7. Und können Päpste zu Häretikern, Apostaten oder Schismatikern mutieren: können Päpste vom Glauben abfallen?
a. Zwei Wege führen in die Irre
Gelten die oben aufgezeigten rechtlichen Bestimmungen vom Amtsverlust bei öffentlicher Häresie und Apostasie und des Verlusts rechtmäßiger Amtsgewalt bei Schisma oder nicht publizierter Häresie oder Apostasie auch für das Papstamt?
Drei unterschiedliche Wege hierzu sind möglich, zwei davon führen in die Irre: Zum ersten ließe sich vertreten, weil alles, was Petrus bindet und löst, auch im Himmel gebunden und gelöst ist, was immer also ein Papst in Bezug auf den Glauben lehrt und im Bezug auf die Kirche und ihre Glieder anordnet, niemals apostatisch, niemals häretisch sein kann, also könne - so könnte man bei unbefangener Betrachtungsweise folgern – das Gelehrte niemals unwahr bzw. das Befohlene niemals unrecht sein: Es gilt alles das von einem Papst Angeordnete und Gelehrte gänzlich unabhängig von seinem Inhalt und zwar auch dann, wenn der folgende Petrus etwas lehrt und anordnet, was im Gegensatz zu all seinen Vorgängern steht. Dann gälte das, weil es auf die Urheberschaft der Lehre und nicht auf den Inhalt ankäme. Und Papst wäre der, den Kardinäle in Rom in den seit jeher dazu benutzten Konklaveörtlichkeiten zum Papst gewählt haben und der deshalb gemeinhin als Papst angesehen wird – das ist letztlich die Haltung der Mitglieder der Konzilskirche: sie haben das Wesen der Kirche verkannt, denn dieser Irrweg führt ins Nirgendwo: Alle die so denken, haben die Ankündigung „Alles was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du lösen wirst“… gründlich mißverstanden: „Sollte jemand euch eine andere Heilsbotschaft verkünden, als die ihr erhalten habt, so sei er verflucht!“ (NT, Galaterbrief 1, 9) „Zuvor muß der Abfall kommen und der Mensch der Sünde geoffenbart werden, der Sohn des Verderbens, der Widersacher, der sich erhebt über alles, was Gott und Heiligtum heißt, der sich selbst in den Tempel Gottes setzt und sich für Gott ausgibt.“ (NT, 2. Tessalonicherbrief 2, 3 und 4) Hier gilt der Satz aus den Dekreten des Vatikanischen Konzils (1869/70), vierte Sitzung, 18.7.1870, Erste Konstitution über die Kirche Christi: „Denn auch den Nachfolgern Petri ist der Heilige Geist nicht verheißen, daß sie auf Seine Offenbarung hin eine neue Lehre veröffentlichen sollten – sie sollen vielmehr mit Seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung, das heißt: das hinterlegte Glaubensgut, heilig bewahren und getreulich auslegen.“
Zum zweiten ließe sich vertreten, es gälten die oben aufgezeigten Bestimmungen auch für das Papstamt: demnach könne ein (wahrer) Papst öffentlich häretisch oder apostatisch werden und auf diese Weise sein Amt von selbst verlieren oder er könne privatim häretisch, apostatisch oder schismatisch werden und seitdem das Amt unrechtmäßig innehaben, unerlaubt besetzen, müsse demnach seines Amtes enthoben werden – Kanon 188 S. 1 u. 2 CIC lauten schließlich: „Das Kirchenrecht kennt auch einen stillschweigenden Verzicht. Dieser ist im bezug auf alle Ämter möglich und tritt von selbst ohne jede weitere Erklärung ein unter den gleich zu nennenden Voraussetzungen.“ ... „Nr. 4. Ein stillschweigender Verzicht liegt vor, wenn jemand öffentlich vom Glauben abfällt.“ Der lateinische (Ur-)text lautet hingegen: „Ob tacitam renuntiationem ab ipso iure admissam quaelibet officia vacant ipso facto et sine ulla declaratione, sie clericus:“ ... „Nr. 4) A fide catholica publice defecerit;“ (zitiert nach Codex Iuris Canonici, a.a.O.) – und dieses ‚quaelibet officia’ bedeutet wörtlich genommen nicht ‚alle Ämter’, sondern ‚beliebige Ämter’: Sind nicht ‚beliebige Ämter’ auch ‚alle Ämter’, läuft die Unterscheidung nicht auf Beckmesserei, Wortverdreherei, Haarspalterei hinaus? - Umgekehrt gefragt: ist das Papstamt also ein beliebiges Amt, ein Amt also wie jedes andere beliebige kirchliche Amt? – „Der Papst erhält die oberste Jurisdiktionsgewalt unmittelbar von Gott, sobald er die rechtmäßig vollzogene Wahl angenommen hat. Die übrigen Inhaber der Jurisdiktionsgewalt empfangen sie durch kirchliche Sendung.“ (Kanon 109 S. 3 und 4 CIC) Die Angelegenheit erscheint auf den ersten Blick klar und einleuchtend: ein apostatisch gewordener Papst hat sein Amt verloren; ein häretisch oder schismatisch gewordener Papst besetzt es seitdem unrechtmäßig und gehört abgesetzt.
Und was sagen die Satzungen der Kirche zu diesem Thema?
„Wir lehren demnach und erklären, daß auf Anordnung des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt besitzt und daß diese wahrhaft bischöfliche Regierungsgewalt des römischen Papstes (die Untertanen) unmittelbar erfaßt. Ihr gegenüber sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet. Und das nicht nur in Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem, was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdenrund gehört… Wenn also jemand sagt, der römische Papst habe bloß ein Amt der Überwachung oder einer gewissen Leitung, nicht aber die volle und höchste Jurisdiktionsgewalt über die gesamte Kirche, und das nicht nur in den Fragen des Glaubens- und Sittenlebens, sondern auch in allem, was zur Aufrechterhaltung der Ordnung (Disziplin) in der Kirche und zu ihrer Regierung auf der ganzen Welt gehört; oder wer sagt, der Papst habe bloß einen größeren Teil, nicht aber die ganze Fülle höchster Gewalt, oder diese Gewalt sei keine ordentliche und unmittelbare über die Gesamtheit der Kirchen wie über jede einzelne, über alle Hirten und Gläubigen wie über jeden einzelnen: der sei im Bann.“ (Dekret des Vatikanischen Konzils (1869/70), vierte Sitzung, 18.7.1870, Erste Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi)
Öffentlich (erklärt)er Abfall vom Glauben kann in höchst frommem und gelehrtem Gewande einherwandeln und muß keineswegs auf Anhieb als solcher erkennbar sein.
