54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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Ausgabe Nr. 5 Monat August 2005
Rundschreiben Mediator Dei et hominum


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Widerstand? - Fehl(er)anzeige!


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2004
Enzyklika »Pascendi Dominici gregis«


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Die religioese Freiheit, ein Irrtum des Vatikanums II


Ausgabe Nr. 11 Monat Dezember 2004
Die Grundhaeresie Johannes Pauls II.


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Misericordias Domini in aeternum cantabo - Autobiographie von Mgr. Pierre Martin Ngô-dinh-Thuc, Erzbischof von Hué, übersetzt von Elisabeth Meurer


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Fortsetzung II


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2005
Fortsetzung III


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Enzyklika Mystici Corporis


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Fortsetzung


Ausgabe Nr. 2 Monat Februar 2004
Fortsetzung II


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Enzyklika Humani generis


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Ehe und Familie am Scheideweg


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Kleider machen Leute


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Ewige Schuld?


Ausgabe Nr. 1 Monat Januar 2004
Auf Spurensuche: Antisemitismus - was ist das - Rede von Martin Hohmann


Ausgabe Nr. 4 Monat April 2004
Offener Brief an H.H. Bischof M. Pivaruns


Ausgabe Nr. 2 Monat Maerz 2005
Erneut und mit allem Nachdruck und aller Dringlichkeit: Zeugen gesucht!


Ausgabe Nr. 2 Monat Maerz 2005
Enzyklika Mit brennender Sorge - Fortsetzung


Ausgabe Nr. 2 Monat Maerz 2005
Der Wüstenheilige - Leben und Werk von Charles de Foucauld


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Papst Leo d.Gr.: Predigt über das Pfingstfest (Sermo LXXVI)


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Papst Pius IX.: Enzyklika »Quanta cura«


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Werner Olles: Leben und Werk des heiligen Don Bosco


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Dr. phil. David Allen White: Überlegungen zu Mel Gibsons »Die Passion Christi«


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2004
Eberhard Heller: 'Freiheit', die Herr Bush und Herr Rumsfeld meinen


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2004
Georg Alois Oblinger: Zum 10. Todestag von Nicolás Goméz Dávila


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Dekret »Quam singulari«


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
»Wir sind Hierarchisten!« - Theodor Haecker und das Elend des deutschen Geistes


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
»Den Keuchenden auf den Straßen und auf Flüssen« - Franz Werfel und die armenische Tragödie -


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2005
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Habemus Papam?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Anhang: Ratzingers Stellungnahme zu verschiedenen Themen


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Die Krise des Glaubens und der Verfall der röm.-kath. Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Eine kritische Analyse von Ratzingers Dominus Jesus


Ausgabe Nr. 4 Monat Juni 2005
Die Kirche


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
Leserbriefe


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2004
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2005
Mediator Dei et hominum, Fortsetzung


Ausgabe Nr. 5 Monat August 2005
Mediator Dei et hominum, Fortsetzung 2


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Zur theologischen Position von Kardinal Ratzinger


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2005
Ein terminologisches Dilemma


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Die Flucht nach Ägypten


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
E supremi apostolatus


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Zur Theologie und Philosophie Joseph Ratzingers


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
Clemens August Kardinal Graf von Galen


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2005
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN ...


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2006
Rundschreiben AETERNI PATRIS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
QUO PRIMUM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Zur Promulgation der Neuen Messe


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Hier spricht der Papst


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1971
Noch vor zehn Jahren ...


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Don Juan


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Über den Papst


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
Eine Klarstellung


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
WAHNSINN


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1971
ZUR FRAGE DER FORMA CONSECRATIONIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Häresie der Formlosigkeit. Die römische Liturgie und ihr Feind


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
DAS ATHANASIANISCHE GLAUBENSBEKENNTNIS


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Richtlinien für eine Papstwahl


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
Apokalyptische Betrachtung des heutigen Geschehens


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2003
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
Der verheerende Geist des Vat. II im Lichte des kath. Lehramts


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2003
Die röm.kath. Kirche:Verhältnis zu den v. Rom getren. Christen


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Trostworte für die Gläubigen


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2003
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
Trotzdem Halleluja


Ausgabe Nr. 5 Monat Juni 2003
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Irrlehren unserer Zeit


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Allein der Wahrheit Stimme will ich sein


Ausgabe Nr. 6 Monat Juli 2003
Zum 50. Todestag von Hilaire Belloc


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Auf der Suche nach dem Hauptirrtum des II. Vatikanums


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Der Hauptirrtum des II. Vatikanums: extra Ecclesiam salus est


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Über den Papst


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Für die Einheit der Kirche


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
Die Junge Freiheit, Besprechung


Ausgabe Nr. 7 Monat September 2003
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
Ueber die Zehn Gebote


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
Vor 750 Jahren starb die hl. Klara von Assisi


Ausgabe Nr. 9 Monat November 2003
Die alte römische Liturgie hat der europ. Kunst ihr eigentliches Wesen mitgeteilt


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Im Anfang war das Wort


Ausgabe Nr. 10 Monat Dezember 2003
Warum kein islamischer Religionsunterricht


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
Wo ist die Kirche ?


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
IM PUNKT OMEGA


Ausgabe Nr. 4 Monat November 2017
Franz fährt das Christkind im Schlitten


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
AUFSATZ NR. 21


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1971
COLLIN SAGT DAS AUCH...


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Christus ist auferstanden und dem Simon erschienen


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Päpstliche Unfehlbarkeit


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Über das hohepriesterliche Gebet Jesu


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Der Lehrer der Azteken


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2002
Buchbesprechung


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
DRINGENDER ALARMRUF AN ALLE HIRTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
ROM


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
UNRECHTMÄSSIGKEIT DER BISCHÖF. U. PÄPSTL. AUTORITÄT


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
Wo ist die Kirche ?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1971
KAISER HEINRICH II. DER HEILIGE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Die Maske des Roten Todes


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
Wilhelm Emmanuel von Ketteler


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2002
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 2002
Interreligiöses Gebetstreffen in Assisi


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
DIE ROLLE DES FORTSCHRITTS IM KATASTROPHALEN NIEDERGANG


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
Der Apostolische Stuhl


Ausgabe Nr. 5 Monat September 2002
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Über das Papsttum der Römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Auf den Höhen des Geistes


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
H.H. P. Noël Barbara ist tot


Ausgabe Nr. 6 Monat November 2002
Über das hohepriesterliche Gebet Jesu


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
WEISHEIT AUS DEM EINFACHEN VOLK


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
Jean-Marie Baptist Vianney, der Pfarrer von Ars


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1971
GALILEO GALILEI


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
HAT DIE KIRCHE DAS RECHT?


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
DIE WISSENSCHAFT MONTINIS


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1971
BLINDER GEHORSAM


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
Christus erstand, Er, mein Hoffen


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2001
Unerwartete


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Auf der Suche nach der verlorenen Einheit


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
Und das Wort ist Fleisch geworden


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2001
In memoriam H.H. Pfr. Engelbert Pedevilla


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 2001
DIE MODERNE FRAU


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 2001
Gott und Schöpfung nach dem Glauben


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Bulle »Cum ex Apostolatus officio«


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Einige Präzisierungen


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
Das heilige Recht auf Einsamkeit


Ausgabe Nr. 4 Monat September 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
Die menschl. Gesellschaft unter dem Zepter der kath. Theologie


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2001
Wohlan, wohlan die Welt ist voller Schmerzen


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
Über das Ende der Zeiten


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
Über das Papsttum der römischen Bischöfe


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2001
MARIÄ GEBURT


Ausgabe Nr. 8 Monat Januar 2002
Die Synode von Pistoja


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2000
ZWEI PREDIGTEN ÜBER DAS LEIDEN DES HERRN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2000
Den Zwang beenden


Ausgabe Nr. 1 Monat April 2000
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2000
RECHTFERTIGUNG EINER KÜNFTIGEN PAPSTWAHL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2000
In Erinnerung an Herrn Max Wurfbaum


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
DAS LAIENAPOSTOLAT


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Bewegung für die gegründet


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
WAR MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Offener Brief an Seine Heiligkeit Papst Johannes Paul II.


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Der hl. Gelasius I.


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
IN MEMORIAM H.H. PFR. MOLITOR


Ausgabe Nr. 4 Monat Nov.-Doppel-Nr.4/5 2000
Zur Veröffentlichung des 3. Geheimnisses von Fatima


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
Auf, werde Licht, Jerusalem


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2000
DIE KIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Die magische Welt des Harry Potter 1)


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Die Liquidierung des Christentums


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Dominus Iesus


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Hat Rom allen Priestern den erlaubt?


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Johannes Eck - der


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
Wir gratulieren!


Ausgabe Nr. 7 Monat März 2001
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1971
TATSACHEN


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1971
DIE VERLOCKTE TAUBE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 2017
Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Christus erscheint den Jüngern nach seiner Auferstehung


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
Vor gut vierzig Jahren starb Pius XII.


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1999
PREDIGT ÜBER DIE HIMMELFAHRT DES HERRN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
Die Brunnquelle


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1999
DER HL. OTTO VON BAMBERG


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Warum die Einsicht Ecône unterstützt


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1999
Die Berufung des Matthäus, des Petrus, Jakobus, Andreas und des Johannes


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
Maison de Tolerance


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
DIE TAUFE JESU


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
Der hl. Papst Nikolaus I.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1999
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
JESUS IN DER WÜSTE - DIE VERSUCHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
Betrachtungen zum Beginn des neuen Jahrtausends


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
In memoriam H.H. Pfr. i.R. Werner Graus


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 2000
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1971
SCHACHER MIT DER MESSE


Ausgabe Nr. 2 Monat März 2006
Summi Pontificatus - Text der Enzyklika


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
DIE SONDERBARE KONZILSLOGIK


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
EIN AUFSCHLUSSREICHER HIRTENBRIEF


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1971
DIE ORGANISIERTE TÄUSCHUNG


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
DIE KATHOLISCHE KIRCHE


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
Privatoffenbarungen - Gestern und heute


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1972
DER UNVERANTWORTLICHE LEICHTSINN


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1972
EIN IRRLEHRER: G.A. RONCALLI - JOHANNES XXIII.


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
DER PRÄSIDENT DER UNA VOCE BEWEGUNG


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
ULTIMATUM


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1972
FROMMER RAT oder SCHLIMMSTER ABERGLAUBE?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
Um den Auftrag der Frau


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1998
DER HEILIGE VINZENZ FERRER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
DER HEILIGE INNOZENZ I.


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1998
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Kirchensteuer und


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
Über die Macht der Öffentlichkeit


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1998
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
Siebels Oratoriumswasser


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
DIE HEILIGE HEDWIG


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
DIE SPEISUNG DER FÜNFTAUSEND


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1998
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1998
DIE FLUCHT NACH ÄGYPTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1999
DIE VERSUCHUNG JESU


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Da ihr mit ihm in der Taufe begraben wurdet (dt/engl)


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
EIN BEMERKENSWERTER BRIEF...


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
NACH DER AUFERSTEHUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
Der Widerstand der deutschen Katholiken


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
Christi Auferstehung


Ausgabe Nr. 3 Monat April 2006
In der Diaspora


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1997
SIND DIE POST-KONZILIAREN WEIHERITEN GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1997
DER HL. NORBERT


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NEUES MATERIAL ZUR BEURTEILUNG VON HERFORDS U. WIECHERTS 'BISCHOFSWEIHEN'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1997
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Gott, von dem ich nicht einmal weiß, ob er überhaupt existiert


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
Unser Bruder Herbert


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1998
DER HEILIGE PETRUS DAMIANI


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1993
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
ZUM TODE VON S.E. BISCHOF DR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
EIN NEUES KLOSTER IN FRANKREICH


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
DER HL. PAULUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1993
NEUE ZEITSCHRIFTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
ÜBER DIE HEILIGEN WEIHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1993
Der theologische Standpunkt der CMRI


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1996
Eucharistische Nüchternheit, Fasten- und Abstinenzgebote


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
Der hl. Paulus an die Thessolonicher über die Offenbarung des Antichrists


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
DIE HEILIGE KLARA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1996
EIN DOPPELJUBILÄUM: 150 JAHRE LA SALETTE - 150. GEBURTSTAG VON LEON BLOY


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1996
Einleitung in das Leben Melanie


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1996
Einleitung in das Leben Melanie, Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
VERSINKT DER KATHOLISCHE WIDERSTAND IM SEKTIERERTUM?


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1996
Mitteilungen der Redaktion


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
WEIHNACHTEN 1996


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
Ein prachtvoller Raufbold des Herrn


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
DER HEILIGE AMBROSIUS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
NACHLESE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1997
Es bedarf einer gewissen Einsamkeit


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1995
IN MEMORIAM...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
WELCHE PHILOSOPHIE? - Einleitung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
WELCHE PHILOSOPHIE? -Fortsetzung


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1995
Anhang: Die wichtigsten Äußerungen des Lehramtes zu Thomas von Aquin


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Was will und beabsichtigt Bischof Oliver Oravec?


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
DER KATECHISMS DES ÖKUMENISMUS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1995
Wie man das Krankenzimmer für den Besuch eines römisch-katholischen Priesters herrichtet


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
PREDIGT AUF DAS WEIHNACHTSFEST


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1995
NUR NOCH AUSLAUFMODELL?


