiesen werden kann.
Obwohl durch einen apodiktischen Beweis die Interpersonalität als Bedingung der Sich-Erscheinung des theoretischen Wissens erklärt werden kann, ist dadurch noch keine absolute Begründung erreicht; denn die formale Selbsthabe des Wissens für sich genommen, stellt nur die Äußerung eines absoluten Faktums dar.
Anmerkungen:
1) Vgl. dazu Kant-Werke Bd. III, "Kritik der reinen Vernunft", S. 98: "Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind." 2) Vgl. dazu Fichte NW Bd. I, "Einleitungsvorlesungen in die WL" - 1812, S. 101: "Das Sehen sieht sich: dies nämlich ist die absolute Grundform seines wirklichen Daseins." 3) Zum Problem der Immanenz des Bewußt-Seins vgl. Fichte NW Bd. I, "Einleitungsvorlesungen in die WL" - 1813, S. 38: "Nach uns: die Ansicht, als das Erste, giebt das Sein als das Zweite; oder richtiger: die Wahrheit, das ewig Bestehende, stellt sich dar in dem Zufälligen und Vergänglichen, dem Sein der vorausgegebenen äussern Sinnenwelt. Dies nämlich wird durch unsere Lehre, inwiefern es Grund hat, nicht vernichtet, sondern nur verstanden, - als gebundenes Sehen, als eben die Ansicht, welche der Mensch notwendig mitbringt. Gebundenes Sehen, nichts mehr, nichts Anderes, Nichts hinter und außer dem Sehen. Muß es so sehen, so entsteht im freilich ein solches Gesehene: daß es aber Etwas sei außer Gesehenes, kann doch wohl das Sehen, welches dasselbe doch nie außer sich selbst erfaßt, nicht wissen, noch behaupten." - Vgl. auch Lauth: "Idee", S. 46: "Die Transzendentalphilosophie erkennt, daß das Bewußt-Sein das Grundphänomen ist, das schlechthin unüberschreitbar ist." 4) R. Lauth: "Ethik in ihrer Grundlage aus Prinzipien entfaltet" W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart Berlin Köln Mainz 1969 (hiernach zitiert Lauth: "Ethik"), S. 67 5) Vgl. dazu Fichte NW Bd. II, "WL" - 1804, S. 195: "Das Urfaktum und die Quelle alles Faktischen ist das Bewußtsein. Dieses kann Nichts bewahrheiten, laut des Beweises der W.=L., wo daher von Wahrheit die Rede sein soll, ist es abzuweisen und davon zu abstrahiren." 6) Vgl. dazu auch Kopp: "Vernünftige Interpersonalität", S. 15 ff.
§ 4 Entfaltung des Interpersonalitätsproblems hinsichtlich der material-praktischen Setzungsbedingungen
Für sich genommen ergäbe die Durchführung eines normal theoretischen Beweises der Vorstellungsbedingungen nur ein unlebendiges Schema des Interpersonalverhältnisses, da ein solcher Beweis lediglich Bild eines Gesetzt-Seins ist. Dadurch würde aber nur der theoretischen Vernunft Genüge getan, die Begründung der intentionalen Setzungsbedingungen dieses Verhältnisses bliebe dabei unberücksichtigt. Doch zeigt sich schon, daß selbst die theoretische Einheit eines interpersonalen Verhältnisses über die formale Einheit des Bewußt-Seins hinaus auf eine höhere Ebene verweist, die sich in ihrem materialen Sein selbst setzten muß. Die formal-theoretische Problementfaltung muß also noch durch die der material-praktischen Setzungsbedingungen ergänzt werden.
Im vorigen Paragraphen (§ 3) wurde bereits erwähnt, daß das Bewußt-Sein sich als synthetischer Akt von Reflexionsform und angeschautem Gehalt setzt, der so wohl faktische, als auch werthafte Qualitäten umfasst. In dieser Synthesis soll eine Bestimmtheit der Anschauung in der Form der Reflexion als solche begriffen werden. Wirkliches Bewußt-Sein ist erst gegeben, wenn ein unmittelbarer Gehalt und die reflexive Form, in der er begriffen wird, miteinander identifiziert worden sind. Diese Identifikation kann jedoch nicht durch bloß mechanisches oder formales Aneinanderfügen zweier Disjunktionsmomente bewirkt werden; sondern die Synthesis von Denken und Sein steht unter der willentlichen Voraussetzung, dieses Identifizieren unter Bezugnahme auf das Prinzip der Identität tatsächlich zu vollziehen. Sie ist also frei. Dieses freie Identifizieren meint das Beurteilen eines ursprünglichen Gehalts durch die Reflexion, die ihn als das behaupten soll, was er ist. Das Urteil soll also wahr sein. Nur unter der Voraussetzung des willentlichen Bezuges auf Wahrheit ist ein gültiges Urteilen möglich. Dies gilt sowohl für faktische Urteile als auch für Werturteile 1).
