54. Jahrgang Nr. 7 / Dezember 2024
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Totgesagte leben länger - Demidoff ante portas
 
Totgesagte leben länger - Demidoff ante portas

von
Eberhard Heller

Einigen älteren Lesern dürfte der Name noch bekannt sein, dessen Träger sich als katholischer Priester ausgab - ohne je ein Zelebret vorgewiesen zu haben - bis heute nicht (!) und angab, sich um die Straßenkinder in Amsterdam zu kümmern, ohne solche interessierten Besuchern vorstellen zu können, um schließlich in Rumänien ein Waisenhaus zu eröffnen, das es in der Tat gab.

Im Zusammenhang mit diesem Waisenhaus hatte ich damals vor ca. 20 Jahren dafür in der EINSICHT (Nr. 5 vom Dezember 1992) um Unterstützung geworben, um sehr bald, besonders von Lesern in Holland zu erfahren, daß mit der Person Demidoffs erhebliche Probleme verbunden waren. So hatte er im Zusammenhang mit der Kießling-Affaire (in der General Kießling fälschlich von Erlenhardt als Homosexueller beschuldigt worden war) im Rahmen eines Personenschutzprogrammes seinen Namen von Udo Erlenhardt in Don Demidoff geändert, - wobei sein "Don" von ihm gerne mit dem "Don" des Don Bosco in Verbindung gebracht wird -, sich die Titulierung "Pater" und eine Soutane zugelegt, um auf diesem Wege als 'katholischer Priester' Kontakt und Zutritt zu konservativen Kreisen und auch zur Redaktion der ‚Einsicht' zu erhalten, obwohl er bis heute nicht nachweisen kann, daß er jemals dazu geweiht wurde. Doch dazu später mehr.

Trotz der warnenden Hinweise in EINSICHT (Nr. 6 vom Febr./März 1993) mußte ich Anfang 1994 feststellen, daß Demidoff weiterhin seine Bettelbriefe als angeblicher Priester an Leser der EINSICHT verschickte, was mich zu einer erneuten und letzten Warnung vor ihm veranlaßte (EINSICHT Nr. 1 vom Mai 1994). In einem mir bekannten Fall tut tat er dies sogar bis ins Jahr 2010. So wurde die Belieferung von Herrn Schaumlöffel erst eingestellt, nach dem dieser in dem anwaltlichen Schriftsatz v. Trotha als Zeuge dazu benannt wurde. Man sieht also, die Spendenmaschinerie des Don Demidoff funktioniert einwandfrei.

Um so verwunderter war ich, als ich im Mai letzten Jahres, zunächst via E-Mail, dann per Post, von Demidoff die Aufforderung erhielt, die angeblich in Heft 1 vom Mai 2010 enthaltenen negativen Äußerungen über ihn und seine Arbeit, die er im Internet ausfindig gemacht haben wollte, zu streichen. Andernfalls drohte er gerichtliche Schritte an. Da ich im Bereich der EINSICHT-Redaktion gelegentlich mit Absurditäten und Verrücktheiten unterschiedlichster Art konfrontiert werde, maß ich diesem Verlangen keine weitere Bedeutung bei, denn in dem beanstandeten Heft taucht nicht einmal der Name von Demidoff auf.

Um so überraschter war ich, als im Sommer 2010 eine von Demidoff bestellte Anwältin mit dem gleichen absurden Anliegen an mich herantrat, die angeblichen Äußerungen aus dem Internet-Heft vom Mai 2010 zu löschen. Auch die Zusendung des Heftes vom Mai 2010 konnte die Anwältin nicht abhalten, im Auftrag von Demidoff am 23.8. 2010 eine (Zivil-)Klage wegen "Persönlichkeitsrechtenverletzung", verbunden mit der Forderung einer Entschädigung von mindestens 15.000 EUR, gegen mich und den von mir vertretenen Freundeskreis der Una Voce e.V. einzureichen. Das Gericht solle mir u.a. verbieten, Demidoff als "falschen Priester" zu bezeichnen. Man stelle sich vor, dieser Mann, der als Student bei den Passionisten eingetreten war, wegen bestimmter Probleme aber wieder entlassen worden war, will, obwohl er seit über 20 Jahren keinen Nachweis für eine gültige Priesterweihe erbringen kann, per Gericht die Anerkennung als Priester erzwingen!! (Im übrigen ist Demidoff äußerst klagefreudig: Nach Angabe in seiner Autobiographie "Der Dornenpriester" waren das allein im Jahre 2003 von ihm angestrengte 33 Prozesse!!)