„Dieses Vatikanische Konzil erklärt, daß die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat… Demnach gründet das Recht auf religiöse Freiheit nicht in einer subjektiven Verfassung der Person, sondern in ihrer Natur selbst. Deshalb bleibt das Recht auf diese Freiheit auch gegen diejenigen erhalten, die der Verpflichtung, die Wahrheit zu suchen und an ihr festzuhalten, nicht nachkommen“…
… „die, welche den Schöpfer anerkennen, unter ihnen die Muslim(e), die“… „mit uns den einzigen Gott anbeten, den barmherzigen“… „auch die Muslime, die den einzigen Gott anbeten“… „und verehren Gott“… „Jesus, den sie freilich nicht als Gott anerkennen, verehren sie doch als Propheten“…
Bleibt jener Abgefallene auf dem Stuhl Petri sitzen, und nimmt er sodann Lehr-, Binde- und Lösegewalt zwar unberechtigt, da nicht mehr Papst, aber dennoch in Anspruch, wäre die von Christus verhießene Hirten- und Lehrgewalt des Papstes tödlich getroffen. Jede Handlung eines von Gott gültig in sein Amt eingesetzten Papstes könnte demnach die Handlung eines mittlerweile des Amtes unerkannt verlustig gegangenen Papstes, eines fälschlich als Papst angesehenen Nicht-Papstes sein: Könnte ein Papst mittels öffentlicher, aber nicht unbedingt sogleich als solcher durchschaubarer Apostasie oder Häresie das Papstamt verlieren, wäre der vormals (wahre) Papst, dem Christus bezüglich Leitung und Lehre der Kirche Binde- und Lösegewalt und Unfehlbarkeit verhießen hat, unberechtigterweise, wie sich durch sein Abweichen nämlich nachträglich herausgestellt hat, wenn er nun auf dem päpstlichen Stuhl verbleibt, zum Scheinpapst, zum ‚trojanischen Pferd’ mutiert, dem nach seinem Fall – und des Amtes unerkannt verlustig - weder die Binde- und Lösegewalt, noch Unfehlbarkeit zukommt, der aber nach seinem ‚stillschweigenden Amtsverzicht’ die Lehr- und die Binde- und Lösegewalt unberechtigt in Anspruch nehmen könnte.
Die Verheißung und das Gebot Christi lautete dann der Sache nach: „Ihr müßt in allem folgen und alles glauben, was Petrus zu folgen und zu glauben befiehlt – aber sicher sein, daß der Petrus weiterhin Petrus ist, seid ihr nie: er kann sich zwischenzeitlich zum Scheinpetrus, zum ‚Wehrwolf’ gehäutet haben. Folgt also dem Papst, meinem Stellvertreter auf Erden, unbedingt – aber traut nie dem Papst als Lehrer und Hirten, denn er könnte – gerade eben noch Papst - nun ein falscher ‚Papst’ geworden sein, der in die Irre führt; hinterfragt daher jeden seiner Schritte und jede seiner Äußerungen, sie könnten öffentlich bekundete oder private Häresie oder Apostasie und damit den Verlust des Papstamtes oder im Falle privater Abweichung die unrechtmäßige Besetzung des Papstamtes anzeigen.“ – so ist es aber nicht. Das genau wäre nicht die Sprache Christi, sondern die kalte, hinterhältige, doppelzüngige, irrlichternde Sprache der Dämonen, wenn sie sich in Orakeln äußerten; sie orakelten und orakeln ‚nichts Falsches’ und vor allem: nichts Wahres!
Bei Wandlungsfähigkeit eines Papstes zum Scheinpapst, zum Nicht-Papst bei möglichem öffentlichem Glaubensabfall oder zum unrechtmäßigen Besetzer des Stuhles Petri bei privatem Abfall müßte außerdem das Kirchenrecht eine Kontrollinstanz bereithalten, die über den Papst wacht, und das kirchliche Prozeßrecht ein Verfahren vor einer kirchlichen Instanz, einem kirchlichen Gericht oder einem Konzil eröffnen zur Prüfung der Frage, ob der so beschuldigte (ehemals wahre bzw. rechtmäßige) Papst als öffentlich Abgefallener sein Amt verloren habe oder das Amt wegen privatem Abfall, Häresie oder Schsima nun unrechtmäßig innehabe, ferner die (richterliche) Kompetenz, deklaratorisch, also klarstellend den bereits aus der Tat heraus eingetretenen Amtsverlust jenes Papstes - verbindlich für die Kirche – im Urteilsspruch festzustellen oder im Falle von unrechtmäßiger Amtsfortführung seine Amtsenthebung konstitutiv und bindend auszusprechen.
Wenn man allerdings die Sachnormen des Kirchenrechts und das kirchliche Verfahrensrecht durchforstet, wird man weder auf eine Instanz noch auf ein Verfahren stoßen, die dem Papst ‚den Prozeß machen’ – im Gegenteil: Der Papst erhält die oberste Jurisdiktionsgewalt nicht nur unmittelbar von Gott, sobald er die rechtmäßig vollzogene Wahl angenommen hat (Kanones 109 S. 3, 219 CIC), sondern das Kirchenrecht verbietet ausdrücklich und in etlichen Bestimmungen, dem Papst in irgendeiner Weise ‚den Prozeß zu machen’. Kanon 1556 CIC lautet: „Der Papst, die höchste Instanz in der ganzen Kirche, kann von keiner menschlichen Gewalt vor Gericht gezogen werden.“ Kanon 228 § 2 CIC bestimmt: „Von einer Verfügung des Papstes kann man nicht an ein allgemeines Konzil appellieren.“ Und: „Die Beschlüsse eines Konzils erlangen erst Rechtskraft, nachdem sie vom Papste bestätigt und auf sein Geheiß veröffentlicht worden sind.“ (Kanon 227 CIC); ein Konzil ohne Papst ist nicht einmal möglich: „Das Einberufungsrecht steht einzig und allein dem Papste zu. Daher ist ein allgemeines Konzil, das nicht vom Papste einberufen ist, unmöglich.“ (Kanon 222 § 1 CIC). Ferner: „Der Papst hat auch das Recht, in eigener Person oder durch Legaten den Vorsitz zu führen, die Gegenstände zu bestimmen, die verhandelt werden sollen, die Verhandlungsordnung festzulegen, das Konzil zu verlegen, zu vertagen, zu schließen, die gefaßten Beschlüsse zu bestätigen.“ (Kanon 222 § 2 CIC). Und: „Die zu Verhandlung stehenden Fragen werden vom Papste bestimmt. Über andere Gegenstände darf nur verhandelt werden, nachdem sie vom Vorsitzenden gebilligt werden“ (Kanon 226 S. 1 und 2 CIC) – Ja nicht einmal die Fortsetzung eines Konzils nach dem Tode des Papstes ist möglich: „Stirbt der Papst während der Dauer eines allgemeinen Konzils, dann wird es damit ohne weiteres unterbrochen.“ (Kanon 229 S. 1 CIC) Und schließlich: „Wer gegen ein Gesetz, ein Dekret oder einen Befehl des jeweils lebenden Papstes an ein allgemeines Konzil appelliert, ist der Häresie verdächtig und verfällt ohne weiteres der Exkommunikation, die speciali modo dem Apostolischen Stuhl reserviert ist...“ (Kanon 2332 CIC). Was ist also mit der Kirche los - indem sie apostatisch, häretisch oder schismatisch gewordenen Päpsten nicht ‚das Handwerk legt’, ist sie ihnen wehr- und machtlos ausgeliefert. Demnach wäre die Kirche also grundlegend fehlerhaft verfaßt, gravierend desorganisiert und daher dringendst ‚reformbedürftig’ – ist die Kirche also letztlich ‚selber schuld’ an ihrem derzeitigen Elend, weil sie sich, wenn man der Auffassung folgt, daß wahre Päpste schismatisch, häretisch und apostatisch werden könnten, fälschlich Eigenschaften rühmt, die ihr gar nicht zukommen: der Unfehlbarkeit ihrer Lehre und der rechten – gottgewollten – Leitung und Führung?
