e. Die fehlende ‚Intention’ bei der Weihe nach dem Montini-Ritus:
Daher bleibt die schlichte Frage zu beantworten: Ist der Ritus der Priesterweihe der Konzilskirche in seinem ‚bloß’ rituellen Teil seinem Wesen nach dem Ritus der Kirche gleichzusetzen; ist es der Ritus der Kirche sozusagen nur in einem anderen ‚Aggregatszustand’, nur in einer ‚modernen, ansprechenderen Form’ - oder ist es ein Ritus, der in seinem Gesamtgefüge niemals von der Kirche gebraucht worden ist und auch niemals von ihr gebraucht werden wird, eben weil die Kirche in ihrem Wesen unveränderlich ist und ihrem Haupte, Christus stets treu bleibt und weil der zu prüfende Ritus dem Wesen des von Christus eingesetzten Weihesakramentes, dessen Spendung die Kirche ja vollzieht, widerspricht?
a. Im Anschluß an die Neuerungen auf und nach dem sog. II. Vatikanischen Konzil wurde in der Konzilskirche das Meßopfer abgeschafft und durch ein ‚Herrenmahl’, eine ‚Gemeindeversammlung’ ersetzt. Außer der folgenden in wenigen Sätzen zusammengefaßten Bewertung unterlasse ich hier weitere Ausführungen und Zitate: Diese Abhandlung richtet sich ja nicht an einen offenen Personenkreis, sondern nur und ausschließlich an diejenigen, die insoweit informiert sind und deshalb die Position der derzeitigen Vakanz des Stuhles Petri vertreten:
„Pauls VI. ‚Messe’ - von ihm definiert als ‚eine Versammlung des Volkes mit dem Priester als Vorsitzendem, um die Erinnerung an das Herrenmal zu feiern’ - gleicht einer protestantischen Abendmahlsfeier. Eine der bezeichnensten Änderungen zum Zwecke der Eliminierung der Transsubstantiation war die, daß man zum einen die Konsekrationsworte durch das ‚Verlesen des Einsetzungsberichtes’ ersetzte. Aber man begnügte sich nicht damit: zum anderen wurden die Konsekrationsworte auch noch gefälscht. Als man nämlich die Volkssprachen in die Liturgie einführte, setzte man anstelle der lateinischen Formel (für die Verwandlung des Weines) ‚qui pro vobis et pro multis effundetur’ (‚das für euch und für viele vergossen wird’) die Fälschung ‚das für euch und für alle vergossen wird’, wodurch man sich eine blasphemische und sakrilegische Lüge zu Schulden kommen ließ, da man Christus Worte unterschob, die er niemals ausgesprochen hatte, wie dies vom Konzil von Trient definiert wurde.“ (Howson in ‚Einsicht’ 4/1987, S. 153)
b. Meßopfer und Priestertum sind aber untrennbar miteinander verknüpft:
„Das Priestertum, welches durch die Weihe übertragen werden soll, ist geschlüsselt auf das Meßopfer, welches der Priester in personam Christi Gott darbringen soll. Ohne Opfer kein Priestertum! Das war bisher unbestritten.“ (Heller in ‚Einsicht’ 7/1997 S. 65) „Opfer und Priestertum sind nach göttlicher Anordnung so verknüpft, daß sich beides in jedem Bund findet. Da also im Neuen Bund die katholische Kirche nach der Einsetzung des Herrn die heilige Eucharistie als sichtbares Opfer empfangen hat, so muß man auch erkennen, daß es in ihr ein neues, sichtbares, äußeres Priestertum gibt, in welches das alte Priestertum übergegangen ist (Hebr. 7, 12 ff.). Daß dieses Priestertum von unserem Herrn und Heiland eingesetzt wurde, daß den Aposteln und ihren Nachfolgern im Priestertum die Gewalt übertragen wurde, seinen Leib und sein Blut zu verwandeln, Opfer und darzubringen und auszuteilen, sowie Sünden zu vergeben und zu behalten, das zeigt die Heilige Schrift, und das hat die Überlieferung der katholischen Kirche immer gelehrt.“ (Konzil von Trient, 7. Sitzung, 1. Kapitel) „Wer sagt, im Neuen Bund gebe es kein sichtbares und äußeres Priestertum, oder, es gebe keine Vollmacht, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu verwandeln und darzubringen, Sünden zu vergeben und zu behalten, sondern nur das Amt und stehen bloßen Dienst an der Verkündigung des Evangeliums…, der sei ausgeschlossen.“ (Konzil von Trient, 7. Sitzung, 4. Kapitel, Kanon 1) „Bis heute aber halten die Anglikaner allgemein für die wesentliche Form der Priesterweihe folgende Worte: ‚Empfange den Heiligen Geist.’ Aber diese Worte sind weit davon entfernt, die Weihe zum Priestertum genau zu bezeichnen, oder dessen Gnade und dessen Gewalt, die ja hauptsächlich die Gewalt ist, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu konsekrieren und als Opfer darzubringen durch das Heilige Meßopfer, welches nicht ein bloßes Gedächtnis des am Kreuze vollzogenen Opfers ist.“ (Papst Leo XIII. in dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9. 1896)
c. Daher bergen die in der Konzilskirche vorgeschriebenen neuen Weiheriten in ihrem ‚bloß’ rituellen Teil eine ‚semantische Verschiebung’ des Begriffs des Priestertums: der Priester wird als Beauftragter des Volkes verstanden, der die Volksgemeinde vertritt.
Dazu zunächst die auszugsweisen Ausführungen eines der Konzilskirche grundsätzlich so gewogenen und, was die Bewertung der Wirksamkeit des neuen Ritus der Priesterweihe angeht, so nahezu arglosen ‚Kronzeugen der Anklage’ wie Kröger (a.a.O., die nachfolgenden Auszüge wurden entnommen aus seinen Ausführungen auf den S. 36 – 44):
"Die Ansprache des Bischofs vor der Weihe war früher verpflichtend, ist aber jetzt ins Belieben des Bischofs gestellt… Es fällt auf, daß in der Ansprache siebenmal das ‚Volk Gottes’ vorkommt. Daran könnte man eine große dogmatische Aufklärung anknüpfen, nämlich um zu zeigen, daß in der Konzilskonstitution ‚Lumen gentium’ das Bild von der Kirche, das ‚Volk Gottes’ niemals mit seinem Komplementärbegriff ‚König’ (Christus) konsequent durchgeführt ist. Man müßte weiter zeigen, daß das Bild vom ‚mystischen Leibe’ erheblich besser ist als das Bild vom ‚Volk Gottes’, weil nämlich der gnadenhaft-übernatürliche Zusammenhang der Christen mit Christus in der Parallele der Glieder des Leibes mit dem Haupt sehr gut in seiner Innigkeit zum Ausdruck kommt, was bei den ‚Bürgern’ eines ‚Volkes’ gegenüber dem ‚König’ nicht der Fall ist und auch gar nicht sein kann… Früher hieß es über die Aufgaben des Priesters, er müsse ‚opfern, segnen, vorstehen, predigen und taufen’ (offere, benedicere, praeesse, praedicare et baptizare, Pont. 1941, p. 24). Jetzt: ‚Die Priester werden geweiht, damit sie das Evangelium verkünden, das Volk Gottes leiten und dem Gottesdienst vorstehen, vor allem beim Opfer des Herrn’… Eine Akzentverschiebung ist erkennbar… Wohl aber ist die Änderung des Gebetes zur Salbung erwähnenswert. Bisher wurde nämlich der kräftige Ausdruck ‚konsekrieren’ verwendet. ‚Würdige dich, Herr, diese Hände durch die Salbung und durch unseren Segen zu konsekrieren und zu heiligen’ (Pont. 1941, p. 29). Jetzt: ‚Unser Herr Jesus Christus, den der Vater mit dem Heiligen Geist und mit Kraft gesalbt hat, behüte und stärke dich in deinen Aufgaben, das Volk Gottes zu heiligen und Gott das Opfer darzubringen.’