Die Rechte der Muslime stärken - oder warum 'Bischof'
Lehmann die moderne Versklavung der islam. Frauen unterstützt
kommentiert von
Eberhard Heller
Die Ende September in Fulda tagende sog. Deutsche Bischofskonferenz
befaßte sich ausführlich mit der Durchsetzung der Rechte der
Mohammedaner in Deutschland. Vor dieser Konferenz gab 'Kard.' Lehmann
bereits ausführliche Statements zu diesem Problemkomplex ab, in denen
er sich auch für einen islamischen Unterricht an deutschen Schulen
einsetzte. Auf die Feststellung eines Interviewers, Dietmar Brück, daß
sich bei uns "fundamentalistische Strömungen" der verschiedenen
Religionen "gegen die plurale Vielfalt" wenden, antwortete Lehmann:
"Der Fundamentalismus kümmert sich um diese Fragen" nach letztem Halt,
nach letzten Gewissheiten, "aber er gibt eine falsche Antwort".
(Westerwälder Zeitung vom 13./14.9.03) Und das gilt selbstverständlich
auch für das integrale Christentum, dessen Fundament - Christus - eher
'hinderlich' in unserer modernen Welt geworden ist.
Wie die FAZ vom 24.9.03 kommentierte, machte man dann in der Bischofskonferenz "Nägel mit Köpfen". Hier der Bericht:
Für islamischen Religionsunterricht
Katholische Bischöfe wollen Rechte der Muslime stärken - D.D. FULDA,
23. September 2003 - Die katholischen Bischöfe in Deutschland treten
für das Recht der Muslime ein, die im Grundgesetz verbürgte
Religionsfreiheit wahrzunehmen. In einem Dokument über "Christen und
Muslime in Deutschland", das am Dienstag während der
Herbst-Vollversammlung der Bischofskonferenz vorgestellt wurde, haben
sie ihre diesbezüglichen Vorstellungen erstmals zusammengefaßt. Die
Bischöfe treten darin nicht nur für einen islamischen
Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nach den Maßgaben des
Grundgesetzes ein, sondern werben auch für die Respektierung
islamischer Speisevorschriften etwa in Kindergärten und Schulen oder
für die Einrichtung von Gebetsräumen in Krankenhäusern. Auch die
Einrichtung separater Gräberfelder, die Befolgung islamischer
Bestattungsriten sowie die Errichtung von Moscheen im öffentlichen Raum
sind nach dem Urteil der Bischöfe durch das Recht auf Religionsfreiheit
gedeckt, der Gebetsruf eingeschlossen. "Als Christen treten wir nicht
nur für uns selbst, sondern auch mit Blick auf die Muslime für dieses
umfassende Verständnis von Religionsfreiheit ein", heißt es in dem
Text. Daß Christen in islamisch geprägten Ländern, etwa in der Türkei,
unter der Einschränkung ihrer Religionsfreiheit litten, sei kein
Argument gegen die Wahrnehmung des Rechts auf Religionsfreiheit
hierzulande: "Gerade weil wir Christen Einschränkungen der
Religionsfreiheit in islamischen Ländern ablehnen, setzen wir uns nicht
nur für die Rechte der dortigen Christen ein, sondern auch für die
Rechte der Muslime bei uns", argumentieren die Bischöfe. Nicht
festlegen wollten sie sich, am Dienstag freilich in der Frage, ob eine
muslimische Lehrerin, die ein Kopftuch trägt, damit gegen das Gebot
staatlicher Neutralität und gegen die negative Religionsfreiheit der
Schüler verstoßen könne. Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, der
Mainzer Kardinal Lehmann, meinte, die Kirche sitze bei diesem Thema
"selbst im Glashaus". Das am Dienstag vorgestellte Dokument ist nicht
das erste, das die Bischofskonferenz zum Verhältnis von Christen und
Muslimen veröffentlicht. Lehmann hob hervor, daß die erste
Verlautbarung dieser Art schon 1982 erschienen sei, zu einer Zeit also,
als das Thema noch lange nicht so im Zentrum des öffentlichen
Interesses gestanden habe wie etwa nach dem 11. September 2001. Den
Beginn der Bemühungen um ein "konstruktives Verhältnis" zwischen der
katholischen Kirche und dem Islam datierte Lehmann vielmehr auf die
Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965). Gleichwohl sei der
Islam in seiner Vielschichtigkeit auch heute noch in Deutschland kaum
bekannt, äußerte Lehmann. Oft würden Islamismus und Islam
gleichgesetzt, so daß auch Christen den muslimischen Gläubigen oft mit
Berührungsängsten und Abwehr begegneten. Dem wollen die Bischöfe mit
ihrer "Arbeitshilfe" entgegenwirken und ein tieferes Verständnis des
Islam ermöglichen. In diesem Sinn informiert der mehr als zweihundert
Seiten umfassende Text über die Glaubensgrundlagen des Islam, über die
verschiedenen Richtungen und Strömungen innerhalb der muslimischen
Glaubensgemeinschaften und über die religiöse Praxis und die
Lebenswelten der Muslime, ehe die Fragen des Zusammenlebens von
Christen und Muslimen in einem säkularen Rechtsstaat im Detail erörtert
werden. Den Dialog, den die Bischofskonferenz mit Muslimen auf
internationaler Ebene und in Deutschland füh-re, bezeichnete Lehmann
als notwendig. Er trage auf beiden Seiten dazu bei, daß
Mißverständnisse überwunden würden. Den "schwierigen Fragen", etwa dem
Verhältnis des Islam zu den Menschenrechten und zum wertgebundenen,
aber weltanschaulich neutralen Staat, wichen die Bischöfe nicht aus.