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER BEVÖLKERUNGSRÜCKGANG ALS SOZIALE ERRUNGENSCHAFT


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
DER HEILIGE FRANZ VON SALES


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
WELCHE PHILOSOPHIE? 2. Teil


Ausgabe Nr. 5 Monat März, Doppelnr. 5-6 1996
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1994
OSTERN 1979*)


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
MGR. DOLAN IM GESPRÄCH MIT REV. FR. PUSKORIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
Leserbrief


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
BUCHBESPRECHUNG: DIE UNTERMINIERUNG DER KATHOLISCHEN KIRCHE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
Vom Schweigen


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1994
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ÜBER DEN RELIGIÖSEN WIDERSTAND IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
ZUM PROBLEM DER ERFORDERLICHEN INTENTION BEI DER SAKRAMENTENSPENDUNG


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1994
Eine unweihnachtliche Korrespondenz


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE DIASPORA-KIRCHE - FIKTION ODER WIRKLICHKEIT? -


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DER MODERNE HOMINISMUS UND SEINE ABARTIGE RELIGIOSITÄT


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1992
DER HL. PAPST LEO IX.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
DIE HLL. CYRILLUS UND METHODIUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1992
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 11 Monat Juli-Sondernr. 1992
ZUM PROBLEM DER INTENTIONALITÄT BEI DER SPENDUNG DER SAKRAMENTE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
DIE SÜNDE WIDER DIE TUGEND DES GLAUBENS - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1992
IN DEN HÄNDEN DER HENKER - EIN MISSIONAR AUS VIETNAM BERICHTET -


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
1. Der Stachel des Nihilismus (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
2. Das Erwachen des religiösen Bewußtseins (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
3. Die das religiöse Bewußtsein bewegende Frage nach Gott (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1992
4. Die Wesens-Wirklichkeit der Religion (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
Zum Problem der gegenwärtigen Vakanz des römischen Stuhles


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
EINBLICKE IN UNSERE PERVERSE, UNHEILE WELT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1992
DIE HL. ADELHEID


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
DAS ANGLIKANISCHE DRAMA ODER: ANMERKUNGEN ZU DEN NEUEN WEIHERITEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar-März 1993
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Der Heilige Geist


Ausgabe Nr. 4 Monat Mai 2006
Leserbriefe zu dem Beitrag Am Scheideweg


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
PREDIGT ÜBER DAS PFINGSTFEST


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
Aus einem Brief von S.E. Mgr. M. Carmona


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
DAS PENDANT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
KEIN ANDERES EVANGELIUM - AUSZUG AUS EINER PREDIGT -


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
BETRACHTUNGEN ÜBER DIE GEHEIME OFFENBARUNG 12,18 - 13,12


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1991
EINE ZEITUNG STELLT SICH VOR: FRAKTUR


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
DER GOLFKRIEG UND DIE NEUE WELTORDNUNG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
ANMERKUNGEN ZUM SOG. NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
DER NIEDERGANG DER KIRCHE UND DER VERLUST AN RECHTSORDNUNG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1991
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
WER WAR JOHANNES XXIII.?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
Wieviele Katholiken gibt es in der Bundes-Republik Deutschland


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1991
DER HL. FRANZ VON BORGIA


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
PREDIGT ÜBER DIE GEBURT DES HERRN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
IN ERINNERUNG AN BISCHOF MOISÉS CARMONA RIVERA


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1991
Wieviele Katholiken gibt es in der Bundesrepublik Deutschland


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1992
DER MODERNE HOMINISMUS UND SEINE ABARTIGE RELIGIOSITÄT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1990
WEITERE EINZELHEITEN ZUR ENTFÜHRUNG VON S.E. MGR. NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
ÜBER DIE GRÜNDUNG DER Una et Sancta ECCLESIA, Vorwort


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
§ 3. Der Reichsgründer und sein erstes Tatwirken


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
§ 4. Die Gestaltwerdung der Kirche im Medium einer besonderen Gefolgschaft


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
§ 6. Das einzige Ziel–Gut der wahren Kirche in ihrer Realität


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
§ 7. Der göttliche Gründer, das Gegründete und seine Jüngerschaft


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli, Sondernr 2/3 1990
§ 9. Die Heiligung der Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
HABEMUS PAPAM?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DIE MÄRTYRER VON UGANDA


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1990
DIE HEILIGE THERESIA VOM KINDE JESU


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
JOHANNES PAUL II. IN MEXIKO


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
ZWISCHEN ZWEI STÜHLEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1990
DER HL. DAMASUS PAPST UND BEKENNER, + 384


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
IHR WERDET MICH SUCHEN UND NICHT FINDEN. (JOH. 7,34)


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1991
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
DIE ZERSTÖRUNG DES SAKRAMENTALEN PRIESTERTUMS DURCH DIE RÖMISCHE KONZILSKIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL I: DAS ILLUSIONÄRE IM SOG. GEISTLICHEN (KIRCHEN)AMT


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL III: DIE AKTUELLE VERWIRKLICHUNG


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1991
KAPITEL IV: DIE FRAGE NACH DEM SOG. SPENDER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1989
DER HL. FIDELIS VON SIGMARINGEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
ZUM 10. TODESTAG VON H. H. DR. OTTO KATZER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1989
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
KATHOLISCH, ABER UNABHÄNGIG VON ROM, Fortsetzung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
UNBESETZTER APOSTOLISCHER STUHL


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1989
DAS TURINER LEICHENTUCH


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1989
NEW AGE, Ausführung I


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DAS GEHEIMNIS DER UNBEFLECKTEN EMPFÄNGNIS


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
ZUR PROBLEMATIK DER RESTITUTION DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1989
DIE ENTWICKLUNG DER KIRCHLICHEN VERFASSUNG BIS ZUM 5. JAHRHUNDERT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
AUF DEM WEG ZUR WELTEINHEITSRELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1990
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Januar 1989
DIE KRISE DES GLAUBENS UND DER VERFALL DER RÖM.-KATH. KIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat Januar 1989
WAS IST DAS EIGENTLICH: DIE RÖMISCH-KATHOLISCHE KIRCHE?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
DIE JÜDISCH-FREIMAURERISCHE UNTERWANDERUNG DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
VERBOTENE GESELLSCHAFTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
DER STELLVERTRETER SOLL VERFILMT WERDEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1988
WAS HEISST EUCHARISTIE ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
S C H I S M A ?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
DIE JÜDISCH-FREIMAURERISCHE UNTERWANDERUNG DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1988
DER HL. PETRUS COLESTINUS


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1988
DIE ZWIELICHTIGKEIT DER GESTALT JOHANNES XXIII., Fortsetz.


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1988
DIE ZWIELICHTIGKEIT DER GESTALT JOHANNES XXIII., Fortsetz.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1988
WENN SIE DOCH GESCHWIEGEN HÄTTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
DER AMERIKANISMUS - WEGBEREITER DES MODERNEN 'KATHOLIZISMUS'


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
DIE LEHRE VON DER SOG. 'RELIGIONSFREIHEIT' NACH VATIKANUM II


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
ZUM TOD VON H.H. P. ALFONS MALLACH


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1988
ROCKSZENE UND OKKULTISMUS


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
RESPHA


Ausgabe Nr. 8 Monat März 1989
DER HEILIGE JUSTINUS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DAS JÜDISCHE KOMPLOTT UND DIE KATHOLISCHE KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
DER BRUCH FAND NICHT STATT!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
KANN DER PAPST EIN KETZER SEIN ?


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai/Juni 1987
HANDELSWARE MENSCH ?


Ausgabe Nr. 7 Monat April-Sondernr 1988
KIRCHE OHNE RELIGION UND RELIGIONSLOSE KIRCHEN, Fortsetz


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1987
DER HL. GREGOR VON NAZIANZ


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
DER HL. VINZENZ VON LERIN


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
DER HEILIGE KLEMENS VON ROM, PAPST UND MÄRTYRER


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
BUCHBESPRECHUNG:


Ausgabe Nr. 3 Monat Sept./Okt. 1987
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, Vorwort und Einleitung


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, V. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, VIII. Kap


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1987
DIE PARUSIE, X. Kap und Anhang


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1987
WIR KÄMPFEN GEGEN DEN STROM


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1988
NEW AGE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
Was ist das eigentlich: Die Häresie?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
DER HL. JOHANNES KAPISTRAN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1986
BILANZ DES SCHRECKENS: 3 MILLIONEN DEUTSCHE STARBEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
EINE DOGMATISCHE ANALYSE ... u.a. AUFSÄTZE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
NACHRUF AUF HERRN DR. HUGO MARIA KELLNER


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1986
DIE HEILIGEN MÄRTYRER VON GORKUM


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
DER BEVÖLKERUNGSRÜCKGANG ALS SOZIALE ERRUNGENSCHAFT


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
DAS JÜDISCHE PROBLEM IM HINBLICK AUF VATICANUM II (1965)


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1986
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
PREDIGT AM FESTE DER ERSCHEINUNG DES HERRN


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
WEIHNACHTEN IN MOSKAU? - EINE BEDRÜCKENDE NACHLESE


Ausgabe Nr. 5 Monat Januar 1987
DER HL. ANTONIUS VON PADUA


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE VERKLÄRUNG CHRISTI


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DIE KRISE DER APOSTOLISCHEN SUKZESSION UND DAS SAKRAMENT DER WEIHE


Ausgabe Nr. 6 Monat April 1987
DER HL. ANTONIUS VON PADUA


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
MORD IM VATIAN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
DER LETZTE BETRUG ROMS


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1985
DIE PASTORAL-REGELN DES HL. PAPSTES GREGOR D.GR.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
DER ANTICHRIST UND DIE AMTSKIRCHEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
BULLE APOSTOLICAE CURAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
AUS DEM RELIGIONSEDIKT


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
EINIGES ZUR PERSON DES HERRN DR. ERICH VERMEHREN


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1985
DIE PASTORAL-REGELN DES HL. PAPSTES GREGOR D.GR.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
Enzyklika Humani generis


Ausgabe Nr. 3 Monat Juli 1985
DIE PASTORAL-REGELN DES HL. PAPSTES GREGOR D.GR.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1985
VON WILDEN MESSEN ZUR LEEREN HÖLLE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1985
VON DEN LEIDEN UNSERES NÄCHSTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
PREDIGT ZUM WEIHNACHTSFEST


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
BRIEF VON HERRN PROF. DR. D. WENDLAND AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
'EINTRÄGLICHER' TAUSCHHANDEL


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1985
DIE PASTORAL-REGELN DES HL. PAPSTES GREGOR D. GR.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DER WIEDERAUFBAU DER KIRCHLICHEN HIERARCHIE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar/März 1986
DAS GLAUBENSBEKENNTNIS DER KIRCHE ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Fastenpredigt 2006


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Das Imperium des satanischen Widersachers Gottes


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Briefe an die treuen Bewahrer des katholischen Glaubens


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
'Liberale Gesinnung' galt mehr als Gemeinwohl


Ausgabe Nr. 5 Monat Juli 2006
Der heilige Johannes-Maria Vianney, Pfarrer von Ars


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1984
EIN PROTESTANTISCHER THEOLOGE ZUR LITURGIE-'REFORM' - HERMANN SASSE (1895-1976) -


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1984
DIE 'VERKEHRTE' MESSE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
PAPST HONORIUS I. (625-638) UND DIE HONORIUSFRAGE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
ZUR BISCHOFSWEIHE VON MGR. GÜNTHER STORCK


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
'DEINE REDE IST HART, WER KANN SIE HÖREN?' (JOH. 6,60)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
HOLOCAUST 1995: WIR HABEN ES ALLE GEWUSST


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1984
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
MORD IM VATIKAN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
DIE HEIDNISIERUNG DER LITURGIE IN INDIEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
UNA VOCE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1984
DIE ZERSTÖRUNG DER HL. MESSE IM SOG. 'N.O.M.'


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
MORD IM VATIKAN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
DIE LÄSTERUNG DES GEISTES


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
'BRÜDERLICHKEIT' IM BROTHER-JAHR


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
ZUR SOG. 'WIEDERZULASSUNG' DER (TRIDENTINISCHEN) MESSE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
WELCH EINE SCHANDE!


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1984
DER UNTERGANG DER TITANIC...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
ZEIGE MIR, HERR, DEINE WEGE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
TODBRINGENDER ANGRIFF


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1985
DIE PASTORAL-REGELN DES HL. PAPSTES GREGOR D. GR.


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
5. Brief an die treuen Bewahrer des katholischen Glaubens


Ausgabe Nr. 6 Monat Oktober 2006
Wenn die Kirche nicht göttlich wäre... 2. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN VON MGR. NGO-DINH-THUC UND MGR. CARMONA GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1983
WIE DIE SCHEMATA ZUR LITURGIEREFORM UNTERZEICHNET WURDEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
ZUM PROBLEM DER BISCHOFSWEIHEN UND DER DECLARATIO VON S.E. ERZBISCHOF NGO-DINH-THUC


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE MACHT HINTER ECONES THRON


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
FLORIANI-SONNTAG 1979


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1983
DIE SCHULSEXUALERZIEHUNG IST VERFASSUNGSWIDRIG


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
IST MAN SCHISMATIKER, WENN MAN DEN STUHL DES HEILIGEN PETRUS .... FÜR UNBESETZT ... HÄLT


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
FÜR KENNER: DER HL. PETRUS = MGR. WOJTYLA - EIN PROGRAMM


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
WIDER DIE PROPHEZEIHUNGEN DES SOG. ROMAN CATHOLIC


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
REDE GEGEN DIE HÄRESIE DES EUTYCHES


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1983
BRIEF VON H.H. P. BARBARA AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
MODERNE 'KIRCHEN'GESCHICHTE - EIN RÜCKBLICK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
AUTORITÄT UND SEDISVAKANZ


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
WELCHE MINDERHEIT?


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1983
PAPST GREGOR DER GROSSE - DER KONSUL GOTTES


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1983
HOMILIE AUF DAS HOHE FEST DER GEBURT DES HERRN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1983
SIND DIE SEDISVAKANTISTEN VERFÜHRER?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1983
WAHRHEIT ODER 'HÖFLICHKEIT' ?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
OFFENER BRIEF VON MGR. GU…RARD DES LAURIERS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
IST MGR. LEFEBVRE EIN GÜLTIG GEWEIHTER BISCHOF?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1984
FRONTWECHSEL


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
Eine Erklärung von Mgr. M.L. Guérard des Lauriers


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
REFLEXIONEN UND MOMENTE EINER KRITISCHEN ANALYSE


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
BRIEF VON FRAU PROF. ADELGUNDE MERTENSACKER


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1984
DIE ZERSTÖRUNG DER HL. MESSE IM SOG. 'N.O.M.'


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 1-7


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Kap. 20-26


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Anhang I


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Anhang II/1


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Anhang II/2


Ausgabe Nr. 10 Monat Nov., Sondernummer 1983
DIE, DIE WEINT - UNSERE LIEBE FRAU V. LA SALETTE, Anhang III


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
OFFENER BRIEF AN MIT-CHRISTEN - AUS USA


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DER ARIANISMUS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1982
DIE PROGRESSISTEN - GEDANKEN EINER MUTTER


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
DER NEUE RITUS DER TAUFE


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
LEICHENREDE AUF DEN H.H. PFR. JOSEF LEUTENEGGER


Ausgabe Nr. 2 Monat August 1982
ZUM TODE VON H.H. PFR. JOSEPH LEUTENEGGER


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
EINIGE ANMERKUNGEN ZU DEN ... GESPENDETEN BISCHOFSWEIHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
OFFENER BRIEF AN DIE ... KULTURGEMEINSCHAFT ST. PLUS X. E.V.


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1982
ROSENKRANZSONNTAG 1977


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ENGLAND UND ROM


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
STURMWOLKEN ÜBER DER GANZEN WELT


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
WIE DIE SCHEMATA ZUR LITURGIEREFORM UNTERZEICHNET WURDEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ERBARMEN FÜR DIE HEILIGE KIRCHE


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ERBARMEN FÜR DIE HEILIGE KIRCHE, 1. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 1982
ERBARMEN FÜR DIE HEILIGE KIRCHE, 2. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 5 Monat Februar 1983
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH AUF KRANKENSCHEIN


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
ERSTES SELBSTÄNDIGES DENKEN ODER HEUCHELEI ?