Nun war ich leider gezwungen, einen Anwalt einzuschalten und mich im Detail zu den einzelnen Punkten der Anklage zu äußern. Ich verschweige nicht, daß ich dazu ca. zwei Wochen benötigte, eine Zeit, die eigentlich für einen dringend nötigen Urlaub eingeplant war. Die Verteidigung übernahm dankenswerterweise Rechtsanwalt Wolf Thilo von Trotha (Ulmenstr. 6, 81545 München), der sich mit viel Akribie und Interesse sowohl in die außergewöhnlich schwierige theologisch-kirchliche Materie als auch in die rechtliche Problematik der Internet-Benutzung eingearbeitet hat, die rechtlicherseits noch einer durchgehenden Aufarbeitung bedarf. (N.b. das war auch der entscheidende Grund für mich, mich auf einen Vergleich einzulassen.)

Leider hatte ich einen Großteil des Demidoff-Dossiers schon vor Jahren vernichtet, weil ich mir nicht vorstellen konnte, es je wieder benutzen zu müssen. Um so überraschter war ich, als ich bei meinen Recherchen im Internet feststellte, daß ein ganzer 'Fanclub' auch massive Einwände gegen Demidoff und sein Gebaren geltend machte. Die dort gegebenen Informationen waren ausgesprochen hilfreich. (Vgl. u.a. nach http://dondemidoff.wordpress.com/category/don-demidoff/; http://balkaninfo.wordpress.com/2009/03/22/don-demidoff-alias-udo-erlenhardt-und-wie-man-prominent-im-balkan-wird/ und
http://www.mein-parteibuch.com/wiki/?title=Don_Demidoff&printable=yes, und http://www.kirchensumpf.to/pater-don-demidoff/)

Mir ging es bei der Klageerwiderungs-Schrift in der Hauptsache darum nachzuweisen, daß Demidoff kein kath. Priester ist, der dies nur vortäuscht, um als angeblicher Kleriker das nötige Vertrauen für die Unterstützung seines Heimes zu gewinnen und um Geld zusammenzubetteln. (Nach Darstellung auf einer Internet-Seite (http://dondemidoff.wordpress.com/) soll Demidoff inzwischen die Leitung des Hauses, in dem sich lediglich "noch eine Sozialstation" befinde (nach Demidoffs eigener Darstellung; vgl. Gerichts-"Protokoll" vom 7.4.2011), abgegeben haben. Das läßt Demidoff Zeit, Kritikern seiner Machenschaften über seine Anwältin via Androhung von Gerichtsverfahren einzuschüchtern.

Ich lasse hier die entsprechenden Passagen aus dem Entwurf der Klageerwiderungs-Schrift einfließen, bei dessen Abfassung ich von einem Leser der EINSICHT, Herrn Schaumlöffel, der als Jurist tätig ist, umfassend unterstützt wurde. (Im folgenden werden Demidoff als "Kläger" und ich als "Beklagter" angeführt.)

"2. Zum Antrag Ziffer I. 2. (der Kläger sei ein falscher Priester):

Auch hier richtet sich der Inhalt der Aussage am Verständnis des Lesers aus: Die Leserschaft der EINSICHT hält es mit der katholischen Kirche so, wie sie bis zu den durch das II. Vatikanum eingeleiteten Reformen verfaßt war:

„Falsch“ ist ein „Priester“ dann, wenn er angibt, Priester zu sein, obwohl er nicht zum Priester geweiht wurde, aber auch dann, wenn er seine Priesterweihe bloß behauptet, im begründeten Zweifelsfalle allerdings nichts dazu unternimmt, diese Priesterweihe nachzuweisen. (...)