… Die Hände werden zwar nach wie vor gesalbt, aber es wird dabei nicht mehr von der Salbung der Hände (früher: ‚manus istas’) gesprochen. Das bedeutet, daß man diese Salbung auch anderswo vornehmen könnte, z.B. an der Stirn. Der Zweck der Salbung ist dem Wortlaut nach ein anderer geworden. Früher ging es um eine spezielle Heiligung der Hände, jetzt um die Heiligung des Gottesvolkes… Im alten Ritus wurde der Kelch mit der Patene vom Bischof dem neuen Priester übergeben. Dabei wurde folgendes Gebet gesprochen: ‚Empfange die Vollmacht, Gott das Opfer darzubringen und Messen zu zelebrieren für die Lebenden und die Toten. Im Namen des Herrn. Amen… Jetzt wird bei der Übergabe der Patene mit der Hostie (Hostien) und des Kelches mit Wein folgendes gebetet: ‚Nimm hin die Gaben des Volkes für die Feier des Opfers. Bedenke, was du tust, ahme nach, was du vollziehst, und stelle dein Leben unter das Geheimnis des Kreuzes.’… Die Übersetzung müßte wörtlich lauten: ‚Nimm hin die Opfergabe (oblationem) des heiligen Volkes (plebis sanctae), um sie Gott darzubringen (deo offerendam).’ Das Volk mußte ja so viel wie möglich in die Gebete hinein. Man muß aber die Eigenart des neuen Ritus beachten. Früher übertrug der Bischof eine Vollmacht, die jetzt weggefallen ist. Der Bischof hat nach derzeitigem Ritus die Gaben, nämlich Brot und Wein, offensichtlich vom Volk erhalten und gibt diese Gaben an den neuen Priester weiter. Darin ist grundsätzlich kein Unterschied zu sehen gegenüber dem heute während der Messe oft üblichen Ritus, daß nämlich ein Herr aus dem Kirchenschiff oder ein Ministeramt dem Priester die Schale mit den Hostien übergibt. Bei einer normalen Messe ist dies durchaus am Platz, aber nicht innerhalb eines Weiheritus. Im Hintergrund muß man die Lehre der Kirche beachten. Der Priester ist nämlich nicht Beauftragter des Volkes (von unten), sondern handelt im Auftrag des Bischofs, letztlich im Auftrag Christi (von oben). Darum gilt konsequent: ‚Die unblutige Darbringung des Opfers... wird vom Priester allein vollzogen, insofern er die Person Christi darstellt, nicht aber, in sofern er das christliche Volk vertritt.’… Aus den zwei Riten der Händesalbung und der Geräteübergabe ist hinreichend erkennbar, daß die Horizontale gegenüber der Vertikalen in den Vordergrund gerückt ist. Anders gesagt: das Eigentliche der Priesterweihe, die persönliche (nicht du-bezogene) Gnadenausstattung und Erteilung der Vollmacht tritt zurück gegenüber dem zukünftigen sozialen (du-bezogenen) Aufgaben des Neupriesters. Die Hände werden nicht mehr dieser Personen hier gesalbt, sondern es wird sofort der Zweck der Salbung angegeben: Heiligung des Gottes Volkes. Patene und Kelch werden nicht mehr dieser Personen hier zur Ausübung einer göttlich gewährten Vollmacht gegeben, sondern sie werden zusammen mit den Gaben des heiligen Volkes überreicht, damit der Priester dann - dem Wunsch des Volkes entsprechend - das Opfer Gott darbringt. Denn dies ist ja wohl mehr als eine Akzentverschiebung.“
Was es denn mehr als eine ‚Akzentverschiebung’ sei, darauf geht Kröger nicht ein, denn er meint (a.a.O., S. 40) offensichtlich, den quadratischen Kreis gefunden zu haben, wo das Unvereinbare mit dem Unvereinbaren zu vereinen sei: „Über die Gültigkeit der Weihe mit der amtlichen Formulierung kann kein Zweifel bestehen, weil der erste Satz das Substantielle enthält.“ Klar und deutlich lautet sein Schluß bezüglich der Priesterweihe: "Aufs Ganze gesehen kann man aus dogmatischer Sicht über den neuen Ritus nicht erfreut sein. Über die Reformbedürftigkeit des alten Ritus bestand allerdings - theologisch gesehen - auch kein Zweifel. Aber man ist wegen der zugrundeliegenden progressiven Strömung über das Ziel hinaus geschossen.“ (S. 44) – und damit positioniert er sich als wenn vielleicht auch ‚nur’ gemäßigter Anhänger der ‚Reformen’, der ‚das Alte’, den ‚überkommenen Plunder’ der Kirche für durchaus ‚reformbedürftig’ und also hinfällig und überholt hält.
Howson (in ‚Einsicht’ 7/1981, S. 54) führt zur Ritenänderung der Priesterweihe folgendes aus:
"Dieser Montini-Ritus, dieser neue Ritus der Priesterweihe hat jedoch die folgenden Gebete des alten Ritus ausgelassen: ‚Sei es Dir, o Gott, angenehm, diese Hände durch die Salbung und unseren Segen zu weihen und zu heiligen. Amen. Damit, was immer sie segnen, gesegnet sei, was immer sie weihen, geweiht sei und geheiligt sei im Namen unseres Herrn Jesus Christus.’ Wenn der Bischof dann dem Priester-Kandidaten den Kelch mit dem Wein und Wasser und die Patene mit einer darauf liegenden Hostie überreichte, sprach er folgendes Gebet: ‚Empfange die Vollmacht, Gott das Opfer darzubringen und die Messe zu zelebrieren, für die Lebenden und Verstorbenen im Namen des Herrn. Amen.’ Anstelle des überlieferten Gebetes zur Salbung der Hände hat der Montini-Ritus folgendes: ‚Der Vater salbte Jesus Christus als Herr durch die Vollmacht des Heiligen Geistes. Möge Jesus dich würdig bewahren, das Opfer Gott darzubringen und die christliche Gemeinschaft zu heiligen.’ An Stelle des ausgelassenen Gebetes ‚Empfange die Vollmacht…’ (siehe oben) sagt der Bischof im Montini-Ritus: ‚Empfange die Gaben des Volkes, um sie Gott darzubringen. Sei dir dessen bewußt, was du tust, sei so heilig wie die Werke, die du vollziehst, und gestalte dein Leben nach dem Martyrium des Kreuzes unseres Herrn.’ Ist das die klare und endgültige Bedeutung der zu übertragenden Würde? Auf keinen Fall! Wie Leo XIII. tatsächlich in seiner Bulle sagt: Wenn in einem Weiheritus die Ausschließung der Vollmacht, das Opfer darzubringen, mit inbegriffen ist, - und damit meinte er das Opfer des Altars -, so ist er unbedingt ungültig, auch dann, wenn er sogar ausdrücklich das Wort ‚Priester enthalten’ sollte. Diese absichtliche Leugnung des Opfers (gemeint ist das göttliche Opfer des Kreuzes und des Altars), welches das Wesen des katholisch-apostolischen Priesteramtes ist, zwingt jeden vernünftigen Menschen zu dem Schluß zu kommen, daß dieser neue Ritus von Montini (Paul VI.) ungültig ist.“
Tello Corraliza (in ‚Einsicht’ 7/1997, S. 73) führt dazu aus:
