Abtreibung und danach... ?
Flugblatt der Aktion Leben
Folgeerscheinungen nach Abtreibungstötungen können sein:
1. Direkt-Komplikationen - Verletzungen der Gebärmutter, Blutungen - Infektionen und ihre Folgen, wie Fieber, Entzündungen
2. Spätere Komplikationen - Unfruchtbarkeit - Menstruationsstörugnen - Verwachsungen im Unterleib - Fehlgeburten und Frühgeburten bei späteren Schwangerschaften - erhöhte Säuglingssterblichkeit (während und nach der Geburt) - vermehrt Eileiter- und Bauchhöhlenschwangerschaften
3. Psychosomatische Folgeerscheinungen - Menstruationsbeschwerden - funktionelle Unterleibsbeschwerden (d.h. ohne direkte organische Ursache) - funktionelle Sexualstörugnen - Migräne, Schlafstörungen, Alpträume
4. Seelische Folgeerscheinungen - Unkontrolliertes, unbegründetes Weinen - Allgemeine Angstzustände - Stimmungsschwankungen, Unausgeglichenheit - Zeichen nervlicher Schwäche, z.B. Schweißausbrüche - Zittern, Erröten, Erblassen, innere Unruhe - Schwierigkeiten bei Konzentrations- und Gedächtnisleistungen - Depressionen - Scham-, Reue- und Schuldgefühle - Selbstmordgedanken und Selbstmordversuche - Absterben des Gefühlslebens "Roboterfeeling" - Gefühl der emotionalen Gleichgültigkeit - Gefühl der Einsamkeit bzw. des Beschmutztseins hinsichtlich der Beziehung zu Gott und den Menschen - Störung des Selbstwertgefühls - Auoaggressionen (Nägelkauen, Zähneknirschen, Kratzen, provozierte Unfälle) - Medikamenten-, Alkohol- und Drogenmißbrauch - Haß- und Ekelgefühle gegenüber der Sexualität - Nicht angemessene Gefühlreaktionen z.B. bei schlürfenden Staubsauergeräuschen - zwanghaftes Wiedererleben der Abtreibung in der Erinnerung - erneute Schwangerschaft als "Ersatzobjekt" für das verlorene Kind (z.T. zwanghafter Kinderwunsch) --dadurch bedingt: - Mehrfachabtreibung (zwanghafte Wiederholung) - Wut und Haß gegenüber dem Kindsvater, dem abtreibenden Arzt, Männern generell - Nicht angemessene Gefühlsregungen beim Anblick einer Schwangeren bzw. eines Säuglings - Erhöhter gefühlsmäßiger Widerstand bei frauenärztlichen Untersuchungen - Angst vor "Bestrafung" durch schwere Krankheiten oder Unfälle der anderen Kinder (Niobe- Syndrom) Grund dieser Krankheiten ist die massive Verdrängung des Erlebten. Diese Symptome werden manchmal nach langer Zeit erst der Abtreibung zugeordnet und als mögliche Folgen anerkannt. (Quelle: Rahel) Natürlich kann das nicht heißen, daß alle Frauen, die an einer solchen Krankheit leiden, deshalb abgetrieben haben müssen.
Krisenzeiten können verstärkt auftreten: - unmittelbar nach dem Eingriff (Wundschmerz - Hormonumstellung) - in den ersten Wochen nach der Abtreibung - um den errechneten Geburtstermin - am Jahrestag der Abtreibungstötung - nach der Geburt eines Kindes in der Familie oder im Bekanntenkreis - nach einem Todesfall in der Familie oder im engeren Bekanntenkreis - bei einer Enttäuschung / Krach z.B. in der Ehe - ganz massiv im Klimakterium - auf dem Sterbebett
Manche Frauen versuchen durch - besonderes Engagement im Kampfgegen dieAbtreibungstötung (in Lebensrechtsgruppen) ihr inneres Gleichgewicht wiederzufinden - andere engagieren sich in militanten Frauengruppen (Sozialisierung der Schuld) - oder durch besonders soziales Engagement (z.B. Aufnahme eines Pflegekindes oder Adoptionskindes)
Andere Formen der Auseinandersetzung mit der Abtreibungstötung können sein: - Tagebuchaufzeichnungen - Schreiben von Gedichten, Büchern, Briefen - Malen von Bildern und Zeichnungen zum Thema: Kind, Tod, usw. - Umsetzung der Problematik in Musik (...)