Erklärend muß hier angefügt werden, daß nach dem Verständnis der katholischen Kirche der Status des durch die Priesterweihe in diesem Stand versetzten Priesters ein anderer ist als nach evangelischer Auffassung: im Gegensatz zum Verständnis Luthers vom so genannten allgemeinen Priestertum, wonach ein jeder Mensch (als solcher) Priester ist, also ein besonderes Priestertum nicht existiert, beruht das Verständnis des Priestertums in der katholischen Kirche auf der Priesterweihe: Priester ist danach nur derjenige, der als solcher gültig nach dem Ritus der Kirche geweiht worden ist. Das bedeutet: sakramental-rituelle Handlungen, die nach katholischem Verständnis nur ein Priester vornehmen kann, sind nur dann gültig und wirksam vorgenommen, wenn der betreffende Handelnde tatsächlich Priester ist. Unter diesem Gesichtspunkt ist es verständlich, dass in der katholischen Kirche besondere Sorgfalt auf den Nachweis gelegt wird, dass eine Person tatsächlich - und nicht nur angeblich - (gültig geweihter) Priester ist.

Hierzu bestimmt CIC („Codex iuris canonici Pii X.“), publiziert in den „Acta Apostolicae Sedis“ mit der Konstitution „providentissima mater ecclesia“ vom 27.5.1917 - das am 19.5.1918 in Kraft getretene Gesetzbuch der katholischen Kirche; zitiert nach Jone, Gesetzbuch der lateinischen Kirche, 2. Auflage, Bd. 2, 1952):

Kanon 1010 § 1:
„Nach Erteilung der Weihen müssen die Namen der einzelnen Neugeweihten sowie der Name des Weihespenders nebst Ort und Tag der Weihe in das Weihebuch der Kurie jenes Ortes eingetragen werden, wo die Weihe stattgefunden hat. Außer diesem Weihebuch müssen die auf die Weihe bezüglichen Akten sorgfältig aufbewahrt werden.“

Und Kanon 1010 § 2:
„Den einzelnen Neugeweihten soll ein amtliches Zeugnis über ihre Weihe ausgestellt werden. Wurden die Weihen von einem fremden Bischof aufgrund der Weihedimissorien erteilt, dann sollen die Neugeweihten dieses Weihezeugnis ihrem eigenen Ordinarius zwecks Eintragung dieser Weihen in das Weihebuch vorliegen.“

Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass derjenige, der von sich behauptet, geweihter Priester der katholischen Kirche zu sein, dies unschwer nachweisen kann, indem er ein derar-tiges Weihezeugnis (Zelebret) vorlegt oder bei dessen Verlust sich von den im Kanon 1010 genannten Institutionen ein entsprechendes Ersatzdokument ausstellen läßt, im äußersten Falle zum Nachweis seines Status als Priester auf die entsprechenden kirchlichen Behörden, die vom Weihevorgang Kenntnis haben, verweist.

Dies alles gilt allerdings nicht für den Kläger: Der Kläger hat auf damaliges nach den Warnun-gen von Lesern in den Jahren 1992/93 erfolgtes Bitten und Ersuchen seitens des Beklagten, die Anwürfe zu widerlegen, ein derartiges Weihezeugnis über seine Priesterweihe nicht vorlegen können, sondern sich auf Ausflüchte versteift, und zwar solche Ausflüchte, die angesichts der Bestimmungen des Kanon 1010 CIC unter keinen Umständen verfangen können.