"Tatsächlich tilgt der neue Ritus den klaren Bezug zum Meßopfer, der eindeutig im traditionellen Ritus vorhanden war. Denn Priestertum und Opfer sind eng miteinander vereint. Die erste und wesentlichste Funktion des Priesters ist die Darbringung des Opfers. Also das Priestertum ist durch das Opfern definiert. Dies ist in der apostolischen Lehre bekräftigt (Brief an die Hebräer, Tridentinischer Kanon …). Überdies ist es in der Enzyklika Pius XI. ‚Ad catholici sacerdoti’ ausdrücklich bekräftigt: ‚Die wesentliche Vollmacht des Priesters besteht im Konsekrieren, Opfern und im Spenden des Leibes und Blutes Christi; und seine sekundären und ergänzenden Gewalten bestehen in der Sündenvergebung und dem Predigen von Gottes Wort.’ (Accipe potestatem offere sacrificium Deo.’) Die Form kann - für sich betrachtet - nicht eindeutig sein bei Bezeichnung des Priestertums im allgemeinen ‚dignitatem sacerdotii… et secundi meriti munus’, aber diese Vollmacht ist spezifisch katholisch und in anderen Teilen des Ritus weiter konkretisiert: ‚Sacerdotem et enim oppertet offere, benedicere, praeesse, praedicare et baptizare’, (‚Der Priester muß nämlich opfern, segnen, vorstehen, predigen und taufen’) d.h. dem Priester ist die Vollmacht verliehen, zu opfern… u.s.w.. ‚Quatenus mortis Domini mysterium celebrantes… Et in obsequium plebis tuae, panem et vinum in corpus et sanguinem Filii tui imaculata benedictione transforment.’ („Sooft er das Geheimnis des Todes des Herrn feiert… Und aus Gehorsam gegenüber deinem Volk sollen sie durch eine unbefleckte Segnung Brot und Wein in Leib und Blut deines Sohnes verwandeln’) das heißt: ‚das Brot und den Wein in den Leib und das Blut deines Sohnes zu verwandeln…, ’missamque celebrare tam pro vivis quam pro defunctis’… das heißt: ‚Empfange die Vollmacht, das Opfer darzubringen und die Messe zu zelebrieren für die Lebenden und die Toten’. ‚Et offere placabiles hostias pro peccatis atque offensionibus populi omnipotens Deo’. Das heißt: "und dem allmächtigen Gotte Sühnegaben für die Sünden und Übertretungen des Volkes zu opfern.’ Alle diese deutlichen und eindeutigen Bestimmungen der wesentlichen Vollmacht und die Hauptaufgaben des Priesters und der Messe als Sühnopfer für die Lebenden und die Toten verschwanden - ähnlich wie im anglikanischen Ritus - im reformierten Ritus. Betrachten wir ein Beispiel. In der Zeremonie der Übergabe des Kelches mit Wein und Wasser und der Patene mit einer Hostie an die Weihekandidaten bestimmt der alte Ritus: ‚ Empfange die Vollmacht, Gott das Opfer darzubringen, und die Messen zu feiern für die Lebenden und die Verstorbenen im Namen des Herrn.’ Im reformierten Ritus wurde diese Zeremonie genau beibehalten, prüfen wir aber die Formel bei der Übergabe: ‚Nimm hin die Gaben des heiligen Volkes für die Feier des Opfers. (‚Accipe oblationem plebis sanctae Deo offerendam’). In der spanischen Übersetzung ist der Fehler noch gravierender: das Verb ‚opfern’ wurde mit ‚darbieten’ übersetzt. Wie zu erkennen ist, weist absolut nichts (und noch weniger in den Volkssprachen) auf das Sühneopfer hin, dessen Darbringung das Wesen des katholischen Priestertums ausgemacht hat. Die Übergabe des Kelches mit Wein und Wasser und der Patene mit einer Hostie wäre der günstigsten Moment für eine eindeutige Bezugnahme auf das heilige Sühnopfer, die unblutige Erneuerung von Christi Opfer auf dem Kalvarienberg, und nicht eine schlichte Erinnerung daran, die für den Protestantismus wesentlich ist. Es muß folglich aus dem buchstäblichen und dem zeremoniellen Zusammenhang (den inneren Faktoren) in Analogie zu den anglikanischen Weihen auf die Ungültigkeit der Weihe geschlossen werden.“
Graus (in ‚Einsicht’ 4/1981, S. 286, f.) führt zum Ritus der Priesterweihe der Konzilskirche aus:
„Man hat die Explikativriten (Anmerkung des Verf.: die das Wesen des Priestertums erklärenden und erläuternden Riten des rituellen (nicht-wesentlichen) Teils der Weihespendung) geändert und damit die Intention des Ritus selbst verfälscht, so daß die neue Priesterweihe nicht mehr katholisch ist. Sehen wir uns den neuen Ritus näher an: In dem Rundschreiben ‚Über das Geheimnis und die Verehrung der Eucharistie’ weist Joh. Paul II. selbst auf den entscheidenden Moment des veränderten neuen Ritus der Priesterweihe hin: ‚Was das Erste angeht (sc. ‚der Dienst am Tische des Brotes des Herrn’), ist es vielleicht nützlich, sich der Worte des Pontificale zu erinnern, die der Bischof am Weihetag an die Priester richtet, während er ihnen auf der Patene und im Kelch Brot und Wein übergibt, die die Gläubigen dargereicht haben (!!) und die der Diakon zubereitet hat: ‚Nimm hin die Gabe des Volkes für die Feier des Opfers. Bedenke, was du tust, ahme nach, was du vollziehst und stelle dein Leben unter das Geheimnis des Kreuzes.’ Im echten Ritus heißt es richtig: ‚Empfange die Vollmacht, Gott das Opfer darzubringen…. Im neuen Ritus heißt es nun: ‚Empfange die Gabe des Volkes für die Feier des Opfers.’ Es ist dies die Gabe, die vom gläubigen Volk kommt, das hier als Vollmacht delegierende Autorität erscheint, und der Priester empfängt die Gabe, die vom Volk kommt. Mit den Worten ‚Nimm hin die Gabe des Volkes’ wird er hier zum Stellvertreter des Gottesvolkes bestimmt, um mit dieser Gabe von Brot und Wein ein irgendwie geartetes Opfer zu veranstalten. Nach dem so genannten neuen Missale ist dies das ‚eucharistische Opfer’ (Dankopfer), das eine reine Gedächtnisfeier des Todes Christi ist, aber kein real vergegenwärtigtes Kreuzesopfer und kein Sühneopfer! Mit dieser neuen Formel wird den nach diesem Ritus Geweihten keine Vollmacht mehr übertragen wie früher. Sie werden hier nur zu Stellvertretern des Gottesvolkes (der Gemeinde) ordiniert: Sie sind also keine Opferpriester mehr mit der Wandlungsvollmacht, sondern nur Stellvertreter des Gottesvolkes, die bei der sogenannten neuen ‚Liturgie’, die wesentlich Feier der Gemeinde ist, den Vorsitz führen. Die restlichen Worte ‚Bedenke, was du tust...’ sind nachgestellte Leerformeln. Die neuen Priester sind also wie die protestantischen Seelsorger nur zu Stellvertretern des Gottes Volkes ordiniert. Diese falsche Auffassung kommt sogar im Detail der neuen Kindertaufe zum Ausdruck, wo es heißt: im Namen der Gemeinde (Pfarrgemeinde) bezeichne ich dich mit dem Zeichen des Kreuzes. Die wahren Sakramente aber werden in der Auctoritas Christi und im Auftrag der Kirche (Bischöfe mit Papst verbunden) gespendet, und nicht im Namen der Gemeinde."