Ausgabe Nr. 6 Monat März 1983
DAS TODESURTEIL DES PILATUS


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
HOMILIE AUF DEN 2. SONNTAG NACH OSTERN/OSTERWEHMUT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
Dogmatische Bestimmung über die Kirche Christi


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
DIE EMSER PUNKTATION


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
ZUR FRAGE DER KIRCHLICHEN AUTORITÄT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
15 JAHRE NACH DEM II. VATIKANISCHEN KONZIL


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
VERGESSENE TATSACHEN


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
RELIGIÖSER GLAUBE UND GEISTIGE GESUNDHEIT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1981
LEBENSWEG UND GEDANKENGUT DES PRIESTERS DR. JOAQUIN SAÉNZ ARRIAGA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SIND DIE NEUEN WEIHERITEN NACH VATIKANUM II GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
SONNTAG NACH PFINGSTEN 198O


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
DAS SAKRAMENT DER BUSSE


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1981
TERESA VON AVILA


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1981
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
CHRISTLICHE PRIVATSCHULEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
ZU EINER VERLAUTBARUNG VON MONSEIGNEUR LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
PREDIGT ZUM EVANGELIUM VOM 7. SONNTAG NACH PFINGSTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1981
DAS SAKRAMENT DER BUSSE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1981
DIE MUTTERGOTTES IM SERBENKLOSTER CHILANDARI


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1981
PREDIGTEN ÜBER DIE GNADE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1982
PREDIGT VOM 4. OKTOBER 1981


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1982
DER FREIMAURERISCHE PLAN ZUR INNEREN KORRUMPIERUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1980
DIE STINKENDEN VORBOTEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
DAS HEILIGE LEICHENTUCH BEWEIS FÜR CHRISTI TOD UND AUFERSTEHUNG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1980
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
ANTWORT VON H.H. PFARRER HANS MILCH


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
GLAUBENS- ODER MACHTKAMPF?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
PAPST PIUS XI.: ENCYCLICA 'CASTI CONNUBII'


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
DAS HEILIGE LEICHENTUCH BEWEIS FÜR CHRISTI TOD UND AUFERSTEHUNG


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1980
DER HL. BENEDIKT VON NURSIA


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
VON EINER ARIANISCHEN KIRCHE IN ROM


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA...


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1980
CHRISTUS NOVUM INSTITUIT PASCHA... Fortsetzung


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1980
DAS HEILIGE LEICHENTUCH BEWEIS FÜR CHRISTI TOD UND AUFERSTEHUNG


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
KRANKHEIT UND TOD VON H.H. PFARRER ALOIS ASSMAYR


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
IM VERTRAUEN AUF GOTT!


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DER NOVUS ORDO MISSAE: EINE GEGEN-MESSE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1981
DIE SYNODE VON PISTOJA UND DIE BULLE 'AUCTOREM FIDEI'


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
KANON 188, §4 DES CIC


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1981
ZEHN JAHRE KAMPF GEGEN PORNOGRAFIE IN ÖSTERREICH


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2006
Der Brunnen der weisen Männer


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2006
Der freimaurerische Plan zur inneren Korrumpieung der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
WENN ICH NICHT AN SEINEN HÄNDEN DAS MAL DER NÄGEL SEHE...


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
EINGESTÄNDNISSE DER REFORMER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1979
'BR0T'


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
FRONLEICHNAM 1979


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
QUELLEN DER KIRCHENMUSIK


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
Vorhang auf für Ceausescus Priester-Puppen


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
Casti connubii


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1979
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DASS (...) DER WAHRHEIT DIE EHRE GEGEBEN WIRD


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
WUSSTEN SIE SCHON . . .


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
DAS HERZ JESU, DAS TREUESTE HERZ


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1979
UNSCHULD UND SCHULD DER FRAU IN DOSTOJEWSKIJS WERK


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
EINE PREDIGT


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
AUFRUF AN ALLE RECHTGLÄUBIGEN PRIESTER


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
ZUR KIRCHENRECHTLICHEN SITUATION VON ECONE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
ICH HABE DICH ALS AUSERLESENEN WEINSTOCK GEPFLANZT


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1979
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
Die Infiltration unserer Bewegungen


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
DIE KRIPPE IN DER ABTREIBUNGSKLINIK


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
Enzyklika »Casti connubii«


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
Pius XII. AUF DEN TRÜMMERN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1979
HILDEGARD VON BINGEN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
FÜR ALLE UND FÜR EUCH - DAS PROGRAMM JOHANNES PAULS II.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
TRIDENTINISCHER MESSRITUS NEBEN DEM NACHKONZILIAREN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1980
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
DAS 4. GEBOT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1980
KATECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
DAS 4. GEBOT GOTTES


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
Konzil von Trient: Dekret über das Sakrament der Eucharistie - ERLÖSUNG


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
HANDELT ERZBISCHOF M. LEFEBVRE RICHTIG ODER NICHT?


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
VOX FIDE


Ausgabe Nr. 1 Monat Juni 1978
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
EIN INTERESSANTES DOKUMENT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
GEDANKEN ZUM HEUTIGEN PRIESTERMANGEL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
DAS VIERTE GEBOT


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1978
MISCHEHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
NEUIGKEITEN AUS FRANKREICH/FELS


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
DER HUND IM TABERNAKEL


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
IST DIE NEUE MESSE (NOM) GÜLTIG?


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
Vom inneren Gebet


Ausgabe Nr. 3 Monat Oktober 1978
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
STELLUNGNAHMEN ZU LUCIANI UND SEINEM PLÖTZLICHEN TOD


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1978
AUS ROM NICHTS NEUES: STELLUNGNAHME ZUR WAHL VON KAROL WOJTYLA


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
DER STUHL PETRI IST WEITERHIN VAKANT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
JOHANNES PAUL II.


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
TRIDENTINISCHE GEBETSGEMEINSCHAFT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1978
NEIGT SICH DIE FREIHEIT ZUR SEITE DES BÖSEN?


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
DIE VERWECHSELTE KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
DE PROFUNDIS CLAMAVI AD TE, DOMINE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
Die das Evangelium verramschen


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
BETRACHTUNGEN ÜBER DEN GEHORSAM IN DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1979
GELINGT UND DAS, DANN IST DIE KIRCHE ZERSTÖRT!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
VERE ANTIQUI ERRORIS NOVI REPARATORES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DIE SELBSTENTLARVUNG DER KONZILIAREN KIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
HÄRESIE VOR DEM AMTSANTRITT


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
DIE VERWECHSELTE KIRCHE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1979
GRÜNDONNERSTAG DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
ZUR FRAGE DER KIRCHLICHEN AUTORITÄT


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
DIE REVOLUTION DES VATICANUMS II


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
DER ANKUPPLER


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
'PÄPSTLICHES'


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1977
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
DIE SITUATION DER KIRCHE IN EINER UNBEKANNTEN VISION DER ANNA KATHARINA EMMERICK


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
DER WIDERSTAND FORMIERT SICH


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1977
GRATULATION FÜR PFR. LEUTENEGGER


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
DIE FEINDESLIEBE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
Konzil von Trient: Dekret über das Meßopfer


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1977
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
DIE DOGMATISCHEN BESTIMMUNGEN DES TRIDENTINUMS ZUR PRIESTERWEIHE


Ausgabe Nr. 4 Monat November 1977
DIE TRIDENTINISCHE MESSE KANN NICHT VERBOTEN WERDEN. IM GEGENTEIL!


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
FRIEDRICH NIETZSCHE VOR HUNDERT JAHREN


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1977
UNSER VERHALTEN GEGENÜBER DEM 'NOVUS ORDO'


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1978
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
DER AUFSTAND GEGEN MARIA


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
ZUM BESUCH VON ERZBISCHOF LEFEBVRE AM 9.4. IN ESSEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
'DER BETRUG DES JAHRHUNDERTS' VON THEODOR KOLBERG


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1978
NIE ETWAS NEUES: DER 'ÜBERHOLTE MODERNISMUS'


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Betrachtungen über die erste Enzyklika Benedikts XVI.


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
ERBARMEN FÜR DIE HEILIGE KIRCHE


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
ERBARMEN FÜR DIE HEILIGE KIRCHE, 1. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2007
Predigt gegen Euthanasie


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
BETRIFFT: 'PAPST' PAUL VI.


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DEIN WILLE GESCHEHE!


Ausgabe Nr. 1 Monat Mai 1976
DIE RESTLOSE BESEITIGUNG CHRISTI DURCH DIE SCHRIFTGELEHRTEN DES NEUEN BUNDES


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
NOCHEINMAL: DER 7. MÄRZ 1976


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
DIE LITURGISCHE REBELLION GEGEN PAPST PIUS XII.


Ausgabe Nr. 2 Monat Juli 1976
Die große Lüge


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
EIN NEUER HEILIGER? ANMERKUNG ZUM TODE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
WARUM DER N.O.M. UNGÜLTIG IST


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
Die letzte Ölung


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
DIE LITURGISCHE REBELLION GEGEN PAPST PIUS XII.


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
PAUL VI. UND DIE LAGE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 1976
NEUERE BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECONE


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1976
STELLUNGNAHME ZUM INTERVIEW KARL RAHNERS


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1976
MEIN VOLK, GEDENKE DOCH! (Mich. 6,5)


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1976
WAS ECHTES CHRISTENTUM GIBT


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1976
MITTEILUNGEN DER REDAKTION


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
CHRISTUS BEZEUGT SEINE GEGENWART IM ALLERHEILIGSTEN ALTARSSAKRAMENT


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
KRISE ODER PASSION DER KIRCHE ?


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
DIE LETZTE ÖLUNG


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1976
DIE UNGÜLTIGKEIT DES SOG. ZWEITEN VATIKAN. KONZILS


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
AGGIORNAMENTO VOR 65 JAHREN


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
ZUM TODE VON H.H. P. HERMANN JOSEPH FISCHER


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
KATHECHISMUS DER KATHOLISCHEN RELIGION


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
ÜBER DEN SINN VON KREUZ UND LEID IN DIESER WELT


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
DER ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1977
PAUL VI. UND DIE BISCHÖFE HABEN ANGST VOR LEFEBVRE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
TATSACHEN


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
DER SINN DER FASTENZEIT - SEPTUAGINTA 1977


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
JESUS IN DER WÜSTE


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
ES BEGANN IM PARADIES!


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
DER KREIS SCHLIESST SICH


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
DAS GLEICHNIS VOM WELTBERÜHMTEN CHOR


Ausgabe Nr. 7 Monat April 1977
STRUKTURVERÄNDERUNGEN VERSCHLEIERN DEN ZERFALL


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
ZUM 'VERBOT' DER TRIDENTINISCHEN MESSE DURCH DIE SCHWEIZERISCHEN 'BISCHÖFE'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
LISTE DER EINWÄNDE GEGEN DEN NOVUS ORDO MISSAE


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
WORTE ÜBER PAUL VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat August 1975
LESERBRIEFE, LESERMEINUNGEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
SELBSTDARSTELLUNG DER UNA VOCE GRUPPE MARIA


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
DAS GROSSE GASTMAHL


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 1975
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1976
DIE ERNTE IST GROSS, ABER ARBEITER SIND WENIGE.


Ausgabe Nr. 7 Monat März 1976
MEIN VERSUCH, ALS NICHTPROGRESSIST IN DER POSTKONZILIAREN KIRCHE PRIESTER ZU WERDEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
DIE TRAGWEITE LITURGISCHER WILLKÜR


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
DAS NEUE 'MISSALE ROMANUM'


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
ERKLÄRUNG UND KOMMENTARE ZUM N.O.M.


Ausgabe Nr. 4 Monat Oktober 1975
ZUR SELBSTZERSTÖRUNG DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE BESTIMMUNGEN DES TRIDENTINUMS ZUR HL. MESSE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
BEITRÄGE ZUM GESCHEHEN UM ECÔNE


Ausgabe Nr. 5 Monat Dezember 1975
DIE HEILIGENFESTE DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
Da ihr mit ihm in der Taufe begraben wurdet...


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2007
ERBARMEN FÜR DIE HEILIGE KIRCHE, 1. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
DIE LITURGISCHE REBELLION GEGEN PAPST PIUS XII.


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
DIE FEIER DER KINDERTAUFE


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
DER PROTESTANTISCHE SCHLUSS ZUM DEUTSCHEN VATER UNSER


Ausgabe Nr. 6 Monat Februar 1976
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
GÜLTIGE UND WIRKSAME MATERIE


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
WERDET MÄNNER, WERDET FRAUEN !


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1974
WOLLT AUCH IHR WEGGEHEN? (Joh. 6,67)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
APHORISMEN


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1974
DIE NEUE RELIGION


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1974
LIEBE ZU CHRISTUS ODER DIALOG MIT DER SCHLANGE?


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1974
DER NEUE KINDERMORD


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
DER MONAT MARIENS - DIE HIMMELFAHRT


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
PAUL VI. UND DER NEUE GLAUBE


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
BILANZ EINER HERRSCHAFT


Ausgabe Nr. 56 Monat August/Sept. 1974
FATIMA VON ROM ANERKANNT UND ABGELEHNT


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
PROPHETISSA TEUTONICA - DIE HL. HILDEGARD VON BINGEN


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
GÜLTIGE FORM


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
BRIEF AN EINEN KARDINAL


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
EN CETTE CRISE ...


Ausgabe Nr. 78 Monat Oktober/Nov. 1974
PAUL VI. UND DER APOSTEL PAULUS


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1974
DER UNSICHTBARE OPFERER-PRIESTER


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DAS WIDERSPRUCHSVOLLE BILD DER HEILIGEN FAMILIE


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
DIE GETREUE INTENTION


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
HAT SICH PIUS V. ÜBERNOMMEN?


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
EHE, FAMILIE UNO ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
PAUL VI. REDET UND REDET


Ausgabe Nr. 10 Monat Jan./Februar-dopp. Nr. 1975
Die heilige Messe heute


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DIE SONDERBAREN BOTSCHAFTEN AN DEN SEHER CLEMENTE


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DER VORTRAG VON PROF HAAG IN ZORNEDING


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1975
DIE EHEZWECKE


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
GOTTES SPRACHE VERSTEHEN SIE NICHT MEHR


Ausgabe Nr. 3 Monat Mai 2007
DER ANTICHRIST


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
WOHIN GEHT DAS SAKRAMENT DER FIRMUNG?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1972
SCHWANKENDE BISCHÖFE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
HÄRESIE VOR DEM AMTSANTRITT


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
DER HL. PAPST PIUS V.


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
DIE LEONINISCHEN GEBETE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1972
PRINZIPIEN MITTELALTERLICHER PAPSTABSETZUNGEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
DER HL. BASILIUS DER GROSSE - ZUM FEST AM 14. JUNI


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1972
NUR DIE INNERE UMKEHR ....


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
AUS EINEM BRIEF VON HERRN ALOIS SCHNITZER SEN. AN DIE REDAKTION


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
DER HEILIGE ULRICH - ZUM FEST AM 4. JULI


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
DIE KONSERVATIVEN


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
VORZEICHEN DER ENDZEIT


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
GESCHICHTE DES STOCKERKREUZES


Ausgabe Nr. 4 Monat Juli 1972
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
DAS GEHEIMNIS DES HEBRÄERBRIEFES DES APOSTELS PAULUS


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
OB GELEGEN ODER UNGELEGEN


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
NACHRICHT, NACHRICHT, NACHRICHT...


Ausgabe Nr. 5 Monat August 1972
DAS ERSCHÜTTERNDE ERLEBNIS EINES VOLKSMISSIONARS


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
DER HL. HIERONYMUS


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1972
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
Die hl. Theresia von Avila


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
TUET BUSSE!


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1972
Von unbeherrschten Blicken


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1972
Wurzel, Stamm und Krone


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Das Tohuwabohu des sog. Zweiten Vatikanischen Konzils


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Die Messe des hl. Pius V. ist immer noch erlaubt


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Die Forderung nach der Absetzung Paul’s VI.


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Vergliche Hoffnung:


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Moderne theologische Beweisführung


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Für alle - Binsenwahrheiten oder nicht?