Der Kläger hat bisher, d.h. in den letzten 20 Jahren, keinerlei Beweise vorlegen können, daß er tatsächlich Priester ist. Die Beweislast hierfür liegt bei ihm, der er bisher nicht nachgekom-men ist. Vielmehr bestätigen die in diesem Zusammenhang seitens des Beklagten befragten Personen übereinstimmend, daß Demidoff kein Priester sei. Der Beklagte geht daher davon aus, daß Demidoff kein Priester ist und die Gefahr bestehen kann, daß er rituelle Handlungen in betrügerischer oder blasphemischer Absicht simuliert. In religiöser Hinsicht erfüllt dies den Tatbestand von geistlichen Verbrechen, die ähnlich zu bewerten sind wie das Handeln eines angeblichen Arztes, der keine Approbation vorlegen kann und Patienten falsch behandelt, die dadurch zu Schaden kommen.

Demidoff selbst hat in seinem Buch „Katholische Geier” zu seiner Vita angegeben: Nach einem angeblichen Theologiestudium in Frankfurt und Regensburg, sei er im Juli 1965 als Novize in den Orden der „Passionisten” in Mariahoop, Niederlande, eingetreten. In der Vorweihnachtszeit 1968 sei er von seinem Provinzial entlassen worden wegen des Verdachts, während eines Seelsorgepraktikums in einem Mainzer Lehrlingsheim zu einem 18-jährigen
Heimbewohner homosexuelle Beziehungen aufgenommen zu haben. (http://www.kirchensumpf.to/pater-don-demidoff/)

Zur Frage seiner Kirchenzugehörigkeit und seiner Priesterweihe hat der Kläger in dem Brief vom 17.5.2010 an den Beklagten angegeben, er sei im Jahre 1969 aus der Katholischen Kirche ausgetreten. (...) Im gleichen Jahr soll er "in Amsterdam mit fünf anderen von einem Missionsbischof Vandenbosch zum Priester“ geweiht worden sein. (...) Neben Vandenbosch wird von Demidoff auch noch auf einen zweiten, nicht weiter namentlich benannten Weih-bischof hingewiesen. Nach Mitteilung von Pfr. Pietrek vom 21.9.2010 habe der Kläger „behauptet, in einer Weiheliste der Passionisten in Holland zu stehen.“

Der Beklagte hat via E-Mail bei dem jetzigen Koordinator der Passionisten, Pater Gerd Blick, CP, Marienmünster, wegen des Klägers Zugehörigkeit zum Orden der Passionisten angefragt und erhielt am 29.9.2010 folgende Antwort: „Sehr geehrter Herr Heller, ich habe Ihre Mail weitergeleitet an unseren Provinzial (in Holland). Von ihm werden Sie die Bestätigung bekommen, dass Herr Erlenhardt niemals von einem Passionistenbischof zum Priester geweiht worden ist. Im Übrigen müsste er selber dann ja auch eine Urkunde haben, die jeder Priester ausgestellt bekommt, wenn er die Weihe empfangen hat. (...) Pater Gerd Blick, CP"

In der Antwort des holländischen Provinzials heißt es: „In Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Herr Udo Erlenhardt, geboren am 28.11.1944 in Eichelborn, in unserer Ordensprovinz am 23.8.1966 seine zeitlichen Gelübde abgelegt hat. Er ist am 23.8.1969 ausgetreten und seither kein Mitglied mehr unserer Ordensprovinz. Ferner erklären wir, dass er nie von einem niederländischen Passionisten-Bischof zum Priester geweiht wurde. (...) Pater L. A. J. Bos“ (...)

Endlich lüftet der Kläger das Geheimnis um seine Priesterweihe: er sei von einem römisch-katholischen Missionsbischof Stavermann geweiht worden (vgl. seine 2004 erschienene Autobiographie „Der Dornenpriester“, S. 290): „Ich bin römisch-katholisch geweihter Priester, geweiht durch den römisch-katholischen Missionsbischof Stavermann.“ Der „Annuario Pontificio“ von 1968, das Personenstands- und Instituts-Register der "röm.-kath. Kirche", führt zwar unter den residierenden Bischöfen, S. 446, einen Rudolf Joseph Staverman, O.P. auf, der allerdings seinen Sitz in Sukarnapura in Indonesien hatte!!