Mehr noch: All diejenigen, die sich aus moralischen oder Glaubensgründen mit einer Entscheidung des (wahren) Papstes nicht einverstanden erklären, hätten unter Umständen Anlaß, gegen den Papst eben an eine solche Instanz zu appellieren mit dem Vorwurf, jene anzufechtende Entscheidung des Papstes sei just Ausdruck von öffentlicher oder privater Apostasie, Häresie oder des Schismas und sei als bloß scheinpäpstliche Entscheidung ungültig oder als Ergebnis unrechtmäßiger Amtsausübung anfechtbar, was das Gericht oder das Konzil bitte-schön jetzt feststellen möge. Und genau diese Kontroll- und Appellationsinstanzen hält das Kirchenrecht nicht bereit; im Gegenteil und ausdrücklich: gegen die Entscheidungen des Papstes ist keine Appellation an ein allgemeines Konzil möglich.
Wäre es möglich, daß ein Papst als Papst abfallen und aufgrund seiner moralischen Machtstellung vielleicht unerkannt die Rolle des Widersachers der Kirche, des ‚trojanischen Pferdes’, des ‚Antichristen’ einnehmen könnte, dann wäre eine Art repräsentativen Vorsitzes des Papstes nur zum Zwecke der ‚Demonstration’ der Einheit ohne jegliche sonstige Befugnisse vielleicht auf den ersten Blick wünschenswert, wegen der damit verbundenen wenn auch bloß moralischen Machtfülle einerseits und der Fehlbarkeit des Papsttums andererseits aber eher nicht, jedenfalls könnte dem Papsttum und damit der Kirche niemals Unfehlbarkeit in der Lehre und sichere Leitung der Kirche zubebilligt werden. Wenn die Kirche fehlbar wäre in Lehre und Leitung, dann hätte Christus die Leitung der Kirche zweckmäßigerweise einer Oligarchie, nämlich der Gesamtheit der Bischöfe unterstellt. Selbst wenn es unter jenen zu Spaltungen käme, dann könnten die Gläubigen ‚im Zweifel’ der Mehrheit, der größeren Zahl als den mutmaßlich verbliebenen Mitgliedern der Kirche, also den mutmaßlich und hoffentlich oder vielleicht ‚weniger Irrenden’ folgen, sie wären dann wegen ‚moralischer Gewißheit’ entschuldigt – aber die Kirche wäre dann niemals unfehlbar.
Die Konsequenz wäre, daß die Kirche Anlaß und Quelle immer neuer Sektenbildung wäre, weil jeder Christ gezwungen wäre, selbst zu entscheiden, ob das Papsttum richtig lehre und recht entscheide oder ob das, was es lehre und entscheide nicht just Ausdruck von Apostasie, Häresie oder des Schismas wäre – mit anderen Worten: - wie die ungezählten protestantischen Religionsgemeinschaften wäre die Kirche nichts anderes als eine ganz gewöhnliche irrtumsbehaftete menschliche Gesellschaft. Das fehlbare Papsttum wäre ohne jegliche Autorität, wäre nichts anderes als eine bodenlos unberechtigte Anmaßung, wäre der ‚Antichrist’: Genau diesen Vorwurf erheben ja die Protestanten, eben weil sie das Wesen (der Verfassung) der Kirche und damit das Wesen des Papsttums verkennen:
„Die Reformatoren haben von Anfang an zwar nicht die Unfehlbarkeit der Kirche schlechthin geleugnet, wohl aber gleich Wiclif und Hus behauptet, daß die empirische, sichtbarer Papstkirche irren könne und greulich geirrt habe. Diese Behauptung bildet nicht bloß eine wissenschaftliche Voraussetzung des Protestantismus, sondern auch die Basis seiner ganzen Existenz: denn deshalb haben sie sich von der Papstkirche getrennt und damit haben sie ihre Trennung zu rechtfertigen gesucht, weil die Papstkirche in Sachen des Glaubens und der Sitten sich so greulich geirrt habe.“ (Scheeben/Atzberger (a.a.O., Bd. 4, S. 364).
Außerdem: Könnte ein Papst der Häresie verfallen und seither das Amt unrechtmäßig besetzen, dann säßen die Mitglieder der Kirche ‚in der Falle’: sie hätten dann – lediglich - die Wahl, ob sie sich lieber dem Verdacht der Häresie oder dem Schisma aussetzen wollten: auf beidem, Häresie und Schisma, steht die Folge der unmittelbar eintretenden Exkommunikation.
Hielten sie es mit dem häretisch gewordenen Papst, setzten sie sich dem Verdacht der Häresie aus: Kanon 1324 S. 1 und 2 CIC bestimmen: „Es genügt nicht, daß die Christen sich bloß vor Häresie hüten, sondern sie müssen vielmehr auch alle irrigen Ansichten meiden, die der Häresie mehr oder minder nahekommen. Hieraus ergibt sich, daß alle Christen verpflichtet sind, die Konstitutionen und Erlasse des Apostolischen Stuhles zu beobachten, durch die derartige verkehrte Ansichten verurteilt und verboten sind.“ Und wer der Häresie verdächtig ist und sich nicht bessert, verfällt den Strafen für Häretiker (Kanon 2315 S. 4 CIC)
Hielten sich die Gläubigen von dem mutmaßlich häretisch oder apostatisch gewordenen Papst fern, wären sie Schismatiker, denn Kanon 1325 § 2 S. 3 CIC lautet auszugsweise: „Ein Schismatiker kann jemand auf doppelte Weise werden: a) zunächst dadurch, daß er den Papst nicht als Oberhaupt anerkennt;“ – das ist geradezu ein klassischer Beispielsfall für die rhetorische Figur des sog. argumentum ad absurdum: eine Behauptung wird allein aus ihren - in allen Aternativen gegebenen - absurden Folgen als unrichtig widerlegt.