Die Wahrheit ist jedoch nicht bloß ein faktisches Moment der Urteilsstruktur, auch nicht nur denknotwendige Voraussetzung des urteilenden Behauptens (- selbst der Lügner kann ja seine unwahre Behauptung nur unter der Voraussetzung machen, daß er sich auf Wahrheit bezieht -), sondern ist absolut genetisches Prinzip. Als solches ist sie in unmittelbarer Evidenz zu erkennen. In dieser genetischen Einsicht erscheint die Wahrheit dem Bewußt-Sein als absolut kategorische Forderung in Bezug auf es 2). Wissen ist also seinem materialen Gehalt nach Realisation der Wahrheit, welche in und durch die Form der Behauptung schlechthin dargestellt werdern soll. Das freie Bewußt-Sein ist somit wesensmäßig auf die Darstellung der Wahrheit ausgerichtet, und nur im unmittelbaren Vollzug dieser Beziehung auf Wahrheit weiß es um sich als reales, freies Prinzip. Lediglich in formaler Hinsicht ist darum das Bewußt-Sein Grund seiner selbst, indem es sich nämlich als absolute Darstellungsform der Wahrheit setzt. In dieser Eigenständigkeit seines formalen Wesens weiß sich das Bewußt-Sein als freies Willensprinzip, als reales Ich.
Soll nun ein Verhältnis zwischen verschiedenen Ichen, deren Existenz zunächst bloß faktisch angesetzt wird, seinem material freien Setzen nach gedacht werden, so muß erst nachgewiesen werden, wie sich die verschiedenen Iche als freie Prinzipe gegenseitig erkennen können. Problematisch ist hierbei, wie sich das freie, unmittelbare Prinzip-Sein als solches überhaupt äußern kann.
Die Erkenntnis bloß faktischer Gehalte stützt sich auf die unmittelbare Anschauung des Gesetzt-Seins dieser faktischen Qualitäten. Die Erkenntnis einer anderen Person muß sich zwar auch auf das Gesetzt-Sein in der Anschauung berufen, doch muß in diesem Gesetzt-Sein zugleich der unmittelbare Akt des Setzens aufleuchten, damit überhaupt eine Unterscheidung von empirischen und intentionalen Qualitäten getroffen werden kann. Erst durch die Veräußerung der willentlichen Setzung wäre die Voraussetzung für die Erkennbarkeit einer anderen Person gegeben. Denn in seinem eigenen, prinzipiellen Sein kann ein anderes Ich nicht unmittelbar angeschaut werden. Würde ein Ich in das unmittelbare Sein eines anderen Ichs direkt hineinschauen können, so bedeutete dies ein unmittelbares Hineinwirken in eine fremde Freiheit. Dadurch wäre dieses freie Prinzip aber nicht mehr unmittelbarer Grund seiner selbst und würde aufhören, selbständiges Bewußt-Sein zu sein. Diese Verzahnung im unmittelbaren, prinzipiellen Bereich hätte jedoch nicht nur die Zerstörung der einen, sondern auch der anderen Freiheit zur Folge. Will man darum das Bewußt-Sein als freies Prinzip nicht überhaupt aufheben, müssen die verschiedenen Iche hinsichtlich ihrer Unmittelbarkeit bezügich ihrer inneren Anschauung durch einen absoluten Hiatus getrennt sein. Ein Wissen um das andere Ich ist also in dieser Form nicht möglich.
Die Erkennbarkeit einer anderen Person wäre also nur gegeben, wenn sich dieses Ich aus seiner Unmittelbarkeit heraus in den Bereich des objektiven Seins, auf das sich die äußere Anschauung beziehen kann, vermitteln und in seiner freien Intentionalität darstellen würde.
Eine Interpersonalitätslehre hätte somit als Voraussetzung der Erkennbarkeit einer anderen Person zu erweisen, wie eine solche Vermittlung legitim gedacht werden kann. Erst wenn das Problem der Erkennbarkeit gelöst ist, besteht die Möglichkeit, die eigentliche Untersuchung des interpersonalen Verhältnisses durchzuführen. Dabei darf weder durch die formale Freiheit der Prinzipe eine Synthesis im Verhältnis, noch durch die Einheit im Verhältnis die formale Freiheit der Prinzipe zerstört werden. Das bedeutet, daß sich die verschiedenen Iche gegenseitig freilassen müssen, und daß die Einheit im Verhältnis nur als Synthesis freier Setzungen entstehen kann. Ein solches Verhältnis, in der die Freiheit jedes Ichs durch gegenseitige Anerkennung gewahrt bleibt, schließt die Verabsolutierung einer individuellen Willkürfreiheit in materialer Hinsicht aus. Denn sonst würde die andere Freiheit als bloßes Mittel des eigenen Willens angesetzt. Die Synthesis soll aber gerade durch die freie Zustimmung beider Personen entstehen! Die Forderung nach gegenseitiger Anerkennung verbietet also ein Verfügenwollen über die andere Freiheit und bedingt dadurch eine Beschränkung der eigenen individuellen Sphäre zugunsten des anderen Ichs.