Schon seit 1988 bestreitet die katholische Kirche, dass Demidoff zum Priester geweiht worden sei. In einem Brief des Generalsekretärs van Munster O.F.M. vom 8.12.1988 an die Bischöfe der Niederlande, die über einen gewissen „Pater Don“ Auskunft haben wollten, heißt es u.a: „Unter der genannten Anschrift in Amsterdam wohnt ein gewisser Stefanus Abbink, der sich auch Pater Dick nennt. Er organisiert Gottesdienste und gehört der Unabhängigen Katholischen Kirche unter Bischof Van den Bosch an, der ebenfalls in Amsterdam wohnt. Auf Nachfrage beim Dekan von Amsterdam und Vikar Dürr ergab sich, dass der Bewohner des Geerdinkhof 103 in keinster Weise zur R.-K. Kirche gehört und dass er weder ein anerkannter Priester im Sinne der R.-K. Kirche ist noch dass in der Gemeinde etwas über eine karitative Einrichtung für Straßenkinder oder irgendeine soziale Tätigkeit unter der angegebenen Anschrift bekannt ist.“

Erzbischof Robu in Bukarest schreibt am 26.1.1993 in einem Brief an P. Georg Demming, Provinzial: „Don Demidoff ist kein Priester, obwohl er die klerikale Uniform trägt und sogar die hl. Sakramente zelebriert. Er wird von der deutschen Polizei wegen mehreren Diebstählen und Betrug gesucht.“ (faksimiliert in Demidoffs Autobiograhie „Der Dornenpriester“, S. 330, wo er dieses Schreiben als „Verleumdungsbrief“ anführt.)

Die Publikation „missio aktuell” - die Zeitschrift des Internationalen Katholischen Missions-werkes e.V., Goethestr. 43, D-52064 Aachen - (5/1994) zitiert den Kläger mit dessen Behauptung, die Kirche, in der er zum Priester geweiht worden zu sein behauptet, sei abgerissen worden. Er, der Kläger, könne sich an die Namen der ehemaligen Theologie-Kommilitonen nicht erinnern. „Alle Papiere, die sein Priesteramt belegen könnten, habe er selber vernichtet.“

Nach neuerlicher Darstellung (in seiner Autobiographie „Der Dornenpriester“, S. 52) schreibt der Kläger die Vernichtung des Weihedokumentes jedoch dem ehemaligen Bischof von Hildesheim, Mgr. Heinrich Maria Janssen (+ am 7.10.1988) zu: „Bischof Janssen wollte meinen Fall nicht weiter vorantreiben. Nachdem, was ich ihm alles ehrlich in einer Generalbeichte eröffnet hatte, war ich indiskutabel für ihn. Er verweigerte mir die Rückgabe meines Weihedokumentes, zerriss es wütend und erklärte: ‚Ihre Weihe ist sowieso ungültig. Einer wie Sie kann gar nicht gültig geweiht worden sein.'“

Die Aktivitäten des Klägers in seiner Eigenschaft als angeblicher Priester hatten schon im Jahr 1993 ein Ausmaß erreicht, daß sogar die DEUTSCHE TAGESPOST vom 23.1.1993 als Sprachrohr der Deutschen Bischofskonferenz auf den Kläger aufmerksam geworden war und vor ihm warnte: "Bislang habe er jedoch nicht beweisen können, Priester zu sein." Als ‚Beweis' für sein Priestertum führt der Kläger an, er habe sich erfolgreich einer Prüfung durch einen Lügendektor unterworfen (“Der Dornenpriester“, S. 129) (...) Der Kläger selbst bestätigt Warnungen der Deutschen Bischofskonferenz, die er als „Rotkäppchen-Mafia“ („Der Dornenpriester“, S. 314 ff.), bezeichnet, seit 1990 vor ihm als „falschen Priester Pater Don Demidoff“: Er schreibt in seinem Werk „Der Dornenpriester“( dort S. 318): „Eine Schlammschlacht im wahrsten Sinne des Wortes. Eine Schlammschlacht, initiiert von Hirten der römisch-katholischen Kirche. Eine Schlammschlacht seit 20 Jahren. Die Inquisition ist tot, es lebe die Inquisition.“