Alle die, die den Glaubensabfall des (wahren) Petrus oder dessen Fall in den Irrglauben oder ins Schisma für möglich halten, sie haben die über seine Kirche gesprochenen ‚Einsetzungsworte’ Christi „Weide meine Lämmer! ... weide meine Schafe.“ (NT, Johannes 21, 15 – 17) und das Wesen der Kirche und deren Verfassung und die daraus fließenden Konsequenzen nicht gründlich genug durchdacht: Sie haben die Entscheidungen des (I.) Vatikanischen Konzils (noch) nicht vollständig in ihren Konsequenzen erfaßt, sie haben unbewußt eine falsche, die protestantische, eine häretische Auffassung von Seiner heiligen Kirche verinnerlicht. „Ich habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht schwinde; wenn du dich dereinst zurückgefunden hast, so stärke deine Brüder!“ (NT, Lukas 22; 32) – Wollen sie etwa behaupten, dieses Gebet gälte nicht dem Petrusamt, sei vielmehr eine bloß persönlich dahergesagte ‚Grußadresse’ an den Jünger Petrus gewesen und sei als Nebensächlichkeit eigentlich eher aus ‚Versehen’ in der Hl. Schrift aufgezeichnet worden - oder wollen sie etwa behaupten, dieses Gebet Christi sei ‚unnütz’, weil nämlich wirkungslos gewesen? „Wie Schnee und Regen vom Himmel fallen und nicht mehr dorthin kehren, vielmehr die Erde tränken, befruchten und mit Grün bedecken, dem Sämann Samen geben und Brot dem Essenden, so ist’s mit meinem Wort, das meinen Mund verläßt. Nicht leer kehrt es zu mir zurück, es habe denn getan, was ich gewünscht, mit Glück vollführt, wozu ich’s ausgesandt.“ (AT, Isaias 55, 10 und 11); „Nur Wahrheit kommt aus meinem Munde, nur Worte ohne Widerruf“ (AT, Isaias 45, 23); „ ‚Ist mein Wort nicht wie Feuer’, - Spruch des Herrn – ‚wie ein Hammer, der Felsen zertrümmert?“ (Henne/Rösch, AT, Jeremias 23, 29)
„Unser Göttlicher Erlöser übt auch eine sichtbare, ordentliche Leitung über Seinen Mystischen Leib aus: durch Seinen Stellvertreter auf Erden. Ihr wißt ja, Ehrwürdige Brüder, daß Christus, unser Herr während seiner irdischen Pilgerfahrt die kleine Herde persönlich und auf wahrnehmbare Weise regiert hat. Als Er aber die Welt dann verlassen und zum Vater zurückkehren wollte, hat Er die sichtbare Leitung der ganzen von Ihm gegründeten Gesellschaft dem Apostelfürsten übertragen. In Seiner Weisheit konnte Er ja den von Ihm geschaffenen gesellschaftlichen Leib der Kirche keineswegs ohne sichtbares Haupt lassen. Man kann auch nicht, um diese Wahrheit in Abrede zu stellen, behaupten, durch den in der Kirche aufgestellten Rechtsprimat sei dieser Mystische Leib mit einem doppelten Haupte versehen. Denn Petrus ist kraft des Primats nur der Stellvertreter Christi, und daher gibt es nur ein einziges Haupt dieses Leibes, nämlich Christus. Er hört zwar nicht auf, die Kirche auf geheimnisvolle Weise in eigener Person zu regieren. Auf sichtbare Weise jedoch leitet Er sie durch den, der auf Erden Seine Stelle vertritt... Da nun aber dieser gesellschaftliche Leib Christi, wie Wir oben dargelegt haben, nach dem Willen seines Stifters sichtbar sein muß, so folgt notwendig, daß auch jenes Zusammenwirken aller Glieder äußerlich in Erscheinung treten muß, durch das Bekenntnis des selben Glaubens, durch die Gemeinschaft der selben Sakramente und die Teilnahme am selben Opfer, wie auch durch die tätige Beobachtung der selben Gebote. Zudem muß durchaus ein allen sichtbares Oberhaupt vorhanden sein, von dem die Tätigkeit und die Zusammenarbeit aller wirksam auf die Erreichung des vorgesteckten Zieles gerichtet wird: Wir meinen den Stellvertreter Jesu Christi auf Erden. Wie nämlich der Erlöser den Beistand, den Geist der Wahrheit, gesandt hat, damit Er an Seiner Stelle die unsichtbare Leitung der Kirche übernehme, so hat Er dem Petrus und seinen Nachfolgern aufgetragen, Ihn auf Erden zu vertreten und die sichtbare Leitung der christlichen Gemeinschaft zu übernehmen.“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Mystici corporis Christi“ Papst Pius XII. v. 29.6.1943),
„Was nun die Grenzen dieses Gehorsams angeht, so soll niemand meinen, den kirchlichen Operhirten, insbesondere dem Römischen Papst, habe man nur in den Glaubenslehren (Dogmen) zu gehorchen, deren hartnäckiger Verwerfung das Verbrechen des Irrglaubens des ausmacht. Es genügt sogar nicht, aufrichtig und fest jenen Lehren zuzustimmen, welche von der Kirche zwar nicht durch einen feierlichen Ausspruch definiert sind, aber doch von dem ordentlichen und allgemeinen kirchlichen Lehramte als göttlich offenbarte Wahrheiten uns zu glauben vorgestellt werden; das vatikanische Konzil hat entschieden, daß diese Wahrheiten mit göttlichem und katholischen Glauben festzuhalten sind. Es ist vielmehr auch Christenpflicht, daß man sich durch die Regierungsgewalt der Bischöfe, besonders aber durch die des Apostolischen Stuhles leiten und führen lasse. Wie richtig dieses ist, ist leicht einzusehen. Die göttliche Offenbarung enthält Wahrheiten, die sich teils auf Gott beziehen, teils auf den Menschen und auf die zum Heile der Menschen notwendigen Mittel. Über beides, nämlich über das, was wir zu glauben, und das, was wir zu tun haben, gibt uns, wie gesagt, die Kirche kraft göttlichen Rechtes Vorschriften, und in der Kirche steht dies wiederum den Papste zu. Darum muß der Papst gemäß seiner Autorität auch entscheiden können, was die göttliche Offenbarung enthält, was mit der Offenbarung im Einklang steht, und was nicht; ebenso muß er erklären können, was sittlich ist und was unsittlich, was wir zu tun und was wir zu lassen haben, um das Heil zu erlangen: sonst könnte er weder das Wort Gottes mit Sicherheit auslegen, noch dem Menschen ein sicherer Führer auf dem Lebenswege sein.“ (aus dem Apostolischen Rundschreiben „Sapientiae christianae“ Leo XIII. vom 10.1.1890)
Aus alldem folgt:
b. Nur der dritte Weg geht nicht fehl…