Eine Einheit im Verhältnis absolut formaler Prinzipe ist aber nur dadurch möglich, daß sich diese Prinzipe auf einen intentionalen, identischen Gehalt beziehen, der durch und in der Form des Wechselverhältnisses realisiert werden soll. Da dieser intentionale Gehalt somit Bedingung der Synthesis absoluter Formen ist, kann er nicht von diesen bloß denkend projiziert werden, sondern muß schlechthin durch sich selbst gesetzt und als Begründung der das interpersonale Verhältnis konstituierenden Momente absolut gesollt sein. Durch ihn ließe sich dann das Interpersonalitätsverhältnis in seiner absolut synthetischen Form als Realisationsbedingung eben dieses Gehaltes begründen und rechtfertigen. Zugleich könnte durch den Bezug auf den material absoluten Grund die gegenseitige Beschränkung der individuellen, formal absoluten Freiheitssphären als dessen Darstellungsbedingung erklärt werden. Einen solchen absoluten, materialen Grund gilt es also auszuweisen.
In Parallele zur formal-theoretischen Problementfaltung müßte eine Beweisführung, die vom Faktum der Interpersonalität ausgeht, noch durch eine apodiktische Begründung ergänzt und untermauert werden. Das bedeutet aus den Setzungsbedingungen des Ichs muß bewiesen werden, daß dieses Selbstsetzen nur unter der notwendigen Bezugnahme auf Interpersonalität erfolgen kann. Das intepersonale Verhältnis müßte also als konstitutives Moment für freies, individuelles Setzen ausgewiesen werden Das Gelingen dieses Beweises bedeutete, daß die Interpersonalität ein a-priorisches Moment des Selbstbewußt-Seins wäre, da also ein Ich schon immer interpersonal vermittelt ist, wenn es sich als freies Prinzip setzt. Individueller Wille, d.h. unmittelbare Gewißheit seiner selbst, von der jedes Setzen ausgehen muß, könnte sich also nur begreifen, sich als solcher verstehen, wenn er in einem synthetischen Willensverhältnis stünde.
Es gilt die Notwendigkeit dieser Beziehung zu verstehen, wenn die vorher aufgestellte Behauptung, daß das interpersonale Verhältnis eine Setzung, eine Synthesis aus Freiheit sei, nicht falsch sein soll. Ließe sich der scheinbare Widerspruch von frei gesolltem Vollzug und konstitutiv notwendigem Gegeben-Sein der Interpersonalität auf einer höheren Ebene nicht lösen, so ergäbe sich folgende Situation: Durch die notwendige, interpersonale Beziehung könnte sich das Ich scheinbar nicht ursprünglich frei, als absoluter Grund seiner selbst, setzen. Das Ich wäre interpersonal determiniert. Der wesensmäßige Anspruch des Ichs, Grund seiner selbst, freies Prinzip zu sein, wäre demnach im konkreten Setzen nicht realisierbar. Das Wesen der formalen Freiheit stünde im Widerspruch zu ihrem realen Sein. Das bedeutete: den absoluten Anspruch könnte die Freiheit nur behaupten, wenn sie nicht wirklich existierte, oder aber sie könnte sich nur unter Aufgabe ihres absoluten Wesens wirklich setzen 3).
Um dieses Problem zu lösen, müßte somit zu einer Einheit aufgestiegen werden, die aus sich das Verhältnis von frei gewolltem Vollzug und denknotwendiger Bedingtheit begründet. Da aber eine solche Begründung wieder nur in der Form eines Bildes erfolgen kann, also begrifflich ist, muß sich das begriffliche Denken selbst übersteigen und seinen Anspruch auf absolute Gültigkeit fallen lassen, wenn es nicht in einem absoluten Widerspruch enden will. Denn da das Denken aus sich keine Freiheit erzeugen kann, sollte es sonst etwas begründen, das es gar nicht setzen kann.