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1972
Die Mädchen und das Geschrei


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Offener Brief an die guten Priester


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Da mihi animas


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1973
Sorge um die eucharistischen Gestalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Christus, der König


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Die dritte Posaune


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Gesuch an den Heiligen Vater um Audienz


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1973
Ohne Selbstkritik kein Fortschritt


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
Unter Noes Zeitgenossen


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
Brief an rechtgläubige Priester


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
Tuet Buße


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
EINSICHTEN


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1973
Warum wir gegen Paul VI. auftreten müssen


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
Prozeß gegen den Papst?


Ausgabe Nr. 8 Monat November 1973
EHE, FAMILIE UND ERZIEHUNG


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1973
DER ANTIMODERNISTENEID


Ausgabe Nr. 9 Monat Dezember 1973
Unterlassene Christusexegese im Alten Testament


Ausgabe Nr. 10 Monat Januar 1974
Das Bündnis Gottes mit der Welt – Utopie der heutigen ‚Kirche’


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Das 'Ich' als Opfergabe


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 1974
Das Hl. Meßopfer als das Werk des Hl. Geistes und der Kirche


Ausgabe Nr. 12 Monat März 1974
Wollt auch ihr weggehen?


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
DER VERLORENE SOHN


Ausgabe Nr. 1 Monat April 1973
Erläuterungen Abbé de Nantes zu seiner Aktion


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
LIBERTAS ECCLESIAE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
JESUS NACH JÜDISCHER FORMGESCHICHTE


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 1973
SCHAFE UND ZIEGEN UND VERSUCHSKANINCHEN


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DAS WAHRE GESICHT PAULS VI.


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
VERÄNDERUNGEN IM MISSALE


Ausgabe Nr. 3 Monat Juni 1973
DIE PROTESTANTISCHEN UND DIE RUSSISCHEN BEOBACHTER


Ausgabe Nr. 45 Monat Juli/August 1973
DIEBE UND RÄUBER ALS HIRTEN


Ausgabe Nr. 6 Monat September 1973
VORLÄUFER, NACHLÄUFER, MITLÄUFER


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Darf ein Papst den Ritus ändern?


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Prozeß gegen den Papst


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
Gedenke, daß der Zorn Gottes nicht zögern wird


Ausgabe Nr. 7 Monat Oktober 1973
DIE BEURTEILUNG DES SOG. ZWEITEN VATIKANISCHEN KONZILS DURCH PROF. DR. GEORG MAY


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2007
Enzyklika Casti connubii - Text


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2007
Enzyklika Casti connubii - Text, 1. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 4 Monat August 2007
Enzyklika Casti connubii - Text, 2. Fortsetzung


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Motu Proprio Summorum Pontificum von Benedikt XVI.vom 7. Juli 2007


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Die Falle der Motu-Proprio-Messe


Ausgabe Nr. 5 Monat Oktober 2007
Dr. Takashi Nagai - der 'Engel von Nagasaki'


Ausgabe Nr. 6 Monat Dezember 2007
Das Motu Proprio – nüchtern betrachtet


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
DER 7. MÄRZ 1976


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
DIE ERNTE IST GROSS, ABER ARBEITER SIND WENIGE.


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
HEILLOSE VERWIRRUNG


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
ÜBER DEN SINN VON KREUZ UND LEID IN DIESER WELT


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
WAS ECHTES CHRISTENTUM GIBT


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2007
PREDIGTEN ÜBER DIE GNADE


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Gemeinden ohne Seelsorger


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2008
Der Antichrist in der Literatur


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Gemeinden ohne Seelsorger


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2008
Die Ungültigkeit des neuen Ritus der Bischofs'weihe'


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2008
Alles ist Gnade


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2008
Ein Blick in den Himmel


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2008
Die prinzipielle Offenbarung Gottes und die konkrete Offenbarung


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Visionen über die Endzeit und den Antichrist


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Dogmatische Konstitution Pastor aeternus


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2009
Die Erfassung der Einheit (des Wesens) Gottes


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Die Holocaust-Latte liegt zu hoch!


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Dokumente zum Fall Williamson


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Enzyklika Satis cognitum


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2009
Enzyklika Satis cognitum (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Von der wahren Kirche Christi


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Fatima - ein New-Age-Heiligtum


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Die hl. Hildegard als Mahnerin und Visionärin


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2009
Das christliche Abendland vom Untergang bedroht


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Irrlehren unserer Zeit


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Die Göttlichkeit des Christentums


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Ich werde überleben!


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2009
Die Vollkommenheit der Liebe zeigt sich in der Sanftmut


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2010
Ist die Religionsfreiheit ein Naturrecht?


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2010
Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2010
Der liberale Kardinal Newman


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2010
Rundschreiben PROVIDENTISSIMUS DEUS


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Gott 'ließ den, der von keiner Sünde wußte, für uns zur Sünde werden.' (2 Cor. 5,21)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Verhandlungen mit Rom (Fortsetzung)


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Das Ziel ist der ‘neue Mensch’


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2010
Ich bin der Herr dein Gott


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Apostolische Konstitution AUCTOREM FIDEI


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Apostolische Konstitution AUCTOREM FIDEI - Fortsetzung II


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Breve Pius’ VI. an den Bischof von Chiusi und Pienza


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2010
Zweites Breve Pius VI. an Ferdinand III. über dasselbe Thema


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Hoffnung tanken


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2010
Das Lächeln des Dalai Lama... und was dahintersteckt


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
Über die Wiederherstellung der heiligen Kirche


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 3. a) Die ‚Kirche’ des sog. II. Vat weist diese Kontinuität nicht auf


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 3. b. Dieses Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat.


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 4. a-b Daraus folgt: die Konzilskirche kann nicht mit der hl Kirche identisch sein.


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 4.c -d. Und sie haben auch die Weisagungen über sein Leiden als ‚unnützes Zeug’ weggeworfen


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A 4. e. Und weiter: „Pascendi dominici gregis“


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 5. u. 6. a-b. Wo ist die Kirche dann abgeblieben


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 6. c. Die nach dem Kirchenrecht den ‚Neuerern’ zukommende Stellung.


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 7. a-b Können Päpste zu Häretikern, Apostaten oder Schismatikern mutieren


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. a-b Ist das sakramentale Priestertum in der Konzilskirche erhalten


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. c-d Der wahre Kern der ‚Intentionsfrage’:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. e-f Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A. 8. g.Die Unwirksamkeit der ‚Bischofsweihe’ nach dem Montini-Ritus:


Ausgabe Nr. 11 Monat Februar 2011
A.13. bb -14. a. Auswirkungen dieses Königtums auf Staat und Gesellschaft


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
Fortsetung: Wiederherstellung, A. 14. b. Satis cognitum


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
A. 15. Zusammenfassung der Ergebnisse aus Teil A.


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B. 1.-5. Sollte ich dein vergessen, Jerusalem


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B. 6. - 7. a Wie muß die Papstwahl inhaltlich ausgestaltet sein?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B.7. b - 9. Die richtige Schlußfolgerung


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B. 12. a-b Was ist zu tun?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
B. 12. f-g Zügellose Meinungsfreiheit? „Libertas praestantissimum“?


Ausgabe Nr. 12 Monat März 2011
Nachwort - Literaturverzeichnis


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Humanum genus


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Christ oder Moslem - alles egal?


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Christenverfolgung - Weltenbrand auf Raten


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
An das Generalkapitel im Jahre 1224


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
Vor 580 Jahren wurde Jeanne d'Arc in Rouen verbrannt


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
SEXUELLER MISSBRAUCH IN DER MOSCHEE


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2011
In memoriam Prof. Wendland


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Vom klerikalen Mißbrauch in traditionalistischen Kreisen


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die Grundhäresie Johannes Pauls II.


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2011
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Kirche


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Das Verständnis von Offenbarung


Ausgabe Nr. 3 Monat Sptember 2011
Die Wahrheit über das Fegfeuer


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Der Wiederaufbau der Kirche als Institution


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2011
Ich bin der Herr dein Gott


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2012
Die verschwiegene Wahrheit über die Hölle


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
Das Verhältnis von Moral und Recht...


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2012
MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel II


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel III


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel III, Forts. 1


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel III, Forts. 3


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel III, Forts. 4


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel III, Forts. 5


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel III, Forts. 7


Ausgabe Nr. 20 Monat Mai 2012
Kapitel III, Forts. 9


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
9. Oktober 2012 – ein beklemmender Jahrestag


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
MACHT UND OHNMACHT DER KIRCHE


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2012
In memoriam H.H. Pfr. Paul Schoonbroodt


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2012
Die geoffenbarte göttliche Wahrheit allein ist gültig


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Niedrigkeit, Verborgenheit und Schmach – Warum?


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Die Verhandlung vor dem Synedrium


Ausgabe Nr. 1 Monat März 2013
Letzes Ostermahl


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Das Kindlein von Bethlehem


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
Habemus Papam? Zur Wahl von Jorge Mario Bergoglio


Ausgabe Nr. 2 Monat Juni 2013
FRANCESCO


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Die Kirche, der Leib Christi


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2013
Vor fünfundfünfzig Jahren starb Pius XII.


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2013
Wege der Liebe und des Lichtes


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Scivias


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Der verlorene Sohn


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2014
Buchbesprechungen


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2014
Die heilsnotwendige Kirche


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2014
Die Vision des Kaisers


Ausgabe Nr. 4 Monat Dezember 2014
Das erzieherische Wirken der Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2015
Gehört der Islam zu Deutschland?


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2015
E K K L E S I O L O G I S C H E S


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2015
Antwort auf die dritte Bitte: Erbarmen für die heilige Kirche


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2015
Gott und katholisch werden zu Fremdworten


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2015
„Künftig mindestens viertausend Geschlechter“


Ausgabe Nr. 2 Monat April 2015
Noch einmal: Gehört der Islam zu Deutschland?


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2015
Tuet dies zu meinem Gedächtnis (Lk. 22,19)


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2015
Buchbesprechungen


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2015
Mein Herz gehört mir


Ausgabe Nr. 5 Monat November 2015
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
„Er sah ihn und ging vorüber“ – Priester ohne kirchliche Sendung: das Legitimitätsproblem


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
Islam und Islamismus


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
Die Seele wandert durch die Nacht ...


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2016
NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


Ausgabe Nr. 2 Monat Mai 2016
Gender Mainstreaming - dem organisierten Wahnsinn auf der Spur


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Die Beauftragung der Apostel durch die Weiter- und Übergabe von Vollmachten


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Multikulturismus in Deutschland?


Ausgabe Nr. 3 Monat September 2016
Et regnabunt cum Christo mille annis


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Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 1 Monat Februar 2017
Wahn, Verbrechen und Heiligkeit


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Et regnabunt cum Christo mille annis


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Et regnabunt cum Christo mille annis


Ausgabe Nr. 3 Monat August 2017
Düstere Schatten - und strahlendes Licht…


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NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


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Die Evangelien auf historischem Prüfstand


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NACHRICHTEN, NACHRICHTEN, NACHRICHTEN...


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Das Sakrament der Ehe: Im Anfang …


Ausgabe Nr. 7 Monat Dezember 2024
Die verworfene Ikone


Warum kein islamischer Religionsunterricht
 
Warum kein islamischer Religionsunterricht
an öffentlichen und privaten Schulen?


von
Christoph Heger

Sehe nicht ein, warum ich, der Einfalt der andern wegen,
Respekt vor Lug und Trug haben sollte.

Arthur Schopenhauer

Zusammenfassung

Freiheitlicher Verfassungsstaat und Islam in seiner realen historischen Verfestigung stehen in kontradiktorischem Gegensatz zueinander. Dieser Widerspruch kommt zuerst und nachhaltig im Bereich der öffentlichen Schule zum Ausdruck. Er kann nicht auf Dauer verborgen gehalten werden. Welche von beiden einander widerstreitenden Konzeptionen sich in diesem Bereich durchsetzen wird – freiheitlicher Rechtsstaat oder Islam –, wird unausweichlich Folgerungen in anderen Bereichen von Recht und Gesellschaft nach sich ziehen. Es ist verfehlt, die unausweichliche Auseinandersetzung jetzt zu scheuen und unter Vergewaltigung des Grundgesetzes und des deutschen ordre public islamischen Religionsunterricht in öffentlichen Schulen einzuführen oder auch nur zuzulassen. Der dieser Auffassung entgegengehaltenen Gefahr eines sich der staatlichen Schulaufsicht entziehenden „wilden“ Schulsystems unter dem Einfluß fremder Staaten oder verfassungsfeindlicher Organisationen muß mit anderen Mitteln entgegengewirkt werden.

1 Grundzüge des freiheitlichen Verfassungsstaates und seines Schulsystems 1)  

1.1 Weltanschauliche Neutralität und inhaltliche Rechtsbindung

Auch der moderne Verfassungsstaat, wie er im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dem deutschen Volk als dessen Souverän zugesagt ist, ruht auf einem gesellschaftlichen, politischen und moralischen Grundkonsens (ordre public 2), der diesem Staat vorausgeht, die Verfassung hervorgebracht hat, ihr Verständnis prägt und von dem dieser Staat abhängig ist – und zwar sowohl auf Gedeih als auch auf Verderb. Dieser Grundkonsens besteht im Falle der Bundesrepublik Deutschland vor allem in der Anerkennung der Würde des Menschen als Individuum und Rechtspersönlichkeit und in der Geltung des Rechts.

Aus dieser Anerkennung abgeleitet wird der Grundsatz der Neutralität, das heißt der Nichtidentifikation des Staates mit Religions- und weltanschaulichen Positionen seiner Bürger, zur Wahrung des inneren Friedens bei vorhandenen Differenzen in solchen Positionen. In der Bindung an das Recht, das nach der Erfahrung der national-sozialistischen Diktatur in scharfem Gegensatz zu zeitweilig vertretenen Auffassungen gerade nicht mehr als rein positives Recht verstanden wird, bleibt aber auch dem liberalen Verfassungsstaat ein – möglicher- und unglücklicherweise mit der Zeit schwindender – Restbestand der Rückbindung an einen inhaltlichen Begriff des Rechts, der über bloße Neutralität oder auch nur Toleranz hinausträgt.

Solche inhaltlichen Bestimmungen des Rechts, gelegentlich „Grundwerte“ geheißen, sind dem Souverän der Bundesrepublik Deutschland, dem deutschen Volk, gewärtig aus der Geschichte, genauer: aus den in der Vergangenheit gemeinsam vollzogenen Werthaltungen, die diese Gemeinsamkeit des deutschen Volkes überhaupt erst begründet haben.