Daher treffen auf den Ritus der ‚Priesterweihe’ der Konzilskirche folgende Aussagen Papst Leo XIII. in dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9.1896 vollendet zu:
„Aber die Worte, die nach der Meinung der Anglikaner bis vor kurzem die eigentliche Form der Priesterweihe ausmachten, nämlich: "Empfange den Heiligen Geist", drücken sicher in gänzlich unbestimmter Weise die heilige Priesterweihe aus (sacerdotium), oder die Gnade oder die Vollmacht, die in der Hauptsache besteht in der Gewalt ‚zu verwandeln und den wahren Leib und das Blut des Herrn zu opfern’ (Konzil von Trient, Sessio XXIII, de sacr. ord., can.l). In jenem Opfer nämlich, das nicht nur eine bloße Erinnerung des Opfers ist, das am Kreuz dargebracht wurde (ebd. Sess. XXII, de sacrificio Missae, can.3)… Dieses Argument genügt für alles: es wurde vom Ritus absichtlich alles entfernt, was die Würde und Aufgabe des Priestertums im katholischen Ritus zum Ausdruck bringt. Jene ‚Form’ kann folglich nicht als geeignet oder ausreichend betrachtet werden, welche das, was sie als das Wesentliche bezeichnen soll, unterdrückt… Es wäre zu weitschweifig, wollte man sich mit den Einzelheiten befassen, und das ist auch nicht nötig, da die Geschichte jener Zeit beredt genug ist hinsichtlich des Geistes der Urheber des Weiheritus gegen die katholische Kirche; bezüglich der Anstifter, die sie mit sich verbanden aus den ungläubigen Sekten; und bezüglich des Zieles, das sie im Sinne hatten. In voller Kenntnis der Verbindung zwischen Glaube und Kult, zwischen dem Gesetz des Glauben und dem Gesetz des Betens, und unter dem Vorwand, zur ursprünglichen Form zurückzukehren, verfälschten sie die liturgischen Anordnungen auf vielerlei Weise, um sie den Irrtümern der Reformatoren anzugleichen. Deshalb kann man im ganzen Weiheritus nicht nur keine klare Erwähnung des Priestertums (sacerdotium), der Wandlungsgewalt und der Darbringung des Opfers finden, sondern, wie Wir eben dargelegt haben, es wurde auch jede Spur dieser Dinge, wie sie in den Gebeten des katholischen Ritus, den sie nicht gänzlich abgelehnt haben, mit Bedacht beseitigt und ausgemerzt. Auf diese Weise offenbart sich der angeborene Charakter, oder der Geist, wie sie es nennen, dieses Weiheritus ganz deutlich… Umsonst waren auch die Behauptungen jener kleinen Gruppe, die sich neuerdings innerhalb der Anglikanischen Gemeinschaft bildete, daß nämlich der genannte Weiheritus durchaus verstanden und interpretiert werden könne in einem gesunden und orthodoxen Sinn. Wir bekräftigen, daß solche Anstrengungen umsonst unternommen wurden und unternommen werden, und daß aus diesem Grunde alle Ausdrücke im Anglikanischen Weiheritus, so wie er jetzt ist, die eine Zweideutigkeit zulassen, nicht im gleichen Sinne genommen werden können, den sie im katholischen Ritus haben. Sobald nämlich ein neuer Ritus eingeführt wird, in dem, wie wir gesehen haben, das Sakrament der Priesterweihe verfälscht und geleugnet wird und von dem jeder Gedanke an Wandlung und Opfer zurückgewiesen wird, dann genügt die Formel ‚Empfange den Heiligen Geist’ auch nicht mehr; denn der Heilige Geist wird in die Seele eingegossen mit der Gnade des Sakramentes. Darum sind auch die Wort: ‚Für das Amt und die Aufgabe eines Priesters oder Bischofs’ ohne Bedeutung, sondern bleiben Worte ohne die Wirklichkeit, die Christus eingesetzt hat.… Hand in Hand mit diesem angeborenen ‚Mangel in der Form’ geht der ‚Mangel in der Intention’, die ebenso wesentlich ist für ein Sakrament. Die Kirche urteilt nicht über den Sinn und die Intention, insofern sie ihrer Natur nach im Inneren ist, aber sie urteilt darüber, insofern sie sich nach außen hin kundtut, und sie hat die Pflicht dazu. Bei jeden, der korrekt und ernsthaft die geforderte Materie und Form gebraucht bei der Spendung eines Sakramentes, kann man aus diesem Grunde voraussetzen, daß er die Absicht hat (intendisse) zu tun, was die Kirche tut. Auf diesem Grundsatz ruht die Lehre der Kirche, daß ein Sakrament wirklich gespendet ist sogar durch den Dienst eines Häretikers oder eines Ungetauften, vorausgesetzt, daß er dabei den katholischen Ritus verwendet. Andererseits aber, wenn der Ritus verändert wird mit der offenkundigen Absicht, einen andern Ritus einzuführen, der nicht von der Kirche gebilligt ist, und der verwirft, was die Kirche tut und was durch die Einsetzung durch Christus zum Wesen des Sakramentes gehört, dann ist es ganz klar, daß nicht nur die notwendige Intention fehlt für die Spendung des Sakramentes, sondern daß diese Intention im Widerspruch steht zum Sakrament, und es zerstört… Und deshalb, indem Wir strikte festhalten in diesem Punkte an den Dekreten Unserer Vorgänger, sie uneingeschränkt bekräftigen, sie gleichsam erneuern kraft Unserer Autorität, durch Unsern eigenen Entschluß und sichere Kenntnis, verkündigen und erklären Wir, daß die Weihen, die nach dem Anglikanischen Ritus gespendet worden sind, absolut nichtig und gänzlich ungültig sind.“
Also: Nicht der verfolgte Zweck, nicht eine nur innere, geheime, auch von keinem aufmerksam Teilnehmenden erkennbare und überprüfbare Absicht, Gesinnung oder Haltung des Sakramentenspenders sind es, die die Intention, „die Absicht, zu tun, was die Kirche tut“, enthalten oder entbehren, sondern es ist die mittels des verwendeten Ritus der Sakramentenspendung dem aufmerksam Teilnehmenden offen zu Tage getretene Intention, Absicht: es sind vornehmlich die nicht-wesentlichen Teile, aber auch Form und Materie des benutzten Spenderitus selbst, die zu beurteilen sind, ob sie mit dem Spenderritus der Kirche übereinstimmen: sie allein offenbaren „die Absicht, zu tun was die Kirche tut“ – und umgekehrt offenbart sich die die fehlende „Absicht zu tun, was die Kirche tut“ in der Abweichung des verwendeten Ritus vom Ritus der Kirche:
„Hingegen, wenn der Ritus mit der offenbaren Absicht geändert wird, einen anderen Ritus einzuführen, und zurückgestoßen wird, was die Kirche tut und was gemäß der Einsetzung durch Christus zum Wesen des Sakramentes gehört: dann fehlt es offenkundig nicht nur an der für das Sakrament notwendigen Intention, sondern es liegt dann sogar eine Intention vor, die dem Sakramente feindlich ist und zu ihm in Widerspruch steht.“ (aus dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9.1896)
Dazu Wendland (in ‚Einsicht’ 5/1990 S. 9):
„Es ist jedoch schlechterdings unmöglich, an die Stelle eines alten Ritus einen neuen zu setzen. Ein solches Bemühen ist aus vielerlei Gründen immer zum Scheitern verurteilt. Dies aber wissen alle Häretiker sehr genau, und deswegen beschreiten sie denn auch einen anderen Weg, nämlich den Weg einer ‚mutatio rituum’, d.h. einer geschickten Veränderung von Riten und Zeremonien, einschließlich der sie begleitenden Texte (Gebete), um ihnen ihren eigentlichen Sinn und Zweck zu nehmen. Das ist ein alter Trick. Als Motiv für eine solche Veränderung aber wird sehr oft mit der Behauptung operiert und den ‚Gläubigen’ ständig suggeriert, daß sich die ‚religiöse Situation’ grundlegend verändert habe und man sich ‚in Kirche und Welt’ der neuen Lage ‚zum Wohle’ des christlichen oder katholischen Volkes und ‚zum Heil’ aller anpassen müsse. Das gläubige ‚Kirchenvolk’ sieht diese ‚mutatio rituum’, aber es versteht und begreift sie nicht; es hält sie sogar für berechtigt, weil sie ‚von oben’ kommt, ohne die sich darin verbergende Lüge und das Häretische zu erkennen. Das kann katastrophale Ausmaße annehmen. In diesem Zusammenhang aber lehrte bereits Leo XIII. in der o. g. Bulle: ‚wenn ein (kirchlicher) Ritus geändert wird, und zwar ‚eo manifesto consilio’ (in der offensichtlichen Absicht), damit ein anderer eingeführt wird (= an seine Stelle gesetzt wird), der von der (apostolischen) Kirche nicht aufgenommen (bzw. nicht angenommen) worden ist, und so auch zurückgewiesen wird, was die Kirche tut (…), dann ist es offenkundig, daß nicht bloß die dem Sakramente notwendige Intention fehlt, sondern damit auch eine dem Sakramente entgegengesetzte und sich wiedersetzende Intention notwendig verbunden sein muß.’ Ohne das Begreifen dieser Lehraussage bleibt die Häresie der ‚neuen Weihen’ im Verborgenen und wird gar nicht erkannt, so daß sie ungehindert ihr zerstörerisches Werk fortsetzen kann.“
Ich wiederhole: Bezüglich der Absicht zu tun, was die Kirche tut, ist es die dem aufmerksamen Teilnehmer der Handlung erkennbare Intention, sind es vornehmlich, aber nicht nur die ‚nicht-wesentlichen’, die ‚bloß’ rituellen Teile des benutzten Spenderitus selbst. Sie sind zu beurteilen, ob sie mit dem Spenderritus der Kirche übereinstimmen: die (gegebene oder fehlende) Absicht des Spenders, das zu tun, was die Kirche tut, offenbart sich genau in der Übereinstimmung oder eben in der Abweichung des vom Spender verwendeten Ritus mit dem Spenderitus der Kirche.