Den islamistischen Terrorismus und andere Formen eines
militant-fundamentalistischen Islam nannte Lehmann "brandgefährlich".
Jedoch warnte er nicht nur davor, sondern auch vor einer der
gefährlichsten Folgen der islamistisch stimulierten Gewalttaten: "daß
sie Mißtrauen und Entfremdung in das Verhältnis der Menschen
einstiften". (FAZ vom 24.9.2003)
In einem Bericht der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG, den Matthias Drobinski
verfaßte, über die gleiche Konferenz präzisierte Lehmann seine
Vorstellungen von der Umsetzung des gesetztlichen Rahmens für die
Islamisten. Unter der Überschrift "Bischöfe für Dialog mit dem Islam"
heißt es u.a.: Lehmann stellt Arbeitshilfe "Christen und Muslime"
vor - Neue Familienpolitik gefordert - Fulda - Die katholischen
deutschen Bischöfe plädieren für einen Dialog mit dem Islam, der "die
Probleme und die brisanten Themen offen auf den Tisch legt". Dies
machte Kardinal Karl Lehmann, der Vorsitzende der Deutschen
Bischofskonferenz, bei der Vorstellung einer Arbeitshilfe "Christen und
Muslime in Deutschland" am Dienstag in FuIda deutlich. Dazu gehörten
Fragen nach dem Verhältnis des Islam zu den Menschenrechten und zum
"wertgebundenen, aber weltanschaulich neutralen Staat". Der Dialog den
die Bischofskonferenz und die Kirche führe, solle dazu beitragen, "auf
beiden Seiten Missverständinsse zu überwinden". Die 270 Seiten
umfassende Arbeitshilfe für Pfarrer, Kirchenmitarbeiter, Gemeinden und
Verbände betont, dass der Bau von Moscheen in Deutschland ein wichtiger
Bestandteil der Religionsfreiheit sei, sie rät zu Kompromissen bei
Streitigkeiten um den Muezzin-Ruf und unterstützt Forderungen nach
einem islamischen Religionsunterricht. Die Religionsfreiheit finde aber
ihre Grenze, wo mit ihr Handlungen gerechtfertigt würden, die gegen die
"allgemeine sittliche Wertordnung", das Grundgesetz oder das Gemeinwohl
verstießen - deshalb müsse zum Beispiel Polygamie verboten bleiben.
Beim Schächten oder dem "Kopftuchtragen muslimischer Frauen im
Öffentlichen Dienst" bedürfe es "einer differenzierten Güterabwägung".