Diese Geschichte ist also grundlegend die des christlichen Abendlandes – allerdings in einer charak-teristischen und auch spannungsreichen Alteration 3) durch neuzeitliche Aufklärung und Humanismus. Ihren bestimmten Ausdruck finden diese „Grundwerte“ in den Menschenrechten, die im Grund-gesetz der Bundesrepublik Deutschland auch positiv-rechtlich festgelegt sind, und zwar mit unmittel-barer Gesetzeswirkung. 4)

Es versteht sich danach von selbst, daß die Rechts-, Friedens- und Freiheitsordnung auch des säkularen Verfassungsstaates zerbricht, wenn in ihm Mächte aufkommen, die nicht mehr zurückgebunden werden können an den Konsens über die Aufgabe des Staates zur Wahrung von Recht und Frieden durch sowohl Bindung an vorgegebenes Recht, insbesondere Menschenrechte, als auch durch Neutralität gegenüber insoweit nicht entschiedenen weltanschaulichen Differenzen. Nun scheint in der politischen Klasse Deutschlands die „multikulturelle Gesellschaft“ ernsthaft zum Leitbild der Politik zu werden, also die Ersetzung des deutschen Volkes des Grundgesetzes durch das Nebeneinander sich mißtrauisch beäugender Parallelgesellschaften mit kontradiktorisch einander gegenüberstehenden Traditionen und Vorstellungen über den im Staat zur Geltung zu bringenden ordre public. Über die damit zwangsläufig eintretende Infragestellung des Verfassungsstaates können den Bürger auf Dauer weder penetrante Aufforderungen zu „mehr Toleranz“ noch leerformelhafte Verheißungen von „Integration“ hinwegtäuschen. 5)

1.2 Schule als Erziehung durch den Staat

Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 7 Absatz 1, daß die Schulaufsicht dem Staat zukommt. Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die unangefochtene Praxis verstehen als Schulaufsicht die Trägerschaft und inhaltliche Gestaltungshoheit des Staates über das von ihm vorgehaltene Schulwesen. 6) Das gilt mutatis mutandis nicht nur für das ganz überwiegend in öffentlicher Trägerschaft stehende Schulsystem, sondern auch für die in privater Trägerschaft befindlichen Schulen. Der Staat ist mithin verantwortlich für die und keineswegs neutral gegenüber der schulischen Erziehung. Hier muß er sich zu Werten, zu einem Menschenbild, ja letztlich zu weltanschauungs- und religionsgegebenen Positionen bekennen. Erziehung durch den „neutralen“ Staat ist ein Widerspruch in sich, zumindest hier muß auch der moderne Staat seinen säkularen Charakter hintanstellen.

Diesen Widerspruch weniger auszugleichen als vielmehr auszuhalten hat der Verfassungsgeber Wege gewiesen und Institutionen geschaffen:

• die Gewährleistung privater Schulen unter Bedingungen;
• die Gewährleistung des Religionsunterrichts als staatlichen Unterrichts an staatlichen Schulen in Übereinstimmung mit den jeweiligen Konfessionen, die ihrerseits durch ihre organisatorische Verfaßtheit in der Lage sind, eine angemessene Katechese und Religionsdidaktik anzubieten;
• Toleranzgebot und Diskriminierungsverbot bei Konflikten zwischen dem Recht auf Bekenntnisakte und dem des Schutzes vor solchen Akten;
• das Rechtsinstitut des „Gesetzesvorbehalts“, nach welchem alle wesentlichen Entscheidungen des Staates, das Schulsystem betreffend, einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedürfen und nicht durch bloß administrative Direktionsgewalt getroffen werden können.

1.3 Gesellschaftliche Einflüsse auf die Schule

Die Schule, auch da wo sie in direkter staatlicher Trägerschaft besteht, ist nicht allein aus ihren recht-lichen Vorgaben zu verstehen. Sie wird auch vom Lebensgefühl der Zeit, von gesellschaftlichen Erwartungen und Rollenverständnissen, von öffentlichen Werthaltungen und auch wissenschaftlichen Ansprüchen geprägt. Solche Prägungen seien hier in Stichworten genannt:

• Die rechtlich geforderte Gleichberechtigung der Geschlechter wird fast ausnahmslos in koedukativem Unterricht verwirklicht, überliefertes Rollenverständnis der Geschlechter wird emphatisch abgelehnt.
• Der Abbau überlieferter Autorität geht nicht selten bis zur Grenze, wo die Schuldisziplin nicht mehr gewahrt werden kann.
• Praktisch durchgängig ist das Leitbild einer säkularen, emanzipatorischen Erziehung mit einem deutlich individualistischen Kern.
• Die moderne Schule ist auf Wissenschaft rückbezogen.

Es ist zu bemerken, daß diese Charakteristika für gewöhnlich als mehr oder weniger „selbstver-ständlich“ angesehen werden, obwohl sie so nicht aus gesetzlichen oder gar grundgesetzlichen Maßgaben abgeleitet werden können. Dem Leitbild säkularer, emanzipatorischer Erziehung stehen sogar in den Landesverfassungen festgeschriebene Erziehungsziele mehr christlichen Inhalts zum Teil klar entgegen, wenn dies auch zu keinen Folgerungen seitens der Kultusbehörden führt.

1.4 Praktische Lösungen für „klassische“ religiöse Minderheiten

Die vom deutschen ordre public überwölbte Spannung zwischen der Neutralität des Staates und der von ihm beanspruchten Verantwortung für das schulische Erziehungssystem mußte vor allem mit dissentierenden Minderheiten zu Konflikten führen. Solche Konflikte mit „klassischen“ religiösen Minderheiten konnten aber entschärft werden, z. B.:

• Der israelitische Religionsunterricht konnte in Verbindung mit der wohlorganisierten jüdischen Gemeinde und deren religionspädagogischer Kompetenz gewährleistet werden, unter Umständen als ein zentraler externer Unterricht für Schüler mehrerer Schulen. Ähnliches gilt für andere religiöse Minderheiten.
• Bei Ablehnung jeglichen Religionsunterrichts kann ersatzweise staatlicher Ethik- oder Philosophieunterricht vorgeschrieben werden.

Unvermeidlich steht im Schulalltag nicht selten das Recht auf Akte des persönlichen Bekenntnisses gegen das Recht auf Freiheit vor solchen aufdringlichen Bekundungen. In solchen Fällen gilt die Kompromißmaxime „praktischer Konkordanz“.

Die Unmöglichkeit von Kompromissen oder auch die Unfähigkeit, solche anzunehmen, ist charakteristisch im Verhältnis zu religiösen und weltanschaulichen Gruppen, die man – im Hinblick auf ihre große Unterschiedlichkeit zweifellos sachlich nicht befriedigend – sich angewöhnt hat, „Fundamentalisten“ zu nennen 7). Wo Kompromisse nicht möglich sind oder nicht akzeptiert werden, greift das Prinzip der „partiellen Entpflichtung“: Befreiung vom Unterricht an staatlich nicht beachteten Feiertagen des eigenen Bekenntnisses, Befreiung vom Schwimmen ohne Geschlechtertrennung usw.

Wenn schon die Konflikte im Falle der Unmöglichkeit des Kompromisses nicht zu lösen, höchstens im menschlichen Umgang zu entschärfen sind, so stellten sie doch wegen der extremen Minderheitsposition der Dissentierenden das beschriebene öffentliche Schulsystem mit seiner Wertbindung nicht wirklich infrage. Dies ist heute radikal anders im Falle des Islams, zu dem heute in Deutschland etwa drei Millionen gezählt werden – eine Zahl, die sich mit der unter allen Vorwänden geförderten Einwanderung gerade aus den Ländern des islamischen Orients schnell erhöhen dürfte.

2 Der Fundamentaldissens des Islams

2.1 Was ist der Islam?

Worum geht es, wenn vom „Islam“ die Rede ist? Zwar gibt es auch im Islam verschiedene „Konfes-sionen“, die einander für irrgläubig halten. Dies ist aber kein Grund, über dem vernebelnden Gerede, es gebe nicht den Islam, zu verkennen: Solche Konfessionsunterschiede sind für den Außenstehenden in der Regel unerheblich, und was die Spaltung zwischen sunnitischem und schiitischem Islam angeht, so umfaßt die sunnitische Richtung fast 90 Prozent aller Muslime. Für die hier anstehende Frage reicht im ersten Ansatz der Blick auf den sunnitischen Islam aus 8).

Dieser traditionelle sunnitische Islam stellt sich dar als ein mit rationalen Argumenten abgesichertes Gefüge von Glaubenssätzen und Verhaltensnormen, deren Inhalt sich aus dem Wort Allahs und der normsetzenden Gewohnheit (sunnah) des Propheten herleitet. Die Beurteilung jeglicher Erscheinung des alltäglichen Lebens und Kultus wird mit Hilfe eines ausgeklügelten Gefüges von Verfahren auf Koran und sunnah zurückgeführt. Bewahrt, ausgelegt und auf die Wechselfälle des Daseins angewandt wird dieser Islam in den Kompendien der alten Autoritäten und von einer Gelehrtenschicht, die deren Autorität verteidigt und die in vielfältiger, nicht konfliktfreier Weise mit den Trägern politischer Macht verbunden ist  9). Es gibt die im Amt des qâdî gipfelnden Institutionen der Rechtsprechung und die von den Herrschern zu Rate gezogenen Gutachter (muftî), die entscheiden, welche Handlungsweise als islamisch angezeigt ist. Auch der gemeine Mann kann und soll in Zweifelsfällen deren Anweisungen einholen und befolgen. So offenbart im täglich zu vollziehenden Ritus und in der das ganze Leben des Menschen regelnden sarî‘ah sich der Islam einem jeden Gläubigen als die eine machtvolle Gegebenheit, auf die er zählen muß und darf, um schließlich das Heil zu erlangen.

Im Ergebnis haben wir im sunnitischen Islam vier althergebrachte Rechtsschulen (madhab, Plural madhâhib), die sich gegenseitig als rechtgläubig anerkennen. Gemeinsam ist ihnen die Lehre von den fünf „Pfeilern des Islams“, nämlich den Pflichten, die die einzelnen Gläubigen haben: das Bekenntnis des Glaubens, das rituelle Gebet, die Fasten, die Almosensteuer und – nach Möglichkeit – die Wallfahrt nach Mekka einmal im Leben. Dazu kommt als Pflicht der muslimischen Gemeinschaft insgesamt der Glaubenskrieg (gihâd): Zwischen dem „Haus des Islams“ und dem „Haus des Krieges“, nämlich der Welt, in der das Gesetz des Islams nicht gilt, kann es bestenfalls Waffenstillstände geben, nie jedoch Frieden. An wenigstens einer Grenze soll zu jeder Zeit das Haus des Islams ausgedehnt werden, wenn nötig mit Krieg. Und Krieg ist allemal dann nötig, wenn ein Gebiet dem „Haus des Islams“ wieder verloren gehen sollte. Bei Eingliederung in das „Haus des Islams“ sind „Heiden“ vor die Wahl „Tod oder Annahme des Islams“ zu stellen, den „Leuten des Buches (Bibel)“, ahl al-kitâb, also Juden und Christen, kann ein Unterwerfungsvertrag angeboten werden, der sie in rechtlich gedrückter Stellung im islamischen Staat weiter bestehen läßt.

Es erhellt schon aus dem Vorstehenden und bestätigt sich bei näherer Betrachtung, daß selbstverständliche Voraussetzung des Islams – oder im wesentlichen gleichbedeutend: des islamischen Gesetzes – ist, daß das Volk der Muslime, die ummah, idealtypisch in dem einen und einzigen islamischen Staat, wenigstens aber in einem islamischen Staat lebt. Dessen Legitimität erwächst ihm daraus, daß er das göttlich geoffenbarte islamische Gesetz durchsetzt, so wie Allah im Koran sagt: „Ihr seid das beste Volk, das je unter den Menschen hervorgebracht wurde. Ihr gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche und glaubt an Allah.“ 10) Dem entspricht die traditionelle Vorstellung, daß der Muslim nicht auf Dauer in einem nicht-islamischen Land leben sollte, weil er dort seinen Religionspflichten nicht vollständig genügen kann.

Nun müssen heute und mußten auch schon im Laufe der Geschichte große muslimische Bevölkerungsgruppen in nicht islamisch beherrschten Staaten leben. Für solche Situationen ist von der isla-mischen Kanonistik die Theorie entwickelt worden, daß unter Gefahr für das Leben oder unter be-sonders harten Bedingungen der Bedrückung, der Mißhandlung, der Bedrohung des Lebensunter-halts oder auch der Schädigung des Ansehens das an sich Verbotene (harâm) zulässig (halâl) wird.11)  Es handelt sich dabei aber keineswegs um eine grundsätzliche Zurücknahme islamischer Ansprüche an die Rechtsordnung, etwa aus Erwägungen der Billigkeit um einer gemeinsam tragbaren Rechtsordnung willen, sondern lediglich um ein Nachgeben aus Notwendigkeit, das bei Wegfall der Notwendigkeit wieder zurückgenommen werden muß.

Es erhellt weiter, daß jede muslimische Minderheit, die durch die Ungunst der Umstände in einem nicht-islamischen Land leben muß, wenn sie ihren islamischen Charakter bewahren will, nicht nur eine faktische Selbst-Gettoisierung zu betreiben, sondern möglichst auch vom nicht-islamischen Staat zu erreichen sucht, unter ein islamisches Eigenrecht gestellt zu werden, also ein eigenes Per-sonenstandsrecht, ein eigenes Erbrecht, womöglich ein eigenes Strafrecht usw. zugestanden zu bekommen.

Dies ist sogar in Ländern zu beobachten, die wie etwa die Indische Union oder Thailand ihre muslimische Minderheit von der Macht fernhalten, aber mit einem die Rechtseinheit durchbrechenden Partikularrecht ruhigzustellen suchen.

2.2 Islam und Menschenrechte

In Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bekennt sich das deutsche Volk zu „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“. Dieses „Bekenntnis des deutschen Volkes“ gehört nach Artikel 79 Absatz 3 zu den Verfassungsgrundsätzen, deren Änderung unzulässig ist. Ihm steht der Islam, so wie er sich historisch darstellt und verfestigt hat, grundsätzlich ablehnend gegenüber. Er sieht in ihm eine Art Superreligion, die zur Zeit Staatsreligion der „westlichen“ Staaten ist, aber als solche dem Islam zu weichen hat. Zwar läßt er nach dem oben angeführten Grundsatz 12) zu, sich unter dem Zwang der Umstände dem Gesetz des Landes zu unterwerfen. Aber eine grundsätzliche Unterordnung des islamischen Rechts, der sarî‘ah, als des ein für alle Mal geoffenbarten göttlichen Gesetzes, unter nicht-islamische Rechtsgrundsätze – auch solche einer „Menschenrechtsreligion“ – schließt der Islam auf das bestimmteste aus.

Dies zeigt auch ein Blick auf die Menschenrechtsdiskussion und -publizistik, die dessen ungeachtet in der islamischen Welt zu beobachten ist 13). Von Anfang an hatten diejenigen islamischen Staaten, die als Mitglieder der 1945 gegründeten Vereinten Nationen an der Ausarbeitung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 19.12.1948 beteiligt waren (Afghanistan, Irak, Pakistan, Saudi-Arabien, Syrien und Ägypten) gegen einige Artikel der Erklärung (Recht auf Religionswechsel, Gleichberechtigung von Mann und Frau) Widerstand geleistet. Auch später machten die islamischen Staaten immer wieder deutlich, daß sie die in der Erklärung enthaltenen Menschenrechte nur so weit als schützenswert betrachten, als diese nicht gegen die sarî‘ah verstoßen. )14 Gleichzeitig wird unentwegt dargelegt, daß der Islam die Menschenrechte seit vielen Jahrhunderten gewährleiste, denn die islamische Lehre enthalte sie von An-fang an und die islamischen Vorschriften stimmten mit den Menschenrechten der Allgemeinen Erklärung überein 15). In den 1980er Jahren ging man von islamischer Seite dazu über, statt schlicht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu übernehmen, Dokumente über die Menschenrechte im Islam zu entwerfen.