Das vom Kläger als Anlage K5/K6 in Kopie vorgelegte Inkardinationsdokument vom 28.2.1988 als von Herrn Johan Vandenbosch am 28.2.1988 "verkündet und gezeichnet" spricht bezeichnenderweise für sich: Der Kläger, obwohl angeblich zum Priester geweiht und als nach den Regeln der katholischen Kirche erfolgreicher Absolvent eines Theologie-Studiums vermag offensichtlich nicht die Begriffe „Ordination“ und „Inkardination“ zu erfassen. (...) (Soweit der Auszug)

Zu dem für den endlich auf den 7.4.2011 festgelegten Verhandlungstermin konnte ich wegen der gleichzeitigen Betreuung meiner Fotoausstellung auf Sylt nicht teilnehmen. Herr von Trotha hat mich aber über den für den Verein günstig verlaufenen Termin telefonisch ausführlich unterrichtet, später auch schriftlich: "Der Kläger war persönlich anwesend; teilweise wirkte er auf das Gericht zunächst respektabel; als er aber bestritt, sich als katholischer Priester bezeichnet zu haben, hielt ich ihm sein eigenes Buch vor, ebenso das Gericht, das gut vorbereitet war. Er schwieg auf diesen Nachweis seiner unredlichen Aussage, die man als versuchten Prozeßbetrug qualifizieren könnte. (...) Immer wieder bezeichnete er sich als Opfer einer langen Kampagne, auch als Ihr Opfer. Das Gericht, das sich im Internet noch bis kurz vor dem Termin schlau gemacht hatte, hielt ihm vor, daß er auch Zielscheibe zahlreicher Angriffe von anderer Seite war und ist.“

Demidoff selbst hat also zur Frage, ob er geweihter Priester ist, selbst die entscheidende ‚Einlage' ,zelebriert': Der dort persönlich erschienene Kläger Demidoff hat vor versammelter 'Mannschaft', nämlich dem Gericht, seinem eigenen und dem gegnerischen Anwalt gegenüber in öffentlicher Verhandlung erklärt, er selbst habe von sich nie behauptet, katholischer Priester zu sein! Er wurde sodann von dem gut präparierten Gericht und dem gegnerischen Anwalt anhand seiner eigenen Äußerungen und Veröffentlichungen eines Besseren belehrt, worauf er nichts zu erwidern wußte. Ein Ding aus dem Tollhaus: Demidoff, der „Dornenpriester“, wegen des Nachweises seines Priestertums ins „Kreuzverhör“ genommen, wechselt Farbe, Gewand und Sprache: Er habe doch nie behauptet, katholischer Priester zu sein - geht es noch entlarvender?

Herr von Trotha in seinem Bericht weiter: "Er beleidigte Sie auch dadurch, daß er sagte: '...drei Attentate auf mein Leben durch Dr. Heller.' Das war zwar nicht als Scherzerklärung zu werten, in seiner Absurdität jedoch nicht wirklich ernstzunehmen." Herr von Trotha hat dann einen zunächst widerruflichen Vergleich abgeschlossen, dem ich nach reiflicher Überlegung zugestimmt habe. Der Vergleich sieht einmal vor, daß Demidoff auf seine Forderungen und eine Entschädigung verzichtet. Herr von Trotha schrieb mir dazu folgende Anmerkung: "Zur von Demidoff eingeklagten 'billigen Entschädigung' von 15.000,-- EUR äußerte sich das Gericht verhalten skeptisch, weil es bei vorläufiger Betrachtung die Schwere des Eingriffs als nicht ausreichend ansah für eine Entschädigung." Zum anderen sieht der Vergleich vor, daß die Passage in der EINSICHT vom Mai 1994, in der über Demidoff negativ berichtet wird, im Internet-Archiv dauerhaft gelöscht wird.