Bei Unklarheiten und im Zweifel betreffend die Bedeutung dieser zu beurteilenden Teile des nicht-wesentlichen Ritus’ müssen allerdings zur Ausdeutung dieser (Wort-)Zeichen deren Herkunft und Umstände mit einbezogen und berücksichtigt werden, so hat es Papst Leo XIII. in glanzvoller Weise erklärt und an jenem Beispiel der Anglikaner ausgeführt:
"Bis heute aber halten die Anglikaner allgemein für die wesentliche Form der Priesterweihe folgende Worte: ‚Empfange den Heiligen Geist.’ Aber diese Worte sind weit davon entfernt, die Weihe zum Priestertum genau zu bezeichnen, oder dessen Gnade und dessen Gewalt, die ja hauptsächlich die Gewalt ist, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu konsekrieren und als Opfer darzubringen durch das Heilige Meßopfer, welches nicht ein bloßes Gedächtnis des am Kreuze vollzogenen Opfers ist… Dies ist auch darin begründet, weil die Mehrdeutigkeit einiger Worte, die man im derzeitigen anglikanischen Originale vorfindet, doch nicht denselben Sinn ergeben kann, welchen diese Worte in katholischen Ritus haben. Denn, wie wir gesehen haben, durch die einmal erfolgte Erneuerung des Ritus, in welchem offenbar das Sakrament der Priesterweihe geleugnet und verfälscht wird, und der jeglichen Begriff von Konsekration und Opfer zurückweist, steht die Kraft der Formel ‚Empfange den heiligen Geist’ schon nicht mehr fest: denn dieser Geist wird mit der Gnade des Sakramentes in die Seele eingegossen. Auch die Worte ‚für das Amt und das Werk des Priesters’ oder ‚des Bischofs’ und ähnliche, stehen in ihrer Wirkung nicht fest: es sind dies dann nur noch (leere) Worte ohne die Wirklichkeit der von Christus eingesetzten Sache… Um das anglikanische Ordinale genau und vollständig zu bewerten, ist außer dem, was hier über einige seiner Bestandteile angemerkt ist, nichts so sehr geeignet als die gewissenhafte Untersuchung der Umstände, unter welchen es zusammengestellt und veröffentlicht wurde. Sie alle aufzuzählen wäre langwierig und ist gar nicht notwendig. Die Geschichte dieser Epoche zeigt mit genügender Beredsamkeit, von welchem Geist die Verfasser des Ordinale gegen die katholische Kirche beseelt waren, welche Hilfe sie von andersgläubigen Sekten angenommen haben und welchen Zweck sie verfolgten. Da sie genau das notwendige Verhältnis zwischen Glauben und Gottesdienst, zwischen dem Gesetz für den Glauben und dem Gesetz für das Beten kannten, haben sie die gesamte Ordnung der Liturgie unter dem Vorwand, dieselbe auf ihre ursprüngliche Form zurückzuführen, gemäß den Abirrungen der Neuerer auf vielfache Weise verunstaltet. Daher ist im gesamten Ordinale nichts ausdrücklich über das Opfer, über die Wandlung, über das Priestertum, über die Gewalt zu konsekrieren und das Opfer darzubringen erwähnt. Mehr als das: die geringste Spur derartiger Wahrheiten, welche in den nicht zur Gänze ausgemerzten Gebeten aus dem katholischen Ritus noch vorhanden waren, sind dann geflissentlich in der von Uns oben genannten Absicht gestrichen und gelöscht worden. So wird die Beschaffenheit des Ordinale – dessen Geist, wie sie es nennen – aus sich selbst heraus offenbar.“ (aus dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9.1896)
Wenn es im Falle der Änderung der Weiheriten in der Konzilskirche unter ‚Paul VI.’ noch eines Zweifels oder einer Unklarheit wegen bedurft hätte, so war es der Geist der Revolution, der darauf aus war, alles in der Kirche zu zerstören.
Es gab und gibt aber bezüglich der Ausdeutung des geänderten Ritus der Priesterweihe keinerlei Unklarheiten oder Zweifel: Die Abweichung vom Ritus der Kirche offenbart sich im Spenderitus der Konzilskirche selbst mit aller Deutlichkeit, nämlich im nicht-wesentlichen Teil des Ritus durch die Auslassung der Übertragung des sakramentalen Priestertums: der Ritus der Konzilskirche enthält (auch) im rituellen Teil keinerlei Zeichen zur Übertragung des (sakramentalen) Priestertums, zur Darbringung des Meßopfers:
„Sie sind also keine Opferpriester mehr mit der Wandlungsvollmacht, sondern nur Stellvertreter des Gottesvolkes, die bei der sogenannten neuen ‚Liturgie’, die wesentlich Feier der Gemeinde ist, den Vorsitz führen“… (Graus in ‚Einsicht’ 4/1981 S. 287)
„Seit der Zeit, da der Ritus der sog. neuen ‚Priesterweihe’ angewandt wird (das ist seit 1969), werden keine katholischen Priester mehr geweiht.“ (Graus in ‚Einsicht’ 4/1981 S. 288) Damit ist Frage hinreichend, weil gänzlich sicher beantwortet:
Der Ritus der Konzilskirche zur ‚Priesterweihe’ ist in seinem ‚bloß’ rituellen Teil seinem Wesen nach nicht dem Ritus der Kirche gleichzusetzen; es ist ein Ritus, der in seinem Gesamtgefüge niemals von der Kirche gebraucht worden ist und auch niemals von ihr gebraucht werden wird, weil er dem Wesen des von Christus eingesetzten Weihesakramentes, dessen Spendung die Kirche ja vollzieht, widerspricht und es – durch Auslassung des Wesentlichen: der Übertragung der sakramentalen priesterlichen Gewalt zur Darbringung des Meßopfers - leugnet.
Hat also derjenige, der nach den Riten der ‚Konzilskirche’ – und nicht nach dem Ritus der Kirche – Personen zu ‚Priestern’ ‚weiht’, den evident geäußerten Umständen nach die Absicht, zu tun, was die Kirche tut? - Nein!