Abgesehen von den Konsequenzen, die sich daraus für das Denken selbst ergäben, müssen sich freier Vollzug und notwendige Bedingtheit somit als Teilmomente dieser postulierten, höheren Einheit begreifen lassen. Von hier aus hätte dann auch eine Begründung der absolut formalen Freiheitsprinzipe und der notwendigen Form der Synthese zu erfolgen. Beide Momente müßten als Realisationsbedingungen dieses absoluten Grundes, der seine Darstellung schlechthin kategorisch fordert, ausgewiesen werden.
Wenn aber die Realisation dieses Grundes bloß durch das interpersonale Verhältnis, das als Wechbselverhältnis nur in und durch die Zeit verwirklicht werden kann, erreicht wird, demnach abhängig ist vom freien, zeitlichen Vollzug, also absolutes Werden ist, kann mit diesem Grund noch nicht das schlechthin relationslose, überzeitliche Absolute für sich gemeint sein. Denn ein eigentliches Werden im Absoluten selbst hieße: ein Absolutes, welches noch nicht das Absolute ist, sondern erst werden will - ein offensichtlicher Widerspruch. Überdies wäre der eben geforderte Grund nicht absolut relationslos, da er hinsichtlich seines realen Seins durch die Form der Darstellung mitbedingt wäre.
Damit sich aber dieses absolute Werden als solches durchhalten kann, muß es sich auf ein stehendes, unwandelbares, in sich ruhendes, absolutes Sein beziehen, das absoluter, überzeitlicher und relationsloser Grund seiner selbst ist; es muß sich beziehen auf einen absolut realen Wertwillen in sich, durch sich, von sich. Eine philosophische Interpersonalitätsbegründung müßte somit am Ende ihrer Darstellung eine Einsicht in diesen absolut sich selbst setzenden Wertwillen zugänglich machen, aus dem sowohl die Vorstellungs- als auch die Setzungsbedingungen begründet werden müßten.
Die verschiedenen Stufen der Reduktion, die dabei indiziert wurden, zeigten nur den konsequenten Weg einer Methode, die von einem problematisch angesetzten Faktum ausgeht, um es im wahren Wissen, das vom Licht der Wahrheit selbst erleuchtet sein muß, auszuweisen und zu begründen. Der methodische Ansatz trug also in sich schon immer die Voraussetzung der unmittelbaren Gewißheit der Wahrheit, die aber durch die durchgeführte, theoretische Darstellung reflexive Evidenz erhalten sollte.
Erst im Licht dieses höchsten Evidenzpunktes kann die in der Reduktion angesetzte, faktische Behauptung rechtens begründet werden. Daher muß sie ihren Anspruch, in sich schon wahre Gültigkeit zu besitzen, an der Evidenz des Absoluten vernichten. Eine wissenschaftliche Interpersonalitätstheorie als philosophische Einzeldisziplin 4) wäre somit erst dann abgeschlossen, wenn die verschiedenen, zunächst problematisch angesetzten Momente sich als Bedingungen der Erscheinung des Absoluten deduzieren und sich im genetischen Wissen einholen ließen.
Anmerkungen:
1) Vgl. dazu Lauth: "Begriff der Philosophie", S. 68 ff und Lauth: "Ethik", S. 19 unten. 2) Vgl. dazu Kopp: "Vernünftige Interpersonalität", S. 19. 3) Dieses eben beschriebene, widersprüchliche Verhältnis der formalen Freiheit zu sich selbst wird von G.W.F. Hegel bezüglich der Interpersonalität als konstitutiv behauptet. In der Entfaltung des Verhältnisses von Herr und Knecht (vgl.: "Phänomenologie des Geistes" - H. Glockner Gesamtausgabe, F. Frommann Verlag, 3. Aufl., Stuttgart 1951, S. 148-158) kommt es zum Widerspruch von formaler Freiheit und konstitutiver, interpersonaler Bedingtheit. Den aufgezeigten Widerspruch versucht Hegel dadurch zu mildern, daß er die andere Person und die Beziehung zu ihr zum bloßen Mittel der Anerkennung degradiert, um so den Anspruch der eigenen Freiheit aufrecht erhalten zu können. 4) Die Bestimmung der Interpersonalitätslehre als philosophische Einzeldisziplin erfolgt im Gegensatz zur Wissenschaftslehre (im Fichteschen Sinne), die das Wissen als Wissen begründet, während die Einzeldisziplinen der Philosophie die verschiedenen, materialen Gegenstände des Wissens entfalten. Diese Definition gibt auch eine Abgrenzung zu den Einzelwissenschaften, die entweder die freie Kombination von Axiomen (Mathematik) oder die Gesetze der empirischen Tatsachen in Verknüpfung mit a-priori-schen Vorstellungen (Physik, Soziologie) oder das Einzelne als Einzelnes (Historie) darstellen wollen. Vgl. dazu auch Lauth: "Begriff der Philosophie", S. 113-128.
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