Von besonderer Bedeutung – gerade für die Integration der Muslime in den europäischen Nationen oder gar für die Ideen von einem „Euro-Islam“ – ist die vom Conseil Islamique pour l'Europe am 19.01.1981 vorgelegte Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung 16). Auf sie – und bezeichnenderweise nicht auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – bezieht sich auch die Erklärung der Vertretung des Islamischen Weltkongresses in Deutschland und seiner deutschen Sektion vom 24.09.1989. Diese enthält jedoch wichtigste Menschenrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Gleichheit der Geschlechter usw. ebensowenig wie andere Menschenrechtserklärungen von islamischer Seite 17), sondern preßt sie unter die Bedingungen des islamischen Rechts. Was dies bedeutet, soll an einigen Menschenrechten gezeigt werden.

2.2.1 Die Erniedrigung der Frau

Zahlreiche Musliminnen, allen voran – in der Regel schlecht unterrichtete – westliche Konvertiten, verkünden öffentlich, ihr rechtlicher Status im Islam sei durchaus gleichberechtigt, und führen zum Beweis gegenüber noch schlechter unterrichteten Andersgläubigen den Koran und sonstige angebliche Aussprüche ihres Propheten an – und nicht die tägliche Gegenwart im Orient, aber auch schon in einigen islamischen „Enklaven“ in europäischen Ländern. 18) Das Auseinanderklaffen zwischen dieser täglichen Realität und jenen frommen Zitaten spiegelt weitgehend die Differenz zwischen dem Koran und dem überlieferten islamischen Recht wieder. Entgegen der dogmatischen Behauptung von islamischer Seite, daß der Koran unbedingt vorrangige Rechtsquelle sei, ist für dieses Recht und die von ihm geprägte alltägliche Wirklichkeit tatsächlich nicht der Koran, sondern die unendliche Fülle der – in ihrer Geltung ewig umstrittenen – Berichte (hadîte) über Taten und Aussprüche des Propheten MUHAMMAD vorrangige Rechtsquelle.19)  Im folgenden soll die islamrechtliche Lage der Frau dargestellt und nur gelegentlich auf die heutige tatsächliche Lage bezug genommen werden, die heute oft günstiger, mitunter aber auch ungünstiger ist als die islamrechtliche.

a) Keine Gleichberechtigung der Frau

Zwar findet sich schon im Koran 20) die Anweisung – und nicht nur die Erlaubnis – für die Männer, ihre „aufsässigen“ Frauen zu schlagen 21), doch lassen sich auch Stellen angeben, die zu liebevoller Behandlung der Frau aufrufen. Die aus den hadîthen entwickelte (besser gesagt: die mit passend erfundenen hadîhen gerechtfertigte) islamrechtliche Lage der Frau ist die einer vielfachen Schlechterstellung: Vor Gericht gelten zwei weibliche Zeugen soviel wie ein männlicher; eine Frau hat den halben Erbanspruch eines Mannes; die Frau hat keine Freiheit in der Wahl ihres Ehepartners, sondern untersteht dabei ihrem walîy („Freund, Schutzherr“; in der Regel nächster männlicher Verwandter); die Ehefrau hat keine Mitsprache, wenn der Mann sich weitere Ehefrauen (oder, wo vorhanden, Sklavinnen-Konkubinen) zulegen möchte; sie kann jederzeit von ihrem Mann verstoßen werden, in welchem Falle sie keinerlei Rechte an ihren Kindern behält usw. 22) Entgegen beschönigenden Darstellungen wird auch die weibliche Beschneidung (hafd) oder, richtiger gesagt, die Verstümmelung des weiblichen Genitales vom islamischen Recht je nach Rechtsschule gefordert oder wenigstens begünstigt. 23)

b) Islamische Ehe als Form der Sklaverei

Eine besondere Betrachtung verdient der islamische Begriff der Ehe, der nicht mit dem – vom Grundgesetz unter den besonderen Schutz des Staates gestellten – des deutschen ordre public zur Harmonie gebracht werden kann. Die islamische Ehe ist das Besitzrecht des Ehemanns an seinen Frauen, insbesondere das Nutzungsrecht und die Verfügungsgewalt über deren Geschlechtlichkeit und Fruchtbarkeit – mit den Worten islamischer Autoritäten: eine Form der Sklaverei.24)

Demgemäß sieht das islamische Recht darin, daß der Bräutigam an die Braut ein Brautgeld (mahr) zahlt, eine unentbehrliche Voraussetzung für das gesetzliche Zustandekommen der Ehe 25) oder - wie der islam-rechtliche Terminus lautet - dafür, daß er sich durch diesen Kauf „deren Genitale rechtmäßig macht“.26)

Einmal verheiratet, ist die islamische Frau idealerweise auf das Haus beschränkt, das sie – vorausgesetzt, der Mann spricht keine Verstoßung (talâq) aus – bis zu ihrem Tode nicht mehr verläßt. Nur in Ausnahmefällen und in Begleitung eines männlichen Verwandten darf sie reisen oder die Pilgerfahrt nach Mekka vollziehen.

Bei immerhin doch notwendig werdendem Verlassen des Hauses wird diese Abschließung der Frau vor der Öffentlichkeit durch ihre vollständige oder fast vollständige Verhüllung 27) fortgesetzt.28)

Gegen die Verstoßung (talâq)  durch ihren Ehemann, beschönigend meist „Scheidung“ genannt, ist die Frau islamrechtlich machtlos. Hat der Mann sie dreimal verstoßen, das heißt praktisch: hat er – etwa im Zorn – die Verstoßungsformel dreimal ausgestoßen, kann die Frau, selbst wenn der Mann dazu bereit ist, sich nur über eine unsittliche und erniedrigende Prozedur wieder mit ihrem Mann versöhnen (und so wieder zu ihren Kindern kommen): Sie muß zuvor einen anderen Mann, muhallil, „Legalisierer“ genannt, geheiratet, mit ihm Geschlechtsverkehr gehabt und dann die Verstoßung bekommen haben, bevor sie wieder eine Ehefrau ihres früheren Mannes werden kann.

c) Gehorsamskontrolle oder die Geschlechtlichkeit der Frau als Bedrohung

Die panische Besessenheit, die Frau zu einer austauschbaren Ware mit Geschlechts- und Fortpflanzungsfunktion zu erniedrigen, gründet in einer Tradition, die nach dem Zeugnis überlieferter Aussagen, wenn nicht von Muhammad selbst, so doch spätestens von Umar ibn al-Hattab 29), dem zweiten Kalifen oder Nachfolger Muhammads, und von Alî ibn abî Tâlib 30), dem Schwiegersohn und vierten Nachfolger Muhammads, bestimmt worden zu sein scheint: nämlich in der Frau ein von Begierden getriebenes Wesen teuflischer Versuchungen und Quelle der Verunreinigung zu sehen, die darum von Gesellschaft und Mann unter ständiger Gehorsamskontrolle zu halten ist. 31) Das beginnt mit der – bezeichnenderweise hafd, „Senkung“, nämlich des Geschlechtstriebs – genannten weiblichen Beschneidung und setzt sich im Eheleben fort: „Der Geschlechtsverkehr, der als unrein gilt, wird von Riten und Beschwörungen begleitet, die eine gefühlsmäßige Distanz schaffen und die ge-schlechtliche Befriedigung auf seine elementarsten Funktionen reduzieren.“ 32)

Es handelt sich hierbei nicht um die kulturhistorisch bekannte Vorstellung, daß die Berührung mit Dingen aus dem Umkreis von Sexualität, Fruchtbarkeit und Tod kultisch unrein macht. Kriterium der unrein machenden Berührung ist hier die geschlechtliche Erregung, die beim Objekt männlicher Sexualität ausgelöst wird. Daher hat der Muslim sich nach dem Verkehr mit einer Frau den vorgeschriebenen Waschungen zu unterziehen, nicht aber – wie von der islamischen Tradition ausdrücklich erwähnt – nach Verkehr mit Leichen, Tieren oder Kindern. 33) Die bei der Frau ausgelösten Begierden eröffnen nach diesen Vorstellungen die Möglichkeit der Anwesenheit des Teufels (saitân) und anderer böser Geister (ginn). Deren Wirkung hat der Mann durch die oben genannten beschwörenden Glaubensformeln und nachfolgende Waschungen zu bannen.

d) Das Risiko einer Vergewaltigung

Die Abschließung der Frau vor der Öffentlichkeit im Haus und in verhüllender Kleidung wird von Muslimen oft damit verteidigt, daß solchermaßen die Gefahr einer Vergewaltigung verringert werde. Der darin liegende und für den Nicht-Muslim verblüffende Gedanke, daß dieses Risiko nicht Anlaß gibt, der Frau besonderen Schutz angedeihen zu lassen, sondern ihr schwerwiegende Einschränkungen zuzumuten, beherrscht das islamische Denken durchgängig: Das Risiko einer Vergewaltigung hat die Frau zu tragen. Immer hat sie mit mangelnder islamischer Kleidung oder mit unislamisch freiem Betragen dem Vergewaltiger Anreiz und Gelegenheit gegeben. 34) Und selbst wenn ein solcher Vorwurf einmal gar nicht erhoben werden kann, ist nichts desto weniger die Ehre der Familie beschädigt. Wenn es auch der islamischen Rechtgläubigkeit entgegen ist, die den Selbstmord ablehnt, so ist doch die Erwartung weitverbreitet, daß die Frau diesen Ehrverlust durch Selbsttötung zu verhindern hat.

Der Gedanke, daß das Risiko einer Vergewaltigung von der Frau zu tragen ist, beherrscht auch das islamische Recht. Es kennt praktisch keinen strafrechtlichen Schutz der Frau, da es ihr die untragbare Beweislast auferlegt, vier männliche Zeugen aufzubieten, die nicht nur eine deutliche Gewalteinwirkung, sondern die Penetration gesehen zu haben bezeugen müssen. 35) In Verbindung mit dieser untragbaren Beweislast-Anforderung bringt eine Anzeige die Frau in unmittelbare Gefahr, hat sie doch – zwangsläufig – zugegeben, daß Geschlechtsverkehr mit ihr stattfand. Da sie sich von diesem Delikt nicht durch den Nachweis einer Vergewaltigung entlasten kann, hat sie die Strafe für zinâ’ (Unzucht, Ehebruch) zu gewärtigen: Auspeitschung bei einer Jungfrau, Steinigung bei einer deflorierten Frau. Unter solchen Umständen sind Frauen jederzeit jedem Vergewaltiger preisgegeben.

e) Kopftuchstreit

Aus alledem erhellt, daß der in Westeuropa und auch hierzulande geführte Kopftuchstreit in der Regel nicht den Kern der Frage erfaßt hat. Das Kopftuch ist für den traditionalistischen Islam eben nicht nur eine Frage des ostentativen Bekenntnisses. Ein solches ist im deutschen Schulsystem – anders als im laizistischen Schulsystem Frankreichs – zulässig (s. Abschnitt 1.3). Es ist vielmehr Symbol für den Anspruch einer auf Selbst-Gettoisierung setzenden Minderheit, daß die muslimische Frau auch im demokratischen Verfassungsstaat die Menschen- und Verfassungsrechte nicht soll uneingeschränkt in Anspruch nehmen dürfen. Diese Strategie ist in mehrfacher Hinsicht lohnend. Das muslimische Mädchen, dem die freie Wahl des Berufs, des Wohnorts und vor allem des Ehepartners vorenthalten wird, ist wegen ihres Aufenthaltsrechts in Deutschland eine „gute Partie“ für zuzugs- und zahlungswillige Bewerber. Ihre Bindung an das Haus erhöht erfahrungsgemäß die Geburtenfreudigkeit der Familie.

Bemerkenswerterweise findet diese Strategie, sich von der Geltung der Menschenrechte auszunehmen, auch Unterstützung seitens nichtislamischer Kreise, die die Verpönung „kulturverändernder“ Eingriffe in fremde Gesellschaften als eurozentrischen „Menschenrechtsfundamentalismus“ auch auf sich in westlichen Staaten etablierende Parallelgesellschaften ausdehnen möchten. Solchen Bestrebungen muß entschieden widersprochen werden. 36)

2.2.2 Keine Religionsfreiheit im Islam

Das Menschenrecht der Religionsfreiheit ist dem Islam seit je fremd. Der häufig zu hörende Widerspruch mit Hinweis auf Sure 2, Vers 256 „Kein Zwang [soll sein] in der Religion“, komme er subjektiv ehrlich von schlecht Unterrichteten oder auch in täuschender Absicht, 37) ist irreführend. Man braucht kein Arabist zu sein und braucht die Willkür des eingeschobenen Prädikats „soll sein“ statt eines vielleicht richtigeren „kann sein“, also die Willkür der Deutung im Sinne einer Aufforderung zur Toleranz statt eines Ausdrucks der Resignation nicht zu erkennen 38). Es genügt, neben einem unverstellten Blick auf die historische wie auch die heutige Realität islamischer Gesellschaften, zu wissen, daß dieser Vers niemals von der islamischen Rechtstheorie und -praxis im Sinne neuzeitlicher Glaubensfreiheit verstanden worden ist. Er gilt der islamischen Doktrin vielmehr sowohl theoretisch wie vor allem auch praktisch als von Allah durch später geoffenbarte Verse zurückgenommen (abrogiert).39)

Tatsächlich fordert die islamische Doktrin vom Staat die Beobachtung und Durchsetzung der sharî‘ah auch insofern, als er „Heiden“ (Polytheisten, musrikûn) grundsätzlich vor die Wahl „Annahme des Islams oder Hinrichtung“ zu stellen hat. Juden und Christen („Volk des Buches [Bibel], ahl al-kitâb) – später, unter dem Zwang der Umstände, wurden auch andere Religionsgemeinschaften mit einer „heiligen Schrift“ darunter gezählt – kann er jedoch nach ihrer Unterwerfung unter den islamischen Staat und die sarî‘ah Leben, persönliche Freiheit, Eigentum und Kultfreiheit gewähren, und zwar im einzelnen je nach den Umständen ihrer Unterwerfung. Eine spätere Bekehrung dieser „Schutzbürger“ (dimmî) zum Islam ist erwünscht, deren Förderung seitens des Staates – sei es durch öffentliche Bekehrungsaufrufe („Einladung“, da‘wah) und Begünstigung der Neubekehrten, sei es durch steuerliche und sonstige Bedrückung und öffentliche Herabsetzung der Hartnäckigen und ihrer Religion – wird erwartet.