„Und ich sage dir: Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich meine Kirche bauen, und die Pforten der Hölle werden sie nicht überwältigen. (Und) dir will ich die Schlüssel des Himmelreiches geben. Was immer du binden wirst auf Erden, das soll auch im Himmel gebunden sein. Und was immer du lösen wirst auf Erden, das soll im Himmel gelöst sein.“ (NT, Matthäus 16, 18 und 19) Der Philosoph F. W. J. Schelling dazu: „Die Worte Christi sind ewig entscheidend für den Primat des hl. Petrus unter den Aposteln; es gehört die ganze Verblendung des Parteigeistes dazu, das Beweisende dieser Worte zu verkennen oder den Worten einen anderen als diesen Sinn unterzulegen“ (zitiert nach V. Cathrein, a.a.O., S. 255). Aus dieser feierlichen Ankündigung leitet der hl. Ambrosius zu Recht die These ab: „Wo also Petrus ist, da ist die Kirche“ (zitiert nach Cathrein, a.a.O., S.263) Dem (wahren) Papst ist – nicht um seiner selbst, sondern um des Amtes und des Wohles der Kirche und der ihm anvertrauten Gläubigen willen - Standhaftigkeit und Irrtumsfreiheit betreffend Leitung und Lehre der Kirche verliehen worden, die nicht mit der (nicht gegebenen) Zusage von (persönlicher) Sündenlosigkeit zu verwechseln ist, denn ein Papst kann zu seinem Unheil in seiner Lebensführung von den Geboten Christi und seiner Kirche abweichen. Der Papst kann aber kraft Amtes bezüglich Lehre und Leitung der Kirche nicht in Apostasie oder Häresie fallen, eben um die Verheißung Christi von der fortdauernden Irrtumslosigkeit und der rechten Lehre und Leitung durch das Felsenamt erfüllen zu können und zu müssen: Nur deshalb hat die Kirche diese nicht fehlgehende Verbindung zur Wahrheit, zu Gott, weil sie über diese besondere dem Petrus und seinen Nachfolgern gegebene Verheißung über den Petrus mit Christus verbunden ist: Der Satz „Alles, was du auf Erden binden wirst, wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du lösen wirst“… enthält keineswegs eine Verpflichtungserklärung Gottes, daß er einem Menschen unbedingten Gehorsam und unbedingte Gefolgschaft leisten werde, er ist gerade kein an Petrus ausgestellter ‚Freibrief’, alles tun und lassen zu können, was ihm beliebt, sondern umgekehrt: Dieser Satz ist die Verheißung der unbedingten Bindung der streitenden Kirche über die Person des Petrus und seiner Nachfolger an den Dreigestaltigen. Die Verheißung – „Was immer du binden wirst auf Erden, das soll auch im Himmel gebunden sein. Und was immer du lösen wirst auf Erden, das soll im Himmel gelöst sein.“ (NT, Matthäus 16, 19) - lautet vielmehr der Sache nach:
„Alles, was ICH im Himmel gebunden habe, wirst auch du, David, mein Knecht, auf Erden binden, und alles, was ICH im Himmel gelöst habe, wirst auch du auf Erden lösen, eben weil es bereits von MIR im Himmel gebunden bzw. gelöst ist.“
„Wenn unser Erlöser so klar sagte, sein Evangelium sei nicht nur für das Zeitalter der Apostel bestimmt, sondern für alle Zeiten, konnte dann der Glaubensinhalt im Laufe der Jahrhunderte so verdunkel oder so unsicher werden, daß man heute auch einander widersprechende Meinungen dulden müßte? Wenn dem so wäre, dann müßte man auch zu geben, die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Apostel und das dauernde Verweilen dieses Geistes in der Kirche, wie auch die Predigt Jesu Christi hätten schon seit Jahrhunderten alle Wirkung und jeden Nutzen verloren. Das zu behaupten, hieße aber Gott lästern. In Wirklichkeit gab der eingeborene Sohn Gottes seinen Gesandten den Auftrag, alle Völker zu lehren, und zugleich legte er allen Völkern die Pflicht auf, das anzunehmen, was ihnen durch die von Gott vorher bestimmten Zeugen (Apg 10,41) verkündet würde. Diesem Gebot hat er die Sanktion gegeben: ‚wer glaubt und sich taufen läßt, der wird gerettet werden; wir aber nicht glaubt, der wird verdammt werden’ (Mk 16,16). Dieses Doppelgebot Christi, das Gebot der Lehrverkündigung und das Glaubensgebot, das zur Erlangung des ewigen Heiles den Glauben fordert, muß zu allen Zeiten erfüllt werden. Beide Gebote sind aber ganz unverständlich, wenn die Kirche die Lehren des Evangeliums nicht unversehrt und leicht faßlich vorlegt, und wenn sie bei dieser Glaubensverkündigung nicht von jedem Irrtum frei ist.“ (Papst Pius XI., Enzyklika „Mortalium animos“ vom 6.1.1928)
„Dieser Gesellschaft hat er alle Wahrheiten, die er selbst gelehrt, anvertraut mit dem ausgesprochenen Willen, daß sie diese Wahrheiten bewahre, schütze und mit vollgültiger Autorität erkläre; zugleich hat er befohlen, daß alle Völker seine Kirche wie ihn selbst hören sollen; die Zuwiderhandelnden soll ewiges Verderben treffen. Daraus ergibt sich, daß der Mensch in Gott seinen besten und zuverlässigsten Lehrer findet, der Quelle und Ursprung aller Wahrheit ist, sowie am Eingeborenen, der im Schoß des Vaters ist, der da ist der Weg, die Wahrheit, das Leben und das wahre Licht, das jeden Menschen erleuchtet, und auf dessen Wort alle gelegentlich hören müssen; ‚Und sie werden alle Gottes Schüler sein dürfen’ (Joh 6, 45). Auf dem Gebiete des Glaubens und der Sitten hat Gott die Kirche zur Teilnahme am göttlichen Lehramt bestimmt und sie nach seinem göttlichen Wohlgefallen mit Unfehlbarkeit ausgerüstet; deshalb ist sie die höchste und zuverlässigste Lehrerin der Menschen und besitzt das unverletzlicher Recht auf Lehrfreiheit.“ (Papst Leo XIII., Enzyklika „Libertas praestantissimum“ vom 20.6.1888)
Dazu ganz unprätentiös van Acken:
„Das Gottesreich hier auf Erden soll ein Reich der ewigen Liebe sein. Es soll die Heilandsliebe des guten Hirten durch die Jahrhunderte weitertragen. Darum sollen seine Apostel Hirtengewalt haben zum Besten der ihnen anvertrauten Schäflein. Liebe ist der Sinn des kirchlichen Amtes. Wer sich selber sucht, der wäre ein Mietling, nicht der Stellvertreter des Guten Hirten (Joh. 10, 12 f.). Aber echte Liebe ist nicht Schwäche, sie verlangt vielmehr nicht selten Ernst und selbst Strenge. Und nur dann kann sie sich voll auswirken, wenn sie verpflichten kann. Ohne eine Autorität würde das Gottesreich nicht von Dauer sein. Darum wollte Jesus, der als Sohn Gottes alles überschaute, in seinem Gottesreich eine Autorität und übertrug seinen Aposteln die Regierungs-Jurisdiktionsgewalt, die ihre Quelle und ihre Norm in der ewigen Liebe hat. Wie Jesus selbst, so üben auch die Apostel in seinem Namen gesetzgeberische, richterliche und vollziehende Gewalt aus, die er ihnen ausdrücklich erteilt hatte (Mt. 18, 18). (Vergl. Apg. 15, 10, 28 F; 1. Kor. 4, 17 ff.; Apg. 5, 2 ff.). ‚Habet acht auf euch und die ganze Herde, in welcher euch der Heilige Geist zu Bischöfen gesetzt hat, die Kirche Gottes zu regieren’ (Apg. 20, 28)… Der oberste und erste Hirt der Kirche ist nach dem Willen Christi Petrus und sein Nachfolger der Bischof von Rom… Christus übergab seiner Kirche nur den Befehl, das Hirtenamt auszuüben: ‚Weide meine Lämmer! Weige meine Schafe!’ (Joh. 21, 15 ff.) Wie dieses Amt weiter ausgestaltet werde, das überließ er der Kirche selber, damit sie sich überall den örtlichen und zeitlichen Verhältnissen anpasse. Nach Ausweis der Geschichte ist die Christenheit bereits in den ersten Jahrzehnten eine sichtbar organisierte Gemeinschaft, in der alle Autorität, die ausgeübt und anerkannt wird, den Aposteln zusteht. Ihr Dasein und ihre Organisation verdankte sie in keiner Weise der Gemeinschaft, sondern Gott und Christus. Die Kirche des Evangeliums ist nicht demokratisch oder monarchisch organisiert, sondern hierarchisch. Sie heißt darum Hierarchie = heilige Ordnung. Die Verfassung der Kirche ist niedergelegt im kirchlichen Gesetzbuch C.I.C.“ (van Acken, a.a.O., S. 76, f.)