Besteht daher auch nur die Andeutung eines vernünftigen Zweifels an der Tatsache, daß die nach dem Ritus der Konzilskirche gespendete ‚Priesterweihe’ ‚ungültig’, nämlich unwirksam erteilt worden ist wegen der zwar erforderlichen, aber fehlender Absicht, zu tun, was die Kirche tut? - Nein!
Hier verweise ich noch einmal mit allem Nachdruck auf die Notwendigkeit des recht verstandenen Intentions-Begriffes hin, nämlich die Absicht, den Ritus der Kirche zu gebrauchen im Wissen, daß es dieser Ritus der Kirche ist, der zur Spendung des Sakramentes gebraucht wird. Er allein ermöglicht die objektiv nachvollziehbare Scheidung der unwirksamen von der wirksamen Sakramentenspendung fernab eines bloß nebulösen ‚religiösen’ ‚Bauch’-Gefühls: Selbst wenn in jener Zeit des ‚Umbruchs’ nach der Einführung der neuen Weiheriten ein Bischof als Weihespender unter Verwendung des Ritus der Konzilskirche eigentlich guten Willens war, vielleicht sogar verschreckt über die vielen Neuerungen in der Kirche und verstört, weil er nicht die leiseste Ahnung gehabt haben sollte, daß jene Neuerungen etwas mit der Existenz der Kirche zu tun haben könnten, wenn er also die brave ‚innerere’ Intention, den Wunsch hegte, das von ihm gespendete Weihesakrament möge den Kandidaten zum Priester (der Kirche) machen, nützte das gar nichts:
Er hat mittels der Vollziehung des Ritus der Konzilskirche den Willen geäußert, das zu tun, was die Konzilskirche tut und hat damit evident gerade nicht den Willen geäußert, das zu tun, was die Kirche tut – es fehlte die für die Wirksamkeit der Spendung des Weihesakraments notwendige Absicht, den Ritus der Kirche zu gebrauchen im Wissen, daß es dieser Ritus der Kirche ist, der zur Spendung des Sakramentes gebraucht wird, – sein frommer Wunsch, die ‚innere’ Intention vermochte die Unwirksamkeit der Weihespendung nicht zu ‚heilen’.
Ist demnach die recht verstandene Intention ein überflüssiges, weil stumpfes, nicht zur Scheidung der Dinge geeignetes Schwert? - Nein, ganz und gar nicht! Ist demnach das Gebot Papst Pius XII. in der apostolischer Konstitution „Sacramentum Ordinis“ vom 30.11.1947: „Endlich darf das, was Wir oben über die Materie und Form erklärt und festgelegt haben, keineswegs so verstanden werden, daß man die übrigen festgelegten Riten des „Pontificale Romanum“ auch nur im geringsten vernachlässigen oder sich darüber hinwegsetzen dürfte. Im Gegenteil: wir befehlen sogar, daß alle gegebenen Vorschriften des „Pontifikale Romanum“ gewissenhaft beobachtet und ausgeführt werden.“ (Brinkmann, a.a.O., S. 315) nur der Nützlichkeit oder der Würdigkeit und nicht etwa der Wirksamkeit des Spendevorgangs wegen ergangen?
Nein, weil Änderungen im ‚bloß’ rituellen Teil der Sakramentenspendung deren Unwirksamkeit bewirken, wenn die Änderungen einen Ritus gebären, der in seinem Gesamtgefüge niemals von der Kirche gebraucht worden ist und auch niemals von ihr gebraucht werden wird, eben weil er dem Wesen des von Christus eingesetzten Weihesakramentes, dessen Spendung die Kirche ja vollzieht, widerspricht, weil im ihm das Wesentliche, die Übertragung der sakramentalen priesterlichen Gewalt, das Opfer zu vollziehen, fehlt – und weil gerade deshalb dieser ‚neue’ Ritus gegen den Ritus der Kirche gesetzt wird: dann nämlich genau fehlt bei dem Anwender dieses Ritus’ die Intention, zu tun, was die Kirche tut, dann liegt darüber hinaus eine „Gegen-Intention“ vor.
f. Weitere Unwirksamkeitsgründe:
Abschließend sei hier einem möglichen Einwand vorsorglich der Weg verlegt: Steht die Wirksamkeit der nach dem Ritus der Konzilskirche gespendeten Priesterweihen nicht etwa deshalb außer Frage, weil der wesentliche Teil des Ritus, nämlich Form und Materie ja schließlich gewahrt ist bzw. sind?
Zum ersten ist für das Zustandebringen des Sakrament neben der Einhaltung von Form und Materie zusätzlich und selbstständig die Absicht erforderlich, das zu tun, was die Kirche tut. Fehlt aber diese Absicht, kommt das Sakrament nicht zustande, obwohl doch der wesentliche Teil des Ritus, Form und Materie gewahrt wurde: „Form und Intention sind ja beide gleich notwendig für das Zustandekommen eines Sakramentes.“ (aus dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9.1896) „Alle diese Sakramente werden durch dreierlei vollzogen, nämlich durch die Dinge als Materie, die Worte als Form und die Person des Spenders, der das Sakrament erteilt in der Absicht, zu tun, was die Kirche tut; wenn irgend etwas von diesem fehlt, kommt das Sakrament nicht zustande.“ (Konzil von Florenz, Bulle über die Union mit den Armeniern „Exsultate Deo“, 22.11.1439, vergl. Denzinger/Hünermann, a.a.O., Rdn.1312); „Wer sagt, bei den Spendern sei, wenn sie die Sakramente vollziehen und spenden, nicht die Absicht erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der sei mit dem Anathema belegt.“ (Konzil von Trient, 7. Sitzung, 3.3.1547, Kanon 11; vergl. Denzinger/Hünermann, a.a.O., Rdn.1611).
Zum zweiten gehe ich nicht mit der Behauptung einig, die Form(el) der Priesterweihe der Kirche sei im veränderten Weiheritus der Konzilskirche gewahrt: Überflüssigerweise, weil nun mal ein Toter nicht noch einmal zum Sterben kommen kann – denn die Unwirksamkeit der Priesterweihe nach dem veränderten Ritus der ‚Konzilskirche’ ist wegen fehlender Intention, zu tun, was die Kirche tut, als sicher erwiesen -, und sozusagen als bloße ‚Grabbeigabe’ will ich hier nur als Denkanstoß folgendes skizzieren:
ERSTENS: Die von Papst Pius XII. mittels apostolischer Konstitution „Sacramentum Ordinis“ vom 30.11.1947 festgelegte Form schreibt ausdrücklich – durch selbstverständlich wörtliche Vorgabe der Form(el) - die Benutzung des Lateinischen vor, nämlich den Gebrauch der Sprache des Kultus’ der Römischen Kirche. Diese hat die Funktion des Ur-Meters, des Eich-Maßes inne, an dem jede Übersetzung stets auf’s Neue ‚eingemessen’, ‚einjustiert’ werden kann und muß, eben weil diese ‚tote’ Sprache nicht der Gefahr der ganz allmählichen, der schleichenden Bedeutungsverschiebung unterliegt, wie sie sich aus der Benutzung jeder ‚lebendigen’ (Alltags-) Sprache ergibt, denn deren ‚Lebendigkeit’ besteht in nichts anderem als in Veränderung. Und diese Vorschrift des bislang letzten Papstes ist wohl begründet: Die Form(el) (des wesentlichen Teils der Weihespendung) ist auf Formstrenge angewiesen und ausgelegt, weil das Wesen, die Bedeutung und die Wirkungen des Sakramentes in der Form(el) eben derart nur keimhaft und verkapselt angelegt und komprimiert sind, daß die Form(el) keinerlei Auslassungen, Veränderungen, ‚Sinnverschiebungen’ oder -verfälschungen verträgt, ohne dadurch Schaden durch Verlust der Wirksamkeit der Sakramentenspendung selbst zu nehmen.