E-Mail: post@aktion-leben.de - Internet: www.aktion-leben.de Dieses Infoblatt kann als Faltblatt in A5-Größe in beliebiger Menge kostenlos zum Verteilen angefordert werden. V.i.S.d.P.: AKTION LEBEN e.V. - Postfach 61 - D-69518 Abtsteinach/Odw.
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ProLife - eine Krankenkasse zur Vermeidung von Abtreibungsmitfinanzierung?
Anmerkung der Redaktion:
In Heft Nr. 3 vom August 2010 hatten wir in den Mitteilungen der Redaktion auf die Krankenkasse ProLife aufmerksam gemacht, um Versicherte aus der Mit-Finanzierung von Abtreibungen zu entlassen. Inzwischen hat die AKTION LEBEN in ihrem Rundbrief 1/2011 die Konstitutionen dieser Krankenkasse näher untersucht. Wir stellen hier sowohl die Befürwortung dieses Modells als auch seine kritische Würdigung vor, damit sich der Leser ein Bild machen kann.
E. Heller
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Wie man Abtreibungsmitfinanzierung vermeiden kann
Abtreibung ist die Todesursache Nr. I in Europa. Jeden Tag werden allein auf dem Territorium der Europäischen Union rund 3300 Kinder noch im Mutterleib getötet (...) Nach einer Studie des spanischen "Institute for Family Policies" (IPF), die den Titel "Abtreibung in Europa und Spanien 2010' trägt, verloren im Jahr 2008 in den 27 EU-Mitgliedstaaten 1207646 Kinder ihr Leben durch Abtreibungen (...) Rechnet man die Nicht-EU-Staaten hinzu, wurden 2008 auf dem europäischen Kontinent - einschließlich Russlands - rund 2,9 Millionen ungeborene Kinder Opfer einer Abtreibung. Das entspricht der Gesamtbevölkerung von Estland (1,3 Mio), Zypern (0,8 Mio), Luxemburg (0,5 Mio) und Malta (0,4 Mio) (Die Tagespost vom 6.3.2010, Plattform Ärzte für das Leben, 31. Jahrgang, Nr. 3/2010).
Ist man gezwungen, die Abtreibungen durch seine Krankenkassenbeiträge indirekt mitzufinanzieren? Seit kurzem gibt es auch in Deutschland eine Alternative für alle, die den Abtreibungswahnsinn nicht mitfinanzieren wollen: PRO LIFE Deutschland bietet eine gesetzliche Krankenversicherungslösung an, die den Schutz des menschlichen Lebens fördert. Seit nunmehr zwei Jahrzehnten bietet PRO LIFE in der Schweiz eine Krankenversicherungslösung mit Verzicht auf Abtreibung an - mit außerordentlich großem Erfolg. Inzwischen zählt PRO LIFE dort über 50.000 Versicherte. Im Jahr 2009 brachte das Ehepaar Almut und Dr. Gerd Josef Weisensee, welches den Verein PRO LIFE in Bern 1989 gegründet hatte, das Schweizer Konzept endlich auch nach Deutschland.
Das Konzept Ende der 1980er Jahre fiel Herrn Dr. Gerd Josef Weisensee als Leiter des Rechenzentrums der Schweizer Krankenkassen auf, dass bei Frauen nach einer Abtreibung die psychisch verursachten Folgebehandlungen nicht mehr enden wollen. Deshalb gründete er mit seiner Frau in Bern den Verein PRO LIFE, dessen Mitglieder auf die Abtreibung verzichten und dafür in den Genuss einer sehr preisgünstigen Krankenversicherung kommen.
Dieses Konzept wurde auf die deutschen Gegebenheiten angepasst. Die Mitglieder von PRO LIFE Deutschland sind bei der Verwaltungsstelle PRO LIFE der gesetzlichen Betriebskrankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen (BKK IHV) in Wiesbaden krankenversichert. PRO LIFE Deutschland schüttet dabei das Werbebudget als Entbindungsgeld und Stillgeld an seine Mitglieder aus und unterstützt bedürftige Schwangere.
Alle Leistungen Sie erhalten alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von A wie Arztbesuch bis Z wie Zahnarztbehandlung von der Verwaltungsstelle PRO LIFE der Krankenkasse für Industrie, Handel und Versicherungen ( www.bkk-ihv.de ) in Wiesbaden. Diese Betriebskrankenkasse mit über 100jähriger Tradition hat sich schon immer ganz besonders für Familien eingesetzt. Als Kooperationspartner von PRO LIFE unterstützt sie den Schutz ungeborener Kinder.