„Es gibt wenige christliche Wahrheiten, die in der Heiligen Schrift so klar und eindeutig bezeugt sind wie die Tatsache: Petrus ist das sichtbare Oberhaupt der von Christus gestifteten Kirche. Jesus liebt auch hier wie sonst die ruhige Entwicklung… Zunächst zieht er den Petrus in einer ganz eigenartigen Weise allen anderen Aposteln vor und gewöhnt so die eifersüchtigen Apostel an Petri Vorrang. Schon gleich nach der ersten Begegnung mit Petrus hebt er dessen künftige Stellung hervor. Als Petrus von Andreas zum Herrn geführt wird, schaut dieser ihn an und spricht: ‚Du bist Simon, der Sohn des Johannes. Du sollst Kephas heißen, das heißt Fels’ (Joh. 1, 42). Vom Schifflein Petri aus lehrte der Herr die Volksscharen (Lk. 5, 2 – 4). Dem Petrus gibt Christus den Auftrag, auf die See hinauszufahren und das Netz auszuwerfen. Als dann Petrus erschüttert durch den wunderbaren Fischfang sich dem Herrn zu Füßen wirft und spricht: ‚Herr, geh weg von mir, denn ich bin ein sündiger Mensch’, spricht Christus: ‚Fürchte dich nicht! Von nun an sollst du Menschenfischer sein!’ (Lk. 5, 8 – 10). In der Erinnerung an dieses Wort trägt heute noch der Nachfolger Petri den Fischerring.
Nur für sich und Petrus läßt der Herr die Tempelsteuer zahlen (MT. 17, 27). Weil Petrus berufen ist, der Nachfolger Christi zu sein, wird er hier als einziger von den Aposteln dem Herrn als dessen zweites Ich gleichgestellt. Dem Petrus wäscht er auch als erstem die Füße (Joh. 13, 6). Etwas später spricht der Herr zu Petrus: ‚Simon, Simon, siehe der Satan hat verlangt, euch sieben zu dürfen wie Weizen. Ich aber habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht wanke. Und wenn du dereinst zurückgefunden hast, so stärke deine Brüder’ (Lk. 22, 31. 32). Auch hier macht Christus in seinen Worten einen deutlichen Unterschied zwischen Petrus und den anderen Aposteln. Satan möchte alle Apostel sieben wie Weizen (der Herr sagt ja ‚euch’, nicht ‚dich’), und doch sagt der Herr nicht, daß er für alle gebetet habe, sondern nur für Petrus: ‚ ich habe für dich gebetet, daß dein Glaube nicht wanke… und du stärke deine Brüder’. Christus sagt damit: Wenn ich für dich gebetet habe, habe ich auch den Glauben der anderen gesichert. Denn deine Aufgabe ist es, die Apostel im Glauben zu stärken. Darin ist noch ein anderer Gedanke enthalten. Es kann vorkommen, daß ein Bischof Irrlehren verbreitet oder vom Glauben abfällt, ohne daß damit die Kirche selbst wankend wird. Ein Papst aber darf nicht abfallen, weil damit die ganze Kirche ins Wanken geriete. Deshalb genügt es zur Sicherung der Kirche, daß Christus für ihr Oberhaupt bete. Nachdem Christus so den Petrus in besonderer Weise für sein hohes Amt geschult hat, verheißt er ihm in Gegenwart der anderen Apostel den Primat, den er ihm dann nach der Auferstehung feierlich überträgt.“ (van Acken, a.a.O., S. 60, f)
„Weil im unfehlbaren Lehramt der Kirche der von Christus gesandte Geist der Wahrheit bis ans Ende der Tage tätig ist, kann es in ihrer Lehre keine Häresie geben. Die Lehre von der kirchlichen Unfehlbarkeit ergibt sich also zwingend aus dem Wesen und der Aufgabe der von Christus gestifteten Kirche, die nur eine ist und nur eine sein kann. Denn die Wahrheit ist nur eine und die Wahrheit wird euch freimachen (Joh. 8, 32)… Bei der päpstlichen Unfehlbarkeit handelt es sich also nicht um die Vergottung eines schwachen und irrtumsfähigen Menschen, sondern um die Rettung der göttlichen Wahrheit vor menschlicher Irrtumsfähigkeit zur Rettung unsterblicher Seelen. Jeder Papst bleibt trotz der Gabe der Unfehlbarkeit ein schwacher, sündiger und irrtumsfähiger Mensch. Die Geschichte der Kirche zeigt, daß es einige sündhafte, ja lasterhafte Päpste gegeben hat. Sie kennt aber keinen Fall, daß ein Papst einen Irrtum als unfehlbaren Glaubenssatz feierlich erklärt hätte. Es besteht also ein großer Unterschied zwischen Unfehlbarkeit und Sündenlosigkeit. Der Papst ist wohl unfehlbar, aber nicht allwissend. Die Allwissenheit ist ein ausschließliches Vorrecht Gottes und kommt keinem Menschen zu. Niemand kann aber Gott die Macht absprechen wollen, Menschen zu unfehlbaren Verkündern seiner Lehre zu machen. Die Unfehlbarkeit ist auch keine Inspiration, d. h. es werden dem Papst vermöge der Unfehlbarkeit keine neuen Lehren mitgeteilt. Er wird lediglich durch Gottes Beistand davor gewarnt, daß er etwas Falsches lehrt. Die göttliche Offenbarung ist mit dem Tode Christi und der Apostel abgeschlossen. Die Unfehlbarkeit der Kirche ist für uns die sichere Gewähr, daß wir nicht in Irrtum geführt und nicht verpflichtet werden können, etwas als Glaubenswahrheit oder als Sittengesetz anzunehmen, das nicht von Gott offenbart und zu halten vorgeschrieben ist. Der letzte Grund, warum wir glauben, ist der wahrhaftige Gott. Ihm glauben wir.“ (van Acken, a.a.O., S. 73, f)
„Sie aber sprachen zu ihm: ´Zu Bethlehem in Judäa, denn so steht es geschrieben beim Propheten: Und du, Bethlehem im Lande Juda, bist keineswegs die geringste unter den Fürstenstädten Judas; denn aus dir wird hervorgehen ein Fürst, der mein Volk Israel regieren soll (Michäas 5, 2).“ (NT, Matthäus 2, 5 und 6) - Christus selbst, das unsichtbare Haupt der Kirche ist dieser Fürst; „Er weidet seine Herde wie ein Hirt; in seinen Arm nimmt er die Lämmer. An seinem Busen trägt er sie und leitet sanft die Mutterschafe.“ (AT, Isaias 40, 11), „Der Beistand aber, der Heilige Geist, den der Vater in meinem Namen senden wird, der wird euch alles lehren und euch an alles erinnern, was ich euch gesagt habe.“ (NT, Johannes 14, 26), „Wer euch hört, hört MICH, wer euch ablehnt, lehnt MIch ab; wer aber MICH ablehnt, lehnt DEN ab, DER MICH gesandt hat.“ (NT, Lukas 10, 16).