Das Gericht monierte, daß man mit dem Eintrag von "Demidoff, Einsicht" bei Google direkt - und nicht wie eigentlich geplant über die "Archiv"-Funktion - auf die Internet-Seite vom Mai 1994 mit den von Demidoff kritisierten Aussagen gelange, weswegen eine anhaltende Präsenz der "Hinweise" gegeben sei.

Ich habe deshalb zugestimmt, weil die - über die nicht zu leugnende Behauptung, Demidoff sei entgegen seinen eigenen Behauptungen nicht geweihter (katholscher) Priester - Passage Behauptungen enthält, die ich nach 17 Jahren so im einzelnen nicht mehr belegen kann, und weil die entscheidende Kritik an Demidoff, sein vorgetäuschtes Priestertum, in den Passagen der EINSICHT vom Febr./März 1993 enthalten sind, die vom Gericht nicht beanstandet wurden. Dort heißt es u.a.: "Kaum aber war das neue Heft versandt worden, erhielt ich vornehmlich aus Holland Briefe, in denen ich vor Don Demidoff gewarnt wurde, der sich in betrügerischer Absicht als Priester ausgebe, es aber nicht sei."

"Denn" - wie ich von Herrn Schaumlöffel mitgeteilt bekam - "die Rechtsprobleme, was das Feld Meinungs- und Äußerungsfreiheit einerseits und Persönlichkeits- und Ehrenschutz andererseits angeht, sind heikel und daher der Ausgang nicht exakt vorhersehbar, zumal bei angeblich unwahren Behauptungen der Äußernde die Beweislast trägt: er wird bei Nichterweislichkeit so behandelt, als wäre seine Behauptung unwahr."

Um sich ein Bild, eher eine Skizze von Demidoffs schillernder und vielgesichtiger Persönlichkeit zu machen, lese man seine Autobiographie. Darin scheut er sich nicht einmal zu behaupten, in einer angeblichen Vision, in der ihm der hl. Don Bosco erschienen sei, habe dieser ihn, den angeblichen „Dornenpriester“, (Titel seiner Autobiographie) bereits zu Lebzeiten unter die Schar der Heiligen im Himmel versetzt: „Wir bereiten Dir ein Fest, wenn du zu uns kommst in die Gemeinschaft der Heiligen. Wir warten auf dich im Himmel.“ (Autobiographie, S. 470, Worte, die ihm der hl. Don Bosco angeblich „diktiert“ habe; S. 464)

Vielleicht sind 'Totgesagte' doch 'sterblich'. Demidoff ante portas? Da blieb er auch!

***

AUSSPRÜCHE VON GEORGES BERNANOS (1888-4948)

"Man reformiert die Kirche nicht anders, als indem man an ihr leidet. Man reformiert die sichtbare Kirche nicht anders, als indem man für die sichtbare Kirche leidet. Man reformiert die Laster der Kirche nur, indem man das Beispiel ihrer heroischen Tugenden verschwenderisch ausschüttet."
"Seltsame Vorstellung, als katholischer Schriftsteller für die zu schreiben, die Geschriebenes verachten! Bittere Ironie, überreden und überzeugen zu wollen, während ich doch zutiefst weiß, daß der Teil der Welt, der noch der Erlösung fähig ist, einzig den Kindern, den Helden und den Märtyrern gehört."
"Ich erkläre ohne das geringste Zögern, daß ein überzeugter kommunistischer Arbeiter, der sich für eine ihm gerecht erscheinende Sache opfert, unendlich viel näher dem Reiche Gottes ist als ein Bourgeois des letzten Jahrhunderts, der zehnjährige Kinder wie Sklaven zwölf Stunden täglich in den Fabriken arbeiten ließ." (zusammengestellt von Gerd-Klaus Kaltenbrunner)
 
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