Bonusprogramme und Wahltarife Außerdem stehen Bonusprogramme und Wahltarife zur Verfügung, die besonders für Familien interessant sind und von Ökotest (Ausgabe 9/2009) mit sehr gut bewertet wurden.
Baby-Willkommens-Geld von PRO LIFE Mitglieder erhalten bei der Geburt eines Kindes ein Baby-Willkommens-Geld in Höhe von gegenwärtig 300 Euro als freiwillige Leistung. Der freiwillige Verzicht der Versicherten auf Abtreibung steht in völligem Einklang mit der deutschen Rechtslage. Durch den solidarischen Verzicht aller Mitglieder setzt PRO LIFE ein Signal in unserer Gesellschaft und macht deutlich, dass der Schutz ungeborener Kinder keine Privatsache ist.
Man fragt sich, warum so etwas eine Privatinitiative ist und nicht von der Bischofskonferenz veranlasst wurde oder warum diese Initiative auch jetzt nicht von den "Kirchenoffiziellen" eifrig beworben wird... Nähere Informationen unter: www.prolife-deutschland.de
Thomas Ehrenberger "Beiträge" Nr. 93, Aug./Sept 2010, S. 30 f.)
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ProLife - eine Krankenkasse ?
In den letzten Monaten sind wir häufig auf die sog. ProLife-Krankenkasse angesprochen worden. Wir möchten vor einer endgültigen Klärung der Sachlage folgende Stellungnahme abgeben: In Deutschland gibt es seit 1995 keine direkte Finanzierung der allermeisten Abtreibungstötungen durch die gesetzlichen Krankenkassen! Nach Gesetzeslage werden etwa 95 % der Abtreibungstötungen zwar von den Krankenkassen "vorfinanziert". Die Krankenkassen rechnen sodann mit den Landes-Sozialämtern die Kosten ab und erhalten für diesen Aufwand eine Vergütung. Da aber vom Bundesverfassungsgericht (Urteil von 1993) vorgeburtliche Tötungen aufgrund "medizinischer Indikation" (was auch immer das heißen soll) und ethisch-kriminologischer Indikation (nach Vergewaltigung) "nicht rechtswidrig", d.h. "rechtmäßig" sind, hat der Gesetzgeber die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, diese zu finanzieren!
BEAUFTRAGTE KRANKENKASSE FINANZIERT WEITERHIN ABTREIBUNGEN VOR
Die ProLife Deutschland GmbH & Co.KG hat eine Kooperation mit einer gesetzlichen Krankenkasse geschlossen. Dorthin werden Aufnahme-Anträge vermittelt mit "Verzicht auf Abtreibung", was dem Vermittler (also der ProLife Deutschland GmbH & Co.KG) eine Provision einträgt. Das heißt, der Antragsteller verzichtet selbst auf Abtreibung! Von der beauftragten Krankenkasse dagegen werden weiterhin Abtreibungen nach gesetzlicher Regelung bezahlt (bei medizinischer und kriminologischer Indikation) bzw. vorfinanziert (für die große Menge der Abtreibungen). Gleichzeitig unterschreibt der Antragsteller eine Erklärung/Vollmacht, daß der Vermittler, ProLife Deutschland GmbH & Co.KG, einen Wechsel zu einer anderen Krankenkasse vornehmen kann.
Zusätzlich wird der Antragsteller Mitglied eines "ProLife-Förderkreises", dessen Bedeutung bislang unklar geblieben ist. Nach Rückfrage argumentiert "Pro-Life Deutschland GmbH & Co.KG", daß der erste Effekt darin bestehe, Krankenkassen vor Augen zu führen, daß sie hier eine Kostenersparnis durch eine solche Mitgliederkonstellation haben würden. Ein Versicherungsfachmann, den wir konsultiert haben, bezweifelt das, weil die Kalkulationsgrundlagen in der Versicherungswirtschaft völlig andere seien. Danach ist die Abtreibungstötung inklusive evtl. auftretender Folgeerkrankungen unter dem Strich noch billiger als z.B. die lebenslangen Kosten für ein behindertes Kind, die in die Millionen gehen könnten. Also zu kurz gedacht!
Immer wieder müssen wir feststellen, daß viele Menschen in der Lebensrechtsbewegung meinen, daß es mit der "ProLife Deutschland GmbH & Co.KG" eine gesetzliche Krankenkasse gebe, die keine Abtreibungstötungen finanziere. Das stimmt so also nicht!