Dazu R. Mäder (a.a.O., S. 43 – 45):
„Mit dem Papst steht und fällt die Christenheit, wie der Leib mit dem Kopf steht und fällt. Wenn es möglich wäre, das Papsttum zu vernichten, hörte ohne weiteres der Katholizismus auf und wenn er 500 Millionen Mitglieder zählte. Wir sind darum entweder päpstlich oder wir sind es nicht. Die liberale Unterscheidung zwischen Katholiken und Päpstlichen ist widersinnig. Die Katholiken, die nicht päpstlich sind, sind Verräter. Ihr Platz ist von Rechts wegen jenseits der Grenze. Wenn wir den Papst das Wahrzeichen des Katholizismus nennen, unseren geistigen König, so vergessen wir nicht, beizufügen, daß der Papst, so erhaben seine Würde sein mag, eigentlich Vikar ist. Indem wir aber den Papst als Vikar bezeichnen, das heißt als Stellvertreter, erklären wir auch ausdrücklich, daß der eigentliche lebendige, wenn auch unsichtbare König der Kirche Christus ist… Darum ruht auch die Autorität des kirchlichen Lehramtes und die Unfehlbarkeit des Papstes nach Matthäus am letzten in der Tatsache der Gegenwart Jesu: ‚Siehe, ich bin bei euch alle Tage bis ans Ende der Welt.’ Der Papst ist nur unfehlbar um den Preis seiner vollständigen Abhängigkeit von Jesus dem Lehrer, nur als Vikar, nur als Stellvertreter des unfehlbaren Christus, des Königs. Das gleiche gilt vom Hirtenamt. Das Hirtenamt ist nicht unabhängig. Der Papst und noch viel mehr der Bischof und der Priester kann nicht machen, was er will. Christus ist das Haupt, Christus befiehlt, Christus herrscht. Der König entscheidet.“
Christus, Gott selbst ist der Felsen, der Eckstein, auf dem die Kirche gegründet und aufgebaut ist und von dem sie fortwährend getragen, erhalten und regiert wird:
„Ich will euch nicht in Unkenntnis darüber lassen, Brüder, daß unsere Väter alle unter der Wolke waren und alle durch das Meer hindurchgingen und alle auf Moses in der Wolke und im Meere getauft wurden und alle dieselbe geistige Speise aßen und alle denselben geistigen Trank tranken; sie tranken nämlich aus einem geistigen Felsen, der sie begleitete – dieser Fels war Christus.“ (NT, 1. Korintherbrief 10, 1 - 4) „Und ich werde den Vater bitten, und er wird euch einen anderen Beistand geben, der ewig bei euch bleiben soll, den Geist der Wahrheit, den die Welt nicht empfangen kann, weil sie ihn nicht sieht und nicht kennt.“ (NT, Johannes 14, 16 und 17); „Der Beistand aber, der Heilige Geist, den der Vater in meinem Namen senden wird, der wird euch alles lehren und euch an alles erinnern, was ich euch gesagt habe.“ (NT, Johannes 14, 26); „Doch wenn jener kommt, der Geist der Wahrheit, wird er euch in die ganze Wahrheit einführen. Denn er wird nicht von sich aus reden, sondern er wird reden, was er hört, und euch verkünden, was kommen wird. Er wird mich verherrlichen, denn er wird von dem Meinigen nehmen und es euch verkünden. Alles, was der Vater hat, ist mein. Darum habe ich gesagt: Er nimmt von dem Meinigen und wird es euch verkünden.“ (NT, Johannes 16, 13 – 15)
Dieses Verständnis ist stets Lehre der Väter und der Kirche gewesen und auf dem (I.) Vatikanischen Konzil bekräftigt und von Papst Leo XIII. in dessen Apostolischen Rundschreiben „Satis cognitum“ vom 29.6.1896 auf´s Herrlichste erläutert worden. Es muß in seiner letzten Konsequenz erfaßt und auch ausgesprochen werden. Wäre dem (wahren) Papst nicht Standhaftigkeit und Irrtumsfreiheit verliehen worden, könnte er also in Apostasie oder Häresie verfallen, wäre die Kirche nichts anderes als eine aus der Überfülle der protestantischen ‚christlichen’ Sekten, die sich untereinander und von einander in Nuancen unterscheiden mögen, aber eben alle in dem einen, dem entscheidenden Punkt übereinstimmen: in der kategorischen und im Kern fanatischen Ablehnung Seines Dieners, des David, des Gottesknechtes, Seiner heiligen Kirche; eine unheilvolle Paarung aus Unverständnis und Trotz gegen die hl. Kirche und ihr Oberhaupt, Christus.
Die „Freiheit eines (vernünftigen, deutschen) Christenmenschen“, der Schlachtruf, „der Glaube allein und die Schrift allein“ bedeutet nichts anderes als das Recht eines jeden, sich das herauszusuchen, was ihm paßt und das übrige zu verschmähen, und das Herausgepickte nach seinem eigenen Gutdünken zurechtzubiegen - und im übrigen seiner Wege zu gehen.
Wenn überhaupt, dann verehren sie einen anderen, einen fernen, einen von den Menschen abgeschiedenen, einen letztlich nicht einzuschätzenden Gott, der zwar irgendwie einen Sohn hat, wobei aber das Wesen des Sohn-Verhältnisses im Nebel bleibt, und einen anderen ‚Messias’, einen von der ‚Gottesidee’ ‚Erleuchteten’, mit dem es zwar ein ‚schlimmes Ende’ genommen habe, aber dessen ‚Charta des Sozialen’ dennoch ‚irgendwie’ ‚modern’ anmutet und als ‚beispielgebende’ und ‚richtungsweisende’ Bruderliebe anzuerkennen ist, wenn nur alle ‚irgendwie’ mitmachen.