Umgekehrt, beim Abfall eines Muslims vom Islam, verlangt das islamische Recht härteste Bestrafung. Darin stimmen die vier als rechtgläubig geltenden Rechtsschulen des sunnitischen Islams und die Schia überein: Der männliche, volljährige und geistig gesunde Abtrünnige (murtadd) ist hinzurichten. Die malikitische und die schafiitische Schule fordern das auch für die Frau, nach hanafitischer und auch schiitischer Rechtsmeinung ist sie jedoch in Haft zu halten, bis sie den Islam wieder annimmt. Kinder sind in Haft zu halten bis zu ihrer Entscheidung als Volljährige. Uneinheitlich ist die Auffassung, ob Reue und Rückkehr zum Islam angenommen werden können; die häufigste Mei-nung geht dahin, daß für eine strafbefreiende Rückkehr eine Frist von drei Tagen zu gewähren ist.40)  Diese althergebrachten Vorschriften sind mitnichten „Schnee von gestern“. Zahllose Beispiele für das unbeirrte Festhalten der islamischen Rechtslehre an dieser Drohung gegen „Abtrünnige“ können aus jüngster Zeit beigebracht werden.41)

Uneinheitlich sind auch die Auffassungen, wer zur Durchführung der Bestrafung berechtigt ist. Eine zurückhaltende Richtung behält dieses Recht dem Kalifen oder Imam vor, ersatzweise dem – vom Kalifen als beauftragt vorgestellten – Inhaber der politischen Macht. Verbreitet ist jedoch auch die Meinung, daß im Falle des Unvermögens oder mangelnden Willens der Regierung der einzelne Mus-lim im Sinne einer „Ersatzvornahme“ berechtigt und verpflichtet ist, die Durchsetzung des islamischen Rechts in die eigene Hand zu nehmen. 42)

Diesen dogmatischen Vorstellungen kommen die Behörden in islamischen Staaten zwar mit zuweilen notwendig werdender Rücksicht auf die Außenwelt zögernd, aber doch im großen und ganzen bereitwillig nach. der sich laizistisch gebärdenden Türkei. aufzubauen.

2.2.3 Islamisches Strafrecht

Über den besonderen Fall der Todesstrafe für Abgefallene vom Islam hinaus enthält das als göttlich offenbart, insofern für unveränderbar angesehene und als solches in der religiösen Unterweisung der Muslime gelehrte sarî‘ah-Recht Bestimmungen, die in keiner Weise mit den Menschenrechten und damit dem Grundgesetz zur Harmonie gebracht und zur Koexistenz zugelassen werden können. Das betrifft zum einen Straftatbestände und Strafmaße wie Handabtrennen bei (schwerem) Diebstahl, Auspeitschen bei Weingenuß, Steinigung bei Ehebruch, die Todesstrafe bei Blasphemie (einschließlich der Kritik am Propheten Muhammad) usw. Zum anderen betrifft das die dem europäischen Recht fremde Einrichtung des Privaten eingeräumten Wiedervergeltungsrechts bei Totschlags- und Körperverletzungsdelikten. Zum dritten betrifft es das Prozeßverfahrensrecht, das so, wie es im Islam als göttlich festgelegt gilt, in keiner Weise die Rechtsschutz gewährleistende Funktion eines den Menschenrechten gemäßen Verfahrensrechts erfüllen kann.

Diese Unvereinbarkeit ist den führenden Köpfen des Islams in Deutschland und anderen westlichen Ländern wohl bewußt. Sie verfallen gewöhnlich auf die Ausflucht, die vorgeschriebenen Strafen usw. dürften nur in einem islamischen Staat – oder sogar nur in einem „wirklich islamischen“ Staat – angewendet werden, nicht aber zum Beispiel in einer demokratischen Bundesrepublik Deutschland. 47) Da es aber zum Glaubensinhalt des Islams gehört, die Geltung des „göttlich verordneten“ islamischen Rechts letztlich durchzusetzen, ändert eine vorübergehende Bescheidenheit nichts am menschenrechtsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Charakter einer Religionsunterweisung, die genau dieses Ziel hat.

2.2.4 Andere Bereiche des islamischen Rechts

Es ist hier nicht der Platz, die Vereinbarkeit des islamischen Rechts mit deutschen Rechtsvorstellun-gen auf anderen Rechtsgebieten zu untersuchen. Offensichtlich grundgesetzwidrig sind, um nur einige spektakuläre Aspekte stichwortartig aufzuzeigen:

•das islamische Erbrecht in seiner Benachteiligung der Frau,
•das islamische Personenstandsrecht in seinem Eheverbot für „Milchgeschwister“, im Verbot der Heirat einer Muslimin mit einem Nicht-Muslim, im Ausschluß des Sorgerechts eines Nicht-Muslims für seine muslimischen Kinder, im Verbot der Adoption usw.,
•das islamische Wirtschaftsrecht in seinem Verbot der Zinswirtschaft,
•die Anwendung des Sachenrechts auf Menschen in der Zulassung und Regelung der Sklaverei.

3 Schlußfolgerung: Kein Verfassungsverrat nach fortgesetztem Hochverrat!

Aus der in Abschnitt 2 stichwortartig gekennzeichneten Doktrin des Islams, wie er sich historisch und tatsächlich versteht und darstellt, ergibt sich unzweideutig, daß sie nach den in Abschnitt 1 dargelegten grundgesetzlichen Prinzipien nicht ohne Verfassungsverrat zum Gegenstand eines Unterrichts in öffentlichen Schulen der Bundesrepublik Deutschland gemacht werden kann. Nach vorliegenden Lehrplanentwürfen scheint die Bestrebung zu bestehen, den islamischen Religionsunterricht von der Befassung mit den menschenrechts- und grundgesetzwidrigen Zügen des islamischen Religionsgesetzes, der sarî‘ah, freizuhalten. Abgesehen davon, daß das kaum in der alltäglichen Wirklichkeit durchzuhalten ist, würde das nichts daran ändern, daß ein weltanschauliches System an öffentlichen Schulen gelehrt würde, das in unlösbar mit ihm verbundenen Aspekten menschenrechts- und grundgesetzwidrig ist. Bleibt das Phantom eines „Euro-Islams“, der von diesen Elementen amputiert wäre. Es ist aber nicht anzunehmen, daß die Muslime in Deutschland sich zu dieser neuen Religion bekehren ließen. Wenn unter diesen Umständen die grundgesetzlich geforderte „Übereinstimmung“ mit der Konfession, deren Religionsunterricht gegeben werden soll, in Verhandlungen mit den Vertretern des Islams – oder der verschiedenen islamischen Religionsgemeinschaften – tat-sächlich erreicht werden sollte, muß man sich fragen, wer wen glaubt betrügen zu können.

Gegen diese Schlußfolgerung kann nicht vorgebracht werden, das grundgesetzliche Prinzip der frei-en Religionsausübung zwinge dazu, die vorgebrachten Ausschlußgründe trotz ihrer Triftigkeit vom Tisch zu wischen. Umgekehrt zwingen diese Gründe dazu, sich die Frage zu stellen: Was ist überhaupt eine Religion oder eine Weltanschauung im Sinne des Grundgesetzes, daß sie die dort eingeräumten Vorrechte in Anspruch nehmen kann? Das Grundgesetz versucht keine Legaldefinition, setzt vielmehr das im ihm vorgehenden ordre public gegebene Verständnis voraus. Dieses Verständnis geht aber von der abendländischen Erfahrung einer bis zur Trennung gesteigerten Differenz zwischen Religion und Staat aus, verkennt also das Eigentümliche des Islams gründlich. Insofern der Islam zu wissen vorgibt, wie Staat und Gesetz rechtens auszusehen haben, und nicht nur dieses Wissen, sondern vor allem den Willen, dies auch in der Realität durchzusetzen, für die ihm eigentümliche Auszeichnung hält, läßt er sich zutreffender mit den Begriffen einer politischen Partei oder politischen Bewegung erfassen und zwar einer eindeutig verfassungsfeindlichen Partei oder Bewegung.

Das praktische Argument, islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen nicht zuzulassen, treibe die Jugend der muslimischen Einwanderer in Hinterhofschulen („Koranschulen“), deren Verfassungstreue überhaupt nicht mehr überwacht werden könne, die vielmehr eine Domäne fremder und extremistischer Einflüsse würden, verweist natürlich auf ein tatsächliches Problem. Es ist aber nicht einzusehen, warum solchen Auswüchsen eines zu duldenden privaten Systems der Religions-unterweisung nicht durch ordnungsrechtliche Maßnahmen gesteuert werden könnte 48) – wie das ja in anderen Zusammenhängen auch geschieht: Ein „Hinterzimmer-Bildungssystem“ rechtsextremistischer oder gar national-sozialistischer Lehrinhalte wird mit polizeilichen Maßnahmen unterbunden und nicht durch Integration in den Unterricht an öffentlichen Schulen überflüssig gemacht.

Der auf einen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen hinwirkende politische Druck ist leicht zu begreifen. Über Jahrzehnte haben tonangebende Kräfte in allen politischen Parteien unter allen möglichen Vorwänden es zugelassen und begünstigt, daß nicht einzelne Hilfesuchende, sondern ganze Völker sich in Deutschland niedergelassen haben. Aus dieser Gewährung leiten dieselben tonangebenden Kräfte – und natürlich die Einwanderer – inzwischen politische Rechte ab nach dem Motto: Jetzt leben sie zwanzig Jahre hier, jetzt wollen sie auch mitbestimmen! Diese Ersetzung des deutschen Volkes als des grundgesetzlichen Souveräns der Bundesrepublik Deutschland durch ein Nebeneinander von sich mißtrauisch verfolgenden Parallelgesellschaften kann nur als ein fortgesetzter Hochverrat bezeichnet werden. Nun im Zuge des zur Beruhigung des Volkes leerformelhaft herausgestellten Zieles einer „Integration“ der Einwanderer islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zuzulassen hieße, dem Hochverrat den Verfassungsverrat folgen zu lassen.