Anders als bei der Prüfung der notwendigen Intention, zu tun, was die Kirche tut, nämlich der Frage der Verwendung des Ritus’ der Kirche im ‚bloß’ rituellen, ‚nicht-wesentlichen’ Teil der Weihespendung gilt daher bezüglich der Form(el) – des wesentlichen Teils der Weihespendung – ein strenger Maßstab: hinsichtlich der Form(el) ist Formstrenge gefordert.
Dazu Papst Pius V. betreffend das Sakrament des Altares, abgedruckt im Einleitungsteil des Missale Romanum: „Falls nun aber jemand etwas von der Form der Konsekration des Leibes und Blutes wegnehmen oder verändern würde, wenn bei eben dieser Veränderung die Worte nicht mehr die gleiche Bedeutung haben, dann würde er das Sakrament nicht vollziehen. Wenn er aber etwas hinzufügen würde, was die Bedeutung nicht ändert, dann vollzöge er das Sakrament zwar, aber er würde allerschwerstens sündigen.“
Obwohl die ‚Musterform(el)’ ‚Pauls VI.’ in lateinischer Sprache gefaßt ist, enthält die im Ritus der Konzilskirche unter ‚Paul VI.’ vorgegebene Transferierung in die Volkssprachen eine Veränderung der von Papst Pius XII. in ‚sakramentum ordinis’ festgelegten Form(el). Diese Veränderung der Form(el) entspringt weder Gründen der Notwendigkeit, noch der Nützlichkeit, sondern sie öffnet und sie soll eben Türen und Tore aufreißen, um die Bedeutung der Form(el) durch Auslassungen oder als vermeintlich im Rahmen des Übersetzungsaktes verursachte ‚semantische Verschiebungen’ zu unterlaufen: Die Darstellungen in der oben genannten Literatur zur Frage der Wirksamkeit der Weihen in der Konzilskirche offenbaren in etlichen Passagen, daß die Übertragung der veränderten lateinischen Form(el) (zu) frei und vom Sinn her ungenau (bis verfälscht) in die einzelnen Landessprachen übernommen worden ist.
Man lese nur die hier nur auszugsweise zitierten Ausführungen Krögers in Gänze nach, der die Veränderung der von Paul VI. veränderten Form(el) im Wege der Übertragung ins Deutsche zum Teil lobt und für gut befindet, so zum Beispiel die Auslassung ‚Amt des zweiten Ranges’, die allein geeignet wäre, die Priesterweihe von der Bischofsweihe zu scheiden, als überflüssig (‚nichts zur Sache beitragend’) bewertet (Kröger, a.a.O., S. 40) und andere, weitere Veränderungen. Die Veränderung der Form(el) von der im Weiheritus benutzten Sprache der römischen Kirche in die Landessprachen atmet schlicht den Geist der Revolution und der Zerstörung: die Form(el) wurde verändert - und das allein reicht, um sicher deren Unwirksamkeit zu konstatieren: Es war nicht die Kirche, sondern die Konzilskirche die den Ritus verändert hat. Die Konzilskirche war aber weder beauftragt noch befugt, den Ritus der Kirche zu verändern.
Bei der Konzilskirche handelt es sich nicht um eine Teilgemeinschaft der Kirche, die seit unvordenklicher Zeit einen sich vom lateinischen Ritus unterscheidenden, vielleicht bis in Teile der Urkirche, bis in apostolische Zeiten hinaufreichenden Ritus in Gebrauch hätte, dessen Wirksamkeit zu beurteilen wäre. Sondern die Konzilskirche hat für sich - und nur für sich - den vorher benutzten Ritus der Kirche abgeschafft, um ihn durch einen von ihr selbst geschaffenen Ritus zu ersetzen und sich auch dadurch von der Kirche abzugrenzen und abzuwenden.
Entscheidend ist, daß die von der Kirche vorgeschriebene Form(el) von der Konzilskirche verändert und damit abgeschafft wurde: Die Form(el) der Kirche wurde in eine für die Transferierung in die Landessprachen vorgesehene ‚Musterformel’ verändert - und das reicht, um sicher deren Unwirksamkeit zu konstatieren:
„Alle diese Sakramente werden durch dreierlei vollzogen, nämlich durch die Dinge als Materie, die Worte als Form und die Person des Spenders, der das Sakrament erteilt in der Absicht, zu tun, was die Kirche tut; wenn irgend etwas von diesem fehlt, kommt das Sakrament nicht zustande.“ (Konzil von Florenz, Bulle über die Union mit den Armeniern „Exsultate Deo“, 22.11.1439, vergl. Denzinger/Hünermann, a.a.O., Rdn.1312):
Denn zu ergänzen ist hier selbstverständlich, daß nicht die Worte irgendeiner selbst zusammengeschusterten oder von irgendeiner Institution oder Gemeinschaft zurechtgebastelten, ‚abgewandelten’ Form(el), sondern ausschließlich die Worte der – unverfälschten - Form(el) der Kirche als hinreichend bezeichnet sind.
Dagegen läßt sich auch nicht zulässigerweise einwenden, es sei nicht ‚angebracht’, den Weiherritus der Konzilskirche ‚kleinlich’ zu beurteilen, der ‚bloße Wortlaut’ des Ritus trete daher demgegenüber zurück, sei also ‚nicht so wichtig’, jedenfalls dürfe er nicht ‚überbewertet’ werden, man dürfe insoweit nicht ‚päpstlicher als der Papst’ sein, es komme doch ‚entscheidend’ auf den ‚Sinn und Zweck’ der gesamten Weihehandlung an, und dieser sei ‚doch sonnenklar’: es gehe schließlich um die Weihe von ‚Neupriestern’.
Der ‚bloße Wortlaut’ sogar des ‚bloß’ rituellen Teils der Weihespendung kann gar nicht als ‚nicht so wichtig’ ‚zurücktreten’, wie oben zur Frage der Intention, zu tun ,was die Kirche tut, nachgewiesen wurde, weil nicht die ihrer Bedeutung nach unbestimmteren rituellen Zeichen die Bedeutung der Wortzeichen bestimmen, sondern umgekehrt: die die präzise Bedeutung in sich bergenden Worte bestimmen die Bedeutung der ihrer Bedeutung nach unbestimmteren wortlosen sakramentalen Zeichen; im Bezug auf die Bedeutung der sakramentalen Handlung gehen also die ‚Formeln’ auch des ‚bloß’ rituellen Teils vor der ‚Materie’ des rituellen Teils - um wie viel mehr dann die Worte der Form(el) selbst?