(...) (SZ vom 24.9.03)
Dieses Engagement für eine Religionsgemeinschaft, die in Teilen vom
Verfassungsschutz observiert werden muß, an deren Schulen der "Heilige
Krieg" gelehrt wird (z.B. an der König-Fahd Akademie in Bonn-Bad
Godesberg), ist nur für den schwer nachzuvollziehen, der nicht die
ideologische Position Lehmanns und seiner Amtsbrüder kennt, daß nämlich
andere Religionen auch legitime Offenbarungsträger sind - eine der
Lehren, weswegen die Entscheide des II. Vat. Konzil eindeutig als
häretisch, ja sogar als apostatisch eingestuft werden müssen. So heißt
es z.B.: "Mit Hochachtung betrachtet die Kirche auch die Muslime, die den alleinigen Gott anbeten,
den lebendigen und in sich seienden, barmherzigen und allmächtigen, den
Schöpfer Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat"
("Nostra Aetate", Art. 3). Ich habe schon darauf hingewiesen, daß eine
solche Aussage in der Tat eine implizite Apostasie enthält; denn
Christus hat gesagt: "Keiner kommt zum Vater außer durch mich" (Jo
14,6), denn: "Wer den Sohn nicht hat, hat auch den Vater nicht!" (1 Jo
2,23)
In der vatikanischen "Erklärung über die Religionsfreiheit", auf die
sich Lehmann bezieht, ist eine rechtliche Gleichstellung aller
Religionen intendiert... angeblich, damit auch das Christentum neben
den anderen Religionen als gleichberechtigt anerkannt wird. So konnte
'Kard.' Arince, Präsident des "päpstlichen Sekretariates für die
Nicht-Christen" das Konversions-Recht folgendermaßen begründen: "In der
Gesellschaft, der die Teilnehmer der verschiedenen Religionen
angehören, setzt der inter-religiöse Dialog Religionsfreiheit voraus,
die es dem einzelnen ermöglicht, seine Religionszugehörigkeit zu
wechseln, wenn er wirklich davon überzeugt ist, daß dies der Weg ist,
den Gott ihn führen will", (d.h. es ist Gott, der z.B. will, daß ein
Christ zum Islam konvertiert!!!).
Inhaltlich bedeutet die Religionsfreiheit, indem sie alle Religionen
als gleichberechtigt anerkennt, die Gleichstellung von Wahrheit und
Irrtum - nach der Lehre der Kirche, die zwar Toleranz, aber kein Recht
gegenüber anderen Religionen geltend macht, ebenso wie sie gegenüber
Nicht-Christen Toleranz übt... um sie in Erfüllung ihres
Missionsauftrages mit dem christlichen Glauben bekannt zu machen: Denn
"extra Ecclesiam nulla salus" (Cyprian) "außerhalb der Kirche kein
Heil". Wenn man aber von der Existenz vieler (gleichberechtigter)
Heilswege ausgehe - "extra Ecclesiam salus est" ("auch außerhalb der
Kirche gibt es Heilswege") -, dann muß selbstverständlich auch diesen
Wegen Legitimität zugebilligt werden. Die Modernisten gehen von einer
vom bisherigen Kirchenverständ-nis völlig abweichenden Vorstellung aus
- es handelt sich um zwei verschiedene theologische Modelle: Weil
gleichberechtigt, gehört dem Islam, der z.B. in Deutschland inzwischen
rechtlich Fuß fassen will, auch die Unterstützung jener Clique, die
sich für Religionsfreiheit stark macht: die sog. Deutsche
Bischofskonferenz. So weit so schlecht. Es kratzt aber fast an den
Bestimmungen unserer Verfassung, wenn besagtes Gremium sich in der Tat
für die Rechte des Islams, der ja nicht gerade bekannt ist für eine
besondere Würdigung der Frau, einsetzt. Wenn man vom islamischen Recht
ausgeht - und nicht von der Praxis unseres türkischen
Änderungsschneiders, der schon seit zwanzig Jahren in unserer
Nachbarschaft wohnt - kann man die islamische Ehe auch als Form
moderner Sklaverei betrachten: "Die islamische Ehe ist das Besitzrecht
des Ehemanns an seinen Frauen, ins-besondere das Nutzungsrecht und die
Verfügungsgewalt über deren Geschlechtlichkeit und Fruchtbarkeit - mit
den Worten islamischer Autoritäten: eine Form der Sklaverei. Demgemäß
sieht das islamische Recht darin, daß der Bräutigam an die Braut ein
Brautgeld (mahr) zahlt, eine unentbehrliche Voraussetzung für das
gesetzliche Zustandekommen der Ehe oder - wie der islamrechtliche
Terminus lautet - dafür, daß er sich durch diesen Kauf „deren Genitale
rechtmäßig macht“. (Christoph Heger: "Warum kein islamischer
Religionsunterricht an öffentlichen und privaten Schulen?" - Aufsatz in
diesem Heft)
Wie heißt es in Artikel 3 des Grund-Gesetz für die Bundesrepublik
Deutschland, Absatz 2: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." -
Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung
(...) benachteiligt oder bevorzugt werden."
Man stelle sich vor: via Religionsfreiheit und unter Mißachtung des
Grund-Gesetzes (und n.b. auch der Verfassung des Freistaates Bayern)
werden die deutschen Bischöfe zu Protagonisten moderner islamischer
Sklaverei! |