Anmerkungen:
1) Die in Abschnitt 1 vorgetragenen staatsrechtlichen Überlegungen folgen FRANK J. HENNECKE: Rechtsprobleme religiöser Minderheiten im öffentlichen Schulwesen der Bundesrepublik Deutschland, in: Jahrbuch zur Staats- und Verwaltungswissenschaft, Baden-Baden, Bd. 8/1995, S.83-105
2) Indem Verf. darunter den Inbegriff der grundlegenden Rechtsanschauungen eines Staates sowohl im Verfassungsrecht wie auch im internationalen Privat-, Straf-, Prozeß- und Verwaltungsrecht versteht, folgt er dem Sprachgebrauch der französischen Rechtslehre, von der die arabischen und islamischen Juristen beeinflußt sind. Ein verbreiteter deutscher Gebrauch verwendet ihn einschränkend als einen Begriff des internationalen Privatrechts.
3) Die hier aufscheinende Spannung zwischen liberalem Staatsverständnis und traditionellen katholischen Positionen kann hier nur angedeutet, aber nicht erörtert werden. Sie kann auch unerörtert bleiben, da die katholische Kirche auf dem jüngsten Konzil weitgehend liberale Auffassungen übernommen hat. Weder sind die Widerstand leistenden traditionstreuen Kreise so stark noch scheinen sie darauf aus zu sein, in dieser Spannung mehr als einen theoretischen Dissens zu sehen.
4) Man fragt sich allerdings, was darauf noch zu geben ist, nachdem inzwischen zentrale Menschenrechte gesetzlich ausgehebelt worden sind: das Recht auf Leben durch eine Abtreibungsgesetzgebung, die zum ersten Male in der gesamten Geschichte des deutschen Volkes das Lebensrecht Unschuldiger von Rechts wegen in die Verfügung Dritter stellte; das Recht auf Eigentum durch die Einbehaltung von zum Teil jahrhundertealtem, nach dem Krieg enteignetem Familienbesitz seitens des Staates; das strafrechtliche Rückwirkungsverbot durch nachträgliche Schlechterstellung von Beschuldigten wegen national-sozialisti-scher Straftaten; das Recht der freien Meinungsäußerung durch eine neue Inquisition, die diesmal nicht falsche theologische, sondern falsche historische Behauptungen strafrechtlich verfolgt – und dies mit einem bei anderen Gesetzesverstößen ungewohnten Eifer.
5) Es ist dem hier naheliegenden Mißverständnis zu wehren, der dem grundgesetzlichen Verfassungsstaat vorgegebene deutsche ordre public sei nur vor islamischen Bestrebungen zu schützen. Beispielhaft sei auf die ganz unislamischen Bestrebungen hingewiesen, den grundgesetzlich gebotenen Schutz von Ehe und Familie dadurch in sein Gegenteil zu verkehren, daß man die Begriffe von Ehe und Familie – ent-gegen dem deutschen ordre public – umdeutet.
6) THEODOR MAUNZ, GÜNTER DURIG, ROMAN HERZOG: Grundgesetz, Kommentar, München 1994, Rdnr. 16ff. zu Art. 7.THEODOR MAUNZ, GÜNTER DURIG, ROMAN HERZOG: Grundgesetz, Kommentar, München 1994, Rdnr. 16ff. zu Art. 7.
7) Zum islamischen "Fundamentalismus" und seiner im vorliegenden Zusammenhang nicht weiter inte-ressierenden Unterscheidung vom traditionellen Islam siehe RAINER GLAGOW, HERBERT L. MÜLLER, HANS-PETER RADDATZ, WOLFGANG VON STETTEN, ROLF STOLZ, ULRICH WORONOWICZ: Der fundamentalistische Islam. Wesen – Strategie – Abwehr. – Dokumentation des Studienzentrums Weikersheim Nr. 29, bearbeitet von KLAUS HORNUNG, (Verlag Wolfgang von Stetten) 1999 (ISBN 3-9806529-1-2)
8) Tatsächlich zeigt der schiitische Islam insofern einen im Grundsatz wesentlichen Unterschied zum sunnitischen Islam, als ersterer (dem katholischen Christentum vergleichbar) in etwa ein lebendiges Lehr-amt kennt, das autoritativ den Islam auslegen kann. Dies kann zu einer Anpassung an westliche Vorstellungen führen, muß es aber keineswegs.
9) Hier ergibt sich auch der einzige wesentliche Unterschied zwischen dem jüngeren Islamismus, auch islamischer Fundamentalismus genannt, und dem aus der historischen Entwicklung sich ergebenden "Staatsislam" – ein Unterschied, der für das vorliegende Thema unbedeutend ist. In ihrem Festhalten am islamischen Gesetz unterscheiden sich beide nicht.
10) Sure 3, Vers 110. So jedenfalls das allgemeine Verständnis und die durchgängige Übersetzung. Ich ver-danke GERD-RÜDIGER PUIN, Saarbrücken, jedoch den Hinweis, daß der arabische Text beides nicht zuläßt. Das Prädikat "kuntum" steht im Perfekt und heißt nicht "ihr seid", sondern "ihr wart". Wahr-scheinlich war ursprünglich ein Konditionalsatz beabsichtigt: "Ihr wäret das beste Volk ..., so gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche ..."
11) Diese Theorie des islamischen Rechts ist unter dem Schlagwort "taklîf mâ lâ yutâq" ("Aufbürden, was nicht getragen werden kann") bekannt und stützt sich auf den Vers 7 von Sure 65: "Allah verlangt von niemand mehr, als was er ihm gegeben hat" (ebenso Sure 23, Vers 62). Sie deutet diesen Vers also gerade nicht apriorisch, gemäß dem bekannten ethischen Satz "Du sollst, also kannst du", sondern emprisch, gemäß seiner Umkehrung: "Du kannst nicht, also sollst du auch nicht", stellt also die Sittlichkeit unter die Bedingung der Empirie – entsprechend der Tatsache, daß es im Islam keinen Begriff von Ethik im eigentlichen Sinne gibt, sondern nur eine Zusammenstellung von positiven, nämlich göttlich geoffenbarten Vorschriften moralischen, juristischen, kultischen und hygienischen (d. h. mitunter auch ganz unhygienischen) Inhalts.
12) Siehe Fußnote 11.
13) Siehe MARTIN FORSTNER: Zur Diskussion über die Menschenrechte in den arabischen Staaten. – in: LUDWIG BERTSCH, HANS MESSER (Hg.): 3. Sankt Georgener Symposion 1992: Christen und Muslime in der Verantwortung für eine Welt- und Friedensordnung. Frankfurt/Main 1992, S. 49-94.
14) Typisches Beispiel ist die Stellungnahme des iranischen Vertreters vor der Generalversammlung der Ver-einten Nationen im November 1982, wiedergegeben in SAMI AWAD ALDEEB ABU-SAHLIEH: La définition internationale des droits de l'homme et l'islam. – in: Revue générale de droit international public 1985, 625-716, hier S. 632.
15) Zahlreiche Belege in MARTIN FORSTNER, s. Fußnote 13.
16) "Déclaration Islamique Universelle des Droits de l'Homme". Eine deutsche Übersetzung des arabischen Textes, die die schwerwiegenden und auf eine Täuschung des der arabischen Sprache und islamischer Vorstellungen Unkundigen hinauslaufenden Abweichungen der offiziellen französischen und englischen Übersetzungen vermeidet, ist MARTIN FORSTNER: Allgemeine Islamische Menschenrechtserklärung, CIBEDO-Dokumentation Nr. 15/16, Frankfurt/Main 1982.
17) Wichtig zu nennen ist insbesondere die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam vom 05.06.1990; deutsche Übersetzung in Gewissen und Freiheit 36 (1. Halbjahr 1991), S. 90-98
18) Über die haarsträubenden Zustände im englischen Bradford, zum Beispiel, siehe den Artikel "Forced marriages in the UK" von MARUF KHAWAJA in der Zeitschrift Zameen vom Dezember 1999 (Der Artikel kann vom Verf. bezogen werden.) 
19) Das bekannteste Beispiel dafür ist die islamrechtliche Strafe für Ehebruch: im Koran Auspeitschung, im islamischen Recht aufgrund eines hadîth jedoch die Todesstrafe durch Steinigung – für den, der schon einmal Geschlechtsverkehr in einer Ehe hatte.
20) Sure 4, Vers 34: "Und wenn ihr fürchtet, daß Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!" (Übersetzung von RUDI PARET)
21) Im Juli 2000 erregte MOHAMED KAMAL MOSTAFA, der aus Ägypten stammende Imam der schee im süd-spanischen Fuengirola, nahe Malaga, mit seinem Buch "Frauen im Islam" einen Sturm der Entrüstung in Spanien. In ihm führt der Imam aus, wie die Disziplinierung der Ehefrau vorzunehmen ist, damit die Frau keine sichtbaren Spuren der Mißhandlung davonträgt: "Schläge müssen auf bestimmte Körperteile ausgeführt werden, wie Füße und Hände, und mit einem Stock, der nicht zu dick ist, sondern fein und leicht, damit er keine Schrammen und Male am Körper hinterläßt." (BBC World Service 24.07. 2000, 13:24 GMT).Im Juli 2000 erregte MOHAMED KAMAL MOSTAFA, der aus Ägypten stammende Imam der Mo-schee im süd-spanischen Fuengirola, nahe Malaga, mit seinem Buch "Frauen im Islam" einen Sturm der Entrüstung in Spanien. In ihm führt der Imam aus, wie die Disziplinierung der Ehefrau vorzunehmen ist, damit die Frau keine sichtbaren Spuren der Mißhandlung davonträgt: "Schläge müssen auf bestimmte Körperteile ausgeführt werden, wie Füße und Hände, und mit einem Stock, der nicht zu dick ist, sondern fein und leicht, damit er keine Schrammen und Male am Körper hinterläßt." (BBC World Service 24.07. 2000, 13:24 GMT).
22) Diese islamrechtlich niedrige Stellung schließt natürlich nicht aus, daß die verheiratete Frau und Mutter tatsächlich eine starke Stellung in der Familie haben kann. Das ist mitunter sogar recht verbreitet.
23) Von den vier als rechtgläubig anerkannten Rechtsschulen des sunnitischen Islams hält die sehr verbrei-tete und über die von ihr beherrschte Al-Azhar-Universität in Kairo einflußreiche schafi'itische Rechts-schule die Beschneidung der Frau für Pflicht (wâgib). Eine Minderheit der schafi'itischen Gelehrten und die hanbalitische Rechtsschule sehen sie nicht als strenge Pflicht, aber sehr wohl als verdienstvolle Befolgung des Brauchs (sunnah) des Propheten an. Die hanafitische und die malikitische Schule sehen in ihr ein ehrenvolles Entgegenkommen gegenüber dem Ehemann. Einige Rechtsgelehrte betrachten sie als bloße Sitte in heißen Klimazonen.
24) So die herausragenden Autorität von al-Gazzâlî (+ 1111) – vergleichbar etwa der THOMAS VON AQUINs in der katholischen Kirche –, der in seinem Werk ihya’ ‘ulûm ad-dîn, Beirut (dâr al-kutub al-‘ilmîyah), Band II, kitÁb adab al-nikah, S. 64 bündig schreibt: "Das treffendste und endgültige Wort in der Angelegenheit ist, daß die Ehe eine Form der Sklaverei (riqq) ist. Die Frau ist Sklavin ihres Mannes und ihre Pflicht ist darum absoluter Gehorsam gegen den Ehemann in allem, was er von ihrer Person verlangt."
25) Zum Beispiel: "Gemäß einem von al-Buhârî überlieferten hadît ist der mahr eine wesentliche Voraus-setzung für die Gesetzmäßigkeit der Ehe. 'Jede Ehe ohne mahr ist null und nichtig'" (Encyclopaedia of Islam, Eintrag "mahr").
26) So zum Beipiel in dem hadît "Wer zwei Handvoll Mehl oder Datteln als mahr für seine Frau gibt, hat sich deren Geschlechtsteil legal gemacht" (miskat al-masabîh, Buch II, Abschnitt mahr, hadît Nr. 57).
27) Nach verbreitetster Meinung, natürlich auf einen hadît gestützt, dürfen nur Gesicht und Hände sichtbar sein.
28) ERDMUTE HELLER, HASSOUNA MOSBAHI (Hg.): "Hinter den Schleiern des Islam. Erotik und Sexualität in der arabischen Kultur". – München (Beck) 11993, 21994 (ISBN 3-406-37607-x), Taschen-buchausgabe München (Deutscher Taschenbuch-Verlag) 1997 (ISBN 3-423-04712-7); siehe insbesondere Seite 112ff.
29) "Die Rede der Verschleierten ist ebenso wie sie selbst etwas, das man schamhaft verhüllen muß..." (HELLER, MOSBAHI: "Hinter den Schleiern ...", Fn. 28, S. 81)
30) "Wenn sie [die Frauen] sich selbst überlassen sind, so kennen sie keine Religion. Sie sind ohne Tugend und ohne Erbarmen, wenn es um ihre fleischlichen Begierden geht..." (HELLER, MOSBAHI: "Hinter den Schleiern ...", Fn. 28, S. 81); Alî wird auch folgendes Gedicht zugeschrieben, das im nahg al-bala-ga, einer bekannten Sammlung von (angeblichen) Reden, Briefen und Aussprüchen Alîs enthalten ist, die im schiitischen Islam hochangesehen ist und zum Beispiel nach dem Urteil des Testaments des persschen Revolutionsführers und Theologen (Ayatollâh) Rûdollâh Komainî, herausgegeben vom Islamischen Zentrum Hamburg, an Zuverlässigkeit nur dem Koran nachsteht:
al-mar'atu sarrun kulluhâDie Frau ist schlecht ganz und gar.
wa-sarru mâ fîhâUnd das Schlechteste an ihr ist,
anna lâ budda minhâdaß es ohne sie nicht geht.
Verf. dankt Herrn ANDREAS ISMAIL MOHR, Köln, für den Hinweis auf dieses Gedicht.
31) HANS-PETER RADDATZ: Von Gott zu Allah? Christentum und Islam in der liberalen Fortschrittsge-sellschaft. München (Herbig) 2001 (ISBN 3-7766-2212-1), S. 274ff.; WIEBKE WALTHER: "Die Frau im Islam" – in: PETER ANTES, KHALID DURAN, TILMAN NAGEL, WIEBKE WALTHER: Der Islam. Religion – Ethik – Politik. – Stuttgart (Verlag Kohlhammer) 1991 (ISBN 3-17-011737-8), S. 100 ff.
32) So die marokkanische Soziologin FATIMA MERNISSI in ihrem Buch "Beyond the Veil" 2nd revised edition (Saqi Books) 1985 (ISBN 086356030X), "Beyond the Veil. Male-Female Dynamics in a Modern Muslim Society" Revised (Indiana University Press) 1987(ISBN 0253204232), hier zitiert in der Überset-zung von HELLER und MOSBAHI, Fn. 28, S. 45; vgl. auch FATIMA MERNISSI: The Veil and the Male Elite. A Feminist Interpretation of  Women's Rights in Islam. übersetzt von MARY JO LAKE-LAND – Reprint (Addison Wesley Publishing Company) 1992 (ISBN 0201632217)
33) HELLER und MOSBAHI, s. Fn. 28, S. 103.
34) srâr Ahmad, Chefideologe zur Zeit des später durch Flugzeugabsturz umgekommenen pakistanischen Präsidenten Zia al-Haqq, verkündete im Fernsehen, daß niemand wegen Vergewaltigung verurteilt wden könne, solange noch Frauen in der pakistanischen Gesellschaft sichtbar seien (HANS-PETER RADDATZ: Von Gott zu Allah? ..., S. 274, s. Fn. 31.
35) "Wie die Feder in das Tintenfaß taucht", lautet der Anspruch der geschmackvollen Beweislastregel.
36) Vgl. dazu besonders FORSTNER: "Zur Diskussion über die Menschenrechte", Fn. 13, vor allem S. 67ff.
37) So zum Beispiel MUHAMMAD SALIM ABDULLAH (alias HERBERT KRAHWINKEL): "Was will der Islam in Deutschland?" – Gütersloh (Verlagshaus Gerd Mohn) 1993 (ISBN 3-579-00797-1), der auf S. 124 mit Hinweis auf diese Koranstelle unverfroren behauptet: "Im Koran sind die Glaubens-, Gewissens- und Meinungsfreiheit eindeutig garantiert."
38) So mit Verweis auf die Parallelstellen 10:99f., 12:103 und 16:37 RUDI PARET: Der Koran. Band 1: Übersetzung. – Stuttgart etc. (Kohlhammer) 1966, Anmerkung 277 auf S. 38; derselbe: Der Koran. [Band 2:] Kommentar und Konkordanz. – Stuttgart etc. (Kohlhammer) 1971, S.54f. Zum Ganzen: derselbe: "Sure 2,256: lâ ikrâha fî dîni. Toleranz oder Resignation?" in: Der Islam 45 (1969), S. 299f.
39) Diese dem außerislamischen Verständnis von göttlicher Wahrheit und Offenbarung fremde Lehre von der Aufhebung (Abrogation, nash) von Koranversen durch andere eröffnet auch sonst reiche Möglichkeiten der Irreführung des unwissenden Partners im "ökumenischen" Gespräch. Im vorliegenden Falle werden unterschiedliche Verse als die aufhebenden (abrogierenden, nâsih) genannt, durch die Vers 2:256 als aufgehoben (abrogiert, mansûh) gilt.
40) Für Genaueres wird verwiesen auf JOSEPH SCHACHT: An Introduction to Islamic Law, Oxford 1964.
41) So verlangte Gadd al-Haqq, der inzwischen verstorbene Groß-Imam der in der arabischen Welt hochangesehenen Al-Azhar-Hochschule, in einem Beitrag der Kairoer Tageszeitung Garîdat al-Ahbâr vom 12.06.1995 unter der Überschrift "Wer sich vom Islam abwendet, erhebt sich gegen die allgemeine Ordnung des Staates" Abtrünnige als Hochverräter zu behandeln. Verf. liegt die Kopie eines (religionsgesetzlichen) Rechtsgutachtens (fatwâ) vor, in dem das (sunnitische) "Haus für Rechtsgutachten in der Republik Libanon, dâr al-fatwâ fî gumhûrîyat al-lubnânîyah", also das Büro des muftî des Libanons, auf die Anfrage einer Familie in Deutschland (!) unter dem 13.11.1989 unzweideutig erklärt, daß zumindest der männliche Renegat nach islamischem Recht hinzurichten ist.
42) So z. B. in Abd al-Qâdir ‘Auda: at-tasrî al-ginâ’î al-islâmî muqâranan bi-l-qânûn al-wad‘î (Das islamische Strafrecht im Vergleich mit dem positiven Recht). – 3. Aufl. Kairo 1977, Band I, S. 336f. Dieses anerkannte zweibändige Handbuch des islamischen Strafrechts erklärt den Abtrünnigen für vogelfrei.
43) Offizielle Todesurteile wegen Apostasie sind in den letzten Jahren aus Iran, Sudan und Jemen bekannt geworden. Im Iran und im Sudan sind solche Todesurteile auch vollstreckt worden.
44) Vgl. die an rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen reiche Darstellung von MARTIN FORSTNER: "Das Menschenrecht der Religionsfreiheit und des Religionswechsels als Problem islamischer Staaten". – in: Kanon. Kirche und Staat im christlichen Osten. Jahrbuch der Gesellschaft für das Recht der Ostkirchen, Wien, Band 10 (1991), S. 105-186.
45) Immerhin aber Mauretanien, dessen Strafgesetzbuch in § 306 bestimmt: "Jeder Muslim, der sich unver-hohlen und offen durch Wort oder Tat des Verbrechens der Apostasie schuldig macht, muß aufgefordert werden, innerhalb von drei Tagen sein Verbrechen zu bereuen. Zeigt er innerhalb der Frist keine Reue, wird er als Abtrünniger verurteilt und sein Vermögen fällt der Staatskasse anheim...", in: Gewissen und Freiheit 36 (1991), S.12. Saudi-Arabien hat kein Strafgesetzbuch, sondern wendet unmittelbar die sarî‘ah an.
46) Bekannt ist der Fall des ägyptischen Korangelehrten Nasr Abû Zaid, dessen Ehe wegen angeblicher Apo-stasie zwangsweise geschieden wurde. Hier wurde also in einer Nebensache, dem eherechtlichen Status des der Apostasie Beschuldigten, über die Hauptsache, seine angebliche Apostasie, entschieden, obwohl letztere strafrechtlich nicht normiert ist.
47) So zum Beispiel der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, NADEEM ELYAS, in einem der Frankfurter Rundschau gegebenen Interview, ebenso in seinem Interview in der Süddeutschen Zeitung vom 10.12.2001 unter der Überschrift "'Es muß einen Islam deutscher Prägung geben' – Nadeem Elyas vom Zentralrat der Muslime fordert die Öffnung zur Gesellschaft und verteidigt die drakonischen Strafen der Scharia".
48) Es ist zum Beispiel nicht einzusehen, wieso die Leitung von Moscheen – wie zum mindesten in der Vergangenheit geschehen – von Agenten des türkischen Religionsministeriums mit saudi-arabischem Geld sollte übernommen werden dürfen. 


 
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