Argumente dieser oder ähnlicher Natur zielen darauf ab, die Sakramentenlehre der Kirche zu leugnen: „Wer sagt, die überkommenen und anerkannten Riten der katholischen Kirche, die bei der feierlichen Spendung der Sakramente gewöhnlich angewendet werden, könnten entweder verachtet oder ohne Sünde von den Spendern nach Belieben ausgelassen oder durch jeden beliebigen Hirten der Kirche in neue, andere geändert werden: der sei mit dem Anathema belegt.“ (Konzil von Trient, 7. Sitzung, 3.3.1547, Kanon 13); „Wie jeder weiß, sind die Sakramente des Neuen Bundes mit den Sinnen wahrnehmbare Zeichen, die eine unsichtbare Gnade bewirken. Sie müssen die Gnade bedeuten, die sie bewirken…“ (aus dem Apostolischen Siegelschreiben „APOSTOLICAE CURAE“ vom 13.9.1896) Kanon 1002 CIC bestimmt: „Es besteht die Pflicht, daß bei Spendung einer jeden Weihe die Riten genau beobachtet werden, die im Pontificale Romanum oder in anderen von der Kirche approbierten Ritualbüchern angegeben sind. Jede Auslassung und jede Änderung irgendeines Ritus ist absolut verboten.“
Hiergegen sind weder der Einwand, die Konzilskirche habe mittlerweile das Pontificale so abgeändert, daß es schon auf deren Riten ‚passe’, noch der Einwand zulässig, der CIC, das Gesetzbuch der katholischen Kirche sei von der Konzilskirche möglicherweise mittlerweile so abgeändert, daß ‚Weihen’ unter ‚sinngemäßer’ Anwendung der vorgegebenen Riten erlaubt seien: So wie das Pontificale nach dem Tode Papst Pius XII. mangels Inhabers des einzig dazu befugten Apostolischen Stuhles nicht verändert werden konnte, so konnte auch der CIC seitdem nicht mehr verändert werden: das Gesetzbuch gilt für die gesamte katholische Kirche. Gesetzgeber der gesamten katholischen Kirche ist ausschließlich der apostolische Stuhl; dieser ist seit dem oben genannten Zeitpunkt unbesetzt. Daher sind – für die Kirche - seitdem keine Änderungen dieses Gesetzbuchs mehr in Kraft getreten: nicht nur das die Weiheriten bestimmende Pontificale, sondern auch der CIC gilt in Gänze seitdem weiter in seiner damals bestehenden Fassung. Ob die Konzilskirche sich eigene Regeln – durch ,Änderung´ ihres ‚Pontificale’ oder/und ihres ‚CIC’ – gegeben hat, ist für die Kirche vollkommen unbeachtlich: In der hl. Kirche wurden genau vor fünfzig Jahren Kalender und Uhr in den frühen Morgenstunden, gegen 3.53 h des 9. Oktober 1958 angehalten, und sie stehen seitdem bis auf den heutigen Tag still.
ZWEITENS: Und um nun als gänzlich ‚kleinlich’ und ‚nachtragend’ zu erscheinen, läßt sich sozusagen als ‚Epitaph’ im Hinblick auf den unwirksamen Ritus der Priesterweihe der Konzilskirche weiterhin folgendes anmerken: Mit apostolischer Konstitution „Sacramentum Ordinis“ vom 30.11.1947 (vergl. Denzinger/ Hünermann, a.a.O., Rdn. 3860) hat Papst Pius XII. festgelegt:
„In Bezug auf die Materie und die Form bei der Spende einer jeden Weihe aber entscheiden und bestimmen Wir kraft eben dieser Unserer höchsten Apostolischen Autorität folgendes:... Die Form aber besteht in den Worten der ‚Präfation’, von denen die folgenden wesentlich und deshalb zur Gültigkeit erforderlich sind: ‚Da, quaesumus, omnipotens Pater, in hunc famulum tuum Presbyterii dignitatem; innova in visceribus eius spiritum sanctitatis, ut acceptum a Te, Deus, secundi meriti munus obtineat censuramque morum exemplo suae conversationis insinuet.’ (‚Verleihe, so bitten wir, allmächtiger Vater, diesem deinem Diener die Würde des Priestertums; erneuere in seinem Herzen den Geist der Heiligkeit, damit er das von Dir, Gott, empfangene Amt des zweiten Ranges festhalte und durch das Beispiel seines Lebenswandels die Zucht der Sitten fördere.’)“
Der Ritus ‚Pauls VI.’ hat das scheinbar so unscheinbare Wörtchen ‚ut’ ausgelassen - und benutzt damit nicht die von der Kirche benutzte Form(el): Aus der ‚Anamnese’ der Ritenänderung ist bekannt, daß die Neuerer jede scheinbar noch so unscheinbare Gelegenheit nutzten, um die Kirche (von ihren Sakramenten) zu ‚entrümpeln’. Die Auslassung des ‚ut’ ist es, so Katzer (in ‚Einsicht’ 9/1977, S. 104): „wodurch aber die Abhängigkeit und Dankbarkeit dem Heiligen Geist gegenüber verwischt wird; denn es ist etwas anderes, wenn wir sagen: Erneuere in ihm den Geist der Heiligkeit, damit er auf eine würdige Weise das von Dir erteilte Amt erfülle’, als wenn wir sagen: Erneuere in ihm den Geist der Heiligkeit, er erfülle auf eine würdige Weise das von Dir erteilte Amt’.“
Die Auslassung des ‚ut’ (‚damit’) entspringt weder Gründen der Notwendigkeit, noch der Nützlichkeit, sondern sie atmet schlicht den Geist der Revolution und der Zerstörung: die Form wurde mutwillig verändert: die Abhängigkeit der gewissenhaften Erfüllung des Dienstes des Weiheträgers von der mittels dieser Weihe übertragenen Gnadenzuteilung durch den Heiligen Geist wird unterschlagen - und das reicht, um sicher deren Unwirksamkeit zu konstatieren:
Bei der Konzilskirche handelt es nicht um eine Teilgemeinschaft der Kirche, die seit unvordenklicher Zeit einen sich von der Kirche unterscheidenden Ritus in Gebrauch hätte, dessen Wirksamkeit zu beurteilen wäre, sondern die Konzilskirche hat den Ritus der Kirche abgeschafft, um ihn durch den selbst kreierten Ritus zu ersetzen und sich auch dadurch von der Kirche abzugrenzen: Entscheidend ist, daß die von der Kirche vorgeschriebene Form(el) von der Konzilskirche verändert und damit abgeschafft wurde - und das reicht, um sicher deren Unwirksamkeit zu konstatieren: „Alle diese Sakramente werden durch dreierlei vollzogen, nämlich durch die Dinge als Materie, die Worte als Form und die Person des Spenders, der das Sakrament erteilt in der Absicht, zu tun, was die Kirche tut; wenn irgend etwas von diesem fehlt, kommt das Sakrament nicht zustande.“ - Denn zu ergänzen ist hier selbstverständlich, daß nicht die Worte irgendeiner selbst zusammengeschusterten oder von irgendeiner Institution oder Gemeinschaft zurechtgebastelten ‚abgewandelten’ Form(el), sondern ausschließlich die Worte der – unverfälschten - Form(el) der Kirche als hinreichend bezeichnet sind.
Die Bewertung des Geschehens sei schließlich noch komplettiert: Die Intention, zu tun, was die Kirche tut, bezieht sich nicht nur auf die nicht-wesentlichen Teile des Spenderitus, sondern ebenso auf den wesentlichen Teil, Form und Materie: Wer in Form oder Materie vom Ritus der Kirche bewußt – und nicht in Unkenntnis der Sprache, in Form eines sich ‚Verhaspelns’ - abweicht, hat selbstverständlich nicht die Intention, das zu tun, was die Kirche tut. Auch aus diesem Grunde sind die Weihen null und nichtig.
Und just jetzt, da annähernd vierzig Jahre verflossen sind, in denen keine Priester mehr geweiht worden sind, und die gültig geweihten verstorben sind oder ihr Amt nicht mehr ausüben, haben sich jene ‚Reformatoren’ ‚generös’ entschlossen, angeblich den Ritus des Meßopfers der katholischen Kirche (in Wahrheit handelt es sich um den Ritus ‚Johannes XXIII.’) ‚in Einzelfällen’ wieder zuzulassen, und so zu tun, als ob er ja eigentlich nie von ‚Paul VI.’ verboten worden gewesen wäre. Das ‚zufällige’ Zusammentreffen dieser Ereignisse läßt Rückschlüsse zu:
Offensichtlich haben jene sehr wohl den Zeitablauf in ihr Kalkül miteinbezogen, nämlich daß jenen, die nun wieder einen der katholischen Kirche angenäherten Ritus vollziehen dürfen, samt und sonders die Gnade des Priestertums nicht mehr zuteil geworden ist, so daß sie keinen ‚Schaden anrichten’, d.h. das Meßopfer nicht (wahrhaft) vollziehen können – welch ein ‚frommer’ Akt der Infamie und der abgrundtiefen Perfidie!
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