Ihr Ausgangspunkt damals aus der Kirche, die ‚Reformation’, war nicht durch die lediglich in Teilen des Klerus und der Orden, aber um so abstoßendere Verweltlichung verursacht, sondern dieses Phänomen war ihnen eher nur der Anlaß, ihrerseits dem Reiche des Dreigestaltigen und seinen Forderungen den Rücken zu kehren. Wäre es nicht so gewesen, wären die Protestanten allesamt strenggläubige Christen geblieben und wären nicht Motor, Anhänger und in ihrer Masse Treibsand der ‚Aufklärung’ und der in der ‚Philadelphia’, der – gegen Gott gerichteten und ohne Gott ausgerichteten – ‚Bruderliebe’ verpackten religiösen Gleichgültigkeit geworden. Sie alle sind nicht Reformern der Kirche, sondern ‚Reformatoren’, Religionsstiftern eines ‚anderen Evangeliums’ gefolgt, so wie auch die ‚modernen Katholiken’ den ‚Reformatoren’, den Umstürzlern des sog. II. Vatikanischen Konzils gefolgt und der hl. Kirche abwendig gemacht worden sind.
Eine Gegenbewegung, die nur aus dieser Hinwendung zu ‚Lebensfreude’, zum Diesseits, zur Verweltlichung und Genußsucht also von Teilen des Klerus bis in die höchsten Kreise zu verstehen ist, war die Gründung des Theatinerordens, Weltpriester, die monastische Lebensweise annahmen, war das Wirken des hl. Kardinals Karl Borromäus, des hl. Papstes Pius V, des hl. Ignatius v. Loyola, des hl. Franz v. Sales und so vieler ungezählter anderer mehr.
Dazu aus den Dekreten des Vatikanischen Konzils (1869/70), vierte Sitzung, 18.7.1870, Erste Dogmatische Konstitution über die Kirche Christi:
„Der heilige Apostolische Stuhl oder der römische Papst hat den Primat den gesamten Erdkreis inne. Der römische Papst ist der Nachfolger des heiligen Apostelfürsten Petrus; er ist wirklich der Stellvertreter Christi, das Haupt der ganzen Kirche, der Vater und Lehrer aller Christen; ihm ist von unserem Herrn Jesus Christus im heiligen Petrus die Vollgewalt übergeben, die gesamte Kirche zu weiden, zu regieren und zu leiten… Wir lehren demnach und erklären, daß auf Anordnung des Herrn die römische Kirche über alle andern Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt besitzt und daß diese wahrhaft bischöfliche Regierungsgewalt des römischen Papstes (die Untertanen) unmittelbar erfaßt. Ihr gegenüber sind daher die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet. Und das nicht nur in Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens, sondern auch in allem, was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche auf dem ganzen Erdenrund gehört. Wenn diese Einigkeit mit dem römischen Papst in den rechtlichen Gemeinschaftsbeziehungen wie im Bekenntnis des gleichen Glaubens treu bewahrt ist, so wird die Kirche Christi wirklich zu Einer Herde unter Einem obersten Hirten (vgl. Joh 10,16). Das ist die katholische wahre Lehre: Von ihr kann niemand abgehen, ohne an seinem Glauben und an seinem Heil Schiffbruch zu leiden… Diese Gnadengabe der Wahrheit und des nie wankenden Glaubens ist also Petrus und seinen Nachfolgern auf diesem Stuhl von Gott verliehen worden, damit sie ihres erhabenen Amtes zum Heil aller walten können; damit durch sie die ganze Herde Christi vom Giftkraut des Irrtums ferngehalten und auf den Fluren der himmlischen Lehre geweidet werde; endlich damit die ganze Kirche nach Beseitigung jedes Anlasses zur Spaltung in der Einheit bewahrt bleibe, und auf ihr Fundament gestützt den Anstürmen der Hölle standhalten könne.“
„Das Christentum ist nicht von selbst entstanden, nicht durch Menschen geschaffen, sondern durch positive, übernatürliche Offenbarung mitgeteilt, und zwar von außen her und unabhängig von uns. Dieselbe göttliche Autorität, der es seine Entstehung verdankt, wacht aber auch über seine Forterhaltung und über seine weitere Ausbreitung nach außen wie nach innen, und zwar nicht bloß unsichtbar, sondern durch Vermittlung der von ihr bevollmächtigten sichtbaren menschlichen Autorität. Es unterliegt somit auch die Geschichte des Christentums, sowohl was seine Lehre und seine innere Ausgestaltung, aber auch was seiner äußeren Schicksale betrifft, den Gesetzen der göttlichen Regierung. Endlich ergibt sich daraus, daß in allen Ereignissen und in aller Lehrentwicklung gleichwohl der wesentliche Charakter des Christentums unveränderlich fortbesteht. Dies die vier hauptsächlichsten Grundsätze, auf denen unser Glaube an das Christentum ruht.“ (A. M. Weiß, a.a.O., S. 350)
Die hl. Kirche ist daher keineswegs mit menschlichen Gesellschaften und Gemeinschaften gleichzusetzen: nach ‚unten’ ist sie endlich, jedoch nach ‚oben’ gründet, wurzelt sie im Unendlichen – wie die Jakobsleiter, die von Jakob im nächtlichen Traum geschaute in den Himmel reichende Treppe (Genesis 28, 12 – 22), die eine Ankündigung des Wesens der hl. Kirche ist:
„Und er (Anmerkung d. Verf.: Jakob) erschauerte und sprach: ‚Wie schauervoll ist diese Stätte! Hier ist nichts anderes als Gottes Haus, und jenes ist die Himmelspforte.’“ (AT, Genesis 28, 17)
Daher sagt Salomo auch über seinen Stammvater Jakob aus: „Dagegen hat die Weisheit ihre Diener aus den Nöten wohl errettet. Sie führte den Gerechten auf geraden Pfaden, als er vorm Zorn des Bruders floh. Sie zeigte ihm auch Gottes Reich und gab ihm Kenntnis heiliger Dinge“ (AT, Weisheit 10, 9 und 10)
Also: Vom stillschweigenden Amtsverzicht mit der Folge des unmittelbaren Amtsverlustes ist allein ausgenommen das Papstamt, denn die Auslegung der Bestimmung des Kanons 188 S. 1 u. 2 Nr. 4 CIC ergibt ohne jeden Zweifel, daß die dort bezeichneten ‚jeglichen Ämter’ alle Kirchenämter - mit Ausnahme des Papstamtes - betreffen, eben weil der Amtsverzicht bezüglich des Papstamtes eigens, allein und abschließend – in den ausschließlich das Papstamt betreffenden Bestimmungen der Kanones 218 bis 221 CIC – nämlich in Kanon 221 CIC geregelt ist: die – ausdrückliche – Abdankung eines Papstes bedarf keiner Annahme oder Genehmigung durch andere Personen. Ein darüber hinausgehender ‚stillschweigender Amtsverzicht’ eines Papstes durch dessen Abfall in Irrglauben oder gänzlichen Glaubensabfall oder Schisma - bei scheinbarer Beibehaltung des Papstamtes - ist unmöglich.
„So spricht der Herr: ‚Falls ihr mein Bündnis mit dem Tag und mit der Nacht aufheben könnt, daß Tag und Nacht zu ihrer Zeit ausblieben, dann könnte auch mein Bund mit David, meinem Knechte, aufgehoben werden, so daß er keinen Sohn auf seinem Thron mehr hätte, und auch der Bund mit den Leviten, mit den Priestern, daß sie mich nimmermehr bedienten.“ (AT, Jeremias 33, 20 und 21)
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