UNSER VORSCHLAG
Viel interessanter wäre es, nicht "nur" die Abtreibungstötung herauszustellen, was im Effekt zweifelhaft ist (siehe oben), sondern alle Themenbereiche, die uns Christen, insbesondere Katholiken, in Gewissenskonflikte bringen. Die finanziellen Einsparpotentiale wären z.B. viel eindeutiger bei Verzicht auf Organtransplantationen nach sog. Hirntod, Verzicht auf Invitro-Fertilisation (künstliche Befruchtung), Verzicht unserer Töchter auf die kostenlose Verschreibung der "Pille", die von jeder Krankenkasse bis zum vollendeten 21. Lebensjahr finanziert wird. Gerade durch die "Pille" werden junge Frauen gesundheitlich schwer geschädigt, die immensen Gefahren durch die Hormonbehandlung für kommende Generationen kommen noch hinzu.
Wer wäre bereit, eine solche weitergehende Einlassung zu unterstützen? In unserem nächsten Rundbrief und evtl. per Internet beabsichtigen wir eine diesbezügliche Umfrage zu starten. (AKTION LEBEN, Rundbrief 1/2011, Walter Ramm, Postfach 61, D - 69518 Abtsteinach/Odw.)
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Nachrichten, Nachrichten, Nachrichten...
In vielen islamischen Ländern Morde nach Religionswechsel - Morde an Ex-Moslems, die zum christlichen Glauben übergetreten sind, gehören in vielen islamischen Ländern zum Alltag. Westliche Politiker und Kirchen verharmlosen die Verfolgung von christlichen Konvertiten und geben sich damit zufrieden, daß fast alle Staaten Religionsfreiheit versprechen und überall einheimische Kirchen existieren. Dabei übersehen sie, daß die Kirchen nur so lange unbehelligt bleiben, wie sie den Islam nicht kritisieren, Mohammed nicht verleumden, den Koran nicht in Frage stellen und keine Mission betreiben. Für Christen, die früher Moslems waren, gilt die Religionsfreiheit nicht. Ihnen droht die Ermordung, da der Koran für Abtrünnige die Todesstrafe fordert. Grundlage ist die Anweisung Mohammeds: "Wer immer seine Religion wechselt, den sollt ihr töten!" Selbst in der Türkei, wo die Scharia nicht gilt, sind Konvertiten in östlichen Regionen des Landes ihres Lebens nicht sicher. Sogar Moslems, die sich nicht an die Vorschriften des Islam halten, fühlen sich durch fanatische Moslems gefährdet. Auch bei den "Ehrenmorden", die die deutsche Öffentlichkeit zunehmend beunruhigen, geht es neben der familiären Ehre auch um die Ehre des Islam. Schon das Ablegen des Kopftuches kann als Abkehr vom Islam gedeutet werden. Als Folge davon nehmen die meisten Kirchen in islamischen Staaten keine Konvertiten auf. Sie wollen nicht riskieren, daß die Behörden ihre Gemeinden schließen oder daß radikale Moslems einzelne Repräsentanten umbringen. Nur wenige Christen wagen es, sich trotz massiver Anfeindungen öffentlich zu ihrem Glauben zu bekennen. Dabei treffen sie immer öfter auf ein interessiertes Publikum. Missionarische Schriften finden reißenden Absatz. Immer mehr Menschen wünschen persönliche Gespräche, und über das Internet kommen immer mehr Bitten um weitere Informationen. (Privat-Depesche Nr. 32, 10.8.05)
Zwangsheiraten in Deutschland - Nach einer Studie des Familienministeriums "gab die Hälfte der mit einem türkischen Partner verheirateten Türkinnen an, Verwandte hätten den Ehemann ausgewählt. Jede vierte kannte den Mann vor der Hochzeit nicht, und 17 Prozent hatten das Gefühl, zu der Ehe gezwungen zu sein." Deswegen sollen nun die Strafbestimmungen wegen Nötigung verschärft werden, die bisher in diesem Zusammenhang noch nie erfolgreich angewendet wurden. Allerdings wurde ein Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, der einen eigenen Straftatbestand schaffen wollte, von der Bundesregierung abgelehnt. Ein Berliner Haus für entflohene zwangsverheiratete Frauen, dessen Adresse nicht genannt werden darf, hatte 25 Mädchen und Frauen allein im Jahr 2002 zu betreuen - alle mit islamischem Hintergrund. 15 waren jünger als 18 Jahre, fünf jünger als 16 Jahre. Das jüngste Mädchen war zwölf Jahre. (FAZ 22.11., S.9) |